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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
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Beitrag(#1935238) Verfasst am: 19.07.2014, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf hat folgendes geschrieben:
Wenn das so ist, dann halte ich eine Haftstrafe für eine Beleidigung in jedem Fall für unangemessen.

Na, ich weiß nicht so recht: Macht es nicht einen Unterschied, ob ich dich in Gegenwart von -na sagen wir mal- zwei Zeugen beleidige, oder ob ich das in einer Zeitung vor tausenden oder gar im Fernsehen vor Millionen mache?

Komischerweise haben wir hier die merkwürdige Tatsache, daß man bestraft werden kann, weil man die Wahrheit sagte. Man darf zu einem Arschloch nicht Arschloch sagen, auch wenn er wirklich eins ist...
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sehr gut
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Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#1935259) Verfasst am: 19.07.2014, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Es geht in manchen Faellen weniger um die Beleidigung an sich, sondern mehr um die Uneinsichtigkeit, die manche Taeter zeigen und die manche Richter zum Anlass nehmen Haerte zu zeigen.

In diesem Sinne kann man auch schon mal fuer eine geklaute Tuete Gummibaerchen in den Knast wandern. Wenn es sich dabei um einen notorischen Ladendieb handelt, der zum wer weiss wievielten Mal wegen dem gleichen Delikt vor Gericht steht, kann ich dabei den Richter sogar verstehen, der eine solch "unverhaeltnismaessige" Strafe verhaengt. Irgendwo muss man manchen Leuten halt klar machen, dass es nicht angeht je nach Lust und Laune, worauf man gerade Lust hat, zu klauen oder aber mit Beleidigungen um sich zu werfen.

Bei "Pussy Riot" interessierte die Vorgeschichte in unseren Medien nicht, das es nicht deren erste Aktion war schien irgendwie nicht zu interessieren, (nur) ohne Vorgeschichte war es eine auflagensteigernde Story.
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sehr gut
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Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#1935374) Verfasst am: 19.07.2014, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wieder mal Gefechte in Libyen, am Flughafen von Tripolis.
Dabei hat man 90% der Flugzeuge zerstört oder beschädigt.

http://derstandard.at/2000003074912/Mindestens-15-Tote-bei-Kaempfen-am-Flughafen-Tripolis
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Casual3rdparty
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Anmeldungsdatum: 21.07.2012
Beiträge: 6255

Beitrag(#1935375) Verfasst am: 19.07.2014, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Ralf hat folgendes geschrieben:
Wenn das so ist, dann halte ich eine Haftstrafe für eine Beleidigung in jedem Fall für unangemessen.

Na, ich weiß nicht so recht: Macht es nicht einen Unterschied, ob ich dich in Gegenwart von -na sagen wir mal- zwei Zeugen beleidige, oder ob ich das in einer Zeitung vor tausenden oder gar im Fernsehen vor Millionen mache?

Komischerweise haben wir hier die merkwürdige Tatsache, daß man bestraft werden kann, weil man die Wahrheit sagte. Man darf zu einem Arschloch nicht Arschloch sagen, auch wenn er wirklich eins ist...
aber herr Wachtmeister darfst du zu einem arschloch schon sagen.
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#1935379) Verfasst am: 19.07.2014, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Ralf hat folgendes geschrieben:
Wenn das so ist, dann halte ich eine Haftstrafe für eine Beleidigung in jedem Fall für unangemessen.

Na, ich weiß nicht so recht: Macht es nicht einen Unterschied, ob ich dich in Gegenwart von -na sagen wir mal- zwei Zeugen beleidige, oder ob ich das in einer Zeitung vor tausenden oder gar im Fernsehen vor Millionen mache?

Komischerweise haben wir hier die merkwürdige Tatsache, daß man bestraft werden kann, weil man die Wahrheit sagte. Man darf zu einem Arschloch nicht Arschloch sagen, auch wenn er wirklich eins ist...
aber herr Wachtmeister darfst du zu einem arschloch schon sagen.

Gröhl...
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
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Beitrag(#1935467) Verfasst am: 20.07.2014, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Casual3rdparty hat folgendes geschrieben:
aber herr Wachtmeister darfst du zu einem arschloch schon sagen.

Ich war mal dabei, wie ein Jugendlicher zu so einem Arschloch Sheriff sagte. Der Junge wußte wohl nicht, daß Humor eine Funktion der Intelligenz ist, sonst hätte er das nicht gesagt.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1935700) Verfasst am: 21.07.2014, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Ralf hat folgendes geschrieben:
Wenn das so ist, dann halte ich eine Haftstrafe für eine Beleidigung in jedem Fall für unangemessen.

Na, ich weiß nicht so recht: Macht es nicht einen Unterschied, ob ich dich in Gegenwart von -na sagen wir mal- zwei Zeugen beleidige, oder ob ich das in einer Zeitung vor tausenden oder gar im Fernsehen vor Millionen mache?

Selbstverständlich macht das einen Unterschied und sollte bei der Strafzumessung berücksichtigt werden in der Weise, ob die fällige Geldstrafe drei-, vier- oder in extremen Fällen fünfstellig ausfällt.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Ahriman
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Anmeldungsdatum: 31.03.2006
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Beitrag(#1935760) Verfasst am: 21.07.2014, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Ralf hat folgendes geschrieben:
Wenn das so ist, dann halte ich eine Haftstrafe für eine Beleidigung in jedem Fall für unangemessen.

Na, ich weiß nicht so recht: Macht es nicht einen Unterschied, ob ich dich in Gegenwart von -na sagen wir mal- zwei Zeugen beleidige, oder ob ich das in einer Zeitung vor tausenden oder gar im Fernsehen vor Millionen mache?

Selbstverständlich macht das einen Unterschied und sollte bei der Strafzumessung berücksichtigt werden in der Weise, ob die fällige Geldstrafe drei-, vier- oder in extremen Fällen fünfstellig ausfällt.

Schon okay. Aber wenn der Betreffende nicht zahlen kann muß er doch in den Knast.
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Wolf
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Beitrag(#1935878) Verfasst am: 22.07.2014, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Die Presse hat folgendes geschrieben:
Seit den Anschlägen von 9/11 hat die US-Bundespolizei gezielt
Geisteskranke, Jugendliche und Kleinkriminelle mit Geld, Waffen und
Attentatsplänen versorgt, kritisiert Human Rights Watch.


[...]

„Ich bezweifle, dass echte Terroristen sich mit einem Mann abgegeben hätten, der
so offensichtlich untauglich war“, hielt die Richterin Colleen McMahon in ihrem
Urteil über Cromitie fest. „Nur die Regierung konnte aus Herrn Cromitie, dessen
Clownerei wie von Shakespeare anmutet, einen Terroristen machen.“

Zu 25 Jahren Gefängnis verurteilen musste sie ihn dennoch: Selbst die
Beteiligung an einem Scheinplan, militärische Ziele anzugreifen, zieht dieses
verpflichtende Mindeststrafmaß nach sich.


http://diepresse.com/home/panorama/welt/3842107/USA_Das-FBI-schuf-sich-seine-Terroristen?_vl_backlink=/home/index.do
_________________
Trish:(
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Ahriman
Tattergreis



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Beitrag(#1935897) Verfasst am: 22.07.2014, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Warum die beliebteste Quizsendung bald ohne Günther Jauch stattfindet

Ich hab nicht hingeklickt. Nur so viel: Was hab' ich davon, wenn man den Jauch russchmeißt, aber die langweilige Sendung trotzdem weiterläuft?
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sehr gut
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Beitrag(#1935903) Verfasst am: 22.07.2014, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Die Presse hat folgendes geschrieben:
Seit den Anschlägen von 9/11 hat die US-Bundespolizei gezielt
Geisteskranke, Jugendliche und Kleinkriminelle mit Geld, Waffen und
Attentatsplänen versorgt, kritisiert Human Rights Watch.


[...]

„Ich bezweifle, dass echte Terroristen sich mit einem Mann abgegeben hätten, der
so offensichtlich untauglich war“, hielt die Richterin Colleen McMahon in ihrem
Urteil über Cromitie fest. „Nur die Regierung konnte aus Herrn Cromitie, dessen
Clownerei wie von Shakespeare anmutet, einen Terroristen machen.“

Zu 25 Jahren Gefängnis verurteilen musste sie ihn dennoch: Selbst die
Beteiligung an einem Scheinplan, militärische Ziele anzugreifen, zieht dieses
verpflichtende Mindeststrafmaß nach sich.


http://diepresse.com/home/panorama/welt/3842107/USA_Das-FBI-schuf-sich-seine-Terroristen?_vl_backlink=/home/index.do

Bei solchen Berichten schaut man auf das Datum(01.04.?) oder die Webseite(Postillon?) ... Komplett von der Rolle

Wer so etwas macht dem kann man vieles anderes zutrauen
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Ralf Rudolfy
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Beitrag(#1936165) Verfasst am: 23.07.2014, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Deutscher Student Josef S. schuldig gesprochen

Ich begrüße das Urteil und beglückwünsche die Republik Österreich dafür, daß sie das Delikt des Landfriedensbruchs noch erst nimmt.

Es ist mir bewußt, daß die Beweislage für eine individuelle Tatbeteiligung recht dünn war. Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen.
_________________
Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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vrolijke
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Beitrag(#1936178) Verfasst am: 23.07.2014, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Deutscher Student Josef S. schuldig gesprochen

Ich begrüße das Urteil und beglückwünsche die Republik Österreich dafür, daß sie das Delikt des Landfriedensbruchs noch erst nimmt.

Es ist mir bewußt, daß die Beweislage für eine individuelle Tatbeteiligung recht dünn war. Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen.


Du bist also ein Befürworter von Sippenhaft?
Passt m.E nicht zum Rechtstaat.
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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Wolf
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Beitrag(#1936179) Verfasst am: 23.07.2014, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Du bist also ein Befürworter von Sippenhaft?
Passt m.E nicht zum Rechtstaat.

Der Kerl war nicht unschuldig, sondern aktiv dabei.
_________________
Trish:(
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vrolijke
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Beitrag(#1936181) Verfasst am: 23.07.2014, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Du bist also ein Befürworter von Sippenhaft?
Passt m.E nicht zum Rechtstaat.

Der Kerl war nicht unschuldig, sondern aktiv dabei.

Seit wann sind Demonstrationen in Österreich verboten? Am Kopf kratzen
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
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Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1936183) Verfasst am: 23.07.2014, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Du bist also ein Befürworter von Sippenhaft?
Passt m.E nicht zum Rechtstaat.

Der Kerl war nicht unschuldig, sondern aktiv dabei.

Seit wann sind Demonstrationen in Österreich verboten? Am Kopf kratzen

Er war an den Ausschreitungen aktiv beteiligt.
Deswegen wurde er nicht nur wegen Landfriedensbruch sondern ebenfalls wegen
schwerer Sachbeschädigung und versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt.
_________________
Trish:(
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Ralf Rudolfy
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Beiträge: 26674

Beitrag(#1936187) Verfasst am: 23.07.2014, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Du bist also ein Befürworter von Sippenhaft?
Passt m.E nicht zum Rechtstaat.

Der Kerl war nicht unschuldig, sondern aktiv dabei.

Seit wann sind Demonstrationen in Österreich verboten? Am Kopf kratzen

Demonstrationen nicht, gewalttätige Ausschreitungen schon.
_________________
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1936189) Verfasst am: 23.07.2014, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Deutscher Student Josef S. schuldig gesprochen

Ich begrüße das Urteil und beglückwünsche die Republik Österreich dafür, daß sie das Delikt des Landfriedensbruchs noch erst nimmt.

Es ist mir bewußt, daß die Beweislage für eine individuelle Tatbeteiligung recht dünn war. Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen.


Du bist also ein Befürworter von Sippenhaft?

Blödsinn. Was hat das mit Sippenhaft zu tun? Sippenhaft wäre, wenn sie seine Mutter verhaftet hätten, die nicht dabei war.
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zelig
Kultürlich



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Beiträge: 25404

Beitrag(#1936197) Verfasst am: 23.07.2014, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen.


Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig?
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Samson83
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Beiträge: 6833

Beitrag(#1936198) Verfasst am: 23.07.2014, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen.


Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig?

Ich halte den Schuldspruch auch für verfehlt, mitgehangen mitgefangen gibt es hier nicht.

Ich sehe hier aber zumindest im dt. Recht durchaus eine Gesetzeslücke und würde die Einführung eines Stratatbestandes äquivalent zur "Beteiligung an einer Schlägerei" begrüßen.

Das ichs sollche Typen zum kotzen finde ist jedenfalls noch allein kein Strafgrund. (Wolf: Bist du eigentlich schon mal beim Akademikerball gewesen? Das muss großartig sein!)
_________________
An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Wilson
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Beitrag(#1936208) Verfasst am: 23.07.2014, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen.


Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig?

Ich halte den Schuldspruch auch für verfehlt, mitgehangen mitgefangen gibt es hier nicht.

Ich sehe hier aber zumindest im dt. Recht durchaus eine Gesetzeslücke und würde die Einführung eines Stratatbestandes äquivalent zur "Beteiligung an einer Schlägerei" begrüßen.

Das ichs sollche Typen zum kotzen finde ist jedenfalls noch allein kein Strafgrund. (Wolf: Bist du eigentlich schon mal beim Akademikerball gewesen? Das muss großartig sein!)


auf der wunderschönen wartburg, in historischer kulisse wird jedenfalls nicht mehr doof rumgelabert, äh, gefeiert. Sehr glücklich

falls du es überlesen hast:

Zitat:
Fackeln, Fanfaren, drei Strophen Deutschlandlied - in Eisenach trifft sich ab Donnerstag die Deutsche Burschenschaft. Doch die stramm rechten Akademiker dürfen nicht mehr auf der Wartburg feiern. Laut Burgstiftung ist die Veranstaltung "nicht mehr akzeptabel".


http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/burschentag-burschenschafter-duerfen-nicht-auf-wartburg-feiern-a-974565.html
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"als ob"
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Samson83
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Beitrag(#1936210) Verfasst am: 23.07.2014, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Tja kann ich verstehen.

Mich interessiert sowieso eher, was in Bad Kösen abgeht.
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Wilson
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Beitrag(#1936212) Verfasst am: 23.07.2014, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

ein witz im vergleich zur wartburg.

"mal nicht akzeptabel sein..."
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vrolijke
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Beitrag(#1936215) Verfasst am: 23.07.2014, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Deutscher Student Josef S. schuldig gesprochen

Ich begrüße das Urteil und beglückwünsche die Republik Österreich dafür, daß sie das Delikt des Landfriedensbruchs noch erst nimmt.

Es ist mir bewußt, daß die Beweislage für eine individuelle Tatbeteiligung recht dünn war. Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen.


Du bist also ein Befürworter von Sippenhaft?

Blödsinn. Was hat das mit Sippenhaft zu tun? Sippenhaft wäre, wenn sie seine Mutter verhaftet hätten, die nicht dabei war.


Ihm war, soviel ich darüber weiß, nichts nachzuweisen.
Wenn er dennoch verurteilt wird, ist es Sippenhaft. Es sei denn, Demonstrationen sind generell verboten.
_________________
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Erich Fromm

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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1936222) Verfasst am: 23.07.2014, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen.


Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig?

Die Straftaten hat es aber objektiv gegeben, zweifelhaft allein ist, welchen persönlichen Beitrag er dazu geleistet hat. Aber darauf kommt es beim Landfriedensbruch nicht an, sondern darauf, sich einer gewalttätigen Gruppe angeschlossen zu haben.
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zelig
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Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#1936223) Verfasst am: 23.07.2014, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen.


Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig?

Die Straftaten hat es aber objektiv gegeben, zweifelhaft allein ist, welchen persönlichen Beitrag er dazu geleistet hat. Aber darauf kommt es beim Landfriedensbruch nicht an, sondern darauf, sich einer gewalttätigen Gruppe angeschlossen zu haben.


Mal ohne auszuweichen. Sind wir uns einig, unabhängig vom konkreten Fall?
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#1936224) Verfasst am: 23.07.2014, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Deutscher Student Josef S. schuldig gesprochen

Ich begrüße das Urteil und beglückwünsche die Republik Österreich dafür, daß sie das Delikt des Landfriedensbruchs noch erst nimmt.

Es ist mir bewußt, daß die Beweislage für eine individuelle Tatbeteiligung recht dünn war. Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen.


Du bist also ein Befürworter von Sippenhaft?

Blödsinn. Was hat das mit Sippenhaft zu tun? Sippenhaft wäre, wenn sie seine Mutter verhaftet hätten, die nicht dabei war.


Ihm war, soviel ich darüber weiß, nichts nachzuweisen.

Ihm war sehr wohl nachzuweisen, daß er dabei war.

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Wenn er dennoch verurteilt wird, ist es Sippenhaft.

Nein, ist es nicht. Sippenhaft beruht auf einer persönlichen oder verwandtschaftlichen Beziehung zu Täter von Leuten, die aber mit der begangenen Tat nichts zu tun haben.
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
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Beitrag(#1936225) Verfasst am: 23.07.2014, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen.


Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig?

Die Straftaten hat es aber objektiv gegeben, zweifelhaft allein ist, welchen persönlichen Beitrag er dazu geleistet hat. Aber darauf kommt es beim Landfriedensbruch nicht an, sondern darauf, sich einer gewalttätigen Gruppe angeschlossen zu haben.


Mal ohne auszuweichen. Sind wir uns einig, unabhängig vom konkreten Fall?

Du weichst aus, wenn du vom konkreten Fall ablenkst.
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Alchemist
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Beitrag(#1936226) Verfasst am: 23.07.2014, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen.


Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig?

Die Straftaten hat es aber objektiv gegeben, zweifelhaft allein ist, welchen persönlichen Beitrag er dazu geleistet hat. Aber darauf kommt es beim Landfriedensbruch nicht an, sondern darauf, sich einer gewalttätigen Gruppe angeschlossen zu haben.


Das bedeutete, dass wenn man in einer Demo mitläuft und ein geringer Teil davon Steine anfängt zu werfen, der der Demoteilnehmer wegen Steinewurf verurteilt werden könnte/sollte???
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Samson83
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#1936231) Verfasst am: 23.07.2014, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
Ralf Rudolfy hat folgendes geschrieben:
Wenn aber einer sich einem Aufruhr anschließt, im Zuge dessen kollektiv schwere Straftaten begangen werden, so ist es meiner Meinung nach richtig, ihn dafür zur Veantwortung zu ziehen, ohne daß es auf seinen individuellen Tatbeitrag ankommt. Tut man dies nicht, würde das Kalkül der Gewalttäter aufgehen, aus einer anonymen Masse Straftaten zu begehen.


Uff! Wenn jemand keine Straftat begeht, dann kann es für die nicht vorhandene Tat auch keine Bestrafung geben. Sind wir uns da einig?

Die Straftaten hat es aber objektiv gegeben, zweifelhaft allein ist, welchen persönlichen Beitrag er dazu geleistet hat. Aber darauf kommt es beim Landfriedensbruch nicht an, sondern darauf, sich einer gewalttätigen Gruppe angeschlossen zu haben.

Das scheint in Österrich wirklich so zu sein, der dt. § 125 ist da restriktiver.
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An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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