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Israel greift Konvoi an
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arcalexx
The Shah of Bla



Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 231
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1487404) Verfasst am: 18.06.2010, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
Auch nach deutschem Recht ist Notwehr und insbesondere Nottötung äußerst ungern gesehen. Es ist dabei geboten, das Opfer, oder sich selbst möglichst ungefährdet aus der Gefahrensituation zu entfernen...


Nein. wenn die Voraussetzungen der Notwehr gegeben sind, kannst Du Dich auch mit einem Schuss gegen einen Handtaschendiebstahl verteidigen, wenn Du keine milderen Mittel hast.


Was mich hier ärgert, ist, dass - vor allem durch Noseman - so getan wird, als könne man als Soldat in einer unübersichtlichen gewaltaufgeladenen Lage nachts sich hinsetzen und in Ruhe durchrechnen, wem man wohin schießt, damit man auch ja nicht zu heftig reagiert.

"Schieße ich dem, der gerade einen Eisenstock in Richtung meines Kopfes schwingt, in die Schulter oder in das Knie? hm. Muss ich mir überlegen. Oder nee, am besten rufe ich meinen Kommandeur an und frage.

Moment, mein Kamerad hat ihm schon in die Nase geschossen. aha. Na dann ist er ja wohl keine Gefahr für mich. Aber halt - da sind ja noch fünf, die auf einen am Boden liegenden weiteren Kollegen einprügeln. Da muss ich natürlich erst schauen, ob ich nicht mit Pfefferspray zurecht komme oder mit einem vorsichtig abgefeuerten Gummigeschoss... "


Leute, wacht auf, das ist ein militärischer Vorfall! Die IDF hatte (zumindest auf der Mavi Marmara) zuerst Paintball-Geschosse dabei, hat aber dann gesehen, dass die Lage doch zu sehr eskaliert war und ging dann zu scharfer Munition über. Ich weiß nicht, welche unmenschlichen Anforderungen ihr an die Jungs stellt. Versucht Euch mal an einer Massenschlägerei zu beteiligen und achtet penibel darauf, dass ihr das Ausmaß der Gewalt auch ja nicht überschreitet - jedem bitte seinen gerechten Anteil an Euren Fäusten - aber nicht mehr! Argh

Eine Sache glaube ich in jeden Fall nicht - dass es irgendwelche "Spezialkräfte" o.ä. waren. Dazu haben sie sich zu doof angestellt.
_________________
"Science is interesting and if you don't agree you can fuck off." (Richard Dawkins)

http://arcalexx.blogspot.com


Zuletzt bearbeitet von arcalexx am 18.06.2010, 08:50, insgesamt einmal bearbeitet
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arcalexx
The Shah of Bla



Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 231
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1487405) Verfasst am: 18.06.2010, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Defätist hat folgendes geschrieben:


Strafrechtspraktiker? zwinkern


Ja, in der Tat - und kein Forum-Sprücheklopfer ohne Ahnung! Böse
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"Science is interesting and if you don't agree you can fuck off." (Richard Dawkins)

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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1487410) Verfasst am: 18.06.2010, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

arcalexx hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:


Strafrechtspraktiker? zwinkern


Ja, in der Tat - und kein Forum-Sprücheklopfer ...... ! Böse


Dass du nicht auf meine anderen Ausführungen eingegangen bist, deutet auf das Gegenteil hin. Mit den Augen rollen

actio <-> reactio (auch oder gerade im Falle der Notwehrprovokation) beachten. Das führt nämlich dein Beispiel ins genaue Gegenteil.

Auch gerade im Bereich der 5 einzelnen (selbst wenn in Folge abgegebenen) Schüsse auf eine einzelne Person selbst in unübersichtlicher nächtlicher Aktion, zu argumentieren, dass es einer Notwehrhandlung entsprechen könnte, überzeugt nicht.

dazu gäbe es verschiedene Szenarien:
mehrere Angreifer schießen auf ein und dieselbe Person (Übermacht der Gegenseite nicht gegeben - dadurch ungeeignetes Mittel) außerdem aus nächster Nähe sowohl für Unbeteiligte als auch Angreifer selbst gefährlich - Szenario schließe ich aus
ein einzelner Angreifer will Menschenmenge mit Schüssen auf ein und dieselbe Person stoppen (ungeeignetes Mittel)
die Schussfolge der Trefferzonen ist noch unklar - aber - entweder wurde die Person zuerst in den Rücken und dann (nach Drehung) in die Front getroffen oder aber anders herum. Beide Fälle sind für die Angreifer nicht vorteilhaft (entweder hinterrücks angegriffen oder auf nachfolgender Flucht aus nächster Nähe).

Wie man es auch dreht im speziellen Fall ist keine Notwehrsituation des Schützen gegeben.

Im generellen SV: Flotte vs. Militär ist durch die Geschehnisabfolge weder eine Notwehrprovokation erfolgt (wenn man deiner Argumentation folgen würde, dann lediglich im umgekehrten Fall), noch eine Maßnahme gegeben, die den israelischen Sicherheitskräften einen Angriff (aus welchem Unrechtskonstriúkt heraus auch immer) gestattet hätte.

arcalexx hat folgendes geschrieben:
Leute, wacht auf, das ist ein militärischer Vorfall!


Noch dazu gegenüber Zivilisten und in internationalen Gewässern und somit unrechtmäßig. Damit ist jedes weitere Deuten von Sachverhalten eigentlich unmaßgeblich.


Zuletzt bearbeitet von Defätist am 18.06.2010, 09:37, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1487417) Verfasst am: 18.06.2010, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

arcalexx hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
Auch nach deutschem Recht ist Notwehr und insbesondere Nottötung äußerst ungern gesehen. Es ist dabei geboten, das Opfer, oder sich selbst möglichst ungefährdet aus der Gefahrensituation zu entfernen...


Nein. wenn die Voraussetzungen der Notwehr gegeben sind, kannst Du Dich auch mit einem Schuss gegen einen Handtaschendiebstahl verteidigen, wenn Du keine milderen Mittel hast.


Pillepalle Mit Sicherheit nicht.


Wikipedia - Notwehr

Zitat:
Sozialethische Einschränkungen des Notwehrrechts

Inzwischen wird das Notwehrrecht in manchen Fallgruppen Einschränkungen unterworfen. Zu Zeiten des Reichsgerichts waren lebensgefährdende Verteidigungshandlungen gegen Diebe selbst dann zulässig, wenn es sich um keine wertvollen Gegenstände handelte (z. B. Schießen auf Obstdiebe[2]). Da die Bewertung durch Gerichte auch abhängig vom Wandel der allgemein akzeptierten Werte ist, und die Sensibilität der deutschen Rechtsprechung bezüglich gewaltsamer Verteidigungshandlungen heute eher zugenommen hat, sind inzwischen Handlungen nicht geboten und nicht vom Notwehrrecht gedeckt, wenn sie sich gegen Familienmitglieder (Grund: Fürsorgepflicht) oder offensichtlich Schuldunfähige richten (Schießen mit Flinte auf Kinder[3]) oder wenn sie sich gegen Bagatellangriffe richten. Soweit die Reihenfolge zumutbar ist, gilt bei der Notwehrhandlung das Drei-Stufen-Modell:

1. Ausweichen
2. Schutzwehr
3. Trutzwehr

Insgesamt ist die Antwort auf die Frage, wo die Grenzen der Notwehr liegen, in Literatur und Rechtsprechung umstritten.



Notwehrexzess

Intensiver Notwehrexzess


Überschreitet der Verteidiger das Maß der Notwehr, mithin die Erforderlichkeit seiner Abwehrhandlung, so liegt ein intensiver Notwehrexzess vor. Der Verteidiger handelt in diesem Fall rechtswidrig, kann aber dennoch straflos bleiben, wenn er aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken (den sog. asthenischen Affekten) handelte. Entgegen dem Gesetzeswortlaut (vgl. § 33 StGB) handelt es sich nach rechtswissenschaftlich wohl herrschender Meinung[5][6] um einen Entschuldigungsgrund und nicht bloß um einen persönlichen/subjektiven Strafausschließungsgrund. Nach beiden Ansichten ist jedoch eine strafbare Teilnahme an der Exzesshandlung möglich (vgl. § 29 StGB).

Wird der Täter hingegen von sthenischen (kraftvollen) Affekten wie Wut, Zorn, Kampfeseifer, Eifer- oder Eigengeltungssucht zu einem intensiven Notwehrexzess hingerissen, haftet er grundsätzlich voll. Ihr Hinzutreten schadet jedoch der Feststellung von asthenischen Affekten und der Anwendung von § 33 StGB nicht, wenn es sich um ein Motivbündel handelt.

Auf der Ebene einer Strafzumessungsregel können jedoch vereinzelt Fälle sthenischer Affekte berücksichtigt werden wie etwa Zorn bei Totschlag (vgl. § 213 StGB).

Dogmatisch ebenfalls bei den Entschuldigungsgründen abgesiedelt, aber gegen den Notwehrexzess abzugrenzen sind der "entschuldigende Notstand" und der "übergesetzlich entschuldigende Notstand".


Extensiver Notwehrexzess

Ein extensiver Notwehrexzess ist eine qualitative Überschreitung der Notwehr, so dass die Notwehrvoraussetzungen bereits nicht vorliegen und der Täter voll haftet, etwa Exzess in der Wahl der Mittel (Erforderlichkeit) oder die Verteidigung weiterer, aber nicht notwehrgeschützter Rechtsgüter oder die zeitlich nicht gebotene Verteidigung (Rechtzeitigkeit).

Wenn es an der Gegenwärtigkeit eines Angriffs fehlt und der zu seiner Verteidigung Entschlossene sich darüber hinwegsetzt, ist nach herrschender Meinung § 33 StGB nicht anzuwenden. Vielmehr sei hier zwischen zwei Fallgruppen zu differenzieren [7]:

* Wenn der Angriff noch nicht begonnen hat (vorzeitiger extensiver Notwehrexzess) greift § 33 StGB nicht ein, weil die Privilegierung des Täters nur aufgrund asthenischer Affekte gewährt wird. Wer vorher zur Gegenwehr ansetzt, kann nicht die Grenzen der Notwehr überschreiten.[8]
* Wenn aber aus einer anfangs gerechtfertigten Gegenwehr eine rechtswidrige wird, weil der Angriff zwischenzeitlich abgeschlossen ist, so handelt es sich um einen sogenannten nachzeitigen extensiven Notwehrexzess. Hier entspricht die psychische Situation der des intensiven Notwehrexzesses, sodass einer Anwendung des § 33 StGB nichts entgegen steht.[9]



arcalexx hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:


Strafrechtspraktiker? zwinkern


Ja, in der Tat - und kein Forum-Sprücheklopfer ...... ! Böse


Aha. Mit den Augen rollen
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Kowei
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Anmeldungsdatum: 09.03.2010
Beiträge: 487

Beitrag(#1487527) Verfasst am: 18.06.2010, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wir haben keine Vernichtungslager wie die Nazis im Osten errichtet, aber das Schreckliche an der Sache ist, daß wir auf diese Tatsache hinweisen müssen, um zwischen uns und den Nazis zu unterscheiden."

(Jeschajahu Leibowitz, jüdischer Philosoph)




Wie wahr dies schon damals war. Doch heute wirken diese Hinweise bzl. Gaza und der Westbank immer noch schrecklicher , da die Ähnlichkeiten mit Ghettos immer größer werden.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1487549) Verfasst am: 18.06.2010, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

arcalexx hat folgendes geschrieben:
Noseman hat folgendes geschrieben:

Dein Vergleich würde passen, wenn nicht der Provokateur jemanden erschossen hätte, sondern der Provozierte.


Nein, Du hast das System nicht kapiert: Wenn man einen anderen zurechenbar zu einer Gewaltreaktion reizt, dann darf man sich nicht uneingeschränkt verteidigen! Man muss vielmehr zuerst zurückweichen, dann Schutzhandlungen vornehmen und erst dann wenn das alles nichts hilft, "zurück angreifen".


Laut übereinstimmender Zeugenaussagen der Aktivisten setzten die Israelis schon während des Abseilens Waffen ein.

link

Ich glaub zwar auch durchaus, dass es unter den Aktivisten einige Israelhasser und Antisemiten gab, aber ich glaube nicht, dass alle 600 Leute fundamentalistische muslimische Lügner sind.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 26467
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1487581) Verfasst am: 18.06.2010, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
....
Ich glaub zwar auch durchaus, dass es unter den Aktivisten einige Israelhasser und Antisemiten gab, aber ich glaube nicht, dass alle 600 Leute fundamentalistische muslimische Lügner sind.

Müssen sie auch nicht - es reicht das momentane Bekenntnis zu einer Seite, um deine Wahrnehmung und Erinnerung entsprechend zu verändern:

fwo hat folgendes geschrieben:
.....
Ich weiß nicht, wieviel man auf die Zeugenaussagen gefühlsmäßig hochgradig engagierter Leute geben kann: Das erinnert mich daran, wie mein Vater (hochintelligent, kein Nazi, eher ein Zwischending zwischen Mitläufer und Obrigkeitstreu und National) sein Erleben des Falles Weiß (Polenfeldzug) als kleiner Soldat geschildert hat. Für ihn war völlig klar, dass sie angegriffen wurden und sich nur verteidigt haben.....


Das geht auch noch weiter: Ich habe mit meinem Vater gemeinsam seine Erinnerungen seziert, indem wir uns die Reihenfolge angesehen haben, in der alles stattgefunden haben soll. Weil da auch Ereignisse dabei waren (z.B. Massaker von Bromberg), deren Termine ohne Aufwand recherchierbar waren, gab es dann väterlicherseits soetwas wie eine Implosion - die Begründungskonstruktion, die für ihn Erinnerung war, kollabierte auf Grund der Reihenfolge.

In der Folge kollabierte mein Vater (nicht so ganz, er war halt 3 Wochen krank), nicht etwa mit der Folge, dass er anfing, seinem Gedächtnis zu misstrauen, sondern er zauberte eine neue Konstruktion aus dem Hut, die einfach um den direkt nachweislichen Unsinn bereinigt war.

Erinnerung ist kein einfacher Zugriff auf abgelegte Daten, jede Erinnerung ist eine neue Konstrukion aus alten Versatzstücken, die nicht nur dem Report vergangener Erlebnisse dient, sondern auch gleichzeitig der Konsolidierung der bisher erkannten Welt.

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1487591) Verfasst am: 18.06.2010, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

arcalexx hat folgendes geschrieben:
Defätist hat folgendes geschrieben:


Strafrechtspraktiker? zwinkern


Ja, in der Tat - und kein Forum-Sprücheklopfer ohne Ahnung! Böse


Meine Fresse!

Für den hier abgesonderten Schwachsinn plus angelesenem Halbwissen gibt es nichtmal einen Realschulabschluss.
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arcalexx
The Shah of Bla



Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 231
Wohnort: Berlin

Beitrag(#1487604) Verfasst am: 18.06.2010, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
arcalexx hat folgendes geschrieben:

Nein. wenn die Voraussetzungen der Notwehr gegeben sind, kannst Du Dich auch mit einem Schuss gegen einen Handtaschendiebstahl verteidigen, wenn Du keine milderen Mittel hast.


Pillepalle Mit Sicherheit nicht.


Wikipedia - Notwehr


Ist schon lustig, wenn man einen studierten und promovierten Strafrechtler mit Wikipedia zu schlagen versucht despair

Den bei Wikipedia zitierten Fall mit den Obstdieben macht man schon im ersten Semester. Deshalb habe ich mit Absicht die Handtasche als Beispiel genommen - die darin üblicherweise enthaltenen Wertsachen sind schon mal gut und gerne 500-1000 € wert (man denke etwa an Kredit- / EC-Karten, die man missbräuchlich einsetzen kann). Daher bleibt es bei meiner Aussage.

Aber nochmal für Langsamversteher: Unser Vorfall betrifft Völker- und internationales Seerecht; die Prinzipien des Strafrechts sind also nur bedingt übertragbar. Ich wollte damit nur auf die selbsternannten Notwehr-Experten eingehen, die den Begriff immer wieder ins Forum werfen.
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arcalexx
The Shah of Bla



Anmeldungsdatum: 26.06.2008
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Beitrag(#1487605) Verfasst am: 18.06.2010, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:

Meine Fresse!

Für den hier abgesonderten Schwachsinn plus angelesenem Halbwissen gibt es nichtmal einen Realschulabschluss.


Diskussionsversager! In die Ecke schämen!

Aber sehr typisch für diesen Thread, in dem man nur in jedem fünften Beitrag etwas tatsächlich zur Sache Gehörendes liest.
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arcalexx
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Anmeldungsdatum: 26.06.2008
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Beitrag(#1487610) Verfasst am: 18.06.2010, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat von hier:

http://www.tagesschau.de/kommentar/israel874.html

Zitat:
Die Solidaritäts-Aktivisten haben sich bewusst in Gefahr begeben und damit ihr Leben riskiert. Es war unvernünftig, sich der Übermacht der israelischen Armee mit primitiven Waffen entgegenzustellen. Es war unklug, sich nicht den Anweisungen der israelischen Armee zu fügen. Hätten sich die Freunde der Bevölkerung von Gaza gewaltlos ergeben, hätte kein Mensch sterben müssen. Die Aktivisten wären als moralische Sieger in den Hafen von Aschdod gebracht worden - und die Sympathie aller Welt wäre auf ihrer Seite gewesen... Durch die Radikalisierung der Aktion haben die Aktivisten die Lage letztlich verschlimmert


Genau so.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1487614) Verfasst am: 18.06.2010, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

arcalexx hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:

Meine Fresse!

Für den hier abgesonderten Schwachsinn plus angelesenem Halbwissen gibt es nichtmal einen Realschulabschluss.


Diskussionsversager! In die Ecke schämen!

Aber sehr typisch für diesen Thread, in dem man nur in jedem fünften Beitrag etwas tatsächlich zur Sache Gehörendes liest.


War das jetzt ein "Selber" aus Rache, weil ich Dein Versagen bezüglich der von Dir selbst eingeforderten "SACHLICHEN" Diskussion als solches benannte?

Die Anwendung der Notwehrprovokation in der von Dir geschilderten Weise ist mehr als abenteuerlich, unabhängig davon, ob Noseman Deinen Ausführungen richtig folgen konnte oder nicht, was nicht unbedingt gegen ihn spricht.

Das mit dem Realschulabschluss nehme ich zurück. Ich hätte es besser wissen können, habe ich doch auch einige Belege für Schwachsinn plus angelesenem Halbwissen studierter und promovierter Juristen in meinen Aktenordnern.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1487616) Verfasst am: 18.06.2010, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

arcalexx hat folgendes geschrieben:
Zitat von hier:

http://www.tagesschau.de/kommentar/israel874.html

Zitat:
Die Solidaritäts-Aktivisten haben sich bewusst in Gefahr begeben und damit ihr Leben riskiert. Es war unvernünftig, sich der Übermacht der israelischen Armee mit primitiven Waffen entgegenzustellen. Es war unklug, sich nicht den Anweisungen der israelischen Armee zu fügen. Hätten sich die Freunde der Bevölkerung von Gaza gewaltlos ergeben, hätte kein Mensch sterben müssen. Die Aktivisten wären als moralische Sieger in den Hafen von Aschdod gebracht worden - und die Sympathie aller Welt wäre auf ihrer Seite gewesen... Durch die Radikalisierung der Aktion haben die Aktivisten die Lage letztlich verschlimmert


Genau so.


Selbe Quelle:

Zitat:
Gewiss: Die Passagiere, die der Bevölkerung von Gaza materiellen und symbolischen Beistand leisten wollten, starben durch Kugeln aus israelischen Gewehren.

Gewiss: Der Einsatz war unverhältnismäßig brutal - gemessen an der schwachen Bewaffnung der Gaza-Aktivisten, die im wesentlichen über Eisenstangen und Messer verfügten.

Und Israel hat die sechs Schiffe weit vor der Küste, in internationalen Gewässern attackiert, was rechtlich hoch problematisch ist.


Genau so.

Noch Fragen?
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1487643) Verfasst am: 18.06.2010, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

arcalexx hat folgendes geschrieben:

Ist schon lustig, wenn man einen studierten und promovierten Strafrechtler mit Wikipedia zu schlagen versucht despair

Den bei Wikipedia zitierten Fall mit den Obstdieben macht man schon im ersten Semester. Deshalb habe ich mit Absicht die Handtasche als Beispiel genommen - die darin üblicherweise enthaltenen Wertsachen sind schon mal gut und gerne 500-1000 € wert (man denke etwa an Kredit- / EC-Karten, die man missbräuchlich einsetzen kann). Daher bleibt es bei meiner Aussage.

Aber nochmal für Langsamversteher: Unser Vorfall betrifft Völker- und internationales Seerecht; die Prinzipien des Strafrechts sind also nur bedingt übertragbar. Ich wollte damit nur auf die selbsternannten Notwehr-Experten eingehen, die den Begriff immer wieder ins Forum werfen.


Das ist alles bekannt.
Die "Notwehrdiskussion" wurde übrigens von den Medien aufgebracht. Die hiesige Verwendung wurde erläutert, deine bisher vorgebrachten "Argumente" entkräftet und deine Vergleiche ad absurdum geführt.
Wann kommen neue Argumente statt OT-Sprüche?
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Skeptiker
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
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Beitrag(#1487663) Verfasst am: 18.06.2010, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
arcalexx hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:

Meine Fresse!

Für den hier abgesonderten Schwachsinn plus angelesenem Halbwissen gibt es nichtmal einen Realschulabschluss.


Diskussionsversager! In die Ecke schämen!

Aber sehr typisch für diesen Thread, in dem man nur in jedem fünften Beitrag etwas tatsächlich zur Sache Gehörendes liest.


War das jetzt ein "Selber" aus Rache, weil ich Dein Versagen bezüglich der von Dir selbst eingeforderten "SACHLICHEN" Diskussion als solches benannte?

Die Anwendung der Notwehrprovokation in der von Dir geschilderten Weise ist mehr als abenteuerlich, unabhängig davon, ob Noseman Deinen Ausführungen richtig folgen konnte oder nicht, was nicht unbedingt gegen ihn spricht.

Das mit dem Realschulabschluss nehme ich zurück. Ich hätte es besser wissen können, habe ich doch auch einige Belege für Schwachsinn plus angelesenem Halbwissen studierter und promovierter Juristen in meinen Aktenordnern.


Viele deutsche Juristen sind halt Berufsidioten. Die Ausbildung scheint deutlich unter Realschulniveau zu sein. Dieser da oben ist ein gutes Beispiel dafür.

Skeptiker
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1487669) Verfasst am: 18.06.2010, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

arcalexx hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
arcalexx hat folgendes geschrieben:

Nein. wenn die Voraussetzungen der Notwehr gegeben sind, kannst Du Dich auch mit einem Schuss gegen einen Handtaschendiebstahl verteidigen, wenn Du keine milderen Mittel hast.


Pillepalle Mit Sicherheit nicht.


Wikipedia - Notwehr


Den bei Wikipedia zitierten Fall mit den Obstdieben macht man schon im ersten Semester. Deshalb habe ich mit Absicht die Handtasche als Beispiel genommen - die darin üblicherweise enthaltenen Wertsachen sind schon mal gut und gerne 500-1000 € wert (man denke etwa an Kredit- / EC-Karten, die man missbräuchlich einsetzen kann). Daher bleibt es bei meiner Aussage.


Nochmal langsam für juristisch ganz ungebildete wie mich.
Wenn jemand meiner Frau die HAndtasche klauen will, dar ich ihm dafür das Genick brechen oder die Kehle durchschneiden, ja?

arcalexx hat folgendes geschrieben:
Ist schon lustig, wenn man einen studierten und promovierten Strafrechtler mit Wikipedia zu schlagen versucht despair


Dann bist du sicher in der lage, mir die Entsprechenden §§, Urteile oder Aktenzeichen zu nennen, damit ich das mal für mich begreiflich nachvollziehen kann.
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Baldur
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1487673) Verfasst am: 18.06.2010, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

arcalexx hat folgendes geschrieben:
Zitat von hier:

http://www.tagesschau.de/kommentar/israel874.html

Zitat:
Die Solidaritäts-Aktivisten haben sich bewusst in Gefahr begeben und damit ihr Leben riskiert. Es war unvernünftig, sich der Übermacht der israelischen Armee mit primitiven Waffen entgegenzustellen. Es war unklug, sich nicht den Anweisungen der israelischen Armee zu fügen. Hätten sich die Freunde der Bevölkerung von Gaza gewaltlos ergeben, hätte kein Mensch sterben müssen. Die Aktivisten wären als moralische Sieger in den Hafen von Aschdod gebracht worden - und die Sympathie aller Welt wäre auf ihrer Seite gewesen... Durch die Radikalisierung der Aktion haben die Aktivisten die Lage letztlich verschlimmert


Genau so.


Ein Kommentar, na und? Hätte ich die Nachricht in der Tagesschau kommentiert, würde da jetzt etwas anderes stehen. Schulterzucken
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Kowei
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Anmeldungsdatum: 09.03.2010
Beiträge: 487

Beitrag(#1487680) Verfasst am: 18.06.2010, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Im TV ist Richard, Chaim Schneider ja schon kritischer, als die meisten anderen TV-Leute zusammen. Dass eine wirklich freie Berichterstattung anders aus sieht, leuchtet wohl jedem ein. Auch wenn in Zeitungen mal etwas kritisches über Israel berichtet wird, stehen gleich israelische Lobbyisten vor der Tür. Es ist somit auch für aufgeklärte Journalisten nicht immer leicht etwas Informatives über Palästina in die Zeitungen zu setzen, selbst wenn diese links ausgerichtet sind.
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York
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Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 2181
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Beitrag(#1487866) Verfasst am: 18.06.2010, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

arcalexx hat folgendes geschrieben:


Schiffe steuern auf ein durch eine Seeblockade (zu Recht oder nicht, andere Frage) abgeschirmtes Gebiet zu. Werden mehrfach vom isr. Militär gewarnt. Sagen, es handele sich um Hilfsgüter. Kriegen Angebot, Hilfsgüter nach Kontrolle auf anderem Weg unkompliziert nach Gaza zu bringen. Weigern sich, stellen sich stur, wollen ganz ersichtlich einen Konflikt provozieren. Kriegen ihren Konflikt. Wundern sich.

Die Unterstellung, die Soldaten hätten mir nichts dir nichts auf Zivilisten aus blankem Sadismus geschossen, glaube ich überhaupt nicht. Wahrscheinlich war es so, dass sie beim Entern etwas Aufruhr und Aufregung verursacht haben, dann verloren einige Schiffspassagiere die Beherrschung und griffen die Soldaten an, diese reagierten halt so, wie man in der Nacht in einer schwer kontrollierbaren Situation als Soldat reagiert - Bumm!



Gut erkannt.

Seh ich auch so.

Und wie jemand sehr richtig sagte:

"Es ist nicht besonders intelligent, mit Knüppeln auf israelische Elitesoldaten zu einzuschlagen."

Ich ergänze:

Und es ist auch recht deppert, dann rumzuplärren, wenn diese Elitesoldaten einem deswegen dann etwas Aua machen ...

Gutmenschen sind oft naiv wie kleine Kinder.
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Hark, when the night is falling, hear, hear, the pipes are calling ...
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jdf
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Beitrag(#1487870) Verfasst am: 18.06.2010, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

York hat folgendes geschrieben:
etwas Aua machen ...

Aha.
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York
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Anmeldungsdatum: 04.02.2009
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Beitrag(#1487873) Verfasst am: 18.06.2010, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Aua.

Nicht Aha.

Cool
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jdf
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Beitrag(#1487879) Verfasst am: 18.06.2010, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

York hat folgendes geschrieben:
Aua.

Nicht Aha.

Cool

Lese ich zurecht Menschenverachtung aus deinen beiden Beiträgen raus?
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1487882) Verfasst am: 18.06.2010, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
York hat folgendes geschrieben:
Aua.

Nicht Aha.

Cool

Lese ich zurecht Menschenverachtung aus deinen beiden Beiträgen raus?


I Wo. Das sind fachliche Einschätzungen mehrfach promovierter internationaler Rechtssachverständiger.
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Defätist
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Anmeldungsdatum: 09.06.2010
Beiträge: 8557

Beitrag(#1487886) Verfasst am: 19.06.2010, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

York hat folgendes geschrieben:

Gutmenschen sind oft naiv wie kleine Kinder.

Trösterchen

I.R hat folgendes geschrieben:
...
...........................
Das sind fachliche Einschätzungen mehrfach promovierter internationaler Rechtssachverständiger.


non sufficit (wobei, zumindest in "Bösmenschenkunde" scheinbar: satis bene)
zwinkern

York hat folgendes geschrieben:
arcalexx hat folgendes geschrieben:


Schiffe steuern auf ein durch eine Seeblockade (zu Recht oder nicht, andere Frage) abgeschirmtes Gebiet zu. .......................


Gut erkannt.

........


Klaro, wenn man den Satz in Klammern ausblendet. Nur ist dies eben die hauptsächliche Problematik und der Rest nur Folge daraus. Was daran (auch unter strafrechtlicher Würdigung) gut erkannt sein soll, dass die Ursache für einen Konflikt ausgeblendet wird, erschließt sich wohl nur den wahren Experten.
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AlexJ
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Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1487897) Verfasst am: 19.06.2010, 02:26    Titel: Antworten mit Zitat

arcalexx hat folgendes geschrieben:
Die Randalierer hatten halt Messer und Stöcke, aber die mussten sie sich erst einmal in den A... stecken und still halten. Erst wenn die Schiffe angehalten hätten und sich hätten kontrollieren lassen und die IDF dann aus Bosheit angefangen hätte rumzuballern, wäre es rechtswidrig gewesen und die Besatzung hätte volles Notwehrrecht gehabt in dem Umfang, in dem tatsächlich die Soldaten attackiert wurden.


Promoviert?

Ist Freiheit bzw. speziell die Bewegungsfreiheit auch ein von der Notwehr geschütztes Rechtsgut?

Was bedeutet noch mal gegenwärtig im Zusammenhang zur Notwehr?
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AlexJ
Supermarktoverlord



Anmeldungsdatum: 11.04.2008
Beiträge: 2353
Wohnort: Köln

Beitrag(#1487901) Verfasst am: 19.06.2010, 02:45    Titel: Antworten mit Zitat

Baldur hat folgendes geschrieben:
arcalexx hat folgendes geschrieben:
Baldur hat folgendes geschrieben:
arcalexx hat folgendes geschrieben:

Nein. wenn die Voraussetzungen der Notwehr gegeben sind, kannst Du Dich auch mit einem Schuss gegen einen Handtaschendiebstahl verteidigen, wenn Du keine milderen Mittel hast.


Pillepalle Mit Sicherheit nicht.


Wikipedia - Notwehr


Den bei Wikipedia zitierten Fall mit den Obstdieben macht man schon im ersten Semester. Deshalb habe ich mit Absicht die Handtasche als Beispiel genommen - die darin üblicherweise enthaltenen Wertsachen sind schon mal gut und gerne 500-1000 € wert (man denke etwa an Kredit- / EC-Karten, die man missbräuchlich einsetzen kann). Daher bleibt es bei meiner Aussage.


Nochmal langsam für juristisch ganz ungebildete wie mich.
Wenn jemand meiner Frau die HAndtasche klauen will, darf ich ihm dafür das Genick brechen oder die Kehle durchschneiden, ja?


Vielleicht. Solange keine Gefahr für dein Leben(oder anderes ähnliches hochwertiges Rechtsgut) besteht darfst du den Angreifer nicht gezielt Töten, aber bei einem gewissen Wert der Sachen kann man durchaus in einem gewissen Rahmen Gewalt einsetzen, der auch unter unglücklichen Umständen tödlich sein könnte, sofern man sich nicht besser zu helfen weiß. Es gibt noch weitere Einschränkung wie das die Handtasche noch nicht gänzlich der Kontrolle des Täters überlassen sein darf. Deine Frau also noch mindestens ein Finger dran haben muss oder (hier bin ich mir nicht ganz sicher) das Objekt in einem Gewahrsamsbereich(Haus/Garten/etc.) befinden, sonst ist der Raub/Diebstahl so weit abgeschlossen das Notwehr hier nicht mehr greift.
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wuffi
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Anmeldungsdatum: 23.12.2009
Beiträge: 1256

Beitrag(#1487903) Verfasst am: 19.06.2010, 03:24    Titel: Antworten mit Zitat

Will nochmal an 2 historische Blockaden errinnern und zum Vergleich anregen , die Berlin- und die Cuba Blockade . Die USA hat die Berlinblockade akzeptiert , hatte aber die gute Idee den Luftweg zu benutzen der durch die Blockade nicht abgedeckt war .
Die UdSSR hat die Cubablockade akzeptiert obwohl Cuba nicht Teil der USA ist .
Solche Blockaden basieren weder auf irgendwelchen Strafgesetzen eines Landes oder auf internationalen Konventionen . Sie werden von Staaten willkürlich errichtet , weil diese ihre Sicherheit bedroht sehen ob uns das passt oder nicht . Es ist sozusagen eine der letzten Warnungen vor der Kriegserklärung , d.h. wer als Staat mit Waffengewalt diese Blockade bricht , hat die Kriegserklärung schon in der Tasche , wer als Selbstmordkommando kommt riskiert sein Leben , wer als Pilzsammler in die Nähe solcher Gebiete kommt , sieht Schilder : Es wird von der Schusswaffe Gebrauch gemacht , auf dem Meer gibt es Warnungen über UkW Funk .
Hat irgend ein ziviles Strafgericht einen sowjetischen oder US- Soldaten wegen der damaligen Blockaden angeklagt ?
Hat irgend ein internationaler Gerichtshof die UdSSR oder die USA deswegen angeklagt .
Geschrien wurde auf beiden Seiten ,
Immer schön den Ball flachhalten , das mit der Notwehr bei gestohlenen Äpfeln und Handtaschen ist Kindergarten .
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York
Schottischer Schwarzwälder



Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 2181
Wohnort: Republik Baden

Beitrag(#1487910) Verfasst am: 19.06.2010, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

wuffi hat folgendes geschrieben:


wer als Selbstmordkommando kommt riskiert sein Leben


So ist es.

Und wer sich dann wundert, dass eine Armee eben das tut, was Armeen eben so tun, der ist weltfremd.

Ich empfinde diese Empörung darüber, dass die Provokation der Blockadebrecher eben ihre Antwort fand, als recht heuchlerisch.
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Skeptiker
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Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1487912) Verfasst am: 19.06.2010, 10:27    Titel: Was Armeen nun mal so tun Antworten mit Zitat

York hat folgendes geschrieben:
wuffi hat folgendes geschrieben:


wer als Selbstmordkommando kommt riskiert sein Leben


So ist es.

Und wer sich dann wundert, dass eine Armee eben das tut, was Armeen eben so tun, der ist weltfremd.

Ich empfinde diese Empörung darüber, dass die Provokation der Blockadebrecher eben ihre Antwort fand, als recht heuchlerisch.


Vor allem, wenn eine Armee glaubhaft argumentiert, es fehle ihr an Empathie und Moral. Dann ist sie eindeutig unschuldig. Das ist amtlich beglaubigt von Leuten, die stupidiert haben auf Unität ...-! freakteach

Skeptiker
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Zuletzt bearbeitet von Skeptiker am 19.06.2010, 10:35, insgesamt einmal bearbeitet
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1487913) Verfasst am: 19.06.2010, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

wuffi hat folgendes geschrieben:
Will nochmal an 2 historische Blockaden errinnern und zum Vergleich anregen , die Berlin- und die Cuba Blockade . Die USA hat die Berlinblockade akzeptiert , hatte aber die gute Idee den Luftweg zu benutzen der durch die Blockade nicht abgedeckt war .
Die UdSSR hat die Cubablockade akzeptiert obwohl Cuba nicht Teil der USA ist .
Solche Blockaden basieren weder auf irgendwelchen Strafgesetzen eines Landes oder auf internationalen Konventionen . Sie werden von Staaten willkürlich errichtet , weil diese ihre Sicherheit bedroht sehen ob uns das passt oder nicht . Es ist sozusagen eine der letzten Warnungen vor der Kriegserklärung , d.h. wer als Staat mit Waffengewalt diese Blockade bricht , hat die Kriegserklärung schon in der Tasche , wer als Selbstmordkommando kommt riskiert sein Leben , wer als Pilzsammler in die Nähe solcher Gebiete kommt , sieht Schilder : Es wird von der Schusswaffe Gebrauch gemacht , auf dem Meer gibt es Warnungen über UkW Funk .
Hat irgend ein ziviles Strafgericht einen sowjetischen oder US- Soldaten wegen der damaligen Blockaden angeklagt ?
Hat irgend ein internationaler Gerichtshof die UdSSR oder die USA deswegen angeklagt .
Geschrien wurde auf beiden Seiten ,
Immer schön den Ball flachhalten , das mit der Notwehr bei gestohlenen Äpfeln und Handtaschen ist Kindergarten .


Ich warte eigentlich noch immer auf den ersten Vergleich mit der innerdeutschen Grenze ....
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