Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Neues zum Kopftuch...
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3 ... 27, 28, 29 ... 31, 32, 33  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Weltanschauungen und Religionen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
smallie
resistent!?



Anmeldungsdatum: 02.04.2010
Beiträge: 3613

Beitrag(#1991901) Verfasst am: 23.03.2015, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

step hat folgendes geschrieben:
@tillich, für mich ist es ein schwieriges Grenzziehungsproblem, daher meine Frage an Dich, wo genau Du die Grenze ziehen würdest.

Hier meine eigene Liste:

a) modische, individuelle, auch kulturell bedingte Accessoires sind bei Schülern wie Lehrern akzeptabel (z.B. Piercings, Dirndl ...) - darunter fallen für mich erstmal auch Kopftücher, wenn man das Gesicht noch erkennt.

b) religiöse [edit: und politische] Symbole, solange sie nicht hetzen / diskriminieren, sind mE bei Schülern akzeptabel (z.B. Kreuzkettchen, "Jesus lebt" T-Shirts, Kippa, Schleier, [edit: "Stoppt den Kapitalismus"] ...).

OK, passt.

Zum Edit fällt mir die "Stoppt Strauß"-Geschichte ein, das war der zugehörige Präzedenzfall.


step hat folgendes geschrieben:
c) religiöse / politische Symbole bei Lehrern an öffentlichen Schulen (Schleier, Kippa, Nonnentracht, "Merkel" oder "Stopp TTIP" T-Shirt) finde ich nicht akzeptabel. Hier vertrete ich die Ansicht, daß ein Lehrer seine individuelle religiöse und auch politische Ideologie in seiner lehrenden (und damit auch Macht-) Funktion in den Hintergrund zu stellen hat.


Lehrer sollten ihre persönlichen Ideologien nur zurückhaltend äußern. Soweit sind wir uns einig. Bei den religiösen Symbolen nicht, aus mehreren Gründen.


Das Grundsatzargument:

    Die ersten zwei Zeilen aus einem Stück einer Band, in der ich mitgespielt habe:

    Girls of Apocalypse hat folgendes geschrieben:
    I don't care about your hair
    Doesn't matter what you wear

    Relevant ist, wie die Leute handeln. Äußerlichkeiten würde ich gerne ausblenden. Zwar löst der Anblick eines Kopftuchs bei mir immer noch leichtes Befremden aus. Aber das ist mein Problem und keins der Trägerin.

    Ganz weit oben auf meiner Liste des Tuns und Unterlassen steht: "sag andern nicht, was sie tun sollen, außer sie fragen danach oder du bezahlst sie." Oder so ungefähr in erster Näherung. zwinkern



Das Abgrenzungsargument:

    Angenommen, religiöse Symbole seien aus einer Einrichtung verbannt. Aber die christlichen Kollegen essen Freitags, Aschermittwochs und Karfreitags immer Fisch.

    Wäre das genau so inakzeptabel wie religiöse Symbole, die durch Kleidung oder Schmuck transporiert werden?



Das spitzfindige Argument:

    Was ist überhaupt ein religiöses Symbol? Kann man das sagen, ohne die Absichten des Trägers zu kennen?

    Ich trage keine Kopfbedeckungen, außer an eisigsten Wintertagen. Sonst besäße ich vielleicht schon eine Yarmulke; es gibt ganz hübsche. Was ist mit einem Rauschebart? Der könnte einem Islamisten gehören, oder einem oberbaierischen Postkartenorginal. Ein Turban kann ein religiöses Symbol sein oder nur ein Stück traditionelle Kleidung. Ohne den Träger zu fragen: bist du ein Sikh? läßt sich das nicht beantworten.

    Sind diese Symbole dann pauschal für alle verboten? Oder nur wenn sie in religiöser Absicht getragen werden? Um das festzustellen bräuchte es eine Gesinnungsprüfung.

    Das wissen die Richter natürlich auch, deshalb sprechen sie von Konnotation. So vermeiden sie Grundsatzdebatten. Ob der Koran das Tragen des Kopftuches wirklich vorschreibt oder nicht, ist einerlei für die Bewertung des Kopftuches. Jedoch schafft der Rückzug auf die Konnotation neue Probleme: Religion, Kultur und Ethnie fallen oft zusammen, die Unterscheidung zwischen Tradition und Glaubensbekenntnis fällt schwer. Ist das Kopftuch religiöses Symbol oder eine kulturelle Eigenart?






Nochmal zur Zurückhaltung des Lehrers: wenn es keine Checks gibt, die sie garantieren, hat unser Schulsystem eine Lücke.

In Skeptikers Zitat stellen die zwei Richter ein "spezifisches Abhängigkeitsverhältnis" zwischen Schüler und Lehrer fest, das durch religiöse Symbolen in Schieflage geraten könne. Das Ablegen des Kopftuchs garantiert aber noch keinen ideologiefreien Unterricht. Eine Neigung zu einem Weltbild aus dem letzten Jahrtausend könnte ein Lehrerin auch ohne Kopftuch nachgehen.


Urteilsbegründung BVG hat folgendes geschrieben:
Abweichende Meinung des Richters Schluckebier und der Richterin Hermanns

Die Bewertung des Senats, das Tragen religiös konnotierter Bekleidung durch Pädagoginnen und Pädagogen beeinträchtige die negative Glaubensfreiheit von Schülerinnen und Schülern sowie das Elterngrundrecht nicht, halten wir für nicht realitätsgerecht. Sie vernachlässigt, dass das Schüler-Pädagogen-Verhältnis ein spezifisches Abhängigkeitsverhältnis ist, dem Schüler und Eltern unausweichlich und nicht nur flüchtig ausgesetzt sind. Aufgabe der Lehrpersonen ist es unter anderem, die Schüler zu erziehen und zu beurteilen (§ 57 Abs. 1 SchulG NW). Dies bedingt ein weitaus stärkeres Ausgesetztsein gegenüber religiösen Bekundungen als es bei Begegnungen im gesellschaftlichen Alltag der Fall ist.

Das "spezifische Abhängigkeitsverhältnis" stellt sich nicht nur bei religiöser Thematik ein.

Wer hatte keine Lehrer mit Marotten und Lieblingsthemen, auf die sie regelmäßig und themenfremd zu sprechen kamen? Manche Lehrer hatten bestimmte Schüler auf dem Kieker. Ein Deutschlehrer erging sich gerne in Moralpredigten - er hat es wohl als seinen gesetzlichen Erziehungsauftrag verstanden. Etc. pp. Das sind harmlose Beispiele; an drastischeren Fällen herrscht bestimmt kein Mangel.

Gibt es inzwischen ein Art "Qualitätssicherung" in der Lehre? Falls ja, sollte es möglich sein, die ungeeigneten Lehrerinnen unter den Kopftuchträgern zu identifizieren. Falls nein - Nachsitzen. Lehrer beurteilen Schüler. Daraus entsteht ein Abhängigkeitsverhältnis. Wer das nicht will, muß diese Einbahnstraße in beiden Richtungen durchlässig machen. Etwa derart:

Schüler und Eltern könnten regelmäßig befragt werden, wie sie Lehrer einschätzen. Die Schule selbst sollte die Leistungsstände von Klassen unterschiedlicher Lehrer vergleichen; die schwächeren Lehrer müßten dann bei den stärkeren beisitzen. Pfeifen Oder ganz radikal: der Videostream aus der Klasse, passwortgeschützt für Schüler, Eltern und Lehrer zugänglich.

Zusammengefasst: entweder haben Lehrer Narrenfreiheit - oder es gibt bestimmte Kontrollmechanismen. Die Kopftuchdebatte lenkt nur von der eigentlichen Frage ab: wer ist ein guter Lehrer, was macht einen guten Lehrer aus? Gute Lehrer bleiben, Kopftuch hin, Kopftuch her. Die schlechten fliegen. Oh. Ich vergaß: Beamte fliegen nicht.


step hat folgendes geschrieben:
Es kann dennoch der Transparenz und Glaubwürdigkeit dienen, wenn der Lehrer seine persönliche Ansicht in ganz bestimmten Situationen äußert, etwa in einer politischen / ethischen Diskussion. Im normalen Kontext (Matheuntericht) wäre das aber unangebracht und eine reine manipulative Werbemaßnahme.

Ermm. Hehe. Mr. Green

Der Mathlehrer könnte sich aber der Dreifaltigkeit annehmen:

Sei A, B und C der Vater, der Sohn und der Geist:

A <> B <> C
A = B = C

Lösung: { } (<--- das soll die leere Menge sein.)



step hat folgendes geschrieben:
Speziell schwierig finde ich den Fall, wenn ein Kleidungsstück eines chülers (etwa ein Ganzkörperschleier) als rein religiös/kulturell gedeutet werden kann, aber eben auch als Diskriminierungssymbol. Beide Deutungen haben mE berechtigte Argumente. Vielleicht wäre es vergleichbar mit dem (fiktiven) Fall eines Korsetts, das dem es tragenden Mädchen keine sportlichen Bewegungen erlaubt und es generell einschränkt, aber von ihr willentlich getragen wird, weil es der traditionellen Rolle der Frau in ihrer Familie enstpricht.

Beim Ganzkörperschleier würde ich eine Grenze ziehen. Was zugegeben meiner Argumentation in diesem und im nächsten Beitrag widerspricht. Da ist mein Ansatz noch inkonsistent. skeptisch


step hat folgendes geschrieben:
Letztlich ist es also die Frage, bis zu welcher Grenze die Allgemeinheit ihre Grundrechte verteidigen soll, auch gegen individuelle Traditionen und Werte. Wo würdest Du diese Grenze ziehen?

Das Korsettbeispiel ist anders gelagert. Dort geht es darum, bis zu welcher Grenze die Allgemeinheit einen Schüler oder eine Schülerin gegen ihren eigenen oder anerzogenen Willen zum Besseren zwingen kann.

Bei einer Lehrerin, die ein Kopftuch trägt sehe ich aber keins meiner Grundrechte verletzt.
_________________
"There are two hard things in computer science: cache invalidation, naming things, and off-by-one errors."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
smallie
resistent!?



Anmeldungsdatum: 02.04.2010
Beiträge: 3613

Beitrag(#1991911) Verfasst am: 23.03.2015, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
Interessant ist der im Urteil mit aufgeführte Dissenz bei der Entscheidung des BVerfG in Form der Minderheitenmeinung zweiter Richter/-innen:

Zitat:
Abweichende Meinung des Richters Schluckebier und der Richterin Hermanns

<schnipp>


http://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-471101-BvR-118110_Pauschales-Kopftuchverbot-fuer-Lehrkraefte-in-oeffentlichen-Schulen-nicht-mit-der-Verfassung-vereinbar.news20752.htm


So ähnlich hatte ich bereits oben in meinen Beiträgen argumentiert.

Zusätzlich hatte ich auf den Bildungsauftrag der Schule in einer dem Anspruch nach modernen, aufgeklärten und freien Gesellschaft abgestellt und hierbei die negative Religionsfreiheit ähnlich wie die beiden Juristen als für den Bereich der Schule besonders hohes Gut eingeschätzt ...-

Mein Bauchgefühl sagt, daß ich mit den beiden nicht fraternisieren möchte, auch wenn ihre Meinung zufällig meiner Meinung entspräche.

Apropos Juristen: im Text würfeln sie "religiöses Symbol" und "religiös konnotiertes Symbol" wild durcheinander. Das alleine disqualifiziert sie in meinen Augen.


Abweichende Meinung hat folgendes geschrieben:
Die vom Senat geforderte einschränkende Auslegung des § 57 Abs. 4 Satz 1 SchulG NW ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Sie misst der Bedeutung des staatlichen Erziehungsauftrags, der unter Wahrung der Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität zu erfüllen ist, sowie dem Schutz des elterlichen Erziehungsrechts und der negativen Glaubensfreiheit der Schüler im Verhältnis zur Glaubensfreiheit der Pädagogen zu geringes Gewicht bei.

- Mit Verweis auf weltanschaulich-religiöse Neutralität soll die Sonderbehandlung eines ganz bestimmten Kleidungsstücks gerechtfertigt werden?

- "der Schutz des elterlichen Erziehungsrecht" Was ist damit gemeint? Eltern christlch getaufter , andersgläubiger oder konfessionsloser Kinder könne nicht zugemutet werden, daß ihre Kinder eine Frau im Kopftuch sehen? Entweder verstehe ich ihr Argument nicht oder es erscheint mir falsch.


- negative Religionsfreiheit. Errm. Mir gefällt schon der Begriff nicht. Würde mich interessieren, wie er entstanden ist. Besser wäre hier: "Missionsverbot". Warum ein Kopftuch missioniert, müsste mir noch jemand erklären.


Abweichende Meinung hat folgendes geschrieben:
Der Senat beschneidet in nicht akzeptabler Weise den Spielraum des Landesschulgesetzgebers bei der Ausgestaltung des multipolaren Grundrechtsverhältnisses, das gerade die bekenntnisoffene öffentliche Schule besonders kennzeichnet.

Off-Topic: Gebe ich mich als Verfassungsfeind zu erkennen, wenn ich die Abschaffung der Landeskultusministerien fordere? Zustimmung


Abweichende Meinung hat folgendes geschrieben:
Die Pädagogen genießen zwar ihre individuelle Glaubensfreiheit. Zugleich sind sie aber Amtsträger und damit der fördernden Neutralität des Staates auch in religiöser Hinsicht verpflichtet. Denn der Staat kann nicht als anonymes Wesen, sondern nur durch seine Amtsträger und seine Pädagogen handeln. Die Verpflichtung des Staates auf die Neutralität kann deshalb keine andere sein als die einer Verpflichtung seiner Amtsträger auf Neutralität.

Die Neutralität muß sich im Handeln zeigen, nicht in der äußeren Erscheinung der Beamten.

Die Verknüpfung von Staat und Amtsträger halte ich für einen Fehler, weil sie eine falsche Botschaft transportiert. Es gibt genügend Beispiele, in denen Amtsträger falsch entscheiden - aufgrund von Irrtum, Befangenheit oder gar aus Eigennutz. Menschen machen Fehler; diese Fehler fallen auf den Staat zurück, wenn der Staat sich mit seinen Beamten gleichsetzt.

Die Neutralität des "Staates" stelle ich übrigens grundsätzlich in Frage. Da wirst du, Skeptiker, mir zustimmen müssen. Auf den Arm nehmen


Abweichende Meinung hat folgendes geschrieben:
Die Bewertung des Senats, das Tragen religiös konnotierter Bekleidung durch Pädagoginnen und Pädagogen beeinträchtige die negative Glaubensfreiheit von Schülerinnen und Schülern sowie das Elterngrundrecht nicht, halten wir für nicht realitätsgerecht.

Konnotiert. Ha! Also darf ich keinen Turban, weil das bei den Sikh ein religiöses Symbol ist?

Genaugenommen ging es nie um alle religiös konnotierte Bekleidung. Tatsächlich liegt eine "Lex Kopftuch" vor.


Abweichende Meinung hat folgendes geschrieben:
Schließlich kann das Tragen religiös konnotierter Kleidung durch Pädagogen zu Konflikten innerhalb der Schülerschaft und unter den Eltern führen und sie befördern.

Ach, und wenn die Anstellung schwarzafrikanischer Lehrer in "national befreiten Zonen" zu Konflikten führt, soll sie unterbleiben?

Einige Konflikte muß man aushalten. nee



Der folgende Absatz ist ein fürchterliches rumgeeiere. Ich sage schon vorweg, wie ich es lese.

    Die Schulgesetz NW schreibt eine Erziehung zu christlichen Bildungs- und Kulturwerten fest. Das sei kein Widerspruch zur ebenfalls festgeschriebenen religiösen Neutralität. Allerdings wäre es verfassungswidrig, das als Privilegierung des christlichen Glaubens zu verstehen. Das hatte der Gesetzgeber - zu Adenauers Zeiten vermutlich - zwar so gewollt; es nun anders zu sehen sei aber keine normative Neuregelung. Als den Richtern klar wurde, daß vom Verbot des Kopftuches auch die Kippa betroffen wäre, kippte die Stimmung in Richtung pro-Kopftuch.


Stilistisch ist das übrigens sehr schön verschachtelt und verdreht. Derartig schlimmes Beamtendeutsch habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Sehr verdächtig.

Abweichende Meinung hat folgendes geschrieben:
Das vom Bundesarbeitsgericht zugrunde gelegte Normverständnis des § 57 Abs. 4 Satz 3 SchulG NW, wonach die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags der Schule nach der nordrhein-westfälischen Landesverfassung und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen dem Verhaltensgebot nach Satz 1 nicht widerspricht, wahrt die Grenzen richterlicher Gesetzesbindung (Art. 20 Abs. 3 GG) und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Dem Senat ist darin zuzustimmen, dass ein Verständnis des Satzes 3 von § 57 Abs. 4 SchulG NW im Sinne einer echten Freistellungs- und Privilegierungsklausel zum Bekundungsverbot des Satzes 1 wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot verfassungswidrig wäre. Die vom Bundesarbeitsgericht gefundene Auslegung vermeidet ein solches Ergebnis jedoch. Sie steht mit dem Wortlaut des Gesetzes in Einklang, widerspricht keineswegs dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers und bestimmt auch den normativen Gehalt der Regelung nicht grundlegend neu.

Es trifft zwar zu, dass die Gesetzesinitiatoren mit Satz 3 der Vorschrift zunächst die Vorstellung verbanden, anders als das islamische Kopftuch etwa könnten bestimmte traditionelle, im christlichen oder jüdischen Glauben wurzelnde Bekleidungsformen zugelassen werden. Diese Ursprungsvorstellungen haben im weiteren Verlauf des von vielfältigen Einflüssen bestimmten Gesetzgebungsverfahrens jedoch einen Wandel erfahren.

Hier liegt der Hund begraben. Das ist die eigentliche crux. Ein kapitaler Webfehler in den Gesetzen. Und niemand traut sich ran, das auszubügeln. Wenn der politische Wille fehlt, dann sollten wenigstens die Juristen den Schneid haben, die Urteilsverkündung zu verweigern, weil die Gesetzesvorgaben logisch widersprüchlich sind. Motzen


Hier die Paragraphen. Das SchulG bezieht sich wiederum auf die Landesverfassung.

Schulgesetz NW hat folgendes geschrieben:
§57 (4) Lehrerinnen und Lehrer dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören.

Insbesondere ist ein äußeres Verhalten unzulässig, welches bei Schülerinnen und Schülern oder den Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Lehrerin oder ein Lehrer gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung nach Artikel 3 des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlichdemokratische Grundordnung auftritt.

Die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags nach Artikel 7 und 12 Abs. 6 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen widerspricht nicht dem Verhaltensgebot nach Satz 1.

Das Neutralitätsgebot des Satzes 1 gilt nicht im Religionsunterricht und in den Bekenntnis- und Weltanschauungsschulen.

http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Dienstrecht/Personalvertretungsrecht/Auszug-SchulG.pdf


Zitat:
Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Vom 28. Juni 1950

Artikel 7 (Fn 4)

(1) Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.

(2) Die Jugend soll erzogen werden im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und Friedensgesinnung.


Artikel 12 (Fn 5)

(3) In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2320020927105939563#det250809

_________________
"There are two hard things in computer science: cache invalidation, naming things, and off-by-one errors."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
smallie
resistent!?



Anmeldungsdatum: 02.04.2010
Beiträge: 3613

Beitrag(#1991914) Verfasst am: 23.03.2015, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Als Anhang: die oft gescholtenen Amis sind bei dem Thema einen Schritt weiter als wir. So sollten Laizisten das machen.

(Sorry, diesmal ohne Übersetzung.)

Zitat:
Employment Discrimination Based on Religion, Ethnicity, or Country of Origin

Anger at those responsible for the tragic events of September 11 should not be misdirected against innocent individuals because of their religion, ethnicity, or country of origin. Employers and labor unions have a special role in guarding against unlawful workplace discrimination.

Title VII of the Civil Rights Act of 1964 prohibits workplace discrimination based on religion, national origin, race, color, or sex. At this time, employers and unions should be particularly sensitive to potential discrimination or harassment against individuals who are - or are perceived to be - Muslim, Arab, Afghani, Middle Eastern or South Asian (Pakistani, Indian, etc.).

The law's prohibitions include harassment or any other employment action based on any of the following:

    - Affiliation: Harassing or otherwise discriminating because an individual is affiliated with a particular religious or ethnic group. For example, harassing an individual because she is Arab or practices Islam, or paying an employee less because she is Middle Eastern.

    - Physical or cultural traits and clothing: Harassing or otherwise discriminating because of physical, cultural, or linguistic characteristics, such as accent or dress associated with a particular religion, ethnicity, or country of origin. For example, harassing a woman wearing a hijab (a body covering and/or head-scarf worn by some Muslims), or not hiring a man with a dark complexion and an accent believed to be Arab.

    - Perception: Harassing or otherwise discriminating because of the perception or belief that a person is a member of a particular racial, national origin, or religious group whether or not that perception is correct. For example, failing to hire an Hispanic person because the hiring official believed that he was from Pakistan, or harassing a Sikh man wearing a turban because the harasser thought he was Muslim.

    - Association: Harassing or otherwise discriminating because of an individual's association with a person or organization of a particular religion or ethnicity. For example, harassing an employee whose husband is from Afghanistan, or refusing to promote an employee because he attends a Mosque.


http://www.eeoc.gov/laws/types/fs-relig_ethnic.cfm


Das war's. Ende der Übertragung.
_________________
"There are two hard things in computer science: cache invalidation, naming things, and off-by-one errors."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vronib111
registrierter User



Anmeldungsdatum: 14.09.2006
Beiträge: 1048

Beitrag(#1992163) Verfasst am: 25.03.2015, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

smallie hat folgendes geschrieben:
Als Anhang: die oft gescholtenen Amis sind bei dem Thema einen Schritt weiter als wir. So sollten Laizisten das machen.

(Sorry, diesmal ohne Übersetzung.)

Zitat:
Employment Discrimination Based on Religion, Ethnicity, or Country of Origin

Anger at those responsible for the tragic events of September 11 should not be misdirected against innocent individuals because of their religion, ethnicity, or country of origin. Employers and labor unions have a special role in guarding against unlawful workplace discrimination.

Title VII of the Civil Rights Act of 1964 prohibits workplace discrimination based on religion, national origin, race, color, or sex. At this time, employers and unions should be particularly sensitive to potential discrimination or harassment against individuals who are - or are perceived to be - Muslim, Arab, Afghani, Middle Eastern or South Asian (Pakistani, Indian, etc.).

The law's prohibitions include harassment or any other employment action based on any of the following:

    - Affiliation: Harassing or otherwise discriminating because an individual is affiliated with a particular religious or ethnic group. For example, harassing an individual because she is Arab or practices Islam, or paying an employee less because she is Middle Eastern.

    - Physical or cultural traits and clothing: Harassing or otherwise discriminating because of physical, cultural, or linguistic characteristics, such as accent or dress associated with a particular religion, ethnicity, or country of origin. For example, harassing a woman wearing a hijab (a body covering and/or head-scarf worn by some Muslims), or not hiring a man with a dark complexion and an accent believed to be Arab.

    - Perception: Harassing or otherwise discriminating because of the perception or belief that a person is a member of a particular racial, national origin, or religious group whether or not that perception is correct. For example, failing to hire an Hispanic person because the hiring official believed that he was from Pakistan, or harassing a Sikh man wearing a turban because the harasser thought he was Muslim.

    - Association: Harassing or otherwise discriminating because of an individual's association with a person or organization of a particular religion or ethnicity. For example, harassing an employee whose husband is from Afghanistan, or refusing to promote an employee because he attends a Mosque.


http://www.eeoc.gov/laws/types/fs-relig_ethnic.cfm


Das war's. Ende der Übertragung.


Ja, genau! Danke! So "verkopft" und "verkorkst" die Amis manchmal in deren Creationism und evangelikalem Gehabe sind, wenns um den Staat geht sind die rigoros.
Da könnten unsere Politikerinnen und Politiker noch etwas lernen, aber eben nicht dadurch, dass die sogar in den Koalitionsvertrag etwas mit den Kirchen verbraten.
_________________
Ich bin nicht mehr aus Überzeugung römisch-katholisch, sondern ausgetreten!!!
Umso mehr bin ich für strikte (finanzielle) Trennung von Kirche und Staat! Opus Dei oder die Piusbrüder mag ich schon gleich überhaupt nicht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1992166) Verfasst am: 25.03.2015, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

smallie hat folgendes geschrieben:
Als Anhang: die oft gescholtenen Amis sind bei dem Thema einen Schritt weiter als wir. So sollten Laizisten das machen.

(Sorry, diesmal ohne Übersetzung.)

Zitat:
Employment Discrimination Based on Religion, Ethnicity, or Country of Origin

Anger at those responsible for the tragic events of September 11 should not be misdirected against innocent individuals because of their religion, ethnicity, or country of origin. Employers and labor unions have a special role in guarding against unlawful workplace discrimination.

Title VII of the Civil Rights Act of 1964 prohibits workplace discrimination based on religion, national origin, race, color, or sex. At this time, employers and unions should be particularly sensitive to potential discrimination or harassment against individuals who are - or are perceived to be - Muslim, Arab, Afghani, Middle Eastern or South Asian (Pakistani, Indian, etc.).

The law's prohibitions include harassment or any other employment action based on any of the following:

    - Affiliation: Harassing or otherwise discriminating because an individual is affiliated with a particular religious or ethnic group. For example, harassing an individual because she is Arab or practices Islam, or paying an employee less because she is Middle Eastern.

    - Physical or cultural traits and clothing: Harassing or otherwise discriminating because of physical, cultural, or linguistic characteristics, such as accent or dress associated with a particular religion, ethnicity, or country of origin. For example, harassing a woman wearing a hijab (a body covering and/or head-scarf worn by some Muslims), or not hiring a man with a dark complexion and an accent believed to be Arab.

    - Perception: Harassing or otherwise discriminating because of the perception or belief that a person is a member of a particular racial, national origin, or religious group whether or not that perception is correct. For example, failing to hire an Hispanic person because the hiring official believed that he was from Pakistan, or harassing a Sikh man wearing a turban because the harasser thought he was Muslim.

    - Association: Harassing or otherwise discriminating because of an individual's association with a person or organization of a particular religion or ethnicity. For example, harassing an employee whose husband is from Afghanistan, or refusing to promote an employee because he attends a Mosque.


http://www.eeoc.gov/laws/types/fs-relig_ethnic.cfm


Das war's. Ende der Übertragung.



Ich diesem Punkt muss auch ich den Amis unbedingt recht geben. Da kommt doch mal wirklich was aus den USA, was man in Europa so uebernehmen sollte.
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lebensnebel
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 06.02.2016
Beiträge: 2845

Beitrag(#2051488) Verfasst am: 04.04.2016, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Kopftuchstreit andersrum
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/air-france-flugbegleiter-gegen-kopftuchpflicht-in-teheran-14160148.html
Zitat:
Im April nimmt Air France nach acht Jahren wieder Flugverbindungen nach Teheran auf. Doch viele Flugbegleiterinnen wollen sich dem islamischen Dresscode nicht unterwerfen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2051490) Verfasst am: 04.04.2016, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
Kopftuchstreit andersrum
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/air-france-flugbegleiter-gegen-kopftuchpflicht-in-teheran-14160148.html
Zitat:
Im April nimmt Air France nach acht Jahren wieder Flugverbindungen nach Teheran auf. Doch viele Flugbegleiterinnen wollen sich dem islamischen Dresscode nicht unterwerfen.



Seit wann ist es Sache des Arbeitgebers wie sich seine Beschaeftigten nach Feierabend kleiden?

Die Airline sollte sich solcher "Empfehlungen" enthalten und wenn die Verantwortlichen ein bisschen Arsch in der Hose haben ihren Beschaeftigten zur Seite stehen, wenn sie Probleme mit irgendeinem bescheuerten "Dresscode" kriegen, wobei es prinzipiell gleichgueltig ist ob es sich dabei um die Kopftuchpflicht in Teheran handelt oder ein Kopftuchverbot irgendwo anders.
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
marram
registrierter User



Anmeldungsdatum: 17.10.2014
Beiträge: 675

Beitrag(#2051494) Verfasst am: 04.04.2016, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
Kopftuchstreit andersrum
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/air-france-flugbegleiter-gegen-kopftuchpflicht-in-teheran-14160148.html
Zitat:
Im April nimmt Air France nach acht Jahren wieder Flugverbindungen nach Teheran auf. Doch viele Flugbegleiterinnen wollen sich dem islamischen Dresscode nicht unterwerfen.



Seit wann ist es Sache des Arbeitgebers wie sich seine Beschaeftigten nach Feierabend kleiden?


Doch das ist es irgendwie tatsächlich. Das nennt sich Fürsorgepflicht. Diese Fürsorgepflicht schließt z. B. bei Auslandseinsätzen auch mit ein, dass der Arbeitnehmer eine entsprechende Einweisung in die Gepflogenheiten und Gesetze des Landes erhält um zu verhindern, dass er sich unwissentlich strafbar macht. Ich kenn das selbst von einer Firma, die regelmäßig Monteure ins außereuropäische Ausland schickt. Die erhalten, je aufs Land zugeschnitten, eine Einweisung und entsprechende Unterlagen. Und natürlich ist das auch in Interesse des Arbeitgebers. Nix schlimmer als ein Skandal oder Ärger, weil sich ein Arbeitnehmer daneben benommen hat oder gar dort geltende Gesetze -gebrochen hat. Den Wahnsinnszirkus mit Behörden - oder womöglich gar Lebensgefahr für den Arbeitnehmer, möchte sicher jede halbwegs seriöse Firma vermeiden.

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Die Airline sollte sich solcher "Empfehlungen" enthalten und wenn die Verantwortlichen ein bisschen Arsch in der Hose haben ihren Beschaeftigten zur Seite stehen, wenn sie Probleme mit irgendeinem bescheuerten "Dresscode" kriegen, wobei es prinzipiell gleichgueltig ist ob es sich dabei um die Kopftuchpflicht in Teheran handelt oder ein Kopftuchverbot irgendwo anders.


Und wie soll die Firma das denn machen, wenn die Religionspolizei eine Mitarbeiterin in irgend einen Knast befördert und ihr der Prozess gemacht wird? Soviel Einfluss hat auch die Airline nicht um da noch was machen/helfen zu können.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2051497) Verfasst am: 04.04.2016, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

marram hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
Kopftuchstreit andersrum
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/air-france-flugbegleiter-gegen-kopftuchpflicht-in-teheran-14160148.html
Zitat:
Im April nimmt Air France nach acht Jahren wieder Flugverbindungen nach Teheran auf. Doch viele Flugbegleiterinnen wollen sich dem islamischen Dresscode nicht unterwerfen.



Seit wann ist es Sache des Arbeitgebers wie sich seine Beschaeftigten nach Feierabend kleiden?


Doch das ist es irgendwie tatsächlich. Das nennt sich Fürsorgepflicht. Diese Fürsorgepflicht schließt z. B. bei Auslandseinsätzen auch mit ein, dass der Arbeitnehmer eine entsprechende Einweisung in die Gepflogenheiten und Gesetze des Landes erhält um zu verhindern, dass er sich unwissentlich strafbar macht. Ich kenn das selbst von einer Firma, die regelmäßig Monteure ins außereuropäische Ausland schickt. Die erhalten, je aufs Land zugeschnitten, eine Einweisung und entsprechende Unterlagen. Und natürlich ist das auch in Interesse des Arbeitgebers. Nix schlimmer als ein Skandal oder Ärger, weil sich ein Arbeitnehmer daneben benommen hat oder gar dort geltende Gesetze -gebrochen hat. Den Wahnsinnszirkus mit Behörden - oder womöglich gar Lebensgefahr für den Arbeitnehmer, möchte sicher jede halbwegs seriöse Firma vermeiden.


Das hier geht allerdings doch etwas ueber die normale Fuersorgepflicht hinaus. Es reicht, wenn die Mitarbeiter in neutraler Weise ueber die Rechtslage informiert werden.

marram hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Die Airline sollte sich solcher "Empfehlungen" enthalten und wenn die Verantwortlichen ein bisschen Arsch in der Hose haben ihren Beschaeftigten zur Seite stehen, wenn sie Probleme mit irgendeinem bescheuerten "Dresscode" kriegen, wobei es prinzipiell gleichgueltig ist ob es sich dabei um die Kopftuchpflicht in Teheran handelt oder ein Kopftuchverbot irgendwo anders.


Und wie soll die Firma das denn machen, wenn die Religionspolizei eine Mitarbeiterin in irgend einen Knast befördert und ihr der Prozess gemacht wird? Soviel Einfluss hat auch die Airline nicht um da noch was machen/helfen zu können.



Die koennen denen zumindest einmal den Anwalt bezahlen. Darueberhinaus sollten sie deutlich machen, dass sie in solchen Faellen, bei Eingriffen in persoenliche Selbstbestimmungsrechte, generell auf der Seite ihrer Beschaeftigten stehen.
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sehr gut
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#2051505) Verfasst am: 04.04.2016, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
Kopftuchstreit andersrum
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/air-france-flugbegleiter-gegen-kopftuchpflicht-in-teheran-14160148.html
Zitat:
Im April nimmt Air France nach acht Jahren wieder Flugverbindungen nach Teheran auf. Doch viele Flugbegleiterinnen wollen sich dem islamischen Dresscode nicht unterwerfen.



Seit wann ist es Sache des Arbeitgebers wie sich seine Beschaeftigten nach Feierabend kleiden?

Die Airline sollte sich solcher "Empfehlungen" enthalten und wenn die Verantwortlichen ein bisschen Arsch in der Hose haben ihren Beschaeftigten zur Seite stehen, wenn sie Probleme mit irgendeinem bescheuerten "Dresscode" kriegen, wobei es prinzipiell gleichgueltig ist ob es sich dabei um die Kopftuchpflicht in Teheran handelt oder ein Kopftuchverbot irgendwo anders.

http://www.benimmregeln-reise.de/benimmregeln_kanada.html
zwinkern

Anmerkung: Das ist ein Langstreckenflug, für Hin+Rückflug am Stück ist die Zeit zu knapp so das die gesetzliche Ruhezeit im Iran verbracht werden muß, das ist also schon sowas wie eine Einreise in ein anderes Land, die hängen nicht 24h am Flughafen-Gate rum.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
marram
registrierter User



Anmeldungsdatum: 17.10.2014
Beiträge: 675

Beitrag(#2051507) Verfasst am: 04.04.2016, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
... Die koennen denen zumindest einmal den Anwalt bezahlen. Darueberhinaus sollten sie deutlich machen, dass sie in solchen Faellen, bei Eingriffen in persoenliche Selbstbestimmungsrechte, generell auf der Seite ihrer Beschaeftigten stehen.


Ja toll. Nettes Statement des Arbeitgebers. Und was nutzt das der Arbeitnehmerin, die dann von der Religionspolizei in einen iranischen Frauenknast verfrachtet wurde und dann zu einer Prügelstrafe oder ähnlichem verurteilt wird? DIE hat dann die A...karte. Da kann die Firma Anwälte bezahlen oder protestieren wie sie will. Die Frau ist die leidtragende.

Und du glaubst doch nicht im Ernst, dass es die iranischen Religionswächter irgendwie juckt, was da so eine französische Airline an Anwälten auffährt. Im Zweifelsfall werden diese Anwälte einfach nicht zur Gerichtsverhandlung zugelassen. Und wenn die Airline damit droht den Flugbetrieb einzustellen? Ja mei, des juckt die Iraner vermutlich nicht mal 1 Sekunde lang. Dann fliegt eben zukünftig ne andere Airline.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2051516) Verfasst am: 04.04.2016, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

sehr gut hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
Kopftuchstreit andersrum
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/air-france-flugbegleiter-gegen-kopftuchpflicht-in-teheran-14160148.html
Zitat:
Im April nimmt Air France nach acht Jahren wieder Flugverbindungen nach Teheran auf. Doch viele Flugbegleiterinnen wollen sich dem islamischen Dresscode nicht unterwerfen.



Seit wann ist es Sache des Arbeitgebers wie sich seine Beschaeftigten nach Feierabend kleiden?

Die Airline sollte sich solcher "Empfehlungen" enthalten und wenn die Verantwortlichen ein bisschen Arsch in der Hose haben ihren Beschaeftigten zur Seite stehen, wenn sie Probleme mit irgendeinem bescheuerten "Dresscode" kriegen, wobei es prinzipiell gleichgueltig ist ob es sich dabei um die Kopftuchpflicht in Teheran handelt oder ein Kopftuchverbot irgendwo anders.

http://www.benimmregeln-reise.de/benimmregeln_kanada.html
zwinkern

Anmerkung: Das ist ein Langstreckenflug, für Hin+Rückflug am Stück ist die Zeit zu knapp so das die gesetzliche Ruhezeit im Iran verbracht werden muß, das ist also schon sowas wie eine Einreise in ein anderes Land, die hängen nicht 24h am Flughafen-Gate rum.



In diesen "Benimmregeln" steht ganz schoen viel bullshit drin.
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2051521) Verfasst am: 04.04.2016, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

marram hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
... Die koennen denen zumindest einmal den Anwalt bezahlen. Darueberhinaus sollten sie deutlich machen, dass sie in solchen Faellen, bei Eingriffen in persoenliche Selbstbestimmungsrechte, generell auf der Seite ihrer Beschaeftigten stehen.


Ja toll. Nettes Statement des Arbeitgebers. Und was nutzt das der Arbeitnehmerin, die dann von der Religionspolizei in einen iranischen Frauenknast verfrachtet wurde und dann zu einer Prügelstrafe oder ähnlichem verurteilt wird? DIE hat dann die A...karte. Da kann die Firma Anwälte bezahlen oder protestieren wie sie will. Die Frau ist die leidtragende.

Und du glaubst doch nicht im Ernst, dass es die iranischen Religionswächter irgendwie juckt, was da so eine französische Airline an Anwälten auffährt. Im Zweifelsfall werden diese Anwälte einfach nicht zur Gerichtsverhandlung zugelassen. Und wenn die Airline damit droht den Flugbetrieb einzustellen? Ja mei, des juckt die Iraner vermutlich nicht mal 1 Sekunde lang. Dann fliegt eben zukünftig ne andere Airline.


Soweit ich das verstehe wollen die Frauen durch den Verstoss gegen den Teheraner "Dresscode" ein politisches Statement machen. Es geht hier um erwachsene Menschen, die voll fuer ihr Verhalten verantwortlich sind. Deshalb endet hier die Fuersorgepflicht des Arbeitgebers bei einem unverbindlichen Hinweis auf die Rechtslage im Iran.

Die betreffenden Frauen gehen mit ihrer Aktion ein weitaus geringeres Risiko ein als iranische Frauen ohne Unterstuetzung von aussen (und deshalb machen solche Solidaritaetsaktionen auch sehr viel Sinn und verdienen Unterstuetzung!), da sie im Ernstfall ihre Botschaft im Hintergrund haben und hoffentlich auch ihren Arbeitgeber, der sich nicht zum Komplizen der Religionspolizei machen lassen sollte. In solchen Faellen duerften die iranischen Behoerden naemlich moegliche diplomatische Verwicklungen und die Reaktion der Weltoeffentlichkeit auf die Inhaftierung von Stewardessen wegen so einen Sch****dreck scheuen und versuchen den Frauen ueber ihren Arbeitgeber Druck zu machen. Z.B. indem sie konkret die Fluggesellschaft auffordern den Frauen mit Entlassung zu drohen und sie notfalls auch rauszuschmeissen falls sie sich nicht fuegen. So geht das naemlich diskreter als mit direkten Repressalien iranischer Stellen und ist genauso wirkungsvoll. Und sich solchen Ansinnen zu verweigern meinte ich mit "sich hinter die eigenen Beschaeftigten stellen" und ich glaube so ist das auch von der fraglichen Gewerkschaft gemeint.

Ich wuerde hier allerdings noch einen Schritt weitergehen und ganz allgemein von Arbeitgebern verlangen prinzipiell willkuerliche, schikanoese Eingriffe staatlicher Stellen in die persoenlichen Freiheitsrechte ihrer Beschaeftigten nicht zu akzeptieren, sondern auf deren freies Selbstbestimmungsrecht zu verweisen und es grundsaetzlich abzulehnen in solchen Faellen selber sanktionierend gegen Beschaeftigte vorzugehen oder sie verbindlich anzuweisen auf ihre Freiheitsrechte zu verzichten.
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sehr gut
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#2051528) Verfasst am: 04.04.2016, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Soweit ich das verstehe wollen die Frauen durch den Verstoss gegen den Teheraner "Dresscode" ein politisches Statement machen. Es geht hier um erwachsene Menschen, die voll fuer ihr Verhalten verantwortlich sind. Deshalb endet hier die Fuersorgepflicht des Arbeitgebers bei einem unverbindlichen Hinweis auf die Rechtslage im Iran.

Die betreffenden Frauen gehen mit ihrer Aktion ein weitaus geringeres Risiko ein als iranische Frauen ohne Unterstuetzung von aussen (und deshalb machen solche Solidaritaetsaktionen auch sehr viel Sinn und verdienen Unterstuetzung!), da sie im Ernstfall ihre Botschaft im Hintergrund haben und hoffentlich auch ihren Arbeitgeber, der sich nicht zum Komplizen der Religionspolizei machen lassen sollte. In solchen Faellen duerften die iranischen Behoerden naemlich moegliche diplomatische Verwicklungen und die Reaktion der Weltoeffentlichkeit auf die Inhaftierung von Stewardessen wegen so einen Sch****dreck scheuen und versuchen den Frauen ueber ihren Arbeitgeber Druck zu machen. Z.B. indem sie konkret die Fluggesellschaft auffordern den Frauen mit Entlassung zu drohen und sie notfalls auch rauszuschmeissen falls sie sich nicht fuegen. So geht das naemlich diskreter als mit direkten Repressalien iranischer Stellen und ist genauso wirkungsvoll. Und sich solchen Ansinnen zu verweigern meinte ich mit "sich hinter die eigenen Beschaeftigten stellen" und ich glaube so ist das auch von der fraglichen Gewerkschaft gemeint.

Ich wuerde hier allerdings noch einen Schritt weitergehen und ganz allgemein von Arbeitgebern verlangen prinzipiell willkuerliche, schikanoese Eingriffe staatlicher Stellen in die persoenlichen Freiheitsrechte ihrer Beschaeftigten nicht zu akzeptieren, sondern auf deren freies Selbstbestimmungsrecht zu verweisen und es grundsaetzlich abzulehnen in solchen Faellen selber sanktionierend gegen Beschaeftigte vorzugehen oder sie verbindlich anzuweisen auf ihre Freiheitsrechte zu verzichten.

Angenommen ein nord-koreanisches Flugzeug landet auf Haida-Gwaii. Eine Stewardess aus Nord-Korea zündet sich außerhalb des Flughafens einen Joint auf der Strasse an(in Nord-Korea war Cannabis als einziges Land nie verboten).
Kommt dann ein Mountie und nimmt ihr die "persönlichen Freiheitsrechte"?
Oder wird es akzeptiert wenn es als "politisches Statement" gemeldet wurde?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2051531) Verfasst am: 04.04.2016, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

sehr gut hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Soweit ich das verstehe wollen die Frauen durch den Verstoss gegen den Teheraner "Dresscode" ein politisches Statement machen. Es geht hier um erwachsene Menschen, die voll fuer ihr Verhalten verantwortlich sind. Deshalb endet hier die Fuersorgepflicht des Arbeitgebers bei einem unverbindlichen Hinweis auf die Rechtslage im Iran.

Die betreffenden Frauen gehen mit ihrer Aktion ein weitaus geringeres Risiko ein als iranische Frauen ohne Unterstuetzung von aussen (und deshalb machen solche Solidaritaetsaktionen auch sehr viel Sinn und verdienen Unterstuetzung!), da sie im Ernstfall ihre Botschaft im Hintergrund haben und hoffentlich auch ihren Arbeitgeber, der sich nicht zum Komplizen der Religionspolizei machen lassen sollte. In solchen Faellen duerften die iranischen Behoerden naemlich moegliche diplomatische Verwicklungen und die Reaktion der Weltoeffentlichkeit auf die Inhaftierung von Stewardessen wegen so einen Sch****dreck scheuen und versuchen den Frauen ueber ihren Arbeitgeber Druck zu machen. Z.B. indem sie konkret die Fluggesellschaft auffordern den Frauen mit Entlassung zu drohen und sie notfalls auch rauszuschmeissen falls sie sich nicht fuegen. So geht das naemlich diskreter als mit direkten Repressalien iranischer Stellen und ist genauso wirkungsvoll. Und sich solchen Ansinnen zu verweigern meinte ich mit "sich hinter die eigenen Beschaeftigten stellen" und ich glaube so ist das auch von der fraglichen Gewerkschaft gemeint.

Ich wuerde hier allerdings noch einen Schritt weitergehen und ganz allgemein von Arbeitgebern verlangen prinzipiell willkuerliche, schikanoese Eingriffe staatlicher Stellen in die persoenlichen Freiheitsrechte ihrer Beschaeftigten nicht zu akzeptieren, sondern auf deren freies Selbstbestimmungsrecht zu verweisen und es grundsaetzlich abzulehnen in solchen Faellen selber sanktionierend gegen Beschaeftigte vorzugehen oder sie verbindlich anzuweisen auf ihre Freiheitsrechte zu verzichten.

Angenommen ein nord-koreanisches Flugzeug landet auf Haida-Gwaii. Eine Stewardess aus Nord-Korea zündet sich außerhalb des Flughafens einen Joint auf der Strasse an(in Nord-Korea war Cannabis als einziges Land nie verboten).
Kommt dann ein Mountie und nimmt ihr die "persönlichen Freiheitsrechte"?
Oder wird es akzeptiert wenn es als "politisches Statement" gemeldet wurde?


Ich garantiere Dir, dass die Frau nicht von der Polizei belaestigt wird. Falls die Frau sich jedoch zugedroehnt an das Steuer eines Autos setzen sollte, wird sie allerdings voellig zu Recht einen Riesenaerger kriegen.

Hier eine Anekdote zum Thema RCMP und Cannabis aus meinem neuen Arbeitsleben:

Brendan H. wurde von einem meiner Kollegen auf die Wache gebracht um ihm dort zu erklaeren wessen er beschuldigt wird und wann er vor Gericht zu erscheinen hat. Danach wurde er freigelassen. Bevor er ging wollte er unbedingt noch seine Version der Ereignisse, die zu seiner Festnahme fuehrten, zu Protokoll geben. Man bot ihm an gleich mit ihm in den Interviewraum zu gehen um seine Aussage aufzunehmen. Darauf erklaerte Brendan H. dass er erst rausgehen wolle um einen Joint zu rauchen, damit er nicht mehr so aufgeregt ist.

Niemand hat ihm wegen seinem Joint irgendwelchen Aerger gemacht. Sehr glücklich
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock


Zuletzt bearbeitet von beachbernie am 04.04.2016, 23:35, insgesamt einmal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zoff
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#2051532) Verfasst am: 04.04.2016, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

sehr gut hat folgendes geschrieben:
(..)
Angenommen ein nord-koreanisches Flugzeug landet auf Haida-Gwaii. Eine Stewardess aus Nord-Korea zündet sich außerhalb des Flughafens einen Joint auf der Strasse an(in Nord-Korea war Cannabis als einziges Land nie verboten).
Kommt dann ein Mountie und nimmt ihr die "persönlichen Freiheitsrechte"?
Oder wird es akzeptiert wenn es als "politisches Statement" gemeldet wurde?


Ich würde gerne wissen was passieren würde, wenn sich eine Stewardess aus Nord-Korea in Nordkorea auf der Strasse eine Tüte anzünden würde.. Pfeifen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sehr gut
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#2051533) Verfasst am: 04.04.2016, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich garantiere Dir, dass die Frau nicht von der Polizei belaestigt wird.

Und hatte mit so einer Antwort gerechnet Mit den Augen rollen zwinkern

Gut, dann landet das Flugzeug eben in Texas, USA. Und was passiert da mit der Frau?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sehr gut
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#2051535) Verfasst am: 04.04.2016, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Ich würde gerne wissen was passieren würde, wenn sich eine Stewardess aus Nord-Korea in Nordkorea auf der Strasse eine Tüte anzünden würde.. Pfeifen

"Cannabis wird in Nordkorea nicht als Droge eingestuft. Man nennt es dort «ip tambae», zu deutsch «Mundtabak», und es wird öffentlich geraucht."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2051537) Verfasst am: 05.04.2016, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

sehr gut hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich garantiere Dir, dass die Frau nicht von der Polizei belaestigt wird.

Und hatte mit so einer Antwort gerechnet Mit den Augen rollen zwinkern

Gut, dann landet das Flugzeug eben in Texas, USA. Und was passiert da mit der Frau?



Als Arbeitgeber wuerde ich in dem Fall alles versuchen um die Frau aus den Klauen der einheimischen religioesen Fanatiker dort zu befreien. Smilie

Die US-Gesetze gegen Cannabis sind genauso bescheuert wie die iranischen gegen offen getragene Frauenhaare und exakt genauso ueberfluessig. In beiden Faellen kommt es wegen solcher Lappalien zu grotesken, jedes Mass sprengenden Strafen. Und ja, wer gegen solch willkuerliche Gesetze verstoesst ist kein Verbrecher und wer bewusst dagegen verstoesst um auf deren Unsinnigkeit aufmerksam zu machen, verdient unsere Solidaritaet. Smilie
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2051538) Verfasst am: 05.04.2016, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

sehr gut hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
Ich würde gerne wissen was passieren würde, wenn sich eine Stewardess aus Nord-Korea in Nordkorea auf der Strasse eine Tüte anzünden würde.. Pfeifen

"Cannabis wird in Nordkorea nicht als Droge eingestuft. Man nennt es dort «ip tambae», zu deutsch «Mundtabak», und es wird öffentlich geraucht."



Daran koennten sich die Amis ruhig ein Beispiel nehmen. Vielleicht wuerde das denen helfen nicht laenger das unfreieste Land der Welt zu sein, das einen hoeheren Prozentsatz seiner Bevoelkerung im Gefaengnis sitzen hat als jedes andere, einschliesslich Nordkorea.
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sehr gut
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#2051539) Verfasst am: 05.04.2016, 00:40    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich garantiere Dir, dass die Frau nicht von der Polizei belaestigt wird.

Und hatte mit so einer Antwort gerechnet Mit den Augen rollen zwinkern

Gut, dann landet das Flugzeug eben in Texas, USA. Und was passiert da mit der Frau?



Als Arbeitgeber wuerde ich in dem Fall alles versuchen um die Frau aus den Klauen der einheimischen religioesen Fanatiker dort zu befreien. Smilie

Die US-Gesetze gegen Cannabis sind genauso bescheuert wie die iranischen gegen offen getragene Frauenhaare und exakt genauso ueberfluessig. In beiden Faellen kommt es wegen solcher Lappalien zu grotesken, jedes Mass sprengenden Strafen. Und ja, wer gegen solch willkuerliche Gesetze verstoesst ist kein Verbrecher und wer bewusst dagegen verstoesst um auf deren Unsinnigkeit aufmerksam zu machen, verdient unsere Solidaritaet. Smilie

zwinkern

Die Stewardessen von Air France akzeptieren die eine Religionspolizei(und deren Vorschriften), die andere Religionspolizei aber nicht? Oder beschweren sie sich auch wenn sie nach Houston fliegen?
Oder geht es um was anderes?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lebensnebel
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 06.02.2016
Beiträge: 2845

Beitrag(#2055882) Verfasst am: 16.05.2016, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

https://www.tagesschau.de/ausland/iran-mode-verhaftungen-101.html
Zitat:
er Vorsitzende des Gerichts für Cyberkriminalität, Dschawad Babaje, sagte im Staatsfernsehen, es gehe unter anderem um unverschleierte Models im Online-Fotodienst Instagram. Im Zuge zweijähriger verdeckter Ermittlungen seien auf Instagram 170 Verdächtige identifiziert worden, hieß es in einer Erklärung des Sondergerichts. Davon seien 59 Fotografen und Visagisten, 58 Models sowie 51 Manager von Modehäusern.


Unglaublich was die für einen Aufwand betreiben. 2 Jahre verdeckte Ermittlungen wegen fehlender Kopftücher. Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lebensnebel
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 06.02.2016
Beiträge: 2845

Beitrag(#2057615) Verfasst am: 31.05.2016, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-05/kopftuch-europaeischer-gerichtshof-islam
Zitat:
Wer alle religiösen Zeichen aus der Firma verbannt, darf auch Kopftücher verbieten. So könnte das Urteil des EuGH ausfallen. Das ist fair – löst aber ein Problem nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Religionskritik-Wiesbaden
homo est creator Dei



Anmeldungsdatum: 03.11.2008
Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag(#2104520) Verfasst am: 13.08.2017, 23:37    Titel: AWO gegen Kopftuch in der Schule Antworten mit Zitat

Zitat:
AWO gegen Kopftuch in der Schule

Eine Muslimin erhält von der AWO Hessen Süd eine mündliche Zusage, arbeitet zwei Tage in der Kinderbetreuung - dann heißt es: wegen ihres Kopftuchs darf sie nicht beschäftigt werden. Nun geht der Streit vor Gericht.


http://www.fr.de/frankfurt/prozess-awo-gegen-kopftuch-in-der-schule-a-1330191
_________________
Derzeit ohne Untertitel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Lebensnebel
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 06.02.2016
Beiträge: 2845

Beitrag(#2112280) Verfasst am: 27.10.2017, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

https://www.derwesten.de/panorama/streit-um-kopftuch-im-hoersaal-laesst-vorlesung-platzen-id212366559.html
Zitat:
Eine Professorin der Uni Würzburg hat eine ihrer Studentinnen aufgefordert, ihr Kopftuch abzulegen. Daraufhin entbrannte ein Streit.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DonMartin
registrierter User



Anmeldungsdatum: 13.08.2013
Beiträge: 6817

Beitrag(#2112317) Verfasst am: 27.10.2017, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
https://www.derwesten.de/panorama/streit-um-kopftuch-im-hoersaal-laesst-vorlesung-platzen-id212366559.html
Zitat:
Eine Professorin der Uni Würzburg hat eine ihrer Studentinnen aufgefordert, ihr Kopftuch abzulegen. Daraufhin entbrannte ein Streit.

Na dann wuensche ich der Dame viel Glueck, dass sie im angeblich saekularen Deutschland des Jahres 2017 durchsetzen kann,
was Kemal Atatuerk schon in der islamischen Tuerkei der 1920er geschafft hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lebensnebel
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 06.02.2016
Beiträge: 2845

Beitrag(#2112320) Verfasst am: 27.10.2017, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

DonMartin hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
https://www.derwesten.de/panorama/streit-um-kopftuch-im-hoersaal-laesst-vorlesung-platzen-id212366559.html
Zitat:
Eine Professorin der Uni Würzburg hat eine ihrer Studentinnen aufgefordert, ihr Kopftuch abzulegen. Daraufhin entbrannte ein Streit.

Na dann wuensche ich der Dame viel Glueck, dass sie im angeblich saekularen Deutschland des Jahres 2017 durchsetzen kann,
was Kemal Atatuerk schon in der islamischen Tuerkei der 1920er geschafft hat.


Durchsetzen kann sie das sicher nicht. Ihr Problem ist jetzt wie sie aus der Sache wieder rauskommt. Sie hat Jusos und Jung-Grüne am Hals.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/hochschulen-kopftuch-debatte-in-wuerzburg-1.3727571
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#2112323) Verfasst am: 27.10.2017, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

DonMartin hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
https://www.derwesten.de/panorama/streit-um-kopftuch-im-hoersaal-laesst-vorlesung-platzen-id212366559.html
Zitat:
Eine Professorin der Uni Würzburg hat eine ihrer Studentinnen aufgefordert, ihr Kopftuch abzulegen. Daraufhin entbrannte ein Streit.

Na dann wuensche ich der Dame viel Glueck, dass sie im angeblich saekularen Deutschland des Jahres 2017 durchsetzen kann,
was Kemal Atatuerk schon in der islamischen Tuerkei der 1920er geschafft hat.

Ja, das ist ein Super-Vorbild für unsere heutige Situation in einer menschenrechtsorientierten Demokratie. Wir sollten uns dementsprechend auch unbedingt an weiteren so orientierten Maßnahmen Atatürks ein Vorbild nehmen und eine nationale Kopfbedeckung für Männer unter Strafandrohung vorschreiben, prodemokratische Pressezensur betreiben und im Namen der Religionsfreiheit religiöse Orden verbieten.
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27888
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#2112330) Verfasst am: 27.10.2017, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

DonMartin hat folgendes geschrieben:
Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
https://www.derwesten.de/panorama/streit-um-kopftuch-im-hoersaal-laesst-vorlesung-platzen-id212366559.html
Zitat:
Eine Professorin der Uni Würzburg hat eine ihrer Studentinnen aufgefordert, ihr Kopftuch abzulegen. Daraufhin entbrannte ein Streit.

Na dann wuensche ich der Dame viel Glueck, dass sie im angeblich saekularen Deutschland des Jahres 2017 durchsetzen kann,
was Kemal Atatuerk schon in der islamischen Tuerkei der 1920er geschafft hat.


Wäre mir neu, dass Profs den Studenten nun vorschreiben könnten, wie sie sich zu kleiden hätten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46311
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2114403) Verfasst am: 17.11.2017, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Kopftücher verboten werden, wäre ich sehr dafür, auch Springerstiefel zu verbieten.
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Weltanschauungen und Religionen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3 ... 27, 28, 29 ... 31, 32, 33  Weiter
Seite 28 von 33

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group