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Waschmaschine777 auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.07.2008 Beiträge: 4007
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(#1548362) Verfasst am: 01.10.2010, 09:35 Titel: §166 |
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Warum ist die Formulierung "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" wie sie in §166 steht, zulässig? Man kann das als klare Aufforderung betrachten, wegen allem was einem gerade nicht in den Kram passt ein Mords-Tamtam zu machen um nachzuweisen, dass der jeweilige Pipifax geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören. Stachelt der Gesetzgeber damit nicht Fanatismus an? Konsequent im Sinne des Gesetzes handelt nicht der, der um Besonnenheit bemüht ist, sondern der, der sich einem Lynchmob anschliesst.
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 25894
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1548384) Verfasst am: 01.10.2010, 10:02 Titel: Re: §166 |
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Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben: | Warum ist die Formulierung "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" wie sie in §166 steht, zulässig? .... |
Ich würde das jetzt nicht sooo negativ sehen - immerhin hat man damit die "religiösen Gefühle" umgangen. Und dann ist es implizit eine Aufforderung zum Selbstschutz durch Vorsicht: Du solltest dir bewusst sein, auf welchen Marktplatz Du dich stellen willst, um Reklame für den Atheismus zu machen. Es ist ein kleiner Unterschied, ob dieser Marktplatz in Hamburg ist, oder in Teheran oder in Bayern auf dem Land. Bei den beiden letztgenannten würde ich dir auch abraten.
fwo
_________________ Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.
The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.
Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Dr. Benchmark Radikal-Liberalist
Anmeldungsdatum: 09.08.2006 Beiträge: 1288
Wohnort: Bayern
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(#1548388) Verfasst am: 01.10.2010, 10:13 Titel: Re: §166 |
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fwo hat folgendes geschrieben: | Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben: | Warum ist die Formulierung "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" wie sie in §166 steht, zulässig? .... |
Ich würde das jetzt nicht sooo negativ sehen - immerhin hat man damit die "religiösen Gefühle" umgangen. Und dann ist es implizit eine Aufforderung zum Selbstschutz durch Vorsicht: Du solltest dir bewusst sein, auf welchen Marktplatz Du dich stellen willst, um Reklame für den Atheismus zu machen. Es ist ein kleiner Unterschied, ob dieser Marktplatz in Hamburg ist, oder in Teheran oder in Bayern auf dem Land. Bei den beiden letztgenannten würde ich dir auch abraten.
fwo |
Bayern und Teheran in einem Atemzug find ich verwegen
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Waschmaschine777 auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.07.2008 Beiträge: 4007
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(#1548461) Verfasst am: 01.10.2010, 12:32 Titel: Re: §166 |
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fwo hat folgendes geschrieben: | Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben: | Warum ist die Formulierung "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" wie sie in §166 steht, zulässig? .... |
Und dann ist es implizit eine Aufforderung zum Selbstschutz durch Vorsicht: Du solltest dir bewusst sein, auf welchen Marktplatz Du dich stellen willst, um Reklame für den Atheismus zu machen. Es ist ein kleiner Unterschied, ob dieser Marktplatz in Hamburg ist, oder in Teheran oder in Bayern auf dem Land. Bei den beiden letztgenannten würde ich dir auch abraten.
fwo |
Ich sehe das eher als -an die Religiösen gerichtete- Aufforderung mal ordentlich auf den Putz zu hauen. Warum soll man friedlich diskutieren, wenn aggressives Verhalten vom Gesetzgeber belohnt wird? Man muss nur wegen allem und jedem Theater machen; damit wird man sich schon durchsetzen.
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step registriert
Anmeldungsdatum: 17.07.2003 Beiträge: 22767
Wohnort: Germering
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(#1548470) Verfasst am: 01.10.2010, 12:53 Titel: |
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Der "öffentliche Friede" ist ja nun ein sehr zeitgeistiges Gebilde.
Je mehr Atheisten bzw. wenigstens Kirchenferne es gibt, desto wahrscheinlicher wird es, daß der 166 mal gegen die Religionen eingesetzt wird. Ist es nicht denkbar, daß eines Tages die Proteste von Abtreibungsgegnern, die hetzerische Rede eines konservativen Klerikers oder dergleichen mit dieser Begründung anfechtbar sind?
Ich hoffe natürlich trotzdem, daß der 166 möglichst bald kassiert wird.
_________________ Was ist der Sinn des Lebens? - Keiner, aber Leere ist Fülle für den, der sie sieht.
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 21800
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(#1548558) Verfasst am: 01.10.2010, 16:40 Titel: Re: §166 |
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Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben: | Warum ist die Formulierung "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" wie sie in §166 steht, zulässig? Man kann das als klare Aufforderung betrachten, wegen allem was einem gerade nicht in den Kram passt ein Mords-Tamtam zu machen um nachzuweisen, dass der jeweilige Pipifax geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören. Stachelt der Gesetzgeber damit nicht Fanatismus an? Konsequent im Sinne des Gesetzes handelt nicht der, der um Besonnenheit bemüht ist, sondern der, der sich einem Lynchmob anschliesst. |
Ich bin auch gegen den §166, aber diese Interpretation halte ich nicht für korrekt.
Wenn gesagt wird, verboten sei, was "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören", dann steht das "geeignet" da mE nicht zufällig: D.h. heißt mE weder, dass für die Strafbarkeit tatsächlich eine solche Störung eintreten muss (wenn die beleidigte Gruppe zB trotzdem ruhig bleibt), noch, dass man mit einer bewussten Herbeiführung einer Störung des Friedens bei einem nichtigen Anlass eine Strafbarkeit herbeiführen könnte; sondern eben, dass der Anlass bei einer unvoreingenommenen Beurteilung eben - unabhängig von den tatsächlichen Folgen - "geeignet" ist, diese Störung des öffentlichen Friedens herbeizuführen.
Das Problem ist dabei m.E. eher die Schwammigkeit, was das dann im konkreten Fall bedeuten würde, nicht, dass es eine Anstachelung zum Fanatismus wäre.
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Effô Tisetti Königsblau bis in den Tod
Anmeldungsdatum: 18.09.2003 Beiträge: 9920
Wohnort: 75
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(#1548570) Verfasst am: 01.10.2010, 17:06 Titel: Re: §166 |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Wenn gesagt wird, verboten sei, was "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören", dann steht das "geeignet" da mE nicht zufällig: D.h. heißt mE weder, dass für die Strafbarkeit tatsächlich eine solche Störung eintreten muss (wenn die beleidigte Gruppe zB trotzdem ruhig bleibt), noch, dass man mit einer bewussten Herbeiführung einer Störung des Friedens bei einem nichtigen Anlass eine Strafbarkeit herbeiführen könnte; sondern eben, dass der Anlass bei einer unvoreingenommenen Beurteilung eben - unabhängig von den tatsächlichen Folgen - "geeignet" ist, diese Störung des öffentlichen Friedens herbeizuführen. |
Hm, wer bewertet die "Eignung"? Was heißt "unvoreingenommene Beurteilung"? M.E. kann man da nur den Maßstab anderer Gesetze anlegen: Kunst- und Meinungsfreiheit, Straftatbestände wie Beleidigung, Volksverhetzung usw. Der 166 ist m.E. im Paradigma des GG allein a) nicht anwendbar und daher b) vollkommen überflüssig. Den ganzen Paragraphen kann man überhaupt nur verstehen, wenn man der Ansicht ist, dass es bei diesem Thema einer Art Meta- oder Parallelethik zur unbefleckten Ehre Gottes bedürfe. Das ist nicht nur anachronistisch, das ist völlig albern. Übrigens m.E. auch aus theologischer Sicht, wenn sie nicht gerade von bayrischen Hinterwäldlern und/oder katholischen Bischöfen vertreten wird.
_________________ "Die einfache Formel: Jesus ist stärker! hilft Menschen, sich aus der Fixierung völlig irrationaler Wertesysteme zu lösen."
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Waschmaschine777 auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.07.2008 Beiträge: 4007
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(#1548625) Verfasst am: 01.10.2010, 19:08 Titel: Re: §166 |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben: | Warum ist die Formulierung "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" wie sie in §166 steht, zulässig? Man kann das als klare Aufforderung betrachten, wegen allem was einem gerade nicht in den Kram passt ein Mords-Tamtam zu machen um nachzuweisen, dass der jeweilige Pipifax geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören. Stachelt der Gesetzgeber damit nicht Fanatismus an? Konsequent im Sinne des Gesetzes handelt nicht der, der um Besonnenheit bemüht ist, sondern der, der sich einem Lynchmob anschliesst. |
Ich bin auch gegen den §166, aber diese Interpretation halte ich nicht für korrekt.
Wenn gesagt wird, verboten sei, was "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören", dann steht das "geeignet" da mE nicht zufällig: D.h. heißt mE weder, dass für die Strafbarkeit tatsächlich eine solche Störung eintreten muss (wenn die beleidigte Gruppe zB trotzdem ruhig bleibt), noch, dass man mit einer bewussten Herbeiführung einer Störung des Friedens bei einem nichtigen Anlass eine Strafbarkeit herbeiführen könnte; sondern eben, dass der Anlass bei einer unvoreingenommenen Beurteilung eben - unabhängig von den tatsächlichen Folgen - "geeignet" ist, diese Störung des öffentlichen Friedens herbeizuführen.
Das Problem ist dabei m.E. eher die Schwammigkeit, was das dann im konkreten Fall bedeuten würde, nicht, dass es eine Anstachelung zum Fanatismus wäre. |
Dann muss eine Gruppe eben öfters wegen nichtigen Gründen Radau machen. Dann wird der "unvoreingenommene Beurteiler" sicherlich zum Urteil gelangen, dass Nichtigkeiten geeignet sind den öffentlichen Frieden zu gefährden.
Wertmaßstäbe ändern sich mit der Zeit und dieses Gesetz ist praktisch die Aufforderung hypersensibel auf alles zu reagieren um diese Wertmaßstäbe zu seinen Gunsten zu beeinflussen.
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Waschmaschine777 auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 07.07.2008 Beiträge: 4007
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(#1548627) Verfasst am: 01.10.2010, 19:16 Titel: |
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step hat folgendes geschrieben: |
Ist es nicht denkbar, daß eines Tages die Proteste von Abtreibungsgegnern, die hetzerische Rede eines konservativen Klerikers oder dergleichen mit dieser Begründung anfechtbar sind?
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Denkbar ist das sicher. Ich halte dieses Szenario aber für unwahrscheinlich. Die Macht der Kirchen vergeht nicht so schnell.
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 25894
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1548628) Verfasst am: 01.10.2010, 19:21 Titel: Re: §166 |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben: | Warum ist die Formulierung "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" wie sie in §166 steht, zulässig? Man kann das als klare Aufforderung betrachten, wegen allem was einem gerade nicht in den Kram passt ein Mords-Tamtam zu machen um nachzuweisen, dass der jeweilige Pipifax geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören. Stachelt der Gesetzgeber damit nicht Fanatismus an? Konsequent im Sinne des Gesetzes handelt nicht der, der um Besonnenheit bemüht ist, sondern der, der sich einem Lynchmob anschliesst. |
Ich bin auch gegen den §166, aber diese Interpretation halte ich nicht für korrekt.
Wenn gesagt wird, verboten sei, was "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören", dann steht das "geeignet" da mE nicht zufällig: D.h. heißt mE weder, dass für die Strafbarkeit tatsächlich eine solche Störung eintreten muss (wenn die beleidigte Gruppe zB trotzdem ruhig bleibt), noch, dass man mit einer bewussten Herbeiführung einer Störung des Friedens bei einem nichtigen Anlass eine Strafbarkeit herbeiführen könnte; sondern eben, dass der Anlass bei einer unvoreingenommenen Beurteilung eben - unabhängig von den tatsächlichen Folgen - "geeignet" ist, diese Störung des öffentlichen Friedens herbeizuführen.
Das Problem ist dabei m.E. eher die Schwammigkeit, was das dann im konkreten Fall bedeuten würde, nicht, dass es eine Anstachelung zum Fanatismus wäre. |
Geh ruhig davon aus, dass so ein Schweinepriester, der es schafft, seine Leute wegen etwas, was er als Verhöhnung seiner religiösen Gefühle empfindet, auf die Straße zu kriegen, den Erfolg seiner eigenen Agitation als schlagenden Beweis dieser Eignung verkauft. Ist doch auch logisch - sonst hätte er die doch nie auf die Straße gekriegt . Das war es doch auch, was nach der Veröffentlichung der Mohammed Karikaturen passierte. Und übrigens auch von der katholischen Kirche dann genau so verkauft wurde. Da sind sie sich dann ja auch alle einig.
fwo
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Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 21800
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(#1548783) Verfasst am: 01.10.2010, 22:53 Titel: Re: §166 |
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fwo hat folgendes geschrieben: | Geh ruhig davon aus, dass so ein Schweinepriester, der es schafft, seine Leute wegen etwas, was er als Verhöhnung seiner religiösen Gefühle empfindet, auf die Straße zu kriegen, den Erfolg seiner eigenen Agitation als schlagenden Beweis dieser Eignung verkauft. Ist doch auch logisch - sonst hätte er die doch nie auf die Straße gekriegt . Das war es doch auch, was nach der Veröffentlichung der Mohammed Karikaturen passierte. |
Schlechtes Beispiel - da gab es ja nun gerade keine Verurteilungen, und ob es überhaupt Anzeigen gab, weiß ich nicht.
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 21800
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(#1548789) Verfasst am: 01.10.2010, 22:59 Titel: Re: §166 |
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Effô Tisetti hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Wenn gesagt wird, verboten sei, was "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören", dann steht das "geeignet" da mE nicht zufällig: D.h. heißt mE weder, dass für die Strafbarkeit tatsächlich eine solche Störung eintreten muss (wenn die beleidigte Gruppe zB trotzdem ruhig bleibt), noch, dass man mit einer bewussten Herbeiführung einer Störung des Friedens bei einem nichtigen Anlass eine Strafbarkeit herbeiführen könnte; sondern eben, dass der Anlass bei einer unvoreingenommenen Beurteilung eben - unabhängig von den tatsächlichen Folgen - "geeignet" ist, diese Störung des öffentlichen Friedens herbeizuführen. |
Hm, wer bewertet die "Eignung"? Was heißt "unvoreingenommene Beurteilung"? |
Ich sagte ja: Das Problem ist die Schwammigkeit der Begriffe ...
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben: | M.E. kann man da nur den Maßstab anderer Gesetze anlegen: Kunst- und Meinungsfreiheit, Straftatbestände wie Beleidigung, Volksverhetzung usw. Der 166 ist m.E. im Paradigma des GG allein a) nicht anwendbar und daher b) vollkommen überflüssig. |
Im Rahmen dieser Schwammigkeit ist er schon anwendbar; das ist ja nicht das einzige Gesetz, das mit eher schwammigen Begriffen operiert. Aber es ist in der Tat überflüssig, weil alles Notwendige durch die von dir genannten anderen Straftatbestände ausreichend abgedeckt wird.
Effô Tisetti hat folgendes geschrieben: | Den ganzen Paragraphen kann man überhaupt nur verstehen, wenn man der Ansicht ist, dass es bei diesem Thema einer Art Meta- oder Parallelethik zur unbefleckten Ehre Gottes bedürfe. Das ist nicht nur anachronistisch, das ist völlig albern. Übrigens m.E. auch aus theologischer Sicht, wenn sie nicht gerade von bayrischen Hinterwäldlern und/oder katholischen Bischöfen vertreten wird. |
Das sehe ich auch so. Gott kommt da mE prima ohne strafrechtlichen Schutz zurecht. Argumentativ beispringen, wenn da etwas Mist ist, jemand anders aber nicht recht zuhört, kann man Gott ja trotzdem.
EDIT RS
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
Zuletzt bearbeitet von tillich (epigonal) am 02.10.2010, 00:05, insgesamt einmal bearbeitet |
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 25894
Wohnort: im Speckgürtel
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(#1548810) Verfasst am: 01.10.2010, 23:32 Titel: Re: §166 |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: | Geh ruhig davon aus, dass so ein Schweinepriester, der es schafft, seine Leute wegen etwas, was er als Verhöhnung seiner religiösen Gefühle empfindet, auf die Straße zu kriegen, den Erfolg seiner eigenen Agitation als schlagenden Beweis dieser Eignung verkauft. Ist doch auch logisch - sonst hätte er die doch nie auf die Straße gekriegt . Das war es doch auch, was nach der Veröffentlichung der Mohammed Karikaturen passierte. |
Schlechtes Beispiel - da gab es ja nun gerade keine Verurteilungen, und ob es überhaupt Anzeigen gab, weiß ich nicht. |
Und es war nicht mal in Deutschland! Es könnte allerdings auch sein, dass ich auch nur darauf hinweisen wollte, dass diese Technik grundsätzlich auch ohne den Hintergrund deutschen Rechtes bereits verbreitet ist und man deshalb durchaus davon ausgehen kann, dass sie auch hier angewandt wird, wenn sich eine Gelegenheit ergibt.
fwo
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 21800
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(#1548825) Verfasst am: 02.10.2010, 00:04 Titel: Re: §166 |
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fwo hat folgendes geschrieben: | tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | fwo hat folgendes geschrieben: | Geh ruhig davon aus, dass so ein Schweinepriester, der es schafft, seine Leute wegen etwas, was er als Verhöhnung seiner religiösen Gefühle empfindet, auf die Straße zu kriegen, den Erfolg seiner eigenen Agitation als schlagenden Beweis dieser Eignung verkauft. Ist doch auch logisch - sonst hätte er die doch nie auf die Straße gekriegt . Das war es doch auch, was nach der Veröffentlichung der Mohammed Karikaturen passierte. |
Schlechtes Beispiel - da gab es ja nun gerade keine Verurteilungen, und ob es überhaupt Anzeigen gab, weiß ich nicht. |
Und es war nicht mal in Deutschland! Es könnte allerdings auch sein, dass ich auch nur darauf hinweisen wollte, dass diese Technik grundsätzlich auch ohne den Hintergrund deutschen Rechtes bereits verbreitet ist und man deshalb durchaus davon ausgehen kann, dass sie auch hier angewandt wird, wenn sich eine Gelegenheit ergibt. |
Ja nun, aber es ging ja nun mal um deutsches Recht und darum, ob dieses einen Anreiz dafür schafft, eine empörte Menschenmenge künstlich zu produzieren, und nicht darum, dass Demagogen derlei grundsätzlich öfters mal für eine gute Idee halten.
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Eklatant Selbstwiderspruch
Anmeldungsdatum: 25.07.2005 Beiträge: 535
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(#1978102) Verfasst am: 13.01.2015, 02:35 Titel: |
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Weil es so schön in "Sonstiges und Groteskes" passt.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article136302031/Braucht-es-noch-ein-Gesetz-gegen-Gotteslaesterung.html
Zitat: |
FDP-Chef Lindner sähe den Blasphemieparagrafen nach den Anschlägen in Paris gerne abgeschafft – als Signal der Meinungsfreiheit. CDU und SPD widersprechen. Die CSU will das Strafmaß sogar erhöhen.
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Zitat: | Der Chef des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach, sagte, er sei "ausdrücklich nicht der Auffassung", dass es sinnvoll und ein Zeichen der Solidarität mit Frankreich wäre, wenn Deutschland jetzt den Paragrafen 166 StGB komplett abschaffe oder zur Disposition stelle. Gotteslästerung zu bestrafen, sei "nach wie vor sinnvoll", sagte der Jurist und CDU-Politiker |
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-01/blasphemie-charlie-hebdo-bosbach
Zitat: | Die Grünen sind gegen eine Diskussion über die Abschaffung des Blasphemie-Paragrafen. "Die Forderung ist richtig, aber jetzt ist der falsche Zeitpunkt für diese Debatte",
(...)
Grundsätzlich halten die Grünen die Abschaffung des Paragrafen für richtig.
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Alchemist registrierter User
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 27888
Wohnort: Hamburg
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 25894
Wohnort: im Speckgürtel
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(#2046064) Verfasst am: 26.02.2016, 12:21 Titel: |
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Die zentrale Frage hatte ich ja schon gestellt, bevor ich das Urteil genauer kannte:
fwo hat folgendes geschrieben: | .....
Jetzt muss ich doch noch mal nachfragen:
Unser Gesetzgeber hat es ja (wahrscheinlich wieder mal im Suff) so formuliert:
Zitat: | § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. |
Es geht also nicht darum, dass man Gott nicht eine fixe Idee nennen darf, sondern es geht darum, ob mann mit dieser Feststellung den öffentlichen Frieden stört.
Ist der bei uns überhaupt durch Gelächter über Gott und oder seinen Anhang noch zu stören? Oder reicht es, dass sich drei Klerikale aufregen um so klar zu machen, dass der öffentliche Friede gestört ist? |
Der Artikel hat diese Frage sehr schön ausgearbeitet. Die Frage, die sich mir dabei stellt, ist, ob die Richterin durch ihre Begründung nicht bereits die Grenze zur Rechtsbeugung überschritten hat, besonders da unser berühmter Gesetzgeber selbst geklärt hat, wie das Gesetz auszulegen ist:
hpd hat folgendes geschrieben: | Mit dem Argument, dass die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens seit der Änderung von §166 StGB in der Strafrechtsreform von 1969 der zentrale Aspekt des Gestzes sei – und nicht mehr das religiöse Gefühl oder der Schutz von Religion und Weltanschauung als solche – hatte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erst im Dezember 2015 die von gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon eingereichte Petition zur Streichung von §166 StGB abgelehnt. |
Ich an des Beklagten Stelle würde das einfach mal durch eine Anzeige testen. Kostet nix.
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zelig Kultürlich
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 25404
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(#2046068) Verfasst am: 26.02.2016, 12:37 Titel: |
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Zitat: | "Wir pilgern mit Martin Luther:
Auf nach Rom!
Die Papstsau Franz umbringen.
Reformation ist geil!" |
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fwo Caterpillar D9
Anmeldungsdatum: 05.02.2008 Beiträge: 25894
Wohnort: im Speckgürtel
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(#2046073) Verfasst am: 26.02.2016, 13:01 Titel: |
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zelig hat folgendes geschrieben: |
Zitat: | "Wir pilgern mit Martin Luther:
Auf nach Rom!
Die Papstsau Franz umbringen.
Reformation ist geil!" |
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Ob das stilistisch besonders gelungen ist, ist doch eigentlich nebensächlich. Du solltest aber der Fairnis halber auch dazusetzen, dass das nicht so alleine dastand.
Zitat: | Daneben ein Google-Symbol sowie die Suchworte "Luther Papst umbringen" |
Die beiden ersten Links, die Google dann präsentiert, sind
http://www.theologe.de/theologe3.htm#Papst
http://www.kirchenopfer.de/moerderischewurzeln/martinluther/
Dann sieht man, dass es sich um eine freie Übersetzung von
»Der Papst ist der Teufel; könnte ich den Teufel umbringen, warum wollte ichs nicht tun?«
u.Ä. handelt.
Der eigentliche Knackpunkt ist doch, dass man damit in Deutschland keine Frieden mehr gefährdet, sondern höchstens einige Befindlichkeiten stört.
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smallie resistent!?
Anmeldungsdatum: 02.04.2010 Beiträge: 3628
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(#2046173) Verfasst am: 27.02.2016, 17:00 Titel: |
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Albert Voß, Menschenskind, was machst du denn!?
Hättest mal besser geschrieben, "Auf nach Rom, Papstsau Leo umbringen", dann wärst du aus dem Schneider gewesen. Das hätte die Staatsanwaltschaft nicht so leicht ins Gegenteil verdrehen können.
hpd hat folgendes geschrieben: | Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Amtsanwältin König, hielt Voß zwar zugute, dass er mit seinen Sprüchen zur Aufklärung beitragen wolle, trotzdem sah sie den Tatbestand der Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses erfüllt. Da er keine wörtlichen Zitate genutzt habe, habe er sich den Inhalt seiner Sprüche zu eigen gemacht. |
"Zu eigen machen" - also soll Voß zusammen mit Luther der Meinung sein, der Papst sei die Sau oder der Antichrist. Frau König wirft Voß vor, er habe die Katholiken oder den Papst beschimpft. Dabei zielt der Spruch gar nicht auf den Papst, sondern auf die Reformation und Luther. Wurden die beschimpft?
"Reformation ist geil". Das läßt sich auf zwei Arten lesen:
1) Voß hat "Tod der Papstsau! Reformation ist geil" ernst gemeint und teilt die Aussagen Luthers.
2) Voß hat "Tod der Papstsau! Reformation ist geil" ironisch gemeint und sich dadurch vom gesagten distanziert.
In beiden Fällen kommt das Urteil des Gerichts schlecht weg.
hpd hat folgendes geschrieben: | In der mündlichen Urteilsbegründung erläuterte die Richterin den Grund für ihre Entscheidung: "Der Aufklärung sind Grenzen gesetzt", sagte Schwefer. Diese Grenzen sieht sie dort überschritten, wo religiöse Menschen sich in ihrem Wohlfühl-Empfinden gestört fühlen: "Christen haben das Recht, darauf zu vertrauen, dass ihr Glaube respektiert wird." |
Bin gespannt, wie sich das im schriftlichen Gesamtzusammenhang liest. Und ob da wirklich "Wohlfühl-Empfinden" steht?
Egal.
Was ist Respekt? Ich sehe zwei Bedeutungen: Wertschätzung und Duldung.
Respekt haben: vor Witz, Geist, Kraft, Ausdauer, Güte, Kreativität - bei Menschen oder Organisationen oder Ideen ... Diese Art von Respekt stellt sich bei mir automatisch ein, ebenso wie das Gegenteil, die Geringschätzung. Oder beides gleichzeitig, als Ambivalenz.
Die andere Art von Respekt ist, Leute ungestört in ihre Tempel gehen zu lassen. Das Gegenteil zu dieser Duldung ist Unterdrückung. Hey, wie wär's? Morgen Flash-Mob in allen Kirchen Deutschlands, Ghetto-Blaster mitbringen und bei der Wandlung dann in voller Lautstärke AC/DC - Highway to Hell abgespielt. Das wäre respektlos.
Was hat die Richterin mit Respekt also gemeint? Wertschätzung oder Duldung? Hmm. Wertschätzung läßt sich nicht gesetzlich vorschreiben. Einer Duldung stehen die Sprüche von Albert Voß nicht entgegen.
hpd hat folgendes geschrieben: | Die angeklagten Heckscheibensprüche betrachtet sie als besonders verletzende Beschimpfungen und Hetze. |
Interessant.
Damit ist amtsgerichtlich bestätigt, daß manche Lutherzitate geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören.
Menschenskind, Albert Voß, war das jetzt einkalkuliert, dann wäre die Rechnung eigentlich aufgegangen?!
_________________ "There are two hard things in computer science: cache invalidation, naming things, and off-by-one errors."
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Lebensnebel auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 06.02.2016 Beiträge: 2845
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(#2046193) Verfasst am: 27.02.2016, 21:12 Titel: |
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smallie hat folgendes geschrieben: |
hpd hat folgendes geschrieben: | Die angeklagten Heckscheibensprüche betrachtet sie als besonders verletzende Beschimpfungen und Hetze. |
Interessant.
Damit ist amtsgerichtlich bestätigt, daß manche Lutherzitate geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören.
Menschenskind, Albert Voß, war das jetzt einkalkuliert, dann wäre die Rechnung eigentlich aufgegangen?! |
Und dabei hat er noch einen der harmloseren Luthersprüche verwendet. Wenn er Luthers Aussagen über die Juden zitiert hätte, wäre der öffentliche Friede wirklich gestört worden.
Aber das dürfte man anscheinend. Wenn wörtlich zitiert würde, machte man sich die Aussagen nicht zu eigen.
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Skeptiker "I can't breathe!"
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville
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(#2046249) Verfasst am: 28.02.2016, 14:49 Titel: |
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smallie hat folgendes geschrieben: | hpd hat folgendes geschrieben: | In der mündlichen Urteilsbegründung erläuterte die Richterin den Grund für ihre Entscheidung: "Der Aufklärung sind Grenzen gesetzt", sagte Schwefer. Diese Grenzen sieht sie dort überschritten, wo religiöse Menschen sich in ihrem Wohlfühl-Empfinden gestört fühlen: "Christen haben das Recht, darauf zu vertrauen, dass ihr Glaube respektiert wird." |
Bin gespannt, wie sich das im schriftlichen Gesamtzusammenhang liest. Und ob da wirklich "Wohlfühl-Empfinden" steht? |
Der Aufklärung dürfen keine Grenzen gesetzt sein. Dies zum einen.
Albert Voss hat aber eine solche auch gar nicht betrieben, sondern mit Luther hetzerische ad hominems gegen einen Papst verlautbart. Wer mit Luther Religionskritik oder gar "Aufklärung" betreiben will, der kann gleich mit dem Bock zum Gärtnern gehen. Luther verkörpert die Anti-Aufklärung schlechthin und seine Religionskritik ist ohnehin keine.
Trotzdem ist der § 166 genau so mittelalterlich wie Luther und der Papst. Die Richterin liegt hier genau so verkehrt wie Albert Voß.
Die Religionskritik in Deutschland muss wohl erst noch das Licht der Welt erblicken. Eine schwere Geburt ...-
_________________ Free Julian Assange! Lock up the Killers!
Populismus ist keine Verschwörungstheorie
Informationsstelle Militarisierung e.V.
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Lebensnebel auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 06.02.2016 Beiträge: 2845
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(#2046250) Verfasst am: 28.02.2016, 14:55 Titel: |
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Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
Wer mit Luther Religionskritik oder gar "Aufklärung" betreiben will, der kann gleich mit dem Bock zum Gärtnern gehen. |
Ich denke, er wollte nicht "mit", sondern "über" aufklären.
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Religionskritik-Wiesbaden homo est creator Dei
Anmeldungsdatum: 04.11.2008 Beiträge: 10333
Wohnort: Wiesbaden
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(#2046257) Verfasst am: 28.02.2016, 15:39 Titel: |
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Skeptiker hat folgendes geschrieben: | (...)
Die Religionskritik in Deutschland muss wohl erst noch das Licht der Welt erblicken. Eine schwere Geburt ...- |
nein,
ist schon da,
war aber schwer.
_________________ Derzeit ohne Untertitel
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Lebensnebel auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 06.02.2016 Beiträge: 2845
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Klaus-Peter auf eigenen Wunsch deaktiviert
Anmeldungsdatum: 10.01.2004 Beiträge: 1534
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(#2053641) Verfasst am: 24.04.2016, 21:04 Titel: |
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Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: | Skeptiker hat folgendes geschrieben: | (...)
Die Religionskritik in Deutschland muss wohl erst noch das Licht der Welt erblicken. Eine schwere Geburt ...- |
nein,
ist schon da,
war aber schwer.
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Jetzt überheb dich mal nicht. Wiesbaden ist nicht Deutschland.
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