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GEZ
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1743982) Verfasst am: 11.04.2012, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

cem hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Das ist die Frage der Befreiung geringer Einkommen u.ä.

Die Rundfunkgebühr selber ist damit nicht einmal annähernd verfassungswidrig. Dein beitrag impliziert aber eine Verfassungswidrigkeit von Rundfunkgebühren an sich. Dafür sehe ich keine Grundlage.

Der einziger, der hier impliziert, das bist Du!
Mein Beitrag vom 10.04.2012, 22:50 nimmt dezidiert Bezug auf die derzeitige Version des RGebStV. Bitte mehr lesen weniger implizieren!
Du sagst, diese sei verfassungswidrig. Ist sie nicht, sie enthält nur eine unzulässige Regelung. Das ist was anderes.
_________________
Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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cem
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Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1744312) Verfasst am: 12.04.2012, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Du sagst, diese [die derzeitige Version des RGebStV] sei verfassungswidrig. Ist sie nicht, sie enthält nur eine unzulässige Regelung. Das ist was anderes.

Wie anders kann ein Gesetz anders verfassungswidrig sein, als dadurch, daß es verfassungswidrige Regelungen enthält?

Da stellt sich die Frage, ob man die fehlende Entlastung geringer Einkommen überhaupt durch lokale Reparaturen am §6 ernsthaft beheben kann. Ganz nebenbei enthält der RGebStV zahlreiche weitere Fehler, wie unzureichende Definition des "neuartigen Rundfunkgerätes". Bei der Defitiontion der Wohnung im Rundfunkbeitragsgesetz ist dieses Problem noch verschärft.

Die Tatsache, daß die Rundfunksteuern mit der Sprachregelung "Gebühr" belegt werden deutet ebenfalls darauf hin, daß da etwas oberfaul ist.

Ein Machwerk wie der RGebStV, schlimmer noch seine geplante Nachfolgeversion, hat in einem Rechtsstaat keinen Platz.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1744366) Verfasst am: 12.04.2012, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

cem hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Du sagst, diese [die derzeitige Version des RGebStV] sei verfassungswidrig. Ist sie nicht, sie enthält nur eine unzulässige Regelung. Das ist was anderes.

Wie anders kann ein Gesetz anders verfassungswidrig sein, als dadurch, daß es verfassungswidrige Regelungen enthält?
Dadurch, dass die gesamte Absicht, in der das Gesetz erlassen wurde gegen die Verfassung verstößt.
In diesem Fall etwa wenn das Erheben einer Rundfunkgebühr an sich verfassungswidrig wäre.

Zitat:
Die Tatsache, daß die Rundfunksteuern mit der Sprachregelung "Gebühr" belegt werden deutet ebenfalls darauf hin, daß da etwas oberfaul ist.
Das liegt daran, dass es ganz einfach keine Steuer ist, sondern eine Gebühr. Das hat einen ganz einfachen Grund: Für eine Gebühr hast du Anspruch auf eine Leistung, die mit dieser Gebühr bezahlt wurde - du darfst ohne weitere Kosten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen. Zahlst du die Gebühr nicht, darfst du das nicht (mit wenigen klar definierten Ausnahmen).

Eine Steuer ist davon unabhängig: Sozialhilfe etwa steht dir zu oder nicht, egal ob du zuvor die Steuern bezahlt hast, aus denen sie finanziert wird oder nicht.
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Zuletzt bearbeitet von Shadaik am 12.04.2012, 22:51, insgesamt einmal bearbeitet
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sehr gut
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Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#1744369) Verfasst am: 12.04.2012, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Die Tatsache, daß die Rundfunksteuern mit der Sprachregelung "Gebühr" belegt werden deutet ebenfalls darauf hin, daß da etwas oberfaul ist.
Das liegt daran, dass es ganz einfach keine Steuer ist, sondern eine Gebühr. Das hat einen ganz einfachen Grund: Für eine Gebühr hast du Anspruch auf eine Leistung, die mit dieser Gebühr bezahlt wurde - du darfst ohne weitere Kosten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen. Zahlst du die Gebühr nicht, darfst du das nicht.

Eine Steuer ist davon unabhängig: Sozialhilfe etwa steht dir zu oder nicht, egal ob du zuvor die Steuern bezahlt hast, aus denen sie finanziert wird oder nicht.

Ab nächstem Jahr muß jeder für Radio/Fernseher zahlen, selbst wenn man keines der Empfangsgeräte hat, und dies auch nicht nutzen will.
Ist es dann immer noch eine "Gebühr"?
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Shadaik
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1744373) Verfasst am: 12.04.2012, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

sehr gut hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Die Tatsache, daß die Rundfunksteuern mit der Sprachregelung "Gebühr" belegt werden deutet ebenfalls darauf hin, daß da etwas oberfaul ist.
Das liegt daran, dass es ganz einfach keine Steuer ist, sondern eine Gebühr. Das hat einen ganz einfachen Grund: Für eine Gebühr hast du Anspruch auf eine Leistung, die mit dieser Gebühr bezahlt wurde - du darfst ohne weitere Kosten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen. Zahlst du die Gebühr nicht, darfst du das nicht.

Eine Steuer ist davon unabhängig: Sozialhilfe etwa steht dir zu oder nicht, egal ob du zuvor die Steuern bezahlt hast, aus denen sie finanziert wird oder nicht.

Ab nächstem Jahr muß jeder für Radio/Fernseher zahlen, selbst wenn man keines der Empfangsgeräte hat, und dies auch nicht nutzen will.
Ist es dann immer noch eine "Gebühr"?
Technisch gesehen ja, weil sie einen separaten Haushalt neben dem Staatshaushalt bilden und der Betrag nicht durch Steuersätze sondern Festbeträge definiert ist (deswegen ist auch der Soli keine Steuer), die auf dem (in einem Finanzplan behaupteten und begründeten) Finanzbedarf der Rundfunkanstalten beruhen während Steuern in ihrer Höhe vollkommen willkürlich festgelegt werden können.
Praktisch macht es für die Menschen dann keinen großen Unterschied mehr.
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cem
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Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1744521) Verfasst am: 13.04.2012, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

versehentlicher doppelpost bitte ggf. löschen

Zuletzt bearbeitet von cem am 14.04.2012, 09:14, insgesamt 2-mal bearbeitet
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cem
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Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1744649) Verfasst am: 14.04.2012, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

shadaik hat folgendes geschrieben:
wenn das Erheben einer Rundfunkgebühr an sich verfassungswidrig wäre.

Wir drehen uns im Kreis: Ich hatte ja nicht geschrieben, daß "das Erheben einer Rundfunkgebühr an sich" verfassungswidrig sei, sondern dezidiert auf die derzeitige Version Bezug genommen.


shadaik hat folgendes geschrieben:
Das hat einen ganz einfachen Grund: Für eine Gebühr hast du Anspruch auf eine Leistung, die mit dieser Gebühr bezahlt wurde - du darfst ohne weitere Kosten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen. Zahlst du die Gebühr nicht, darfst du das nicht (mit wenigen klar definierten Ausnahmen).

Die Gebühr fällt nicht für den Empfang von ÖR sondern z.B. für Bereithalten eines PC/Handy bzw. Innehaben einer Wohnung an.
Das Kriterium der indivuduellen Zurechenbarkeit der Leistung ist nicht erfüllt.


shadaik hat folgendes geschrieben:
Technisch gesehen ja, weil sie einen separaten Haushalt neben dem Staatshaushalt bilden

Dies ist ebenfalls kein Kriterium für eine Steuer (s. Kirchensteuer).

Ggf. interpretierst Du die Rundfunksteuer als Zwangsbeitrag (z.B. IHK), aber eine Gebühr wird definitiv nicht draus. Interessant im Zusammenhang mit dem Stichtort Zwangsbeitrag, daß ein Betrieb über EUR 50000,- Gewerbeertrag erzielen muß bevor er von der IHK nur annähernd so abgezockt wird, wie jeder Dönerbudenbesitzer von der Rundfunkanstalt.

Offenbar herrscht dort, wo noch ein Restempfinden für Sozial- und Rechtsstaatlichkeit vorhanden ist, die Auffassung vor, daß Zwangsbeiträge streng an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Zahlers zu orientieren seien.
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I.R
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Beitrag(#1744684) Verfasst am: 14.04.2012, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

cem hat folgendes geschrieben:
shadaik hat folgendes geschrieben:
wenn das Erheben einer Rundfunkgebühr an sich verfassungswidrig wäre.

Wir drehen uns im Kreis: Ich hatte ja nicht geschrieben, daß "das Erheben einer Rundfunkgebühr an sich" verfassungswidrig sei, sondern dezidiert auf die derzeitige Version Bezug genommen.

Und auch diese derzeitige Version ist nicht deshalb in ihrer Gesamtheit verfassungswidrig, nur weil eine Marginalie in ihrer Ausgestaltung verfassungswidrig ist.

Ansonsten: Dieses Gebührenbashing nervt.
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cem
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Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1744699) Verfasst am: 14.04.2012, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
Und auch diese derzeitige Version ist nicht deshalb in ihrer Gesamtheit verfassungswidrig, nur weil eine Marginalie in ihrer Ausgestaltung verfassungswidrig ist.

Ansonsten: Dieses Gebührenbashing nervt.

Strohmann! Gebühren, die den Namen verdienen sind o.k., mir geht es nur um wenige sehr konkrete Punkte:

Die fehlende Entlastung geringer Einkommen mag für Dich eine Marginalie darstellen, für die Geschädigten ist sie existenzbedrohend.

Daß durch diese Regelung gerade Leute gezielt getroffen werden, die ins Arbeitsleben zurück dem Hartz IV Entzug entkommen wollen, schädigt die Gesellschaft insgesamt.

Zusätzlich zu diesem Manko beinhalten sowohl die alte a.s auch die Neue Regelung der Rundfunkabgaben viele schwammige Definitionen (z.B. "Wohnung" in der neuen Version). Die Bestimmtheit gesetzlicher Reglungen ist jedoch eine essentielle Grundlage der Rechtsstaatlichkeit. Die wird mMn durch RGebStV/RBStV mit Füßen getreten.

Dem Argument, daß der ÖR gelegentlich Sendungen anbietet, die über dem Niveau der Privaten liegen kann ich sogar teilweise folgen. Wer jedoch so argumentiert müßte zumindest in der Lage sein seine Sicht einer Grundversorgung darzulegen, z.B. indem der plausibel macht warum der ÖR in Deutschland Abgaben in Höhe von EUR 8Mrd. einziehen muß im Vergleich zu 4Mrd der BBC.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Wohnort: MG

Beitrag(#1744716) Verfasst am: 14.04.2012, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

cem hat folgendes geschrieben:
shadaik hat folgendes geschrieben:
Das hat einen ganz einfachen Grund: Für eine Gebühr hast du Anspruch auf eine Leistung, die mit dieser Gebühr bezahlt wurde - du darfst ohne weitere Kosten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen. Zahlst du die Gebühr nicht, darfst du das nicht (mit wenigen klar definierten Ausnahmen).

Die Gebühr fällt nicht für den Empfang von ÖR sondern z.B. für Bereithalten eines PC/Handy bzw. Innehaben einer Wohnung an.
Das Kriterium der indivuduellen Zurechenbarkeit der Leistung ist nicht erfüllt.

Doch, ist es. Bezahlen musst du für ein Empfangsgerät. Hast du weder PC, noch TV, noch Radio noch ein Handy mit Internetzugang, musst du auch nix zahlen. Die zukünftige Abrechnung über einen Haushalt spricht in der Tat gegen die Bezeichnung Gebühr, aber noch ist das ja nicht der Fall.

Zitat:
shadaik hat folgendes geschrieben:
Technisch gesehen ja, weil sie einen separaten Haushalt neben dem Staatshaushalt bilden

Dies ist ebenfalls kein Kriterium für eine Steuer (s. Kirchensteuer).

Die Kirchensteuer heisst nur so, de facto handelt es sich um die Mitgliedsbeiträge des Vereins römisch-katholische bzw. evangelische Kirche. Die Bezeichnung "Steuer" ist ein historisches Relikt aus der Zeit lange bevor der Staat den Einzug übernommen hat.
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Ahriman
Tattergreis



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Beitrag(#1744768) Verfasst am: 14.04.2012, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

cem hat folgendes geschrieben:
z.B. indem der plausibel macht warum der ÖR in Deutschland Abgaben in Höhe von EUR 8Mrd. einziehen muß im Vergleich zu 4Mrd der BBC.

Strahlt die BBC auch ein Dutzend verschiedener Programme aus, wie das unsere öffentlich-rechtlichen tun? Tagsüber, wenn einige Kanäle regional werden, sind es noch mehr. Das kostet! Es sind ja nicht nur die paar, die man früher "Dritte" nannte und die bisher analog kamen. Dazu kamen inzwischen noch einige digitale, und so viel ich weiß machen die im Internet auch noch jede Menge Zeug.
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cem
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Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1744881) Verfasst am: 15.04.2012, 07:28    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
cem hat folgendes geschrieben:
Das Kriterium der indivuduellen Zurechenbarkeit der Leistung ist nicht erfüllt.
Doch, ist es. Bezahlen musst du für ein Empfangsgerät. Hast du weder PC, noch TV, noch Radio noch ein Handy mit Internetzugang, musst du auch nix zahlen. Die zukünftige Abrechnung über einen Haushalt spricht in der Tat gegen die Bezeichnung Gebühr, aber noch ist das ja nicht der Fall.

Bereits bei Radio und Fernsehen läßt seit den frühen 80-ern das Bereithalten des Gerätes nicht mehr notwendig auf tatsächliche Nutzung der Angebote der ÖR schließen. Bei Handy und PC ist diese Verwendungsart gänzlich untypisch, wobei bei diesen Geräten das Kriterium der Internetfähigkeit noch nicht mal sauber definiert ist.
Also ist eine individuelle Zurechenbarkeit einer öffentlichen Leistung nicht gegeben -> der Gebührenbegriff fehl am Platz.


Shadaik hat folgendes geschrieben:
Die Kirchensteuer heisst nur so, de facto handelt es sich um die Mitgliedsbeiträge des Vereins römisch-katholische bzw. evangelische Kirche. Die Bezeichnung "Steuer" ist ein historisches Relikt aus der Zeit lange bevor der Staat den Einzug übernommen hat.

Es ist richtig, daß die Kirchensteuer eher Beitragscharakter hat, da man ja auch aus diesem Verein austreten kann. Der sog. Rundfunkbeitrag, ist jedoch (wie etwa der IHK Beitrag) ein Zwangsbeitrag und besitzt damit noch eher Steuercharakter. Es ist daher widersinnig die Kirchensteuer mit klaren rechtlichen Grundlagen von einer rechtsstaatlich legitimierten Institution einziehen zu lassen, den Rundfungbeitrag dagegen mit schwammigen teils verfassungswidrigen Gesetzen auszustatten und von provisionsabhängigen Inkassounternehmern einziehen zu lassen.



Ahriman hat folgendes geschrieben:
Strahlt die BBC auch ein Dutzend verschiedener Programme aus, wie das unsere öffentlich-rechtlichen tun? Tagsüber, wenn einige Kanäle regional werden, sind es noch mehr. Das kostet! Es sind ja nicht nur die paar, die man früher "Dritte" nannte und die bisher analog kamen. Dazu kamen inzwischen noch einige digitale, und so viel ich weiß machen die im Internet auch noch jede Menge Zeug.

m.w. sind das rund 10 Fernseh und 11 Radioprogramme, dabei kommt der BBC1 allein in UK mit rund 20 regional variations.
Der weitweit teuerste ÖR (der deutsche) bietet dagegen bis zu 100 Programme an. Du hast also richtig erkannt wo Geld verbrannt wird. Ob das vollständig erklärt, warum der deutsche ÖR gleich das doppelte verbraten muß sei mal dahingestellt.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1744887) Verfasst am: 15.04.2012, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

cem hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
cem hat folgendes geschrieben:
Das Kriterium der indivuduellen Zurechenbarkeit der Leistung ist nicht erfüllt.
Doch, ist es. Bezahlen musst du für ein Empfangsgerät. Hast du weder PC, noch TV, noch Radio noch ein Handy mit Internetzugang, musst du auch nix zahlen. Die zukünftige Abrechnung über einen Haushalt spricht in der Tat gegen die Bezeichnung Gebühr, aber noch ist das ja nicht der Fall.

Bereits bei Radio und Fernsehen läßt seit den frühen 80-ern das Bereithalten des Gerätes nicht mehr notwendig auf tatsächliche Nutzung der Angebote der ÖR schließen. Bei Handy und PC ist diese Verwendungsart gänzlich untypisch, wobei bei diesen Geräten das Kriterium der Internetfähigkeit noch nicht mal sauber definiert ist.
Also ist eine individuelle Zurechenbarkeit einer öffentlichen Leistung nicht gegeben -> der Gebührenbegriff fehl am Platz.
Du bezahlst nicht für die Wahrnehmung der Leistung sondern dafür, dass du diese ohne weitere Formalitäten wahrnehmen kannst. Dein Zeitungsabo musst du ja auch dann bezahlen, wenn du die Zeitung ungelesen in den Papierkorb schmeisst. Übrigens geht ein Teil der Gebühren auch an die Privatsender.

Zitat:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Die Kirchensteuer heisst nur so, de facto handelt es sich um die Mitgliedsbeiträge des Vereins römisch-katholische bzw. evangelische Kirche. Die Bezeichnung "Steuer" ist ein historisches Relikt aus der Zeit lange bevor der Staat den Einzug übernommen hat.

Es ist richtig, daß die Kirchensteuer eher Beitragscharakter hat, da man ja auch aus diesem Verein austreten kann. Der sog. Rundfunkbeitrag, ist jedoch (wie etwa der IHK Beitrag) ein Zwangsbeitrag und besitzt damit noch eher Steuercharakter. Es ist daher widersinnig die Kirchensteuer mit klaren rechtlichen Grundlagen von einer rechtsstaatlich legitimierten Institution einziehen zu lassen, den Rundfungbeitrag dagegen mit schwammigen teils verfassungswidrigen Gesetzen auszustatten und von provisionsabhängigen Inkassounternehmern einziehen zu lassen.

Der Rundfunkstaatsvertrag ist kein Gesetz. Er ist ein Vertrag zwischen den Rundfunkanstalten und den Bundesländern.

@Ahriman: Nunja, dafür bietet die BBC ein um Meilen besseres Programm als die verschlafenen ÖRs hierzulande.
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cem
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Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 171

Beitrag(#1744906) Verfasst am: 15.04.2012, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Du bezahlst nicht für die Wahrnehmung der Leistung sondern dafür, dass du diese ohne weitere Formalitäten wahrnehmen kannst.

Genau das ist das Merkmal eines Beitrages im Gegensatz zur Gebühr.


Shadaik hat folgendes geschrieben:
Dein Zeitungsabo musst du ja auch dann bezahlen, wenn du die Zeitung ungelesen in den Papierkorb schmeisst.

Natürlich muß auch die tatsächliche Wahrnehmung der Leistung an einem meßbaren Kriterium festgemacht werden, z.B. Zeitung im Briefkasten, Sendung im Decoder etc.


Shadaik hat folgendes geschrieben:
Übrigens geht ein Teil der Gebühren auch an die Privatsender.

Laß mich raten? Über diese Zahlungen entscheiden genau die Gremien, die für das Aufblasen des D-ÖRR auf EUR 8Mrd. (10Mrd. anvisiert) verantwortlich sind? Möglicherweise ist dann auch von dieser Seite keine kritische Beobachtung der Praxis der Rundfungabgaben (Höhe, Inkassomethoden) zu erwarten.
Edit: übrigens machen auch die ÖR schon zum großen Teil Privat TV (s. Dolce Media & Co.)


Shadaik hat folgendes geschrieben:
Der Rundfunkstaatsvertrag ist kein Gesetz. Er ist ein Vertrag zwischen den Rundfunkanstalten und den Bundesländern.

Der werde dann durch Ratifizierung in den Länderparlamenten zum geltenden Landesrecht, schreibt
http://www.gez.de/aufgaben/rechtsgrundlagen/
erhält somit offenbar rechtlichen Rang vergleichbar einem Gesetz.
Verfassungstreue und Bestimmtheit, auch von geltendem Landesrecht, ist Grundvoraussetzung der Rechtsstaatlichkeit.



Shadaik hat folgendes geschrieben:
@Ahriman: Nunja, dafür bietet die BBC ein um Meilen besseres Programm als die verschlafenen ÖRs hierzulande.

und das für's halbe Geld!
Ansonsten kann ich dem nur beipflichten.
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LingLing
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Anmeldungsdatum: 25.04.2007
Beiträge: 2720

Beitrag(#1791450) Verfasst am: 30.10.2012, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Die neue GEZ Gebühr kommt ab 1.1.2013

Neue Details zum Rundfunkbeitrag
GEZ verschont Gebühren-Preller
http://www.focus.de/kultur/medien/neue-details-zum-rundfunkbeitrag-gez-verschont-gebuehren-preller_aid_848782.html


Von wegen verschonen, sie haben einfach nicht die Möglichkeit einer Person die jetzt zahlen muß nachzuweisen, dass sie vor dem 1.1.2013 Empfangsgeräte im Haushalt hatte. Weil man muß ja jetzt auch zahlen, wenn man keine Geräte zum Empfang bereit hält und für den Zeitraum davor gilt die alte Rechtslage.

Der Focus erwähnt dies, in vielen anderen Blättern wird es aber als große Gnade dargestellt.
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Hatiora
sukkulent



Anmeldungsdatum: 16.09.2012
Beiträge: 4896
Wohnort: Frankfurt

Beitrag(#1791471) Verfasst am: 30.10.2012, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

LingLing hat folgendes geschrieben:
Die neue GEZ Gebühr kommt ab 1.1.2013

Neue Details zum Rundfunkbeitrag
GEZ verschont Gebühren-Preller
http://www.focus.de/kultur/medien/neue-details-zum-rundfunkbeitrag-gez-verschont-gebuehren-preller_aid_848782.html


Von wegen verschonen, sie haben einfach nicht die Möglichkeit einer Person die jetzt zahlen muß nachzuweisen, dass sie vor dem 1.1.2013 Empfangsgeräte im Haushalt hatte. Weil man muß ja jetzt auch zahlen, wenn man keine Geräte zum Empfang bereit hält und für den Zeitraum davor gilt die alte Rechtslage.

Der Focus erwähnt dies, in vielen anderen Blättern wird es aber als große Gnade dargestellt.


Die neue Regelung scheint mir recht brauchbar zu sein. Das Gefuddel mit "ich hab ein Radio, ein Fernseher, ein Computer mit Fernsehkarte, noch ein Laptop mit Fernsehkarte.." hört dann auf.
Aber bestimmt werden sich jetzt alle beschweren, die keinen Fernseher haben, sondern nur ein Radio. Auf den Arm nehmen
_________________
"Daß alles immer schlimmer wird, versteht sich auch im neuen Jahr von selbst und hat noch immer nichts mit Verschwörung zu tun, sondern mit allen, die ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen verrichten." Gärtners kritisches Sonntagsfrühstück.
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LingLing
registrierter User



Anmeldungsdatum: 25.04.2007
Beiträge: 2720

Beitrag(#1791479) Verfasst am: 30.10.2012, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hatiora hat folgendes geschrieben:

Die neue Regelung scheint mir recht brauchbar zu sein. Das Gefuddel mit "ich hab ein Radio, ein Fernseher, ein Computer mit Fernsehkarte, noch ein Laptop mit Fernsehkarte.." hört dann auf.
Aber bestimmt werden sich jetzt alle beschweren, die keinen Fernseher haben, sondern nur ein Radio. Auf den Arm nehmen


Ich kenne schon ein paar Leute die bewußt auf Fernsehen verzichten und nur Radio und PC haben, die zahlten bisher nur die 5-6 Euro und dürfen jetzt für PC und Radio die 17.98 Euro zahlen.
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27889
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1791488) Verfasst am: 30.10.2012, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

LingLing hat folgendes geschrieben:
Hatiora hat folgendes geschrieben:

Die neue Regelung scheint mir recht brauchbar zu sein. Das Gefuddel mit "ich hab ein Radio, ein Fernseher, ein Computer mit Fernsehkarte, noch ein Laptop mit Fernsehkarte.." hört dann auf.
Aber bestimmt werden sich jetzt alle beschweren, die keinen Fernseher haben, sondern nur ein Radio. Auf den Arm nehmen


Ich kenne schon ein paar Leute die bewußt auf Fernsehen verzichten und nur Radio und PC haben, die zahlten bisher nur die 5-6 Euro und dürfen jetzt für PC und Radio die 17.98 Euro zahlen.


Und es soll aber auch eine Minderheit geben, die nichts davon hat.

Schulterzucken

Ich werde mich mit dieser Zwangsabgabe niemals anfreunden können!
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Hatiora
sukkulent



Anmeldungsdatum: 16.09.2012
Beiträge: 4896
Wohnort: Frankfurt

Beitrag(#1791511) Verfasst am: 30.10.2012, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hab ichs nicht gesagt! Doch, hab ich! Sehr glücklich
Wie wärs mit verschiedenen Tarifsystemen, gerätegebunden für die, die nur ein Gerät haben, und Flatrate für alle, die Technik horten? Wenns fürs Handy geht, warum nicht auch für Gebühren; oh halt! Wir sprechen über eine Behörde, da ist Flexibilität eher nicht zu erwarten. skeptisch

In vielen Ländern Europas gibts Rundfunkgebühren, allerdings üblicherweise gerätegebunden; ob dort allerdings auch GEZ-ähnliche Mitarbeiter rumlaufen, ka.
_________________
"Daß alles immer schlimmer wird, versteht sich auch im neuen Jahr von selbst und hat noch immer nichts mit Verschwörung zu tun, sondern mit allen, die ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen verrichten." Gärtners kritisches Sonntagsfrühstück.
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legojazz
Real-Pessimist



Anmeldungsdatum: 04.04.2011
Beiträge: 14
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1791532) Verfasst am: 30.10.2012, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich kenne schon ein paar Leute die bewußt auf Fernsehen verzichten und nur Radio und PC haben, die zahlten bisher nur die 5-6 Euro und dürfen jetzt für PC und Radio die 17.98 Euro zahlen.


Da bin ich einer davon !

Hiermit gebe ich zu Protokoll:
Ich besitze seit zwanzig Jahren keinen Fernseher mehr. Habe keinen in meiner Wohnung.
Nutze auch die Mediatheken der öfftl.-rechtl. Sendeanstalten nicht.
Ich besitze ein Radio. Dieses wird benutzt, ist angemeldet und wird bezahlt.
Ich nutze Computer und Internet als Freiberufler beruflich - zur Strafe dafür darf ich ab Januar2013 ca. 140 EUR jährlich bezahlen - FÜR NIX ! Klasse !

Ein besonderer Dank geht an die gesamte Scheiss-Politiker-Kamarilla, die diesen Mist durch die Landesparlamente gewunken hat !

Zitat:
Die Gebühr fällt nicht für den Empfang von ÖR sondern z.B. für Bereithalten eines PC/Handy bzw. Innehaben einer Wohnung an.
Das Kriterium der individuellen Zurechenbarkeit der Leistung ist nicht erfüllt.


Und genau da liegt für mich der Hase im Pfeffer.

Was man - auch hier in diesem Forum - an juristischen Spitzfindigkeiten und Winkeladvokatereien zur Rechtfertigung dieser Zwangsabgabe lesen darf ist wirklich atemberaubend.

Ich kotze im Strahl !
_________________
Der Optimist behauptet, daß wir in der besten aller möglichen Welten leben. Der Pessimist befürchtet, daß der Optimist recht hat...
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unquest
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 10.10.2010
Beiträge: 3326

Beitrag(#1791541) Verfasst am: 30.10.2012, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

legojazz hat folgendes geschrieben:

Was man - auch hier in diesem Forum - an juristischen Spitzfindigkeiten und Winkeladvokatereien zur Rechtfertigung dieser Zwangsabgabe lesen darf ist wirklich atemberaubend.


Die Juristerei hat damit nichts zu tun. Ich sehe hier vielmehr sozialistisches Erbe.

Versteht man übrigens ganz schnell, wenn man das Medium wechselt: Jeder Bürger in Deutschland wird vom Staat gezwungen zwei Zeitungen zu beziehen. Auch wenn er blind ist oder andere Zeitungen liest - zahlen muß er trotzdem.
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krypter
unglaublich



Anmeldungsdatum: 29.03.2008
Beiträge: 383

Beitrag(#1791595) Verfasst am: 31.10.2012, 06:05    Titel: Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:
Die Juristerei hat damit nichts zu tun.

Ganz im Gegenteil, das Bundesverfassungsgericht ist die treibende Kraft hinter dem Monstrum ÖR und hat da ganz gewaltig selbst Politik gemacht. Die Verfassungsrichter waren es, die "Grundversorgung" so definiert haben, dass diese alles umfasst, was die ÖR anbieten wollen (der Rest ist nur "Zusatzversorgung"). Zudem haben sie eine "Bestands- und Entwicklungsgarantie" erfunden, die es der Politik faktisch unmöglich macht, zumindest begrenzend einzugreifen. Und auf welcher Grundlage? "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet". Mehr findet sich im Grundgesetz nicht zum Thema.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkurteil

Gruß

krypter
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Murphy
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 29.04.2011
Beiträge: 5000

Beitrag(#1792102) Verfasst am: 03.11.2012, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hatiora hat folgendes geschrieben:

Wie wärs mit verschiedenen Tarifsystemen, gerätegebunden für die, die nur ein Gerät haben, und Flatrate für alle, die Technik horten?

Wie wärs wenn sich die GEZ-Geier jemand anderen suchen würden, der für den Mist wofür die das Geld rauswerfen aufkommt?
Öffentlich-Rechtliche Rundfunker z.B. will ich nicht nur nicht hören, ich will ich auch nicht, dass die den Schwachsinn, den die so verzapfen, verbreiten.
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Hatiora
sukkulent



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Beitrag(#1792119) Verfasst am: 03.11.2012, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie wärs wenn sich die GEZ-Geier jemand anderen suchen würden, der für den Mist wofür die das Geld rauswerfen aufkommt?


Ja, mich zB. Ich schaue fern, höre Internet-Radio. Sowohl ÖR als auch anderes.

Als die Neuregelung für PCs rauskam, sind die Leute bei uns an der Uni im Kreisel rotiert, in jedem Stockwerk zig PCs, viele nichtmal mit Ton, und dafür jetzt zahlen, weil man ja Internetradio hören oder Fernsehen könnte?

Dass es anders als bei Gas, Wasser, Strom im Moment keine flächendeckende technische Möglichkeit gibt, die Nutzung von ÖR Dienstleistungen zu messen ist Tatsache. Dass deshalb jeder dazu verdonnert wird zu zahlen ist nicht in Ordnung. Ich will ja auch nicht für den Premiere- oder Sky-Empfang meines Nachbarn aufkommen müssen.
Wenn sich mal jemand dahinterklemmen würde, der sich damit auskennt, könnte man bestimmt die Verantwortlichen verpflichten, andere Regelungen zu finden, die gerecht sind. Wenn der politische Wille dafür vorhanden ist? Ich würde mal vermuten, das wäre ein Thema für die Piratenpartei.
_________________
"Daß alles immer schlimmer wird, versteht sich auch im neuen Jahr von selbst und hat noch immer nichts mit Verschwörung zu tun, sondern mit allen, die ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen verrichten." Gärtners kritisches Sonntagsfrühstück.
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Einsiedler
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Beitrag(#1792182) Verfasst am: 03.11.2012, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hatiora hat folgendes geschrieben:
Ich will ja auch nicht für den Premiere- oder Sky-Empfang meines Nachbarn aufkommen müssen.
Wenn sich mal jemand dahinterklemmen würde, der sich damit auskennt, könnte man bestimmt die Verantwortlichen verpflichten, andere Regelungen zu finden, die gerecht sind. Wenn der politische Wille dafür vorhanden ist? Ich würde mal vermuten, das wäre ein Thema für die Piratenpartei.

Du hast mit Deinem Hinweis auf Premiere/Sky ja eine mögliche technische Lösung angedeutet.
Man könnte den ÖRR verschlüsseln und GEZ-Zahlern Decoder bereitstellen.
Das dürfte die Finanzierung nachhaltig beeinträchtigen. Mr. Green

Im übrigen kommt mir die neue Regelung so vor, als müßte jeder Hundesteuer zahlen, auch wenn er gar keinen Hund besitzt.
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Hatiora
sukkulent



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Beitrag(#1792194) Verfasst am: 03.11.2012, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Einsiedler hat folgendes geschrieben:

Man könnte den ÖRR verschlüsseln und GEZ-Zahlern Decoder bereitstellen.
Das dürfte die Finanzierung nachhaltig beeinträchtigen. Mr. Green

Soweit ich weiss, ist es nicht wirklich ein Problem, Premiere auch "gratis" zu schauen. Das wird wahrscheinlich nicht als mögliche Lösung in Betracht gezogen werden.
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Murphy
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Beitrag(#1792202) Verfasst am: 03.11.2012, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann das Programm auch feststellen über die sehr geringen Schwankungen im Stromverbrauch, wenn man das Netz anzapft. Bei den Geheimdiensten liegt da bestimmt irgendwas in der Schublade und skrupellos genug wären sie ja bei der GEZ.
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sonnenanbeter
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Beitrag(#1792221) Verfasst am: 03.11.2012, 21:55    Titel: GEZ Antworten mit Zitat

Ich habe mich einfach abgemeldet und fertig. Ich benutze eh keinen Fernseher und ein Radio habe ich auch nicht ,da habe ich mich einfach abgemeldet. Lachen
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Telliamed
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Beitrag(#1792236) Verfasst am: 03.11.2012, 23:19    Titel: Re: GEZ Antworten mit Zitat

sonnenanbeter hat folgendes geschrieben:
Ich habe mich einfach abgemeldet und fertig. Ich benutze eh keinen Fernseher und ein Radio habe ich auch nicht ,da habe ich mich einfach abgemeldet. Lachen


Das wird Dir aber im kommenden Jahr nicht viel nützen. Ich habe diese Geräte auch nicht an dem einen Wohnort, aber 2013 dürften sie mich mit der Abgabe kriegen, auch wenn ich in der Wohnung keinen Computer nutze.
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Shadaik
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Beitrag(#1792277) Verfasst am: 04.11.2012, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Murphy hat folgendes geschrieben:
Man kann das Programm auch feststellen über die sehr geringen Schwankungen im Stromverbrauch, wenn man das Netz anzapft. Bei den Geheimdiensten liegt da bestimmt irgendwas in der Schublade und skrupellos genug wären sie ja bei der GEZ.
Und das unterscheidet man auf dem Stromableser wie genau vom Toaster? Mit den Augen rollen
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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