Freigeisterhaus Foren-Übersicht
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   NutzungsbedingungenNutzungsbedingungen   BenutzergruppenBenutzergruppen   LinksLinks   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Der Herr Erdogan mal wieder...
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3 ... 25, 26, 27 ... 39, 40, 41  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Sonstiges und Groteskes
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27888
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#2087596) Verfasst am: 03.03.2017, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
unquest hat folgendes geschrieben:
Wenn man zwei Staatsbürgerschaften besitzt hat man wohl nicht nur doppelte Rechte sondern auch doppelte Pflichten. Die Unterordnung unter die jeweilige Staatsräson gehört dazu.

In welcher Sorte von Staaten gehört denn wohl die "Unterordnung unter die Staatsraison" zu den Pflichten, die sich aus der Staatsbürgerschaft ergeben? In Rechtsstaaten ordnet man sich den Gesetzen unter und fertig.


Ich weiß nicht mal was das bedeutet Schulterzucken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
wolle
Anti-Theist und Welt-Verbesserer



Anmeldungsdatum: 23.03.2015
Beiträge: 3891

Beitrag(#2087604) Verfasst am: 03.03.2017, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Erdoğans Minister dürfen nicht in Deutschland reden

Die Städte Gaggenau und Köln stoppen geplante Wahlkampfauftritte türkischer Minister.
Justizminister Bozdağ und Wirtschaftsminister Zeybekçi wollten in Deutschland Wahlkampf für die türkische Verfassungsreform machen.
Aus Protest gegen die Verhinderung seines Auftritts in Gaggenau sagt Bozdağ ein Treffen mit Bundesjustizminister Maas ab.
Auftritte von Ministern der zunehmend autoritären türkischen Regierung stoßen bei allen deutschen Parteien auf Kritik.

http://www.sueddeutsche.de/politik/tuerkische-politiker-erdoans-minister-duerfen-nicht-in-deutschland-reden-1.3402679


Der Bürgermeister von Gaggenau hat die Absage mit Sicherheits-Bedenken verteidigt, aufgrund der zu erwartenden Anzahl der Teilnehmer, welche die verfügbaren Kapazitäten weit überstiegen hätten.
Im Übrigen sein einzig mögliches rechtlich wirksames Argument, aber auch verständlich aufgrund der Größe der Veranstaltung, welche die angekündigten 400 Teilnehmer weit überstiegen hätte.
Die Absage war mit den Islam-Verband vor Ort abgesprochen, der auch Verständnis hatte.
Eine Veranstaltung im ursprünglich geplanten Rahmen von 400 Leuten wäre genehmigt worden.

Im Übrigen meine ich, dass auch mit Gegen-Demonstranten gerechnet werden muss, da der Wahlkampf von Erdogan in Deutschland, aber auch in der Türkei durchaus umstritten ist.

Es stimmt nicht, dass Erdogans Minister grundsätzlich nicht in Deutschland reden dürfen.
Unter gewissen Voraussetzungen dürfen diese das sehr wohl.
_________________
72. Generalversammlung der Vereinten Nationen, Presse-Mitteilung
http://www.un.org/en/ga/72/presskit/pdf/full_kit72_en.pdf
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DonMartin
registrierter User



Anmeldungsdatum: 13.08.2013
Beiträge: 6817

Beitrag(#2087605) Verfasst am: 03.03.2017, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:

Die Absage war mit den Islam-Verband vor Ort abgesprochen, der auch Verständnis hatte.

Muessen deutsche Politiker und Behoerden jetzt schon Islamverbaende um Erlaubnis fragen, wenn sie Anordnungen durchsetzen wollen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46311
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2087608) Verfasst am: 03.03.2017, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde es trotzdem bedenklich die Veranstaltungen ab zu sagen.
Das hätte man anders lösen können.
Ich halte es, wie es auch ein oppositionelle türkische Politiker sagte: "die AKP werde jetzt auf Märtyrer machen".
Vielleicht hätte man in ein paar Tage Abstand, oppositionelle Politiker ein Podium bieten können.
Das hätte meiner Meinung nach jedenfalls mehr Gegenstimmen gegeben in dem Referendum.
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#2087609) Verfasst am: 03.03.2017, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

DonMartin hat folgendes geschrieben:
wolle hat folgendes geschrieben:

Die Absage war mit den Islam-Verband vor Ort abgesprochen, der auch Verständnis hatte.

Muessen deutsche Politiker und Behoerden jetzt schon Islamverbaende um Erlaubnis fragen, wenn sie Anordnungen durchsetzen wollen?

Nun, in Deutschland ist die behördliche Anordnung "Die Veranstaltung findet nicht statt" juristisch eh so ein bisschen heikel, ne wahr? Versammlungsfreiheit und so. Da wird es schon erheblich einfacher, wenn man das mit dem Veranstalter abspricht. Du kannst deine Empörung also ruhig wieder runterfahren.

wolle hat folgendes geschrieben:
Es stimmt nicht, dass Erdogans Minister grundsätzlich nicht in Deutschland reden dürfen.
Unter gewissen Voraussetzungen dürfen diese das sehr wohl.

Wäre ja auch merkwürdig, wenn nicht, ne?
Es sei denn, man geht so weit, diesen Politikern grundsätzlich (oder abseits von abgesprochenen diplomatischen Besuchen) die Einreise zu verweigern. Könnte man angesichts der Entwicklungen in der Türkei sicher machen; ist nur die Frage, ob das diplomatisch klug wäre. Aber wer rein darf, der darf mE erst mal auch das machen, was man in Deutschland halt so darf. Auf Veranstaltungen reden gehört sicherlich dazu.
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
diskordianerpapst
Zeuger Jehovas



Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#2087611) Verfasst am: 03.03.2017, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

DonMartin hat folgendes geschrieben:
wolle hat folgendes geschrieben:

Die Absage war mit den Islam-Verband vor Ort abgesprochen, der auch Verständnis hatte.

Muessen deutsche Politiker und Behoerden jetzt schon Islamverbaende um Erlaubnis fragen, wenn sie Anordnungen durchsetzen wollen?


Warum sollte man das gleich per ordre á Mufti machen? Man setzt sich halt zusammen, erklärt es
und wirbt um Verständnis. Macht man ja auch mit z.B. Kirchenvertretern.
Am Ende des Gesprächs kann man immer noch das offizielle Schreiben überreichen.
Schliesslich will/muss man mit denen noch länger auskommen. Nebenbei man nimmt man potentiellen
Mehrtürern un sich diskriminiert Fühlenden schon mal etwas Wind aus den Segeln.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2087618) Verfasst am: 03.03.2017, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:
unquest hat folgendes geschrieben:
Kramer hat folgendes geschrieben:
unquest hat folgendes geschrieben:

Finde ich nicht richtig. Immerhin lebt ein Teil seines Volkes in Deutschland.


Und ein Teil der deutschen Bevölkerung sitzt bei ihm rechtswidrig in Untersuchungshaft.

Wenn man zwei Staatsbürgerschaften besitzt hat man wohl nicht nur doppelte Rechte sondern auch doppelte Pflichten. Die Unterordnung unter die jeweilige Staatsräson gehört dazu.


Das ist schon aus rein logischen Gründen ein hinfälliges Argument, da die sich in konkreten Details widersprechen können. Oder soll jemand, der 2 Pässe hat, in beiden Staaten seiner Wehrpflicht nachkommen (sofern die existiert - fällt mir gerade nur als Beispiel ein).

Wohin man mit Logik bei doppelter Staatsbürgerschaft kommt weiss ich nicht, da die doppelte Staatsbürgerschaft keiner mir nachvollziehbaren Logik entspringt.. Ich halte es aber für selbstverständlich, dass ein Mensch mit türkischem Pass in der Türkei auch mit der Anwendung türkischen Rechts für eben die Bewohner dieses Landes rechnen muss.



Was haeltst Du eigentlich davon, dass Israel Juden in aller Welt ausdruecklich ermutigt sich die israelische Staatsbuergerschaft neben ihrer eigentlichen zuzulegen?
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sünnerklaas
Mietzekatzenkater - treibt den Kessel



Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 11046
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#2087630) Verfasst am: 04.03.2017, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Auch in den Niederlanden sind Werbe-Auftritte türkischer Minister unerwünscht.

Der niederländische MP Rutte hat da klar Position bezogen. Den Erdogan-Fußküssern passt das überhaupt nicht.
_________________
"Bullshit ist eine dritte Kategorie zwischen Wahrheit und Lüge" (Harry Frankfurt)

Ausser Hypochondrie habe ich alle Krankheiten.

Ich fordere: JEDEM VOLLPFOSTEN SEIN EIGENES "Mimi-Mimi!"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DonMartin
registrierter User



Anmeldungsdatum: 13.08.2013
Beiträge: 6817

Beitrag(#2087631) Verfasst am: 04.03.2017, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde es schon mehr als grenzwertig, dass ausländische Regierungspolitiker hier Wahlkampf machen dürfen.
Noch dazu solchen, der die faktische Abschaffung der Demokratie dort unten zum Ziel hat.
NL hat da offenbar weniger Probleme mit:
http://www.n-tv.de/ticker/Niederlande-untersagen-Wahlauftritt-von-tuerkischem-Minister-article19729523.html
Zitat:
Die Niederlande seien nicht der Ort für den Wahlkampf anderer Länder, erklärte Ministerpräsident Mark Rutte.

Hat anscheinend etwas ungewollt Positives, wenn einem ein Geert Wilders im Nacken sitzt.
Edit: Mist, Sünni war schneller Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25829
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#2087633) Verfasst am: 04.03.2017, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
.....
Was haeltst Du eigentlich davon, dass Israel Juden in aller Welt ausdruecklich ermutigt sich die israelische Staatsbuergerschaft neben ihrer eigentlichen zuzulegen?

Warum sollte das einenjetzt davon abhalten, etwas gegen eine zweite Staatsbürgerschaft zu haben?
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2087635) Verfasst am: 04.03.2017, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
.....
Was haeltst Du eigentlich davon, dass Israel Juden in aller Welt ausdruecklich ermutigt sich die israelische Staatsbuergerschaft neben ihrer eigentlichen zuzulegen?

Warum sollte das einenjetzt davon abhalten, etwas gegen eine zweite Staatsbürgerschaft zu haben?


Mich interessiert lediglich ob unquest gleiche Massstaebe anlegt. Ich persoenlich habe nichts gegen doppelte Staatsbuergerschaften, egal wo.
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
unquest
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 10.10.2010
Beiträge: 3326

Beitrag(#2087735) Verfasst am: 05.03.2017, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
unquest hat folgendes geschrieben:
Wenn man zwei Staatsbürgerschaften besitzt hat man wohl nicht nur doppelte Rechte sondern auch doppelte Pflichten. Die Unterordnung unter die jeweilige Staatsräson gehört dazu.

In welcher Sorte von Staaten gehört denn wohl die "Unterordnung unter die Staatsraison" zu den Pflichten, die sich aus der Staatsbürgerschaft ergeben? In Rechtsstaaten ordnet man sich den Gesetzen unter und fertig.


Ich weiß nicht mal was das bedeutet Schulterzucken

Ich meinte es so wie jetzt in der Welt beschrieben

Zitat:
Ankara behandelt ihn als Türken – und erlaubt keine konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft.

Der Staat nimmt sich quasi gegenüber eigenen Bürgern Rechte heraus, die er sich gegenüber Ausländern nicht herausnehmen würde.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#2087798) Verfasst am: 05.03.2017, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

unquest hat folgendes geschrieben:
Alchemist hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
unquest hat folgendes geschrieben:
Wenn man zwei Staatsbürgerschaften besitzt hat man wohl nicht nur doppelte Rechte sondern auch doppelte Pflichten. Die Unterordnung unter die jeweilige Staatsräson gehört dazu.

In welcher Sorte von Staaten gehört denn wohl die "Unterordnung unter die Staatsraison" zu den Pflichten, die sich aus der Staatsbürgerschaft ergeben? In Rechtsstaaten ordnet man sich den Gesetzen unter und fertig.


Ich weiß nicht mal was das bedeutet Schulterzucken

Ich meinte es so wie jetzt in der Welt beschrieben

Zitat:
Ankara behandelt ihn als Türken – und erlaubt keine konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft.

Da steht von "Unterordnung unter die Staatsräson" ungefähr gar nichts. Höchstens, dass die türkische Regierung ihre Staatsbürger nach nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen zu behandlen beliebt. Das hinzunehmen, kann man aber wohl kaum als "Pflicht, die sich aus der Staatsbürgerschaft ergibt", bezeichnen - jedenfalls, wie gesagt, nciht in einem Rechtsstaat. Und das ist doch wohl die Basis, auf der wir diskutieren, oder?

unquest hat folgendes geschrieben:
Der Staat nimmt sich quasi gegenüber eigenen Bürgern Rechte heraus, die er sich gegenüber Ausländern nicht herausnehmen würde.

Ich kenne mich nicht wirklich aus, glaube aber nicht, dass die völkerrechtliche Verpflichtung, konsularische Betreuung von Staatsangehörigen anderer Staaten zuzulassen, nicht mehr gilt, wenn die betreffende Person auch die örtliche Staatsangehörigkeit hat. Dann wäre das nicht ein Problem der doppelten Staatsbürgerschaft, sondern der mangelnden Rechtsstaatlichkeit der Türkei (wobei ich von einem ähnlichen Problem auch mal bezüglich der USA gelesen habe, wenn ich mich recht erinnere).
Und selbst wenn, wäre das ja eine Abwägung zwischen Vor- und Nachteilen der beiden Pässe, die die jeweilige Person selbst vornehmen kann und nicht der Staat ihr abnehmen müsste, um sie vor solchen Folgen zu schützen.
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25829
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#2087825) Verfasst am: 06.03.2017, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
unquest hat folgendes geschrieben:
Der Staat nimmt sich quasi gegenüber eigenen Bürgern Rechte heraus, die er sich gegenüber Ausländern nicht herausnehmen würde.

Ich kenne mich nicht wirklich aus, glaube aber nicht, dass die völkerrechtliche Verpflichtung, konsularische Betreuung von Staatsangehörigen anderer Staaten zuzulassen, nicht mehr gilt, wenn die betreffende Person auch die örtliche Staatsangehörigkeit hat. Dann wäre das nicht ein Problem der doppelten Staatsbürgerschaft, sondern der mangelnden Rechtsstaatlichkeit der Türkei (wobei ich von einem ähnlichen Problem auch mal bezüglich der USA gelesen habe, wenn ich mich recht erinnere).
Und selbst wenn, wäre das ja eine Abwägung zwischen Vor- und Nachteilen der beiden Pässe, die die jeweilige Person selbst vornehmen kann und nicht der Staat ihr abnehmen müsste, um sie vor solchen Folgen zu schützen.

Man kann das auch andersherum interpretieren und sollte die Türken mit doppelter Staatsbürgerschaft entsprechend warnen:

Die Verhinderung der konsularischen Betreuung durch die deutsche Botschaft bedeutet in der Praxis das Nichtanerkennen der deutschen Staatsbürgerschaft.
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21760

Beitrag(#2087846) Verfasst am: 06.03.2017, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
unquest hat folgendes geschrieben:
Der Staat nimmt sich quasi gegenüber eigenen Bürgern Rechte heraus, die er sich gegenüber Ausländern nicht herausnehmen würde.

Ich kenne mich nicht wirklich aus, glaube aber nicht, dass die völkerrechtliche Verpflichtung, konsularische Betreuung von Staatsangehörigen anderer Staaten zuzulassen, nicht mehr gilt, wenn die betreffende Person auch die örtliche Staatsangehörigkeit hat. Dann wäre das nicht ein Problem der doppelten Staatsbürgerschaft, sondern der mangelnden Rechtsstaatlichkeit der Türkei (wobei ich von einem ähnlichen Problem auch mal bezüglich der USA gelesen habe, wenn ich mich recht erinnere).
Und selbst wenn, wäre das ja eine Abwägung zwischen Vor- und Nachteilen der beiden Pässe, die die jeweilige Person selbst vornehmen kann und nicht der Staat ihr abnehmen müsste, um sie vor solchen Folgen zu schützen.

Man kann das auch andersherum interpretieren und sollte die Türken mit doppelter Staatsbürgerschaft entsprechend warnen:

Die Verhinderung der konsularischen Betreuung durch die deutsche Botschaft bedeutet in der Praxis das Nichtanerkennen der deutschen Staatsbürgerschaft.

Ja, eine entsprechende Warnung wäre derzeit angesagt. Wie insgesamt solche Warnungen bei Ländern mit erheblichen Problemen bei der Rechtsstaatlichkeit angesagt sind.
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sünnerklaas
Mietzekatzenkater - treibt den Kessel



Anmeldungsdatum: 29.09.2006
Beiträge: 11046
Wohnort: Da, wo noch Ruhe ist

Beitrag(#2087856) Verfasst am: 06.03.2017, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
unquest hat folgendes geschrieben:
Der Staat nimmt sich quasi gegenüber eigenen Bürgern Rechte heraus, die er sich gegenüber Ausländern nicht herausnehmen würde.

Ich kenne mich nicht wirklich aus, glaube aber nicht, dass die völkerrechtliche Verpflichtung, konsularische Betreuung von Staatsangehörigen anderer Staaten zuzulassen, nicht mehr gilt, wenn die betreffende Person auch die örtliche Staatsangehörigkeit hat. Dann wäre das nicht ein Problem der doppelten Staatsbürgerschaft, sondern der mangelnden Rechtsstaatlichkeit der Türkei (wobei ich von einem ähnlichen Problem auch mal bezüglich der USA gelesen habe, wenn ich mich recht erinnere).
Und selbst wenn, wäre das ja eine Abwägung zwischen Vor- und Nachteilen der beiden Pässe, die die jeweilige Person selbst vornehmen kann und nicht der Staat ihr abnehmen müsste, um sie vor solchen Folgen zu schützen.

Man kann das auch andersherum interpretieren und sollte die Türken mit doppelter Staatsbürgerschaft entsprechend warnen:

Die Verhinderung der konsularischen Betreuung durch die deutsche Botschaft bedeutet in der Praxis das Nichtanerkennen der deutschen Staatsbürgerschaft.

Ja, eine entsprechende Warnung wäre derzeit angesagt. Wie insgesamt solche Warnungen bei Ländern mit erheblichen Problemen bei der Rechtsstaatlichkeit angesagt sind.


So eine Warnung hätte allerdings möglicherweise negative Folgen für Geschäftsreisende. Der Außenhandel dürfte einer der wesentlichen Gründe sein, warum sich die von der UNION geführte Bundesregierung sehr zurückhaltend verhält. Es geht da schließlich auch um Exporte im Wert von rund 22 Mrd. Euro, die Deutschland jährlich in die Türkei exportiert.
_________________
"Bullshit ist eine dritte Kategorie zwischen Wahrheit und Lüge" (Harry Frankfurt)

Ausser Hypochondrie habe ich alle Krankheiten.

Ich fordere: JEDEM VOLLPFOSTEN SEIN EIGENES "Mimi-Mimi!"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46311
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2087861) Verfasst am: 06.03.2017, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
unquest hat folgendes geschrieben:
Der Staat nimmt sich quasi gegenüber eigenen Bürgern Rechte heraus, die er sich gegenüber Ausländern nicht herausnehmen würde.

Ich kenne mich nicht wirklich aus, glaube aber nicht, dass die völkerrechtliche Verpflichtung, konsularische Betreuung von Staatsangehörigen anderer Staaten zuzulassen, nicht mehr gilt, wenn die betreffende Person auch die örtliche Staatsangehörigkeit hat. Dann wäre das nicht ein Problem der doppelten Staatsbürgerschaft, sondern der mangelnden Rechtsstaatlichkeit der Türkei (wobei ich von einem ähnlichen Problem auch mal bezüglich der USA gelesen habe, wenn ich mich recht erinnere).
Und selbst wenn, wäre das ja eine Abwägung zwischen Vor- und Nachteilen der beiden Pässe, die die jeweilige Person selbst vornehmen kann und nicht der Staat ihr abnehmen müsste, um sie vor solchen Folgen zu schützen.

Man kann das auch andersherum interpretieren und sollte die Türken mit doppelter Staatsbürgerschaft entsprechend warnen:

Die Verhinderung der konsularischen Betreuung durch die deutsche Botschaft bedeutet in der Praxis das Nichtanerkennen der deutschen Staatsbürgerschaft.

Soviel ich weiß, gilt jeweils die Staatsangehörigkeit, von dem Land, indem man sich gerade aufhält.
Ich würde in Belgien auch keinen deutschen Rechtsbeistand bekommen.
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25829
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#2087864) Verfasst am: 06.03.2017, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
unquest hat folgendes geschrieben:
Der Staat nimmt sich quasi gegenüber eigenen Bürgern Rechte heraus, die er sich gegenüber Ausländern nicht herausnehmen würde.

Ich kenne mich nicht wirklich aus, glaube aber nicht, dass die völkerrechtliche Verpflichtung, konsularische Betreuung von Staatsangehörigen anderer Staaten zuzulassen, nicht mehr gilt, wenn die betreffende Person auch die örtliche Staatsangehörigkeit hat. Dann wäre das nicht ein Problem der doppelten Staatsbürgerschaft, sondern der mangelnden Rechtsstaatlichkeit der Türkei (wobei ich von einem ähnlichen Problem auch mal bezüglich der USA gelesen habe, wenn ich mich recht erinnere).
Und selbst wenn, wäre das ja eine Abwägung zwischen Vor- und Nachteilen der beiden Pässe, die die jeweilige Person selbst vornehmen kann und nicht der Staat ihr abnehmen müsste, um sie vor solchen Folgen zu schützen.

Man kann das auch andersherum interpretieren und sollte die Türken mit doppelter Staatsbürgerschaft entsprechend warnen:

Die Verhinderung der konsularischen Betreuung durch die deutsche Botschaft bedeutet in der Praxis das Nichtanerkennen der deutschen Staatsbürgerschaft.

Soviel ich weiß, gilt jeweils die Staatsangehörigkeit, von dem Land, indem man sich gerade aufhält.
Ich würde in Belgien auch keinen deutschen Rechtsbeistand bekommen.

Der deutsche Rechtsanwalt ist auch in Belgien sinnlos. Was nicht sinnlos ist, ist ein Konsul, der sich im Land und im jeweiligen Recht um Deine Belange kümmern kann.
Es geht also nicht um den konkreten Rechtsbeistand, es geht darum, dass das Konsulat direkten Zugang zu Dir hat.

Du meinst, das sei in Belgien für einen Belgier mit zusätzlicher deutscher Staatsbürgerschaft nicht der Fall?
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46311
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2087872) Verfasst am: 06.03.2017, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
....
unquest hat folgendes geschrieben:
Der Staat nimmt sich quasi gegenüber eigenen Bürgern Rechte heraus, die er sich gegenüber Ausländern nicht herausnehmen würde.

Ich kenne mich nicht wirklich aus, glaube aber nicht, dass die völkerrechtliche Verpflichtung, konsularische Betreuung von Staatsangehörigen anderer Staaten zuzulassen, nicht mehr gilt, wenn die betreffende Person auch die örtliche Staatsangehörigkeit hat. Dann wäre das nicht ein Problem der doppelten Staatsbürgerschaft, sondern der mangelnden Rechtsstaatlichkeit der Türkei (wobei ich von einem ähnlichen Problem auch mal bezüglich der USA gelesen habe, wenn ich mich recht erinnere).
Und selbst wenn, wäre das ja eine Abwägung zwischen Vor- und Nachteilen der beiden Pässe, die die jeweilige Person selbst vornehmen kann und nicht der Staat ihr abnehmen müsste, um sie vor solchen Folgen zu schützen.

Man kann das auch andersherum interpretieren und sollte die Türken mit doppelter Staatsbürgerschaft entsprechend warnen:

Die Verhinderung der konsularischen Betreuung durch die deutsche Botschaft bedeutet in der Praxis das Nichtanerkennen der deutschen Staatsbürgerschaft.

Soviel ich weiß, gilt jeweils die Staatsangehörigkeit, von dem Land, indem man sich gerade aufhält.
Ich würde in Belgien auch keinen deutschen Rechtsbeistand bekommen.

Der deutsche Rechtsanwalt ist auch in Belgien sinnlos. Was nicht sinnlos ist, ist ein Konsul, der sich im Land und im jeweiligen Recht um Deine Belange kümmern kann.
Es geht also nicht um den konkreten Rechtsbeistand, es geht darum, dass das Konsulat direkten Zugang zu Dir hat.

Du meinst, das sei in Belgien für einen Belgier mit zusätzlicher deutscher Staatsbürgerschaft nicht der Fall?

Ich glaubs eher nicht, aber ich bin ja kein Rechtswissenschaftler.
Wo sind unsere Juristen?
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25829
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#2087880) Verfasst am: 06.03.2017, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
....
Ich glaubs eher nicht, aber ich bin ja kein Rechtswissenschaftler.
Wo sind unsere Juristen?

Die brauchen wir da nur sehr bedingt. Hier geht es um Völkerrecht, und zwar genau um den Teil, der durch das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen festgelegt wurde.
Den Text kannst Du hier auf Deutsch nachlesen.

Gehst Du jetzt davon aus, dass Belgien sich nicht an das Völkerrecht hält?
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
wolle
Anti-Theist und Welt-Verbesserer



Anmeldungsdatum: 23.03.2015
Beiträge: 3891

Beitrag(#2088003) Verfasst am: 08.03.2017, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Hier geht es um Völkerrecht, und zwar genau um den Teil, der durch das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen festgelegt wurde.

Ankaras Außenminister Cavusoglu musste sich für seinen Wahlkampf "leider" mit der Hamburger Residenz des Generalkonsuls begnügen um sich seinen 300 Anhängern zu präsentieren.
Freilich ging es im Vorfeld wieder nicht ohne die Nazi-Keule:
Zitat:
Alle Praktiken ähneln denen der Nazi-Zeit.

https://web.de/magazine/politik/mevluet-cavusoglu-erneuert-erdogans-nazi-vorwurf-deutschland-32206846
Zitat:
Türkische Staatsbürger würden in Deutschland "systematisch unterdrückt"
,
https://web.de/magazine/politik/tuerkischer-aussenminister-greift-deutschland-auftritt-hamburg-scharf-32207650

Traurig, dass die türkische Regierung jeden unbrauchbaren Strohhalm zu nutzen versucht, um Anhänger hinter sich zu scharen, und ihr diktatorisches Präsidialsystem zu etablieren.
_________________
72. Generalversammlung der Vereinten Nationen, Presse-Mitteilung
http://www.un.org/en/ga/72/presskit/pdf/full_kit72_en.pdf
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jdf
MIM-104C Nikopol
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#2088004) Verfasst am: 08.03.2017, 00:54    Titel: Antworten mit Zitat

Never mess with german Brandschutz!

(Die Halle wurde übrigens auch für andere Veranstaltungen (ich schätze ab 200 Personen gem. VStättVO) gesperrt. Falls sie dafür überhaupt jemals zugelassen war...)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
wolle
Anti-Theist und Welt-Verbesserer



Anmeldungsdatum: 23.03.2015
Beiträge: 3891

Beitrag(#2088006) Verfasst am: 08.03.2017, 01:37    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
Never mess with german Brandschutz!

(Die Halle wurde übrigens auch für andere Veranstaltungen (ich schätze ab 200 Personen gem. VStättVO) gesperrt. Falls sie dafür überhaupt jemals zugelassen war...)

Die USA waren den Deutschen jedenfalls bei öffentlichen Gebäuden und Firmengebäuden um Jahrzehnte voraus.
Deutschland scheint hier aufgeholt zu haben.
BER ist ein gutes Beispiel dafür, dass versemmelter Brandschutz Milliardenprojekte verzögern kann.

Nur gegen geistige Brandstifter fehlen noch Brandmelder, Rauchgasabzug- und Löschanlagen.
_________________
72. Generalversammlung der Vereinten Nationen, Presse-Mitteilung
http://www.un.org/en/ga/72/presskit/pdf/full_kit72_en.pdf
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jdf
MIM-104C Nikopol
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#2088007) Verfasst am: 08.03.2017, 01:48    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte ich raten, würde ich sagen, dass wir hier einen feinen Bling-Bling-Schwarzbau haben, in den der türkische Außenminister eingeladen wurde. Lachen

Immerhin gab es doch Bauantrag und Baugenehmigung. Allerding gelten die Vorschriften ja nur für Kartoffeln. Hahahahaha.... Die dürften jetzt einen hübschen Stress mit der Bauaufsicht haben: Entrauchung nicht vorhanden, Brandmeldeanlage nicht vorhanden... Betriebsgenehmigung entzogen. Also auch keine Hochzeiten bis die Auflagen erfüllt sind.

Und ob des türkischen Gelalles von Nazi-Methoden, hab ich wirklich nur noch Schadenfreude für diese Pappnasen übrig. KEINE deutsche Bauaufsicht wird nach Begehung und DIESER Mängelfeststellung einen Betrieb zulassen - egal wer da eingeladen ist, egal wer der Betreiber ist!


Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jdf
MIM-104C Nikopol
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#2088008) Verfasst am: 08.03.2017, 02:05    Titel: Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
Never mess with german Brandschutz!

(Die Halle wurde übrigens auch für andere Veranstaltungen (ich schätze ab 200 Personen gem. VStättVO) gesperrt. Falls sie dafür überhaupt jemals zugelassen war...)

Die USA waren den Deutschen jedenfalls bei öffentlichen Gebäuden und Firmengebäuden um Jahrzehnte voraus.
Deutschland scheint hier aufgeholt zu haben.
BER ist ein gutes Beispiel dafür, dass versemmelter Brandschutz Milliardenprojekte verzögern kann.

Nur gegen geistige Brandstifter fehlen noch Brandmelder, Rauchgasabzug- und Löschanlagen.

Seit dem Brand im Düsseldorfer Flughafen von 1996 gibt es in Deutschland in Bezug auf Brandschutz NULL Diskussionsspielraum bei Baugenehmigung und Betrieb. Da luschert in der Bauaufsicht niemand mehr.

Ich kenne einen Fall, in dem jemand seine Baugenehmigung (Dachausbau) vor 1996 hat verfallen lassen und für denselben Entwurf nach 1996 keine Baugenehmigung mehr bekommen hat. - Weil es keinen 2. baulichen Rettungsweg gab, brauchte er eine Feuerwehraufstellfläche. Und weil er die auf dem nachbarlichen Grundstück nicht bekommen hat, blieb der Trockenboden ein Trockenboden... Bezahlt hatte er allerdings einen Wohnungspreis.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zoff
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#2088031) Verfasst am: 08.03.2017, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

jdf hat folgendes geschrieben:
(..)
Immerhin gab es doch Bauantrag und Baugenehmigung. Allerding gelten die Vorschriften ja nur für Kartoffeln. Hahahahaha.... Die dürften jetzt einen hübschen Stress mit der Bauaufsicht haben: Entrauchung nicht vorhanden, Brandmeldeanlage nicht vorhanden... Betriebsgenehmigung entzogen. Also auch keine Hochzeiten bis die Auflagen erfüllt sind.
(..)


Da fragt man sich, wie sie die überhaupt bekommen haben..
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zoff
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#2088033) Verfasst am: 08.03.2017, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

wolle hat folgendes geschrieben:
(..)
Die USA waren den Deutschen jedenfalls bei öffentlichen Gebäuden und Firmengebäuden um Jahrzehnte voraus.
(..)


Ist das so?

Das würde mich wundern. In welchen Bereichen denn?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
wolle
Anti-Theist und Welt-Verbesserer



Anmeldungsdatum: 23.03.2015
Beiträge: 3891

Beitrag(#2088046) Verfasst am: 08.03.2017, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
wolle hat folgendes geschrieben:
(..)
Die USA waren den Deutschen jedenfalls bei öffentlichen Gebäuden und Firmengebäuden um Jahrzehnte voraus.
(..)


Ist das so?

Das würde mich wundern. In welchen Bereichen denn?


Ich kann mich erinnern, dass 1984 eine Konferenz-Immobilie von IBM abgelehnt wurde, da es nicht den amerikanischen Brandschutz-Sicherheits-Anforderungen entsprochen hatte.
Und bei Opel, als es noch zu General Motors gehörte, musste man 2002 vor jedem Meeting den Meeting-Teilnehmern die Fluchtwege erklären.
_________________
72. Generalversammlung der Vereinten Nationen, Presse-Mitteilung
http://www.un.org/en/ga/72/presskit/pdf/full_kit72_en.pdf
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27888
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#2088054) Verfasst am: 08.03.2017, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Fresse, die Kommentare unter den aktuellen Türkei Themen Artikel sind ja wiedermal nicht zum aushalten.
Und ich rede hier nur von Zeit und SPON
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jdf
MIM-104C Nikopol
Foren-Admin



Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 25579
Wohnort: Nekropole E|B

Beitrag(#2088092) Verfasst am: 09.03.2017, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
jdf hat folgendes geschrieben:
(..)
Immerhin gab es doch Bauantrag und Baugenehmigung. Allerding gelten die Vorschriften ja nur für Kartoffeln. Hahahahaha.... Die dürften jetzt einen hübschen Stress mit der Bauaufsicht haben: Entrauchung nicht vorhanden, Brandmeldeanlage nicht vorhanden... Betriebsgenehmigung entzogen. Also auch keine Hochzeiten bis die Auflagen erfüllt sind.
(..)


Da fragt man sich, wie sie die überhaupt bekommen haben..

Es ist durchaus üblich, dass auf eine Abnahme nach Fertigstellung durch Bauprüf verzichtet wird. Im Einzelfall wird dieses behördliche Vertrauen missbraucht, so wie hier. Um so schmerzhafter wird es, wenn dann die Mängel auffliegen.

Es ist wirklich völlig hirnrissig, den Brandschutzanforderungen in der Baugenehmigung nicht nachzukommen - sowas macht eigentlich niemand. Man verhandelt sich einen Wolf, aber wenn denn die Anforderungen beschlossen sind, erfüllt man sie - fertig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen   Drucker freundliche Ansicht    Freigeisterhaus Foren-Übersicht -> Sonstiges und Groteskes Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3 ... 25, 26, 27 ... 39, 40, 41  Weiter
Seite 26 von 41

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Impressum & Datenschutz


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group