Zitat: |
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen wie "Geisteskranke" auf Facebook gegen sie vorzugehen. Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, stellen entsprechende Kommentare "keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen" dar.
Unbekannte hatten Künast unter anderem als "Stück Scheisse" und "altes grünes Dreckschwein" bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben. Die Berliner Morgenpost berichtete zuerst darüber. Der Zeitung zufolge habe das Gericht unter anderem argumentiert, der Kommentar "Drecks Fotze" bewege sich "haarscharf an der Grenze des von der Antragsstellerin noch Hinnehmbaren". (...) Der Berliner Morgenpost zufolge werden in dem Beschluss Äußerungen wie "Knatter sie doch mal so richtig durch, bis sie wieder normal wird" als "mit dem Stilmittel der Polemik geäußerte Kritik" gewertet. Die Unterstellung, dass Künast "vielleicht als Kind ein wenig zu viel gef…" wurde, sei laut Beschluss "überspitzt, aber nicht unzulässig". Die Forderung, sie als "Sondermüll" zu entsorgen, habe "Sachbezug". Attribute wie "Stück Scheiße", "Schlampe" sowie "Geisteskranke" wurden als "Auseinandersetzung in der Sache" gewertet. https://taz.de/Sexistische-Beschimpfungen-im-Netz/%215627681/ |
Zitat: |
Berlin (dpo) - Drecksfotzenrichter am Berliner Landgericht haben heute in einem geisteskranken Urteil gegen Renate Künast entschieden, dass sie alle (!) Beschimpfungen, die in diesem Artikel stehen, als nicht beleidigend hinzunehmen hat.
Offenbar wurden die Richter als Kinder ein wenig zu viel gefickt – denn sie entschieden, dass es sich bei den Beleidigungen um "Auseinandersetzungen in der Sache" handelt. Wie genau die hohlen Nüsse zu diesem Urteil kamen, ist derzeit noch unklar. (...) Unabhängige Beobachter empfehlen nun, die Sondermüll-Richter mal richtig durchzuknattern, bis sie wieder normal werden – möglicherweise wird das Urteil dann revidiert. https://www.der-postillon.com/2019/09/berliner-landgericht.html |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Noch bevor ich die Postillionglosse dazu gelesen habe, fragte ich mich selbst wie die Herren Richter wohl reagiert hätten, wenn der Anwalt der Frau Kuenast das Urteil direkt im Anschluss an dessen Verlesung in diesem Jargon kommentiert haette. Klar handelt es sich hier um sehr eindeutige Beleidigungen. Das ist absolut keine Geschmacksfrage, bei der man unterschiedlicher Meinung sein kann. Und ich dachte bisher, dass es sich niemand gefallen muss so schwer beleidigt zu werden. Aber es gibt scheinbar doch Richter, die das anders sehen. |
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben: | ||
Ein Urteil ganz nach meinem Geschmack. |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Ich hoffe doch sehr, daß die nächste Instanz das Urteil pulverisiert. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Noch bevor ich die Postillionglosse dazu gelesen habe, fragte ich mich selbst wie die Herren Richter wohl reagiert hätten, wenn der Anwalt der Frau Kuenast das Urteil direkt im Anschluss an dessen Verlesung in diesem Jargon kommentiert haette. Klar handelt es sich hier um sehr eindeutige Beleidigungen. Das ist absolut keine Geschmacksfrage, bei der man unterschiedlicher Meinung sein kann. Und ich dachte bisher, dass es sich niemand gefallen muss so schwer beleidigt zu werden. Aber es gibt scheinbar doch Richter, die das anders sehen. |
dissenter hat folgendes geschrieben: | ||
Vielleicht hättest du einfach mal die Urteilsbegründung zu Ende lesen sollen. So eindeutig ist es eben nicht. „Von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerung in dem Kontext einer Sachauseinandersetzung steht.“ Die detallierten Begründungen finden sich hier. https://www.morgenpost.de/berlin/article227131419/Warum-das-Berliner-Landgericht-diese-zehn-Beschimpfungen-gegen-Renate-Kuenast-zulaessig-findet.html Es werden halt strenge Anforderungen an die Annahme einer Schmähung gestellt. Deswegen durfte auch ein Volker Beck als „Obergauleiter der SA-Horden“ bezeichnet werden oder bestimmte AfD-Politiker als Neonazis. Wenn es eine Vorgeschichte (Sachbezug) gibt, wird es schwierig. Bei Fr. Künast haben die Richter die Verletzung der Opfer von pädophilen Handlungen und die erklärliche gesellschaftliche Empörung ob ihrer zweifelhaften Aussage, höher gewichtet als die Verletzung von Frau Künast durch die unsäglichen Kommentare. Eine durchaus streitbare Entscheidung, aber in der Begründung und in der Konsequenz zu anderen ähnlich gelagerten juristischen Entscheidungen, durchaus nachvollziehbar. |
Zitat: |
Alle Kommentare entstanden als Reaktion auf den Post eines Rechtspopulisten, der eine Aussage der Politikerin aus dem Jahr 1986 hernahm und als Unterstützung zur damals durchaus in der grünen Partei diskutierten Haltung wertete, den Geschlechtsverkehr mit Kindern außer Strafe zu stellen. Künasts Anwalt dementiert das entschieden. Das Gericht folgte der Einschätzung des Mannes jedoch. |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
Es werden halt strenge Anforderungen an die Annahme einer Schmähung gestellt. Deswegen durfte auch ein Volker Beck als „Obergauleiter der SA-Horden“ bezeichnet werden oder bestimmte AfD-Politiker als Neonazis. Wenn es eine Vorgeschichte (Sachbezug) gibt, wird es schwierig. Bei Fr. Künast haben die Richter die Verletzung der Opfer von pädophilen Handlungen und die erklärliche gesellschaftliche Empörung ob ihrer zweifelhaften Aussage, höher gewichtet als die Verletzung von Frau Künast durch die unsäglichen Kommentare. Eine durchaus streitbare Entscheidung, aber in der Begründung und in der Konsequenz zu anderen ähnlich gelagerten juristischen Entscheidungen, durchaus nachvollziehbar. |
astarte hat folgendes geschrieben: | ||
Ach. Welche Art von Sachbezug beispielsweise "Stück Scheiße" haben kann, erkläre mir bitte genauer, damit ich es auch nachvollziehen kann, wann zum Beispiel hier im Forum das jemand an deine Adresse schreiben darf. |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
...
Du könntest es vielleicht nachvollziehen, wenn du dem von mir geposteten Link gefolgt wärst und das "Stück Scheiße" nicht aus dem Sachzusammenhang reißen würdest. "...wie sich aus dem zweiten Satz ergibt, eine Auseinandersetzung in der Sache erfolgte" es wird auf den Beschluss des LG Hamburg vom 11. Mai 2017 verwiesen https://openjur.de/u/962810.html |
astarte hat folgendes geschrieben: |
Und ich kann mir auch keine Sache vorstellen, die einen Zusammenhang mit der fäkalen herabwürdigenden Bezeichnung "Stück Scheiße" oder "Drecksau" haben könnte. |
dissenter hat folgendes geschrieben: | ||
Vielleicht hättest du einfach mal die Urteilsbegründung zu Ende lesen sollen. So eindeutig ist es eben nicht. „Von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerung in dem Kontext einer Sachauseinandersetzung steht.“ Die detallierten Begründungen finden sich hier. https://www.morgenpost.de/berlin/article227131419/Warum-das-Berliner-Landgericht-diese-zehn-Beschimpfungen-gegen-Renate-Kuenast-zulaessig-findet.html Es werden halt strenge Anforderungen an die Annahme einer Schmähung gestellt. Deswegen durfte auch ein Volker Beck als „Obergauleiter der SA-Horden“ bezeichnet werden oder bestimmte AfD-Politiker als Neonazis. Wenn es eine Vorgeschichte (Sachbezug) gibt, wird es schwierig. Bei Fr. Künast haben die Richter die Verletzung der Opfer von pädophilen Handlungen und die erklärliche gesellschaftliche Empörung ob ihrer zweifelhaften Aussage, höher gewichtet als die Verletzung von Frau Künast durch die unsäglichen Kommentare. Eine durchaus streitbare Entscheidung, aber in der Begründung und in der Konsequenz zu anderen ähnlich gelagerten juristischen Entscheidungen, durchaus nachvollziehbar. |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
Der Sachzusammenhang ergibt sich aus dem zweiten Satz, wie es dort nachzulesen ist. Der ominöse zweite Satz rechtfertigt anscheinend das Stück Scheiße, weil er sich wohl mit der Entpönalisierung des gewaltfreien Geschlechtsverkehrs mit Kindern befasst. |
Zitat: | ||
Ich kann mir schon einen Zusammenhang vorstellen. Stell dir vor du wurdest Anfang der achziger durch ein pädophilies Arschloch missbraucht und leidest seitdem unter den traumatischen Folgen dieses Vorfalls. Und plötzlich hast du die Möglichkeit einer Politikerin die sich damals affirmativ zum Thema Entpönalisierung des gewaltfreien Geschlechtsverkehrs mit Kindern äußerte, die (auch überspitzte) Meinung zu geigen. Sollte das in so einem Fall juristisch sanktioniert werden? |
Zitat: |
Die 27. Zivilkammer des Landgerichts - Holger Thiel, Sonja Hurek und Katharina Saar - findet, dass die Grünenpolitikerin Künast es hinnehmen muss, auf Facebook als "Stück Scheisse" bezeichnet zu werden.
... Nur bei "Drecks Fotze" haben sie überlegt. Das sei "haarscharf an der Grenze" des Hinnehmbaren. ... Inzwischen müht man sich verstärkt, Hass und Hetze aus dem Netz zu tilgen, auch die Staatsanwälte erhöhen den Druck. Müsste nicht auch die Justiz - namentlich das Verfassungsgericht - die Schrauben anziehen? ... Dessen Leitstern war von Anfang an ein öffentlicher Diskurs, den man nicht mit dem Knigge unterm Arm regulieren darf. Es darf deftig zugehen, polemisch, zugespitzt - solange noch Spurenelemente einer inhaltlichen Auseinandersetzung erkennbar sind. Die großen Entscheidungen des Gerichts waren oft eine Verteidigung scharfzüngiger Kritiker. Der Boykottaufruf eines Hamburger Senatsdirektors gegen den Regisseur des Nazifilms "Jud Süß" im Jahr 1950, die geniale Polemik von Ralph Giordano, der Franz Josef Strauß 1987 einen "Zwangsdemokraten" nannte, auch die radikalpazifistische Formel "Soldaten sind Mörder": Es ging um große Fragen und mächtige Politiker. ... Das ist im Einzelfall oft nachvollziehbar. Aber die stete Suche nach der sachlichen Substanz in jeder noch so abseitigen Äußerung verstellt bisweilen - siehe Landgericht Berlin - den Blick darauf, dass, was nach Hass und Hetze aussieht, manchmal eben auch nur Hass und Hetze ist. Vielleicht hilft hier der legendäre Satz eines US-Richters zur Pornografie: Er könne sie zwar nicht definieren. "But I know it when I see it." |
sponor hat folgendes geschrieben: |
Soweit ich's beurteilen kann, ein recht(s-) kompetenter Leserbrief bei Fefe, worin das Urteil als "fraktal falsch" bezeichnet wird (d.h. falsch, egal mit welcher Detailschärfe man draufblickt) und mehrere Begründungen als "eklig".
Und darin verlinkt der Kommentar vom Law Blog: "Ein Freibrief, jetzt im Internet richtig loszupoltern, ist das Urteil jedenfalls nicht." |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
[...].. Fr. Künast hat sich nunmal so geäußert, dass es verstanden werden kann, dass sie den Sex mit Kindern, wenn keine Gewalt im Spiel ist, legitim findet. .. |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
.. Selbst wenn es nur eine Ungeschicktheit von ihr war, erntet sie nun die Früchte. .. |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
[...]
Ich frage mich auch, wieviel Vergewaltigungen durch Asylbewerber stattfinden müssen, (...) |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
[...] ..selbst schuld. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Die Kritik an dem konkreten Urteil teile ich ja, aber was wird aus der hchst allgemeinen Richterschellte aus dem Ausgangspost, wenn die nächste Instanz das kassiert? |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
Mit Victim Blaming hat das überhaupt nichts zu tun. Fr. Künast hat sich nunmal so geäußert, dass es verstanden werden kann, dass sie den Sex mit Kindern, wenn keine Gewalt im Spiel ist, legitim findet. |
Zitat: |
Was Selbst wenn es nur eine Ungeschicktheit von ihr war, erntet sie nun die Früchte. Bei diversen Ungeschicktheiten und Zweideutigkeiten ihrer politischen Gegner ist man schließlich auch nicht nachsichtig. |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
So blöde wie dieser Ausgangspost daherkommt, kannst du den getrost ignorieren.
Nur die Autodidakten können fähige Juristen werden, schon klar |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||
Hab' ich doch gar nicht geschrieben, kannst nicht lesen? |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Aus der Richterschelte, die gar keine ist, sondern eine Schelte für nicht selbständig denkende und zu wenig wissende Juristen, wird nichts. Die Schelte bleibt bestehen. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Du bringst hier übrigens wieder eine christlich-religiöse Denkfigur:
Diese liegt in deiner christlich-staatsgläubigen Hoffnung auf die höhere, eigentlich *höchste* gerichtliche Instanz, eigentlich das *jüngste Gericht*. Alles wird gut, alles ist gut, tillich! |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
"Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande." soll angeblich Tucholski mal gesagt haben, während es sich in Wahrheit um einen Ausspruch von Ludwig Thoma handelt.
Aber es gibt eben auch den Typus des furchtbaren Juristen - angefangen von antiken und mittelalterlichen Brutalos bis hin zu Freisler, dem Chefjuristen des Hitler-Faschismus. Dass die herrschenden Gesetze auch heute noch eine Schande sind und die Ausbildung der Juristen - nicht nur in Deutschland - eher eine Art Verblödungscurriculum ist, sollte allgemein bekannt sein. Nichtsdestotrotz gab und gibt es auch gute, fähige, engagierte und menschliche Juristen, die sich diese Eigenschaften aber eher autodidaktisch - unabhängig von ihrer Ausbildung - angeeignet haben oder sie von Haus aus mitbekommen haben. Dieser thread dient dazu, aktuelle und historische Beispiele des Versagens der herrschenden Justiz bzw. von Juristen bekannt zu geben und zu diskutieren. |
sünnerklaas hat folgendes geschrieben: |
Es gibt drei Gründe, warum man Jurist wird:
1. man ist von einem großen Berufsethos geleitet, der Beruf des Juristen ist ein Beruf, eine Profession. 2. Leute, von denen z.B. in der Familie erwartet wird, dass der Sprößling in die Fußstapfen der Eltern tritt. 3. Leute, wegen des öffentlichen Ansehens und des vermeintlich hohen Einkommens Juristen werden. |
dissenter hat folgendes geschrieben: | ||
Der Sachzusammenhang ergibt sich aus dem zweiten Satz, wie es dort nachzulesen ist. Der ominöse zweite Satz rechtfertigt anscheinend das Stück Scheiße, weil er sich wohl mit der Entpönalisierung des gewaltfreien Geschlechtsverkehrs mit Kindern befasst.
Ich kann mir schon einen Zusammenhang vorstellen. Stell dir vor du wurdest Anfang der achziger durch ein pädophilies Arschloch missbraucht und leidest seitdem unter den traumatischen Folgen dieses Vorfalls. Und plötzlich hast du die Möglichkeit einer Politikerin die sich damals affirmativ zum Thema Entpönalisierung des gewaltfreien Geschlechtsverkehrs mit Kindern äußerte, die (auch überspitzte) Meinung zu geigen. Sollte das in so einem Fall juristisch sanktioniert werden? |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
4. Man ist ein manipulativer Charakter und sieht in der Juristerei eine gute Möglichkeit, an den Strippen der Gesellschaft zu ziehen. |
Mia More hat folgendes geschrieben: |
[...] |
Ahriman hat folgendes geschrieben: |
Also, gewaltfrei ist ein Geschlechtsverkehr mit Kindern doch rein technisch gar nicht möglich. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Diese Diskussion ist hier meines Wissens nicht erwünscht. |
Wilson hat folgendes geschrieben: | ||||
wie ist es nun eigentlich mit assange? |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||||
Hä? |
Wilson hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Deine Meinung zum casus assange bitte. Skeptiker hatte an anderer Stelle gefragt und ich selbst haette auch gerne deine Meinung bitte. Danke. |
Wilson hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Deine Meinung zum casus assange bitte. Skeptiker hatte an anderer Stelle gefragt und ich selbst haette auch gerne deine Meinung bitte. Danke. |
Zitat: |
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zelig hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||
2.4 (c) auch. https://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=25714 |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Also kurz: Genug Empörung setzt angemessenen Umgang inkl. gesetzlicher Vorschriften außer Kraft. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||
2.4 (c) auch. https://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=25714 |
Wilson hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||||
? |
Mia More hat folgendes geschrieben: | ||||
Da irrst du dich! [...], sind die getätigten Beleidingen nur deshalb von der Meinungsfreiheit abgedeckt, weil das was diese Frau gesagt hat, so verwerflich ist, dass die beleidigenden Worte gegen sie weniger wiegen als ihre Aussage und daher nicht geahndet werden. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||||
1. Die Aussage "Das ist sehr verwerflich" ist doch eine Wertung der Empörung. Ich irre mich also nicht, sondern sage in anderen Worten genau dasselbe wie du. 2. Deine Meinung entspricht nicht der üblichen juristischen Abwägung (wie sie auch das urteilende Gericht wiedergegeben, nur dann sehr ungewöhnlich ausgelegt hat) zwischen Schutz der persönlichen Ehre und Meinungsfreiheit: Eine - unter bestimmten Umständen - auch extrem heftige Kritik, die man als Beleidigung verstehen könnte, kann dann noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein, wenn sie noch einen sachlichen Bezug hat. Bei der Abwägung geht es also nicht darum, was wie schwer wiegt (wie du behauptest), sondern darum, ob es einen inhaltlichen Bezug gibt. Das Gericht war nun der Meinung, der sachliche Bezug sei dadurch gegeben, dass die Beleidigungen sich auf eine Äußerung der Beleidigten beziehen (bzw. eigentlich auf eine verfälscht, mindestens negativ interpretiert wiedergegebene Äußerung), über die die Beleidiger sehr empört seien, und das sei der notwendige sachliche Bezug. Das halte ich (mit den meisten Kommentaren, auch von Juristen, die ich las) aber für absurd. Ein bestimmter Grad der Empörung ist ja gerade kein sachlicher Bezug zwischen dem Inhalt der Beleidigung und dem Gegenstand der Kritik. Du kannst ja gerne aufzeigen, worin dieser inhaltliche Bezug bestehen soll. |
dissenter hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Ohne den genauen Wortlaut der 22, offensichtlich im Zusammenhang, geäußerten, vermeintlichen Beleidigungen wird das wohl schwierig werden... Leider werden in sämtlichen Medien nur die unsäglichen Worte, ohne Vor- und Nachsatz zitiert. |
Zitat: |
....Steffen Königer ist einer der zehn Abgeordneten der rechtspopulistischen AfD im brandenburgischen Landtag. Am Dienstag hatte der 42-Jährige einen besonderen Termin: Als Opfer einer Straftat sagte er im Potsdamer Amtsgericht aus.
Es ging um einen Vorfall am 13. September vor einem Jahr, mitten im Landtagswahlkampf. Zusammen mit den Potsdamer AfD-Funktionären Thomas Jung und Stephanie Kaduk verteilte Königer vor der Rewe-Kaufhalle am Schlaatz Handzettel für die Partei. Dann kam Martin M. – und sagte laut Anklage Sätze wie „Ihr Scheiß Nazis könnt Euch verpissen!“ und „Mit solchen Faschisten rede ich nicht!“...... ...Die Verhandlung war nach knapp 45 Minuten beendet. Richterin Doris Grützmann verurteilte M. wegen Beleidigung und verhängte eine Strafe von 20 Tagessätzen á 40 Euro. Damit folgte sie dem Antrag der Staatsanwältin, die betonte, so wie M. könne man seine politischen Ansichten nicht vertreten. Auch Grützmann sagte: „Das geht so nicht.“ M. nahm das Urteil hin und verließ den Gerichtssaal mit einem Gruß an die Richterin: „Dankeschön. Einen schönen Tag noch.“ Sie gab zurück: „Ich wünsche alles Gute.“ Zeuge Königer war da schon längst wieder unterwegs.... |
Mia More hat folgendes geschrieben: | ||||
Da irrst du dich! Eine Beleidigung kann sehr unterschiedlich ausgelegt werden und wird grundsätzlich individuell bewertet und/oder bestraft. So kann ein Richter bei wechselseitigen Beleidigungen beide Beleidigenden oder keinen der beiden bestrafen. Zudem ist es auch ein großer Unterschied, wer durch bestimmte Worte beleidigt wird, denn was man "Normalbürgern" durchaus an den Kopf werfen darf, ist bei gewissen Personen nicht mehr durch die Meinungsfreiheit abgedeckt. Diesbezüglich wurde ja sogar vor Kurzem ein eigenes Gesetz verabschiedet, durch das bestimmte Berufsgruppen vor solchen Beleidigungen geschützt werden sollen. Der wichtigste Aspekt bei der Frage nach dem Gewicht und der Strafbarkeit der jeweiligen Beleidigung ist also immer der gesamte Zusammenhang und in diesem besonderen Fall, um den es hier im Thread geht, sind die getätigten Beleidingen nur deshalb von der Meinungsfreiheit abgedeckt, weil das was diese Frau gesagt hat, so verwerflich ist, dass die beleidigenden Worte gegen sie weniger wiegen als ihre Aussage und daher nicht geahndet werden. Natürlich bin ich empört über eine solche Aussage, wie die von der besagten Person, aber auch ein sachlich denkender Richter, wird dies den Gesetzen entsprechend ähnlich bewerten (müssen), selbst wenn er persönlich nicht empört ist … …wie man an diesem Urteil ja klar erkennen kann. Und das ist auch wirklich gut so, denn das Wohl der Kinder hat immer den Vorrang!! |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
Anstatt sich über die Freiheit in diesem Land zu freuen, auch mal Kritik überspitzt äußern zu dürfen, schreit der Großteil hier nach Regeln und Repressionen um diese Freiheit einzudämmen. |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
Anstatt sich über die Freiheit in diesem Land zu freuen, auch mal Kritik überspitzt äußern zu dürfen, schreit der Großteil hier nach Regeln und Repressionen um diese Freiheit einzudämmen. (...) |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
(...) sollte der Bürger ohne Furcht vor Repression seine Meinung sagen können. Auch wenn diese nicht gerade elaboriert oder wenig vernünftig und fäkal ist. (...) |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
(...)Was natürlich nicht heißen soll, dass ich für die Abschaffung des Straftatbestandes der Beleidigung wäre. Insbesondere dann nicht, wenn diese unbegründet ist und ausschließlich dazu dient, eine Person herabzusetzen. (...) |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
Sicher ist es aber auch eine Frage der eigenen Natur. (...) |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
(...) ohne Furcht vor Repression(...) |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
Ist die persönliche Befindlichkeit, der Schutz vor jeglicher Schmähung und Verwünschung im aktuellen Zeitgeist tatsächlich mehr wert, als die Freiheit der Rede? |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
Leben wir in einer Zeit der gekränkten Seelchen, die allzeit bereit sind, sich auf den Schlips getreten zu fühlen? |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
Wie sollen denn überhaupt in einer Atmosphäre der Angst vor Anzeigen wegen Beleidigung, Tatsachen ausgesprochen werden? Wie nenne ich den Dummkopf oder Rassist, der tatsächlich einer ist? |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
Gerade in politische Auseinandersetzung sollte der Bürger ohne Furcht vor Repression seine Meinung sagen können. Auch wenn diese nicht gerade elaboriert oder wenig vernünftig und fäkal ist. |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
Genau deswegen haben Politiker auch einen Malus als „public figure“ und müssen, wie in einigen Urteilsbegründungen formuliert, auch sehr überspitzte Kritik hinnehmen. |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
Was natürlich nicht heißen soll, dass ich für die Abschaffung des Straftatbestandes der Beleidigung wäre. Insbesondere dann nicht, wenn diese unbegründet ist und ausschließlich dazu dient, eine Person herabzusetzen. |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
Ohne den genauen Wortlaut der 22, offensichtlich im Zusammenhang, geäußerten, vermeintlichen Beleidigungen wird das wohl schwierig werden... Leider werden in sämtlichen Medien nur die unsäglichen Worte, ohne Vor- und Nachsatz zitiert. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Soviel Blabla. Wieviel Verbrechen, Untaten oder Vergehen sollte jemand auf dem Kerbholz haben, um ihn ungestraft nach Herzenslust beleidigen zu dürfen? |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Ah. Ich erinnere mich. Ich dachte, ich hätte an dieser anderen Stelle hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass ich meine Meinung äußere, wenn ich dazu Lust habe, und nicht auf den Pfiff irgendwelcher Leute, die meinen, ich müsste über ihre Stöckchen springen. Du glaubst jetzt ernsthaft, das würde sich ändern, wenn du es in einen völlig anderen Thread zerrst und damit die inhaltliche Diskussion dort störst? Geh scheißen. |
Wilson hat folgendes geschrieben: |
Und ganz sicher ist bekannt, dass ich mich für den Fall assange schon lange interessiere und dazu ziemlich regelmäßig poste. |
Grey hat folgendes geschrieben: | ||
HRQ hatte auch ein Thema, das ihn schon lange interessierte. |
Wilson hat folgendes geschrieben: | ||||
HRQ?? Ich steh auf dem Schlauch. Ach, es dämmert mir. Ich wollte mich eigentlich, was meine penetranz angeht nur legitimieren. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||||
[...] Ein bestimmter Grad der Empörung ist ja gerade kein sachlicher Bezug zwischen dem Inhalt der Beleidigung und dem Gegenstand der Kritik. Du kannst ja gerne aufzeigen, worin dieser inhaltliche Bezug bestehen soll. |
Grey hat folgendes geschrieben: | ||
HRQ hatte auch ein Thema, das ihn schon lange interessierte. |
Kramer hat folgendes geschrieben: |
Willst Du das wirklich? Du wärst doch einer der ersten, die wegen Unmündigkeit aussortiert werden. |
swifty hat folgendes geschrieben: | ||
Eure Angst ist ja nicht, dass Leute ausgeschlossen werden. Eure Angst ist, dass Leute sich durchsetzen, die eine von eurer abweichende Meinung haben. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||||
An welche Partei denkst Du denn da? |
swifty hat folgendes geschrieben: |
Ich denke dabei hauptsächlich an den gesunden Menschenverstand. |
swifty hat folgendes geschrieben: |
Andere Meinung = dumm, blöd, Drecksfotze, Hurensohn... etc.
FGH at its best. |
swifty hat folgendes geschrieben: |
Andere Meinung = dumm, blöd, Drecksfotze, Hurensohn... etc.
FGH at its best. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Willst du das nicht gerade als Ausdruck der Meinungsfreiheit verteidigen? |
Mia More hat folgendes geschrieben: | ||
Nun, um mich kurz zu fassen, formuliere ich es einmal so, dass ich denke, dass die ganzen Leute, die dieser Frau gegenüber derartige Schimpfwörter geäußert haben, sich selbstverständlich auf den Inhalt ihrer Äußerung bezogen haben und nicht etwa auf irgendeinen Tag, an dem sie einkaufen gegangen ist. Der Sachbezug ist also die Tatsache, dass sie sich derartig unkorrekt über einen "gewaltfreien Geschlechtsverkehr" mit Kindern geäußert hat. Denn das bedeutet, dass sie den Missbrauch von Kindern (leicht untertrieben) verharmlost hat und dadurch die Ehre aller Kinder, die missbraucht wurden und/oder werden, zutiefst verletzt hat. Und diese Ehrverletzung wiegt eben m.E. wesentlich schwerer als die beleidigenden Wörter, die man ihr gegenüber geäußert hat. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||
Schieb. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||||
Schieb |
Mia More hat folgendes geschrieben: |
Ich habe eben schon geschluckt, als ich diesen Kommentar von Ahriman las und mir nur gedacht, dass darauf ja wohl hoffentlich niemand eingehen wird. |
swifty hat folgendes geschrieben: |
Es reciht völlig, Linksfaschisten den Spiegel vorzuhalten. Dann geht man zumindest mit 'Drecksvotze' [sic!] hier im FGH straffrei aus. Also worüber beschwert ihr euch eigentlich? |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Ja, um anderen den Spiegel vorzuhalten kann, das schon mal legitim sein. |
swifty hat folgendes geschrieben: | ||||
Sorry, du hast es nicht begriffen. |
swifty hat folgendes geschrieben: | ||||
Sorry, du hast es nicht begriffen. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||||
Glaube ich nicht, aber wenn du meinst - dann erklär halt. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||||
Ich glaube, Du bist derjeniger, der es nicht begriffen hat. |
swifty hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Danke, vrolijke, ich begreife sehr wohl was hier abgeht. Demokratiefeind hat halt nicht gereicht, da verstehe ich vollkommen, dass man zu drastischeren Mitteln greifen muss, wenn jemand die Unverschämtheit besitzt selber zu denken und eine eigen Meinung zu haben. Aber was weiß ich schon, ne? Ich bin ja paranoid. |
swifty hat folgendes geschrieben: |
Aber was weiß ich schon, ne? Ich bin ja paranoid. |
Ahriman hat folgendes geschrieben: | ||
Ja, sowas hatte ich schon vermutet. |
swifty hat folgendes geschrieben: | ||
Das ist noch gar nichts. Ich habe es schon gesehen, dass ein Beitrag des Users placebo, der dieses Thema anschnitt, in einen internen Bereich verschoben wurde. Ohne Kommentar oder Dokumentation. Hier darf alles ja so frei und offen diskutiert werden, nur nicht das eine Thema. Vielleicht denkst du mal darüber nach. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Erstens weiß ich nicht, woher du weißt, dass die Beleidungen "offensichtlich im Zusammenhang" geäußert worden seien. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Das ist - immer noch - nur die Behauptung, ein bestimmter Grad der Empörung rechtfertige jede beliebige Beleidigung. Das ist aber - bis zu diesem merkwürdigen Urteil - nicht die übliche, m.W. verfassungsgerichtlich vorgegebene und auch im merkwürdigen Urteil (das dadurch auch widersprüchlich ist) wiedergegebene juristische Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Schutz der persönlichen Ehre. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
"Nebenbei gibst du immer noch eine - mehr oder weniger böswillige - Interpretation der kritisierten Äußerung als den tatsächlichen Standpunkt Künasts aus. Das ist schon für den damaligen Zeitpunkt fragwürdig, für heute definitiv falsch. Du betreibst auch damit ein durchsichtiges rechtspopulistisches Spiel." |
Zitat: |
Berliner Richter wähnten Renate Künast in der AfD
21. September 2019 Ein Urteil des Landgerichts Berlin hat hohe Wellen geschlagen. Es ging darum, welches Maß an Beleidigung und Beschimpfung eine Politikerin über sich ergehen lassen muss. Nach dem bundesweiten Shitstorm und den angekündigten Gang durch die Instanzen, ist nunmehr davon auszugehen, dass der betroffenen Renate Künast doch noch Recht widerfahren wird. Vermutlich wurde sie seitens der Richter einfach nur in der falschen Partei verortet. Das ist ihnen erst nach dem Medienecho bewusst geworden. |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
So merkwürdig ist das nicht. Eine Alice Weidel muss sich "Nazi Schlampe" nennen lassen, genau wie ein Volker Beck "Obergauleiter der SA-Horden" - alles juristisch gedeckelt. |
dissenter hat folgendes geschrieben: | ||
Vielleicht solltest du einfach mal die ganze Diskussion, samt der geposteten Links hier lesen, bevor du dich in die Diskusion stürzt! Im von mir geposteten Link der Morgenpost auf Seite 1, sind sämtliche Begründungen, warum es sich um keine Beleidigungen nach § 185 StGB handelt, gelistet. Leider meistens etwas verkürzt, so dass man oft den Sachbezug zwar erahnen, aber nicht präzise nachvollziehen kann. |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
Mann, Oh, Mann Dr. Tillich! Du zauberst dir aus einer von dir abweichenden Interpretation, ohne jeglichen ideologischen Bezug, einfach mal ein "rechtspopulistisches Spiel" aus dem Hut. Alle Achtung! |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
Wie war das nochmal mit dem Hrn. Höcke und seinem Denkmal der Schande. Auch er hat ziemlich schnell eine Erklärung gegen die ihm in sämtlichen Medien unterstellte Interpretation hinterhergeschoben, für die sich allerdings niemand interessierte. Das wäre dann nach deiner Herleitung wohl auch ein ganz großes rechtspopulistisches Spiel, dass alle die Höcke Erklärung nicht für voll genommen haben, ja |
swifty hat folgendes geschrieben: | ||
https://qpress.de/2019/09/21/berliner-richter-waehnten-renate-kuenast-in-afd/ |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
Und was ist an dieser Möchtegern-Satire, die an einem rechten Opfermythos auch dann weiter bastelt, wenn eine Grüne betroffen ist, jetzt interessant? |
Mia More hat folgendes geschrieben: |
[...]
Der wichtigste Aspekt bei der Frage nach dem Gewicht und der Strafbarkeit der jeweiligen Beleidigung ist also immer der gesamte Zusammenhang (...) |
Mia More hat folgendes geschrieben: |
(...)das was diese Frau gesagt hat, so verwerflich ist, dass die beleidigenden Worte gegen sie weniger wiegen als ihre Aussage und daher nicht geahndet werden. (...) |
Zitat: |
.. Der Berliner CDU-Abgeordnete Manfred Jewarowski fragte damals im Berliner Abgeordnetenhaus, wie eine Kollegin von Künast zu dem Antrag stehe, den die nordrhein-westfälischen Grünen zur Aufhebung der Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern gestellt hätten. Renate Künast rief dazwischen: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist."
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/renate-kuenast-berliner-landgericht-haelt-beschimpfungen-fuer-zulaessig-a-1287592.html |
Zitat: |
So schrieb er es dann auch auf: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt." |
swifty hat folgendes geschrieben: | ||||||
Sorry, hab ich vergessen, dass es echte Satire (TM) nur dann ist, wenn sie von Linksfaschisten kommt. |
swifty hat folgendes geschrieben: | ||||||
Sorry, hab ich vergessen, dass es echte Satire (TM) nur dann ist, wenn sie von Linksfaschisten kommt. |
dissenter hat folgendes geschrieben: |
Hier wird gerade herzzerreißend am Opfermythos von Fr. Künast gesponnen, da kannst du doch nicht mit sowas kommen |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||||||
OK, also wir haben tatsächlich rechte Hetze gegen eine (naja) Linke, mit Faktenverdrehung und übelsten Beleidigungen. Das erklärt ein Gericht für völlig in Ordnung. Und daraus bastelt diese Seite jetzt das übliche "Immer werden die armen, unschuldigen Rechten verfolgt"-Gejammer, mit der impliziten Behauptung, sowas würde "normalerweise" den Rechten passieren und sei gewissermaßen ein Betriebsunfall. Was ist denn daran tatsächlich Satire, die ja idR reale Zustände kritisieren sollte, und nicht einfach eine Zeugnis der üblichen rechten Parallelwelt? Und, wiederholt gefragt, was ist daran interessant? |
schtonk hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Da stimme ich dir zu.
Der gesamte Zusammenhang ist 33 Jahre alt:
Künast wollte damals, dass der Antrag der NRW-Grünen korrekt im Wortlaut zitiert werden sollte. Sie gab damit aber keine inhaltlich affirmative Stellungnahme zu ihm ab. .. der langjährige rechtsextreme Aktivist Sven Liebich aus Halle an der Saale fabrizierte ein Fake-Zitat daraus (siehe o.zit. SPIEGEL-Artikel):
Auf diesem Falschzitat fußen die zur Debatte stehenden ordinären Fäkal- und Sexualbeleidigungen gegenüber Frau Künast, die von dem/n Richter/n nun als zulässig bewertet wurden. Mit seinem Urteil hat das Berliner Landgericht zweierlei getan: - Einer (womöglich politisch unliebsamen) Politikerin eine Äußerung zugeschoben, die so nicht aus ihrem Munde kam. - Der Verbreitung von Falschnachrichten einen Freibrief erteilt. Edith: Hinzufügung |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
Das ist kein sachlicher Bezug zwischen der Beleidigung und dem Gegenstand der Kritik. Das sieht man schon daran, dass du auf den Inhalt der Beleidigungen gar nicht eingehst. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Das ist - immer noch - nur die Behauptung, ein bestimmter Grad der Empörung rechtfertige jede beliebige Beleidigung. Das ist aber - bis zu diesem merkwürdigen Urteil - nicht die übliche, m.W. verfassungsgerichtlich vorgegebene und auch im merkwürdigen Urteil (das dadurch auch widersprüchlich ist) wiedergegebene juristische Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Schutz der persönlichen Ehre.
Sag mal - die Bedeutung der Worte "sachlicher Bezug" verstehst du? ------------------------ |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Nebenbei gibst du immer noch eine - mehr oder weniger böswillige - Interpretation der kritisierten Äußerung als den tatsächlichen Standpunkt Künasts aus. Das ist schon für den damaligen Zeitpunkt fragwürdig, für heute definitiv falsch. Du betreibst auch damit ein durchsichtiges rechtspopulistisches Spiel. |
Mia More hat folgendes geschrieben: |
Das ist ja wohl nicht dein Ernst!! Und mir zu unterstellen, dass ich damit auch ein ein "durchsichtiges rechtspopulistisches Spiel" betreiben würde, ist nicht nur ziemlich unverschämt, sondern auch völliger Unsinn. |
schtonk hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Da stimme ich dir zu.
Der gesamte Zusammenhang ist 33 Jahre alt:
Künast wollte damals, dass der Antrag der NRW-Grünen korrekt im Wortlaut zitiert werden sollte. Sie gab damit aber keine inhaltlich affirmative Stellungnahme zu ihm ab. .. der langjährige rechtsextreme Aktivist Sven Liebich aus Halle an der Saale fabrizierte ein Fake-Zitat daraus (siehe o.zit. SPIEGEL-Artikel):
Auf diesem Falschzitat fußen die zur Debatte stehenden ordinären Fäkal- und Sexualbeleidigungen gegenüber Frau Künast, die von dem/n Richter/n nun als zulässig bewertet wurden. Mit seinem Urteil hat das Berliner Landgericht zweierlei getan: - Einer (womöglich politisch unliebsamen) Politikerin eine Äußerung zugeschoben, die so nicht aus ihrem Munde kam. - Der Verbreitung von Falschnachrichten einen Freibrief erteilt. Edith: Hinzufügung |
swifty hat folgendes geschrieben: | ||
Gehört alles zur Masche. Erst wenn der Letzte Afd wählt, haben sie die Legitimation zum gewaltsamen Widerstand. |
swifty hat folgendes geschrieben: | ||
Gehört alles zur Masche. Erst wenn der Letzte Afd wählt, haben sie die Legitimation zum gewaltsamen Widerstand. |
Ahriman hat folgendes geschrieben: | ||
...und ich war nur neugierig, ob... |
Mia More hat folgendes geschrieben: |
Oh, es tut mir sehr leid, dass ich auf den Inhalt der Beleidigungen
nicht genauer eingehe, aber mir haben die Wörter, die ich hier in den Kommentaren gelesen habe, vollkommen ausgereicht und ich möchte solche Wörter weder erneut benennen, noch genauer darauf eingehen. |
Mia More hat folgendes geschrieben: |
Den Schutz der Ehre der Kinder lässt du hier offenbar völlig außer acht,
weil es dir nur um den Schutz der "Ehre" dieser Frau zu gehen scheint. Das kann ich wirklich nicht nachvollziehen, weil der Schutz der Kinder nicht nur für mich an erster Stelle steht, sondern rechtlich abgedeckt ist. |
Mia More hat folgendes geschrieben: |
Ich habe dir doch bereits geschrieben, was ich in diesem Fall unter sachlichem Bezug verstehe, nämlich dass die Beleidigungen sich auf die Aussage der besagten Frau bezogen haben. |
Mia More hat folgendes geschrieben: |
Beschuldigst du mich hier ernsthaft, eine böswillige Interpretation der "kritischen Äußerung" dieser Frau geäußert zu haben, weil ich das was sie dadurch ausgesagt hat, beim Namen nenne? Das ist ja wohl nicht dein Ernst!! |
Mia More hat folgendes geschrieben: |
Und mir zu unterstellen, dass ich damit auch ein ein "durchsichtiges rechtspopulistisches Spiel" betreiben würde, ist nicht nur ziemlich unverschämt, sondern auch völliger Unsinn. Oder sind für dich Menschen, denen das Wohl der Kinder am Herzen liegt, Rechtspopulisten? |
Zitat: |
Beschimpft, bedroht, beleidigt –
Wer schützt uns vor dem Hass im Netz? Gesprächsleitung: Doris Maull |
swifty hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Nimms mir nicht übel, aber es ist ziemlich offensichtlich, dass diese Seite Deinen intellektuellen Horizont übersteigt. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Typischerweise sind diejenigen, die in dieser bigotten Weise das angebliche "Wohl der Kinder" auch da gegen ihren politischen Gegner instrumentalisieren, wo das "Wohl der Kinder" gar nicht gefährdet ist, weil die entsprechende Position bei diesem Gegner seit Jahrzehnten von niemandem mehr vertreten wird, sondern das genaue Gegenteil, Rechtspopulisten. Und als politisches Vorgehen hat es auch nur für Rechtspopulisten Sinn, die ihren Lieblingsgegner diffamieren wollen, nicht für angeblich am "Wohl der Kinder" interessierte Leute - die würden sich mit heutigen Diskussionen ums Kindeswohl befassen. Ob dir die Gesellschaft, in die du dich damit begibst, gefällt, ist ja nun nicht mein Problem. |
Alchemist hat folgendes geschrieben: | ||||||||||||
Peinlich |
Alchemist hat folgendes geschrieben: |
[...]
Erfahrungsgemäß sind diejenigen, die solche Beleidigungen rausrotzen, dieselben, die Frauen Vergewaltigungen an den Hals wünschen [...] |
swifty hat folgendes geschrieben: |
Spacko. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
Wie ja auch im konkreten Fall. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||
....
Typischerweise sind diejenigen, die in dieser bigotten Weise das angebliche "Wohl der Kinder" auch da gegen ihren politischen Gegner instrumentalisieren, wo das "Wohl der Kinder" gar nicht gefährdet ist, weil die entsprechende Position bei diesem Gegner seit Jahrzehnten von niemandem mehr vertreten wird, sondern das genaue Gegenteil, Rechtspopulisten. Und als politisches Vorgehen hat es auch nur für Rechtspopulisten Sinn, die ihren Lieblingsgegner diffamieren wollen, nicht für angeblich am "Wohl der Kinder" interessierte Leute - die würden sich mit heutigen Diskussionen ums Kindeswohl befassen. Ob dir die Gesellschaft, in die du dich damit begibst, gefällt, ist ja nun nicht mein Problem. |
Mia More hat folgendes geschrieben: |
Ach, was ist das schön mit anzusehen, welch wunderbare Einigkeit hier herrscht, wenn es um das Vorverurteilen von Menschen geht, die eine andere Meinung vertreten, als ihr es tut. Das schade daran ist nur, dass ihr dadurch eine sachliche Diskussion verhindert, aber darum scheint es ja gar nicht zu gehen. Von daher bin ich auch aus diesem Thema raus und überlasse euch das "Feld", damit ich diese wunderbare Einigkeit nicht störe! |
swifty hat folgendes geschrieben: |
nachtreten? wow, |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
Das ist etwas überspitzt, aber nicht unzulässig. |
swifty hat folgendes geschrieben: |
nachtreten? wow, |
swifty hat folgendes geschrieben: | |||
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