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Mord aus Raserei
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#2087241) Verfasst am: 27.02.2017, 20:17    Titel: Mord aus Raserei Antworten mit Zitat

Zitat:
Staatsanwälte und Richter, Politiker und Hinterbliebene aus ganz Deutschland schauten auf den Prozess. Denn bislang war den Fahrern eines tödlichen Autorennens vor Gericht meist fahrlässige Tötung vorgeworfen worden. Schon die Anklage wegen Mordes war ein Präzedenzfall. Das Urteil ist eine Sensation.

Der Vorsitzende Richter Ralph Ehestädt hatte den gesamten Prozess ruhig und sachlich geführt. Und ebenso ruhig und sachlich trägt er an diesem Vormittag sein Urteil vor. Mehr als eine Stunde lang begründet er Punkt für Punkt, warum das Gericht die beiden Männer zu lebenslanger Haft verurteilt. Die zentrale Frage, um die es dabei geht, lautet: Kann man den beiden Angeklagten eine vorsätzliche Tötung des Opfers unterstellen, oder handelten sie bei ihrem Rennen nur fahrlässig?
[...]
Hätten die Angeklagten den Gedanken "Es wird schon nichts passieren" gehabt, läge eine Fahrlässigkeit vor. Geht man vom Gedanken "Und wenn schon" aus, handelt es sich um Vorsatz.


http://www.zeit.de/mobilitaet/2017-02/autorennen-mord-urteil-berlin-raser

Ich gehe davon aus, daß das Urteil in der Revision so keinen Bestand haben wird.
Aber ich finde es sehr befriedigend, wenn Rasern nun zumindest gezeigt wird, worum es sich handelt, wenn sie aus Lust das Leben Unbeteiligter gefährden oder zerstören.
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sünnerklaas
Mietzekatzenkater - treibt den Kessel



Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 11046
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#2087244) Verfasst am: 27.02.2017, 20:26    Titel: Re: Mord aus Raserei Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Staatsanwälte und Richter, Politiker und Hinterbliebene aus ganz Deutschland schauten auf den Prozess. Denn bislang war den Fahrern eines tödlichen Autorennens vor Gericht meist fahrlässige Tötung vorgeworfen worden. Schon die Anklage wegen Mordes war ein Präzedenzfall. Das Urteil ist eine Sensation.

Der Vorsitzende Richter Ralph Ehestädt hatte den gesamten Prozess ruhig und sachlich geführt. Und ebenso ruhig und sachlich trägt er an diesem Vormittag sein Urteil vor. Mehr als eine Stunde lang begründet er Punkt für Punkt, warum das Gericht die beiden Männer zu lebenslanger Haft verurteilt. Die zentrale Frage, um die es dabei geht, lautet: Kann man den beiden Angeklagten eine vorsätzliche Tötung des Opfers unterstellen, oder handelten sie bei ihrem Rennen nur fahrlässig?
[...]
Hätten die Angeklagten den Gedanken "Es wird schon nichts passieren" gehabt, läge eine Fahrlässigkeit vor. Geht man vom Gedanken "Und wenn schon" aus, handelt es sich um Vorsatz.


http://www.zeit.de/mobilitaet/2017-02/autorennen-mord-urteil-berlin-raser

Ich gehe davon aus, daß das Urteil in der Revision so keinen Bestand haben wird.
Aber ich finde es sehr befriedigend, wenn Rasern nun zumindest gezeigt wird, worum es sich handelt, wenn sie aus Lust das Leben Unbeteiligter gefährden oder zerstören.


Das Urteil kann keinen Bestand haben, weil es sich nicht um vorsätzliches Tötungsdelikt handelt.Der BGH wird das Urteil einkassieren. Da bin ich mir ziemlich sicher.
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"Bullshit ist eine dritte Kategorie zwischen Wahrheit und Lüge" (Harry Frankfurt)

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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2087255) Verfasst am: 27.02.2017, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nicht. Dolus eventualis
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An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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sünnerklaas
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Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 11046
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Beitrag(#2087258) Verfasst am: 27.02.2017, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
Ich nicht. Dolus eventualis


Ich schon. Fünf bis 15 Jahre halte ich durchaus für gerechtfertigt. Aber nicht lebenslänglich.
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Samson83
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Anmeldungsdatum: 18.01.2013
Beiträge: 6833

Beitrag(#2087259) Verfasst am: 27.02.2017, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne Tötungsvorsatz kriegst du auch keine 10 bis 15 Jahre hin
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schtonk
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Beiträge: 12078

Beitrag(#2087261) Verfasst am: 27.02.2017, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Das Prinzip dolus eventualis leitete den Richter beim Urteilsspruch tatsächlich, soweit ich das übers Autoradio mitbekommen habe.
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Kramer
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Beiträge: 30878

Beitrag(#2087264) Verfasst am: 27.02.2017, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

schtonk hat folgendes geschrieben:
Das Prinzip dolus eventualis leitete den Richter beim Urteilsspruch tatsächlich, soweit ich das übers Autoradio mitbekommen habe.


Das steht auch indirekt im Artikel, den Zelig zitiert hat:

zelig hat folgendes geschrieben:
Zitat:

Hätten die Angeklagten den Gedanken "Es wird schon nichts passieren" gehabt, läge eine Fahrlässigkeit vor. Geht man vom Gedanken "Und wenn schon" aus, handelt es sich um Vorsatz.


https://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz

Zitat:
Bei bewusster Fahrlässigkeit sagt sich der Täter: „Es wird schon nichts passieren.“ Bei Eventualvorsatz sagt er sich dagegen: „Ich hoffe zwar, dass nichts passiert, falls aber doch, so geschieht es eben.“
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
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Beitrag(#2087268) Verfasst am: 27.02.2017, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke es gibt Dinge, die sind so grob fahrlaessig, dass sie einer mit Vorsatz ausgfuehrten Tat gleichzusetzen sind.

Wer z.B. Pflastersteine von einer Bruecke blind auf eine stark befahrene Autobahn wirft, der begeht keine "fahrlaessige Toetung", wenn deshalb Menschen zu Tode kommen, sondern der ist ein Moerder, weil er damit rechnen muss, auch wenn er behauptet gehofft zu haben, dass keiner seiner Steine trifft.

Die illegalen Autorenner spielen fuer mich in der gleichen Liga. Auch die muessen damit rechnen, dass sie mit ihrer verbotenen Handlung Menschenleben zerstoeren. Schliesslich ist dies nicht der erste Vorfall dieser Art.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2087297) Verfasst am: 28.02.2017, 02:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde, die Justiz macht es sich da zu schwer. Wenn jemand wegen überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall verursacht, weil er einen wichtigen Termin hat, ist das m.E. etwas ganz anderes, als wenn jemand einfach nur zum Spass ein illegales Autorennen in einer Innenstadt veranstaltet.

Man müsste hier nur die niedrigen Beweggründe für einen Mord um so etwas wie "Befriedigung von Need for Speed" erweitern und den Missbrauch von Autos für illegale Rennen als gemeingefährliche Mittel einordnen.

Mit 170 über den Kudamm zu rasen ist gemeingefährlich.
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Religionskritik-Wiesbaden
homo est creator Dei



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Beitrag(#2087301) Verfasst am: 28.02.2017, 06:01    Titel: Autos sind Waffen Antworten mit Zitat

Es soll gelten: Auto = Waffe

Und Waffen geben wir ja auch nicht an jeden heraus.

Wir brauchen einen schärferen Führerschein - und eine Regelung bezogen auf das Alter, in beide Richtungen. zwinkern

Für die Jugend hatte ich schon mal ins Spiel gebracht.

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=2063043#2063043
Zitat:

(...)
PS nach Alter vergeben.

Bis 18 = 35 PS,

zwischen 18 - 20 = 45 PS,

zwischen 20 - 25 = 55 PS,

zwischen 25 - 30 = 70 PS

zwischen 30 - 67 = ∞ PS

ab 67 geht es dann wieder in noch zu wählenden Schritten in Richtung kleiner 35 PS. Smilie

Klar ist diese PS Idee abgekupfert auch von der Idee beim Motorradfahren. Da fängt man ja auch mit kleineren Maschinen an - ehe man die großen Monster fahren darf, wobei die dann auch noch extra Prüfungen machen müssen.


oder auch hier:
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=2063065#2063065

Das in Kauf nehmen von toten Menschen gilt auch für den Senex, der meint, sich mit seinen gesundheitlichen Einschränkungen ans Lenkrad zu setzen.
Mörderleichen entstehen nun mal auch auf der anderen Seite der Alterspyramide - und Opferschutz sollte in beide Richtungen praktiziert werden.
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Religionskritik-Wiesbaden
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Beitrag(#2087303) Verfasst am: 28.02.2017, 07:20    Titel: Rasen - auch eine Frage von Haltung und Kultur Antworten mit Zitat

Man kann das ganze auch mal von der 'kulturellen' Schiene her aufziehen,
und sich fragen,
wie es sein kann, das Ikonen der 'unangepassten' Geschwindigkeit im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu akzeptabler Sendezeit kommen. Programminhalte, die sonst nur bei RTL2 und Pro7 abgefeiert werden.
Im Land der Automobile mit Länderbeteiligung bei Automobilherstellern nicht sonderlich verwunderlich.

Gemeint ist dies:

http://www.horizont.net/medien/tvquoten/TV-Quoten-ZDF-faehrt-mit-Fast--Furious-6-bei-den-Jungen-vor-141795

Zitat:
TV-Quoten
ZDF fährt mit "Fast & Furious 6" bei den Jungen vor
Das ZDF hat mit seinem Montagsfilm "Fast & Furious 6" gestern vor allem bei den jüngeren Zuschauern gepunktet und erzielte in der werberelevanten Zielgruppe einen zweistelligen Marktanteil. (...)
Insgesamt schalteten 1,87 Millionen Zuschauer "Fast & Furious 6" ein, der damit einen Marktanteil von 10,9 Prozent erzielte. In der Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen erzielte der Actionfilm mit dem 2013 verstorbenen Paul Walker mit 770.000 Zuschauern ebenfalls einen guten Marktanteil von 11,6 Prozent.


Geschrieben in Erinnerung der Aktionhelden mit angepasster Geschwindigkeit
(Inspektor Clouseau, der Alte, Derrick)

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sünnerklaas
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Beitrag(#2087304) Verfasst am: 28.02.2017, 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich denke es gibt Dinge, die sind so grob fahrlaessig, dass sie einer mit Vorsatz ausgfuehrten Tat gleichzusetzen sind.

Wer z.B. Pflastersteine von einer Bruecke blind auf eine stark befahrene Autobahn wirft, der begeht keine "fahrlaessige Toetung", wenn deshalb Menschen zu Tode kommen, sondern der ist ein Moerder, weil er damit rechnen muss, auch wenn er behauptet gehofft zu haben, dass keiner seiner Steine trifft.


Da hat es schon lebenslänglich gegeben.

Zitat:
Die illegalen Autorenner spielen fuer mich in der gleichen Liga. Auch die muessen damit rechnen, dass sie mit ihrer verbotenen Handlung Menschenleben zerstoeren. Schliesslich ist dies nicht der erste Vorfall dieser Art.


Einem Steinwerfer kann man zurecht unterstellen, dass er töten WILL. Er "arbeitet" heimtückisch und aus der Deckung heraus. Der ist also eher mit Amri zu vergleichen, wie der Teilnehmer an einem illiegalen Autorennen.

Ansonsten: Wenn man betrunken Auto fährt und einen Unfall mit Toten baut, sind zwei bis drei Jahre Haft schon seit längerem normal.

Bei den rasenden Geschäftsleuten ist es so, dass die meist in der Regel Bewährung bekommen, weil es noch andere gibt, die an dem Unfall eine Mitverantwortung tragen. Bei einschlafenden LKW-Fahrern, die deswegen Unfälle bauen, wird in der Regel heute automatisch auch gegen deren Chefs und deren Disponenten ermittelt. Ebenso, wenn der LKW schwere technische Mängel hat.

Ich glaube kaum, dass das Urteil in der Revision Bestand haben wird. Es wird mit ziemlicher Sicherheit eine Haftstrafe ohne Bewährung geben - allerdings wird wohl das Strafmaß deutlich reduziert werden. Lebenslänglich wird da nicht zu halten sein.
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Skeptiker
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Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#2087320) Verfasst am: 28.02.2017, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich denke es gibt Dinge, die sind so grob fahrlaessig, dass sie einer mit Vorsatz ausgfuehrten Tat gleichzusetzen sind.

Wer z.B. Pflastersteine von einer Bruecke blind auf eine stark befahrene Autobahn wirft, der begeht keine "fahrlaessige Toetung", wenn deshalb Menschen zu Tode kommen, sondern der ist ein Moerder, weil er damit rechnen muss, auch wenn er behauptet gehofft zu haben, dass keiner seiner Steine trifft.


Da hat es schon lebenslänglich gegeben.

Zitat:
Die illegalen Autorenner spielen fuer mich in der gleichen Liga. Auch die muessen damit rechnen, dass sie mit ihrer verbotenen Handlung Menschenleben zerstoeren. Schliesslich ist dies nicht der erste Vorfall dieser Art.


Einem Steinwerfer kann man zurecht unterstellen, dass er töten WILL. Er "arbeitet" heimtückisch und aus der Deckung heraus. Der ist also eher mit Amri zu vergleichen, wie der Teilnehmer an einem illiegalen Autorennen.

Ansonsten: Wenn man betrunken Auto fährt und einen Unfall mit Toten baut, sind zwei bis drei Jahre Haft schon seit längerem normal.

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Ich glaube kaum, dass das Urteil in der Revision Bestand haben wird. Es wird mit ziemlicher Sicherheit eine Haftstrafe ohne Bewährung geben - allerdings wird wohl das Strafmaß deutlich reduziert werden. Lebenslänglich wird da nicht zu halten sein.


Mal abgesehen von dem, was die nächste Instanz entscheidet: diese Typen spielen einfach mit dem Leben und Wohlergehen anderer Menschen. Mich würde mal interessieren, was dazu so zu sagen haben.

Oder haben die nur geschwiegen?
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sünnerklaas
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Beitrag(#2087323) Verfasst am: 28.02.2017, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Skeptiker hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Ich denke es gibt Dinge, die sind so grob fahrlaessig, dass sie einer mit Vorsatz ausgfuehrten Tat gleichzusetzen sind.

Wer z.B. Pflastersteine von einer Bruecke blind auf eine stark befahrene Autobahn wirft, der begeht keine "fahrlaessige Toetung", wenn deshalb Menschen zu Tode kommen, sondern der ist ein Moerder, weil er damit rechnen muss, auch wenn er behauptet gehofft zu haben, dass keiner seiner Steine trifft.


Da hat es schon lebenslänglich gegeben.

Zitat:
Die illegalen Autorenner spielen fuer mich in der gleichen Liga. Auch die muessen damit rechnen, dass sie mit ihrer verbotenen Handlung Menschenleben zerstoeren. Schliesslich ist dies nicht der erste Vorfall dieser Art.


Einem Steinwerfer kann man zurecht unterstellen, dass er töten WILL. Er "arbeitet" heimtückisch und aus der Deckung heraus. Der ist also eher mit Amri zu vergleichen, wie der Teilnehmer an einem illiegalen Autorennen.

Ansonsten: Wenn man betrunken Auto fährt und einen Unfall mit Toten baut, sind zwei bis drei Jahre Haft schon seit längerem normal.

Bei den rasenden Geschäftsleuten ist es so, dass die meist in der Regel Bewährung bekommen, weil es noch andere gibt, die an dem Unfall eine Mitverantwortung tragen. Bei einschlafenden LKW-Fahrern, die deswegen Unfälle bauen, wird in der Regel heute automatisch auch gegen deren Chefs und deren Disponenten ermittelt. Ebenso, wenn der LKW schwere technische Mängel hat.

Ich glaube kaum, dass das Urteil in der Revision Bestand haben wird. Es wird mit ziemlicher Sicherheit eine Haftstrafe ohne Bewährung geben - allerdings wird wohl das Strafmaß deutlich reduziert werden. Lebenslänglich wird da nicht zu halten sein.


Mal abgesehen von dem, was die nächste Instanz entscheidet: diese Typen spielen einfach mit dem Leben und Wohlergehen anderer Menschen. Mich würde mal interessieren, was dazu so zu sagen haben.

Oder haben die nur geschwiegen?


Die waren uneinsichtig. Allerdings habe ich das Gefühl, dass die eher ein Fall für die Unterbringung in der Psychiatrie sind.

Was ich für überlegenswert halte, wäre vielleicht eine Reform des Führerscheinrechts. Vielleicht sollte die Fahrerlaubnis an die Motorleistung eines Fahrzeugs gekoppelt werden. Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob man ein Fahrzeug mit 100 oder eins mit 300 PS fährt.
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#2087332) Verfasst am: 28.02.2017, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:


...Allerdings habe ich das Gefühl, dass die eher ein Fall für die Unterbringung in der Psychiatrie sind.

Nein. Die Typen sind voll zurechnungsfähig und schlicht kriminell.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#2087420) Verfasst am: 01.03.2017, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Einem Steinwerfer kann man zurecht unterstellen, dass er töten WILL. Er "arbeitet" heimtückisch und aus der Deckung heraus. Der ist also eher mit Amri zu vergleichen, wie der Teilnehmer an einem illiegalen Autorennen.

Ich glaube, die Motivlage bei Steinewerfern ist nicht so eindeutig. Vielleicht will jemand nur ein spektakuläres Ereignis provozieren oder etwas Riskantes tun. Einen Unfall verursachen, mit Verletzten. Deswegen finde ich den Vergleich eigentlich passend. Bei beiden ist der Bedingte Vorsatz gegeben, der sich von der Fahrlässigkeit abgrenzt.
Zitat:
Bei der bewussten Fahrlässigkeit kennt der Täter zwar die Gefahr, er vertraut aber (ernsthaft) darauf, dass nichts passieren wird. Beim Eventualvorsatz nimmt der Täter die Verwirklichung der Gefahr in Kauf. Anders gesagt: Bei bewusster Fahrlässigkeit sagt sich der Täter: „Es wird schon nichts passieren.“ Bei Eventualvorsatz sagt er sich dagegen: „Ich hoffe zwar, dass nichts passiert, falls aber doch, so geschieht es eben.“ Die Abgrenzung ist schwierig.

https://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz

Mit diesem Urteil haben wir es aus meiner Sicht mit einer lang schon überfälligen bundesrepublikanischen Korrektur zu tun. Für Tötungen mit dem Kraftwagen gab es immer Nachlässe. Es wäre eine positive Entwicklung, wenn man endlich das deutliche Signal aussendet, daß der Fahrer prinzipiell die volle Verantwortung für die kinetische Energie seines Fahrzeugs zu tragen hat.
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sünnerklaas
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Anmeldungsdatum: 29.09.2006
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Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#2087422) Verfasst am: 01.03.2017, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:

Mit diesem Urteil haben wir es aus meiner Sicht mit einer lang schon überfälligen bundesrepublikanischen Korrektur zu tun. Für Tötungen mit dem Kraftwagen gab es immer Nachlässe. Es wäre eine positive Entwicklung, wenn man endlich das deutliche Signal aussendet, daß der Fahrer prinzipiell die volle Verantwortung für die kinetische Energie seines Fahrzeugs zu tragen hat.


Er trägt die volle Verantwortung. Trotzdem ist der Mordvorwurf aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt. Es muss bei der strafrechtlichen Bewertung einen Abstand zu Leuten geben, die z.B. mit Tötungsvorsatz in eine Menschenmenge fahren.
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DonMartin
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Anmeldungsdatum: 13.08.2013
Beiträge: 6817

Beitrag(#2087423) Verfasst am: 01.03.2017, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Einem Steinwerfer kann man zurecht unterstellen, dass er töten WILL. Er "arbeitet" heimtückisch und aus der Deckung heraus. Der ist also eher mit Amri zu vergleichen, wie der Teilnehmer an einem illiegalen Autorennen.

Ich glaube, die Motivlage bei Steinewerfern ist nicht so eindeutig. Vielleicht will jemand nur ein spektakuläres Ereignis provozieren oder etwas Riskantes tun. Einen Unfall verursachen, mit Verletzten. Deswegen finde ich den Vergleich eigentlich passend. Bei beiden ist der Bedingte Vorsatz gegeben, der sich von der Fahrlässigkeit abgrenzt.

Kleiner Unterschied: der Raser riskiert zumindest theoretisch auch seinen eigenen Kragen, der Steinewerfer riskiert überhaupt nichts.
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sünnerklaas
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Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 11046
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Beitrag(#2087438) Verfasst am: 01.03.2017, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

DonMartin hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
Einem Steinwerfer kann man zurecht unterstellen, dass er töten WILL. Er "arbeitet" heimtückisch und aus der Deckung heraus. Der ist also eher mit Amri zu vergleichen, wie der Teilnehmer an einem illiegalen Autorennen.

Ich glaube, die Motivlage bei Steinewerfern ist nicht so eindeutig. Vielleicht will jemand nur ein spektakuläres Ereignis provozieren oder etwas Riskantes tun. Einen Unfall verursachen, mit Verletzten. Deswegen finde ich den Vergleich eigentlich passend. Bei beiden ist der Bedingte Vorsatz gegeben, der sich von der Fahrlässigkeit abgrenzt.

Kleiner Unterschied: der Raser riskiert zumindest theoretisch auch seinen eigenen Kragen, der Steinewerfer riskiert überhaupt nichts.


Ich persönlich sehe zwischen dem Holzklotzwerfer von Rastede und einem Raser noch einen gewaltigen Unterschied.
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27888
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#2087445) Verfasst am: 01.03.2017, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:

Mit diesem Urteil haben wir es aus meiner Sicht mit einer lang schon überfälligen bundesrepublikanischen Korrektur zu tun. Für Tötungen mit dem Kraftwagen gab es immer Nachlässe. Es wäre eine positive Entwicklung, wenn man endlich das deutliche Signal aussendet, daß der Fahrer prinzipiell die volle Verantwortung für die kinetische Energie seines Fahrzeugs zu tragen hat.


Er trägt die volle Verantwortung. Trotzdem ist der Mordvorwurf aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt. Es muss bei der strafrechtlichen Bewertung einen Abstand zu Leuten geben, die z.B. mit Tötungsvorsatz in eine Menschenmenge fahren.


Sehe ich auch so.
Die Begründung für Mord fand ich nicht nachvollziehbar
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jdf
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
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Beitrag(#2087453) Verfasst am: 01.03.2017, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Sehe ich auch so.
Die Begründung für Mord fand ich nicht nachvollziehbar

Ich fand die Begründung eigentlich recht sinnig.

Es ist durchaus nachvollziehbar einen bedingten Vorsatz zu sehen, ebenso wie das gemeingefährliche Mittel. Für den Unfallfahrer ist mE die Sache klar. Überrascht war ich, dass der zweite Fahrer zum Mittäter wurde.
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sünnerklaas
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Beitrag(#2087454) Verfasst am: 01.03.2017, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
sünnerklaas hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:

Mit diesem Urteil haben wir es aus meiner Sicht mit einer lang schon überfälligen bundesrepublikanischen Korrektur zu tun. Für Tötungen mit dem Kraftwagen gab es immer Nachlässe. Es wäre eine positive Entwicklung, wenn man endlich das deutliche Signal aussendet, daß der Fahrer prinzipiell die volle Verantwortung für die kinetische Energie seines Fahrzeugs zu tragen hat.


Er trägt die volle Verantwortung. Trotzdem ist der Mordvorwurf aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt. Es muss bei der strafrechtlichen Bewertung einen Abstand zu Leuten geben, die z.B. mit Tötungsvorsatz in eine Menschenmenge fahren.


Sehe ich auch so.
Die Begründung für Mord fand ich nicht nachvollziehbar


Das hier trifft es aus meiner Sicht eher. Wobei ich glaube, dass das hier am Ende dabei herauskommen wird. Allerings beim Strafmaß im oberen Bereich - also garantiert ohne Bewährung. Etwa wie beim Rügener Todesfahrer.

Ich habe hier einmal ein paar Sachen heraus gesucht:

1. Zwei Jahre Haft ohne Bewährung für fahrlässige Tötung, Tankbetrug, Fahren ohne Führerschein und dem Missbrauch von Kennzeichen und Ausweispapieren.
2. Fünf Jahre und neun Monate Haft für das absichtliche Totfahren der Freundin.
3. Sieben Jahre Gefängnis für fahrlässige Tötung, besoffenes Fahren ohne Führerschein
4. Zwei Jahre und vier Monate Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht
5. Vier Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Führerschein und Fahrens unter Alkoholeinfluss..
6. Zwei Jahre und zwei Monate wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu dieser Gesamtstrafe verurteilt.

Ich frage mich ja immer, was die "Harten Strafen" dann sollen. Die Toten macht es nicht mehr lebendig. Schadensersatz und Schmerzensgeld können die Täter in der Regel auch nicht zahlen, weil auf die noch die Prozesskosten, die Forderungen der Sozialversicherungen (v.a. der Krankenkassen, der Rentenversicherungen, ggf. auch des Jobcenters) zukommen.
Hinzu kommt: wer mehrere Jahre im Knast gesessen hat, wird kaum jemals wieder Arbeit finden. Solche Leute tut sich kein Arbeitgeber der Welt an, weil er zum einen durch sie jede Menge Behördenärger und zusätzliche Arbeit hat, zum anderen, weil er davon ausgehen kann, dass diese Leute komplett unmotiviert sind. In der Regel werden bei solchen Leuten die Arbeitseinkommen bis auf den Hartz-IV-Satz herunter gepfändet. Bei einer Privatinsolvenz finden solche Schulden, die aus Verbrechen entstanden sind, keine Berücksichtigung.
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Alchemist
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Beitrag(#2087465) Verfasst am: 01.03.2017, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Sehe ich auch so.
Die Begründung für Mord fand ich nicht nachvollziehbar

Ich fand die Begründung eigentlich recht sinnig.

Es ist durchaus nachvollziehbar einen bedingten Vorsatz zu sehen, ebenso wie das gemeingefährliche Mittel. Für den Unfallfahrer ist mE die Sache klar. Überrascht war ich, dass der zweite Fahrer zum Mittäter wurde.


Kannst du mir das mal erläutern, oder jemand anderer hier.
Dachte Mord wäre eine Tat, die zum Ziel hat jemanden umzubringen. Das kann man von einem Autorennen doch aber nicht behaupten. Am Kopf kratzen
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vrolijke
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Beitrag(#2087468) Verfasst am: 01.03.2017, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Sehe ich auch so.
Die Begründung für Mord fand ich nicht nachvollziehbar

Ich fand die Begründung eigentlich recht sinnig.

Es ist durchaus nachvollziehbar einen bedingten Vorsatz zu sehen, ebenso wie das gemeingefährliche Mittel. Für den Unfallfahrer ist mE die Sache klar. Überrascht war ich, dass der zweite Fahrer zum Mittäter wurde.


Kannst du mir das mal erläutern, oder jemand anderer hier.
Dachte Mord wäre eine Tat, die zum Ziel hat jemanden umzubringen. Das kann man von einem Autorennen doch aber nicht behaupten. Am Kopf kratzen


Wurde hier schon mal erklärt: Dolus eventualis.

Was ich nicht verstehe, dass der zweiter Fahrer ebenfalls Lebenslänglich bekommen hat.
Wenn zwei ein Tankstelle überfallen, und beide schießen auf den Tankwart, wird doch nur der als Mörder verurteilt, der die tödlichen Schüssen abgefeuert hat.
Oder irre ich mich da?
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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Samson83
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Beitrag(#2087469) Verfasst am: 01.03.2017, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Mittäterschaftliche Zuwchnung, 25 ABS. 1 Satz 2 StGB
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An alle: Lasst Euch dadurch nicht in die Irre führen. Dieser braune Burschi muss bearbeitet werden - immer hart an der Sache. Macht ihn mürbe! (Kramer)
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Critic
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Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#2087470) Verfasst am: 01.03.2017, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Sehe ich auch so.
Die Begründung für Mord fand ich nicht nachvollziehbar

Ich fand die Begründung eigentlich recht sinnig.

Es ist durchaus nachvollziehbar einen bedingten Vorsatz zu sehen, ebenso wie das gemeingefährliche Mittel. Für den Unfallfahrer ist mE die Sache klar. Überrascht war ich, dass der zweite Fahrer zum Mittäter wurde.


Kannst du mir das mal erläutern, oder jemand anderer hier.
Dachte Mord wäre eine Tat, die zum Ziel hat jemanden umzubringen. Das kann man von einem Autorennen doch aber nicht behaupten. Am Kopf kratzen
(Wobei ich weiß, daß Wikipedia und ein bißchen Blättern in einem "Strafrecht AT"-Nachschlagewerk da auch nicht ausreichend sind:)

Während andererseits als Fahrlässigkeit auch bezeichnet wird, wenn man eigentlich hätte wissen können, daß es so ausgehen könnte. Die Unfallfahrer hätten als Autonarren (oder -idioten?!) aber wohl kaum "in Kauf genommen", wenn ein Unfall geschieht -- und wenn nur deshalb, daß bei dem Tempo die eigene Karre nur noch Schrottwert haben könnte. Ich glaube insofern eher, diese Typen waren dumm und haben eben nicht nachgedacht.

(Wobei: Andererseits gehen aber die weitaus meisten, die eine Straftat begehen, eben davon aus, daß alles gutgeht und sie nicht erwischt werden - (oder denken sie gar nicht darüber nach, ob sie erwischt werden könnten? Da zu differenzieren...)?! Ob eine empfindlichere Strafandrohung da hilft?)
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Ahriman
Tattergreis



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Beitrag(#2087473) Verfasst am: 01.03.2017, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:

Was ich nicht verstehe, dass der zweiter Fahrer ebenfalls Lebenslänglich bekommen hat.
Wenn zwei ein Tankstelle überfallen, und beide schießen auf den Tankwart, wird doch nur der als Mörder verurteilt, der die tödlichen Schüssen abgefeuert hat.
Oder irre ich mich da?

Der zweite wird wegen versuchten Mordes angeklagt. Und nach meinem Rechtsempfinden müßte der Versuch nicht anders als die erfolgreiche Tat bewertet werden.
Der Vergleich hinkt aber: Wenn beide schießen, sind sie einwandfrei beide Täter. Da ist es eigentlich sch..egal, wer trifft.
Wenn zwei im selben Auto fahren, ist einer passiv, Nichttäter. Ihm konnte man wohl nur Beihilfe vorwerfen, gegf. passive Beihilfe durch Duldung. Aber gehörte ihm nicht das Auto? Da ist mir so eine dunkle Erinnerung. Das wäre aktive Beihilfe, Zurverfügungstellung des Tatwerkzeuges.
Mitgegangen - mitgefangen - mitgehangen. So trichterte man es mir schon als Schuljunge ein.
Es ist ein sehr kompliziertes Gebiet.
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Alchemist
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Beitrag(#2087475) Verfasst am: 01.03.2017, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Critic hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Sehe ich auch so.
Die Begründung für Mord fand ich nicht nachvollziehbar

Ich fand die Begründung eigentlich recht sinnig.

Es ist durchaus nachvollziehbar einen bedingten Vorsatz zu sehen, ebenso wie das gemeingefährliche Mittel. Für den Unfallfahrer ist mE die Sache klar. Überrascht war ich, dass der zweite Fahrer zum Mittäter wurde.


Kannst du mir das mal erläutern, oder jemand anderer hier.
Dachte Mord wäre eine Tat, die zum Ziel hat jemanden umzubringen. Das kann man von einem Autorennen doch aber nicht behaupten. Am Kopf kratzen
(Wobei ich weiß, daß Wikipedia und ein bißchen Blättern in einem "Strafrecht AT"-Nachschlagewerk da auch nicht ausreichend sind:)

Während andererseits als Fahrlässigkeit auch bezeichnet wird, wenn man eigentlich hätte wissen können, daß es so ausgehen könnte. Die Unfallfahrer hätten als Autonarren (oder -idioten?!) aber wohl kaum "in Kauf genommen", wenn ein Unfall geschieht -- und wenn nur deshalb, daß bei dem Tempo die eigene Karre nur noch Schrottwert haben könnte. Ich glaube insofern eher, diese Typen waren dumm und haben eben nicht nachgedacht.

(Wobei: Andererseits gehen aber die weitaus meisten, die eine Straftat begehen, eben davon aus, daß alles gutgeht und sie nicht erwischt werden - (oder denken sie gar nicht darüber nach, ob sie erwischt werden könnten? Da zu differenzieren...)?! Ob eine empfindlichere Strafandrohung da hilft?)


In diesem Raserfall ist es doch ein Unterschied, ob alles gut geht oder man erwischt wird.
Was ich meine: Erwischt heißt hier nicht Unfall gebaut
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Alchemist
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Beitrag(#2087476) Verfasst am: 01.03.2017, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Sehe ich auch so.
Die Begründung für Mord fand ich nicht nachvollziehbar

Ich fand die Begründung eigentlich recht sinnig.

Es ist durchaus nachvollziehbar einen bedingten Vorsatz zu sehen, ebenso wie das gemeingefährliche Mittel. Für den Unfallfahrer ist mE die Sache klar. Überrascht war ich, dass der zweite Fahrer zum Mittäter wurde.


Kannst du mir das mal erläutern, oder jemand anderer hier.
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Wurde hier schon mal erklärt: Dolus eventualis.


Entsprechend diesem Fall:
Also der Täter hält einen Unfall sher wohl für möglich nimmt also billigend Menschenleben in Kauf.
Habe ich das richtig wiedergegeben?

Was wäre also wenn jemand wie ein Irrer ddurch die Stadt rast, weil er schnell ins Krankenhaus muss. sagen wir auf dem Rücksitz sitzt jemand Verletzt. Dieser jemand baut nen Unfall, der unschuldige Beteiligte stirbt. Ebenfalls Mord?

Andere Frage: ist mit 150km/h durch die Stadt rasen dann versuchter Mord, wenn man geblitzt und somit erwischt wird?
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fwo
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Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#2087477) Verfasst am: 01.03.2017, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
Sehe ich auch so.
Die Begründung für Mord fand ich nicht nachvollziehbar

Ich fand die Begründung eigentlich recht sinnig.

Es ist durchaus nachvollziehbar einen bedingten Vorsatz zu sehen, ebenso wie das gemeingefährliche Mittel. Für den Unfallfahrer ist mE die Sache klar. Überrascht war ich, dass der zweite Fahrer zum Mittäter wurde.


Kannst du mir das mal erläutern, oder jemand anderer hier.
Dachte Mord wäre eine Tat, die zum Ziel hat jemanden umzubringen. Das kann man von einem Autorennen doch aber nicht behaupten. Am Kopf kratzen


Wurde hier schon mal erklärt: Dolus eventualis.

Was ich nicht verstehe, dass der zweiter Fahrer ebenfalls Lebenslänglich bekommen hat.
Wenn zwei ein Tankstelle überfallen, und beide schießen auf den Tankwart, wird doch nur der als Mörder verurteilt, der die tödlichen Schüssen abgefeuert hat.
Oder irre ich mich da?

Das hängt wahrscheinlich von Staatsanwalt und Richter ab und davon, inwieweit der, der nicht getroffen hat, glaubhaft machen kann, dass er absichtlich nicht getroffen hat.
Ansonsten hast Du hier den Fall, dass zwei Leute beschließen, ihre Autos in Projektile zu verwandeln, die im normalen Verkehr, wenn der auftritt, nicht mehr händelbar sind. Das ist ein Wettrennen und genau das macht es so gefährlich, weil das völlig andere Erregungszustände hervorruft als einfaches Schnellfahren und deshalb auch zu höherer Risikobereitschaft und in der Folge zu höherem Tempo führt. Dazu kommt, dass mehrere Autos gleichzeitig nicht nur die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls durch die reine Anzahl erhöhen, sie behindern sich auch gegenseitig im Ausweichen. Die Entscheidung zur absichtlichen hohen Gefährdung kam von beiden und war in dieser Form auch nur möglich, weil es mehr als einer war. Und wer von den beiden einen eventuell kreuzenden Verkehr erwischen würde, war zufällig.

Es hat also schon eine gewisse Logik, wenn beide gleich verurteilt werden. Ob da wirklich Mord bestehen bleibt, habe ich auch Zweifel, aber sie reichen nicht für eine Wette. Ich finde es im Moment einfach nur spannend.
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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