Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit
Wähle Beiträge von
# bis # FAQ
[/[Drucken]\]

Freigeisterhaus -> Politik und Geschichte

#1: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 24.03.2017, 09:04
    —
Thread wurde nicht von DonMartin gestartet, sondern von Erfreuliche Nachrichten abgetrennt. vrolijke




http://www.n-tv.de/panorama/Muslima-waescht-keine-Maenner-article19762119.html

Mehr solcher Urteile, dann hätten AfD und Konsorten deutlich weniger Zulauf.

#2:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 24.03.2017, 23:14
    —
DonMartin hat folgendes geschrieben:
http://www.n-tv.de/panorama/Muslima-waescht-keine-Maenner-article19762119.html

Mehr solcher Urteile, dann hätten AfD und Konsorten deutlich weniger Zulauf.

Hast du eine Statistik von Urteilen zu derartigen Fällen?

#3:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 24.03.2017, 23:43
    —
DonMartin hat folgendes geschrieben:
http://www.n-tv.de/panorama/Muslima-waescht-keine-Maenner-article19762119.html

Mehr solcher Urteile, dann hätten AfD und Konsorten deutlich weniger Zulauf.

Eine ziemlich obsessive Phantasie, die du da hast.

#4:  Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 26.03.2017, 23:23
    —
schtonk hat folgendes geschrieben:
DonMartin hat folgendes geschrieben:
http://www.n-tv.de/panorama/Muslima-waescht-keine-Maenner-article19762119.html

Mehr solcher Urteile, dann hätten AfD und Konsorten deutlich weniger Zulauf.

Eine ziemlich obsessive Phantasie, die du da hast.

Keine Ahnung was ich mir darunter vorstellen soll, erst recht nicht in diesem Zusammenhang.
Aber egal, ein Gutteil der Ablehnung hier lebender Muslime entstammt doch der Ansicht, dass sie allerlei religiotische Extrawürste gebraten bekommen. Dagegen sind solche Urteile durchaus hilfreich.
Vermutlich müssen sich Islamversteher aber keine Sorgen machen, in den höheren Instanzen wird sich sicher ein Weichei finden, welches das Urteil kassiert.

#5: Urteil ist gefallen - keine Chance wegen Fristverpennung Autor: Religionskritik-WiesbadenWohnort: Wiesbaden BeitragVerfasst am: 27.03.2017, 02:53
    —
DonMartin hat folgendes geschrieben:
(...)
Vermutlich müssen sich Islamversteher aber keine Sorgen machen, in den höheren Instanzen wird sich sicher ein Weichei finden, welches das Urteil kassiert.


nö,
der Drops ist auch ohne die Begründung gelutscht:

Zitat:
Außerdem greife in der sechsmonatigen Probezeit kein Kündigungsschutz. Und weil die Frau einen Tag zu spät Klage gegen ihre Entlassung eingereicht habe, sei diese Klage ohnehin unzulässig.


In diesem Fall gibt es daher keinen weiteren Prozess mehr.

#6:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 27.03.2017, 10:27
    —
DonMartin hat folgendes geschrieben:
schtonk hat folgendes geschrieben:
DonMartin hat folgendes geschrieben:
http://www.n-tv.de/panorama/Muslima-waescht-keine-Maenner-article19762119.html

Mehr solcher Urteile, dann hätten AfD und Konsorten deutlich weniger Zulauf.

Eine ziemlich obsessive Phantasie, die du da hast.

Keine Ahnung was ich mir darunter vorstellen soll, erst recht nicht in diesem Zusammenhang.
Aber egal, ein Gutteil der Ablehnung hier lebender Muslime entstammt doch der Ansicht, dass sie allerlei religiotische Extrawürste gebraten bekommen. Dagegen sind solche Urteile durchaus hilfreich.
Vermutlich müssen sich Islamversteher aber keine Sorgen machen, in den höheren Instanzen wird sich sicher ein Weichei finden, welches das Urteil kassiert.

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
DonMartin hat folgendes geschrieben:
http://www.n-tv.de/panorama/Muslima-waescht-keine-Maenner-article19762119.html

Mehr solcher Urteile, dann hätten AfD und Konsorten deutlich weniger Zulauf.

Hast du eine Statistik von Urteilen zu derartigen Fällen?

#7:  Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 28.03.2017, 22:58
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Hast du eine Statistik von Urteilen zu derartigen Fällen?

Es gibt kaum solche Urteile, also auch keine Statistik.
Nenn es Arbeitshypothese, "educated guess", was auch immer.
Es gehört nun wirklich nicht viel Phantasie dazu, dass Extrawürste weder der Integration noch der Akzeptanz von Zugewanderten förderlich sind.
Zumal auch solche Meldungen nicht wirklich positiv stimmen:
http://www.bento.de/politik/moscheen-in-deutschland-was-constantin-schreiber-auf-predigten-hoert-1269353/#refsponi

Derweil ist man in Ösi-Land schon ein bissel weiter:
http://www.n-tv.de/politik/Osterreich-verbietet-Vollverschleierung-article19768915.html

#8:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 29.03.2017, 19:04
    —
DonMartin hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Hast du eine Statistik von Urteilen zu derartigen Fällen?

Es gibt kaum solche Urteile, also auch keine Statistik.
Nenn es Arbeitshypothese, "educated guess", was auch immer.
Es gehört nun wirklich nicht viel Phantasie dazu, dass Extrawürste weder der Integration noch der Akzeptanz von Zugewanderten förderlich sind.

Wenn es kaum Urteile dazu gibt, dann wohl deswegen, weil kaum Prozesse dazu angestrengt werden, also keine Extrawürste gefordert werden.

#9:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 29.03.2017, 19:14
    —
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Zumal auch solche Meldungen nicht wirklich positiv stimmen:
http://www.bento.de/politik/moscheen-in-deutschland-was-constantin-schreiber-auf-predigten-hoert-1269353/#refsponi

Das ist überhaupt keine "Meldung", sondern ein Interview, in dem eine ganze Reihe verschiedener, an verschiedenen Stellen zu verortender Probleme vorkommen. Über die könnte man reden, wenn man wollte, WIllst du aber nicht, denn wirfst nur völlig zusammenhanglose Links mit irgendwas zum Islam in den Raum. Wie hier zB:
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Derweil ist man in Ösi-Land schon ein bissel weiter:
http://www.n-tv.de/politik/Osterreich-verbietet-Vollverschleierung-article19768915.html

In Bezug auf was soll man denn in Österreich "weiter sein" als in Deutschland? Das Thema des ersten Links kommt im zweiten doch überhaupt nicht vor!

#10:  Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 08:45
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Zumal auch solche Meldungen nicht wirklich positiv stimmen:
http://www.bento.de/politik/moscheen-in-deutschland-was-constantin-schreiber-auf-predigten-hoert-1269353/#refsponi

Das ist überhaupt keine "Meldung", sondern ein Interview, in dem eine ganze Reihe verschiedener, an verschiedenen Stellen zu verortender Probleme vorkommen. Über die könnte man reden, wenn man wollte, WIllst du aber nicht, denn wirfst nur völlig zusammenhanglose Links mit irgendwas zum Islam in den Raum.

Das ist nicht nur ein Interview, sondern eine komplette Recherche, die es inzwischen auch in Buchform gibt: http://www.n-tv.de/politik/So-sind-Moscheen-keine-Orte-der-Integration-article19771393.html
Der Zusammenhang besteht darin, dass wir es offenbar mit einer nicht unbeträchtlichen Anzahl muslimischer Zuwanderer zu tun haben, die nicht etwa von uns ausgegrenzt werden, sondern selber integrationsunwillig sind. Dazu passt auch die Koopmans-Studie, die mW noch nicht vom Tisch ist,
sowie die andernorts verlinkte Geschichte mit dem schwulen Kindergärtner.
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wie hier zB:
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Derweil ist man in Ösi-Land schon ein bissel weiter:
http://www.n-tv.de/politik/Osterreich-verbietet-Vollverschleierung-article19768915.html


In Bezug auf was soll man denn in Österreich "weiter sein" als in Deutschland? Das Thema des ersten Links kommt im zweiten doch überhaupt nicht vor!

Das Thema ist immer dasselbe: mangelnde Integrationswilligkeit.
Österreich ist insofern weiter, als man es dort nicht mehr dem Zufall überlassen will, sondern aktiv Integration einfordert.
Also keine Rosinenpickerei derart, dass man zwar die Annehmlichkeiten westlicher Zivilisation mitnimmt, aber mit dem andern Bein im Mittelalter stehen bleiben will.

#11:  Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 09:09
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Wenn es kaum Urteile dazu gibt, dann wohl deswegen, weil kaum Prozesse dazu angestrengt werden, also keine Extrawürste gefordert werden.

Es gibt zB die üblichen Kopftuch- und "Burkini"-Streitereien, mW mit uneinheitlichem Ausgang.
Jeder einzelne davon ist Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten.

#12: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 12:06
    —
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Mehr solcher Urteile, dann hätten AfD und Konsorten deutlich weniger Zulauf.

Das ist ziemlich sicher unrichtig. Der Islam ist nur der Aufhänger. Die gesellschaftlichen und politischen Ursachen für die Radikalisierung großer Bevölkerungsteile nach rechts liegen woanders. Hätte man nicht den Islam, würde man eben einen anderen Aufhänger finden oder im Zweifelsfalle auch erfinden. In den USA ist unter rechten Islamgegnern ja schon jetzt wieder ein gewisser Antisemitismus im Kommen, dem zufolge hinter dem Islamproblem im Westen in Wirklichkeit reiche Juden wie z.B. Soros stünden, die im Nahen Osten Bürgerkriege anzetteln und gleichzeitig hier im Westen Multikulturalismus und Werterelativismus kultivieren, um die westliche Zivilisation zu zerstören. Früher oder später kommen solche Verschwörungstheorien auch wieder hier in Europa an.

#13: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 13:03
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Mehr solcher Urteile, dann hätten AfD und Konsorten deutlich weniger Zulauf.

Das ist ziemlich sicher unrichtig. Der Islam ist nur der Aufhänger. Die gesellschaftlichen und politischen Ursachen für die Radikalisierung großer Bevölkerungsteile nach rechts liegen woanders. Hätte man nicht den Islam, würde man eben einen anderen Aufhänger finden oder im Zweifelsfalle auch erfinden. In den USA ist unter rechten Islamgegnern ja schon jetzt wieder ein gewisser Antisemitismus im Kommen, dem zufolge hinter dem Islamproblem im Westen in Wirklichkeit reiche Juden wie z.B. Soros stünden, die im Nahen Osten Bürgerkriege anzetteln und gleichzeitig hier im Westen Multikulturalismus und Werterelativismus kultivieren, um die westliche Zivilisation zu zerstören. Früher oder später kommen solche Verschwörungstheorien auch wieder hier in Europa an.

Die USA sind aber, was das Glauben von Märchen anbelangt, eher ein Dritteweltland als europäisch. Insofern glaube ich nicht, dass Deine Deutung hier wahrscheinlicher ist als DonMartins.

#14: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 13:54
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Mehr solcher Urteile, dann hätten AfD und Konsorten deutlich weniger Zulauf.

Das ist ziemlich sicher unrichtig. Der Islam ist nur der Aufhänger.

Das mag schon sein. Sie hätten dann aber einen wohlfeilen Aufhänger weniger.

#15: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 15:24
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
Die USA sind aber, was das Glauben von Märchen anbelangt, eher ein Dritteweltland als europäisch.

Willst du sagen, nur Drittweltländer sind für antisemitische Verschwörungstheorien anfällig? Am Kopf kratzen

Auch in anderen europäischen Ländern findet man inzwischen solche Sachen. Dass es in Deutschland nicht in dem Maße aufgenommen wird, hat m.E. historische Gründe.

#16:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 19:19
    —
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Der Zusammenhang besteht darin, dass wir es offenbar mit einer nicht unbeträchtlichen Anzahl muslimischer Zuwanderer zu tun haben ...

Sag ich ja:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
... völlig zusammenhanglose Links mit irgendwas zum Islam ...

Schulterzucken

DonMartin hat folgendes geschrieben:
... die nicht etwa von uns ausgegrenzt werden, sondern selber integrationsunwillig sind. [...]
Das Thema ist immer dasselbe: mangelnde Integrationswilligkeit.

Das ist nicht das Thema, sondern du machst es zum Thema, genau indem du einfach völlig unterschiedliche Sachen zusammenpostest, deren einzig möglicher Zusammenhang diese deine Behauptung ist. "Die Muslime sin unser Unglück"-Methodik halt, wie man es auch von PI&Co kennt.

Ob mangelnde Integrationswilligkeit eine mögliche Ursache für bestimmte Probleme unter den vielen angesprochenen Themen ist, könnte man diskutieren, wenn man wollte. Schon in dem von dir verlinkten Interview werden allerdings auch ganz andere Dinge angesprochen, die dann auch in Betracht zu ziehen wären. Diskutieren geht aber nicht, wenn man immer von einem "Und die Muslime wieder!" zum nächsten springt.

#17: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 19:28
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Die USA sind aber, was das Glauben von Märchen anbelangt, eher ein Dritteweltland als europäisch.

Willst du sagen, nur Drittweltländer sind für antisemitische Verschwörungstheorien anfällig? Am Kopf kratzen

Auch in anderen europäischen Ländern findet man inzwischen solche Sachen. Dass es in Deutschland nicht in dem Maße aufgenommen wird, hat m.E. historische Gründe.

Nein. Ich will sagen, dass man amerikanisches Verhalten nicht unbedingt als Muster für uns sehen sollte. Andere Länder haben öfter mal andere Historien, nicht nur wir.

Und was die Drittweltländer angeht: Die islamischen davon neigen allerdings besonders zu Antisemitismus. Oder ist diese Feststellung jetzt rassistisch?

#18: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 19:30
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
Und was die Drittweltländer angeht: Die islamischen davon neigen allerdings besonders zu Antisemitismus. Oder ist diese Feststellung jetzt rassistisch?

Nein, und es ist auch nicht einfach reiner Zufall, dass es gerade insbesondere die islamischen sind. Ist diese Feststellung jetzt islamophob? zwinkern

#19: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 19:34
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Und was die Drittweltländer angeht: Die islamischen davon neigen allerdings besonders zu Antisemitismus. Oder ist diese Feststellung jetzt rassistisch?

Nein, und es ist auch nicht einfach reiner Zufall, dass es gerade insbesondere die islamischen sind. Ist diese Feststellung jetzt islamophob? zwinkern

natürlich.

#20:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 19:35
    —
DonMartin hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Wenn es kaum Urteile dazu gibt, dann wohl deswegen, weil kaum Prozesse dazu angestrengt werden, also keine Extrawürste gefordert werden.

Es gibt zB die üblichen Kopftuch- und "Burkini"-Streitereien, mW mit uneinheitlichem Ausgang.
Jeder einzelne davon ist Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten.

Das ist ja nun auch wieder ein anderes Thema. Vorher ging es um einen Fall, wo eine Arbeitnehmerin an einer bestimmten Arbeitsstelle aufgrund ihrer kulturellen oder religiösen Vorstellungen bestimmte, zum Job gehörige Arbeiten nicht durchführen sollte. Und du hast gemeint, es müsste "mehr solcher Urteile" geben - so als wären derartige Streitigkeiten ein häufiges Problem und als gäbe es dabei viele Urteile in gegenteiliger Richtung. Mit in bisschen Nachbohren musst du einräumen, dass es kaum derartige Fälle gibt (wobei "kaum" ja noch gestrunzt ist, wenn du überhaupt keine Zahlen nennen kannst).

Du hast also völligen Bullshit erzählt. Stört dich aber nicht weiter, du hüpfst einfach weiter zum nächsten Thema, wo es angebliche "Extrawürste" gäbe, jetzt dem Kopftuch. Dass es da zu Streitigkeiten kommt, wenn Arbeitgeber das verbieten wollen, ist aber völlig logisch: Das Verbot religiöser Symbole ist in unserer Gesellschaft und Rechtsordnung bisher nun mal eher unüblich gewesen, jetzt wollen manche Leute das, wo`s um Muslime geht. Wenn überhaupt, geht der Streit also nicht um "Extrawürste", sondern um das Verbot von Normalwürsten.

#21: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 19:37
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
Die islamischen davon neigen allerdings besonders zu Antisemitismus. Oder ist diese Feststellung jetzt rassistisch?

Die Feststellung ist zunächst mal, insbesondere von Deutschland aus gesehen, ungewöhnlich geschichtsvergessen.

#22: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: SkeptikerWohnort: 129 Goosebumpsville BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 19:43
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Die islamischen davon neigen allerdings besonders zu Antisemitismus. Oder ist diese Feststellung jetzt rassistisch?

Die Feststellung ist zunächst mal, insbesondere von Deutschland aus gesehen, ungewöhnlich geschichtsvergessen.


Nicht nur das. Es ist auch eine Projektion.

Denn wie schon a.a.O geschrieben, ist der so genannte *islamische Antisemitismus* ein Export aus dem christlichen Abendland.

Man sollte hier also nicht einfach die Tatsachen unter den Teppich kehren. Ohne auf dem Boden der Tatsachen zu stehen, kann man weder vernünftig diskutieren noch philosophieren ...-

#23: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: kerengWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 20:10
    —
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Denn wie schon a.a.O geschrieben, ist der so genannte *islamische Antisemitismus* ein Export aus dem christlichen Abendland.

Wer soll angeblich Mohammed vergiftet haben?
Wer wurde in Affen und Schweine verwandelt?
Mit wem werden jene aus der Fatiha, denen Allah zürnt, identifiziert?
Hat das irgendwas mit dem Abendland zu tun?

#24: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 20:20
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Die islamischen davon neigen allerdings besonders zu Antisemitismus. Oder ist diese Feststellung jetzt rassistisch?

Die Feststellung ist zunächst mal, insbesondere von Deutschland aus gesehen, ungewöhnlich geschichtsvergessen.

So ein Blödsinn.
Du meinst wirklich, weil meine Mutter ein Balken im Auge hatte, dürfte ich auf die Balken in anderer Leute Augen nicht hinweisen? Wer einmal die Sünde geerbt hat, darf sie bei anderen nicht mehr sehen?

Tut das sehr weh?

#25: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 20:23
    —
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
....
Nicht nur das. Es ist auch eine Projektion.

Denn wie schon a.a.O geschrieben, ist der so genannte *islamische Antisemitismus* ein Export aus dem christlichen Abendland.....

Aber selber schuld, wenn sie ihn gekauft haben. Nun haben sie ihn auf jeden Fall an der Backe, und für den Fakt ist es ziemlich egal, wo er herkommt.

#26: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: SkeptikerWohnort: 129 Goosebumpsville BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 20:29
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
....
Nicht nur das. Es ist auch eine Projektion.

Denn wie schon a.a.O geschrieben, ist der so genannte *islamische Antisemitismus* ein Export aus dem christlichen Abendland.....

Aber selber schuld, wenn sie ihn gekauft haben. Nun haben sie ihn auf jeden Fall an der Backe, und für den Fakt ist es ziemlich egal, wo er herkommt.


Das ist nicht egal, wo etwas herkommt.

Wie will ein Arzt eine Krankheit behandeln, wenn er nicht weiß, wo sie herkommt?

#27: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 20:34
    —
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
....
Nicht nur das. Es ist auch eine Projektion.

Denn wie schon a.a.O geschrieben, ist der so genannte *islamische Antisemitismus* ein Export aus dem christlichen Abendland.....

Aber selber schuld, wenn sie ihn gekauft haben. Nun haben sie ihn auf jeden Fall an der Backe, und für den Fakt ist es ziemlich egal, wo er herkommt.


Das ist nicht egal, wo etwas herkommt.

Wie will ein Arzt eine Krankheit behandeln, wenn er nicht weiß, wo sie herkommt?


Genau, die Leute da unten haben doch bekanntlich überhaupt keine eigene Denkfähigkeit und können daher für die Ideen, die sie haben, überhaupt nicht verantwortlich gemacht werden! Unglaublich, dass fwo das nicht weiss! Mit den Augen rollen

Spaß bei Seite. Was soll das? Das muss dir doch eigentlich selber klar sein, dass du dich gerade meilenweit verrennst.

#28: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: SkeptikerWohnort: 129 Goosebumpsville BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 20:38
    —
kereng hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Denn wie schon a.a.O geschrieben, ist der so genannte *islamische Antisemitismus* ein Export aus dem christlichen Abendland.

Wer soll angeblich Mohammed vergiftet haben?
Wer wurde in Affen und Schweine verwandelt?
Mit wem werden jene aus der Fatiha, denen Allah zürnt, identifiziert?
Hat das irgendwas mit dem Abendland zu tun?


Der Islam neigt eher zu Rundumschlägen gegen *Ungläubige*, das Christentum mehr zur Diskriminierung besonderer Gruppen (Juden, Aufständige, *Zauberer*, Aufklärer). Dies wirkte sich entsprechend aus. In der islamischen Welt hat sich ein solch regelmäßiger Pogromismus gegen die jüdischen Mitmenschen, wie er in Europa über Jahrhunderte stattfand nie entwickelt.

Antisemitismus ist eine Spezialität dieser christlichen Kultur hier sowie ihrer *säkularen* Folglinge, welche nicht nur Juden meuchelten, sondern eben wieder all die Gruppen, denen sich die *heilige Inqusition* und christlichen Bauerntotschläger mit der ihnen eigenen Hingabe widmeten ...-

#29: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 20:40
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Die islamischen davon neigen allerdings besonders zu Antisemitismus. Oder ist diese Feststellung jetzt rassistisch?

Die Feststellung ist zunächst mal, insbesondere von Deutschland aus gesehen, ungewöhnlich geschichtsvergessen.

So ein Blödsinn.
Du meinst wirklich, weil meine Mutter ein Balken im Auge hatte, dürfte ich auf die Balken in anderer Leute Augen nicht hinweisen? Wer einmal die Sünde geerbt hat, darf sie bei anderen nicht mehr sehen?

Auf Balken hinweisen darf man ohne weiteres.
Aber wenn Mutter und Onkel und Tanten und Großeltern Balken im Auge hatten und der Vater zudem ein ganzes Sägewerk, würde ich mich eher davor hüten, anderen Familien eine "besondere Neigung" zur Augenverbalkung zu attestieren.

fwo hat folgendes geschrieben:
Tut das sehr weh?

muede


EDIT RS


Zuletzt bearbeitet von tillich (epigonal) am 30.03.2017, 20:46, insgesamt einmal bearbeitet

#30: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: SkeptikerWohnort: 129 Goosebumpsville BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 20:41
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
....
Nicht nur das. Es ist auch eine Projektion.

Denn wie schon a.a.O geschrieben, ist der so genannte *islamische Antisemitismus* ein Export aus dem christlichen Abendland.....

Aber selber schuld, wenn sie ihn gekauft haben. Nun haben sie ihn auf jeden Fall an der Backe, und für den Fakt ist es ziemlich egal, wo er herkommt.


Das ist nicht egal, wo etwas herkommt.

Wie will ein Arzt eine Krankheit behandeln, wenn er nicht weiß, wo sie herkommt?


Genau, die Leute da unten haben doch bekanntlich überhaupt keine eigene Denkfähigkeit und können daher für die Ideen, die sie haben, überhaupt nicht verantwortlich gemacht werden! Unglaublich, dass fwo das nicht weiss! Mit den Augen rollen

Spaß bei Seite. Was soll das? Das muss dir doch eigentlich selber klar sein, dass du dich gerade meilenweit verrennst.


Womit verrennen? Die Historie ist so, ich kann sie nicht ändern.

#31: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 20:45
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
....
Nicht nur das. Es ist auch eine Projektion.

Denn wie schon a.a.O geschrieben, ist der so genannte *islamische Antisemitismus* ein Export aus dem christlichen Abendland.....

Aber selber schuld, wenn sie ihn gekauft haben. Nun haben sie ihn auf jeden Fall an der Backe, und für den Fakt ist es ziemlich egal, wo er herkommt.


Das ist nicht egal, wo etwas herkommt.

Wie will ein Arzt eine Krankheit behandeln, wenn er nicht weiß, wo sie herkommt?


Genau, die Leute da unten haben doch bekanntlich überhaupt keine eigene Denkfähigkeit und können daher für die Ideen, die sie haben, überhaupt nicht verantwortlich gemacht werden! Unglaublich, dass fwo das nicht weiss! Mit den Augen rollen

Man muss den Leuten nicht die Eigenveranwortlichkeit absprechen, um bei einer Diskussion darüber, wo etwas herkommt (und das ist es, wenn spezifisch islamischen Ländern eine Neigung zu etwas attestiert wird --> "es kommt vom Islam"), eine alternative Antwort, wo etwas herkommt, zu geben.

#32: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: SkeptikerWohnort: 129 Goosebumpsville BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 20:51
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
....
Nicht nur das. Es ist auch eine Projektion.

Denn wie schon a.a.O geschrieben, ist der so genannte *islamische Antisemitismus* ein Export aus dem christlichen Abendland.....

Aber selber schuld, wenn sie ihn gekauft haben. Nun haben sie ihn auf jeden Fall an der Backe, und für den Fakt ist es ziemlich egal, wo er herkommt.


Das ist nicht egal, wo etwas herkommt.

Wie will ein Arzt eine Krankheit behandeln, wenn er nicht weiß, wo sie herkommt?


Genau, die Leute da unten haben doch bekanntlich überhaupt keine eigene Denkfähigkeit und können daher für die Ideen, die sie haben, überhaupt nicht verantwortlich gemacht werden! Unglaublich, dass fwo das nicht weiss! Mit den Augen rollen

Man muss den Leuten nicht die Eigenveranwortlichkeit absprechen, um bei einer Diskussion darüber, wo etwas herkommt (und das ist es, wenn spezifisch islamischen Ländern eine Neigung zu etwas attestiert wird --> "es kommt vom Islam"), eine alternative Antwort, wo etwas herkommt, zu geben.


Genau, das eine schließt das andere nicht aus.

#33: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 21:11
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
und das ist es, wenn spezifisch islamischen Ländern eine Neigung zu etwas attestiert wird --> "es kommt vom Islam"

Das ist zu kurz. Der Punkt ist nicht, dass "das vom Islam kommt", sondern dass der Islam eine Rolle spielt. Skeptiker ist ja derjenige hier, der alles auf eine monokausale Erklärung zurückführen will, nicht ich.

#34: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 30.03.2017, 22:29
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
und das ist es, wenn spezifisch islamischen Ländern eine Neigung zu etwas attestiert wird --> "es kommt vom Islam"

Das ist zu kurz. Der Punkt ist nicht, dass "das vom Islam kommt", sondern dass der Islam eine Rolle spielt. Skeptiker ist ja derjenige hier, der alles auf eine monokausale Erklärung zurückführen will, nicht ich.



Wie kommt es eigentlich, dass Juden in islamischen Laendern bis vor historisch relativ kurzer Zeit allgemein ein im Vergleich zu europaeisch-christlichen Laendern relativ unbehelligtes Leben fuehren konnten? Gab es frueher einen ganz anderen Islam als heute? Oder koennte das nicht vor allem mit bestimmten relativ jungen politischen Ereignissen im Nahen Osten zu tun haben, die direkte Folge der schlimmsten Auswuechse des europaeischen Antisemitismus sind?

#35: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 31.03.2017, 10:24
    —
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
und das ist es, wenn spezifisch islamischen Ländern eine Neigung zu etwas attestiert wird --> "es kommt vom Islam"

Das ist zu kurz. Der Punkt ist nicht, dass "das vom Islam kommt", sondern dass der Islam eine Rolle spielt. Skeptiker ist ja derjenige hier, der alles auf eine monokausale Erklärung zurückführen will, nicht ich.



Wie kommt es eigentlich, dass Juden in islamischen Laendern bis vor historisch relativ kurzer Zeit allgemein ein im Vergleich zu europaeisch-christlichen Laendern relativ unbehelligtes Leben fuehren konnten? Gab es frueher einen ganz anderen Islam als heute? Oder koennte das nicht vor allem mit bestimmten relativ jungen politischen Ereignissen im Nahen Osten zu tun haben, die direkte Folge der schlimmsten Auswuechse des europaeischen Antisemitismus sind?

Nein. Der Salafismus ist nicht viel älter, aber älter.

Auf der anderen Seite ist der Islam wegen Denkern wie Averroes schon lange glorifiziert worden. Averroes steht nicht nur heute, er stand schon immer im Gegensatz zum orthodoxen Islam, der immer die Führung beanspruchte.

#36: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 31.03.2017, 14:36
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
Auf der anderen Seite ist der Islam wegen Denkern wie Averroes schon lange glorifiziert worden. Averroes steht nicht nur heute, er stand schon immer im Gegensatz zum orthodoxen Islam, der immer die Führung beanspruchte.

Ja. Muslimische theologische Rechtsgelehrte ab dem 11. Jahrhundert hatten es teilweise regelrecht darauf abgesehen, den philosophischen Diskurs komplett zu eliminieren. Erwähnenswert ist diesbezüglich z.B. die recht einflussreiche Schrift Tahafut al Falasifa von al-Ghazali, mit der u.A. auch politische Sanktionen gegen Philosophenschulen theologisch gerechtfertigt wurden. Das Tahafut und ähnliche Schriften können übrigens auch als einer der wichtigen Einflüsse gesehen werden, die dafür sorgten, dass der philosophische Diskurs sich in islamischen Ländern nicht zu einem modernen wissenschaftlichen Diskurs weiterentwickelte. Eine so weitgehende Behauptung wie die al-Ghazalis, dass es überhaupt keine Naturgesetze gäbe, sondern buchstäblich alles unmittelbar durch Allahs unergründliche Willensentscheidung geschehe, und man sich deshalb auch gar keine Gedanken darüber machen müsse (bzw. sogar dürfe, al-Ghazali bezeichnet Philosophen und Wissenschaftler als Häretiker), gab es meines Wissens im Christentum nicht. Oder zumindest nicht mit diesem Grad an Einfluss.

#37: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: wolle BeitragVerfasst am: 31.03.2017, 18:30
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Eine so weitgehende Behauptung wie die al-Ghazalis, dass es überhaupt keine Naturgesetze gäbe, sondern buchstäblich alles unmittelbar durch Allahs unergründliche Willensentscheidung geschehe, und man sich deshalb auch gar keine Gedanken darüber machen müsse (bzw. sogar dürfe, al-Ghazali bezeichnet Philosophen und Wissenschaftler als Häretiker), gab es meines Wissens im Christentum nicht. Oder zumindest nicht mit diesem Grad an Einfluss.


https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_christlichen_H%C3%A4resien schrieb:
Zitat:
Der Valentinianismus ist eine Richtung der Gnosis, die ab dem 2. Jahrhundert in weiten Teilen des Römischen Imperiums Verbreitung fand. Die Lehre Valentinians besagt u. a., dass nicht Gott der Schöpfer der Welt ist, sondern die Entstehung der materiellen Welt das (unvollkommene) Werk der Sophia, eines weiblich gedachten Demiurgen ist. Ziel der menschlichen Seele sei die Befreiung aus der Welt der Materie, wozu in erster Linie nicht Glauben, sondern Wissen (Gnosis) vonnöten sei.



Ich erinnere an die Fälle
Galileo Galilei
Johannes Kepler
Nikolaus Kopernikus

Auf dem Index_Librorum_Prohibitorum waren bis 1962
Immanuel Kant (wegen der Kritik der reinen Vernunft)
René Descartes (wegen sieben Werken)
Denis Diderot (wegen zweier Werke)
Voltaire (wegen fast allen seiner Werke)
Albertus Magnus
Francis Bacon
Simone de Beauvoir
Giordano Bruno
Johannes Calvin
Giacomo Casanova
Auguste Comte
Daniel Defoe
Alexandre Dumas der Ältere
Alexandre Dumas der Jüngere
Gustave Flaubert
Charles Fourier
Friedrich II. von Preußen
Heinrich Heine
Thomas Hobbes
Victor Hugo
David Hume
Martin Luther
Gotthold Ephraim Lessing
John Locke
Niccolò Machiavelli
John Stuart Mill
John Milton
Michel de Montaigne
Ovid
Blaise Pascal
Erasmus von Rotterdam
Marquis de Sade
Thomas Sagittarius
Jean-Paul Sartre
Baruch de Spinoza
Jonathan Swift
Émile Zola
verzeichnet, alles heute noch Geisteswissenschaftler von Rang, Einfluss und Namen.

Ein Teil der 6000 Namen von indizierten Geistesgrößen stehen hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Autoren,_deren_Werke_auf_dem_Index_Librorum_Prohibitorum_standen
Die katholische Kirche hat es nur wegen der Masse an Publikationen aufgegeben, die Liste fortzuführen.

#38:  Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 01.04.2017, 10:17
    —
Mit den Augen rollen Dass die katholische Kirche Philosophen und Wissenschaftler zensiert und verfolgt hat und auch immer noch eine Liste verbotener Bücher pflegt, wissen wir glaube ich alle. Das war nicht der Punkt hier.

Was die Erwähnung des Valentinismus hier soll, verstehe ich allerdings nicht so ganz.

#39: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Malone BeitragVerfasst am: 01.04.2017, 20:40
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Mehr solcher Urteile, dann hätten AfD und Konsorten deutlich weniger Zulauf.

Das ist ziemlich sicher unrichtig. Der Islam ist nur der Aufhänger. Die gesellschaftlichen und politischen Ursachen für die Radikalisierung großer Bevölkerungsteile nach rechts liegen woanders. Hätte man nicht den Islam, würde man eben einen anderen Aufhänger finden oder im Zweifelsfalle auch erfinden.


Gewagte Hypothese.

#40: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Malone BeitragVerfasst am: 01.04.2017, 20:47
    —
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Die islamischen davon neigen allerdings besonders zu Antisemitismus. Oder ist diese Feststellung jetzt rassistisch?

Die Feststellung ist zunächst mal, insbesondere von Deutschland aus gesehen, ungewöhnlich geschichtsvergessen.


Nicht nur das. Es ist auch eine Projektion.

Denn wie schon a.a.O geschrieben, ist der so genannte *islamische Antisemitismus* ein Export aus dem christlichen Abendland.

Man sollte hier also nicht einfach die Tatsachen unter den Teppich kehren. Ohne auf dem Boden der Tatsachen zu stehen, kann man weder vernünftig diskutieren noch philosophieren ...-


Hättest du die Güte, mir einen der anderen Orte zu verlinken. Ich bin auch so freundlich, auf den vermutlich frühesten Konflikt zwischen Muslimen und Juden hinzuweisen:

Zitat:
Wie die Banu Nadir besaßen die Banu Quraiza die landwirtschaftlich ergiebigsten Teile der Oase (vor allem Dattelpalmen) und hatten damit, aber auch durch Geldverleih, ihr Einkommen gesichert. Die Männer der Quraiza wurden im Jahre 627 auf Verordnung Saʿd ibn Muʿādhs und mit Zustimmung und unter der Aufsicht Mohammeds getötet; ihre Frauen und Kinder wurden in die Sklaverei verkauft.

#41: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Malone BeitragVerfasst am: 01.04.2017, 21:03
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Auf der anderen Seite ist der Islam wegen Denkern wie Averroes schon lange glorifiziert worden. Averroes steht nicht nur heute, er stand schon immer im Gegensatz zum orthodoxen Islam, der immer die Führung beanspruchte.

Ja. Muslimische theologische Rechtsgelehrte ab dem 11. Jahrhundert hatten es teilweise regelrecht darauf abgesehen, den philosophischen Diskurs komplett zu eliminieren. Erwähnenswert ist diesbezüglich z.B. die recht einflussreiche Schrift Tahafut al Falasifa von al-Ghazali, mit der u.A. auch politische Sanktionen gegen Philosophenschulen theologisch gerechtfertigt wurden. Das Tahafut und ähnliche Schriften können übrigens auch als einer der wichtigen Einflüsse gesehen werden, die dafür sorgten, dass der philosophische Diskurs sich in islamischen Ländern nicht zu einem modernen wissenschaftlichen Diskurs weiterentwickelte. Eine so weitgehende Behauptung wie die al-Ghazalis, dass es überhaupt keine Naturgesetze gäbe, sondern buchstäblich alles unmittelbar durch Allahs unergründliche Willensentscheidung geschehe, und man sich deshalb auch gar keine Gedanken darüber machen müsse (bzw. sogar dürfe, al-Ghazali bezeichnet Philosophen und Wissenschaftler als Häretiker), gab es meines Wissens im Christentum nicht. Oder zumindest nicht mit diesem Grad an Einfluss.


Immerhin hast du Ahnung von dem, was du schreibst. Nun gilt es nur noch, Zusammenhänge zu erkennen.

#42: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Malone BeitragVerfasst am: 01.04.2017, 21:18
    —
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
und das ist es, wenn spezifisch islamischen Ländern eine Neigung zu etwas attestiert wird --> "es kommt vom Islam"

Das ist zu kurz. Der Punkt ist nicht, dass "das vom Islam kommt", sondern dass der Islam eine Rolle spielt. Skeptiker ist ja derjenige hier, der alles auf eine monokausale Erklärung zurückführen will, nicht ich.



Wie kommt es eigentlich, dass Juden in islamischen Laendern bis vor historisch relativ kurzer Zeit allgemein ein im Vergleich zu europaeisch-christlichen Laendern relativ unbehelligtes Leben fuehren konnten? Gab es frueher einen ganz anderen Islam als heute? Oder koennte das nicht vor allem mit bestimmten relativ jungen politischen Ereignissen im Nahen Osten zu tun haben, die direkte Folge der schlimmsten Auswuechse des europaeischen Antisemitismus sind?


Ist 1948 für dich jung?

Zitat:
Nach dem Palästinakrieg und der Gründung des Staates Israel im Jahre 1948 verschlechterten sich die Lebensbedingungen der Juden in diesen Ländern jedoch erheblich; in vielen Staaten kam es zu Bombenattentaten, wie dem Angriff auf die Menarscha-Synagoge, Pogromen wie das Pogrom von Tripolis 1948, Verhaftungen, Folter, Enteignungen und Massenausweisungen von Juden.


Das war vor dem Aufstieg der Wahhabiten und Salafisten. Und zuvor galt:
Zitat:

Juden in islamischen Ländern waren seit jeher nach dem Recht der Dhimma wie andere Nichtmuslime nur geduldet und geschützt.


Die gut hundert Jahre vorher waren die Kolonisatoren am Ruder in vielen islamischen Ländern. Aus der Zeit davor sei beispielhaft das Massaker von Granada erwähnt, das die Verklärung der muslimischen Besetzung der iberischen Halbinsel ein bisschen relativieren dürfte. Und ansonsten galt eben:

Zitat:
Juden in islamischen Ländern waren seit jeher nach dem Recht der Dhimma wie andere Nichtmuslime nur geduldet und geschützt.


Also Dhimmi-Steuer, Diskrimierung und Ausgrenzung von politischer Teilhabe. Man konnte die geschäftstüchtigen Juden halt gut melken.

#43:  Autor: Malone BeitragVerfasst am: 01.04.2017, 21:38
    —
Ich will aber gar nicht in Abrede stellen, dass der Islam auch schon entspanntere Zeiten hatte, man betrachte den Iran und Afghanistan in den Siebzigern, wo sich eine Entwicklung dahingehend abzeichnete, den Islam nicht mehr allzu ernstzunehmen. Er hätte zu einem relativ unbedeutenden Hintergrundrauschen werden können wie das Christentum in vielen westlichen Staaten. Eine verklärte Version hätte sich etablieren können, die sich auf die - wiewohl zumeist abrogierten - friedlichen und toleranten Passagen des Korans gestützt hätte. Die wohlhabenden und einflussreichen Wahhabiten in Saudi-Arabien aber wussten die Ölbillionen für eine Verbreitung des radikalen Islams in aller Welt zu investieren: Moscheen mit Hasspredigern statt Universitäten mit aufklärenden Professoren. Aber: das wäre eben alles nicht möglich gewesen ohne die Grundlage des größtenteils feindseligen Korans und der blutgetränkten Lebensgeschichte des "perfekten Menschens" Mohammed. Anhand des Diamantsutras, des Neuen Testaments oder der Dianetik wären die jetzigen Verhältnisse wohl schwer vorstellbar.

#44: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 02.04.2017, 16:24
    —
Malone hat folgendes geschrieben:
Immerhin hast du Ahnung von dem, was du schreibst. Nun gilt es nur noch, Zusammenhänge zu erkennen.

Wenn du das sagst. Wenn wir auf dieser theoretisch-philosophischen Ebene bleiben, gibt es allerdings einige andere Aspekte, in denen das Christentum übler ist als der Islam.

#45: Philou 53 Autor: Gödelchen BeitragVerfasst am: 02.04.2017, 17:34
    —
Was ein Übel ist bestimmen zwei. Der der von dem Übel betroffen ist und der, der das Übel in die Welt bringt. Das Tolle daran ist, dass man dem älteren Übertäter in dem Fall die Zähne gezogen hat und der sich die Behandlung ohne Krawall seit Jahren angedeihen lässt.

#46: Re: Philou 53 Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 02.04.2017, 20:14
    —
Gödelchen hat folgendes geschrieben:
Das Tolle daran ist, dass man dem älteren Übertäter in dem Fall die Zähne gezogen hat und der sich die Behandlung ohne Krawall seit Jahren angedeihen lässt.

Aber u.A. auch nur, weil diese "Behandlung" für die Kirchen und ihre Interessen heute auch kaum noch ein echtes Problem darstellt, zumindest in Deutschland.

#47: Re: Philou 53 Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 02.04.2017, 21:30
    —
Gödelchen hat folgendes geschrieben:
Was ein Übel ist bestimmen zwei. Der der von dem Übel betroffen ist und der, der das Übel in die Welt bringt. Das Tolle daran ist, dass man dem älteren Übertäter in dem Fall die Zähne gezogen hat und der sich die Behandlung ohne Krawall seit Jahren angedeihen lässt.

So isses.

#48: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Malone BeitragVerfasst am: 06.04.2017, 02:53
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
Malone hat folgendes geschrieben:
Immerhin hast du Ahnung von dem, was du schreibst. Nun gilt es nur noch, Zusammenhänge zu erkennen.

Wenn du das sagst. Wenn wir auf dieser theoretisch-philosophischen Ebene bleiben, gibt es allerdings einige andere Aspekte, in denen das Christentum übler ist als der Islam.


Ja, hast du schon angedeutet. Das sind aber in der Regel Aspekte, die einem hauptsächlich selbst schaden, mehr als der Gesellschaft. Und einen zweiten Punkt möchte ich zu Bedenken geben: vielleicht wurden die Auswirkungen des Christentums bislang gründlicher untersucht als die des Islams, demgegenüber "die Wissenschaft" offenbar ein Untersuchungstabu entwickelt hat? Um mal deiner vermuteten Andeutung zu folgen: Strenggläubige Muslime sagen häufig (ich weiß jetzt nicht, ob das geboten ist, aber man hört es oft aus Salafistenmunde), dass sie Mohammed mehr lieben als ihre Familie. Dagegen scheint das Gebot - richtig übersetzt - "Liebe deinen Nächsten als auch dich selbst" - doch relativ harmlos.

#49: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: astarte BeitragVerfasst am: 06.04.2017, 08:45
    —
Malone hat folgendes geschrieben:
Strenggläubige Muslime sagen häufig (ich weiß jetzt nicht, ob das geboten ist, aber man hört es oft aus Salafistenmunde), dass sie Mohammed mehr lieben als ihre Familie. Dagegen scheint das Gebot - richtig übersetzt - "Liebe deinen Nächsten als auch dich selbst" - doch relativ harmlos.

Nuja, mehr als die Familie lieben, klingt aber wiederum netter als, die Familie gering achten oder gar hassen.
Zitat:
Lukas 14,26
Vom Ernst der Nachfolge
25 Viele Menschen begleiteten ihn; da wandte er sich an sie und sagte: 26 Wenn jemand zu mir kommt und nicht Vater und Mutter, Frau und Kinder, Brüder und Schwestern, ja sogar sein Leben gering achtet, dann kann er nicht mein Jünger sein.

https://www.bibleserver.com/text/EU/Lukas14%2C26
"richtig" übersetzt vielleicht aber auch:
Zitat:
(Lk 14,26): "Wenn jemand zu mir kommt und hasst nicht seinen Vater, Mutter, Frau, Kinder, Brüder, Schwestern und dazu sich selbst, der kann nicht mein Jünger sein."

http://www.bibelkritik.ch/bibel/g15.htm

Und wenn man sich selber gering achten soll, relativiert dies ein Gebot: "Liebe den Nächsten, wie/als auch dich selbst", sich selbst gering gering achten, also auch den Nächsten gering achten. Schulterzucken

#50: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 06.04.2017, 08:51
    —
Malone hat folgendes geschrieben:
Das sind aber in der Regel Aspekte, die einem hauptsächlich selbst schaden, mehr als der Gesellschaft.

Da besteht noch nicht mal ein Gegensatz. Wenn eine Religion eine bestimmte Form von Subjektivität erzeugt, dann betrifft das sehr wohl die gesamte Gesellschaft.

Malone hat folgendes geschrieben:
Und einen zweiten Punkt möchte ich zu Bedenken geben: vielleicht wurden die Auswirkungen des Christentums bislang gründlicher untersucht als die des Islams, demgegenüber "die Wissenschaft" offenbar ein Untersuchungstabu entwickelt hat?

Ich hab' das Christentum in der Tat gründlicher studiert als den Islam, aber nicht aufgrund irgendwelcher Tabus, sondern weil es mich mehr betrifft. Das heißt halt nicht, dass ich keine Vergleiche ziehen könnte.

Malone hat folgendes geschrieben:
Strenggläubige Muslime sagen häufig (ich weiß jetzt nicht, ob das geboten ist, aber man hört es oft aus Salafistenmunde), dass sie Mohammed mehr lieben als ihre Familie.

25 Es ging aber viel Volks mit ihm; und er wandte sich und sprach zu ihnen: 26 So jemand zu mir kommt und haßt nicht seinen Vater, Mutter, Weib, Kinder, Brüder, Schwestern, auch dazu sein eigen Leben, der kann nicht mein Jünger sein.

Lukas 14, 25-26.

Im Übrigen ist nicht ganz klar, wo da das Problem sein soll. Jedenfalls nicht per se.
In einer patriarchalen Gesellschaft wie denen des Nahen Ostens zur Zeit Jesu und auch Mohammeds stellt die Aufforderung, sich von der eigenen Familie zumindest emotional zu distanzieren, ein zumindest potentiell emanzipatorisches Moment dar. Bedenkt man, wie oft von Islamgegnern die engen Familienbande etwa unter arabischen Muslimen problematisiert werden, die mit ihrer Isolierung gegen die Umwelt die Integration erschweren, sehe ich nicht, was an einer in größerem Maße gegen die Familie gerichteten Haltung grundsätzlich zu kritisieren sein soll.

Malone hat folgendes geschrieben:
Dagegen scheint das Gebot - richtig übersetzt - "Liebe deinen Nächsten als auch dich selbst" - doch relativ harmlos.

Dafür hätte ich doch gerne eine Quelle. Die Tatsache dass "Liebe" im damaligen Kontext etwas recht grundsätzlich anderes bedeutete als heute (nämlich eine Art zu handeln und nicht ein Gefühl), macht mir diese Übersetzung nicht gerade plausibel.

#51:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 06.04.2017, 09:56
    —
Jede Menge Bibelkenner unterwegs hier. Mir kam auch sofort Lukas 14,26 in den Sinn.

#52: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: NaastikaWohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen BeitragVerfasst am: 06.04.2017, 11:59
    —
Tarvoc hat folgendes geschrieben:

Im Übrigen ist nicht ganz klar, wo da das Problem sein soll. Jedenfalls nicht per se.
In einer patriarchalen Gesellschaft wie denen des Nahen Ostens zur Zeit Jesu und auch Mohammeds stellt die Aufforderung, sich von der eigenen Familie zumindest emotional zu distanzieren, ein zumindest potentiell emanzipatorisches Moment dar.



Potenziell?
Eher vom Regen in die Traufe, also vom Diktat der Familie unter Diktat Gottes. Schon der emotionelle Druck dürfte eher zunehmen....

#53:  Autor: Zoff BeitragVerfasst am: 06.04.2017, 14:01
    —
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/egmr-weist-klage-gegen-kirchensteuer-fuer-konfessionslose-zurueck-14960090.html

#54:  Autor: Easy FlamingoWohnort: zwischen gestern und morgen BeitragVerfasst am: 06.04.2017, 14:31
    —
Zoff hat folgendes geschrieben:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/egmr-weist-klage-gegen-kirchensteuer-fuer-konfessionslose-zurueck-14960090.html


Na, dann sollen Verheiratete doch beide aus der Kirche austreten. Vielleicht überlegt sich der Staat das dann nochmal, ob er das weiter so handhaben möchte.

#55: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: Tarvoc BeitragVerfasst am: 06.04.2017, 17:14
    —
Naastika hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:

Im Übrigen ist nicht ganz klar, wo da das Problem sein soll. Jedenfalls nicht per se.
In einer patriarchalen Gesellschaft wie denen des Nahen Ostens zur Zeit Jesu und auch Mohammeds stellt die Aufforderung, sich von der eigenen Familie zumindest emotional zu distanzieren, ein zumindest potentiell emanzipatorisches Moment dar.



Potenziell?
Eher vom Regen in die Traufe, also vom Diktat der Familie unter Diktat Gottes. Schon der emotionelle Druck dürfte eher zunehmen....


Der emotionale Druck dürfte auch bei einem säkularen "Defooing" deutlich zunehmen. Das heißt aber nicht, dass das kein emanzipierender Schritt sein kann.

#56:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 06.04.2017, 18:45
    —
Zoff hat folgendes geschrieben:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/egmr-weist-klage-gegen-kirchensteuer-fuer-konfessionslose-zurueck-14960090.html

Es stimmt ja einfach nicht, dass der oder die Konfessionslose dann Kirchensteuer zahlt. Die zahlt der Kirchenangehörige, nämlich von dem Einkommen, dass ihm durch die gemeinsame steuerliche Veranlagung zugerechnet wird.

Auf diese gemeinsame steuerliche Veranlagung können die Eheleute doch mW verzichten, wenn sie die Kirchensteuer vermeiden wollen. Dann zahlen sie nicht mehr gemeinsam Einkommensteuer (und das Kirchenmitglied in Bezug darauf für seinen Anteil Kirchensteuer), sondern nur noch der verdienende Partner zahlt Einkommensteuer (und, wenn konfessionslos, keine Kirchensteuer), und der nichtverdienende Partner zahlt eh keine Einkommensteuer (und somit auch keine Kirchensteuer).

Oder irre ich mich? So verstehe ich jedenfalls den Artikel (was die Steuermechanik angeht, nicht die Schlussfolgerung).

#57:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 06.04.2017, 20:55
    —
Hier im Thread wure ja u.a. dieses Interview (mit zugehörigem Buch und Reportagen) diskutiert:

http://www.bento.de/politik/moscheen-in-deutschland-was-constantin-schreiber-auf-predigten-hoert-1269353/#refsponi
http://www.n-tv.de/politik/So-sind-Moscheen-keine-Orte-der-Integration-article19771393.html

Dazu ein etwas anderer Blickwinkel:

https://www.heise.de/tp/features/Moscheen-Der-Klischeereport-3674334.html

#58:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 08.04.2017, 12:22
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Hier im Thread wure ja u.a. dieses Interview (mit zugehörigem Buch und Reportagen) diskutiert:

http://www.bento.de/politik/moscheen-in-deutschland-was-constantin-schreiber-auf-predigten-hoert-1269353/#refsponi
http://www.n-tv.de/politik/So-sind-Moscheen-keine-Orte-der-Integration-article19771393.html

Dazu ein etwas anderer Blickwinkel:

https://www.heise.de/tp/features/Moscheen-Der-Klischeereport-3674334.html

Wobei dieser andere Blickwinkel auch etwas getrübt scheint, wenn ich folgenden Satz auf der 2. Seite lese:
Zitat:
Stattdessen überlässt es Schreiber dem Freiburger Islamwissenschaftler Abdel-Hakim Ourghi, der bisher eher durch seine islamkritischen Thesen als durch seine Tunesien-Expertise aufgefallen ist, Mourous Glaubwürdigkeit zu bewerten.

Ourghi ist nicht nur im Nachbarland aufgewachsen und hat dort studiert, er hat auch wegen seiner aktuellen Arbeit über die Ibaditen zusätzlichen Kontakt Tunesien. Man kann also davon ausgehen, dass Ourghi sehr genau weiß, wovon er spricht, zumal er selbst Muslim ist und als solcher auch noch Professor an einer deutschen Hochschule.

Ich lese diesen Satz so, dass da jemand mit dem Inhalt der Darstellung nicht einverstanden ist und verzweifelt versucht, sie in Misskredit zu bringen.

#59:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 08.04.2017, 18:51
    —
Nun, die Aussage Ourghis "Wir haben es hier mit einem Gelehrten zu tun, der sagt nicht, was er denkt. Der sagt, das was die Zuhörer hören möchten." ist mir aber auch zu dünn. So ist das bloße Behauptung, mit der jemand wider seine eigenen Aussagen in Misskredit gebracht wird. Diese Behauptung wäre aber irgendwie zu belegen (durch andere AUssagen an anderer Stelle zB), sonst kann man mit der Methode jedem alles nachsagen.

#60:  Autor: AlexJWohnort: Köln BeitragVerfasst am: 09.04.2017, 18:46
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/egmr-weist-klage-gegen-kirchensteuer-fuer-konfessionslose-zurueck-14960090.html

Es stimmt ja einfach nicht, dass der oder die Konfessionslose dann Kirchensteuer zahlt. Die zahlt der Kirchenangehörige, nämlich von dem Einkommen, dass ihm durch die gemeinsame steuerliche Veranlagung zugerechnet wird.

Auf diese gemeinsame steuerliche Veranlagung können die Eheleute doch mW verzichten, wenn sie die Kirchensteuer vermeiden wollen. Dann zahlen sie nicht mehr gemeinsam Einkommensteuer (und das Kirchenmitglied in Bezug darauf für seinen Anteil Kirchensteuer), sondern nur noch der verdienende Partner zahlt Einkommensteuer (und, wenn konfessionslos, keine Kirchensteuer), und der nichtverdienende Partner zahlt eh keine Einkommensteuer (und somit auch keine Kirchensteuer).

Oder irre ich mich? So verstehe ich jedenfalls den Artikel (was die Steuermechanik angeht, nicht die Schlussfolgerung).


Die Kirchensteuer/Das Kirchengeld funktioniert so aber nicht. Wird gemeinsam veranlagt zahlt ein jeder trotzdem Kirchensteuer abhängig von der Höhe seines Einkommens.
Nur in dem Sonderfall das ein Kirchenmitglied unter dieser Reglung gar keine Kirchensteuerzahlen müste weil er kein Einkommen* hat und der Partner kein Mitglied der eigenen Kirche** ist. Kommt das besondere Kirchengeld zur Anwendung, wobei Abhängig vom gesamten Einkommen beider eine zusätzlich besteuerung erfolgt.

* Es scheint als ob das Kirchengeld in manchen Bundeländern auch erhoben wird oder wurde wennn das Einkommen einfach nicht den grunfreibetrag übertraf.
** Es gibt wohl je nach Bundesland ausnahmen wenn der Partner Steuern für eine andere Kirche/Weltanschaunungsgemeinde zahlt welche KdöR ist.

#61:  Autor: smallie BeitragVerfasst am: 09.04.2017, 19:36
    —
Das war mir zu hoch.

Wird die Kirchensteuer bei gemeinsam Veranlagten zwei mal fällig oder nur einmal, wenn nur einer Kirchenmitglied ist?

#62:  Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 09.04.2017, 19:48
    —
smallie hat folgendes geschrieben:
Das war mir zu hoch.

Wird die Kirchensteuer bei gemeinsam Veranlagten zwei mal fällig oder nur einmal, wenn nur einer Kirchenmitglied ist?


Vielleicht hilft dir das hier: Das besondere Kirchgeld.

#63:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 09.04.2017, 20:11
    —
AlexJ hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/egmr-weist-klage-gegen-kirchensteuer-fuer-konfessionslose-zurueck-14960090.html

Es stimmt ja einfach nicht, dass der oder die Konfessionslose dann Kirchensteuer zahlt. Die zahlt der Kirchenangehörige, nämlich von dem Einkommen, dass ihm durch die gemeinsame steuerliche Veranlagung zugerechnet wird.

Auf diese gemeinsame steuerliche Veranlagung können die Eheleute doch mW verzichten, wenn sie die Kirchensteuer vermeiden wollen. Dann zahlen sie nicht mehr gemeinsam Einkommensteuer (und das Kirchenmitglied in Bezug darauf für seinen Anteil Kirchensteuer), sondern nur noch der verdienende Partner zahlt Einkommensteuer (und, wenn konfessionslos, keine Kirchensteuer), und der nichtverdienende Partner zahlt eh keine Einkommensteuer (und somit auch keine Kirchensteuer).

Oder irre ich mich? So verstehe ich jedenfalls den Artikel (was die Steuermechanik angeht, nicht die Schlussfolgerung).


Die Kirchensteuer/Das Kirchengeld funktioniert so aber nicht. Wird gemeinsam veranlagt zahlt ein jeder trotzdem Kirchensteuer abhängig von der Höhe seines Einkommens.
Nur in dem Sonderfall das ein Kirchenmitglied unter dieser Reglung gar keine Kirchensteuerzahlen müste weil er kein Einkommen* hat und der Partner kein Mitglied der eigenen Kirche** ist. Kommt das besondere Kirchengeld zur Anwendung, wobei Abhängig vom gesamten Einkommen beider eine zusätzlich besteuerung erfolgt.

* Es scheint als ob das Kirchengeld in manchen Bundeländern auch erhoben wird oder wurde wennn das Einkommen einfach nicht den grunfreibetrag übertraf.
** Es gibt wohl je nach Bundesland ausnahmen wenn der Partner Steuern für eine andere Kirche/Weltanschaunungsgemeinde zahlt welche KdöR ist.



Dass klingt mir ganz so als ob die Mitgliedschaft in einer Kirche als so 'ne Art "Versicherung" gesehen wird. Da sind ja auch Angehoerige mitversichert. Konsequenterweise muesste die Kirche auch der Auffassung sein, dass ich mich als mit 16 Jahren Ausgetretener doch wieder fuer den Himmel qualifiziere, wenn ich eine kirchensteuerzahlende Katholikin heirate. Ich kann schliesslich auch auf deren Krankenschein zum Zahnarzt gehen. Sehr glücklich

#64:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 09.04.2017, 20:17
    —
beachbernie hat folgendes geschrieben:
.....
Dass klingt mir ganz so als ob die Mitgliedschaft in einer Kirche als so 'ne Art "Versicherung" gesehen wird. ....

Das ist schon lange mein Reden: Kirchen sind eine Versicherung gegen die Existenz Gottes.

#65:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 09.04.2017, 20:20
    —
AlexJ hat folgendes geschrieben:
Die Kirchensteuer/Das Kirchengeld funktioniert so aber nicht. Wird gemeinsam veranlagt zahlt ein jeder trotzdem Kirchensteuer abhängig von der Höhe seines Einkommens.
Nur in dem Sonderfall das ein Kirchenmitglied unter dieser Reglung gar keine Kirchensteuerzahlen müste weil er kein Einkommen* hat und der Partner kein Mitglied der eigenen Kirche** ist. Kommt das besondere Kirchengeld zur Anwendung, wobei Abhängig vom gesamten Einkommen beider eine zusätzlich besteuerung erfolgt.

Möcht ja sein, aber das sind Details. Der Punkt ist mMn: für die Einkommensteuer möchten die Ehepartner gerne gemeinsam veranlagt werden, d.h. sie möchten, dass bei der Besteuerung so getan wird, als ginge es nicht um das eigene Einkommen jedes Partners, sondern als ginge es um ein gemeinsames Einkommen, das jedem der beiden Partner exakt zur Hälfte gehört, und wegen der Steuerprogression entsprechend günstiger besteuert wird. Dadurch haben sie also erhebliche finanzielle Vorteile.

Bei Kirchensteuer bzw. Kirchgeld möchten dieselben Leute dann aber nichts mehr davon wissen, dass ihre Einkommen irgendetwas miteinander zu tun haben, und bestehen darauf, dass es ganz ausschließlich das individuelle Einkommen ist, dass zur Berechnung herangezogen wird. Dieses Rosinenpicken, dass man je nachdem, was günstiger ist, mal ein virtuelles Gemeinschaftseinkommen betrachtet sehen will und mal nur das reale, finde ich nicht korrekt.

Dein Hinweis, dass das Kirchgeld nicht genau so funktioniert wie die Einkommensteuer, nämlich als Steuer aufs virtuelle halbe Einkommen der Partner, bedeutet nur, dass sie sowieso schon besser wegkommen als das: es wird eben nur - entweder - das tatsächliche Einkommen des geringer verdienenden Partners herangezogen, oder aber ein angenommener Lebensführungsaufwand, der unter dem halben Gemeinschaftseinkommen liegt. In beiden Fällen liegt das Kirchgeld also sowieso niedriger, als es eine Kirchensteuer aufs halbe Einkommen wäre.

Es ist also sehr billige Propaganda, zu behaupten, es würde ein Nichtkirchenmitglied besteuert. Vielmehr muss ein Kirchenmitglied einen seinen Lebensverhältnissen angemessenen Beitrag zahlen. Und das lässt sich leicht umgehen: entweder tritt man eben aus, oder man lässt sich nicht gemeinsam veranlagen.

#66:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 09.04.2017, 20:25
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
Möcht ja sein, aber das sind Details. Der Punkt ist mMn: für die Einkommensteuer möchten die Ehepartner gerne gemeinsam veranlagt werden, d.h. sie möchten, dass bei der Besteuerung so getan wird, ....

Es ist eine wahnsinnige Anmaßung der Kirchen, diesen Vereinsbeitrag als Steuer zu betrachten, und ein Zeichen für die Kirchenrepublik Deutschland, dass der Staat das mitmacht.

#67:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 09.04.2017, 20:29
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
Möcht ja sein, aber das sind Details. Der Punkt ist mMn: für die Einkommensteuer möchten die Ehepartner gerne gemeinsam veranlagt werden, d.h. sie möchten, dass bei der Besteuerung so getan wird, ....

Es ist eine wahnsinnige Anmaßung der Kirchen, diesen Vereinsbeitrag als Steuer zu betrachten, und ein Zeichen für die Kirchenrepublik Deutschland, dass der Staat das mitmacht.

Warum zitierst du dafür genau den Teil meines Beitrags, bei dem es um die Einkommenssteuer geht?

Und inhaltlich: Kannst du meinen, ist aber nun mal Rechtslage. Und wer den Vereinsbeitrag nicht zahlen will, tritt halt aus.

#68:  Autor: smallie BeitragVerfasst am: 09.04.2017, 20:43
    —
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
smallie hat folgendes geschrieben:
Das war mir zu hoch.

Wird die Kirchensteuer bei gemeinsam Veranlagten zwei mal fällig oder nur einmal, wenn nur einer Kirchenmitglied ist?


Vielleicht hilft dir das hier: Das besondere Kirchgeld.

Danke. Falls ich das richtig verstanden habe, ist es zahlenmäßig so:

Einzelveranlagt:

Ehegatte 1, konfessionell. 10 000 EUR Einkommensteuer, darauf 8% Kist = 800 EUR
Ehegatte 2, konfessionslos. 10 000 EUR Einkommensteuer, Kist = 0

Macht in Summe 800 EUR


Zusammenveranlagt:

Ehepaar 20 000 Einkommensteuer, darauf 8% Kist = 1600 EUR


Falls das hinkommt, dann platzt tillichs Argument:

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Es ist also sehr billige Propaganda, zu behaupten, es würde ein Nichtkirchenmitglied besteuert. Vielmehr muss ein Kirchenmitglied einen seinen Lebensverhältnissen angemessenen Beitrag zahlen. Und das lässt sich leicht umgehen: entweder tritt man eben aus, oder man lässt sich nicht gemeinsam veranlagen.

#69:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 09.04.2017, 20:54
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
Möcht ja sein, aber das sind Details. Der Punkt ist mMn: für die Einkommensteuer möchten die Ehepartner gerne gemeinsam veranlagt werden, d.h. sie möchten, dass bei der Besteuerung so getan wird, ....

Es ist eine wahnsinnige Anmaßung der Kirchen, diesen Vereinsbeitrag als Steuer zu betrachten, und ein Zeichen für die Kirchenrepublik Deutschland, dass der Staat das mitmacht.

Warum zitierst du dafür genau den Teil meines Beitrags, bei dem es um die Einkommenssteuer geht?

Und inhaltlich: Kannst du meinen, ist aber nun mal Rechtslage. Und wer den Vereinsbeitrag nicht zahlen will, tritt halt aus.

Es geht hier nicht um den Beitrag des Vereinsmitgliedes, sondern um den des Ehegatten, der nicht Mitglied ist.

#70:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 09.04.2017, 21:01
    —
smallie hat folgendes geschrieben:
Einzelveranlagt:

Ehegatte 1, konfessionell. 10 000 EUR Einkommensteuer, darauf 8% Kist = 800 EUR
Ehegatte 2, konfessionslos. 10 000 EUR Einkommensteuer, Kist = 0

Macht in Summe 800 EUR


Zusammenveranlagt:

Ehepaar 20 000 Einkommensteuer, darauf 8% Kist = 1600 EUR


Falls das hinkommt, ...

Kommt es nicht. Der Kirchgeldsatz ist deutlich geringer als der Kirchensteuersatz. Das Kirchgeld ist geringer, als es die Kirchensteuer auf die halbe Einkommensteuer wäre.

ERGÄNZUNG mit deinen Beispielzahlen:
10 000 € ESt (ohne Soli und KiSt) und die 800 € KiSt hat man 2016 bei getrennter Veranlagung bei einem Einkommen von ca. 43 000 € gezahlt.
20 000 € ESt bei gemeinsamer Veranlagung waren es bei einem Einkommen von ca. 86 000 € (logisch). Das Kirchgeld beträgt dann (Beispiel Bayern/ evangelisch) 540 €.

In anderen Landeskirchen/ Bistümern mag es im Detail anders sein, das Prinzip bleibt gleich.

www.einkommenssteuertabelle.de
https://www.kirche-und-geld.de/downloads/ELKB-Besonderes-Kirchgeld-und-Berechnung-neu-2015.pdf


Zuletzt bearbeitet von tillich (epigonal) am 09.04.2017, 21:32, insgesamt einmal bearbeitet

#71:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 09.04.2017, 21:10
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
Möcht ja sein, aber das sind Details. Der Punkt ist mMn: für die Einkommensteuer möchten die Ehepartner gerne gemeinsam veranlagt werden, d.h. sie möchten, dass bei der Besteuerung so getan wird, ....

Es ist eine wahnsinnige Anmaßung der Kirchen, diesen Vereinsbeitrag als Steuer zu betrachten, und ein Zeichen für die Kirchenrepublik Deutschland, dass der Staat das mitmacht.

Warum zitierst du dafür genau den Teil meines Beitrags, bei dem es um die Einkommenssteuer geht?

Und inhaltlich: Kannst du meinen, ist aber nun mal Rechtslage. Und wer den Vereinsbeitrag nicht zahlen will, tritt halt aus.

Es geht hier nicht um den Beitrag des Vereinsmitgliedes, sondern um den des Ehegatten, der nicht Mitglied ist.

Doch, es geht um den Beitrag des Vereinsmitglieds. Das sieht man daran, dass das Vereinsmitglied nichts zahlen muss, wenn es kein Einkommen hat und auch nicht bei anderer Gelegenheit verlangt hat, dass das Einkommen des Ehegatten bitteschön zur Hälfte als das seinige anzusehen sei (= gemeinsame Veranlagung bei der Einkommensteuer).

Wenn es aber eben dies sagt, dass das Einkommen des Partners zur Hälfte auch seines sei, dann muss es einen danach berechneten Beitrag zahlen - wenn auch einen geringeren, als wenn es dieses EInkommen selbst verdient hätte.

#72:  Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 09.04.2017, 21:55
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Doch, es geht um den Beitrag des Vereinsmitglieds. Das sieht man daran, dass das Vereinsmitglied nichts zahlen muss, wenn es kein Einkommen hat und auch nicht bei anderer Gelegenheit verlangt hat, dass das Einkommen des Ehegatten bitteschön zur Hälfte als das seinige anzusehen sei (= gemeinsame Veranlagung bei der Einkommensteuer).

Das ist einfach sachlich nicht richtig! Lies einfach, was ich verlinkt habe. Daß es sich hier nicht um einen Vereinbeitrag handelt, sondern um eine staatlich eingetriebene Steuer, merkst du übrigens spätestens, wenn du nicht zahlst. Dann hast du nämlich nicht einen beliebigen Verein am Hals, der mühsam versuchen müßte, eine Gerichtstitel zu erwirken, um dann vielleicht nach Monaten einen Gerichtsvollzieher loszuschicken, sondern innerhalb von Tagen sperrt dir das Finanzamt einfach deine Konten, mit freundlicher Unterstützung deiner Hausbank. Soviel zum Vereinsbeitrag und christlicher Nächstenliebe. smallie hatte nach einem Kriterium gefragt, an dem man einen Christen erkennt. In Deutschland ist das ganz einfach: er zahlt seine Kirchensteuer. Alles andere interessiert die Kirchenfürsten nicht. Nur an ihrem Geldbeutel sind sie wirklich zu fassen.

#73:  Autor: smallie BeitragVerfasst am: 09.04.2017, 21:56
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
smallie hat folgendes geschrieben:
Einzelveranlagt:

Ehegatte 1, konfessionell. 10 000 EUR Einkommensteuer, darauf 8% Kist = 800 EUR
Ehegatte 2, konfessionslos. 10 000 EUR Einkommensteuer, Kist = 0

Macht in Summe 800 EUR


Zusammenveranlagt:

Ehepaar 20 000 Einkommensteuer, darauf 8% Kist = 1600 EUR


Falls das hinkommt, ...

Kommt es nicht. Der Kirchgeldsatz ist deutlich geringer als der Kirchensteuersatz. Das Kirchgeld ist geringer, als es die Kirchensteuer auf die halbe Einkommensteuer wäre.

ERGÄNZUNG mit deinen Beispielzahlen:
10 000 € ESt (ohne Soli und KiSt) und die 800 € KiSt hat man 2016 bei getrennter Veranlagung bei einem Einkommen von ca. 43 000 € gezahlt.
20 000 € ESt bei gemeinsamer Veranlagung waren es bei einem Einkommen von ca. 86 000 € (logisch). Das Kirchgeld beträgt dann (Beispiel Bayern/ evangelisch) 540 €.

Also statt 800 EUR dann nur 540 EUR für das gemischt-konfessionelle Paar?
Und nicht 800 EUR + 540 EUR?

Falls das stimmt, ziehe ich meinen Einwand zurück und schwenke auf deine Linie um. Das wäre dann wirklich Propaganda.

#74:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 09.04.2017, 21:57
    —
smallie hat folgendes geschrieben:
Also statt 800 EUR dann nur 540 EUR für das gemischt-konfessionelle Paar?

Korrekt.

#75:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 09.04.2017, 22:07
    —
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Das ist einfach sachlich nicht richtig! Lies einfach, was ich verlinkt habe. Daß es sich hier nicht um einen Vereinbeitrag handelt, sondern um eine staatlich eingetriebene Steuer, merkst du übrigens spätestens, wenn du nicht zahlst. Dann hast du nämlich nicht einen beliebigen Verein am Hals, der mühsam versuchen müßte, eine Gerichtstitel zu erwirken, um dann vielleicht nach Monaten einen Gerichtsvollzieher loszuschicken, sondern innerhalb von Tagen sperrt dir das Finanzamt einfach deine Konten, mit freundlicher Unterstützung deiner Hausbank.

Die Wortwahl "Beitrag des Vereinsmitglieds" habe ich von fwo übernommen, der bestritt, dass es eben um das Mitglied ging.
Dass sich Kirchensteuier und Kirchgeld in der Art der Eintreibung von Vereinsbeiträgen unterschiedet, weiß ich auch, ist aber eine ganz andere Diskussion.

Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Soviel zum Vereinsbeitrag und christlicher Nächstenliebe. smallie hatte nach einem Kriterium gefragt, an dem man einen Christen erkennt. In Deutschland ist das ganz einfach: er zahlt seine Kirchensteuer. Alles andere interessiert die Kirchenfürsten nicht. Nur an ihrem Geldbeutel sind sie wirklich zu fassen.

Nein. Die formale Mitgliedschaft in einer konkreten Kirche hängt natürlich damit zusammen, die entsprechenden Gelder zu bezahlen. Aber kein Theologe meiner Kirche (EKiR/ EKD) würde das mit der Bezeichnung "Christ" gleichsetzen. Sowohl kann es innerhalb der formalen Organisation "Kirche" Mitglieder geben, die - ob nach Selbstverständnis, Auffassungen oder Handeln - nicht als soclhe anzusehen sind, als auch gibt es natürlich außerhalb dieser konkreten Organisation Christen.

#76:  Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 09.04.2017, 22:17
    —
smallie hat folgendes geschrieben:

Falls das stimmt, ziehe ich meinen Einwand zurück und schwenke auf deine Linie um. Das wäre dann wirklich Propaganda.


Der Witz ist doch, ...

"Das besondere Kirchgeld darf dann erhoben werden, wenn der kirchenangehörige Ehegatte „mangels eigenen Einkommens kirchensteuerfrei bliebe“, obwohl sein kirchenfremder Ehepartner ein hohes Einkommen hat."

Damit wird die Kirchensteuer auf ein virtuelles Einkommen erhoben, daß das Kirchenmitglied so gar nicht hat, sondern sich nur aus der gemeinsamen Lebensführung errechnet.

In einem bin ich allerdings mit den Kirchen einer Meinung. Wer das nicht will, kann ja austreten - je mehr, je besser!

#77:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 09.04.2017, 22:31
    —
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Damit wird die Kirchensteuer auf ein virtuelles Einkommen erhoben, daß das Kirchenmitglied so gar nicht hat, sondern sich nur aus der gemeinsamen Lebensführung errechnet.

Richtig. Allerdings auch das ja nur dann, wenn es genau dieses virtuelle Einkommen an anderer Stelle (nämlich bei der Einkommensteuer) zum gemeinsamen, erheblichen Vorteil selbst als solches geltend macht. Tut es das nicht, zahlt es auch kein Kirchgeld.

#78:  Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 09.04.2017, 22:35
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Damit wird die Kirchensteuer auf ein virtuelles Einkommen erhoben, daß das Kirchenmitglied so gar nicht hat, sondern sich nur aus der gemeinsamen Lebensführung errechnet.

Richtig. Allerdings auch das ja nur dann, wenn es genau dieses virtuelle Einkommen an anderer Stelle (nämlich bei der Einkommensteuer) zum gemeinsamen, erheblichen Vorteil selbst als solches geltend macht. Tut es das nicht, zahlt es auch kein Kirchgeld.


Fest steht, man besteuert ein Einkommen, daß das Kirchenmitglied nicht hat, was wieder dafür spricht, daß es sich eben nicht um einen Vereinsbeitrag handelt, sondern um eine Steuer, erfunden übrigens, wenn ich das richtig sehe, von den Nazis. OK, nicht erfunden, sondern nur im Konkordat bekräftigt. Soviel zu deren Kirchenfeindschaft.

Wenn es dieses Steuersparmodell (genannt Ehegattensplitting) nicht gäbe, würden noch weniger Leute heiraten. Man trifft damit übrigens nicht nur die ohne Kinder, sondern auch die Familien, für die diese Steuersparmethode ja eigentlich gedacht ist. Egal! Ich sag ja, austreten! Dann ist allen geholfen, und da die Kinder dann nicht getauft werden, für die nächsten Generationen gleich mit.

Und nein, ich bin nicht persönlich betroffen. Ich habe seit meinem Kirchenaustritt vor über 40 Jahren nie wieder Kirchensteuer bezahlt, obwohl ich seitdem fast ununterbrochen verheiratet war. zwinkern

#79:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 02:20
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
Möcht ja sein, aber das sind Details. Der Punkt ist mMn: für die Einkommensteuer möchten die Ehepartner gerne gemeinsam veranlagt werden, d.h. sie möchten, dass bei der Besteuerung so getan wird, ....

Es ist eine wahnsinnige Anmaßung der Kirchen, diesen Vereinsbeitrag als Steuer zu betrachten, und ein Zeichen für die Kirchenrepublik Deutschland, dass der Staat das mitmacht.

Warum zitierst du dafür genau den Teil meines Beitrags, bei dem es um die Einkommenssteuer geht?

Und inhaltlich: Kannst du meinen, ist aber nun mal Rechtslage. Und wer den Vereinsbeitrag nicht zahlen will, tritt halt aus.

Es geht hier nicht um den Beitrag des Vereinsmitgliedes, sondern um den des Ehegatten, der nicht Mitglied ist.

Doch, es geht um den Beitrag des Vereinsmitglieds. Das sieht man daran, dass das Vereinsmitglied nichts zahlen muss, wenn es kein Einkommen hat und auch nicht bei anderer Gelegenheit verlangt hat, dass das Einkommen des Ehegatten bitteschön zur Hälfte als das seinige anzusehen sei (= gemeinsame Veranlagung bei der Einkommensteuer).

Wenn es aber eben dies sagt, dass das Einkommen des Partners zur Hälfte auch seines sei, dann muss es einen danach berechneten Beitrag zahlen - wenn auch einen geringeren, als wenn es dieses EInkommen selbst verdient hätte.

Jetzt frage ich Dich doch, was es die Kirche angeht, was ich mit meinem Finanzamt ausmache. Diese Konstruktion gibt es auch nur in der Kirchenrepublik Deutschland, in der die Kirche es schaffen immer mehr Geld vom Staat zu erhalten, obwohl die Zahl der Vereinsmitglieder rückläufig ist. Woei der Vorwurf sich weniger gegen die Kirchen richtet, die halt in normaler Raffke-Manier nimmt, was sie bekommen kann, als gegen diesen Staat, der das möglich macht.

#80:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 15:17
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
Möcht ja sein, aber das sind Details. Der Punkt ist mMn: für die Einkommensteuer möchten die Ehepartner gerne gemeinsam veranlagt werden, d.h. sie möchten, dass bei der Besteuerung so getan wird, ....

Es ist eine wahnsinnige Anmaßung der Kirchen, diesen Vereinsbeitrag als Steuer zu betrachten, und ein Zeichen für die Kirchenrepublik Deutschland, dass der Staat das mitmacht.

Warum zitierst du dafür genau den Teil meines Beitrags, bei dem es um die Einkommenssteuer geht?

Und inhaltlich: Kannst du meinen, ist aber nun mal Rechtslage. Und wer den Vereinsbeitrag nicht zahlen will, tritt halt aus.

Es geht hier nicht um den Beitrag des Vereinsmitgliedes, sondern um den des Ehegatten, der nicht Mitglied ist.

Doch, es geht um den Beitrag des Vereinsmitglieds. Das sieht man daran, dass das Vereinsmitglied nichts zahlen muss, wenn es kein Einkommen hat und auch nicht bei anderer Gelegenheit verlangt hat, dass das Einkommen des Ehegatten bitteschön zur Hälfte als das seinige anzusehen sei (= gemeinsame Veranlagung bei der Einkommensteuer).

Wenn es aber eben dies sagt, dass das Einkommen des Partners zur Hälfte auch seines sei, dann muss es einen danach berechneten Beitrag zahlen - wenn auch einen geringeren, als wenn es dieses EInkommen selbst verdient hätte.

Jetzt frage ich Dich doch, was es die Kirche angeht, was ich mit meinem Finanzamt ausmache. Diese Konstruktion gibt es auch nur in der Kirchenrepublik Deutschland, in der die Kirche es schaffen immer mehr Geld vom Staat zu erhalten, obwohl die Zahl der Vereinsmitglieder rückläufig ist. Woei der Vorwurf sich weniger gegen die Kirchen richtet, die halt in normaler Raffke-Manier nimmt, was sie bekommen kann, als gegen diesen Staat, der das möglich macht.

Du bringst bhier zwei andere Aspekte hinein:
- wie viel die Kirche an Geld vom Staat bekommt und
- ob es OK ist, dass die Kirche die Kirchensteuer mittels Finanzamt berechnet / berechnen lässt.
Das kann man sicher diskutieren, sind aber völlig andere Themen als das hier diskutierte, ob die Kirche durch das Kirchgeld Nicht-Kirchenmitgliedern in die Tasche greift oder vielmehr nur einen angemessenen Beitrag ihrer Mitglieder erhebt.

#81:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 19:41
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
Du bringst bhier zwei andere Aspekte hinein:
- wie viel die Kirche an Geld vom Staat bekommt und
- ob es OK ist, dass die Kirche die Kirchensteuer mittels Finanzamt berechnet / berechnen lässt.
Das kann man sicher diskutieren, sind aber völlig andere Themen als das hier diskutierte, ob die Kirche durch das Kirchgeld Nicht-Kirchenmitgliedern in die Tasche greift oder vielmehr nur einen angemessenen Beitrag ihrer Mitglieder erhebt.

Es ist mir klar, dass Du das nicht vermischt haben möchtest, aber es sind alles Facetten ein und desselben Schutzgeldeintreibers.

#82:  Autor: AlchemistWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 19:56
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
Du bringst bhier zwei andere Aspekte hinein:
- wie viel die Kirche an Geld vom Staat bekommt und
- ob es OK ist, dass die Kirche die Kirchensteuer mittels Finanzamt berechnet / berechnen lässt.
Das kann man sicher diskutieren, sind aber völlig andere Themen als das hier diskutierte, ob die Kirche durch das Kirchgeld Nicht-Kirchenmitgliedern in die Tasche greift oder vielmehr nur einen angemessenen Beitrag ihrer Mitglieder erhebt.

Es ist mir klar, dass Du das nicht vermischt haben möchtest, aber es sind alles Facetten ein und desselben Schutzgeldeintreibers.


Hoffentlich führt diese Praxis dann noch wenigstens zu vermehrten Kirchenaustritten

#83:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 20:56
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
Du bringst bhier zwei andere Aspekte hinein:
- wie viel die Kirche an Geld vom Staat bekommt und
- ob es OK ist, dass die Kirche die Kirchensteuer mittels Finanzamt berechnet / berechnen lässt.
Das kann man sicher diskutieren, sind aber völlig andere Themen als das hier diskutierte, ob die Kirche durch das Kirchgeld Nicht-Kirchenmitgliedern in die Tasche greift oder vielmehr nur einen angemessenen Beitrag ihrer Mitglieder erhebt.

Es ist mir klar, dass Du das nicht vermischt haben möchtest, aber es sind alles Facetten ein und desselben Schutzgeldeintreibers.

Es ist mir klar, dass du gerne ablenken möchtest, nachdem der ursprüngliche Claim nicht so recht haltbar ist. Ebenfalls bin ich von kriminalisierender Sprache nur mäßig überrascht.

#84:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 21:08
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

[...]
Du bringst bhier zwei andere Aspekte hinein:
- wie viel die Kirche an Geld vom Staat bekommt und
- ob es OK ist, dass die Kirche die Kirchensteuer mittels Finanzamt berechnet / berechnen lässt.
Das kann man sicher diskutieren, sind aber völlig andere Themen als das hier diskutierte, ob die Kirche durch das Kirchgeld Nicht-Kirchenmitgliedern in die Tasche greift oder vielmehr nur einen angemessenen Beitrag ihrer Mitglieder erhebt.

Der erste von dir genannte Punkt ist ein Thema für sich, das sehe ich ebenso.
Der zweite jedoch ist m.E. direkt mit dem aktuellen Thema verknüpft, da das Instrumentarium einer staatliche Behörde qua Steuerrecht der Institution Kirche finanziellen Vorteil verschafft. Und dieser Vorteil wird hier gerade diskutiert.

#85:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 21:38
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
Du bringst bhier zwei andere Aspekte hinein:
- wie viel die Kirche an Geld vom Staat bekommt und
- ob es OK ist, dass die Kirche die Kirchensteuer mittels Finanzamt berechnet / berechnen lässt.
Das kann man sicher diskutieren, sind aber völlig andere Themen als das hier diskutierte, ob die Kirche durch das Kirchgeld Nicht-Kirchenmitgliedern in die Tasche greift oder vielmehr nur einen angemessenen Beitrag ihrer Mitglieder erhebt.

Es ist mir klar, dass Du das nicht vermischt haben möchtest, aber es sind alles Facetten ein und desselben Schutzgeldeintreibers.

Es ist mir klar, dass du gerne ablenken möchtest, nachdem der ursprüngliche Claim nicht so recht haltbar ist. Ebenfalls bin ich von kriminalisierender Sprache nur mäßig überrascht.

Das ist in diesem Fall aber weniger kriminalisierend als moralisierend. Ich habe nämlich tatsächlich noch genügend Menschen kennengelernt, deren Gottesfurcht existenziell war und die auch entsprechende Angst vor der Institution Kirche hatten. Da war die Kirche Versicherung gegen den Zorn Gottes. Da ist Schutzgeld schon ein passender Ausdruck, bei diesen alten Leutchen.

Es ist richtig, dass es auch eine Familientradition war, unter der die litten, aber sie war mit kirchlicher Unterstützung entstanden, genauso wie die Sozialisation, in der diese Tradition dann weitergegeben wurde, mit kirchlicher Unterstützung stattfand.

Ich bin heute selten weiter im Süden, aber wenn ich an bestimmte Reaktionen auf offenen Unglauben denke, die mir da begegnen, dann bin ich mir ziemlich sicher, dass es noch eine Weile dauern wird, bis dieses besondere Verhältnis zur Religion verschwunden ist.

#86:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 21:45
    —
schtonk hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

[...]
Du bringst bhier zwei andere Aspekte hinein:
- wie viel die Kirche an Geld vom Staat bekommt und
- ob es OK ist, dass die Kirche die Kirchensteuer mittels Finanzamt berechnet / berechnen lässt.
Das kann man sicher diskutieren, sind aber völlig andere Themen als das hier diskutierte, ob die Kirche durch das Kirchgeld Nicht-Kirchenmitgliedern in die Tasche greift oder vielmehr nur einen angemessenen Beitrag ihrer Mitglieder erhebt.

Der erste von dir genannte Punkt ist ein Thema für sich, das sehe ich ebenso.
Der zweite jedoch ist m.E. direkt mit dem aktuellen Thema verknüpft, da das Instrumentarium einer staatliche Behörde qua Steuerrecht der Institution Kirche finanziellen Vorteil verschafft. Und dieser Vorteil wird hier gerade diskutiert.

Das eine ist die Frage der Kirchensteuer an sich, das andere, ob im Rahmen der Kirchensteuer auch der Gatte eines Kirchenmitglieds zahlen müsste. Das ist natürlich verknüpft, aber trotzdem klar unterscheidbar.

Und um mal was zur Diskussionstaktik der säkularen Szene zu sagen: Bei der prinzipiellen Frage, ob diese Zusammenarbeit von Staat und Kirche bei den Finanzen gerechtfertigt ist, kann man mich ja durchaus nachdenklich machen. Dass es hier mit guten Gründen zumindest Bedenken gibt bezüglich der Eigenständigkeit und Neutralität des Staats (und der Kirche), kann ich nachvollziehen.

Aber mit so billigem Propagandageschwafel, hier würde "die Kirche Nichtmitgliedern in die Tasche greifen", während tatsächlich nur ein mit dem Ehegatten gemeinsam veranlagtes Kirchenmitglied ein Kirchgeld zahlen muss, das geringer (!) ist als die Kirchensteuer wäre, wenn es die Hälfte des ja als gemeinschaftlich deklarierten Einkommens allein verdient hätte, treibt man mich auf die Barrikaden. Dann wird die Diskussion nämlich unehrlich.

Und das dürfte vielen so gehen, dass sie zu sachlicher Diskussion bereit sind, aber bei propagandistischen Verzerrungen zumachen.

#87:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 10.04.2017, 22:00
    —
schtonk hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

[...]
Du bringst bhier zwei andere Aspekte hinein:
- wie viel die Kirche an Geld vom Staat bekommt und
- ob es OK ist, dass die Kirche die Kirchensteuer mittels Finanzamt berechnet / berechnen lässt.
Das kann man sicher diskutieren, sind aber völlig andere Themen als das hier diskutierte, ob die Kirche durch das Kirchgeld Nicht-Kirchenmitgliedern in die Tasche greift oder vielmehr nur einen angemessenen Beitrag ihrer Mitglieder erhebt.

Der erste von dir genannte Punkt ist ein Thema für sich, das sehe ich ebenso.
Der zweite jedoch ist m.E. direkt mit dem aktuellen Thema verknüpft, da das Instrumentarium einer staatliche Behörde qua Steuerrecht der Institution Kirche finanziellen Vorteil verschafft. Und dieser Vorteil wird hier gerade diskutiert.


Ich finde die Kirchensteuer eine gute Einrichtung.
In Belgien werden keine extra Steuer eingezogen; dennoch wird die Kirche von den Steuern finanziert.
https://de.wikipedia.org/wiki/Religion_in_Belgien

Zitat:
Belgien subventioniert die anerkannten Kulte auf belgischem Hoheitsgebiet. Diese Besonderheit ist in Artikel 181 der belgischen Verfassung festgehalten:
Artikel 181 § 1 - Die Gehälter und Pensionen der Diener der Kulte gehen zulasten des Staates ...



Angeblich macht man sich Gedanken über eine gerechtere Verteilung.

Zitat:
Tering naar de nering
Open Vld heeft nu een wetsvoorstel klaar waardoor de Belgische belastingbetaler eveneens die keuze krijgt. "Via een vakje op de belastingbrief kun je aangeven of je bijdraagt aan de katholieke kerk, een andere erkende godsdienst of de vrijzinnige moreel consulenten", legt initiatiefneemster Gwendolyn Rutten uit. "Wie geen voorkeur aangeeft, ziet zijn bijdrage bij de algemene middelen van de staat gestort*.


*:
Open VLD hat jetzt eine Gesetzesvorschlag bereit so dass der belgische Steuerzahler auch diese wählen kann. Durch eine Kästchen auf der Steuerformulare können Sie angeben, ob Sie an der katholischen Kirche, anderen anerkannten religiösen oder weltlichen moralischen Ratgeber beitragen“, erklärt Initiator Gwendolyn Rutten. „Wenn keine Präferenz angekreuzt wird, geht der Beitrag in den allgemeinen Mitteln des Staates.

#88:  Autor: AhrimanWohnort: 89250 Senden BeitragVerfasst am: 11.04.2017, 11:28
    —
tillich hat folgendes geschrieben:
Aber mit so billigem Propagandageschwafel, hier würde "die Kirche Nichtmitgliedern in die Tasche greifen", während tatsächlich nur ein mit dem Ehegatten gemeinsam veranlagtes Kirchenmitglied ein Kirchgeld zahlen muss, das geringer (!) ist als die Kirchensteuer wäre, wenn es die Hälfte des ja als gemeinschaftlich deklarierten Einkommens allein verdient hätte, treibt man mich auf die Barrikaden. Dann wird die Diskussion nämlich unehrlich.

Und doch greift die Kirche Nichtmitgliedern in die Taschen. Über die Kirchensteuer hinaus gehen Millionenbeträge aus Steuergeldern an die Kirchen, etwa für Bischofsgehälter und theologische Fakultäten in den Universitäten. Das bezahlen wir alle - sogar die Muslime in unserem Land.

#89:  Autor: AlexJWohnort: Köln BeitragVerfasst am: 11.04.2017, 11:33
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
Die Kirchensteuer/Das Kirchengeld funktioniert so aber nicht. Wird gemeinsam veranlagt zahlt ein jeder trotzdem Kirchensteuer abhängig von der Höhe seines Einkommens.
Nur in dem Sonderfall das ein Kirchenmitglied unter dieser Reglung gar keine Kirchensteuerzahlen müste weil er kein Einkommen* hat und der Partner kein Mitglied der eigenen Kirche** ist. Kommt das besondere Kirchengeld zur Anwendung, wobei Abhängig vom gesamten Einkommen beider eine zusätzlich besteuerung erfolgt.

Möcht ja sein, aber das sind Details. Der Punkt ist mMn: für die Einkommensteuer möchten die Ehepartner gerne gemeinsam veranlagt werden, d.h. sie möchten, dass bei der Besteuerung so getan wird, als ginge es nicht um das eigene Einkommen jedes Partners, sondern als ginge es um ein gemeinsames Einkommen, das jedem der beiden Partner exakt zur Hälfte gehört, und wegen der Steuerprogression entsprechend günstiger besteuert wird. Dadurch haben sie also erhebliche finanzielle Vorteile.

Bei Kirchensteuer bzw. Kirchgeld möchten dieselben Leute dann aber nichts mehr davon wissen, dass ihre Einkommen irgendetwas miteinander zu tun haben, und bestehen darauf, dass es ganz ausschließlich das individuelle Einkommen ist, dass zur Berechnung herangezogen wird. Dieses Rosinenpicken, dass man je nachdem, was günstiger ist, mal ein virtuelles Gemeinschaftseinkommen betrachtet sehen will und mal nur das reale, finde ich nicht korrekt.


Genau hier wird das Detail ganz wichtig. Denn die Krichensteuer wird unabhängig von der gemeinsamen veranlagung berechnet. D.h. als Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Kirche zahlst du Kirchensteuren unabhänig davon ob und wie viel dein Partner verdient und unabhänig davon ob ihr gemeinsam veranlagt seid oder nicht.
Zusätzlich gibt es dann als Sondersteuer das Kirchengeld(in glaubenverschiedener Ehe), welches nur dann greift wenn du als Mitglied einer kirchgeld erhebenden Kirche kein (oder nicht genug) Einkommen hast, dein Partner einer anderen Konfession(oder keiner) angehört und genug verdient.

#90:  Autor: AlexJWohnort: Köln BeitragVerfasst am: 11.04.2017, 11:52
    —
smallie hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
smallie hat folgendes geschrieben:
Einzelveranlagt:

Ehegatte 1, konfessionell. 10 000 EUR Einkommensteuer, darauf 8% Kist = 800 EUR
Ehegatte 2, konfessionslos. 10 000 EUR Einkommensteuer, Kist = 0

Macht in Summe 800 EUR


Zusammenveranlagt:

Ehepaar 20 000 Einkommensteuer, darauf 8% Kist = 1600 EUR


Falls das hinkommt, ...

Kommt es nicht. Der Kirchgeldsatz ist deutlich geringer als der Kirchensteuersatz. Das Kirchgeld ist geringer, als es die Kirchensteuer auf die halbe Einkommensteuer wäre.

ERGÄNZUNG mit deinen Beispielzahlen:
10 000 € ESt (ohne Soli und KiSt) und die 800 € KiSt hat man 2016 bei getrennter Veranlagung bei einem Einkommen von ca. 43 000 € gezahlt.
20 000 € ESt bei gemeinsamer Veranlagung waren es bei einem Einkommen von ca. 86 000 € (logisch). Das Kirchgeld beträgt dann (Beispiel Bayern/ evangelisch) 540 €.

Also statt 800 EUR dann nur 540 EUR für das gemischt-konfessionelle Paar?
Und nicht 800 EUR + 540 EUR?

Falls das stimmt, ziehe ich meinen Einwand zurück und schwenke auf deine Linie um. Das wäre dann wirklich Propaganda.


Das Beispiel In Bayern? 800 €.

Kirchengeld gibt es nur wenn Ehegatte 1 konfessionell keine Kirchensteuer zahlen müsste, die Option Kirchengeld anstelle von Kirchensteuer zahlen zu können wenn das weniger wäre gibt es nicht.

Beispiel alle gemeinsame Veranlagung:
Fall A:
Ehegatte 1, konfessionell. 10 000 EUR Einkommensteuer, darauf 8% Kist = 800 EUR
Ehegatte 2, konfessionslos. 10 000 EUR Einkommensteuer, Kist = 0

Fall B:
Ehegatte 1, konfessionell. 20 000 EUR Einkommensteuer, darauf 8% Kist= 1600 Euro
Ehegatte 2, konfessionslos. 00 000 EUR Einkommensteuer, Kist = 0

Fall C:
Ehegatte 1, konfessionell. 00 000 EUR Einkommensteuer, darauf 0% Kist= 0 Euro
Ehegatte 2, konfessionslos*. 20 000 EUR Einkommensteuer, Kist = 0
Sonderstuer Kirchengeld auf 20 000 EUR Kirch= 540 €

P.S. In Bayern gilt zu dem: Wenn der Ehegatte einer weltanschaulichen Gemeinschaft angehört, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, darf das besondere Kirchengeld nicht erhoben werden.

#91:  Autor: NaastikaWohnort: an der Fütterungsstelle der Eichhörnchen BeitragVerfasst am: 11.04.2017, 15:17
    —
AlexJ hat folgendes geschrieben:

P.S. In Bayern gilt zu dem: Wenn der Ehegatte einer weltanschaulichen Gemeinschaft angehört, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, darf das besondere Kirchengeld nicht erhoben werden.



https://kirchgeld-klage.info/

#92:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 11.04.2017, 16:39
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

[...]

Und um mal was zur Diskussionstaktik der säkularen Szene zu sagen: Bei der prinzipiellen Frage, ob diese Zusammenarbeit von Staat und Kirche bei den Finanzen gerechtfertigt ist, kann man mich ja durchaus nachdenklich machen. Dass es hier mit guten Gründen zumindest Bedenken gibt bezüglich der Eigenständigkeit und Neutralität des Staats (und der Kirche), kann ich nachvollziehen.

Aber mit so billigem Propagandageschwafel, hier würde "die Kirche Nichtmitgliedern in die Tasche greifen", während tatsächlich nur ein mit dem Ehegatten gemeinsam veranlagtes Kirchenmitglied ein Kirchgeld zahlen muss, das geringer (!) ist als die Kirchensteuer wäre, wenn es die Hälfte des ja als gemeinschaftlich deklarierten Einkommens allein verdient hätte, treibt man mich auf die Barrikaden. Dann wird die Diskussion nämlich unehrlich.

Und das dürfte vielen so gehen, dass sie zu sachlicher Diskussion bereit sind, aber bei propagandistischen Verzerrungen zumachen.

Deine Redewendung "Diskussionstaktik der säkularen Szene" hat einen abwertenden Beigeschmack und ist geeignet, schon im Vorfeld Argumente gegen den Diskussionsgegenstand zu diskreditieren. Da ist dann auch Vorsicht geboten mit dem Terminus "propagandistischen Verzerrungen", da hat man sich ganz schnell selber ein Bein gestellt. Davon ab muss man nicht zwangsläufig Atheist sein, um das gegenständliche Steuer-Erhebungsverfahren zu kritisieren. Es reicht schon, unabhängig von der eigenen weltanschaulichen Ausrichtung auf diesen Steuertrick aufmerksam zu machen. Das in deinem Post von mir gefettete "nur" ist im übrigen dazu geeignet, diesen Steuertrick zu verniedlichen.

Es ist nicht einzusehen, warum der Verein des Bananenaufhängers auch nur einen Cent von Leuten mit Bananenallergie einstreicht, über welche Umwege auch immer. Aber immerhin sammelt der Staat dieses Geld ja nicht für lau an Stelle der Kirche ein, drei Prozent behält er für sich. Auch ein sehr nachvollziehbares Motiv, die zur Debatte stehende Regelung nicht zu ändern - zum Wohle von Staat und Kirche.

#93:  Autor: smallie BeitragVerfasst am: 11.04.2017, 19:58
    —
AlexJ hat folgendes geschrieben:
smallie hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
smallie hat folgendes geschrieben:
Einzelveranlagt:

Ehegatte 1, konfessionell. 10 000 EUR Einkommensteuer, darauf 8% Kist = 800 EUR
Ehegatte 2, konfessionslos. 10 000 EUR Einkommensteuer, Kist = 0

Macht in Summe 800 EUR


Zusammenveranlagt:

Ehepaar 20 000 Einkommensteuer, darauf 8% Kist = 1600 EUR


Falls das hinkommt, ...

Kommt es nicht. Der Kirchgeldsatz ist deutlich geringer als der Kirchensteuersatz. Das Kirchgeld ist geringer, als es die Kirchensteuer auf die halbe Einkommensteuer wäre.

ERGÄNZUNG mit deinen Beispielzahlen:
10 000 € ESt (ohne Soli und KiSt) und die 800 € KiSt hat man 2016 bei getrennter Veranlagung bei einem Einkommen von ca. 43 000 € gezahlt.
20 000 € ESt bei gemeinsamer Veranlagung waren es bei einem Einkommen von ca. 86 000 € (logisch). Das Kirchgeld beträgt dann (Beispiel Bayern/ evangelisch) 540 €.

Also statt 800 EUR dann nur 540 EUR für das gemischt-konfessionelle Paar?
Und nicht 800 EUR + 540 EUR?

Falls das stimmt, ziehe ich meinen Einwand zurück und schwenke auf deine Linie um. Das wäre dann wirklich Propaganda.


Das Beispiel In Bayern? 800 €.

Kirchengeld gibt es nur wenn Ehegatte 1 konfessionell keine Kirchensteuer zahlen müsste, die Option Kirchengeld anstelle von Kirchensteuer zahlen zu können wenn das weniger wäre gibt es nicht.

Beispiel alle gemeinsame Veranlagung:
Fall A:
Ehegatte 1, konfessionell. 10 000 EUR Einkommensteuer, darauf 8% Kist = 800 EUR
Ehegatte 2, konfessionslos. 10 000 EUR Einkommensteuer, Kist = 0

Fall B:
Ehegatte 1, konfessionell. 20 000 EUR Einkommensteuer, darauf 8% Kist= 1600 Euro
Ehegatte 2, konfessionslos. 00 000 EUR Einkommensteuer, Kist = 0

Fall C:
Ehegatte 1, konfessionell. 00 000 EUR Einkommensteuer, darauf 0% Kist= 0 Euro
Ehegatte 2, konfessionslos*. 20 000 EUR Einkommensteuer, Kist = 0
Sonderstuer Kirchengeld auf 20 000 EUR Kirch= 540 €

P.S. In Bayern gilt zu dem: Wenn der Ehegatte einer weltanschaulichen Gemeinschaft angehört, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, darf das besondere Kirchengeld nicht erhoben werden.

Dann ist es der konfessionelle Ehegatte aus Fall B, der sich über die 1600 EUR beschweren sollte. Lachen



Abgesehen davon halte die Zahl für unplausibel, aber Plausibilität und Steuerrecht müssen nicht unbedingt zusammengehen. Ich bin kein Steuerexperte.

#94:  Autor: smallie BeitragVerfasst am: 11.04.2017, 20:40
    —
schtonk hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

[...]

Und um mal was zur Diskussionstaktik der säkularen Szene zu sagen: Bei der prinzipiellen Frage, ob diese Zusammenarbeit von Staat und Kirche bei den Finanzen gerechtfertigt ist, kann man mich ja durchaus nachdenklich machen. Dass es hier mit guten Gründen zumindest Bedenken gibt bezüglich der Eigenständigkeit und Neutralität des Staats (und der Kirche), kann ich nachvollziehen.

Aber mit so billigem Propagandageschwafel, hier würde "die Kirche Nichtmitgliedern in die Tasche greifen", während tatsächlich nur ein mit dem Ehegatten gemeinsam veranlagtes Kirchenmitglied ein Kirchgeld zahlen muss, das geringer (!) ist als die Kirchensteuer wäre, wenn es die Hälfte des ja als gemeinschaftlich deklarierten Einkommens allein verdient hätte, treibt man mich auf die Barrikaden. Dann wird die Diskussion nämlich unehrlich.

Und das dürfte vielen so gehen, dass sie zu sachlicher Diskussion bereit sind, aber bei propagandistischen Verzerrungen zumachen.

Deine Redewendung "Diskussionstaktik der säkularen Szene" hat einen abwertenden Beigeschmack und ist geeignet, schon im Vorfeld Argumente gegen den Diskussionsgegenstand zu diskreditieren. Da ist dann auch Vorsicht geboten mit dem Terminus "propagandistischen Verzerrungen", da hat man sich ganz schnell selber ein Bein gestellt.

Ich hab den Link zum Kirchgeld überflogen. Da steht zum Beispiel:

kirchgeld-klage.info hat folgendes geschrieben:
Der EGMR hat i.W. nur erörtert, ob durch die erhöhte Kirchensteuerzahlung die negative Religionsfreiheit des Klägers verletzt sei, nicht aber, ob diese selber legal war.

Nach den Zahlen, die bisher genannt wurden, gibt es aber keine erhöhte Zahlung, sondern einen Rabatt.

Sollte sich das bewahrheiten, dann hat mir die Kirchgeld-Seite ein Bein gestellt. Propagandistische Verzerrung? Ja, könnte sein. Ob es nur ein "ehrlicher Fehler" oder insgesamt eine tendenziöse Darstellung ist, sollte sich anhand der übrigen Aussagen herausfinden lassen.



schtonk hat folgendes geschrieben:
Davon ab muss man nicht zwangsläufig Atheist sein, um das gegenständliche Steuer-Erhebungsverfahren zu kritisieren. Es reicht schon, unabhängig von der eigenen weltanschaulichen Ausrichtung auf diesen Steuertrick aufmerksam zu machen.

tillich hat bereits eingeräumt, daß es berechtigte Kritik daran gibt.



schtonk hat folgendes geschrieben:
Das in deinem Post von mir gefettete "nur" ist im übrigen dazu geeignet, diesen Steuertrick zu verniedlichen.

Diese Steuertricks stammen aus Zeiten, in denen das "Problem" Pfeifen Konfessionslosigkeit kaum existent war. Heute wird von den Kirchen an diesen und anderen alten Pfründen festgehalten. Man kann es ihnen unter die Nase reiben, diese Pfründe nicht von sich aus aufzugeben. Vor allem sollte man es den politischen Parteien unter die Nase reiben, daß sie sich auf derselben herumtanzen lassen. Oder gleich dem Volk, das solche Parteien wählt. (Hab' ich jetzt alle?)



schtonk hat folgendes geschrieben:
Es ist nicht einzusehen, warum der Verein des Bananenaufhängers auch nur einen Cent von Leuten mit Bananenallergie einstreicht, über welche Umwege auch immer.

Das ist das Prinzip der Gemeinsamveranlagung.

Wenn ein Partner ein außereheliches Kind hat, dann geht das halbe Kind doch auch in die Steuerberechnung ein. Analog geht die "halbe Konfession" in die Steuerberechnung ein. (vermutlich). Ist im Rahmen des Systems ganz in Ordnung.

#95:  Autor: schtonk BeitragVerfasst am: 11.04.2017, 23:17
    —
smallie hat folgendes geschrieben:


[...]
schtonk hat folgendes geschrieben:
Das in deinem Post von mir gefettete "nur" ist im übrigen dazu geeignet, diesen Steuertrick zu verniedlichen.

Diese Steuertricks stammen aus Zeiten, in denen das "Problem" Pfeifen Konfessionslosigkeit kaum existent war. (...)

Spielt doch keine Rolle, Trick bleibt Trick.


smallie hat folgendes geschrieben:

schtonk hat folgendes geschrieben:
Es ist nicht einzusehen, warum der Verein des Bananenaufhängers auch nur einen Cent von Leuten mit Bananenallergie einstreicht, über welche Umwege auch immer.

Das ist das Prinzip der Gemeinsamveranlagung.

Dann stimmt wohl was mit dem Prinzip nicht.


smallie hat folgendes geschrieben:
Wenn ein Partner ein außereheliches Kind hat, dann geht das halbe Kind doch auch in die Steuerberechnung ein. Analog geht die "halbe Konfession" in die Steuerberechnung ein. (vermutlich). Ist im Rahmen des Systems ganz in Ordnung.

Dann stimmt wohl was mit dem Rahmen nicht.

#96:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 12.04.2017, 00:25
    —
Wenn es jetzt um das Prinzip der Gemeinsamveranlgaung geht: Das Ehegattensplitting gehört m.M.n. eh abgeschafft. Dann hat sich dieses Problem nebenbei mit erledigt.

#97:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 12.04.2017, 15:27
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wenn es jetzt um das Prinzip der Gemeinsamveranlgaung geht: Das Ehegattensplitting gehört m.M.n. eh abgeschafft. ....

Richtig. Und durch ein Famliiensplitting ersetzt.

#98:  Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 12.04.2017, 16:43
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wenn es jetzt um das Prinzip der Gemeinsamveranlgaung geht: Das Ehegattensplitting gehört m.M.n. eh abgeschafft. ....

Richtig. Und durch ein Famliiensplitting ersetzt.


Und das würde das oben genannte Problem dann in welcher Weise ändern? zwinkern

#99:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 12.04.2017, 18:40
    —
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wenn es jetzt um das Prinzip der Gemeinsamveranlgaung geht: Das Ehegattensplitting gehört m.M.n. eh abgeschafft. ....

Richtig. Und durch ein Famliiensplitting ersetzt.


Und das würde das oben genannte Problem dann in welcher Weise ändern? zwinkern

Das Problem überhaupt nicht. Da das Paar die Minimalform der Familie ist, würde sich da auch nichts ändern, und das ist auch gut so, aber bei mehr Kindern kämen weniger Steuern raus und das wäre auch gut so.

Zu dem anderen Bockmist kann man nur sagen, dass Kirchen und Staat entflochten gehören und dass es grober Unfug ist, einen Vereinsbeitrag als Steuer einzutreiben.

Ich wollte nur nicht stehen lassen, dass die Aufgabe des Ehegattensplittings eine Lösung für irgendetwas wäre.

#100:  Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 12.04.2017, 18:55
    —
fwo hat folgendes geschrieben:

Zu dem anderen Bockmist kann man nur sagen, dass Kirchen und Staat entflochten gehören und dass es grober Unfug ist, einen Vereinsbeitrag als Steuer einzutreiben.

Dann wäre es doch ausreichend, diese Steuer in "Kirchenvereinsbeitrag" umzubenennen.
Hilfsweise eingetrieben durch den Staat, die Unkosten trägt der Verursacher, nämlich das Vereinsmitglied.
So ist es ja jetzt schon, m.W.

#101:  Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 12.04.2017, 19:12
    —
fwo hat folgendes geschrieben:

Ich wollte nur nicht stehen lassen, dass die Aufgabe des Ehegattensplittings eine Lösung für irgendetwas wäre.

Soisses!

#102:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 12.04.2017, 19:44
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
Ich wollte nur nicht stehen lassen, dass die Aufgabe des Ehegattensplittings eine Lösung für irgendetwas wäre.

Doch, wäre es. Bei einer Abschaffung des Splittings gäbe es das diskutierte, spezielle Problem offensichtlich nicht.

Und, wenn auch nicht aus diesem Grund, bin ich doch für eine Abschaffung, nicht für eine Umwandlung in ein Familiensplitting. Aber diese Diskussion würde in einen ganz anderen Thread gehören.

#103:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 12.04.2017, 23:52
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Ich wollte nur nicht stehen lassen, dass die Aufgabe des Ehegattensplittings eine Lösung für irgendetwas wäre.

Doch, wäre es. Bei einer Abschaffung des Splittings gäbe es das diskutierte, spezielle Problem offensichtlich nicht.
....

Ich verstehe. Wenn der Socken nicht passt, weil man versucht, ihn über den Kopf zu ziehen, schlägst Du vor, den Kopf zu amputieren. Das scheint mir eine zu christliche Lösung zu sein.

#104:  Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 13.04.2017, 00:08
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Ich wollte nur nicht stehen lassen, dass die Aufgabe des Ehegattensplittings eine Lösung für irgendetwas wäre.

Doch, wäre es. Bei einer Abschaffung des Splittings gäbe es das diskutierte, spezielle Problem offensichtlich nicht.
....

Ich verstehe. Wenn der Socken nicht passt, weil man versucht, ihn über den Kopf zu ziehen, schlägst Du vor, den Kopf zu amputieren. Das scheint mir eine zu christliche Lösung zu sein.

Auch wenn ich mich weiter unbeliebt mache, erlaube ich mir darauf hinzuweisen,
dass das Kopfabschneiden eher eine Spezialität der anderen religiösen Feldpostnummer ist.

#105:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 13.04.2017, 05:23
    —
DonMartin hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Ich wollte nur nicht stehen lassen, dass die Aufgabe des Ehegattensplittings eine Lösung für irgendetwas wäre.

Doch, wäre es. Bei einer Abschaffung des Splittings gäbe es das diskutierte, spezielle Problem offensichtlich nicht.
....

Ich verstehe. Wenn der Socken nicht passt, weil man versucht, ihn über den Kopf zu ziehen, schlägst Du vor, den Kopf zu amputieren. Das scheint mir eine zu christliche Lösung zu sein.

Auch wenn ich mich weiter unbeliebt mache, erlaube ich mir darauf hinzuweisen,
dass das Kopfabschneiden eher eine Spezialität der anderen religiösen Feldpostnummer ist.



Stimmt. Leute auf Holzhaufen stellen und den dann anzuenden ist christlicher.

#106:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 13.04.2017, 19:00
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Ich wollte nur nicht stehen lassen, dass die Aufgabe des Ehegattensplittings eine Lösung für irgendetwas wäre.

Doch, wäre es. Bei einer Abschaffung des Splittings gäbe es das diskutierte, spezielle Problem offensichtlich nicht.
....

Ich verstehe. Wenn der Socken nicht passt, weil man versucht, ihn über den Kopf zu ziehen, schlägst Du vor, den Kopf zu amputieren.

Nein, eher: Wenn mir alle Hemden eingelaufen sind und zu knapp sitzen, schlage ich vor, neue zu besorgen. Das ich dann auch wieder bei Bedarf vernünftig eine Krawatte tragen kann, ist der wünschenswerte Nebeneffekt dieses vernünftigen Vorgehens.

(Dass sich das hier diskutierte Problem bei der Abschaffung des Ehegattensplittings, für das ich nicht aus diesem Grund bin, für mich nur nebenbei miterledigt, ist in deiner Antwort blöderweise beim Zitieren zweimal verloren gegangen. Sonst würde man sehen, dass dein Vergleich keinen rechten Sinn ergibt.)

fwo hat folgendes geschrieben:
Das scheint mir eine zu christliche Lösung zu sein.

Mit den Augen rollen

#107:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 13.04.2017, 19:01
    —
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Auch wenn ich mich weiter unbeliebt mache, erlaube ich mir darauf hinzuweisen,
dass das Kopfabschneiden eher eine Spezialität der anderen religiösen Feldpostnummer ist.

Muss sein. Sonst könnte es ja eine Diskussion ohne islamfeindlichen Beitrag geben. Und das darf nicht, auch wenn es um Kirchensteuer geht.

#108:  Autor: AhrimanWohnort: 89250 Senden BeitragVerfasst am: 13.04.2017, 19:11
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Muss sein. Sonst könnte es ja eine Diskussion ohne islamfeindlichen Beitrag geben. Und das darf nicht, auch wenn es um Kirchensteuer geht.

Gegen christfeindlich haste nichts einzuwenden?

#109:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 13.04.2017, 19:17
    —
Ahriman hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Muss sein. Sonst könnte es ja eine Diskussion ohne islamfeindlichen Beitrag geben. Und das darf nicht, auch wenn es um Kirchensteuer geht.

Gegen christfeindlich haste nichts einzuwenden?

Ich sag mal, bei Kirchensteuer wäre es zumindest themenbezogener. Und Christen sind hierzulande eher nicht eine gesellschaftliche diskriminierungsgefährdete bis diskriminierte Minderheit.

#110:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 02:33
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
... Das ich dann auch wieder bei Bedarf vernünftig eine Krawatte tragen kann, ist der wünschenswerte Nebeneffekt dieses vernünftigen Vorgehens.
...

Jaaaa, passt - irgendwie. Aber ein kleiner Tipp: Beim Kopf führt der Versuch, das Blut zu stauen nicht automatisch zu höherer Leistungsfähigkeit. Dessen Größe wird durch das Skelett bestimmt und nicht durch den Blutdruck, außerdem sagt sie auch nichts.

#111:  Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 08:34
    —
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Stimmt. Leute auf Holzhaufen stellen und den dann anzuenden ist christlicher.

Sicher kannst Du aktuelle Fälle benennen, so aus den letzten 5 bis 10 Jahren?

#112:  Autor: Lebensnebel BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 09:48
    —
DonMartin hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Stimmt. Leute auf Holzhaufen stellen und den dann anzuenden ist christlicher.

Sicher kannst Du aktuelle Fälle benennen, so aus den letzten 5 bis 10 Jahren?


Tötungen gibt es noch eine ganze Menge. Wie viele der Opfer verbrannt werden, weiß ich nicht.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kindesmisshandlung-die-hexenkinder-von-nigeria-a-656308.html
Zitat:
Ihre Anhänger nehmen die biblische Ermahnung aus dem Buch Exodus wörtlich: "Eine Hexe sollst du nicht am Leben lassen." Ähnliches Gedankengut beherrscht unter anderem auch die evangelikalen Gemeinden "Born 2 Rule Crusade" (Kreuzzug der geborenen Herrscher), "Winners's Chapel" (Gemeinschaft der Sieger) oder "Embassy of Christ" (Botschaft Christi).

#113:  Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 11:02
    —
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:

Tötungen gibt es noch eine ganze Menge. Wie viele der Opfer verbrannt werden, weiß ich nicht.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kindesmisshandlung-die-hexenkinder-von-nigeria-a-656308.html

Das dürfte doch eher lokalem Aberglauben entsprungen sein. Christlich ist es jedenfalls nicht.

#114:  Autor: swifty BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 11:16
    —
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:

Tötungen gibt es noch eine ganze Menge. Wie viele der Opfer verbrannt werden, weiß ich nicht.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kindesmisshandlung-die-hexenkinder-von-nigeria-a-656308.html

Das dürfte doch eher lokalem Aberglauben entsprungen sein. Christlich ist es jedenfalls nicht.

*roflmao* Gröhl...

Es bricht zumindest nicht mit der althergebrachten christlichen Tradition. zwinkern Lachen

#115:  Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 11:16
    —
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:

Tötungen gibt es noch eine ganze Menge. Wie viele der Opfer verbrannt werden, weiß ich nicht.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kindesmisshandlung-die-hexenkinder-von-nigeria-a-656308.html

Das dürfte doch eher lokalem Aberglauben entsprungen sein. Christlich ist es jedenfalls nicht.


Ach, Hexenverfolgungen sind im Christentum unbekannt?

#116:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 11:28
    —
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:

Tötungen gibt es noch eine ganze Menge. Wie viele der Opfer verbrannt werden, weiß ich nicht.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kindesmisshandlung-die-hexenkinder-von-nigeria-a-656308.html

Das dürfte doch eher lokalem Aberglauben entsprungen sein. Christlich ist es jedenfalls nicht.


Ach, Hexenverfolgungen sind im Christentum unbekannt?

Ich weiß schon, weshalb ich, wenn ich halbwegs positiv vom Christentum spreche, normalerweise die Einschränkungen heutig und europäisch dazusetze.

Das fundamentalistische Christentum, das, auch noch unter katholischer Flagge, teilweise mit Schwulenhatz und Hexenjagd in Afrika stattfindet, ist nämlich keinen Deut besser als der Islam. Nur ist es glücklicherweise nicht das Christentum, mit dem wir es hier zu tun haben. (Allerdings bb findet die bestimmt wieder beschützenswert, gehören sie doch zu der Minderheit, die das Christentum noch ernst nehmen.)

#117:  Autor: swifty BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 11:34
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:

Tötungen gibt es noch eine ganze Menge. Wie viele der Opfer verbrannt werden, weiß ich nicht.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kindesmisshandlung-die-hexenkinder-von-nigeria-a-656308.html

Das dürfte doch eher lokalem Aberglauben entsprungen sein. Christlich ist es jedenfalls nicht.


Ach, Hexenverfolgungen sind im Christentum unbekannt?

Ich weiß schon, weshalb ich, wenn ich halbwegs positiv vom Christentum spreche, normalerweise die Einschränkungen heutig und europäisch dazusetze.

Das fundamentalistische Christentum, das, auch noch unter katholischer Flagge, teilweise mit Schwulenhatz und Hexenjagd in Afrika stattfindet, ist nämlich keinen Deut besser als der Islam. Nur ist es glücklicherweise nicht das Christentum, mit dem wir es hier zu tun haben.

Es ist das selbe Christentum. Du sagst es ja selbst, die katholische Kirche. Sie wissen nur, dass sie sich das hier nicht erlauben können und es sie weiter schwächen würde. Das heißt noch lange nicht, dass sie dem für immer und alle Zeit abgeschworen haben.

#118:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 11:54
    —
Despiteful hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:

Tötungen gibt es noch eine ganze Menge. Wie viele der Opfer verbrannt werden, weiß ich nicht.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kindesmisshandlung-die-hexenkinder-von-nigeria-a-656308.html

Das dürfte doch eher lokalem Aberglauben entsprungen sein. Christlich ist es jedenfalls nicht.


Ach, Hexenverfolgungen sind im Christentum unbekannt?

Ich weiß schon, weshalb ich, wenn ich halbwegs positiv vom Christentum spreche, normalerweise die Einschränkungen heutig und europäisch dazusetze.

Das fundamentalistische Christentum, das, auch noch unter katholischer Flagge, teilweise mit Schwulenhatz und Hexenjagd in Afrika stattfindet, ist nämlich keinen Deut besser als der Islam. Nur ist es glücklicherweise nicht das Christentum, mit dem wir es hier zu tun haben.

Es ist das selbe Christentum. Du sagst es ja selbst, die katholische Kirche. Sie wissen nur, dass sie sich das hier nicht erlauben können und es sie weiter schwächen würde. Das heißt noch lange nicht, dass sie dem für immer und alle Zeit abgeschworen haben.

Die katholische Kirche offensichtlich nicht, unsere Christen hier schon - die genießen die Freiheit, sich beschimpfen zu lassen, nämlich in den allermeisten Fällen, fallen teilweise sogar selbst in den anfangs sehr kleinen Chor der Schimpfer ein.

#119:  Autor: swifty BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 12:17
    —
fwo hat folgendes geschrieben:

Die katholische Kirche offensichtlich nicht, unsere Christen hier schon - die genießen die Freiheit, sich beschimpfen zu lassen, nämlich in den allermeisten Fällen, fallen teilweise sogar selbst in den anfangs sehr kleinen Chor der Schimpfer ein.

'Unsere Christen hier' sind aber nicht 'das Christentum', die katholische Kirche dagegen erhebt diesen Anspruch sehr wohl. Und sie ist 'keine Demokratie' wie Bischof Müller von Regensburg, der jetzt Chefinquisitor in Rom ist, sagte. Die katholische Kirche funktioniert auf einer anderen Ebene als auf der der Fußsoldaten, die häufig dem Zeitgeist unterworfen sind, sondern dort 'denkt man in Jahrhunderten' wie ich selber im Kloster gelernt habe. Und wenn sie die Chance hat den Zeitgeist zu bestimmen oder zu diktieren, weil die Leute nichts anderes haben als die Kirche, dann geht es auch wieder von oben nach unten, wie in Afrika, wo Bischöfe erzählen, dass Kondome AIDS verbreiten würden.
Der Zeitgeist unserer liberalen Gesellschaft ist den Eminenzen der Kirche relativ gleichgültig, ebenso was einer privat für sich über 'Sodomie' denkt. Die Lehre dagegen hat sich keinen Deut geändert, das wäre etwas, was eine dauerhafte Neuausrichtung glaubhaft machen würde, nicht ihre Interpretation seitens unbedeutender Eintagsfliegen, die auf Teufel komm raus ihre Lehre so verbiegen beim Auslegen, dass ihnen wenigstens die letzten Zuhörer nicht weglaufen, immer die Angst vor der Inquisition im Nacken, dass sie zu liberal werden.

#120:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 12:48
    —
Despiteful hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:

Die katholische Kirche offensichtlich nicht, unsere Christen hier schon - die genießen die Freiheit, sich beschimpfen zu lassen, nämlich in den allermeisten Fällen, fallen teilweise sogar selbst in den anfangs sehr kleinen Chor der Schimpfer ein.

'Unsere Christen hier' sind aber nicht 'das Christentum', die katholische Kirche dagegen erhebt diesen Anspruch sehr wohl. Und sie ist 'keine Demokratie' wie Bischof Müller von Regensburg, der jetzt Chefinquisitor in Rom ist, sagte. Die katholische Kirche funktioniert auf einer anderen Ebene als auf der der Fußsoldaten, die häufig dem Zeitgeist unterworfen sind, sondern dort 'denkt man in Jahrhunderten' wie ich selber im Kloster gelernt habe. Und wenn sie die Chance hat den Zeitgeist zu bestimmen oder zu diktieren, weil die Leute nichts anderes haben als die Kirche, dann geht es auch wieder von oben nach unten, wie in Afrika, wo Bischöfe erzählen, dass Kondome AIDS verbreiten würden.
Der Zeitgeist unserer liberalen Gesellschaft ist den Eminenzen der Kirche relativ gleichgültig, ebenso was einer privat für sich über 'Sodomie' denkt. Die Lehre dagegen hat sich keinen Deut geändert, das wäre etwas, was eine dauerhafte Neuausrichtung glaubhaft machen würde, nicht ihre Interpretation seitens unbedeutender Eintagsfliegen, die auf Teufel komm raus ihre Lehre so verbiegen beim Auslegen, dass ihnen wenigstens die letzten Zuhörer nicht weglaufen, immer die Angst vor der Inquisition im Nacken, dass sie zu liberal werden.

Da hast Du die Sicht des Klerus ganz gut dargestellt. Nur hat sich in den Jahrhunderten eines geändert, und das zu lernen, werden die heute auch nicht umhinkönnen: Es ist heute möglich, außerhalb der Kirche zu leben - weder dürfen Apostaten bei uns getötet werden, noch sind sie sonstwie vogelfrei, auch wenn die Gemeinden im Süden da noch etwas rigider sind. Das unterscheidet das europäische Christentum vom real existierenden Islam.

Wir haben hier inzwischen immer die Möglichkeit etwas anderes zu wählen als die Kirche, und ich glaube auch nicht, dass die alte Machtposition restaurierbar ist, auch wenn wir noch gehörig daran zu knacken haben werden, die politische Macht unserer Kirchen an ihre abnehmende Akzeptanz in der Bevölkerung anzupassen.

#121:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 13:42
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
Es ist heute möglich, außerhalb der Kirche zu leben - weder dürfen Apostaten bei uns getötet werden, noch sind sie sonstwie vogelfrei, auch wenn die Gemeinden im Süden da noch etwas rigider sind. Das unterscheidet das europäische Christentum vom real existierenden Islam.

Wieso ist es so einfach in einem Fall zu differenzieren, und in den andern zu verallgemeinern? Am Kopf kratzen

#122:  Autor: swifty BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 13:49
    —
fwo hat folgendes geschrieben:

Da hast Du die Sicht des Klerus ganz gut dargestellt. Nur hat sich in den Jahrhunderten eines geändert, und das zu lernen, werden die heute auch nicht umhinkönnen: Es ist heute möglich, außerhalb der Kirche zu leben - weder dürfen Apostaten bei uns getötet werden, noch sind sie sonstwie vogelfrei, auch wenn die Gemeinden im Süden da noch etwas rigider sind. Das unterscheidet das europäische Christentum vom real existierenden Islam.

Das ist ein rhetorischer Taschenspielertrick, denn 'die Gemeinden im Süden [die] da noch etwas rigider sind' unterscheiden sich tatsächlich in nichts vom radikalen Islam, der, wie das Christentum, in weiten Teilen der Welt überwiegend friedlich praktiziert wird. Und sie liefern sich ja auch bürgerkriegsartige Glaubenskriege 'da unten'.
Oder man denke an Nordirland, das ist gerade mal zwanzig Jahre her, dass da noch Bomben aus christlichen Händen und im Namen des richtigen Glaubens (TM) flogen. Klar wurde da die Religion nur vorgeschoben oder diente als Banner und Identifikationsobjekt und die wahren Gründe waren tatsächlich andere, wirtschaftliche.
Nur: So ist es mit dem radikalen Islam und dem meisten Terror in Entwicklungs- und Schwellenländern eben auch, es kommt davon aber außer dem religiösen Aspekt bei uns oft nichts an. Oder denkst Du wirklich die Realität ist so unterkomplex, dass sich die Leute in aller Welt quasi monokausal nur um den richtigen Glauben streiten und bereit sind dafür in den Tod zu gehen? Wohl kaum.

fwo hat folgendes geschrieben:

Wir haben hier inzwischen immer die Möglichkeit etwas anderes zu wählen als die Kirche, und ich glaube auch nicht, dass die alte Machtposition restaurierbar ist, auch wenn wir noch gehörig daran zu knacken haben werden, die politische Macht unserer Kirchen an ihre abnehmende Akzeptanz in der Bevölkerung anzupassen.

Ich sehe das etwas anders als Du, das ist vermutlich einer anderen Weltsicht geschuldet. Ich glaube nicht, dass Staaten oder Gesellschaften wie die unsere oder vielleicht sogar allgemein über einen längeren Zeitraum hinweg (also Jahrhunderte) stabil existieren können. Freie Gesellschaften wurden schon immer abgelöst von Perioden repressiver Systeme, die dazu noch den Vorteil haben, dass sie sich durch rigide Methoden stabiler verankern können. Erdogans neuer Machtapparat wird beständiger und schwerer abzulösen sein als die relativ liberale und sich öffnende Türkei zuvor. Putins Russland gibt den Menschen mehr Sicherheit und Halt als die Perestroika, die dort heute vor allem für Chaos steht. Und in Polen sieht man wie schnell und einschneidend neue freiheitliche Errungenschaften wieder aufgegeben und beiseite geschafft werden können. Und wer hat in Polen fleißig mitgeholfen und stand die ganze Zeit parat und schließlich Pate? Richtig, die katholische Kirche.

Das kann sie tun als Staat im Staat, der sie nunmal ist und gleichzeitig auch staatsübergreifend. Und selbst wenn wir sie heute vollständig aus unserem Staat vertreiben würden, stünde zu befürchten, dass Europa nach unserer Zivilisationsepoche neu christianisiert werden würde. Die Kirche hat sich genügend vollgesaugt und kann jetzt lange Perioden der Dürre überstehen, zumal sie sich ja wirtschaftlich zB mit Krankenhäusern und dem Verkauf unrentabler Pfründe noch saniert. Ihre hierarchische, autoritäre Organisationsstruktur aber bleibt bestehen und dient nur dem Zweck den richtigen, also ihren, Glauben weltweit und für alle Zeit durchzusetzen. Das einzige was dem entgegensteht, sind schnellere Bekehrungserfolge seitens flexiblerer und niederschwelligerer Mächte wie eben dem Islam oder so etwas wie den Evangelikalen. Dass der Glaube ein für alle mal verschwunden ist, wenn einmal überwunden, daran glaube ich keine Sekunde, im Gegenteil: es wird gefährlicher, weil die Menschen die damit verbundenen Gefahren vergessen.

#123:  Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 13:58
    —
vrolijke hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Es ist heute möglich, außerhalb der Kirche zu leben - weder dürfen Apostaten bei uns getötet werden, noch sind sie sonstwie vogelfrei, auch wenn die Gemeinden im Süden da noch etwas rigider sind. Das unterscheidet das europäische Christentum vom real existierenden Islam.

Wieso ist es so einfach in einem Fall zu differenzieren, und in den andern zu verallgemeinern? Am Kopf kratzen

Weil es keinen, dem säkularisierten westlichen Abendland vergleichbaren Islam gibt?
Mir fällt jedenfalls keine Weltgegend ein, in der deutlich mehr als die Hälfte der Bevölkerung Moslems sind und in der ähnliche Libertät wie bei uns herrscht.
Türkei vielleicht, aber das ändert sich ja gerade.

#124:  Autor: swifty BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 14:11
    —
Diese
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Libertät wie [sie] bei uns herrscht

haben wir aber auch nur dort, wo der christliche Glaube überwunden ist. zwinkern

#125:  Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 14:25
    —
Despiteful hat folgendes geschrieben:
Diese
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Libertät wie [sie] bei uns herrscht

haben wir aber auch nur dort, wo der christliche Glaube überwunden ist. zwinkern


Wo jeder Glaube, jede Ideologie und alles Fahnenschwenken überwunden ist. zwinkern

#126:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 14:27
    —
Despiteful hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:

Da hast Du die Sicht des Klerus ganz gut dargestellt. Nur hat sich in den Jahrhunderten eines geändert, und das zu lernen, werden die heute auch nicht umhinkönnen: Es ist heute möglich, außerhalb der Kirche zu leben - weder dürfen Apostaten bei uns getötet werden, noch sind sie sonstwie vogelfrei, auch wenn die Gemeinden im Süden da noch etwas rigider sind. Das unterscheidet das europäische Christentum vom real existierenden Islam.

Das ist ein rhetorischer Taschenspielertrick, denn 'die Gemeinden im Süden [die] da noch etwas rigider sind' unterscheiden sich tatsächlich in nichts vom radikalen Islam, der, wie das Christentum, in weiten Teilen der Welt überwiegend friedlich praktiziert wird. Und sie liefern sich ja auch bürgerkriegsartige Glaubenskriege 'da unten'. ....

Da solltest DU doch zwei Dinge auseinanderhalten: Den Kampf von Gesellschaften, die sich über Kirchen definieren - das ist, auch wenn sich diese Gesellschaften über die Kirchen definieren, kein Zeichen einer bestimmten Religion - es zeigt nur, welchen der moralischen Ansprüche, die in Religionen regelmäßig formuliert werden, nicht durch diese Religionen garantiert werden.

Und dann gibt es den "Krieg" gegen die Apostasie innerhalb der Gemeinden - hier zeigen die Religionen ihre aktuellen Regeln und deren Durchsetzung: Viel Spaß, wenn Du das als in weiten Teilen der Welt überwiegend friedlich empfindest.

Aber extra um Dich zu trösten (oder, um den Artikel korrekt zu halten), werden am Ende des Artikels auch ein paar Außenseitermeinungen zitiert.

Was der Artikel nicht enthält, sind weitere Problemfälle wie z.B. Indonesien, wo die zentralen Staatsgesetze in den Provinzen z.T. geduldet und z.T gefördert durch die Scharia ersetzt werden, in denen es also offiziell nicht zur Verfolgung der Apostasie kommt, aber lokal durchaus mal jemand deshalb stirbt.

#127: Re: Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit Autor: quadium BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 14:41
    —
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Tarvoc hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
und das ist es, wenn spezifisch islamischen Ländern eine Neigung zu etwas attestiert wird --> "es kommt vom Islam"

Das ist zu kurz. Der Punkt ist nicht, dass "das vom Islam kommt", sondern dass der Islam eine Rolle spielt. Skeptiker ist ja derjenige hier, der alles auf eine monokausale Erklärung zurückführen will, nicht ich.



Wie kommt es eigentlich, dass Juden in islamischen Laendern bis vor historisch relativ kurzer Zeit allgemein ein im Vergleich zu europaeisch-christlichen Laendern relativ unbehelligtes Leben fuehren konnten? Gab es frueher einen ganz anderen Islam als heute? Oder koennte das nicht vor allem mit bestimmten relativ jungen politischen Ereignissen im Nahen Osten zu tun haben, die direkte Folge der schlimmsten Auswuechse des europaeischen Antisemitismus sind?


Inwiefern sind sie das?

#128:  Autor: swifty BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 15:14
    —
fwo hat folgendes geschrieben:

Da solltest DU doch zwei Dinge auseinanderhalten: Den Kampf von Gesellschaften, die sich über Kirchen definieren - das ist, auch wenn sich diese Gesellschaften über die Kirchen definieren, kein Zeichen einer bestimmten Religion - es zeigt nur, welchen der moralischen Ansprüche, die in Religionen regelmäßig formuliert werden, nicht durch diese Religionen garantiert werden.

Im Islam gibt es so etwas wie eine 'Kirche' gar nicht. Der Islam betrachtet sich immer allumfassend hinsichtlich der Gesellschaft, die islamische 'Gemeinde' ist schlicht 'die Gemeinde' und die Konfrontation zwischen einer Gesellschaft mit einer derart zentralistischen Kirche wie der Römisch-katholischen und einer völlig ohne dem Verständnis der Trennung zwischen Kirche und Staat hat viele Aspekte, aber das würde hier deutlich zu weit führen. Nur eins kann man mit Bestimmtheit sagen, nämlich, dass ein 1:1 Vergleich über die Maßen unsinnig ist.


fwo hat folgendes geschrieben:

Und dann gibt es den "Krieg" gegen die Apostasie innerhalb der Gemeinden - hier zeigen die Religionen ihre aktuellen Regeln und deren Durchsetzung: Viel Spaß, wenn Du das als in weiten Teilen der Welt überwiegend friedlich empfindest.

Aber Du hast Deinen Link angeschaut, oder? Kuck mal:



zum Vergleich, die Länder in denen mehr als 5% der Bevölkerung dem Islam anhängen:



Merkst was? Aber Du hast Recht: Was eigentlich sagen wollte ist, dass die überwiegende Mehrheit der Muslime friedfertig ist.


fwo hat folgendes geschrieben:

Aber extra um Dich zu trösten (oder, um den Artikel korrekt zu halten), werden am Ende des Artikels auch ein paar Außenseitermeinungen zitiert.


Wie die hier, die die modernste und aktuellste Deutung des Koran in Deinem Artikel darstellt:

Zitat:
Der bekannteste Vertreter der islamischen Reformbewegung des 20. Jahrhunderts, Raschīd Ridā († 1935), Schüler von Muhammad Abduh († 1905), verweist in seiner Fatwa in der Zeitschrift al-Manār[20], dem Sprachrohr der Reformbewegung in Ägypten, auf Sure 4, Vers 90, um dadurch zu begründen, dass der Koran keine Todesstrafe für Apostasie vorsieht:

„Wenn sie sich (nun) von euch fernhalten und nicht gegen euch kämpfen und euch ihre Bereitschaft erklären, sich (künftig) friedlich zu verhalten (und keinen Widerstand mehr zu leisten), gibt euch Gott keine Möglichkeit, gegen sie vorzugehen.“

– Übersetzung Rudi Paret
Er fährt fort:

„Als Antwort auf diejenigen, die der Ansicht sind, daß sie (die im Koran genannten) entweder Muslime waren, oder (nur) vorgaben, dem Islam anzugehören und dann von der Religion abfielen, besagt der Vers als Rechtsvorschrift, daß die Apostaten nicht getötet werden, wenn sie friedfertig sind und nicht kämpfen. Es gibt im Koran keinen Beleg für die Tötung des Apostaten, der das Gotteswort ‚Wenn sie sich (nun) von euch fernhalten und nicht gegen euch kämpfen...‘ usw. abrogiert.“

In der Islamwissenschaft herrscht die Auffassung vor, dass keine Textstelle im Koran eine Aufforderung zur Bestrafung von Apostaten mit dem Tode im Diesseits beinhaltet. „Der Koran fordert für Apostaten, d. h. ‚jene, die ungläubig sind, nachdem sie gläubig waren‘, keine Todesstrafe. Wenn einige Verse in einem gegenteiligen Sinn interpretiert werden, so sind dies apologetische Bemühungen der Vereinheitlichung zwischen Koran und späteren Entwicklungen in der Traditionsliteratur über den Propheten und in der Rechtswissenschaft


Aber derart gemäßigt und modern ist es ja bestimmt nicht der wahre Islam (TM), das ist nur der rückständige, brutale, der überproportional in den Medien vertreten ist.

fwo hat folgendes geschrieben:

Was der Artikel nicht enthält, sind weitere Problemfälle wie z.B. Indonesien, wo die zentralen Staatsgesetze in den Provinzen z.T. geduldet und z.T gefördert durch die Scharia ersetzt werden, in denen es also offiziell nicht zur Verfolgung der Apostasie kommt, aber lokal durchaus mal jemand deshalb stirbt.

Pass auf, ich verrate Dir jetzt mal ein Geheimnis, aber nicht dass Du aus allen Wolken fällst: Die katholische Kirche hat überhaupt nie jemanden gefoltert oder verbrannt, für diese Aufgaben haben sie den Delinquenten immer offiziell der Staatsgewalt übergeben, die Inquisitoren waren nur anwesend. Was sagt uns das?

#129:  Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 18:28
    —
Despiteful hat folgendes geschrieben:

Pass auf, ich verrate Dir jetzt mal ein Geheimnis, aber nicht dass Du aus allen Wolken fällst: Die katholische Kirche hat überhaupt nie jemanden gefoltert oder verbrannt, für diese Aufgaben haben sie den Delinquenten immer offiziell der Staatsgewalt übergeben, die Inquisitoren waren nur anwesend. Was sagt uns das?

Keine Ahnung, ist mir auch erstmal egal was die Kirche vor Jahrhunderten alles angestellt haben mag.
Wir leben in 2017 und da interessiert es mich mehr, wie die real existierende Gesellschaft in den islamisch dominierten Ländern sich darstellt vs den christlich-säkularen.
Da stelle ich fest, dass letztere nunmal deutlich fortschrittlicher sind, in so ziemlich jeder Hinsicht.

#130:  Autor: swifty BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 19:07
    —
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Despiteful hat folgendes geschrieben:

Pass auf, ich verrate Dir jetzt mal ein Geheimnis, aber nicht dass Du aus allen Wolken fällst: Die katholische Kirche hat überhaupt nie jemanden gefoltert oder verbrannt, für diese Aufgaben haben sie den Delinquenten immer offiziell der Staatsgewalt übergeben, die Inquisitoren waren nur anwesend. Was sagt uns das?

Keine Ahnung, ist mir auch erstmal egal was die Kirche vor Jahrhunderten alles angestellt haben mag.

Oh, Du würdest staunen. Warum die katholische Kirche aber weiterhin eine Bedrohung darstellt, habe ich, denke ich, ausreichend dargelegt. Und von einem Verein, der lieber an einem Pakt mit Hitler festhält, als auch nur einen Bruchteil seines Vermögens und seiner Macht aufzugeben, traue ich so ziemlich alles zu. zwinkern
DonMartin hat folgendes geschrieben:

Wir leben in 2017 und da interessiert es mich mehr, wie die real existierende Gesellschaft in den islamisch dominierten Ländern sich darstellt vs den christlich-säkularen.

Es gibt kein christlich-säkular. Es gibt 'christlich' und es gibt 'säkular'. Dass ihr Christen euren Wischiwaschi-Glauben heute selbst nicht mehr ernst nehmt, ist nicht das Problem der Ungläubigen. Dass die Kirche vom Staat weiter abkassiert dagegen schon.

Und wenn wir schon dabei sind: Es gibt auch keine 'christlich-jüdische' Leitkultur zum Beispiel. Es gab die christliche, es gab den Holocaust und weil sich dadurch offenbar viele gute Christenmenschen die Hände und das Gewissen schmutzig gemacht haben, gibt es heute plötzlich das Gefasel von der 'christlich-jüdischen'.

Dabei steckt wenigstens noch ein schlechtes Gewissen dahinter, das Gerede vom 'christlich-säkularen' ist dagegen nur der üblich christliche Opportunismus und die Vereinnahmung positiv-öffentlichkeitswirksamer Aspekte.

DonMartin hat folgendes geschrieben:

Da stelle ich fest, dass letztere nunmal deutlich fortschrittlicher sind, in so ziemlich jeder Hinsicht.

So wie zum Beispiel im Scheidungsrecht, das im Islam bereits seit Bestehen praktiziert wird? Lachen


Ich kann ein sehr umgänglicher Zeitgenosse sein, aber ich kann dir nur raten als Christ die Füße stillzuhalten und nicht polemisierend auf anderen Religionen rumzuhacken, auch wenn es jetzt nach Jahrhunderten vom Judenbashen plötzlich wieder gegen den Islam geht.
Ich bin auch kein großer Freund des Islam, aber ich hab jetzt auch lange nichts gesagt.

#131:  Autor: AhrimanWohnort: 89250 Senden BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 19:42
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Muss sein. Sonst könnte es ja eine Diskussion ohne islamfeindlichen Beitrag geben. Und das darf nicht, auch wenn es um Kirchensteuer geht.

Gegen christfeindlich haste nichts einzuwenden?

Ich sag mal, bei Kirchensteuer wäre es zumindest themenbezogener. Und Christen sind hierzulande eher nicht eine gesellschaftliche diskriminierungsgefährdete bis diskriminierte Minderheit.

Ich meinte ja auch nicht hierzulande, sondern hier im Forum.

#132:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 14.04.2017, 22:26
    —
Despiteful hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:

Da solltest DU doch zwei Dinge auseinanderhalten: Den Kampf von Gesellschaften, die sich über Kirchen definieren - das ist, auch wenn sich diese Gesellschaften über die Kirchen definieren, kein Zeichen einer bestimmten Religion - es zeigt nur, welchen der moralischen Ansprüche, die in Religionen regelmäßig formuliert werden, nicht durch diese Religionen garantiert werden.

Im Islam gibt es so etwas wie eine 'Kirche' gar nicht. Der Islam betrachtet sich immer allumfassend hinsichtlich der Gesellschaft, die islamische 'Gemeinde' ist schlicht 'die Gemeinde' und die Konfrontation zwischen einer Gesellschaft mit einer derart zentralistischen Kirche wie der Römisch-katholischen und einer völlig ohne dem Verständnis der Trennung zwischen Kirche und Staat hat viele Aspekte, aber das würde hier deutlich zu weit führen. Nur eins kann man mit Bestimmtheit sagen, nämlich, dass ein 1:1 Vergleich über die Maßen unsinnig ist.


fwo hat folgendes geschrieben:

Und dann gibt es den "Krieg" gegen die Apostasie innerhalb der Gemeinden - hier zeigen die Religionen ihre aktuellen Regeln und deren Durchsetzung: Viel Spaß, wenn Du das als in weiten Teilen der Welt überwiegend friedlich empfindest.

Aber Du hast Deinen Link angeschaut, oder? Kuck mal:



zum Vergleich, die Länder in denen mehr als 5% der Bevölkerung dem Islam anhängen:



....

Hast Du nicht was von Taschenspielertricks geschrieben? Du tust hier gerade so, als sei alles in Ordnung, wenn die Apostaten nicht sofort getötet werden. Religionsfreiheit bedeutet aber etwas anderes.
Die hier sind da etwas differenzierter:
http://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-themen/islam/spannungsfelder/religionsfreiheit/

#133:  Autor: ghosty BeitragVerfasst am: 15.04.2017, 00:48
    —
Ich weißt nicht, wo die Diskussion hier jetzt gerade hindriftet. Der Titel lautet "Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit", angesprochen wurde das Thema Kirchensteuer.

Ich möchte auf einen früheren Post zurückkommen, der m.E. ein massives Missverständnis beinhaltet.

Smallie hat in seinem Beitrag vom 11.4. 20:40 die Frage aufgeworfen, ob das Kirchgeld eine überhöhte Zahlung sei und etwas von Rabatt und propagandistischer Verzerrung durch Kirchgeld-Klage.info gesagt.

Die Sachlage ist eigentlich ganz einfach:
- Es gibt eine Rechtslage, und die kommt im Kern vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Wer das für Quatsch hält, braucht nicht weiterzulesen.
- Lt. BVerfG darf das besondere Kirchgeld dann erhoben werden, wenn der kirchenangehörige Ehegatte einer glaubensverschiedenen Ehe kein eigenes Einkommen hat. Andernfalls muss die Kirche genau dieses Einkommen besteuern. (Urteil vom 14.12.1965 - 1 BvR 606/60, Ziffer C II 2 bzw. C I 2).
- Dieses Urteil ist nach wie vor maßgebend (BVerfg 2010, 2 BvR 591/06).
- Tatsächliche Praxis ist aber, dass die Kirchen mit staatlicher Billigung und Unterstützung eine sog. Vergleichsberechnung durchführen, nach der der höhere Betrag aus Kircheneinkommensteuer (KiESt ) (auf das eigenen Einkommen des Kirchenmitglieds) und bes. Kirchgeld (auf das gemeinsam zu versteuernde Einkommen von beiden Ehegatten) erhoben wird. So steht das in deren Kirchensteuerbeschlüssen, die von den Ländern genehmigt werden, und in manchen Kirchensteuergesetzen.
- Weil der Kirchgeldtarif nur etwa ein Drittel des Tarifs der KiESt beträgt, wird das besondere Kirchgeld immer dann erhoben, wenn das Einkommen des kirchenfremden Ehegatten mehr als etwa 150% von dem seines kirchenangehörigen Ehepartners beträgt.

D.h., sofern der kirchenangehörige Ehegatte ein eigenes Einkommen hat, ist das besondere Kirchgeld [u]immer [/u]höher als die KiESt auf sein eigenes Einkommen. So ergibt sich das aus der sog. Vergleichsberechnung.

Da ist nix mit Rabatt, wie Smallie meint.

So ist das auf https://kirchgeld-klage.info/ dargestellt und imho korrekt. Wer's besser weiß, möge bitte die entsprechenden Rechtsquellen nennen und Kirchgeld-Klage.info mitteilen. Dann korrigieren die das, so jedenfalls deren Darstellung.

Der EGMR hat in seinem kürzlichen Urteil diesen Punkt vornehm umgangen, weil es nämlich kein zulässiger Besteuerungsgrund ist, einfach die eine Steuer zu nehmen weil sie höher als die andere.

#134:  Autor: ghosty BeitragVerfasst am: 15.04.2017, 01:01
    —
Zum Urteil des EGMR habe ich auf LTO.de einen schönen Kommentar gefunden:

"Das Urteil des EGMR ist irrelevant. Es hat nur einfachgesetzliche Wirkung, das deutsche Verfassungsrecht geht vor (vgl. z.B. BVerfG 2 BvR 1481/04).

Das BVerfG hat zu der Verrechnungsthematik gesagt:
„Der der Kirche nicht angehörende Ehegatte darf weder als Steuerschuldner noch im Wege der Haftung zur Erfüllung dieser Steuerpflicht herangezogen werden." (1 BvR 606/06, Ziffer C I 1).

Das Urteil des EGMR ist rechtsfehlerhaft begründet. Schon eine erste Durchsicht der Urteilsbegründung zeigt eine falsche und unvollständige Darstellung der deutschen Rechtslage sowie Widersprüche (so die Spezialseite Kirchgeld-Klage.info).

Auffällig ist, dass eine beteiligte Richterin in ihrer offiziellen Vita verschweigt, dass sie gut zwei Jahre Mitglied der Päpstlichen Akademie der Sozialwissenschaften war."

#135:  Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 15.04.2017, 09:50
    —
ghosty hat folgendes geschrieben:

"Auffällig ist, dass eine beteiligte Richterin in ihrer offiziellen Vita verschweigt, dass sie gut zwei Jahre Mitglied der Päpstlichen Akademie der Sozialwissenschaften war."

Den EGMR sollte man mal im Auge behalten, bzw wer und warum da alles sitzt.
Dort fielen in den letzten Jahren ziemlich viele kirchenfreundliche Urteile.
Ich bin jetzt zu faul, das alles zusammenzugurgeln,
spontan fallen mir die Revidierung eines früheren Urteils zum Thema "Kreuze in Amtsstuben",
Kündigungsklage eines "unchristlichen" Chefarztes, sowie irgendwas zur Homo-Ehe.

#136:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 15.04.2017, 10:37
    —
DonMartin hat folgendes geschrieben:
ghosty hat folgendes geschrieben:

"Auffällig ist, dass eine beteiligte Richterin in ihrer offiziellen Vita verschweigt, dass sie gut zwei Jahre Mitglied der Päpstlichen Akademie der Sozialwissenschaften war."

Den EGMR sollte man mal im Auge behalten, bzw wer und warum da alles sitzt.
Dort fielen in den letzten Jahren ziemlich viele kirchenfreundliche Urteile.
Ich bin jetzt zu faul, das alles zusammenzugurgeln,
spontan fallen mir die Revidierung eines früheren Urteils zum Thema "Kreuze in Amtsstuben",
Kündigungsklage eines "unchristlichen" Chefarztes, sowie irgendwas zur Homo-Ehe.

fett von mir
Lachen Schlimmer als das BVG können die in der Hinsicht kaum sein.

Ich bin noch nicht ganz durch, aber ich empfehle wirklich allen, sich einmal die "Kirchenrepublik Deutschland" anzusehen.

#137:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 15.04.2017, 10:50
    —
ghosty hat folgendes geschrieben:
Ich weißt nicht, wo die Diskussion hier jetzt gerade hindriftet. Der Titel lautet "Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit", angesprochen wurde das Thema Kirchensteuer. ...

Ich finde es gut, dass Du das Thema Kirchensteuer um Deinen Beitrag erweitert hast, möchte aber darauf hinweisen, dass Rechtsprechung in Bezug auf Religionsfreiheit nicht nur in Deutschland und durch deutsche Gerichte stattfindet, sondern woanders auch durch Scharia-Gerichte. Und dass Verfahren zum "Verbrechen der Apostasie" genau in diesem Thema sind: Aus einer Religionsgemeinschaft austreten zu können, ist ein zentraler Teil der Religionsfreiheit.

Wenn wir also schon von Abdriften sprechen (btw: ich bin dagegen, das so zu sehen), dann trifft das beim Thema "Rechtsprechung in Bezug auf die Religionsfreiheit" eher auf Fragen der Kirchensteuer zu als auf die gerichtliche Behandlung der Apostasie.

#138: Lehrerin darf keine Kette mit Kreuz tragen Autor: Religionskritik-WiesbadenWohnort: Wiesbaden BeitragVerfasst am: 15.04.2017, 12:40
    —
Zitat:
Lehrerin darf keine Kette mit Kreuz tragen
Der Streit um religiöse Symbole bei Lehrkräften geht weiter. Nun wurde einer evangelischen Lehrerin untersagt, eine Kette mit Kreuz zu tragen.
(...)


http://www.tagesspiegel.de/berlin/schule-in-berlin-wedding-lehrerin-darf-keine-kette-mit-kreuz-tragen/19655874.html

#139:  Autor: quadium BeitragVerfasst am: 15.04.2017, 14:30
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
AlexJ hat folgendes geschrieben:
Die Kirchensteuer/Das Kirchengeld funktioniert so aber nicht. Wird gemeinsam veranlagt zahlt ein jeder trotzdem Kirchensteuer abhängig von der Höhe seines Einkommens.
Nur in dem Sonderfall das ein Kirchenmitglied unter dieser Reglung gar keine Kirchensteuerzahlen müste weil er kein Einkommen* hat und der Partner kein Mitglied der eigenen Kirche** ist. Kommt das besondere Kirchengeld zur Anwendung, wobei Abhängig vom gesamten Einkommen beider eine zusätzlich besteuerung erfolgt.

Möcht ja sein, aber das sind Details. Der Punkt ist mMn: für die Einkommensteuer möchten die Ehepartner gerne gemeinsam veranlagt werden, d.h. sie möchten, dass bei der Besteuerung so getan wird, als ginge es nicht um das eigene Einkommen jedes Partners, sondern als ginge es um ein gemeinsames Einkommen, das jedem der beiden Partner exakt zur Hälfte gehört, und wegen der Steuerprogression entsprechend günstiger besteuert wird. Dadurch haben sie also erhebliche finanzielle Vorteile.

Bei Kirchensteuer bzw. Kirchgeld möchten dieselben Leute dann aber nichts mehr davon wissen, dass ihre Einkommen irgendetwas miteinander zu tun haben, und bestehen darauf, dass es ganz ausschließlich das individuelle Einkommen ist, dass zur Berechnung herangezogen wird. Dieses Rosinenpicken, dass man je nachdem, was günstiger ist, mal ein virtuelles Gemeinschaftseinkommen betrachtet sehen will und mal nur das reale, finde ich nicht korrekt.

Das magst Du finden, wie Du willst, es ist auch keine Rosinenpickerei sondern geltendes Recht. Das Splitting bei gemeinsamer Veranlagung ist eine technisch-tarifliche Zusammenrechnung, nicht mehr. Daraus irgendein Einkommen zu begründen, ist nicht rechtens. Und eine Steuer auf dieses von Dir erfundene Einkommen schonmal gar nicht.

Sage nicht ich, sagt das BVerfG

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Dein Hinweis, dass das Kirchgeld nicht genau so funktioniert wie die Einkommensteuer, nämlich als Steuer aufs virtuelle halbe Einkommen der Partner, bedeutet nur, dass sie sowieso schon besser wegkommen als das: es wird eben nur - entweder - das tatsächliche Einkommen des geringer verdienenden Partners herangezogen, oder aber ein angenommener Lebensführungsaufwand, der unter dem halben Gemeinschaftseinkommen liegt. In beiden Fällen liegt das Kirchgeld also sowieso niedriger, als es eine Kirchensteuer aufs halbe Einkommen wäre.

Es kommt niemand besser weg sondern es ist ein Rechtsgrundsatz, dass das Einkommen von Nichtkirchenmitgliedern nicht mit Kirchensteuer belegt werden darf.

Sage nicht ich, sagt das BVerfG.

Insofern ist das Kirchgeld schon mehr als nur tricky. Und ein Eingriff in die Religionsfreiheit.

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Es ist also sehr billige Propaganda, zu behaupten, es würde ein Nichtkirchenmitglied besteuert. Vielmehr muss ein Kirchenmitglied einen seinen Lebensverhältnissen angemessenen Beitrag zahlen. Und das lässt sich leicht umgehen: entweder tritt man eben aus, oder man lässt sich nicht gemeinsam veranlagen.


Es ist keine Propaganda, es ist eine Tatsache. Letztendlich wird das Nichtkirchenmitglied besteuert. Deshalb heisst das besondere Kirchgeld eben nicht Kirchensteuer, dann wäre sie nämlich nicht rechtens. Sage nicht ich, sagt das BVerfG.

Das Du daraus billige Propaganda machst, spricht gegen Dich und Deine Rechtsauffassung.

#140:  Autor: smallie BeitragVerfasst am: 15.04.2017, 20:33
    —
ghosty hat folgendes geschrieben:
Da ist nix mit Rabatt, wie Smallie meint.

Falls ich daneben liege, bin ich für jede Korrektur dankbar. Leider habe ich eine Abneigung gegen Legalesisch und möchte mich da nicht durchbeißen.

Was ist denn an den Zahlen von AlexJ falsch? Oder was daran habe ich falsch verstanden?


AlexJ hat folgendes geschrieben:
Das Beispiel In Bayern? 800 €.

Kirchengeld gibt es nur wenn Ehegatte 1 konfessionell keine Kirchensteuer zahlen müsste, die Option Kirchengeld anstelle von Kirchensteuer zahlen zu können wenn das weniger wäre gibt es nicht.

Beispiel alle gemeinsame Veranlagung:
Fall A:
Ehegatte 1, konfessionell. 10 000 EUR Einkommensteuer, darauf 8% Kist = 800 EUR
Ehegatte 2, konfessionslos. 10 000 EUR Einkommensteuer, Kist = 0

Fall B:
Ehegatte 1, konfessionell. 20 000 EUR Einkommensteuer, darauf 8% Kist= 1600 Euro
Ehegatte 2, konfessionslos. 00 000 EUR Einkommensteuer, Kist = 0

Fall C:
Ehegatte 1, konfessionell. 00 000 EUR Einkommensteuer, darauf 0% Kist= 0 Euro
Ehegatte 2, konfessionslos*. 20 000 EUR Einkommensteuer, Kist = 0
Sonderstuer Kirchengeld auf 20 000 EUR Kirch= 540 €



ghosty hat folgendes geschrieben:
So ist das auf https://kirchgeld-klage.info/ dargestellt und imho korrekt. Wer's besser weiß, möge bitte die entsprechenden Rechtsquellen nennen und Kirchgeld-Klage.info mitteilen. Dann korrigieren die das, so jedenfalls deren Darstellung.

Ich versteh noch nicht mal, was das konkrete Fallbeispiel auf der zweiten Seite mit den Rechtsquellen zu tun hat. Verlegen

#141:  Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 15.04.2017, 20:39
    —
fwo hat folgendes geschrieben:

Schlimmer als das BVG können die in der Hinsicht kaum sein.

Die Urteile, die ich noch "im Ohr" habe, waren übler.

#142: Re: Lehrerin darf keine Kette mit Kreuz tragen Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 15.04.2017, 20:43
    —
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Lehrerin darf keine Kette mit Kreuz tragen
Der Streit um religiöse Symbole bei Lehrkräften geht weiter. Nun wurde einer evangelischen Lehrerin untersagt, eine Kette mit Kreuz zu tragen.
(...)


http://www.tagesspiegel.de/berlin/schule-in-berlin-wedding-lehrerin-darf-keine-kette-mit-kreuz-tragen/19655874.html


Das finde ich, ehrlich gesagt, ziemlich albern.

#143: Re: Lehrerin darf keine Kette mit Kreuz tragen Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 15.04.2017, 20:52
    —
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Lehrerin darf keine Kette mit Kreuz tragen
Der Streit um religiöse Symbole bei Lehrkräften geht weiter. Nun wurde einer evangelischen Lehrerin untersagt, eine Kette mit Kreuz zu tragen.
(...)


http://www.tagesspiegel.de/berlin/schule-in-berlin-wedding-lehrerin-darf-keine-kette-mit-kreuz-tragen/19655874.html


Das finde ich, ehrlich gesagt, ziemlich albern.


Dafür, daß es für alle gilt, gibt es nun mal Gesetze.

#144: Re: Lehrerin darf keine Kette mit Kreuz tragen Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 15.04.2017, 20:56
    —
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Lehrerin darf keine Kette mit Kreuz tragen
Der Streit um religiöse Symbole bei Lehrkräften geht weiter. Nun wurde einer evangelischen Lehrerin untersagt, eine Kette mit Kreuz zu tragen.
(...)


http://www.tagesspiegel.de/berlin/schule-in-berlin-wedding-lehrerin-darf-keine-kette-mit-kreuz-tragen/19655874.html


Das finde ich, ehrlich gesagt, ziemlich albern.


Dafür, daß es für alle gilt, gibt es nun mal Gesetze.


Schikanoese Gesetze werden auch dadurch nicht besser, dass sie fuer alle gelten. M.E. ist es ganz alleine Sache der Frau ob sie ein Kreuz am Kettchen traegt oder nicht. Erst wenn sie so ein Ding an die Wand haengen will oder von ihren Schuelern verlangt ihr Kreuz am Hals zu kuessen, sollte der Gesetzgeber einschreiten.

#145:  Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 15.04.2017, 20:56
    —
Vielleicht könnte man ein dezentes Kreuz erlauben, wenn im Gegenzug muslimische LehrerInnen den Kopffummel ausziehen und sich auf einen dezenten Halbmond an der Kette beschränken?
Bei Juden wär's halt der Davidstern und bei Pastafaris die Nudel am Bande.

#146: Re: Lehrerin darf keine Kette mit Kreuz tragen Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 15.04.2017, 21:06
    —
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Schikanoese Gesetze werden auch dadurch nicht besser, dass sie fuer alle gelten. M.E. ist es ganz alleine Sache der Frau ob sie ein Kreuz am Kettchen traegt oder nicht. Erst wenn sie so ein Ding an die Wand haengen will oder von ihren Schuelern verlangt ihr Kreuz am Hals zu kuessen, sollte der Gesetzgeber einschreiten.


Wäre es auch noch ihre Sache, wenn es ein Hakenkreuz wäre, oder ein Anstecker der AfD?

#147:  Autor: AlexJWohnort: Köln BeitragVerfasst am: 15.04.2017, 22:45
    —
smallie hat folgendes geschrieben:
ghosty hat folgendes geschrieben:
Da ist nix mit Rabatt, wie Smallie meint.

Falls ich daneben liege, bin ich für jede Korrektur dankbar. Leider habe ich eine Abneigung gegen Legalesisch und möchte mich da nicht durchbeißen.

Was ist denn an den Zahlen von AlexJ falsch? Oder was daran habe ich falsch verstanden?


AlexJ hat folgendes geschrieben:
Das Beispiel In Bayern? 800 €.

Kirchengeld gibt es nur wenn Ehegatte 1 konfessionell keine Kirchensteuer zahlen müsste, die Option Kirchengeld anstelle von Kirchensteuer zahlen zu können wenn das weniger wäre gibt es nicht.

Beispiel alle gemeinsame Veranlagung:
Fall A:
Ehegatte 1, konfessionell. 10 000 EUR Einkommensteuer, darauf 8% Kist = 800 EUR
Ehegatte 2, konfessionslos. 10 000 EUR Einkommensteuer, Kist = 0

Fall B:
Ehegatte 1, konfessionell. 20 000 EUR Einkommensteuer, darauf 8% Kist= 1600 Euro
Ehegatte 2, konfessionslos. 00 000 EUR Einkommensteuer, Kist = 0

Fall C:
Ehegatte 1, konfessionell. 00 000 EUR Einkommensteuer, darauf 0% Kist= 0 Euro
Ehegatte 2, konfessionslos*. 20 000 EUR Einkommensteuer, Kist = 0
Sonderstuer Kirchengeld auf 20 000 EUR Kirch= 540 €


Die Zahlen sind richtig nur gibt es keinen Rabatt. Sondern eine sonder Steuer in Fall von C, weil die reguläre Steuer nicht greift. Und wie auf Kirchegeld-klage.info dargestellt, wird die Sondersteuer wohl auch immer dann erhoben wenn sie rechnungstechnisch besser für die Kirchen ist und nicht wie vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben nur wenn Kirchensteuerpfichtig sonst kein Einkommen hat.

d.h.
Fall D:
Ehegatte, konfessionell 05 000 EUR Einkommensteuer, darauf 8% Kist= 400 Euro
Ehegatte 2, konfessionslos*. 13 750 EUR Einkommensteuer, Kist = 0
Sonderstuer Kirchengeld auf 20 000 EUR Kirch= 540 €
Nach Bundesverfassungsgericht müssten 400 € Kirchensteuer veranschlagt werden, es wird aber 540 € eingetrieben.

#148:  Autor: smallie BeitragVerfasst am: 15.04.2017, 23:47
    —
Ach so. In Fall A und B betrachten die Kirchen die verheirateten und gemeinsam veranlagten dann als unverheiratet.

Auf die Idee bin ich nicht gekommen. Wer Ehe als Sakrament versteht, sollte das auch im Steuerrecht durchhalten. Das erklärt dann auch, warum mir Fall B mit den 1600 EUR so unplausibel erschien.

#149: Re: Lehrerin darf keine Kette mit Kreuz tragen Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 16.04.2017, 00:30
    —
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Schikanoese Gesetze werden auch dadurch nicht besser, dass sie fuer alle gelten. M.E. ist es ganz alleine Sache der Frau ob sie ein Kreuz am Kettchen traegt oder nicht. Erst wenn sie so ein Ding an die Wand haengen will oder von ihren Schuelern verlangt ihr Kreuz am Hals zu kuessen, sollte der Gesetzgeber einschreiten.


Wäre es auch noch ihre Sache, wenn es ein Hakenkreuz wäre, oder ein Anstecker der AfD?


Nein. Ein Abzeichen von Gruenen, CDU oder SPD uebrigens genausowenig.

Hakenkreuz ist sowieso was ganz anderes, weil dieses Symbol in D gesetzlich verboten ist.

#150: Re: Lehrerin darf keine Kette mit Kreuz tragen Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 16.04.2017, 00:42
    —
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Schikanoese Gesetze werden auch dadurch nicht besser, dass sie fuer alle gelten. M.E. ist es ganz alleine Sache der Frau ob sie ein Kreuz am Kettchen traegt oder nicht. Erst wenn sie so ein Ding an die Wand haengen will oder von ihren Schuelern verlangt ihr Kreuz am Hals zu kuessen, sollte der Gesetzgeber einschreiten.


Wäre es auch noch ihre Sache, wenn es ein Hakenkreuz wäre, oder ein Anstecker der AfD?


Nein. Ein Abzeichen von Gruenen, CDU oder SPD uebrigens genausowenig.

Hakenkreuz ist sowieso was ganz anderes, weil dieses Symbol in D gesetzlich verboten ist.


Ja, das mit dem Hakenkreuz war nicht ganz fair von mir. zwinkern

Aber habe ich dich richtig verstanden: Parteiabzeichen gehen nicht (da wäre ich übrigens bei dir), aber Religionsabzeichen schon? Wo siehst du den Unterschied?

#151: Re: Lehrerin darf keine Kette mit Kreuz tragen Autor: DonMartin BeitragVerfasst am: 16.04.2017, 01:41
    —
Marcellinus hat folgendes geschrieben:

Aber habe ich dich richtig verstanden: Parteiabzeichen gehen nicht (da wäre ich übrigens bei dir), aber Religionsabzeichen schon?

Was macht man, wenn eine Religion gleichzeitig politische Ideologie ist?

#152: Re: Lehrerin darf keine Kette mit Kreuz tragen Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 16.04.2017, 02:58
    —
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Schikanoese Gesetze werden auch dadurch nicht besser, dass sie fuer alle gelten. M.E. ist es ganz alleine Sache der Frau ob sie ein Kreuz am Kettchen traegt oder nicht. Erst wenn sie so ein Ding an die Wand haengen will oder von ihren Schuelern verlangt ihr Kreuz am Hals zu kuessen, sollte der Gesetzgeber einschreiten.


Wäre es auch noch ihre Sache, wenn es ein Hakenkreuz wäre, oder ein Anstecker der AfD?


Nein. Ein Abzeichen von Gruenen, CDU oder SPD uebrigens genausowenig.

Hakenkreuz ist sowieso was ganz anderes, weil dieses Symbol in D gesetzlich verboten ist.


Ja, das mit dem Hakenkreuz war nicht ganz fair von mir. zwinkern

Aber habe ich dich richtig verstanden: Parteiabzeichen gehen nicht (da wäre ich übrigens bei dir), aber Religionsabzeichen schon? Wo siehst du den Unterschied?


Das ist nun mal die derzeitige Rechtslage in Deutschland. Schulterzucken

Und ein Unterschied ist der, dass die Schulaufsicht Teil der Regierung ist und somit in keinster Weise parteipolitisch neutral. Deshalb verbannt man am Besten Parteipolitik vollstaendig aus der Schule, damit die Schule nicht zum Propagandawekzeug degeneriert.

In einem Kreuzchen, einem Kopftuch, einer Kippa oder einem Turban sehe ich demgegenueber wirklich kein Problem. Ein Problem habe ich da schon eher mit dem konfessionellen Religionsunterricht in der Schule. Der laesst sich naemlich in seiner derzeitigen Form wirklich nicht mit der religioesen Neutralitaetspflicht der Schule vereinbaren.

#153:  Autor: AdvocatusDiaboliWohnort: München BeitragVerfasst am: 19.12.2023, 16:58
    —
Frohe Weihnachtsbotschaft aus Leipzig für bayerische Kreuzzügler...

https://www.n-tv.de/politik/Kreuze-in-bayerischen-Staatsgebaeuden-duerfen-bleiben-article24611218.html

Zitat:
Die Kreuze in Bayerns Behörden dürfen hängen bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht wies Klagen gegen den umstrittenen Kreuzerlass des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder ab. Die seit 2018 geltende Vorschrift besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig wies Revisionen gegen eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München zurück.

#154:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 19.12.2023, 18:16
    —
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben:
Frohe Weihnachtsbotschaft aus Leipzig für bayerische Kreuzzügler...

https://www.n-tv.de/politik/Kreuze-in-bayerischen-Staatsgebaeuden-duerfen-bleiben-article24611218.html

Zitat:
Die Kreuze in Bayerns Behörden dürfen hängen bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht wies Klagen gegen den umstrittenen Kreuzerlass des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder ab. Die seit 2018 geltende Vorschrift besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig wies Revisionen gegen eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München zurück.


Na; Hauptsache kein Kopftuch!



Freigeisterhaus -> Politik und Geschichte


output generated using printer-friendly topic mod. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde

Seite 1 von 1

Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group