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Verfassungsschutz überwacht marxistische Doktoranden?
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21746
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1732282) Verfasst am: 26.02.2012, 00:25    Titel: Verfassungsschutz überwacht marxistische Doktoranden? Antworten mit Zitat

Ich habe an meiner neuen Uni viel mit Marxisten zu tun (in Kiel war ich sicher zwinkern ). Da bleibt es nicht aus, dass man mal über den Marxismus disktuiert (ich hab sogar einiges über Marx gelernt).

Meine Kontrahentin meinte im Gespräch, dass es in Deutschland keine Freiheit der Wissenschaft gäbe, weil jeder der eine Doktorarbeit mit marxistischen These einreiche, vom Verfassungsschutz überwacht werde. Ich hab das nicht so ganz glauben wollen und nachgebohrt. Sie konnte nur von einem einzigen solchen Fall berichten und dort lag die Überwachung durch den Verfassungsschutz eher durch Engagment beim VVN/BdA begründet.

Hat sie denn trotzdem recht damit, dass das Vertreten des marxistischen Gedankenguts rein innerhalb der wissenschaftlichen Diskussion schon für eine solche Beobachtung ausreicht?
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esme
lebt ohne schützende Gänsefüßchen.



Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5208

Beitrag(#1732294) Verfasst am: 26.02.2012, 00:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe keine Ahnung, aber ist die Freiheit der Wissenschaft davon bedroht, dass der Verfassungsschutz *beobachtet*?

Der sinnvolle Einsatz der Steuermittel und die Privatsphäre des Betreffenden ist dabei sicher gefährdet, aber die bloße Beobachtung ist kein Forschungsverbot.
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Desperadox
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Anmeldungsdatum: 18.01.2012
Beiträge: 1403
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1732299) Verfasst am: 26.02.2012, 00:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist doch nix neues-Der Feind steht links Mit den Augen rollen
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 28501
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Beitrag(#1732324) Verfasst am: 26.02.2012, 02:43    Titel: Antworten mit Zitat

esme hat folgendes geschrieben:
Ich habe keine Ahnung, aber ist die Freiheit der Wissenschaft davon bedroht, dass der Verfassungsschutz *beobachtet*?

Na aber sicher. In einer Athmosphäre, in der man davon ausgehen muss, beobachtet zu werden, wird man sich schon deshalb stärker selbst zensieren.
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beachbernie
Von Kanada rausgepickte Rosine



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 24524
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1732332) Verfasst am: 26.02.2012, 03:35    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Ich habe keine Ahnung, aber ist die Freiheit der Wissenschaft davon bedroht, dass der Verfassungsschutz *beobachtet*?

Na aber sicher. In einer Athmosphäre, in der man davon ausgehen muss, beobachtet zu werden, wird man sich schon deshalb stärker selbst zensieren.



...schon weil man nicht weiss, ob das irgendwann Folgen fuer einen haben wird. Diese Verunsicherung ist zwar subtiler, wirkt aber oft genauso stark wie offene Repression.
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Nicht jeder, der Henryk M. Broder zitiert, ist ein Terrorist aber jeder Terrorist zitiert Henryk M. Broder in seinem Manifest!
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 20608

Beitrag(#1732345) Verfasst am: 26.02.2012, 05:57    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:
esme hat folgendes geschrieben:
Ich habe keine Ahnung, aber ist die Freiheit der Wissenschaft davon bedroht, dass der Verfassungsschutz *beobachtet*?

Na aber sicher. In einer Athmosphäre, in der man davon ausgehen muss, beobachtet zu werden, wird man sich schon deshalb stärker selbst zensieren.


Damit reicht es allerdings, wenn man glaubt, dass es eine solche Beobachtung gibt.
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Murphy
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Anmeldungsdatum: 29.04.2011
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Beitrag(#1732347) Verfasst am: 26.02.2012, 06:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht, ich glaube nicht, dass es was bringt jedesmal auf die Behörden zu zeigen, die nur ganz normal ihre Arbeit machen. Auch wenn man unter Beobachtung steht sind ja nur strafrechtliche Verstöße relevant und im Zweifelsfall kommen Beschuldigungen sowieso vor den Kadi.
Ich finde eine aufrechte Haltung, die im Selbstbewusstsein der eigenen Redlichkeit fußt, ist da die wesentlich bessere Antwort. Man sollte sich aber auch nicht dazu hinreißen lassen aufgrund einer Routineüberprüfung mal die Grenzen neu auszuloten.

Was soll der Terz? Überall wirst du heute gescannt, an allen Ecken und Enden, das meiste kriegt man garnicht mit und raus kommt im Normalfall auch nix. Sich da als Opfer hinzustellen zeigt nur, dass man mit der Entwicklung nicht Schritt gehalten hat.
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Marcellus: Etwas ist faul im Staate Dänemarks.
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8041

Beitrag(#1732351) Verfasst am: 26.02.2012, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

Sargnagel hat folgendes geschrieben:
Auch wenn man unter Beobachtung steht sind ja nur strafrechtliche Verstöße relevant

Nö, z.B. ist eine Beamtenlaufbahn gefährdet wenn man in einer Organisation Mitglied ist, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Ich habe mal gehört, dass ein Lehramtstudent, der sich in der Antifa engagiert hat, damit Probleme hatte.
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Murphy
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Anmeldungsdatum: 29.04.2011
Beiträge: 3001
Wohnort: E-Street

Beitrag(#1732352) Verfasst am: 26.02.2012, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Sargnagel hat folgendes geschrieben:
Auch wenn man unter Beobachtung steht sind ja nur strafrechtliche Verstöße relevant

Nö, z.B. ist eine Beamtenlaufbahn gefährdet wenn man in einer Organisation Mitglied ist, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Und das hat durchaus seinen Sinn und Zweck. Ich glaube auch nicht dass das so ohne weiteres reicht. Man muss da auch eine Erklärung zur Verfassungstreue und so Zeug unterschreiben. Möglich dass es Ärger gibt, wenn man nicht alles genau angibt und es dann rauskommt. Aber wenn man Beamter ist und einer Organisation angehört, die permanent vom vfs beobachtet wird, dann sollte man sich vielleicht mal überlegen, was man denn eigentlich will. Beamte werden schließlich auf die Verfassung vereidigt. Und ehrlich gesagt, ich glaub nicht, dass die einen qualifizierten Bewerber von den oberen Listenplätzen einfach ausmustern, weil er gerade seine Sturm und Drang Zeit und irgendeinen bescheuerten Mitgliedsausweis hat.
Norm hat folgendes geschrieben:
Ich habe mal gehört, dass ein Lehramtstudent, der sich in der Antifa engagiert hat, damit Probleme hatte.

Das klingt nicht nur nach Hörensagen, das ist in meinen Augen ein haltloses Gerücht.
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esme
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 5208

Beitrag(#1732354) Verfasst am: 26.02.2012, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Sargnagel hat folgendes geschrieben:
Auch wenn man unter Beobachtung steht sind ja nur strafrechtliche Verstöße relevant

Nö, z.B. ist eine Beamtenlaufbahn gefährdet wenn man in einer Organisation Mitglied ist, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Ich habe mal gehört, dass ein Lehramtstudent, der sich in der Antifa engagiert hat, damit Probleme hatte.


Das ist natürlich ein Problem, aber das folgt ja nicht zwingend aus der Beobachtung des Verfassungsschutz.

(Wenn die Polizei einen unschuldigen Verdächtigen verhaftet und dann beim Verhör verprügelt, ist daraus ja auch nicht abzuleiten, dass die Lösung ist, dass die Polizei niemals unschuldige Verdächtige verhaften soll.)
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8041

Beitrag(#1732357) Verfasst am: 26.02.2012, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das Lehrerthema gab es hier schon: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1277891#1277891
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Murphy
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Anmeldungsdatum: 29.04.2011
Beiträge: 3001
Wohnort: E-Street

Beitrag(#1732358) Verfasst am: 26.02.2012, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Das Lehrerthema gab es hier schon: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1277891#1277891

Na schön, das war vielleicht ein bisschen grob, aber "Lehrer gewinnt Prozess, Anschuldigungen nicht rechtens" ist ein bisschen was anderes als "Lehrer bekommt Probleme wegen Engagement in der AntiFa". Und das übrigens obwohl er an einer unangemeldeten Demonstration teilgenommen hatte und einmal in Gewahrsam war.
Du siehst ja, die Leute trauen sich eh schon nichts mehr sagen wenn sie "Beobachtung durch den Verfassungsschutz" hören. Es gilt das Vertrauen in den Rechtsstaat zu festigen und dazu gehört nun einmal, dass man von einer Überprüfung allein nichts zu befürchten hat wenn man sich an die Gesetze hält, erwähnt sei hier auch der Auftrag der Geheimdienste entlastende Informationen sicherzustellen, die Unschuldsvermutung und die uneingeschränkte Gültigkeit aller verfassungsmäßig garantierten Rechte w.z.B. der Redefreiheit auch unter Beobachtung und im Verdachtsfall.

Und Lampenfieber haben die auch, darum überwachen sie ja im Geheimen. Komplett von der Rolle
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 20608

Beitrag(#1732359) Verfasst am: 26.02.2012, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Sargnagel hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Sargnagel hat folgendes geschrieben:
Auch wenn man unter Beobachtung steht sind ja nur strafrechtliche Verstöße relevant

Nö, z.B. ist eine Beamtenlaufbahn gefährdet wenn man in einer Organisation Mitglied ist, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Und das hat durchaus seinen Sinn und Zweck. Ich glaube auch nicht dass das so ohne weiteres reicht. Man muss da auch eine Erklärung zur Verfassungstreue und so Zeug unterschreiben. Möglich dass es Ärger gibt, wenn man nicht alles genau angibt und es dann rauskommt. Aber wenn man Beamter ist und einer Organisation angehört, die permanent vom vfs beobachtet wird, dann sollte man sich vielleicht mal überlegen, was man denn eigentlich will. Beamte werden schließlich auf die Verfassung vereidigt. Und ehrlich gesagt, ich glaub nicht, dass die einen qualifizierten Bewerber von den oberen Listenplätzen einfach ausmustern, weil er gerade seine Sturm und Drang Zeit und irgendeinen bescheuerten Mitgliedsausweis hat.


Du gehst hier fälschlicherweise davon aus, dass der Verfassungsschutz tatsächlich unvoreingenommen die Verfassung schützt. Zudem bestätigt es doch nur, dass schon alleine die Beobachtung eine Wertung ist. Die Beobachtung ist das zentrale Instrument des Verfassungsschutzes. Als beobachtet gefüht zu werden, gilt eben de facto schon wegen der Beobachtung als anrüchig.
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Shadaik
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 25851
Wohnort: MG

Beitrag(#1732363) Verfasst am: 26.02.2012, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich empfehle das Büchlein "...und schon bist du Verfassungsfeind" von Peter Schneider, leider nur mehr antiquarisch erhältlich. Darin geht es darum, wie ein Lehrer aufgrund unschicklicher Bibliotheksanfragen plötzlich ins Visier des Verfassungsschutzes geriet. Hochinteressant.
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Tarvoc
Nivix Guildmage



Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 28501
Wohnort: Bonn

Beitrag(#1732370) Verfasst am: 26.02.2012, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sargnagel hat folgendes geschrieben:
Es gilt das Vertrauen in den Rechtsstaat zu festigen

Das ist das Ziel deiner Postings? Denn wenn ja, dann muss ich dir sagen, dass du hier gerade einen saumäßig schlechten Job machst.
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Baldur
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 8326

Beitrag(#1732371) Verfasst am: 26.02.2012, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sargnagel hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Ich habe mal gehört, dass ein Lehramtstudent, der sich in der Antifa engagiert hat, damit Probleme hatte.

Das klingt nicht nur nach Hörensagen, das ist in meinen Augen ein haltloses Gerücht.


Rote Hilfe. Er hat vor Gericht Recht bekommen und das Land musste die entgangenen Bezüge erstatten.

Schadenersatz für Berufsverbot: Gericht verurteilt Baden-Württemberg zur Zahlung von rund 32 000 Euro
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Sticky
vae victis



Anmeldungsdatum: 12.10.2005
Beiträge: 5297
Wohnort: Am Arsch der Welt anstatt am Busen der Natur!

Beitrag(#1732390) Verfasst am: 26.02.2012, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:

Du gehst hier fälschlicherweise davon aus, dass der Verfassungsschutz tatsächlich unvoreingenommen die Verfassung schützt. ..


Oh, der Verfassungsschutz schützt sehr wohl uneingenommen die Verfassung; die von VOR 1945!
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Gruss: Sticky

Die staatliche Ordnung basiert auf Recht und Gesetz.
Ich bin rechtlos, folglich bin ich auch gesetzlos.

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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 20608

Beitrag(#1732409) Verfasst am: 26.02.2012, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:

Du gehst hier fälschlicherweise davon aus, dass der Verfassungsschutz tatsächlich unvoreingenommen die Verfassung schützt. ..


Oh, der Verfassungsschutz schützt sehr wohl uneingenommen die Verfassung; die von VOR 1945!


Solche Äußerungen helfen nur denen, die meinen, Verfassungsschutzkritik sei irrationalier Unsinn.
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 28501
Wohnort: Bonn

Beitrag(#1732433) Verfasst am: 26.02.2012, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Sticky hat folgendes geschrieben:
Oh, der Verfassungsschutz schützt sehr wohl uneingenommen die Verfassung; die von VOR 1945!

Die Weimarer Verfassung? Am Kopf kratzen
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Bhotharh
registrierter User



Anmeldungsdatum: 19.08.2007
Beiträge: 216

Beitrag(#1732553) Verfasst am: 26.02.2012, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Sargnagel hat folgendes geschrieben:
Und das hat durchaus seinen Sinn und Zweck. Ich glaube auch nicht dass das so ohne weiteres reicht. Man muss da auch eine Erklärung zur Verfassungstreue und so Zeug unterschreiben. Möglich dass es Ärger gibt, wenn man nicht alles genau angibt und es dann rauskommt. Aber wenn man Beamter ist und einer Organisation angehört, die permanent vom vfs beobachtet wird, dann sollte man sich vielleicht mal überlegen, was man denn eigentlich will.


Und das nicht nur als Beamter, zumindest nicht im Freistaat Bayern. Als Angestellter im oeffentlichen Dienst darfst du da abzeichnen, dass du nicht einer der in einer fuenf bis sechs Seiten langen Liste aufgefuehrten Organisationen nahestehst. Jede Menge Zeuchs, das ich gar nicht kenne - aber unter anderem auch Die Linke.

Was will ich? Einen guten Job und von meinem Recht auf politisches Engagement in diesem Land Gebrauch machen? Pustekuchen...
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Loke
der Lästerer



Anmeldungsdatum: 01.09.2010
Beiträge: 720

Beitrag(#1732562) Verfasst am: 26.02.2012, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Bhotharh hat folgendes geschrieben:
Sargnagel hat folgendes geschrieben:
Und das hat durchaus seinen Sinn und Zweck. Ich glaube auch nicht dass das so ohne weiteres reicht. Man muss da auch eine Erklärung zur Verfassungstreue und so Zeug unterschreiben. Möglich dass es Ärger gibt, wenn man nicht alles genau angibt und es dann rauskommt. Aber wenn man Beamter ist und einer Organisation angehört, die permanent vom vfs beobachtet wird, dann sollte man sich vielleicht mal überlegen, was man denn eigentlich will.


Und das nicht nur als Beamter, zumindest nicht im Freistaat Bayern. Als Angestellter im oeffentlichen Dienst darfst du da abzeichnen, dass du nicht einer der in einer fuenf bis sechs Seiten langen Liste aufgefuehrten Organisationen nahestehst. Jede Menge Zeuchs, das ich gar nicht kenne - aber unter anderem auch Die Linke.

Was will ich? Einen guten Job und von meinem Recht auf politisches Engagement in diesem Land Gebrauch machen? Pustekuchen...

Einen guten Job gibt es nur im öffentlichen Dienst? Mal was ganz neues.
Was ist so falsch daran, dass ein Arbeitgeber auswählen darf, welche Mitarbeiter er haben will? Für mich ist es verständlich, dass der Staat seine Mitarbeiter als seine Aushängeschilder nicht alles machen lässt, was sie wollen.

Du hast natürlich das Recht auf politisches Engagement, aber du hast auch das Recht auf persönliche Freiheit und was meinst du wie viele Arbeitgeber es toll finden, wenn du das während der Arbeitszeit exzessiv ausnutzt?
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Bhotharh
registrierter User



Anmeldungsdatum: 19.08.2007
Beiträge: 216

Beitrag(#1732563) Verfasst am: 26.02.2012, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Loke hat folgendes geschrieben:
Einen guten Job gibt es nur im öffentlichen Dienst? Mal was ganz neues.


Man stelle sich vor, es gibt Berufe, die man hauptsaechlich in staatlichen Einrichtungen ausueben kann Geschockt

Zitat:
Was ist so falsch daran, dass ein Arbeitgeber auswählen darf, welche Mitarbeiter er haben will? Für mich ist es verständlich, dass der Staat seine Mitarbeiter als seine Aushängeschilder nicht alles machen lässt, was sie wollen.


Es gibt imho gute Gruende dafuer, dass Fragen nach politischen Ansichten, Reliogion etc. in Vorstellungsgespraechen tabu sind.

Zitat:
Du hast natürlich das Recht auf politisches Engagement, aber du hast auch das Recht auf persönliche Freiheit und was meinst du wie viele Arbeitgeber es toll finden, wenn du das während der Arbeitszeit exzessiv ausnutzt?


Wow. EOD
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Desperadox
Nischenprodukt



Anmeldungsdatum: 18.01.2012
Beiträge: 1403
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1732564) Verfasst am: 26.02.2012, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Loke hat folgendes geschrieben:


Was ist so falsch daran, dass ein Arbeitgeber auswählen darf, welche Mitarbeiter er haben will? Für mich ist es verständlich, dass der Staat seine Mitarbeiter als seine Aushängeschilder nicht alles machen lässt, was sie wollen.


Für mich ist das nicht nur falsch,sondern verstößt sogar gegen das GG.

Artikel 3 (3) Niemand darf wegen ... seiner ... politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden....
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Loke
der Lästerer



Anmeldungsdatum: 01.09.2010
Beiträge: 720

Beitrag(#1732576) Verfasst am: 26.02.2012, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Desperadox hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:


Was ist so falsch daran, dass ein Arbeitgeber auswählen darf, welche Mitarbeiter er haben will? Für mich ist es verständlich, dass der Staat seine Mitarbeiter als seine Aushängeschilder nicht alles machen lässt, was sie wollen.


Für mich ist das nicht nur falsch,sondern verstößt sogar gegen das GG.

Artikel 3 (3) Niemand darf wegen ... seiner ... politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden....

Also hast du nichts dagegen, dass NPD-Parteimitglieder Geschichtslehrer werden? Wie tolerant von dir.

Es gibt auch die Religionsfreiheit, und trotzdem wirst du dich als A̶̶t̶̶h̶̶e̶̶i̶̶s̶̶t̶ Konfessionsloser schwer tun, ein Pfarrer zu werden oder sonst irgendeinen Beruf in kirchlichen Institutionen zu erreichen.
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Der_Guido
dafür dagegen zu sein



Anmeldungsdatum: 17.05.2006
Beiträge: 2518
Wohnort: Östlich von Holland

Beitrag(#1732628) Verfasst am: 26.02.2012, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Loke hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:


Was ist so falsch daran, dass ein Arbeitgeber auswählen darf, welche Mitarbeiter er haben will? Für mich ist es verständlich, dass der Staat seine Mitarbeiter als seine Aushängeschilder nicht alles machen lässt, was sie wollen.


Für mich ist das nicht nur falsch,sondern verstößt sogar gegen das GG.

Artikel 3 (3) Niemand darf wegen ... seiner ... politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden....

Also hast du nichts dagegen, dass NPD-Parteimitglieder Geschichtslehrer werden? Wie tolerant von dir.

Den kannst du -ohne gegen §3 GG zu verstoßen- abmahnen und ggf. entlassen, wenn er die Geschichte falsch darstellt.

Loke hat folgendes geschrieben:

Es gibt auch die Religionsfreiheit, und trotzdem wirst du dich als A̶̶t̶̶h̶̶e̶̶i̶̶s̶̶t̶ Konfessionsloser schwer tun, ein Pfarrer zu werden oder sonst irgendeinen Beruf in kirchlichen Institutionen zu erreichen.

Mag sein, dass du diesen Zustand für gut und daher geeignet findest, um es als Pro-Berufsverbot-Argument zu nutzen.
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Misterfritz
mini - mal
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
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Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#1732632) Verfasst am: 27.02.2012, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:


Was ist so falsch daran, dass ein Arbeitgeber auswählen darf, welche Mitarbeiter er haben will? Für mich ist es verständlich, dass der Staat seine Mitarbeiter als seine Aushängeschilder nicht alles machen lässt, was sie wollen.


Für mich ist das nicht nur falsch,sondern verstößt sogar gegen das GG.

Artikel 3 (3) Niemand darf wegen ... seiner ... politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden....

Also hast du nichts dagegen, dass NPD-Parteimitglieder Geschichtslehrer werden? Wie tolerant von dir.

Den kannst du -ohne gegen §3 GG zu verstoßen- abmahnen und ggf. entlassen, wenn er die Geschichte falsch darstellt.

man muss geschichte nicht falsch darstellen, um zu indoktrinieren.
und ja, ich denke schon, dass der arbeitgeber sich seine angestellten aussuchen darf. das tut doch jeder arbeitgeber. wenn ich vermute, dass ein bewerber nicht zu meinem unternehmen (und sei es der staat) stehen wird, stelle ich den nicht ein.
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Loke
der Lästerer



Anmeldungsdatum: 01.09.2010
Beiträge: 720

Beitrag(#1732633) Verfasst am: 27.02.2012, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:
Desperadox hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:


Was ist so falsch daran, dass ein Arbeitgeber auswählen darf, welche Mitarbeiter er haben will? Für mich ist es verständlich, dass der Staat seine Mitarbeiter als seine Aushängeschilder nicht alles machen lässt, was sie wollen.


Für mich ist das nicht nur falsch,sondern verstößt sogar gegen das GG.

Artikel 3 (3) Niemand darf wegen ... seiner ... politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden....

Also hast du nichts dagegen, dass NPD-Parteimitglieder Geschichtslehrer werden? Wie tolerant von dir.

Den kannst du -ohne gegen §3 GG zu verstoßen- abmahnen und ggf. entlassen, wenn er die Geschichte falsch darstellt.


Aber sonst ist das für dich in Ordnung, wenn der Staat so einen einstellt? Auch wenn er bei einer noch radikaleren Vereinigung ist?

Der_Guido hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:

Es gibt auch die Religionsfreiheit, und trotzdem wirst du dich als A̶̶t̶̶h̶̶e̶̶i̶̶s̶̶t̶ Konfessionsloser schwer tun, ein Pfarrer zu werden oder sonst irgendeinen Beruf in kirchlichen Institutionen zu erreichen.

Mag sein, dass du diesen Zustand für gut und daher geeignet findest, um es als Pro-Berufsverbot-Argument zu nutzen.

Ja, ich finde diesen Zustand gut. Ein Arbeitgeber soll selbst entscheiden können, wen er einstellt oder nicht. Allerdings passt dafür der Begriff Berufsverbot überhaupt nicht.
Wenn dich etwa ein Stipendiumswerk nicht unterstützt, weil du zu wenig gesellschaftlich machst, würdest du dann auch von einem "Förderverbot" sprechen als Widerspruch zur Freiheit des gesellschaftlichen Engagements?
Der Staat als Arbeitgeber stellt natürlich einen Sonderfall dar, allerdings sollten auch hier die Mitarbeiter die Werte des Staates mittragen.
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Desperadox
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Anmeldungsdatum: 18.01.2012
Beiträge: 1403
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Beitrag(#1732635) Verfasst am: 27.02.2012, 00:08    Titel: Antworten mit Zitat

Loke hat folgendes geschrieben:

Also hast du nichts dagegen, dass NPD-Parteimitglieder Geschichtslehrer werden? Wie tolerant von dir.


Solange er im Unterricht die Klappe über seine politischen Überzeugungen hält. zynisches Grinsen
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Loke
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Anmeldungsdatum: 01.09.2010
Beiträge: 720

Beitrag(#1732637) Verfasst am: 27.02.2012, 01:03    Titel: Antworten mit Zitat

Desperadox hat folgendes geschrieben:
Loke hat folgendes geschrieben:

Also hast du nichts dagegen, dass NPD-Parteimitglieder Geschichtslehrer werden? Wie tolerant von dir.


Solange er im Unterricht die Klappe über seine politischen Überzeugungen hält. zynisches Grinsen

Das ist als Geschichtelehrer wohl kaum möglich. Zumindest unterschwellig bringt der Lehrer uf kurz oder lang seime BOtschaft an den Mann...
Abgesehen davon sehe ich es wie Misterfritz.
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Dominik
...



Anmeldungsdatum: 16.10.2004
Beiträge: 1316
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Beitrag(#1732639) Verfasst am: 27.02.2012, 01:45    Titel: Antworten mit Zitat

(entsprechen die hier zum teil abgesonderten phrasen nicht einem beissreflex geistig kastrierter halbstarker auf der suche nach selbstbestaetigung durch forsches widersprechen um des widersprechens willen, sondern der tatsaechlichen meinung? Dann zurueck auf die sonderschule und demokratie paucken, aber sofort! Gleichbehandlungsprinzip der parteien, meinungsfreiheit,... Und diesen schwachsinnigen vergleich von linker und npd hab ich dermasen satt. Wie muss man temperiert worden sein um da keinen brechreiz zu kriegen?! Und JA es gab berufsverbote, und JA michael Csaszkóczy ist nach jahrelangen rechtsstreit sogar entschaedigt worden aber nur weil selbst die gew auf diesen krassen fall immer wieder verwiesen hat weil er nicht mal innerhalb der breiten grenzen der badenwuerttembergischen interpretationsnebel diskriminiert werden konnte. Dorothea vogt haette innerhalb dieser grenzen gelegen und ist, nachdem sie erst vor dem europaeischen gerichtshof fuer menschenrechte recht bekommen konnte heute lehrerin. Das sind zwei positive beispiele. Die anderen 1100 faelle gingen schlecht aus. Bock auf buch? Heinrich hannover "die republik vor gericht"
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"Die Kritik der Religion ist die Voraussetzung aller Kritik" Karl Marx (Ebd., MEW 1:378)
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