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"Linksterrorismus"?
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
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Beitrag(#1889035) Verfasst am: 07.12.2013, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Dies ist veraltet (vom 03.12. ) und offenbar auch falsch.

So ist die Aussage des Polizeisprechers erfunden? Wurde die Zeugen der Lüge überführt?
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Skeptiker
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Beitrag(#1889041) Verfasst am: 07.12.2013, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Dies ist veraltet (vom 03.12. ) und offenbar auch falsch.

So ist die Aussage des Polizeisprechers erfunden? Wurde die Zeugen der Lüge überführt?


Da muss man nichts unterstellen. Man muss abwarten, welches Bild sich letzten Endes ergeben wird.

Sollten die Antifas Teleskopschlagstöcke mit sich geführt haben, wäre das sicher nicht in Ordnung.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beitrag(#1889052) Verfasst am: 07.12.2013, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Dies ist veraltet (vom 03.12. ) und offenbar auch falsch.

So ist die Aussage des Polizeisprechers erfunden? Wurde die Zeugen der Lüge überführt?

Da das zumindest durch Videos in keiner Weise belegt ist - es sind weder Schlagstöcke selbst noch dazu passende Bewegungen sichtbar, auch als die Auseinandersetzungen heftiger werden -, dafür aber einige andere Aussagen aus dieser Ecke (Hausrecht, wer schlägt wen usw.) in der Tat als falsch erwiesen wurden, ist das zumindest nicht fernliegend. Bei den Ruhrbaronen habe ich in den Kommentaren auch eine Reihe von "Zeugenaussagen" von angeblich anwesenden Studenten gelesen, die durch das Video tatsächlich als falsch erweisbar sind. Schulterzucken
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Beitrag(#1889053) Verfasst am: 07.12.2013, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Sollten die Antifas Teleskopschlagstöcke mit sich geführt haben, wäre das sicher nicht in Ordnung.

Wenn das so wäre, wäre das doch arg schwach ausgedrückt.
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tillich (epigonal)
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Beiträge: 21802

Beitrag(#1889056) Verfasst am: 07.12.2013, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

NoReply hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
NoReply hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Kriminell? Ein paar Minuten eine Vorlesung stören ist für dich gleich kriminell? Da sind doch wohl ein paar Maßstäbe verrutscht.
Wie ich schon mehrfach sagte: Eine weniger provokante Aktionsform wäre sicher schlauer gewesen. Aber deswegen ist ein solcher friedlicher Protest doch noch lange nicht "kriminell".

"Kriminell" bedeutet für mich eine Straftat zu begehen und Hausfriedensbruch ist eine Straftat. Erst Recht in einer so organisierten Form wie in diesem Fall und vermummt.

Nach deiner Definition von "Hausfriedensbruch" wäre dann gleich nahezu jede beliebige Störung irgendeiner Veranstaltung "kriminell". Da wollen dir dann doch mal die Kirche im Dorf lassen, ne?

Nur bei legalen Veranstaltungen innerhalb von Gebäuden oder befriedetem Besitztum, wie es im Paragraphen heißt. Und nicht jede Störung ist ein Hausfriedensbruch. Zwischenrufe von Abgeordneten im Bundestag kann man ja auch als Störung empfinden, aber es ist kein Hausfriedensbruch, solange die Zwischenrufer nicht des Saales verwiesen werden.

Nebbich. Ein Hausfriedensbruch wird aus sowas erst dann, wenn man einem Hausverbot nicht nachkommt. (Das dazu notwendige Hausrecht hat der Dozent aber nicht, s. nächster Beitrag.) Das gilt für grundsätzlich öffentlich zugängliche Gebäude, wozu eine Universität wohl sicher gehört. "Befriedetes Besitztum" hat damit gar nichts zu tun, das bezeichnet, so wie ich das verstehe, Gelände unter freiem Himmel, das durch Mauern o.Ä. so klar abgegrenzt ist, dass die Regeln des Hausrechts entsprechend gelten. Das ist alles mE klar bei Wikipedia "Hausfriedensbruch" nachzulesen. Ende, weiteres bitte mit besseren Argumenten als irgendwelchen Mutmaßungen.

NoReply hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
2. Ein Hausfriedensbruch wird es erst, wenn man einem Hausverbot nicht Folge leistet. Das "Raus hier!" des Dozenten könnte man so verstehen, aber dazu müsste er das Hausrecht haben.

Das stimmt so nicht. Wenn jemand Fremdes nachts in mein Haus einbricht, habe ich ihm zuvor ja auch keinen expliziten Hausverbot erteilt. Trotzdem ist es ein Hausfriedensbruch.

Ja - weil es deine Wohnung ist und eben kein öffentlich zugängliches Gebäude. Mit den Augen rollen
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Zuletzt bearbeitet von tillich (epigonal) am 07.12.2013, 17:55, insgesamt 2-mal bearbeitet
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tillich (epigonal)
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Beitrag(#1889064) Verfasst am: 07.12.2013, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich bin ja selbst auch kein Jurist, aber nach meinem Dafuerhalten uebt ein Dozent waehrend seiner Vorlesung das Hausrecht fuer den Vorlesungsraum aus und kann nach eigenem Gusto, ohne sich mit der Universitaets- oder Fachbereichsleitungleitung abzustimmen, Stoerer des Saales verweisen, um seine Lehrveranstaltung stoerungsfrei zu halten. Erst weitergehende Massnahmnen wie ein generelles Hausverbot kann er selbst nicht verhaengen, sondern hoechstens bei der Universitaetsleitung anregen, die diese dann verhaengt oder auch nicht.

Nein, der Dozent hat nicht das Hausrecht. Die Stelle aus der Verfassung der Uni Bochum, nach der der Rektor das Hausrecht hat und es nur (!) an einen exakt umrissenen Personenkreis übertragen darf (weitere Mitglieder des Rektorats sowie, noch mal auf ihre Bereiche eingeschränkt, Dekane und Leiter zentraler Einrichtungen wie UB), hatte ich oben schon mal zitiert.

Die Uni Duisburg-Essen hat dieselbe Regelung in ihrer Grundordnung; von dort habe ich ein Schreiben* gefunden, das genau das extra noch mal klarstellt: Dozenten haben kein Hausrecht und sollen deshalb deeskalierend wirken; es kann höchstens, bei tatsächlichen Bedrohungslagen, die Polizei gerufen werden. Das wäre in der Situation sicher möglich gewesen; aber das Hausrecht hat der Dozent nicht. (Und ich halte es auch für sehr zweifelhaft, ob nach einer Ankündigung, dass man eh bald gehen würde, eine Notwehr mit körperlicher Gewalt in so einer Situation gerechtfertigt wäre.)
* Der Hintergrund ist zwar ein anderer (Studenten, die aus einer Veranstaltung, für die sie nicht zugelassen sind, nicht weggehen), aber das spielt für die rechtliche Aussage ja keine Rolle.


beachbernie hat folgendes geschrieben:
Nichtsdestotrotz halte ich die Antifaleute fuer die eigentlichen Verursacher des Vorfalls und damit fuer die Hauptverantwortlichen. Die hatten sicher das Recht die Studenten darauf hinzuweisen, was fuer ein Komilitone da unter ihnen weilt, da von einem fuehrenden Akteur der neonazistischen Szene durchaus eine schwere Gefahr fuer bestimmte Menschen ausgeht, die dem Feindbild dieser Szene entsprechen, sie hatten aber nicht das Recht die Vorlesung zu stoeren. Ihr legitimes Anliegen haetten sie auch erreichen koennen, wenn sie vor dem Vorlesungssaal entsprechende Flugblaetter verteilt haetten.

Dass die Wahl der Aktionsform ungeschickt war und erst die Möglichkeit zu dieser Eskalation geboten hat und sie deswegen besser vor dem Vorlesungssaal etwas gemacht hätten, schrub ich ja auch schon. Nur diese Kriminalisierung mach ich nicht mit.
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tillich (epigonal)
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Beitrag(#1889069) Verfasst am: 07.12.2013, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

NoReply hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Auch dass das Outing "Persönlichkeitsrechte verletzt" hätte, ist mMn offenbarer Unsinn: Es geht da um jemanden, der sich selbst als Neonazi-Aktivist in Führungspositionen, u.a. bei einer inzwischen verbotenen Kameradschaft und bei der daraufhin gegründeten Neonazi-Partei "Die Rechte", in die Öffentlichkeit begeben hat. Da kann es wohl kaum eine "Verletzung des Persönlichkeitsrechts" sein, diese - durch seine eigenen Aktivitäten! - öffentlich bekannten Informationen da bekannt zu machen, wo Leute mit diesem Mann ziemlich zufällig als Studienkollegen zu tun haben.

Du meinst das da:
„Jedwede Form der Gewaltanwendung ist absolut indiskutabel. Wir können es nicht dulden, dass Mitglieder unserer Universität so massiv angegangen werden. Das verletzt die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen und ist nicht hinnehmbar“, so Rektor Prof. Elmar Weiler.

Ich glaube die meinen da mit Verletzung von Persönlichkeitsrechten die Schläge gegen den Professor und nicht die des Studenten und selbst wenn wird es doch eindeutig als Zitat des Rektors gekennzeichnet.

Nein, Persönlichkeitsrecht bezieht sich auf den "Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich". U.a. geht es darum, was über eine Person wie öffentlich, z.B. in den Medien, gesagt werden darf.
Es geht dem Rektor hier also schon eindeutig um den geouteten Neonazi; dazu passt auch, dass die Uni direkt Putzkolonnen losgeschickt hat, die entsprechende Plakate beseitigt hat.

Dabei gilt aber natürlich, dass um so mehr über eine Person berichtet werden darf, je mehr sie sich selbst in die Öffentlichkeit begeben hat. Bei einem Politiker ist es also selbstverständlich erlaubt, über seine politische Haltung zu berichten. Was sich so banal anhört, ist hier aber genau der Punkt: Der Student ist führend in Neonazikreisen tätig und war Bundestagskandidat (!) für die Neonazipartei "Die Rechte".
Das Rektorat will also einen führenden, öffentlich als so auftretenden Neonazi davor schützen, dass an der Uni bekanntgemacht wird, dass er ein führender Neonazi ist - das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!
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fwo
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Beitrag(#1889072) Verfasst am: 07.12.2013, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Dies ist veraltet (vom 03.12. ) und offenbar auch falsch.

So ist die Aussage des Polizeisprechers erfunden? Wurde die Zeugen der Lüge überführt?

Da das zumindest durch Videos in keiner Weise belegt ist - es sind weder Schlagstöcke selbst noch dazu passende Bewegungen sichtbar, auch als die Auseinandersetzungen heftiger werden -, dafür aber einige andere Aussagen aus dieser Ecke (Hausrecht, wer schlägt wen usw.) in der Tat als falsch erwiesen wurden....

Welche Aussagen zum Hausrecht haben sich hier als falsch erwiesen?

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tillich (epigonal)
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Beitrag(#1889075) Verfasst am: 07.12.2013, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Dies ist veraltet (vom 03.12. ) und offenbar auch falsch.

So ist die Aussage des Polizeisprechers erfunden? Wurde die Zeugen der Lüge überführt?

Da das zumindest durch Videos in keiner Weise belegt ist - es sind weder Schlagstöcke selbst noch dazu passende Bewegungen sichtbar, auch als die Auseinandersetzungen heftiger werden -, dafür aber einige andere Aussagen aus dieser Ecke (Hausrecht, wer schlägt wen usw.) in der Tat als falsch erwiesen wurden....

Welche Aussagen zum Hausrecht haben sich hier als falsch erwiesen?

Dass es sich um Hausfriedensbruch handeln könnte (einen der Vorwürfe, wegen dem die Polizei ermittelt)? Hast du meine Beiträge dazu gelesen?
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fwo
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Beitrag(#1889086) Verfasst am: 07.12.2013, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:

Dies ist veraltet (vom 03.12. ) und offenbar auch falsch.

So ist die Aussage des Polizeisprechers erfunden? Wurde die Zeugen der Lüge überführt?

Da das zumindest durch Videos in keiner Weise belegt ist - es sind weder Schlagstöcke selbst noch dazu passende Bewegungen sichtbar, auch als die Auseinandersetzungen heftiger werden -, dafür aber einige andere Aussagen aus dieser Ecke (Hausrecht, wer schlägt wen usw.) in der Tat als falsch erwiesen wurden....

Welche Aussagen zum Hausrecht haben sich hier als falsch erwiesen?

Dass es sich um Hausfriedensbruch handeln könnte (einen der Vorwürfe, wegen dem die Polizei ermittelt)? Hast du meine Beiträge dazu gelesen?

Du meinst den Brief an die Dekanate der Fakultäten?

Das ist zwar die erste Auskunft aus dem Haus zur Vermeidung unnötiger Streitigkeiten, aber ob ein Richter das genauso sieht, halte ich nicht für sicher. Was hier stattfand, war eine Störung der Veranstaltung, die der aktuelle Dozent als Besitzdiener abzuwehren verpflichtet ist, was er mit der Anordnung "Raus hier" auch gemacht hat. Das hat mit einer formalen Übertragung des Hausrechtes an der Stelle erstmal wenig zu tun. Das dürfte an der Stelle auch Handlungen zur Besitzwehr beinhalten, d.h. Handlungen zur unmittelbaren Abwehr der Störung.

Der Dozent war mit Sicherheit nicht verpflichtet, körperlich gegen die Störer vorzugehen, aber ich gehe davon aus, dass es rechtmäßig war. Da würde ich aber die offizielle Entscheidung abwarten, ich gehe auch davon aus, dass das untersucht wird, nachdem es solche Wellen geschlagen hat.

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Beitrag(#1889097) Verfasst am: 07.12.2013, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
NoReply hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Nach deiner Definition von "Hausfriedensbruch" wäre dann gleich nahezu jede beliebige Störung irgendeiner Veranstaltung "kriminell". Da wollen dir dann doch mal die Kirche im Dorf lassen, ne?

Nur bei legalen Veranstaltungen innerhalb von Gebäuden oder befriedetem Besitztum, wie es im Paragraphen heißt. Und nicht jede Störung ist ein Hausfriedensbruch. Zwischenrufe von Abgeordneten im Bundestag kann man ja auch als Störung empfinden, aber es ist kein Hausfriedensbruch, solange die Zwischenrufer nicht des Saales verwiesen werden.

Nebbich. Ein Hausfriedensbruch wird aus sowas erst dann, wenn man einem Hausverbot nicht nachkommt. (Das dazu notwendige Hausrecht hat der Dozent aber nicht, s. nächster Beitrag.) Das gilt für grundsätzlich öffentlich zugängliche Gebäude, wozu eine Universität wohl sicher gehört. "Befriedetes Besitztum" hat damit gar nichts zu tun, das bezeichnet, so wie ich das verstehe, Gelände unter freiem Himmel, das durch Mauern o.Ä. so klar abgegrenzt ist, dass die Regeln des Hausrechts entsprechend gelten. Das ist alles mE klar bei Wikipedia "Hausfriedensbruch" nachzulesen. Ende, weiteres bitte mit besseren Argumenten als irgendwelchen Mutmaßungen.


Welche Mutmaßungen? Du hattest allgemein behauptet, dass für mich jede Störung einer Veranstaltung ein Hausfriedensbruch darstellt und das stimmt nicht. Daher hatte ich dir allgemein geantwortet wo ich Hausfriedensbruch sehen würde. Hat nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun. Das es sich im vorliegenden Fall nicht um befriedetes Besitztum handelt ist mir auch klar. Es handelt sich um ein Gebäude.

Und das einem Hausfriedensbruch immmer ein Hausverbot vorrausgehen muss stimmt nicht. Wenn ein Wirt abends seine Gäste aus der Kneipe herrausschmeißt, weil er Feierabend machen will, erteilt er ihnen ja auch keinen Hausverbot. Wenn sie am nächsten Tag wieder kommen wollen können sie das gerne tun. Trotzdem müssen sie diesem Rauswurf folge leisten, sonst wäre es Hausfriedensbruch.

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
NoReply hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
2. Ein Hausfriedensbruch wird es erst, wenn man einem Hausverbot nicht Folge leistet. Das "Raus hier!" des Dozenten könnte man so verstehen, aber dazu müsste er das Hausrecht haben.


Das "Raus hier!" war kein Hausverbot. Es war nur ein Rauswurf. Das ist ein Unterschied (s. o.).

Und ich denke er muss dazu kein Hausrecht haben. Es ist Geschäftsführung ohne Auftrag, kommt doch häufig vor:

1. Beispiel: Ein Kunde fängt an herumzuschreien und zu pöbeln. Der Chef ist noch nicht da und die Sekretärin schmeißt ihn raus. Hat die Sekretärin Hausrecht? Wahrscheinlich nein. Darf sie ihn trotzdem rausschmeisen? Ja, weil es offensichtlich im Interesse des Chefs und Hausrechtinhabers steht.

2. Beispiel: Ein Mann befindet sich alleine in der von seiner Freundin gemieteten Wohnung. Die Freundin ist nicht da. Plötzlich klingelt es und er lässt zwei Leute rein. Sie erzählen ihm, dass sie Zeugen Jehovas sind und er will mit ihnen nix zu tun haben und schmeißt sie daher wieder raus. Hat er Hausrecht? Wahrscheinlich nicht. Seine Freundin ist die Mieterin und ohne explizite Hausordnung hat er kein Hausrecht. Darf er sie trotzdem rausschmeißen? Ja, er handelt im Interesse seiner Freundin.

3. Beispiel: Ein Kind hat sturmfrei und feiert im Haus seiner Eltern eine Party. Ein betrunkener Gast fängt an zu randalieren und es schmeißt ihn raus. Darf es das? Ja, es besitzt zwar kein Hausrecht, handelt aber im Interesse seiner Eltern.

Nach deiner Argumentation würde ja alle Personen in den Beispielen illegal handeln.

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
NoReply hat folgendes geschrieben:
Das stimmt so nicht. Wenn jemand Fremdes nachts in mein Haus einbricht, habe ich ihm zuvor ja auch keinen expliziten Hausverbot erteilt. Trotzdem ist es ein Hausfriedensbruch.

Ja - weil es deine Wohnung ist und eben kein öffentlich zugängliches Gebäude. Mit den Augen rollen


Du hattest behauptet, dass einem Hausfriedensbruch immer ein Hausverbot vorrausgehen muss und das stimmt nicht. Selber Mit den Augen rollen
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Beitrag(#1889108) Verfasst am: 07.12.2013, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Mit der Methode "Geschäftsführung ohne Auftrag" könnte man auch - getreu dem Motto Nazis raus! - den Neofaschisten aus dem Hörsaal werfen, in der Annahme, dass dies doch sicherlich und auch in der Art und Weise des Rauswurfs (!) im Interesse der Unileitung wäre.

Wozu noch Hausrecht?

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Beitrag(#1889116) Verfasst am: 07.12.2013, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

NoReply hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
NoReply hat folgendes geschrieben:
Das stimmt so nicht. Wenn jemand Fremdes nachts in mein Haus einbricht, habe ich ihm zuvor ja auch keinen expliziten Hausverbot erteilt. Trotzdem ist es ein Hausfriedensbruch.

Ja - weil es deine Wohnung ist und eben kein öffentlich zugängliches Gebäude. Mit den Augen rollen

Du hattest behauptet, dass einem Hausfriedensbruch immer ein Hausverbot vorrausgehen muss und das stimmt nicht. Selber Mit den Augen rollen

Nein. Ich hatte gesagt, dass das bei grundsätzlich für öffentlichen Zuganglich gedachten Gebäuden (wie zB auch Kaufhäusern) so ist, und den Unterschied zu solchen Räumen, die nicht für öffentlichen Zugang gedacht sind und bei denen deshalb schon das unerlaubte Betreten Hausfriedensbruch ist (wie zB Wohnungen), herausgestellt. Diesen ganz wesentlichen Unterschied ignorierst du die ganz Zeit mit deinen Beispielen.
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Beitrag(#1889122) Verfasst am: 07.12.2013, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

NoReply hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
NoReply hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
2. Ein Hausfriedensbruch wird es erst, wenn man einem Hausverbot nicht Folge leistet. Das "Raus hier!" des Dozenten könnte man so verstehen, aber dazu müsste er das Hausrecht haben.

Das "Raus hier!" war kein Hausverbot. Es war nur ein Rauswurf. Das ist ein Unterschied (s. o.).

Und ich denke er muss dazu kein Hausrecht haben.

Doch, das wäre mE ein Hausverbot, und er müsste dazu das Hausrecht haben. Auch wenn, wie in deinem Beispiel, ein Wirt seine Gäste irgendwann rausschmeißt, wäre das, so wie ich das verstehe, ein Hausverbot, wenn auch ein erkennbar auf diesen Abend beschränktes.

Diese Hilfskonstruktionen mit "Geschäftsführung ohne Auftrag" oder "Besitzdienerschaft" (von fwo) können mE deswegen nicht ziehen, weil die Universität ganz eindeutig geregelt hat, wer das Hausrecht hat. Wenn das so klar und abschließend geregelt ist, dann kann sich das nicht über solche Hilfskonstruktionen dann doch irgendjemand anders anmaßen. Dann muss ein Dozent, der ernsthaft jemanden rausschmeißen will und das nicht gütlich erreicht, eben jemanden heranziehen, der das Hausrecht hat (oder von diesem ausdrücklich mit der Stellvertretung beauftragt wurde).

Du und fwo tut so, als wäre das irgendwie ein vernachlässigbares Versehen, dass die Uni das Hausrecht auf einen so engen Kreis beschränkt hat, und dass man das deswegen über solche Hilfskonstruktionen umgehen dürfte. Das ist aber offensichtlich ganz bewusst so gemacht - ich vermute, weil man ganz bewusst nicht dem einen Kreis der Mitglieder der Universität grundsätzlich den Knüpel des Hausrechts gegenüber dem anderen Teil in die Hand geben wollte.

Aber ich wäre echt dankbar, wenn sich mal ein Jurist dazu äußern könnte.
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beachbernie
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Beitrag(#1889137) Verfasst am: 07.12.2013, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Brudi hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Zum einen ein Video auf Youtube:

www.youtube.com/watch?v=8wESii2GmXY


Hm, ich muß einräumen, daß der Vorfall hier tatsächlich in einem etwas anderen Licht erscheint.

Das verstehe ich gut. Woanders habe ich den Vorfall, bevor ich die Videos gesehen habe, auch noch sehr anders kommentiert. Der "DerWesten"-Artikel berichtet, wenn man sich das Video anschaut, zu einem guten Teil einfach falsch.


Wenn man mit "SA"-Methoden argumentiert, sollte man im Auge behalten, wie sich diese darstellen.


Also, gut, ich distanziere mich vom SA-Vergleich, nachdem ich das Video gesehen habe. Offenbar war der Übergriff harmloser, als ich nach der Berichterstattung zufolge eingeschätzt habe, und anscheinend war die Reaktion des Professors heftiger, als es der Situation angemessen war.

Gleichwohl bin ich nach wie vor der Meinung, daß solche Aktionen kein Mittel der Auseinandersetzung mit Rechtsextremisten sein sollte.



Haeltst Du es eigentlich prinzipiell fuer legitim, dass Fuehrungskader rechtsextremer Organisationen wie z.B. hier an ihrer Uni geoutet werden, wenn dies auf nicht provokative Art und Weise geschieht? Z.B. in diesem Fall durch Flugblaetter vor dem Zugang zum Hoersaal? Oder lehnst Du auch das schon ab?

Schliesslich geht von solchen Leuten und ihrem Umfeld eine ernste Gefahr fuer ihre Umgebung aus, z.B. fuer alle, die ihnen "nicht deutsch genug" sind.
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Wolf
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Beitrag(#1889143) Verfasst am: 07.12.2013, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:

[...]



Haeltst Du es eigentlich prinzipiell fuer legitim, dass Fuehrungskader rechtsextremer Organisationen wie z.B. hier an ihrer Uni geoutet werden, wenn dies auf nicht provokative Art und Weise geschieht? Z.B. in diesem Fall durch Flugblaetter vor dem Zugang zum Hoersaal? Oder lehnst Du auch das schon ab?
Ich lehne es ab, sofern er sich in der Uni nicht politisch betätigt.
Zitat:

Schliesslich geht von solchen Leuten und ihrem Umfeld eine ernste Gefahr fuer ihre Umgebung aus, z.B. fuer alle, die ihnen "nicht deutsch genug" sind.

Wurde er schon mal tätlich?
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Anmeldungsdatum: 12.08.2003
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Wohnort: München

Beitrag(#1889144) Verfasst am: 07.12.2013, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:

[...]



Haeltst Du es eigentlich prinzipiell fuer legitim, dass Fuehrungskader rechtsextremer Organisationen wie z.B. hier an ihrer Uni geoutet werden, wenn dies auf nicht provokative Art und Weise geschieht? Z.B. in diesem Fall durch Flugblaetter vor dem Zugang zum Hoersaal? Oder lehnst Du auch das schon ab?
Ich lehne es ab, sofern er sich in der Uni nicht politisch betätigt.
Zitat:

Schliesslich geht von solchen Leuten und ihrem Umfeld eine ernste Gefahr fuer ihre Umgebung aus, z.B. fuer alle, die ihnen "nicht deutsch genug" sind.

Wurde er schon mal tätlich?


Wer sich in rechtsextremen Orgas betätigt, fördert Diskriminierung aktiv. Muss Diskriminierung erst mit Gewalt verbunden sein, um sie zu verurteilen und sich gegen diejenigen zu stellen, wo immer sie sich befinden?
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Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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Brudi
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Anmeldungsdatum: 20.11.2013
Beiträge: 263

Beitrag(#1889148) Verfasst am: 07.12.2013, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:

Wurde er schon mal tätlich?


Er war führender Kopf der Kameradschaft „Nationaler Widerstand Dortmund“ (NWDO), von ihr gingen eine Reihe gewalttätiger Aktionen aus,
zum Beipiel auch ein von dem Geouteten mitangeführten Angriff auf die DGB-Demo 2009 in Dortmund.
Die NWDO wurde am 23.08.2012 verboten, weil sich die Kameradschaft offen zum Nationalsozialismus bekannte und die Kameradschaft
in wirklicher SA-Manier (Gewalt gegen Andersdenkende) ausrichtete.
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Skeptiker
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Beitrag(#1889149) Verfasst am: 07.12.2013, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Aber ich wäre echt dankbar, wenn sich mal ein Jurist dazu äußern könnte.


Aber kein Jurist, der an der Bochumer Uni ausgebildet wurde ...-! Nein, so geht das nicht!
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beachbernie
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Beitrag(#1889157) Verfasst am: 07.12.2013, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:

[...]



Haeltst Du es eigentlich prinzipiell fuer legitim, dass Fuehrungskader rechtsextremer Organisationen wie z.B. hier an ihrer Uni geoutet werden, wenn dies auf nicht provokative Art und Weise geschieht? Z.B. in diesem Fall durch Flugblaetter vor dem Zugang zum Hoersaal? Oder lehnst Du auch das schon ab?
Ich lehne es ab, sofern er sich in der Uni nicht politisch betätigt.
Zitat:

Schliesslich geht von solchen Leuten und ihrem Umfeld eine ernste Gefahr fuer ihre Umgebung aus, z.B. fuer alle, die ihnen "nicht deutsch genug" sind.

Wurde er schon mal tätlich?



Ob er wirklich selbst schon mal taetlich geworden ist, ist hier nebensaechlich.

Er bewegt sich erwiesenermassen in fuehrender Position in Kreisen, von denen ebenfalls erwiesenermassen in der Vergangenheit schwere politisch motivierte Gewalt ausgegangen ist und stellt somit eine potentielle Gefahr fuer viele seiner Komilitonen dar.

Das reicht mir um ein berechtigtes Interesse seiner Umgebung zu erkennen, dass sein politischer Hintergrund bekannt gemacht wird, auch ohne dass er sich direkt an der Uni politisch betaetigt. Die Gefahr, dass er potentielle Ziele fuer Gewaltaktionen seiner Kameraden ausspaehen koennte, ist naemlich nicht von der Hand zu weisen. Man muss potentiellen Feindbildern der Neonaziszene (Migranten, Linken, Juden etc.) zumindest die Moeglichkeit geben sich vor ihm vorzusehen und das geht nur, wenn man sie ueber die potentielle Gefahr informiert.
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tillich (epigonal)
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Beitrag(#1889158) Verfasst am: 07.12.2013, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:

[...]

Haeltst Du es eigentlich prinzipiell fuer legitim, dass Fuehrungskader rechtsextremer Organisationen wie z.B. hier an ihrer Uni geoutet werden, wenn dies auf nicht provokative Art und Weise geschieht? Z.B. in diesem Fall durch Flugblaetter vor dem Zugang zum Hoersaal? Oder lehnst Du auch das schon ab?
Ich lehne es ab, sofern er sich in der Uni nicht politisch betätigt.

Ja, genau. Er war ja bloß führendes Mitglied beim NWDO (Nationaler Widerstand Dortmund, inzwischen verboten, wobei unser Herzchen namentlich erwähnt wurde), bei den Autonomen Nationalisten, Bundestagskandidat der Neonazipartei "Die Rechte" ... sitzt also mittendrin in der gewalttätigen Dormunder Naziszene. Aber man darf das arme Kerlchen bloß nicht als das "outen", was er ist, weil is ja alles ganz privat und so, was der macht, und diese zarte Persönlichkeit muss ja geschützt werden.

Wo kommen wir denn da hin, wenn man einen führenden Nazi an der Uni auch als als führenden Nazi bezeichnen könnte, ohne vorher den führenden Nazi zu fragen.
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Beitrag(#1889159) Verfasst am: 07.12.2013, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Die Uni Duisburg-Essen hat dieselbe Regelung in ihrer Grundordnung; von dort habe ich ein Schreiben* gefunden, das genau das extra noch mal klarstellt: Dozenten haben kein Hausrecht und sollen deshalb deeskalierend wirken; es kann höchstens, bei tatsächlichen Bedrohungslagen, die Polizei gerufen werden. Das wäre in der Situation sicher möglich gewesen; aber das Hausrecht hat der Dozent nicht. (Und ich halte es auch für sehr zweifelhaft, ob nach einer Ankündigung, dass man eh bald gehen würde, eine Notwehr mit körperlicher Gewalt in so einer Situation gerechtfertigt wäre.)
* Der Hintergrund ist zwar ein anderer (Studenten, die aus einer Veranstaltung, für die sie nicht zugelassen sind, nicht weggehen), aber das spielt für die rechtliche Aussage ja keine Rolle.


Verdrehst du den Zweck dieses Schreibens da nicht?
Es heißt:
Zitat:
Es wird daher empfohlen, sich in derartigen Situationen deeskalierend zu verhalten. Es kann nicht Aufgabe des Aufsichtspersonals bzw. der einzelnen Dozentinnen und Dozenten sein, beispielsweise eine fehlende Zulassung zu einer Lehrveranstaltung oder zu einer Prüfung auch faktisch durchzusetzen.


Klingt mir doch eher so, als ob die Universität hier ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren Studenten und Mitarbeitern ernst nimmt und diese vor Verletzungen schützen will.

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
NoReply hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Auch dass das Outing "Persönlichkeitsrechte verletzt" hätte, ist mMn offenbarer Unsinn: Es geht da um jemanden, der sich selbst als Neonazi-Aktivist in Führungspositionen, u.a. bei einer inzwischen verbotenen Kameradschaft und bei der daraufhin gegründeten Neonazi-Partei "Die Rechte", in die Öffentlichkeit begeben hat. Da kann es wohl kaum eine "Verletzung des Persönlichkeitsrechts" sein, diese - durch seine eigenen Aktivitäten! - öffentlich bekannten Informationen da bekannt zu machen, wo Leute mit diesem Mann ziemlich zufällig als Studienkollegen zu tun haben.

Du meinst das da:
„Jedwede Form der Gewaltanwendung ist absolut indiskutabel. Wir können es nicht dulden, dass Mitglieder unserer Universität so massiv angegangen werden. Das verletzt die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen und ist nicht hinnehmbar“, so Rektor Prof. Elmar Weiler.

Ich glaube die meinen da mit Verletzung von Persönlichkeitsrechten die Schläge gegen den Professor und nicht die des Studenten und selbst wenn wird es doch eindeutig als Zitat des Rektors gekennzeichnet.

Nein, Persönlichkeitsrecht bezieht sich auf den "Schutz der Persönlichkeit einer Person vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich". U.a. geht es darum, was über eine Person wie öffentlich, z.B. in den Medien, gesagt werden darf.
Es geht dem Rektor hier also schon eindeutig um den geouteten Neonazi; dazu passt auch, dass die Uni direkt Putzkolonnen losgeschickt hat, die entsprechende Plakate beseitigt hat.


Mir ist das nicht so klar, da ich den Begriff Persönlichkeitsrechte auch schon in anderer Bedeutung gehört habe, aber vielleicht hast du recht. Trotzdem disqualifiziert das nicht die Berichterstattung der WAZ, da es doch eindeutig als Zitat des Rektors gekennzeichnet ist und zum anderen aus rechtspositivistischer Sicht vielleicht sogar stimmt. Kenne mich da überhaupt nicht aus.

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Mit der Methode "Geschäftsführung ohne Auftrag" könnte man auch - getreu dem Motto Nazis raus! - den Neofaschisten aus dem Hörsaal werfen, in der Annahme, dass dies doch sicherlich und auch in der Art und Weise des Rauswurfs (!) im Interesse der Unileitung wäre.

Wozu noch Hausrecht?

Anpacken, Rumschreien, Mitmachen!

Borges macht es vor ...-! Cool


Ich bezweifle, dass die Universität den Studenten einfach so exmatrikulieren könnte, wenn sie das wollte. Sie muss sich ja (glücklicherweise) auch an Gesetze und den Rechtsweg handeln, daher kann es auch nicht in ihrem Interesse liegen.

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Nein. Ich hatte gesagt, dass das bei grundsätzlich für öffentlichen Zuganglich gedachten Gebäuden (wie zB auch Kaufhäusern) so ist, und den Unterschied zu solchen Räumen, die nicht für öffentlichen Zugang gedacht sind und bei denen deshalb schon das unerlaubte Betreten Hausfriedensbruch ist (wie zB Wohnungen), herausgestellt. Diesen ganz wesentlichen Unterschied ignorierst du die ganz Zeit mit deinen Beispielen.


Ok, das sind aber denke ich verschiedene Fragen.

Die erste Frage ist ja, ob ein Rauswurf vom Hausrechtinhaber rechtens gewesen wäre. Da bestehen sicherlich rechtliche Unterschiede, ob es sich um eine Privatwohnung, ein privates Unternehmen oder ein Gebäude öffentlichen Rechtes handelt, da man sich an andere Gesetze halten muss (Privatwohnung: keine speziellen; privates Unternehmen: AGG; öffentliches Gebäude: Verwaltungsrecht)

Jedoch denke ich, dass der Rauswurf bei einer solchen Störung auch für öffentliche Gebäude ok wäre. Das siehst du so wie ich dich verstehe ja aber auch nicht anders.

Die zweite Frage ist, ob die Person dazu auch als Geschäftsführer ohne Auftrag berechtigt war. Hierüber sind wir ja verschiedener Meinung und hier denke ich spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Privatwohnung, ein privates Unternehmen oder ein öffentliches Gebäude handelt.

Daher bezogen sich meine Beispiele auch auf diese zweite Frage.

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Diese Hilfskonstruktionen mit "Geschäftsführung ohne Auftrag" oder "Besitzdienerschaft" (von fwo) können mE deswegen nicht ziehen, weil die Universität ganz eindeutig geregelt hat, wer das Hausrecht hat. Wenn das so klar und abschließend geregelt ist, dann kann sich das nicht über solche Hilfskonstruktionen dann doch irgendjemand anders anmaßen. Dann muss ein Dozent, der ernsthaft jemanden rausschmeißen will und das nicht gütlich erreicht, eben jemanden heranziehen, der das Hausrecht hat (oder von diesem ausdrücklich mit der Stellvertretung beauftragt wurde).

Du und fwo tut so, als wäre das irgendwie ein vernachlässigbares Versehen, dass die Uni das Hausrecht auf einen so engen Kreis beschränkt hat, und dass man das deswegen über solche Hilfskonstruktionen umgehen dürfte. Das ist aber offensichtlich ganz bewusst so gemacht - ich vermute, weil man ganz bewusst nicht dem einen Kreis der Mitglieder der Universität grundsätzlich den Knüpel des Hausrechts gegenüber dem anderen Teil in die Hand geben wollte.


Ich denke durchaus auch, dass sie das bewusst taten. Es macht ja auch einen Unterschied, ob man selber das Hausrecht besitzt oder ob man es nur als GoA ausführt:

1. Wenn man es selber besitzt darf man nach eigenem Gutdünken entscheiden, als GoA muss man im (vermeintlichen) Interesse des tatsächlichen Inhabers handeln.

Beispiel: Eine Tochter dürfte nicht ihren Freund ins Haus lassen, wenn die Eltern ihm vorher ausdrücklich Hausverbot erteilt haben, da sie eben selber kein Hausrecht besitzt.

2. Als GoA darf man natürlich auch nur solange handeln, wie der Hausrechtinhaber nicht da ist.

Beispiel: Der Professor dürfte niemandem einen Hausverbot über eine Woche erteilen. Das dürften nur die tatsächlichen Hausrechtinhaber.

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Aber ich wäre echt dankbar, wenn sich mal ein Jurist dazu äußern könnte.


Ich auch, vielleicht Fake?

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Haeltst Du es eigentlich prinzipiell fuer legitim, dass Fuehrungskader rechtsextremer Organisationen wie z.B. hier an ihrer Uni geoutet werden, wenn dies auf nicht provokative Art und Weise geschieht? Z.B. in diesem Fall durch Flugblaetter vor dem Zugang zum Hoersaal? Oder lehnst Du auch das schon ab?

Schliesslich geht von solchen Leuten und ihrem Umfeld eine ernste Gefahr fuer ihre Umgebung aus, z.B. fuer alle, die ihnen "nicht deutsch genug" sind.


Ich finde es kommt immer drauf an. Personen des öffentlichen Lebens finde ich darf man immer "outen", jedoch nur was auch wirklich öffentlich ist. (z.B. keine Telefonnummer oder Anschrift)
Und gilt auch für Linken, FDP, Grünen, SPD oder CDU-Führungskader (auch wenn hier wohl niemand Anstoß nehmen würde).

Straftäter finde ich darf man nur outen, wenn sie auch rechtskräftig verurteilt wurden und nicht aus Verdachtmomenten. Aber auch hier hat es für mich nicht speziell etwas mit Rechtsextremen zu tun. Man darf auch unpolitische Mörder, Betrüger oder Vergewaltiger outen.

So viel wie ich über den vorliegenden Fall gelesen habe, finde ich das Outing aus dem ersten Grund ok und stoße mich nur an der Art.
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beachbernie
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Beitrag(#1889164) Verfasst am: 07.12.2013, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

NoReply hat folgendes geschrieben:

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Haeltst Du es eigentlich prinzipiell fuer legitim, dass Fuehrungskader rechtsextremer Organisationen wie z.B. hier an ihrer Uni geoutet werden, wenn dies auf nicht provokative Art und Weise geschieht? Z.B. in diesem Fall durch Flugblaetter vor dem Zugang zum Hoersaal? Oder lehnst Du auch das schon ab?

Schliesslich geht von solchen Leuten und ihrem Umfeld eine ernste Gefahr fuer ihre Umgebung aus, z.B. fuer alle, die ihnen "nicht deutsch genug" sind.


Ich finde es kommt immer drauf an. Personen des öffentlichen Lebens finde ich darf man immer "outen", jedoch nur was auch wirklich öffentlich ist. (z.B. keine Telefonnummer oder Anschrift)
Und gilt auch für Linken, FDP, Grünen, SPD oder CDU-Führungskader (auch wenn hier wohl niemand Anstoß nehmen würde).

Straftäter finde ich darf man nur outen, wenn sie auch rechtskräftig verurteilt wurden und nicht aus Verdachtmomenten. Aber auch hier hat es für mich nicht speziell etwas mit Rechtsextremen zu tun. Man darf auch unpolitische Mörder, Betrüger oder Vergewaltiger outen.

So viel wie ich über den vorliegenden Fall gelesen habe, finde ich das Outing aus dem ersten Grund ok und stoße mich nur an der Art.



Ich denke hier unterscheiden wir uns wirklich ueberhaupt nicht.

Ich moechte nur meine bisherigen postings ergaenzend betonen, dass ich als legitimes outing ebenfalls nur die Weitergabe von Informationen ueber den politischen Hintergrund des Mannes ansehe (also im Grunde genommen nichts anderes als jeder auch ueber google rauskriegen kann) und keinesfalls die Weitergabe persoenlicher Daten wie Adresse oder Telefonnumer.
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Beitrag(#1889166) Verfasst am: 07.12.2013, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich moechte nur meine bisherigen postings ergaenzend betonen, dass ich als legitimes outing ebenfalls nur die Weitergabe von Informationen ueber den politischen Hintergrund des Mannes ansehe (also im Grunde genommen nichts anderes als jeder auch ueber google rauskriegen kann) und keinesfalls die Weitergabe persoenlicher Daten wie Adresse oder Telefonnumer.

Ja selbstverständlich. Von solchen Persönlichen Daten war da aber nicht die Rede. Plakat
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Brudi
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Beitrag(#1889168) Verfasst am: 07.12.2013, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Die Universität Bielefeld hat ganz anders reagiert auf die Einschreibungen von Kadern der rechtsextremen Szene und eine breit angelegte Kampagne des Rektorats ins Leben gerufen.
Wenn so etwas ausbleibt, kommt es halt zu solchen Aktionen, die schief gelaufen sind, die in der Form diskussionswürdig sind, aber notwendig, wenn jedewede Reaktion der Leitung der Hochschule ausbleibt.

http://www.uni-bielefeld.de/ohne-vorurteile/

NoReply hat folgendes geschrieben:
Ich finde es kommt immer drauf an. Personen des öffentlichen Lebens finde ich darf man immer "outen", jedoch nur was auch wirklich öffentlich ist. (z.B. keine Telefonnummer oder Anschrift)


Der Geoutete zeichnet verantwortlich für Anmeldungen von Demonstrationen vor den Privatwohnungen lokaler Politiker der Dortmunder SPD und Grünen im vergangenen Jahr in der Vorweihnachtszeit.
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Misterfritz
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Beitrag(#1889170) Verfasst am: 07.12.2013, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Brudi hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ich finde es kommt immer drauf an. Personen des öffentlichen Lebens finde ich darf man immer "outen", jedoch nur was auch wirklich öffentlich ist. (z.B. keine Telefonnummer oder Anschrift)


Der Geoutete zeichnet verantwortlich für Demonstrationen vor den Privatwohnungen lokaler Politiker der Dortmunder SPD und Grünen im vergangenen Jahr in der Vorweihnachtszeit.

aha,
du meinst, weil die eine seite das macht, darf/sollte die andere das auch machen?
jau, hat sowas christliches, auge um auge, zahn um zahn....
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Beitrag(#1889174) Verfasst am: 07.12.2013, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

NoReply hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Mit der Methode "Geschäftsführung ohne Auftrag" könnte man auch - getreu dem Motto Nazis raus! - den Neofaschisten aus dem Hörsaal werfen, in der Annahme, dass dies doch sicherlich und auch in der Art und Weise des Rauswurfs (!) im Interesse der Unileitung wäre.

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Ich bezweifle, dass die Universität den Studenten einfach so exmatrikulieren könnte, wenn sie das wollte. Sie muss sich ja (glücklicherweise) auch an Gesetze und den Rechtsweg handeln, daher kann es auch nicht in ihrem Interesse liegen.


Nehmen wir mal an, Borges hätte eine Weile dem Vortrag der Antifa zugehört, im Vertrauen, dass es die Vorlesung nur 5-10 Minuten unterbrechen würde und eventuell wichtige Informationen verbreitet würden.

Nachdem er gehört hätte, dass er einen neofaschistischen Funktionär in *seinem* Hörsaal sitzen hat, hätte er diesen auch spontan mit den Worten "Raus hier!" des Saales verweisen können und zwar mit dem Hinweis, er handele hier als Geschäftsführer ohne Auftrag aber im Interesse der Uni, denn schließlich ist so etwas ja rufschädigend. (ist es ja wirklich, auch für Borges selbst!)

---

Man sieht daran schon, dass es alles andere als klar ist, in welcher Weise Borges von seiner vermeintlichen Befugnis Gebrauch macht.

Denn eine Störung von 10 Minuten ist angesichts eines wichtigen Inhaltes noch kein Grund, auszurasten. Und der Rest ist einfach auch eine politische Positionierung von Borges, von den Studenten und -innen und von der Unileitung.
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Brudi
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Beitrag(#1889175) Verfasst am: 07.12.2013, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
Brudi hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Ich finde es kommt immer drauf an. Personen des öffentlichen Lebens finde ich darf man immer "outen", jedoch nur was auch wirklich öffentlich ist. (z.B. keine Telefonnummer oder Anschrift)


Der Geoutete zeichnet verantwortlich für Demonstrationen vor den Privatwohnungen lokaler Politiker der Dortmunder SPD und Grünen im vergangenen Jahr in der Vorweihnachtszeit.

aha,
du meinst, weil die eine seite das macht, darf/sollte die andere das auch machen?
jau, hat sowas christliches, auge um auge, zahn um zahn....


Nein, im Gegenteil.
Es zeigt sich, wo wirkliche SA-Manier vorhanden ist, wie tillich verlinkte, wurde der Geoutete nicht mit Anschrift und Tel.nr. öffentlich gemacht.
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Misterfritz
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Beitrag(#1889176) Verfasst am: 07.12.2013, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
NoReply hat folgendes geschrieben:
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Mit der Methode "Geschäftsführung ohne Auftrag" könnte man auch - getreu dem Motto Nazis raus! - den Neofaschisten aus dem Hörsaal werfen, in der Annahme, dass dies doch sicherlich und auch in der Art und Weise des Rauswurfs (!) im Interesse der Unileitung wäre.

Wozu noch Hausrecht?

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Ich bezweifle, dass die Universität den Studenten einfach so exmatrikulieren könnte, wenn sie das wollte. Sie muss sich ja (glücklicherweise) auch an Gesetze und den Rechtsweg handeln, daher kann es auch nicht in ihrem Interesse liegen.


Nehmen wir mal an....[.....]

alles spekulatius, damit es in dein weltbild passt.
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Beitrag(#1889180) Verfasst am: 07.12.2013, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
[.....]


Alles kleine Punkte in Klammern, damit es in dein Weltbild passt.
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