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Neulich bei Reichsbürgers und Co. - Sammelthread für Aluhut-Perlen
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27888
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#2073095) Verfasst am: 20.10.2016, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Der Polizist ist tatsächlich verstorben skeptisch

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nach-angriff-eines-reichsbuergers-polizist-erliegt-seinen-schweren-verletzungen-a-1117460.html
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DonMartin
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Anmeldungsdatum: 13.08.2013
Beiträge: 6817

Beitrag(#2073138) Verfasst am: 20.10.2016, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:


übel.
So viele Reichsbüger tummeln sich bei SPON oder Zeit nicht


Ist halt der Locus der deutschen Presselandschaft zwinkern

Noch'n Locus, "the more catholic, the better":
Zitat:
gloria.tv/article/1QSBMcuNaX1jDHmWK8pJ6Vt1j
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sünnerklaas
Mietzekatzenkater - treibt den Kessel



Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 11046
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Beitrag(#2073213) Verfasst am: 21.10.2016, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Schon wieder ist ein "Reichsbürger" ausgetickt. Dieses Mal im Heimatland der Reichsbürger, der Ostzone.
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diskordianerpapst
Zeuger Jehovas



Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#2073252) Verfasst am: 21.10.2016, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Schon wieder ist ein "Reichsbürger" ausgetickt. Dieses Mal im Heimatland der Reichsbürger, der Ostzone.


Unter dem Artikel sehe ich ein Standbild eines Videos zum Thema.
Zu sehen ist wohl ein Reichsdepp mit einem Barett mit Emblem welches aussieht wie das Jägermeister-Logo. Lachen
Vielleicht haben wir es ja hier mit dem neuen "Reichsjägermeister" zu tun...


Wo sind eigentlich die ganzen Nasen die nach strengeren Gesetzen, mehr Überwachung, BW-Einsatz
im Inneren und all den anderen wohlfeilen Patentrezepten schreien.
Achso, sind ja meist nur Rechtsextreme, also eigentlich harmlos. Man ist ja immun, irgendwie geimpft, oder so...
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sünnerklaas
Mietzekatzenkater - treibt den Kessel



Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 11046
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#2073253) Verfasst am: 21.10.2016, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:

Wo sind eigentlich die ganzen Nasen die nach strengeren Gesetzen, mehr Überwachung, BW-Einsatz
im Inneren und all den anderen wohlfeilen Patentrezepten schreien.
Achso, sind ja meist nur Rechtsextreme, also eigentlich harmlos. Man ist ja immun, irgendwie geimpft, oder so...


Wo die sind? Alle abgetaucht.
Und Rechtsextreme gelten als harmlos, weil sie

1. das Wirtschaftssystem nicht in Frage stellen
2. Korrupt sind
3. und wenn sie doch gefährlich werden, dann haben sie genug Feinde, dass sich schon jemand findet, der sie umlegt - oder
4. sie haben genug Leichen im Keller, dass man ihnen ganz leicht eine Kinderficker-Geschichte nachweisen kann - o.ä.

Ansonsten versucht die Reichs- und Besorgtbürger-Szene das Thema herunter zu spielen:

1. Warum wird das thematisiert? Wovon soll abgelenkt werden?
2. Thema ist beendet!
3. Nicht alle Reichsbürger sind rechtsradikal
4. Nicht alle Reichsbürger sind gewaltbereit
5. "Es war ein Einzelner!"
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beachbernie
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Beiträge: 45792
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Beitrag(#2073344) Verfasst am: 21.10.2016, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Der Polizistenmord spricht sich uebrigens bis nach Haida Gwaii rum. Gestern war ich arbeiten und einer unserer Bullen fragte mich ob ich ihm erklaeren koennte was "Reichsbuerger" sind und wie die ticken. Der hatte irgendwo gelesen, dass ein solcher diesen Mord begangen hat.

Ich dachte zeitweise, der kriegt die Kinnlade nicht mehr geschlossen als ihm die Grundannahmen dieser Leute erlaeuterte.
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sünnerklaas
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Beiträge: 11046
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#2073361) Verfasst am: 21.10.2016, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Der Polizistenmord spricht sich uebrigens bis nach Haida Gwaii rum. Gestern war ich arbeiten und einer unserer Bullen fragte mich ob ich ihm erklaeren koennte was "Reichsbuerger" sind und wie die ticken. Der hatte irgendwo gelesen, dass ein solcher diesen Mord begangen hat.

Ich dachte zeitweise, der kriegt die Kinnlade nicht mehr geschlossen als ihm die Grundannahmen dieser Leute erlaeuterte.


Es besteht inzwischen das begründete Verdacht, dass auch Polizisten erklärte Reichsbürger sind. In Sachsen-Anhalt und Bayern laufen Ermittlungen, es wurden bereits Polizisten vom Dienst deswegen suspendiert.
Der bayerische Innenminister Hermann gibt sich ahnungslos:
Zitat:
Für Innenminister Joachim Herrmann ist es "völlig unerklärlich", wie ein Polizist, der sich "mit voller Kraft für unseren Staat und unsere Demokratie" einsetzen soll, zu den "Reichsbürgern" gehören kann. Die Verfassungstreue von Polizisten würde bei ihrer Einstellung überprüft, sie müssen auch einen Eid auf die Verfassung leisten.
Quelle


...irgendwie typisch Bayern.
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Er_Win
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Beiträge: 4482

Beitrag(#2073375) Verfasst am: 21.10.2016, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist die Grundlage der "Reichsbürger":

Die Bürger hatten sich das Grundgesetz als ihre Verfassung angeeignet, auch wenn es ihnen 1949 verwehrt geblieben war, es selbst zu ratifizieren. Auch 1990 wurde das Grundgesetz als nunmehr gesamtdeutsche Verfassung keinem Referendum unterzogen, was nicht nur von vielen Bürgern der DDR bedauert wurde. Sie waren nun ihrerseits darauf angewiesen, sich das Grundgesetz selbst anzueignen, um es auch zu ihrer (gesamt)deutschen Verfassung werden zu lassen.

Also "Aneignungs-Verweigerer" ...
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sünnerklaas
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Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 11046
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#2073379) Verfasst am: 21.10.2016, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Er_Win hat folgendes geschrieben:
Hier ist die Grundlage der "Reichsbürger":

Die Bürger hatten sich das Grundgesetz als ihre Verfassung angeeignet, auch wenn es ihnen 1949 verwehrt geblieben war, es selbst zu ratifizieren. Auch 1990 wurde das Grundgesetz als nunmehr gesamtdeutsche Verfassung keinem Referendum unterzogen, was nicht nur von vielen Bürgern der DDR bedauert wurde. Sie waren nun ihrerseits darauf angewiesen, sich das Grundgesetz selbst anzueignen, um es auch zu ihrer (gesamt)deutschen Verfassung werden zu lassen.

Also "Aneignungs-Verweigerer" ...


So gesehen war keine der drei deutschen Verfassungen seit der Staatsgründung eine Verfassung. Weder die Reichsverfassung 1871, noch die Weimarer Verfassung wurden per Referendum ratifiziert. Auch nicht das Ermächtigungsgesetz. Da zeigt sich doch, was für uninformierte Deppen das sind. Keine Ahnung, davon aber sehr viel.
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#2073696) Verfasst am: 23.10.2016, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Er_Win hat folgendes geschrieben:
Hier ist die Grundlage der "Reichsbürger":

Die Bürger hatten sich das Grundgesetz als ihre Verfassung angeeignet, auch wenn es ihnen 1949 verwehrt geblieben war, es selbst zu ratifizieren. Auch 1990 wurde das Grundgesetz als nunmehr gesamtdeutsche Verfassung keinem Referendum unterzogen, was nicht nur von vielen Bürgern der DDR bedauert wurde. Sie waren nun ihrerseits darauf angewiesen, sich das Grundgesetz selbst anzueignen, um es auch zu ihrer (gesamt)deutschen Verfassung werden zu lassen.

Also "Aneignungs-Verweigerer" ...

Ein Rationalisierungsversuch?
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diskordianerpapst
Zeuger Jehovas



Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#2073734) Verfasst am: 24.10.2016, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:


Es besteht inzwischen das begründete Verdacht, dass auch Polizisten erklärte Reichsbürger sind. In Sachsen-Anhalt und Bayern laufen Ermittlungen, es wurden bereits Polizisten vom Dienst deswegen suspendiert.
Der bayerische Innenminister Hermann gibt sich ahnungslos:
Zitat:
Für Innenminister Joachim Herrmann ist es "völlig unerklärlich", wie ein Polizist, der sich "mit voller Kraft für unseren Staat und unsere Demokratie" einsetzen soll, zu den "Reichsbürgern" gehören kann. Die Verfassungstreue von Polizisten würde bei ihrer Einstellung überprüft, sie müssen auch einen Eid auf die Verfassung leisten.
Quelle


...irgendwie typisch Bayern.


Das ging doch schon vor Monaten rum das da mindestens ein Kriminaler rumläuft der die Deppen
regelrecht schult, Kurse abhält wie man sich gegenüber Behörden "am Besten" verhält.
Jetzt will da wieder keiner was von gewusst haben.
Blöderweise finde ich die Meldung nicht mehr, die Suchmaschinen laufen über vor Reichsbürgerkram.

Edit:
Der BR hat auch was, ich glaube der dort erwähnte Ausbilder ist der, über den vor längerem schon
berichtet wurde.
http://www.br.de/nachrichten/reichsbuerger-polizei-bayern-100.html

Die Bezeichnung "Germanisten" find ich gut, ich nenne die Junkies auch immer "Drogisten"...
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Er_Win
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Anmeldungsdatum: 31.01.2008
Beiträge: 4482

Beitrag(#2073736) Verfasst am: 24.10.2016, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

schtonk hat folgendes geschrieben:
Er_Win hat folgendes geschrieben:
Hier ist die Grundlage der "Reichsbürger":

Die Bürger hatten sich das Grundgesetz als ihre Verfassung angeeignet, auch wenn es ihnen 1949 verwehrt geblieben war, es selbst zu ratifizieren. Auch 1990 wurde das Grundgesetz als nunmehr gesamtdeutsche Verfassung keinem Referendum unterzogen, was nicht nur von vielen Bürgern der DDR bedauert wurde. Sie waren nun ihrerseits darauf angewiesen, sich das Grundgesetz selbst anzueignen, um es auch zu ihrer (gesamt)deutschen Verfassung werden zu lassen.

Also "Aneignungs-Verweigerer" ...

Ein Rationalisierungsversuch?


Eine Rationalisierung wie es überhaupt zu dem Phänomen kommt. Oder stimmt irgendwas an der Darstellung nicht ? Erschwerend kam dann sicher noch die NSA-Affaire dazu wo zB. Gysi dann öffentlich mehr Transparenz der Regierungsparteien einforderte ...

Du darfst aber gern eine bessere Rationalisierung bringen ...

Ansonsten hat doch @fwo schon einen genialen Vorschlag gemacht:
fwo hat folgendes geschrieben:

Aber viel lustiger fände ich es, wenn wir einfach ihre eigene Staatsbürgerschaft anerkennen und sie damit ausbürgern würden, weil mit ihrer Regierung kein Vertrag zu einer doppelten Staatsbürgerschaft existiert. Es gibt auch bestimmt ein Stück Sibirien, das man käuflich erwerben und ihnen schenken könnte. Das wäre auch ziemlich rechtsstaatlich.


Sibirien ist aber etwas unwirtlich - findet sich da kein Landstrich in Sachsen. Man könnte ja sicherheitshalber eine Grenzmauer bauen zynisches Grinsen
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Bravopunk
Sugoi Dekai :D



Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 31717
Wohnort: Woanders

Beitrag(#2073750) Verfasst am: 24.10.2016, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Er_Win hat folgendes geschrieben:


Sibirien ist aber etwas unwirtlich - findet sich da kein Landstrich in Sachsen. Man könnte ja sicherheitshalber eine Grenzmauer bauen zynisches Grinsen


Gute Idee. Bitte mit extrastrengen Kontrollen. Smilie
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"Hier spricht Ramke. Wer jetzt allein ist, kriegt nur noch den Abschaum!"

Meine Freiheit, deine Freiheit

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Misterfritz
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
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Beitrag(#2073856) Verfasst am: 25.10.2016, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

noch eine gute idee:
Zitat:
Bayern
Innenminister will "Reichsbürgern" Waffenerlaubnis entziehen

Selbsternannte "Reichsbürger" sollen keine Waffen und Kampfhunde mehr besitzen dürfen. Das fordert Bayerns Innenminister Herrmann. Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat noch eine andere Idee.
[....]
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in Bayern forderte darüber hinaus einen Führerscheinentzug für Anhänger der Bewegung. "Wenn jemand die Rechtsordnung ablehnt, darf er auch keine auf dieser Rechtsordnung beruhenden Erlaubnisscheine besitzen", sagte der bayerische DPolG-Chef Hermann Benker den "Nürnberger Nachrichten"
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bayern-innenminister-joachim-herrmann-will-reichsbuergern-waffen-entziehen-a-1118224.html

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diskordianerpapst
Zeuger Jehovas



Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#2073860) Verfasst am: 25.10.2016, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Absehbar was die Realitätsherausgeforderten draus machen:
"Die BRD-GmbH bestätig damit das man aus ihr austreten kann !einself!"
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sünnerklaas
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Anmeldungsdatum: 30.09.2006
Beiträge: 11046
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#2073863) Verfasst am: 25.10.2016, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
noch eine gute idee:
Zitat:
Bayern
Innenminister will "Reichsbürgern" Waffenerlaubnis entziehen

Selbsternannte "Reichsbürger" sollen keine Waffen und Kampfhunde mehr besitzen dürfen. Das fordert Bayerns Innenminister Herrmann. Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat noch eine andere Idee.
[....]
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in Bayern forderte darüber hinaus einen Führerscheinentzug für Anhänger der Bewegung. "Wenn jemand die Rechtsordnung ablehnt, darf er auch keine auf dieser Rechtsordnung beruhenden Erlaubnisscheine besitzen", sagte der bayerische DPolG-Chef Hermann Benker den "Nürnberger Nachrichten"
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bayern-innenminister-joachim-herrmann-will-reichsbuergern-waffen-entziehen-a-1118224.html


Inwiefern das dann rechtlich einwandfrei umgesetzt werden kann, steht auf einem anderen Blatt Papier.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21789

Beitrag(#2073897) Verfasst am: 26.10.2016, 01:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in Bayern forderte darüber hinaus einen Führerscheinentzug für Anhänger der Bewegung. "Wenn jemand die Rechtsordnung ablehnt, darf er auch keine auf dieser Rechtsordnung beruhenden Erlaubnisscheine besitzen", sagte der bayerische DPolG-Chef Hermann Benker den "Nürnberger Nachrichten".


Wenn jemand die Rechtsordnung so schlecht versteht, sollte er nicht für diese Rechtsordnung Polizist sein dürfen.

Ja, das ist erst mal einfach satirisch nachahmend formuliert, aber mE tatsächlich viel besser begründet. Ob man in unserer Rechtsordnung bestimmte Dinge tun darf, hängt nicht von einer grundsätzlichen und allgemeinen Zustimmung zu dieser Rechtsordnung ab, sondern nur von ganz konkreten, sachlich begründeten und gesetzlich festgelegten Voraussetzungen.

Genanntes Beispiel Führerschein: Voraussetzungen sind die bestandene Führerscheinprüfung sowie die nicht - zB geistig - eingeschränkte Fähigkeit, ein Fahrzeg zu führen. Das kann man sicher in Zweifel ziehen, wenn ein Reichsbürger sich zB nicht an Verkehrsregeln hält, weil er sie nicht für gültig hält; aber auch nur dann und nicht bei jedem Reichsbürger per se. Bei einem Reichsbürger, der die Rechtsordnung nicht als gültig anerkennt, sich aber trotzdem an die Verkehrsregeln hält (einfach um Ärger zu vermeiden) und auch sonst keinen konkreten (!) Anlass bietet, an seiner Fähigkeit zum Autofahren zu zweifeln, sehe ich eigentlich keinen juristischen Grund, den Führerschein zu entziehen.

Dass ein Polizist (bzw. sogar Polizeigewerkschafter) diese einfachen Grundsätze nicht versteht, finde ich tatsächlich erschreckend. Ein Polizist, als Beschützer der Rechtsordnung von dieser mit besonderen Befugnissen ausgestattet, müsste sie wirklich gut verstehen. Was mögen Leute, die ein solcher Polizist in die Hände bekommt, zu gewärtigen haben, wenn er sie als "Gegner der Rechtsordnung" einstuft? Gelten dann auch andere Rechte dieser Leute auf einmal nicht mehr?

Beim Waffenschein mag der Entzug leichter fallen, wenn man bei den Leuten, weil sie Reichsbürger sind und die damit verbundenen verquasten Rechtsanschauungen haben, die geforderte Zuverlässigkeit nicht mehr sieht. Aber auch dann würde ihnen der Schein nicht entzogen, weil sie die "Rechtsordnung ablehnen", wie dieser Typ meint, sondern weil sie gesetzlich festgelegte Voraussetzungen nicht erfüllen.

@ anwesende Juristen: Oder bin ich auf einem ganz falschen Dampfer mit dieser Einschätzung?
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2073901) Verfasst am: 26.10.2016, 01:53    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

@ anwesende Juristen: Oder bin ich auf einem ganz falschen Dampfer mit dieser Einschätzung?


https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein

Zitat:
Ein Führerschein oder ein Führerausweis ist eine amtliche Urkunde, die ein Vorhandensein einer Erlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund zum Ausdruck bringt.


"Erlaubnis" ist im Original verlinkt zu:

https://de.wikipedia.org/wiki/Erlaubnis

Zitat:
Als Erlaubnis oder Genehmigung wird ein Verwaltungsakt bezeichnet, mit dem das grundsätzliche Verbot eines Verhaltens im Einzelfall aufgehoben wird.


Es ist in Deutschland grundsätzlich verboten, ein Fahrzeug zu führen. Es sei denn, man hat eine "Erlaubnis". Es handelt sich hier also nicht um ein Grundrecht oder einen Anspruch. Wie das genau rechtlich aussieht, kann ich nicht beurteilen. Ich glaube aber kaum, dass so eine Meinungsäusserung eines Polizisten ihn für seinen Job disqualifiziert.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21789

Beitrag(#2073904) Verfasst am: 26.10.2016, 02:44    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Es ist in Deutschland grundsätzlich verboten, ein Fahrzeug zu führen. Es sei denn, man hat eine "Erlaubnis". Es handelt sich hier also nicht um ein Grundrecht oder einen Anspruch. Wie das genau rechtlich aussieht, kann ich nicht beurteilen.


Im Wiki-Artikel wird auch zwischen einer Kontrollerlaubnis und einer Ausnahmebewilligung unterschieden. Bei der Fahrerlaubnis handelt es sich offensichtlich (da das Fahren von PKWs nicht "generell unterbunden" werden soll), nicht um eine Ausnahmebeweilligung, sondern um eine Kontrollerlaubnis, die dazu dient, "die Prüfung der Rechtmäßigkeit (eines grundsätzlich erwünschten Handelns) im Einzelfall zu ermöglichen". Und hier gilt, dass "die Genehmigung zu erteilen [ist], wenn keine Versagensgründe vorliegen" - und diese Versagensgründe müssen m.E. gesetzlich geregelt und dabei wiederum sachlich begründbar sein. Kurz: Ein solcher Anspruch besteht sehr wohl.

Als Beispiel genannt wird die Baugenehmigung. Dafür gibt es auch bestimmte, juristisch definierte Voraussetzungen - und wenn die erfüllt sind, hat man einen Anspruch darauf und kann ihn nötigenfalls auch einklagen. Es kann dagegen nicht die Behörde einfach hergehen und zB sagen, dass der Herr X diesen Anspruch nicht habe, weil er die Rechtsordnung nicht akzeptiert/ politisch nicht erwünscht ist/ .... Eine allgemeine Zustimmung zur Rechtsordnung ist für eine Baugenehmigung sachlich nicht begründbar und steht deswegen wohl auch kaum in einer einschlägigen juristischen Vorschrift.

Und genauso verhält es sich m.E. mit der Fahrerlaubnis. Da ist ganz klar geregelt, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um sie zu bekommen (nachlesbar im Wiki-Artikel zum Führerschein der Link zur deutschen Rechtslage) - und wenn man sie erfüllt, hat man auch einen Anspruch darauf. Von "Zustimmung zur Rechtsordnung" steht da nichts, weil es m.M.n. sachlich auch nicht begründbar wäre.

Das einzige, was in Frage käme, wäre die wohl sehr dehnbar auslegbare "charakterliche Eignung". Sehe ich aber erstens nicht als gegeben an, weil ich nicht erkennen kann, warum die "Ablehnung der
Rechtsordnung" charakterlich ungeeignet machen würde spezifisch zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Wenn, wie in meinem Beispiel, jemand die Rechtsordnung der BRD als illegitim ansieht, schränkt das seine "charakterliche Eignung" m.m.n nicht ein, wenn er sich trotzdem an die Verkehrsregeln hält. (Kurz: Auch ein Spinner kann sicher Auto fahren, solange er nur in Bezug auf andere Sachen spinnt.) Und zweitens: Selbst wenn man dennoch feststellen würde, dass das Reichsbürger-Sein so klar jemanden als allseitig begabten Spinner kennzeichnet, dass man ihn ganz allgemein für alles mögliche, was irgendwie Zuverlässigkeit erfordert, für charakterlich ungeeignet hält, wäre es eben diese charakterliche Ungeeignetheit und nicht irgendein angeblicher Zusammenhang zwischen "Anerkennung der Rechtsordnung" und "Erteilen von Erlaubnissen", wie ihn dieser Polizist herbeiredet.

Einen solchen Zusammenhang fände ich rechtsstaatlich auch höchst bedenklich. Unsere Rechtsordnung mit ihren Pflichten, aber eben auch Rechten, gilt für jeden - Punkt. Das ist nicht an die Zustimmung des einzelnen gebunden. Eine solche Auffassung ist spiegelbildlich sogar bedenklich nahe an der Auffassung von Reichsbürgern, die die Gültigkeit der Rechtsordnung für sie ja auch ablehnen - nur dass sie sich dabei in der Regel auf die Pflichten, nicht - wie der Polizist - auf die Rechte beziehen.

Kramer hat folgendes geschrieben:
Ich glaube aber kaum, dass so eine Meinungsäusserung eines Polizisten ihn für seinen Job disqualifiziert.

"Anerkennung der Rechtsordnung" ist keine Voraussetzung für eine fahrerlaubnis. Sehr wohl sind aber juristische Kenntnisse, ein grundlegendes Rechtsverständnis und eine Bejahung des Rechtsstaates Voraussetzungen dafür, Polizist zu sein. Damit ist meine Aussage zwar zugegebenermaßen überspitzt, aber zumindest besser begründet als die seine. Rausschmeißen muss ihn zwar deswegen wohl nicht - ihm den Kopf in dieser Hinsicht geradesetzen sollte man schon. Erst recht bei jemandem, der nicht nur irgendwo normaler Polizist ist, sondern Funktionär einer Polizeigewerkschaft.

----------------------------------

Wohlgemerkt sage ich all das gewiss nicht aus Sympathie für die Reichsdeppen. Aber Rechtsstaatlichkeit muss sich nun mal gerade auch an den Leuten erweisen, die man für spinnerte, politisch gefährliche Gegner des Rechtsstaates hält, und nicht nur an denen, die man sowieso in Ordnung findet. Und das ist nun mal bei Aussagen wie der dieses Polizisten ziemlich zweifelhaft.
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abbahallo
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Anmeldungsdatum: 10.12.2012
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Beitrag(#2073909) Verfasst am: 26.10.2016, 07:00    Titel: Antworten mit Zitat

Die charakterliche Eignung kann man niemanden nur wegen ein paar wirren Ideen absprechen, wohl aber wegen bereits auffällig gewordener Aggressivität gegen Amtspersonen überprüfen lassen. Ganz leicht machen es natürlich die Reichsbürger, die ihre Führerscheine dem Straßenverkehrsamt zugeschickt haben und sich selber welche gedruckt haben.
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DonMartin
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Anmeldungsdatum: 13.08.2013
Beiträge: 6817

Beitrag(#2073915) Verfasst am: 26.10.2016, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Derzeit sind die Behörden dreist genug, einem den Lappen wegzunehmen,
auf den blossen Verdacht hin, man könnte zugedröhnt Auto fahren.
Da sollte es doch nicht schwer fallen, ähnliche "Begründungen" für Reichsbürger zu erfinden.
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beachbernie
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Beitrag(#2073943) Verfasst am: 26.10.2016, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

DonMartin hat folgendes geschrieben:
Derzeit sind die Behörden dreist genug, einem den Lappen wegzunehmen,
auf den blossen Verdacht hin, man könnte zugedröhnt Auto fahren.
Da sollte es doch nicht schwer fallen, ähnliche "Begründungen" für Reichsbürger zu erfinden.


Das haette allerdings nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. So bescheuert ich diese Reichsdeppen auch finde, so waere ich dennoch strikt gegen staatliche Willkuermassnahmen wie gegen sie wie wegen "erfundener Begruendungen" Massnahmen zu ergreifen, die u.U. geeignet sind berufliche Existenzen zu vernichten.

Wenn die z.B. keine Steuern zahlen, dann muessen sie bestraft werden, aber nicht weil sie Reichsbuerger sind, sondern weil sie keine Steuern zahlen. Einer voellig idiotische politischen Idee zu huldigen ist keine Straftat und kann deshalb nicht durch Polizei oder Gerichte bestraft werden. Bestraft werden koennen nur Gesetzesbrueche. Dieser Grundsatz muss auch fuer sogenannte Reichsbuerger gelten.
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Klaus-Peter
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Anmeldungsdatum: 10.01.2004
Beiträge: 1534

Beitrag(#2073946) Verfasst am: 26.10.2016, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Das haette allerdings nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.

Aber sehr wohl hätte es das. Man schickt einem Reichsdeppen einen Bescheid über den Entzug des Führerscheins, meinethalben mit einer fadenscheinigen Begründung. Der Reichsdepp hat nun genau zwei Möglichkeiten: Er kann den Bescheid bei der von ihm abgelehnten Behörde anfechten ("Widerspruch einlegen"). Dann wird ihm im Widerspruchsverfahren Recht gegeben, er behält seinen Führerschein, hat aber durch seinen Widerspruch den Staat als Institution anerkannt. Oder er ignoriert den Bescheid, bis er rechtskräftig ist, dann ist der Pappendeckel weg.
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Anmeldungsdatum: 09.12.2015
Beiträge: 431

Beitrag(#2073958) Verfasst am: 26.10.2016, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Derzeit sind die Behörden dreist genug, einem den Lappen wegzunehmen,
auf den blossen Verdacht hin, man könnte zugedröhnt Auto fahren.
Da sollte es doch nicht schwer fallen, ähnliche "Begründungen" für Reichsbürger zu erfinden.


Das haette allerdings nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. So bescheuert ich diese Reichsdeppen auch finde, so waere ich dennoch strikt gegen staatliche Willkuermassnahmen wie gegen sie wie wegen "erfundener Begruendungen" Massnahmen zu ergreifen, die u.U. geeignet sind berufliche Existenzen zu vernichten.

Wenn die z.B. keine Steuern zahlen, dann muessen sie bestraft werden, aber nicht weil sie Reichsbuerger sind, sondern weil sie keine Steuern zahlen. Einer voellig idiotische politischen Idee zu huldigen ist keine Straftat und kann deshalb nicht durch Polizei oder Gerichte bestraft werden. Bestraft werden koennen nur Gesetzesbrueche. Dieser Grundsatz muss auch fuer sogenannte Reichsbuerger gelten.


Naja, stimmt schon irgendwie, wenn man sich da einfach "was Einfallen" lassen würde... obwohl, so schlecht ist die Idee doch gar nicht. Was könnte man sich alles an unbequemen Gruppierungen mit der Zeit so vom Halse schaffen...
Ich hatte immer schon so die Ahnung, dass ganz, ganz links irgendwann an ganz, ganz rechts anstößt Mr. Green
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beachbernie
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Beitrag(#2073961) Verfasst am: 26.10.2016, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hebart hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
DonMartin hat folgendes geschrieben:
Derzeit sind die Behörden dreist genug, einem den Lappen wegzunehmen,
auf den blossen Verdacht hin, man könnte zugedröhnt Auto fahren.
Da sollte es doch nicht schwer fallen, ähnliche "Begründungen" für Reichsbürger zu erfinden.


Das haette allerdings nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. So bescheuert ich diese Reichsdeppen auch finde, so waere ich dennoch strikt gegen staatliche Willkuermassnahmen wie gegen sie wie wegen "erfundener Begruendungen" Massnahmen zu ergreifen, die u.U. geeignet sind berufliche Existenzen zu vernichten.

Wenn die z.B. keine Steuern zahlen, dann muessen sie bestraft werden, aber nicht weil sie Reichsbuerger sind, sondern weil sie keine Steuern zahlen. Einer voellig idiotische politischen Idee zu huldigen ist keine Straftat und kann deshalb nicht durch Polizei oder Gerichte bestraft werden. Bestraft werden koennen nur Gesetzesbrueche. Dieser Grundsatz muss auch fuer sogenannte Reichsbuerger gelten.


Naja, stimmt schon irgendwie, wenn man sich da einfach "was Einfallen" lassen würde... obwohl, so schlecht ist die Idee doch gar nicht. Was könnte man sich alles an unbequemen Gruppierungen mit der Zeit so vom Halse schaffen...
Ich hatte immer schon so die Ahnung, dass ganz, ganz links irgendwann an ganz, ganz rechts anstößt Mr. Green


Wer wuerde denn bestimmen welche Gruppierung "unbequem" ist, gegen die "man" sich "was einfallen lassen kann"?

Was wenn jener "man" zufaellig Pegidaanhaenger ist? Kriegt dann der "Auslaender" den Fuehrerschein entzogen, weil er "Auslaender" ist?

Hier wuerde der Willkuer Tuer und Tor geoeffnet.

Im Zweifel ist mir Rechtsstaatlichkeit schon lieber, auch wenn mir da die ein oder andere Gelegenheit zur Schadenfreude entgehen mag. Smilie
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DonMartin
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Beitrag(#2073974) Verfasst am: 26.10.2016, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Einer voellig idiotische politischen Idee zu huldigen ist keine Straftat und kann deshalb nicht durch Polizei oder Gerichte bestraft werden. Bestraft werden koennen nur Gesetzesbrueche. Dieser Grundsatz muss auch fuer sogenannte Reichsbuerger gelten.

Für Führerscheinbesitzer gilt er offenbar nicht. Der Lappen kann auch weg sein, ohne am Steuer eine Straftat begangen zu haben (zB Drogenkonsum "offline", d.h. nicht beim Fahren).
Jetzt meldet sich vermutlich die Juristenfraktion und erklärt, der Führerschein sei kein Recht, sondern eine Gnade, die einem die Obrigkeit mehr oder weniger grosszügig gewährt - oder auch nicht.
Für's erste OK, aber warum sollte der Reichsdepp dann besser wegkommen als der Kiffer?
Beim Waffenbesitz war man konsequenter.
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Beitrag(#2073980) Verfasst am: 27.10.2016, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

Klaus-Peter hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Das haette allerdings nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.

Aber sehr wohl hätte es das. Man schickt einem Reichsdeppen einen Bescheid über den Entzug des Führerscheins, meinethalben mit einer fadenscheinigen Begründung.

Und inwiefern hätte das irgendetwas mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, wenn eine Behörde eine negative Entscheidung mit bewusst (!) fadenscheiniger Begründung fällt?

Klaus-Peter hat folgendes geschrieben:
Der Reichsdepp hat nun genau zwei Möglichkeiten: Er kann den Bescheid bei der von ihm abgelehnten Behörde anfechten ("Widerspruch einlegen"). Dann wird ihm im Widerspruchsverfahren Recht gegeben, er behält seinen Führerschein, hat aber durch seinen Widerspruch den Staat als Institution anerkannt. Oder er ignoriert den Bescheid, bis er rechtskräftig ist, dann ist der Pappendeckel weg.

Warte mal ... so ähnliche Von-hinten-durch-die-Brust-ins-Auge-"Argumentationen" der Art "Ich mache dies, und wenn man juristischer Gegner dann jenes tut, hat er implizit jenes andere anerknnt, worum es gerade gar nicht geht" hab ich schon mal irgendwo gelesen ... wo war das noch ...


... richtig! Bei den Reichsdeppen!
Herzlichen Glückwunsch, du hast dasselbe Niveau juristischer ARgumentation erreicht!
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Beitrag(#2073981) Verfasst am: 27.10.2016, 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

DonMartin hat folgendes geschrieben:
Für Führerscheinbesitzer gilt er offenbar nicht. Der Lappen kann auch weg sein, ohne am Steuer eine Straftat begangen zu haben (zB Drogenkonsum "offline", d.h. nicht beim Fahren).

Diese Begründung für einen Führerscheinentzug finde ich auch unplausibel und soclhe Führerscheinentzüge deswegen falsch. Aber es ist zumindest eine juristisch argumentierte Begründung - im Gegensatz zur Ätschi-Bätschi-Vorstellung des Polizisten "Wer die Rechtsordnung nicht anerkennt, kriegt auch keine Erlaubnisse in dieser Rechtsordnung".
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Beitrag(#2074007) Verfasst am: 27.10.2016, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn jemand meint er brauche keine Kfz-Steuer zu bezahlen kann man ihm die Karre stilllegen.
Wenn jemand in grösserem Ausmass gegen Verkehrsregeln verstösst kann man ihm den Lappen wegnehmen.
Ob das auch geht wenn jemand notorisch Ordnungsgelder wegen Verkehrsverstössen nicht zahlt
weiss ich nicht, könnte man aber darauf erweitern, da damit ja auch eine Uneinsichtigkeit
in die Notwendigkeit von Ordnungsmassnahmen oder für eigenes Fehlverhalten gezeigt wird.
In solchen Punkten bieten eingefleischte Reichsbürger meist eh genug Ansatzpunkte, da brauchts
keine wohl immer fragwürdig abzurgenzende und zu beweisende mündliche oder schriftliche
"Ablehnung der Rechtsordnung".

Wenn ein Normalbürger öffentlich irgendwie kundtut er erkenne diesen Staat nicht an, ist das
als solches erstmal von der freien Meinungsäusserung gedeckt und rechtfertigt kaum Massnahmen
gegen ihn. Im Falle bestimmter Äusserungen könnten Behörden allerdings die nötige Zuverlässigkeit
für Waffenbesitz in Frage gestellt sehen und als Anlass für Kontrollen nehmen. Halte ich jedenfalls
spätestens dann für legitim wenn Waffen nur zum Privatvergnügen besessen werden.
Im Extremfall auch dann wenn zur Berufsausübung nötig, es gibt auch genug andere Berufe deren
Ausübung an die Einhaltung bestimmter Gesetze gebunden ist. Piloten, Ärzte, Juristen z.B.

Staatsbedienstete sind eh vereidigt oder haben gelobt die "Verfassung und die Gesetze...",
teilweise unterliegen sie sogar bestimmten Grundrechtseinschränkungen, z.B. Soldaten.
So einiges an den zugrundeliegenden Gesetzen ist allerdings ziemlicher Gummi:
http://www.sadaba.de/GSBT_BRRG_035_044.html
Nach Fallenlassen des Radikalenerlasses ist auf Länderebene auch nichts mehr einheitlich,
aber der wurde in der Praxis eh fast nur gegen den linken Rand angewendet.
Bayern scheint noch einen Fragebogen bei Bewerbern zu fordern, man darf kein
"Mitglied" z.B. bei Al Qaida oder bei "Die Linke" (gewesen) sein:
https://de.wikipedia.org/wiki/Radikalenerlass#Aufhebung_des_Erlasses

Bei Feststellen von Radikalen in den eigenen Reihen wird eher notorisch gemauert
und heruntergespielt, den Betroffenen scheints jedenfalls bisher nicht geschadet zu haben
http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/1019410/

Code:
http://www.hintergrund.de/201505223545/politik/inland/leipzig-leaks-polizisten-pflegen-kontakte-in-die-neonazi-szene.html


Dort genannter F.V. wurde kurze Zeit später noch zum "Schutz" einer Asylbewerberunterkunft vor
einem rechten Mob abgestellt, was zeigt wie ernst man die Vorwürfe wirklich genommen hat.
Es ist aber dann doch noch etwas passiert, der ist jetzt Ausbilder (was er wohl eh werden wollte):
http://www.lvz.de/Mitteldeutschland/News/Polizist-mit-Nazi-Verdacht-unterrichtet-an-Leipziger-Polizeischule

Ähnlich wird es sich auch bei Reichsbürgen verhalten, sobald etwas Gras über die Sache gewachsen ist
werden wohl höchstens noch Massnahmen zur Skandalvermeidung getroffen.
Allein in Bayern scheint man aktuell massiv aufgescheucht zu sein, mal sehen was unterm Strich übrigbleibt.
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politik/d/9336258/weiterer-reichsbuerger-polizist-suspendiert.html
Am Rande interessant: Einer der bayerischen Reichs-Beamten war auch in der Ausbildung tätig.
Scheint eine beliebte, wenn auch sehr kurzsichtige Strategie zu sein: Man holt die Problemböcke
zwar aus dem öffentlichen Bereich, macht sie aber gleichzeitig auch noch zu Gärtnern.


Als einzig sinnvolle Änderung wird wohl eine Dienstanweisung für viele Länderpolizeien übrigbleiben:
Bei Verdacht auf Reichsbürgertum sind Betroffene beim Verlassen oder Betreten ihrer Wohnung
zu stellen. Bekannte Waffenbesitzer so, dass auch kein Griff zu einer verdeckten Waffe mehr möglich ist.

Auch wichtig wäre wohl eine schnellere und konsequente Reaktion auf erkennbar durch Reichsbürgertum
motiviertes Fehlverhalten. Also nicht erstmal 20 Wochen Briefverkehr, dann den Gerichtsvollzieher allein,
dann nochmal mit zwei Polizisten, dann noch mal mit zehn hinschicken.
Reichsbürgertum ist eben auch zu einem grossen Teil eine Verschleppungsstrategie gegen (Zahlungs-)Verpflichtungen,
je länger das einem Kandidaten gelingt umso grösser die Gefahr das er sich auch in die Ideologie vertieft
und am Ende meint er habe das Recht sich zu "wehren".
Also am besten bevorzugt und mit kürzestmöglichen Fristen abfertigen, wäre mein Vorschlag.
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Er_Win
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Beitrag(#2074009) Verfasst am: 27.10.2016, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Klaus-Peter hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Das haette allerdings nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.

Aber sehr wohl hätte es das. Man schickt einem Reichsdeppen einen Bescheid über den Entzug des Führerscheins, meinethalben mit einer fadenscheinigen Begründung.



In dem Fall pflegst du eine sehr seltsame Auffassung von "Rechtsstaatlichkeit" - sowas fällt bei mir unter Behörden-Willkür - und die gibt es (leider) durchaus in unterschiedlichsten Fällen skeptisch
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