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Wie alt ist Deutschland?
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Wie alt ist Deutschland?
ca. 17 Jahre
6%
 6%  [ 3 ]
ca. 59 Jahre
39%
 39%  [ 17 ]
ca. 63 Jahre
9%
 9%  [ 4 ]
ca. 75 Jahre
0%
 0%  [ 0 ]
ca. 90 Jahre
2%
 2%  [ 1 ]
ca. 137 Jahre
32%
 32%  [ 14 ]
ca. 160 Jahre
2%
 2%  [ 1 ]
ca. 202 Jahre
6%
 6%  [ 3 ]
Stimmen insgesamt : 43

Autor Nachricht
Botschafter Kosh
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 26.11.2007
Beiträge: 3972

Beitrag(#1064889) Verfasst am: 14.08.2008, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

"Daz geschach do Julius ze Rome kiunig wart, unde er tiuschiu lant betwang"
Schwabenspiegel (1274/75)

http://de.wikisource.org/wiki/Schwabenspiegel

mfg Kosh
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#1064895) Verfasst am: 14.08.2008, 20:21    Titel: Re: Wie alt ist Deutschland? Antworten mit Zitat

rk72 hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
das ist doch schonmal was. Jetzt definierst du "Deutschland" immerhin schonmal als Staat.


Wieso ist das schon mal was? Habe ich mindestens schon x-mal gemacht. Was solle es sonst sein?

Tut mir leid, aber die Schiene von wegen, dieser Begriff ist allgemein bekannt und alle Menschen können sich darunter etwas vorstellen, ich aber möchte es erst genau definieren, mache ich nicht mit. Deutschland ist Deutschland, alles andere war schon immer entweder ein deutsches Land oder deutsche Länder, aber nicht Deutschland.

Der Begriff mag allgemein bekannt sein, eine einheitliche Definition gibt es aber nunmal nicht.

Du kannst damit meinen:

- Die Bundesrepublik Deutschland als Staat mit dem Namen "Deutschland" - die Antwort wäre 1949
- einen Staat mit bis heute reichender politischer Kontinuität für Deutschland - die Antwort wäre irgendwo zwischen 1871 und 1945 zu suchen
- einen beliebigen deutschen Nationalstaat - die Antwort wäre 1871
- einen beliebigen deutschen Staat (ob nun National-, Bundes- oder Sonstwasstaat) - die Antwortmöglichkeiten reichen durchs komplette Mittelalter
- die Vorstellung einer deutschen Nation oder Volkszugehörigkeit (Deutschland würde dann als Idee existieren, hätte aber keine klaren Grenzen oder Regierung) - das dürfte dann ins 17. oder 18. Jahrhundert gehen, wie schon einmal gesagt

Und vermutlich noch etliche Möglichkeiten, die ich einfach vergessen habe. Der begriff "Deutschland" an sich ist etwa so eindeutig wie "Ding".
_________________
Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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AXO
nach unbekannt auf unbestimmte Zeit verzogen



Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 10105
Wohnort: Thüringen

Beitrag(#1064959) Verfasst am: 14.08.2008, 21:56    Titel: Re: Wie alt ist Deutschland? Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:

- einen beliebigen deutschen Staat (ob nun National-, Bundes- oder Sonstwasstaat) - die Antwortmöglichkeiten reichen durchs komplette Mittelalter


dann sollte man sich denn aber doch schon bis zurück auf Arminius berufen, als ein paar germanische Stämme
sich einig genug waren den römischen Okkupanten gehörig in de Arsch zu treten
und damit ihr Land - wie immer sies auch nannten - gegen gewaltsame Besetzung zu verteidigen.

Wenn ich persönlich mal Lust habe mich auf heimatliche Traditionen zu berufen seh ich mich dann aber doch
lieber als Thüringer = gebürtiger Bewohner des deutschen Kernlandes zynisches Grinsen
oder noch traditioneller - dem Namen nach - dem Stamm von -> Thors Leuten < zugehörig Mr. Green
_________________
Augen auf dann kann nichts passieren
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1065076) Verfasst am: 15.08.2008, 01:40    Titel: Antworten mit Zitat

rk72 hat folgendes geschrieben:
Der_Guido hat folgendes geschrieben:
rk72 hat folgendes geschrieben:
Deutschland wurde aber nicht vereinigt.

Da hast du formal wahrscheinlich recht, aber mein Herz sagt was anderes Prost


Also, das Wort Wiedervereinigung wurde zwar benutzt, es war aber keine Wiedervereinigung. Soweit ich informiert bin war es so, daß die DDR sich auflöste. Hier soll tatsächliche ein Staat aufgehört haben zu existieren. Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR wurden fünf Staaten gegründet und die sind der Bundesrepublik Deutschland beigetreten. Man nennt also den Vorgang zwar Wiedervereinigung, es war allerdings ein Beitritt.


Lachen

http://de.wikisource.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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atheist666
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1065077) Verfasst am: 15.08.2008, 01:43    Titel: Antworten mit Zitat

@ rk72
Kennst Du den Artikel 23 des GG ?
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1065091) Verfasst am: 15.08.2008, 02:21    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Lachen

http://de.wikisource.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag


Hab jetzt keine Lust wieder zu lesen, hab den aber mal vor paar Jahren komplett durchgelesen.

Falls du auf das Wort "Vereinigung" anspielst, so hast du Recht, aber auch nicht. Letztendlich wurde Deutschland vereinigt, aber der Vorgang selbst war keine Vereinigung als solche. Ich hab das oben doch erklärt, die DDR löste sich auf, es werden 5 Staaten gegründet und die traten der Bundesrepublik Deutschland als Länder bei. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat und somit kann es sich nicht mit einem anderen Staat vereinigen. Das geht nicht, denn nur die Länder bilden den Staat.

Somit kann man beim Endergebnis von Vereinigung sprechen, technisch sind fünf Länder der Bundesrepublik Deutschland beigetreten.
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1065094) Verfasst am: 15.08.2008, 02:24    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
@ rk72
Kennst Du den Artikel 23 des GG ?


Ich weiß nicht auf was du hinaus willst. Ich hab mal das ganze GG durchgelesen und auch Artikel 23, aber auf was willst du speziell hinaus?
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1065120) Verfasst am: 15.08.2008, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

rk72 hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Lachen

http://de.wikisource.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag


Hab jetzt keine Lust wieder zu lesen, hab den aber mal vor paar Jahren komplett durchgelesen.

Falls du auf das Wort "Vereinigung" anspielst, so hast du Recht, aber auch nicht. Letztendlich wurde Deutschland vereinigt, aber der Vorgang selbst war keine Vereinigung als solche. Ich hab das oben doch erklärt, die DDR löste sich auf, es werden 5 Staaten gegründet und die traten der Bundesrepublik Deutschland als Länder bei. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat und somit kann es sich nicht mit einem anderen Staat vereinigen. Das geht nicht, denn nur die Länder bilden den Staat.

Somit kann man beim Endergebnis von Vereinigung sprechen, technisch sind fünf Länder der Bundesrepublik Deutschland beigetreten.



Das mit den "neuen Bundeslaendern" war ein Anschluss und seit der Zeit hat Deutschland wieder Kolonien... zwinkern
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Defund the gender police!! Let's Rock
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Fuxing
grösstenteils harmlos



Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 1691
Wohnort: Ankh Morpork

Beitrag(#1065187) Verfasst am: 15.08.2008, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich mir ein Stück Felsen hier aus einem Stück Deutschland schlage, und das Alter dieses Stücks Deutschland analysiere, komme ich vermutlich auf ein paar Millionen oder Milliarden Jahre. zwinkern
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ejo
evolutionärer Irrtum



Anmeldungsdatum: 17.06.2006
Beiträge: 772

Beitrag(#1065258) Verfasst am: 15.08.2008, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

137 Jahre
Mit der Proklamation König Wilhelm I. zum deutschen Kaiser am 18.1.1871 im Schloss von Versailles wurde Deutschland begründet, zuvor war das Gebiet lediglich ein Haufen von Kleinstaaten, die durch den Deutschen Bund, begründet 1815 am Wr. Kongress, verbunden war.
Bedeutet aber nicht, dass das Gebiet nicht schon viel früher von deutschen Königen verwaltet wurde, denn entstanden ist es aus dem Fränkischen Reich, als dieses 843 in drei Teile gespalten wurde, hatte aber immer wechselnde Namen.
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1065428) Verfasst am: 15.08.2008, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
rk72 hat folgendes geschrieben:
NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
Lachen

http://de.wikisource.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag


Hab jetzt keine Lust wieder zu lesen, hab den aber mal vor paar Jahren komplett durchgelesen.

Falls du auf das Wort "Vereinigung" anspielst, so hast du Recht, aber auch nicht. Letztendlich wurde Deutschland vereinigt, aber der Vorgang selbst war keine Vereinigung als solche. Ich hab das oben doch erklärt, die DDR löste sich auf, es werden 5 Staaten gegründet und die traten der Bundesrepublik Deutschland als Länder bei. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat und somit kann es sich nicht mit einem anderen Staat vereinigen. Das geht nicht, denn nur die Länder bilden den Staat.

Somit kann man beim Endergebnis von Vereinigung sprechen, technisch sind fünf Länder der Bundesrepublik Deutschland beigetreten.



Das mit den "neuen Bundeslaendern" war ein Anschluss und seit der Zeit hat Deutschland wieder Kolonien... zwinkern


Wikipedia hat folgendes geschrieben:
Völkerrechtlich wurden nicht die beiden deutschen Staaten vereint, sondern das Deutsche Volk und ihre Territorien (Länder) als Teil Gesamtdeutschlands. Staatsrechtlich wird von „Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik“ gesprochen, politisch und sozioökonomisch von der Vereinigung der DDR mit der Bundesrepublik.


Für Jemanden, der andernorts so strikt auf der Unterscheidung zwischen "Deutschland" und einem "Staat" besteht um die unsinnige Meinung des BVerfG zu rationalisieren legt er hier einen sehr laxen Umgang mit Begriffen an den Tag.
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-- Kurt Tucholsky
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#1065437) Verfasst am: 15.08.2008, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

ejo hat folgendes geschrieben:
137 Jahre
Mit der Proklamation König Wilhelm I. zum deutschen Kaiser am 18.1.1871 im Schloss von Versailles wurde Deutschland begründet, zuvor war das Gebiet lediglich ein Haufen von Kleinstaaten, die durch den Deutschen Bund, begründet 1815 am Wr. Kongress, verbunden war.
Bedeutet aber nicht, dass das Gebiet nicht schon viel früher von deutschen Königen verwaltet wurde, denn entstanden ist es aus dem Fränkischen Reich, als dieses 843 in drei Teile gespalten wurde, hatte aber immer wechselnde Namen.


Zitat:
Nach herrschender Lehre (Bundesverfassungsgericht, 1973) ist das 1945 besiegte Deutsche Reich als Staats- und Völkerrechtssubjekt nicht untergegangen, sondern handlungsunfähig geworden. Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland war eine Neuorganisation des bisherigen Staates. Die Bundesrepublik steht damit in staatsrechtlicher Kontinuität des Norddeutschen Bundes von 1867 und ist identisch mit dem vier Jahre später in Form der Monarchie gegründeten Deutschen Reich


Ja was denn nun? zwinkern
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1065439) Verfasst am: 15.08.2008, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Weil mir gerade danach ist RK72
Kennst Du denn Artikel 23 des GG ?
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1065443) Verfasst am: 15.08.2008, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Oder machen wir es anders...
Vergleiche mal die Präampel, Artikel 23 des GG und Artikel 146 des GG. Vielleicht fällt Dir ja dann ein, was der Unterschied zwischen Vereinigung und Anschluß ist, RK72.
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1065448) Verfasst am: 15.08.2008, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Weil mir gerade danach ist RK72
Kennst Du denn Artikel 23 des GG ?


Ja, aber kennst du den Artikel 87 des GG?

Ich hab immer noch keine Ahnung was du sagen willst, ist aber letztendlich nicht schlimm. Wer nicht sagen will was er will, sondern in Rätseln spricht, diskutiert mir sich selbst. Fertig, aus.


Zuletzt bearbeitet von rk72 am 15.08.2008, 15:24, insgesamt einmal bearbeitet
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1065450) Verfasst am: 15.08.2008, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

rk72 hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Weil mir gerade danach ist RK72
Kennst Du denn Artikel 23 des GG ?


Ja, aber kennst du den Artikel 87 des GG?


Nicht ablenken.
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1065451) Verfasst am: 15.08.2008, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab immer noch keine Ahnung was du sagen willst, ist aber letztendlich nicht schlimm. Wer nicht sagen will was er will, sondern in Rätseln spricht, diskutiert mir sich selbst. Fertig, aus.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1065452) Verfasst am: 15.08.2008, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Rk72, ich glaube Dir nicht, daß Du das GG kennst. Genausowenig glaube ich Dir, daß Du wirklich weißt wie alt Deutschland ist. Und jetzt beschäftige ich mich mit Sinnvolleren. Einen schönen Tag noch !
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1065453) Verfasst am: 15.08.2008, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
ejo hat folgendes geschrieben:
137 Jahre
Mit der Proklamation König Wilhelm I. zum deutschen Kaiser am 18.1.1871 im Schloss von Versailles wurde Deutschland begründet, zuvor war das Gebiet lediglich ein Haufen von Kleinstaaten, die durch den Deutschen Bund, begründet 1815 am Wr. Kongress, verbunden war.
Bedeutet aber nicht, dass das Gebiet nicht schon viel früher von deutschen Königen verwaltet wurde, denn entstanden ist es aus dem Fränkischen Reich, als dieses 843 in drei Teile gespalten wurde, hatte aber immer wechselnde Namen.


Zitat:
Nach herrschender Lehre (Bundesverfassungsgericht, 1973) ist das 1945 besiegte Deutsche Reich als Staats- und Völkerrechtssubjekt nicht untergegangen, sondern handlungsunfähig geworden. Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland war eine Neuorganisation des bisherigen Staates. Die Bundesrepublik steht damit in staatsrechtlicher Kontinuität des Norddeutschen Bundes von 1867 und ist identisch mit dem vier Jahre später in Form der Monarchie gegründeten Deutschen Reich


Ja was denn nun? zwinkern


Ich verstehe nicht wo du ein Widerspruch siehst? 1867 wurde ein Bund geschlossen, kein Staat gegründet. Auch wenn der 1871 gegründete Staat die gleiche Ausdehnung hatte wie der Norddeutsche Bund, der Staat wurde 1871 gegründet.
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1065456) Verfasst am: 15.08.2008, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Rk72, ich glaube Dir nicht, daß Du das GG kennst. Genausowenig glaube ich Dir, daß Du wirklich weißt wie alt Deutschland ist. Und jetzt beschäftige ich mich mit Sinnvolleren. Einen schönen Tag noch !


Wozu dann das alles? Seit gestern zitierst du Artikel des GG ohne zu sagen was du willst. Was sollte jetzt das alles? Nichts. Das ist die lächerlichste Antwort die ich je in einem Forum gelesen habe. Einer nennt einen Artikel des GG, will aber nicht sagen was er zu sagen hat. Lächerlich.
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ejo
evolutionärer Irrtum



Anmeldungsdatum: 17.06.2006
Beiträge: 772

Beitrag(#1065582) Verfasst am: 15.08.2008, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

NOCQUAE hat folgendes geschrieben:
ejo hat folgendes geschrieben:
137 Jahre
Mit der Proklamation König Wilhelm I. zum deutschen Kaiser am 18.1.1871 im Schloss von Versailles wurde Deutschland begründet, zuvor war das Gebiet lediglich ein Haufen von Kleinstaaten, die durch den Deutschen Bund, begründet 1815 am Wr. Kongress, verbunden war.
Bedeutet aber nicht, dass das Gebiet nicht schon viel früher von deutschen Königen verwaltet wurde, denn entstanden ist es aus dem Fränkischen Reich, als dieses 843 in drei Teile gespalten wurde, hatte aber immer wechselnde Namen.


Zitat:
Nach herrschender Lehre (Bundesverfassungsgericht, 1973) ist das 1945 besiegte Deutsche Reich als Staats- und Völkerrechtssubjekt nicht untergegangen, sondern handlungsunfähig geworden. Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland war eine Neuorganisation des bisherigen Staates. Die Bundesrepublik steht damit in staatsrechtlicher Kontinuität des Norddeutschen Bundes von 1867 und ist identisch mit dem vier Jahre später in Form der Monarchie gegründeten Deutschen Reich


Ja was denn nun? zwinkern

Ok, du möchtest es ganz genau ;o):

Der Deutscher Bund war ein Zusammenschluss der 37 Fürstenstaaten und 4 Freien Städte in Deutschland, sie blieben aber souveräne Einzelstaaten. Diejenigen Gebiete Österreichs und Preußens, die nicht zum Reichsgebiet gehörten (vorm. Hl.R.R.dt.N) blieben ausgeschlossen, die Könige GBs, Dänemarks und der Niederlande waren jedoch als Reichsfürsten Mitglieder.

1848 wurde der Deutsche Bund aufgelöst, und nach Scheitern der Revolution wieder begründet, zerbrach aber in Folge des Deutschen Krieges 1866 erneut und an seiner Stelle trat unter preußischer Führung der Norddeutsche Bund, dem nur noch 22 Staaten nördlich der Mainlinie angehörten.

1870 schlossen sich auch mehrere Einzelstaaten südlich der Mainlinie dem Norddeutschen Bund an, der dann per Reichstagsbeschluss in das Deutsche Reich umgewandelt wurde.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1066084) Verfasst am: 16.08.2008, 02:21    Titel: Antworten mit Zitat

rk72 hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Rk72, ich glaube Dir nicht, daß Du das GG kennst. Genausowenig glaube ich Dir, daß Du wirklich weißt wie alt Deutschland ist. Und jetzt beschäftige ich mich mit Sinnvolleren. Einen schönen Tag noch !


Wozu dann das alles? Seit gestern zitierst du Artikel des GG ohne zu sagen was du willst. Was sollte jetzt das alles? Nichts. Das ist die lächerlichste Antwort die ich je in einem Forum gelesen habe. Einer nennt einen Artikel des GG, will aber nicht sagen was er zu sagen hat. Lächerlich.


Es ging um das Wort "Vereinigung" was Du gebraucht hast.
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1066090) Verfasst am: 16.08.2008, 02:46    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
rk72 hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Rk72, ich glaube Dir nicht, daß Du das GG kennst. Genausowenig glaube ich Dir, daß Du wirklich weißt wie alt Deutschland ist. Und jetzt beschäftige ich mich mit Sinnvolleren. Einen schönen Tag noch !


Wozu dann das alles? Seit gestern zitierst du Artikel des GG ohne zu sagen was du willst. Was sollte jetzt das alles? Nichts. Das ist die lächerlichste Antwort die ich je in einem Forum gelesen habe. Einer nennt einen Artikel des GG, will aber nicht sagen was er zu sagen hat. Lächerlich.


Es ging um das Wort "Vereinigung" was Du gebraucht hast.


Wo liest du da das Wort "Vereinigung"? Im Ganzen aktuellen Artikel 23 steht kein einziges Wort "Vereinigung".

Im aktuellen Artikel 23 wird das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland mit der Europäischen Union geregelt. Allerdings gilt der Artikel 23 in der aktuellen Fassung erst nach dem 23.09.1990. Bis dahin lautete der Artikel 23 wie folgt:

Zitat:
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.


Dort steht "Beitritt" und nicht "Vereinigung".
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1066091) Verfasst am: 16.08.2008, 02:51    Titel: Antworten mit Zitat

rk72 hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
rk72 hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Rk72, ich glaube Dir nicht, daß Du das GG kennst. Genausowenig glaube ich Dir, daß Du wirklich weißt wie alt Deutschland ist. Und jetzt beschäftige ich mich mit Sinnvolleren. Einen schönen Tag noch !


Wozu dann das alles? Seit gestern zitierst du Artikel des GG ohne zu sagen was du willst. Was sollte jetzt das alles? Nichts. Das ist die lächerlichste Antwort die ich je in einem Forum gelesen habe. Einer nennt einen Artikel des GG, will aber nicht sagen was er zu sagen hat. Lächerlich.


Es ging um das Wort "Vereinigung" was Du gebraucht hast.


Wo liest du da das Wort "Vereinigung"? Im Ganzen aktuellen Artikel 23 steht kein einziges Wort "Vereinigung".

Im aktuellen Artikel 23 wird das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland mit der Europäischen Union geregelt. Allerdings gilt der Artikel 23 in der aktuellen Fassung erst nach dem 23.09.1990. Bis dahin lautete der Artikel 23 wie folgt:

Zitat:
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.


Dort steht "Beitritt" und nicht "Vereinigung".


Ich habe nicht behauptet, daß Deutschland "vereinigt" worden wäre. Ich hatte außerdem noch 2 weitere Sachen angegeben, wenn Du Dich erinnerst.
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1066092) Verfasst am: 16.08.2008, 03:10    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Ich habe nicht behauptet, daß Deutschland "vereinigt" worden wäre. Ich hatte außerdem noch 2 weitere Sachen angegeben, wenn Du Dich erinnerst.


Nein, welche?

Ich weiß nicht genau auf was du hinaus willst.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1066093) Verfasst am: 16.08.2008, 03:19    Titel: Antworten mit Zitat

rk72 hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Ich habe nicht behauptet, daß Deutschland "vereinigt" worden wäre. Ich hatte außerdem noch 2 weitere Sachen angegeben, wenn Du Dich erinnerst.


Nein, welche?

Ich weiß nicht genau auf was du hinaus willst.


Ich außerdem die Prämbel und den Art. 146 GG genannt.
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1066095) Verfasst am: 16.08.2008, 03:32    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
rk72 hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Ich habe nicht behauptet, daß Deutschland "vereinigt" worden wäre. Ich hatte außerdem noch 2 weitere Sachen angegeben, wenn Du Dich erinnerst.


Nein, welche?

Ich weiß nicht genau auf was du hinaus willst.


Ich außerdem die Prämbel und den Art. 146 GG genannt.


Ich hab keine Ahnung von welchen Versionen du redest, also weiß ich auch nicht was du willst. Dir ist doch klar, das das GG in einigen Punkten verändert wurde? Wenn du mir also mit der Prämbel und den Art. 146 GG kommst und nicht sagst auf was du genau hinauswillst, dann weiß ich auch nicht was du mir sagen willst.

Also, weder in der Präambel noch im Art. 146 GG steht etwas von einer Vereinigung.

Zitat:
Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.


Zitat:
Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1066113) Verfasst am: 16.08.2008, 05:04    Titel: Antworten mit Zitat

rk72 hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
rk72 hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Ich habe nicht behauptet, daß Deutschland "vereinigt" worden wäre. Ich hatte außerdem noch 2 weitere Sachen angegeben, wenn Du Dich erinnerst.


Nein, welche?

Ich weiß nicht genau auf was du hinaus willst.


Ich außerdem die Prämbel und den Art. 146 GG genannt.


Ich hab keine Ahnung von welchen Versionen du redest, also weiß ich auch nicht was du willst. Dir ist doch klar, das das GG in einigen Punkten verändert wurde? Wenn du mir also mit der Prämbel und den Art. 146 GG kommst und nicht sagst auf was du genau hinauswillst, dann weiß ich auch nicht was du mir sagen willst.

Also, weder in der Präambel noch im Art. 146 GG steht etwas von einer Vereinigung.

Zitat:
Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.


Zitat:
Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Noc hatte recht, es hat keinen Zweck.

Dafür mal zurück zum Thema.

Ich kann nur für Mittelhessen sprechen. Die Orte hier sind nicht älter, als 1200 Jahre.
Außerdem werde ich nochmal bei Joachim Fernau: Deutschland über alles nachschauen; er hat m.E. die beste Definition vom Ursprung der Deutschen gegeben.
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rk72
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Anmeldungsdatum: 09.04.2008
Beiträge: 2462

Beitrag(#1066118) Verfasst am: 16.08.2008, 05:14    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich würde wirklich gerne wissen was du willst, aber aus irgendeinem Grund machst du ein Geheimnis draus. Du pfefferst die Artikel-Nummern des GG ohne zu sagen in welcher Version du sie meinst oder auf was du dich beziehst. Woher soll ich wissen was du willst? Das ist ein Rätselraten. Guck dir mal den Artikel 56 an. Ich sag dir aber nicht was ich mit dem Artikel sagen will. Das mußt du schon selbst erraten. Und wenn du es nicht schafst, dann sage ich, daß das keinen Zweck hat. Natürlich werde ich auch dann nicht sagen was ich eigentlich sagen wollte skeptisch

Nun zu Deutschland. Deutschland ist nicht deutsche Länder. Deutschland ist ein Staat. Da ist es egal wie alt die Orte irgendwo sind. Es geht um den Staat.
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atheist666
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#1066121) Verfasst am: 16.08.2008, 05:18    Titel: Antworten mit Zitat

rk72 hat folgendes geschrieben:
Also ich würde wirklich gerne wissen was du willst, aber aus irgendeinem Grund machst du ein Geheimnis draus. Du pfefferst die Artikel-Nummern des GG ohne zu sagen in welcher Version du sie meinst oder auf was du dich beziehst. Woher soll ich wissen was du willst? Das ist ein Rätselraten. Guck dir mal den Artikel 56 an. Ich sag dir aber nicht was ich mit dem Artikel sagen will. Das mußt du schon selbst erraten. Und wenn du es nicht schafst, dann sage ich, daß das keinen Zweck hat. Natürlich werde ich auch dann nicht sagen was ich eigentlich sagen wollte skeptisch

Nun zu Deutschland. Deutschland ist nicht deutsche Länder. Deutschland ist ein Staat. Da ist es egal wie alt die Orte irgendwo sind. Es geht um den Staat.


Was verstehst Du unter Staat ?
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