Tanzerei hat folgendes geschrieben: |
TANZABEND AM 01.11.2008
fällt wegen Allerheiligen aus... Allerheiligen ist ein sogenannter "Stiller Tag", d.h. es dürfen keine Tanzveranstaltungen stattfinden. Somit fallen St./L Tanzübung und Tanzabend, sowie der Tango-Tanzabend aus!! |
Robbe Piere hat folgendes geschrieben: |
also entweder kirchlicher Feiertag = ohne Arbeit, dann auch ohne Tanzerei oder Arbeitstag mit Tanzerei, dann aber eben kein freier Tag. |
alex6 hat folgendes geschrieben: |
Das Christenthum, die Antithese zur Lebensfreude, ja zu jeder Lebendigkeit, diese Todesreligion, Menschenfresserkult, Ideologie der sexuellen Unterdrückung und Praxis der Vergewaltigung noch von Kindern[...] |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Uuih. Du bist ja ein ganz Wilder. |
alex6 hat folgendes geschrieben: |
... Das Christenthum,... - die Antithese zur Lebensfreude, ja zu jeder Lebendigkeit,.... - Menschenfresserkult,... - Praxis der Vergewaltigung... von Kindern..., - Selbstkasteiung statt Wiener Walzer,... ... |
Kephas hat folgendes geschrieben: | ||
Ich glaube, das hat nichts mit dem Christentum zu tun, wie ich es kenne. |
r'zr hat folgendes geschrieben: |
tanzen?! wer macht denn sowas? :shock:
ist das nicht ein unterdrückungsinstrument von frauen für männer ? komm lass uns tanzstunden nehmen..... bahahaha |
Matthäus hat folgendes geschrieben: |
27. Ihr habt gehöret, daß zu den Alten gesagt ist: Du sollst nicht ehebrechen.
28. Ich aber sage euch: Wer ein Weib ansiehet, ihrer zu begehren, der hat schon mit ihr die Ehe gebrochen in seinem Herzen. |
Hope hat folgendes geschrieben: |
und warum feierst Du nicht einfach Halloween, tanzt was das Zeug hält und schläfst Samstag einfach Deinen Rausch aus? |
L.E.N. hat folgendes geschrieben: |
was passiert eigentlich wenn mans trotzdem macht?
kommt dann polizei und greift 166? |
Robbe Piere hat folgendes geschrieben: |
also entweder kirchlicher Feiertag = ohne Arbeit, dann auch ohne Tanzerei
oder Arbeitstag mit Tanzerei, dann aber eben kein freier Tag. mir san da gesellschaftlich dodal gläubisch kondaminierd. |
alex6 hat folgendes geschrieben: |
Nun ist der 1. November ein Samstag und somit ein Tag, an welchem viele "Normalarbeitnehmer" sowieso nicht arbeiten und den christlichen Feiertag nicht bemerken. Was spricht also gegen noch gegen den Tanz und die Sünde? |
Reza hat folgendes geschrieben: | ||
Alle Heiligen! |
Poldi hat folgendes geschrieben: | ||||
Die hatten ihre Chance Schließlich feierte man "Allerheilligen" früher im März ... bis man im 9. Jhd. merkte, daß es da im Herbst noch ein heidnisches Fest gibt, das man versauen könnte ... |
Wraith hat folgendes geschrieben: | ||
Polizei ja, aber nicht 166 sondern Art. 140 GG. |
Bundestag hat folgendes geschrieben: |
Artikel 140
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. |
Bundestag hat folgendes geschrieben: |
Artikel 139 (Weimarer Verfassung)
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt. |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Bin mir einigermaßen sicher, daß die hiesigen Kritiker sich allesamt wunderbar respektvoll gegenüber den Bräuchen anderer Länder verhalten, wenn sie dort als Touristen unterwegs sind. |
alex6 hat folgendes geschrieben: |
[...]Natürlich akzeptiere ich als Tourist religiös motivierte Bräuche, sei es das festliche Steinigen von Homosexuellen im Iran, die sunnitische Klitorisbeschneidung, lethale Exorzismen in Rumänien oder ähnliche Folklore.[...] |
Suzius hat folgendes geschrieben: |
Erklärt es einfach zu einem religiösen Brauch tanzen zu müssen und ihr habt eure Ruh. Wer will euch das Gegenteil beweisen? Vor allem wie? |
alex6 hat folgendes geschrieben: | ||
So ein Zufall, daß Du das schreibst! Gestern abend ist mir eine unglaubliche Sache passiert: Ich bereitete mir eine Portion Spaghetti, leider waren einige der Salsa-Zutaten schon historisch, aber egal, ich hatte Hunger. Nach dem Verzehr - in Kombination mit dem merkwürdig säuerlich schmeckenden Apfelsaft aus der Zeit vor dem Urlaub - wurde mir schwummrig und ich fiel zu Boden. Alsdann vernahm ich eine Stimme, die von überall und nirgends zu kommen schien: »Alex! Höre mich an! Ich bin das Fliegende Spaghettimonster und ich habe Dir eine wichtige Offenbarung zu übergeben!« Ich dachte nur: "Ich übergebe mich auch gleich." konnte aber nicht sprechen. Die unheimliche Stimme: »Es ist mein göttlicher Wille, daß in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen an folgenden Tagen von früh bis spät getanzt werde bis daß das Blut aus den Schuhen triefe: 1. November, Mittwoch vor dem 23. November, zwei Sonntage vor der christlichen Adventszeit, 24. Dezember, 25. Dezember...« Ich (denkend, da immer noch sprachlos): "Halt, das kann ich mir nicht merken!" Die Stimme: »Macht nichts, sieh einfach in den Landesgesetzen die 'Stillen Tage' nach. Und bei der Salsa etwas mehr Schwung in der Hüfte!« "Henry Miller?" dachte ich noch und fiel in einen komatösen Schlaf aus dem ich erst Stunden später erwachte. |
Einsiedler hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Ich kann in keinem der genannten Artikel etwas finden, was ein Tanzverbot rechtfertigen würde. Am ehesten wohl noch
wenn unter "seelische Erhebung" auch fällt, nicht mit ansehen zu müssen, wie andere ausgelassen sind. Aber zum einen betrifft dieser Artikel alle staatlichen Feiertage (und Sonntage), und zum anderen wird ja niemand gezwungen, zu einer Tanzveranstaltung zu gehen. "Seelische Erhebung" kann man sehr gut daheim oder an den dafür vorgesehenen Orten finden. Meines Wissens ergibt sich das Tanzverbot aus einem jeweiligen Landesgesetz. Und ich finde es schon reichlich absurd, wenn man an einem Feiertag nicht feiern darf. |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Bin mir einigermaßen sicher, daß die hiesigen Kritiker sich allesamt wunderbar respektvoll gegenüber den Bräuchen anderer Länder verhalten, wenn sie dort als Touristen unterwegs sind. |
VT_340 hat folgendes geschrieben: |
@Poldi Am 24. Dezember bin ich aber schon oft Tanzen gewesen, alles andere würde die Selbsttötungsrate an diesen Tagen nur unnötig erhöhen. |
Peter H. hat folgendes geschrieben: |
Nachttanzdemo in Frankfurt, von der Polizei brutal knüppelnd aufgelöst! |
Reza hat folgendes geschrieben: | ||||||
Wobei es da auch besser hinpasst. Langfristig war'n se aber recht erfolgreich, was Tanzverbote anbetrifft. Seit 68 so grob scheint ja ein komplettes für Männer bestimmter Ethnien zu herrschen. Irgendwie hat das wohl mit einer dreifachen Verneinung zu tun, die das dann eben wieder gutheißt überhaupt nicht zu tanzen - und schon gar nicht mit anfassen. |
alex6 hat folgendes geschrieben: | ||
Aha, http://nachttanzdemo2008.blogsport.de/ — Gibt es in Hessen auch Tanzverbot? Ich dachte nur in BA, BW und NRW? Ich habe den Eindruck, daß es in Frankfurt nicht um ein Tanzverbot ging. |
disillusioned hat folgendes geschrieben: |
Doch, in Hessen gibt es das auch |
Ottaviani hat folgendes geschrieben: |
in Österreich gibt es sowas schon seit jahrzehnten nicht mehr |
Poldi hat folgendes geschrieben: |
Deswegen gibt es mittlerweile in Bayern findige Geschäftsleute, die an eben diesen "stillen Feiertagen" Bus-Parties anbieten ... sprich : nachmittags in z.B. München in den Bus, dann feiernderweise ab über die Grenze nach Ösiland, dort wird dann in einem gemieteten Club die ganze Nacht gefeiert, und morgens mit den ganzen Schnappsleichen im Bus wieder zurück nach München ... |
alex6 hat folgendes geschrieben: | ||
Typische Folge von Prohibition: Verlagerung. Als Alkohol in den USA verboten war, sind die Leute massenhaft nach Kuba gefahren um Rum zu trinken. Als das "Life of Brian" in einigen englischen Dörfern verboten war, sind die Leute in großen Gruppen in die Nachbardörfer gefahren. Viele Deutsche fahren regelmäßig in die Niederlande... |
Zitat: |
Ausgerechnet kurz vor Karfreitag und Ostern, den höchsten Feiertagen der evangelischen und der katholischen Christen, hat die FDP einen Vorstoß zur Lockerung des Schutzes der «stillen Tage« gestartet. Die (negative) Reaktion der Kirchen und auch des Koalitionspartners CSU kam prompt.
[...] Der parlamentarische Geschäftsführer der mitregierenden FDP, Tobias Thalhammer, plädiert für eine Lockerung des strengen Gesetzes. Das Tanzverbot solle erst ab fünf Uhr morgens gelten, nicht schon ab Mitternacht. Thalhammer nennt eine solche Änderung «moderat«, der Schutz der stillen Tage würde damit nicht ausgehöhlt, so der Liberale. |
Tassilo hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=996970&kat=27
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Boludo hat folgendes geschrieben: |
Hat jetzt nichts mit Tanzen zu tun, geht aber in die selbe Richtung:
Darf man am Karfreitag in Baden Württemberg Grillen? |
Boludo hat folgendes geschrieben: |
Hat jetzt nichts mit Tanzen zu tun, geht aber in die selbe Richtung:
Darf man am Karfreitag in Baden Württemberg Grillen? |
Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben: | ||
Steht irgendwo, dass es verboten ist? Das wäre mir neu. |
GermanHeretic hat folgendes geschrieben: | ||||
In BW wohl nicht, aber in NRW gilt: §6 Stille Feiertage [...] (3) Am Karfreitag sind zusätzlich verboten: [...] 2. alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen bis zum nächsten Tag 6 Uhr, Sollte das Grillen der Unterhaltung dienen, dann... |
Mo07 hat folgendes geschrieben: | ||
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HFRudolph hat folgendes geschrieben: |
Es unterliegt keiner richterlichen Beurteilung, ob Du einen derartigen weltanschaulich-religiösen Ritus eben erst begründest oder ob Du Deine persönlichen weltanschaulichen Feiertage als Ausdruck des Kurzzeithedonismus auch spontan und stimmungsabhängig auswählst, also nicht einmal regelmäßig feierst. Es muss nur hinreichend ernsthaft sein, auch wenn das Feiern ansich dann lustig ist. Also ich nehme den Hedonismus insoweit sehr ernst und ordne das sogar in ein weltanschauliches Bild von Gut und Böse ein, nachdem das vertrocknete Untersagen von Feiern geradezu das Böse ansich ist. |
GermanHeretic hat folgendes geschrieben: | ||||
In BW wohl nicht, aber in NRW gilt: §6 Stille Feiertage [...] (3) Am Karfreitag sind zusätzlich verboten: [...] 2. alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen bis zum nächsten Tag 6 Uhr, Sollte das Grillen der Unterhaltung dienen, dann... |
GermanHeretic hat folgendes geschrieben: | ||||
Ganzheitlich betrachtet dient Grillen der Unterhaltung, wird es doch i.d.R. begleitet vom Verzehr alkoholischer Getränke, in einem geselligen Umfeld abgehalten und dient nur in zweiter Linie der Nahrungsaufnahme. Da man aber an Karfreitag keinesfalls Spaß haben darf, weil das das gepflegte Leiden der Christenheit behindern würde, geht Grillen gar nicht. |
Zitat: |
Ihr könnt ja Messwein zum Gegrillten trinken. |
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben: |
Man sollte den Spieß umdrehen und den Spaß in der eigegen Wohnung haben -- zwar so, daß die Öffentlichkeit es mitkriegt.
Fenster auf, Punk-CD rein, ab geht die Post. |
Boludo hat folgendes geschrieben: |
Hat jetzt nichts mit Tanzen zu tun, geht aber in die selbe Richtung:
Darf man am Karfreitag in Baden Württemberg Grillen? |
HFRudolph hat folgendes geschrieben: |
„Karl Freitag“ wurde soeben zum weltanschaulichen Feiertag der Naturalisten Weltsichtgemeinschaft erhoben:
http://freenet-homepage.de/Naturalismus/Hedonismus.xhtml Wer Probleme bekommt, kann sich gerne auf eine Mitgliedschaft in dieser Gesellschaft berufen, die Beitrittsformalia können später geklärt werden, für einfache Mitglieder kein Mitgliedsbeitrag. |
HFRudolph hat folgendes geschrieben: |
In dem Falle auch keine Ordnungswidrigkeiten, wenn ich das richtig sehe. Die Christen „feiern“ ja auch ihren Gottesdienst. |
HFRudolph hat folgendes geschrieben: |
In dem Falle auch keine Ordnungswidrigkeiten, wenn ich das richtig sehe. Die Christen „feiern“ ja auch ihren Gottesdienst. Das Stören der Feier ist aber eine Straftat.
Dieser Prozess http://hpd.de/node/6785 vor dem Verwaltungsgericht ging nur verloren, weil das Gericht ausschließlich eine profane Feier ohne weltanschaulichen Charakter festgestellt hat. |
Yogosh hat folgendes geschrieben: |
Der Typ sieht mir nicht so aus, als wüsste er das aus eigener Erfahrung |
vrolijke hat folgendes geschrieben: |
Ich versuch mir gerade vorzustellen, daß "Gott" weint, wenn jemand tanzt. Da hätt er viel zu tun. Irgendeinen tanzt immer. |
Tassilo hat folgendes geschrieben: | ||
Warum glaubst Du denn, dass es so oft regnet? |
Zitat: |
Gericht bestätigt Verbot der "Heidenspaß-Party"
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Stadt München dem Bund für Geistesfreiheit, der als Vereinigung von Konfessionslosen für eine Trennung von Staat und Kirche eintritt, die Veranstaltung von "Heidenspaß-Partys" am Karfreitag 2007 untersagen durfte. Der bayerische Gesetzgeber habe angesichts der besonderen Bedeutung des Karfreitags zu Recht musikalische Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb verboten, sagen die Richter. Die geplante Tanzveranstaltung habe vorrangig Unterhaltungszwecken dienen sollen und genieße daher weder den Schutz der verfassungsrechtlich garantierten Bekenntnis- noch der Versammlungsfreiheit. Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen (Aktenzeichen: 10 BV 08.1494).emj |
Mo07 hat folgendes geschrieben: |
Wie wärs eigentlich, wenn die Tanzenden die Musik nur über Kopfhörer hören würden? Die Musik könnte dann ja wirklich niemanden stören, weil ohne Kopfhörer nicht zu hören. |
Mo07 hat folgendes geschrieben: |
Wären dann die Tanzbewegungen ohne hörbare Musik ein Verstoß? Wenn ja, wären denn andererseits Gymnastikbewegungen ohne hörbare Musik erlaubt? |
Zitat: |
§ 8
(1) Am Karfreitag und am Totengedenktag (Sonntag vor dem 1. Advent) sind verboten: (...) 2. sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen; (...) |
Zitat: |
an Allerheiligen, am Allgemeinen Buß- und Bettag, Volkstrauertag, Totengedenktag und am 24. Dezember von 3 Uhr bis 24 Uhr, am Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und am Ersten Weihnachtstag während des ganzen Tages |
Zitat: |
§ 11
Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind an Allerheiligen, am Allgemeinen Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totengedenktag von 3 Uhr bis 24 Uhr, am Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und am Ersten Weihnachtstag während des ganzen Tages verboten. |
Mo07 hat folgendes geschrieben: |
Logisch? Also logisch finde ich das alles nicht. Ideologisch ja, aber logisch? |
neinguar hat folgendes geschrieben: | ||
Es ging doch nur drum, in sich stimmig zu interpretieren, was da drinsteht. |
Poldi hat folgendes geschrieben: |
Also, bei uns is das ganz einfach gelöst, bei uns gibt es ein "Flüchtlingsboot", welches die Donau lang schippert, alle aufpickt, die morgen Party machen wollen und sie dann auf die österreichische Seite der Grenze bringt ...
Gleiches machen diverse Busunternehmer, die haben mit Clubs und Kneipen in Ösiland Verträge, die Wirte bezahlen sie dafür, daß sie die Leute in den diversen größeren Ortschaften einsammeln und zu ihnen zum feiern fahren ... So belebt das Feiertagsgesetz die bayerische Wirtschaft |
Mo07 hat folgendes geschrieben: | ||
In Österreich gibts kein solches Gesetz? |
Mo07 hat folgendes geschrieben: | ||
In Österreich gibts kein solches Gesetz? |
Rasmus hat folgendes geschrieben: | ||||
Wo und wann muss ich denn in München zusteigen? |
Poldi hat folgendes geschrieben: | ||||||
In München lohnt sich das doch nicht, da sind auch dieses Jahr wieder hunderte Veranstaltungen, die seltsamerweise NICHT verboten werden .... |
Rasmus hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Es würde sich aus Prinzip lohnen, nicht weil ich unbedingt weg will. Und ich hätte gedacht, dass die Klientel unter den Exil-Feiernden interessant sein könnte. |
Tassilo hat folgendes geschrieben: |
Auch Kartenspielen ist an Karfreitag verboten:
Watt-Turnier musste abgesagt werden |
L.E.N. hat folgendes geschrieben: | ||
@Banczyk |
Surata hat folgendes geschrieben: |
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/110/492466/text/
|
Zitat: |
Halloween findet traditionell am 31. Oktober statt. Und genau da liegt das Problem: Es ist nämlich der Abend vor Allerheiligen, dem Feiertag der katholischen Kirche, an dem man der Verstorbenen gedenkt. |
Surata hat folgendes geschrieben: |
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/110/492466/text/
|
Zitat: |
Seit Wegfall der Sperrstunde 2004 in Bayern drohe eine Verrohung der Sitten |
Zitat: |
Man müsse die Leute eben zwingen, die katholischen Feiertage ernst zu nehmen |
Bravopunk hat folgendes geschrieben: | ||
Les mir das gerade durch und muss doch irgendwie grinsen. Der Grund:
http://de.wikipedia.org/wiki/Halloween#Etymologie |
Zitat: |
Man müsse die Leute eben zwingen, die katholischen Feiertage ernst zu nehmen, heißt es bei der Regierung von Oberbayern. |
Bravopunk hat folgendes geschrieben: | ||
Okay. Da kann ich nur bestätigen: |
NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | ||||
Man stelle sich mal vor, was los wäre, wenn dieser Satz "muslimisch" statt "katholisch" lautete und von einer Regierungsstelle in der Türkei käme. Dann wäre das Krakeele von Fundamentalismus und Einschränkung der Religionsfreiheit bei genau denselben Leuten ganz gewaltig. |
NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | ||||||
Uff, der Untergang des Abendlandes steht mal wieder auf dem Programm. Tat er schon seit drei Wochen nicht mehr, es wurde also mal wieder Zeit.
Wenn dieser Satz tatsächlich von einer Regierungsstelle kommt ist das allerdings skandalös … |
astarte hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Der Spaß nimmt überhand, na klar. Dann ziehmas Dirndl an, saufen uns ins Bierkoma und hören Blasmusik an Halloween, und alles ist gut, oder? (na ok unter Spaß versteh ich auch was anderes...) |
Alchemist hat folgendes geschrieben: |
Mir erscheint das als Gipfel der Borniertheit. Wieso haben diese Leute solche Schwierigkeiten mit dem guten alten "leben und leben lassen"? |
Zitat: |
Statt offener und lockerer zu werden, macht man einen Rückschritt. Gute Nacht, München. |
moritura hat folgendes geschrieben: |
Wenn's nicht so traurig wär, könnt man fast lachen:
Die Musik sei zu laut gewesen und fünf Menschen hätten sich rhythmisch bewegt, hieß es. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Wobei ich mich frage, ob dieses Tanzverbot überhaupt verfassungsmäßg ist. Tanz dürfte eigentlich als Stimmungs- und damit in diesem Fall auch Meinungsäußerung im nichtkirchlichen Raum nicht allgemein verbietbar sein. In der Kirche hat die Kirche Hausrecht und kann da in dieser Beziehung walten wie sie will. Aber dass der Staat dieses kirchliche Verbot auf das gesamte Land überträgt? Juristen an die Front. fwo |
astarte hat folgendes geschrieben: |
Darf ich diese Beiträge zur bayerischen Spaßbremse da anhängen? |
Mo. hat folgendes geschrieben: |
Zumal ja wohl niemand zum tanzen gezwungen wird. |
NOCQUAE hat folgendes geschrieben: | ||
Ich denk schon |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Wobei ich mich frage, ob dieses Tanzverbot überhaupt verfassungsmäßg ist. Tanz dürfte eigentlich als Stimmungs- und damit in diesem Fall auch Meinungsäußerung im nichtkirchlichen Raum nicht allgemein verbietbar sein. In der Kirche hat die Kirche Hausrecht und kann da in dieser Beziehung walten wie sie will. Aber dass der Staat dieses kirchliche Verbot auf das gesamte Land überträgt? |
Zitat: |
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. |
Smigel hat folgendes geschrieben: |
Äh, sorry, aber ich verstehe da nur Bahnhof...
Womit hat dieses Verbot zu tun? Wieso darf nicht getanzt werden= Was hat das Ganze mit Halloween zu tun? Bitte um kurze Aufklärung, Danke im voraus! |
Smigel hat folgendes geschrieben: |
Äh, sorry, aber ich verstehe da nur Bahnhof...
Womit hat dieses Verbot zu tun? Wieso darf nicht getanzt werden= Was hat das Ganze mit Halloween zu tun? Bitte um kurze Aufklärung, Danke im voraus! |
Wikipedia>Halloween hat folgendes geschrieben: |
Auch mit katholischen Christen gibt es Konflikte wegen des Charakters des folgenden Allerheiligentags als Stiller Feiertag. An einem Stillen Feiertag sind Tanzveranstaltungen verboten, und das Verbot gilt ab Mitternacht. Während in den vergangenen Jahren den Veranstaltern von Halloween-Partys in bayrischen Diskotheken Ausnahmegenehmigungen bis um drei Uhr nachts erteilt wurden, gab es 2008 einen Erlass vom bayrischen Innenministerium an die lokalen Ordnungsbehörden, keine Ausnahmegenehmigungen für Tanzveranstaltungen mehr zu erteilen. |
Smigel hat folgendes geschrieben: |
Äh, sorry, aber ich verstehe da nur Bahnhof...
Womit hat dieses Verbot zu tun? Wieso darf nicht getanzt werden= Was hat das Ganze mit Halloween zu tun? Bitte um kurze Aufklärung, Danke im voraus! |
sueddeutsche.de hat folgendes geschrieben: |
Halloween findet traditionell am 31. Oktober statt. Und genau da liegt das Problem: Es ist nämlich der Abend vor Allerheiligen, dem Feiertag der katholischen Kirche, an dem man der Verstorbenen gedenkt. Laut bayerischem Feiertagsgesetz ist dieser Tag ein sogenannter "stiller Feiertag". Das heißt im Beamtendeutsch: "Öffentliche Vergnügungsveranstaltungen", also Tanzen und laute Musik, sind verboten. Die Regelung gilt im Übrigen nicht nur für Halloween-Partys, sondern für alle Musik- und Tanzveranstaltungen, also auch für Klubabende ohne Verkleidung.
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Wikipedia hat folgendes geschrieben: |
Das Verbot wird aus dem Grundgesetz hergeleitet, das den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ (Art. 140 GG i. V. m. § 139 WRV) unter besonderen gesetzlichen Schutz stellt. |
NOCQUAE hat folgendes geschrieben: |
.....
b) Warum ist nicht jeder Sonn- und Feiertag mit einem Tanzverbot versehen? |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Bring sie nicht auf dumme Ideen. Im umsetzen kirchlicher Wünsche an deren Schafe in allgemeine Vorschriften für alle hat Bayern fast inranisches Niveau. |
moritura hat folgendes geschrieben: |
Ob man einfach so eine Haloween-Party in einer Muckibude stattfinden lassen kann. Sobald die Uhr zwölf schlägt (Geisterstunde) verwandeln sich fröhlich Feiernde in ernsthafte Sportfanatiker.
Ob man sich dann rythmisch bewegen darf |
fwo hat folgendes geschrieben: | |
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