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AfD
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Kramer
postvisuell



Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2132520) Verfasst am: 26.04.2018, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

dissenter hat folgendes geschrieben:
Bei Eugenetik geht es um ein gesamtstaatliches Konzept zur "Verbesserung" des Gen-Pools der Gesellschaft. Der Schutz der unbeeinträchtigten Entwicklung von Kindern oder die Abwendung von hohen medizinischen Folgekosten sind aber individuelle bzw. volkswirtschaftliche Gründe und haben nicht das Ziel der Veränderung des Gen-Pools der Gesellschaft.


Lies doch einfach mal die Stellungnahme des Ethikrates.
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Grey
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Anmeldungsdatum: 07.03.2018
Beiträge: 2280

Beitrag(#2132522) Verfasst am: 26.04.2018, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

dissenter hat folgendes geschrieben:

"Elisabeth Winkelmeier-Becker, kritisierte die Empfehlung des Ethikrats: "Die Abschaffung der Strafbarkeit des Inzests unter Geschwistern wäre ein falsches Signal", sagte die Politikerin. Der Wegfall der Strafandrohung gegenüber inzestuösen Handlungen würde dem Schutz der unbeeinträchtigten Entwicklung von Kindern in ihren Familien zuwider laufen."

aus https://www.tagesspiegel.de/politik/justizministerium-will-ethikrat-nicht-folgen-inzest-bleibt-in-deutschland-verboten/10749928.html


Wenn sich Geschwister, was vermutlich nicht allzu oft vorkommt (?), ohne Kenntnislage der Gesetzgebung oder andere äußere Beinflussung, sexuell voneinander angezogen fühlen, läuft das also einer unbeeinträchtigten Entwicklung von Kindern zuwider? Versteh´ ich nicht. Erklär mir das mal.
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abbahallo
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Anmeldungsdatum: 10.12.2012
Beiträge: 2001

Beitrag(#2132540) Verfasst am: 26.04.2018, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wo es sich um freiwillige Ausübung der Sexualität unter Geschwistern handelt, sind diejenigen, die zumindest zu Anfang ihrer Beziehung gar nichts über ihre Verwandtschaft wissen, vermutlich in der Überzahl. So schlecht wirkt die biologische Inzestschranke, von der weiter oben im Strang die Rede war, jedenfalls bei Leuten, die zusammen aufwachsen, nun auch nicht.
Wenn sie davon aber nichts wissen, kann man ihnen auch nicht mit dem Strafrecht kommen.
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Grey
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Anmeldungsdatum: 07.03.2018
Beiträge: 2280

Beitrag(#2132542) Verfasst am: 26.04.2018, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

abbahallo hat folgendes geschrieben:
Wo es sich um freiwillige Ausübung der Sexualität unter Geschwistern handelt, sind diejenigen, die zumindest zu Anfang ihrer Beziehung gar nichts über ihre Verwandtschaft wissen, vermutlich in der Überzahl. So schlecht wirkt die biologische Inzestschranke, von der weiter oben im Strang die Rede war, jedenfalls bei Leuten, die zusammen aufwachsen, nun auch nicht.
Wenn sie davon aber nichts wissen, kann man ihnen auch nicht mit dem Strafrecht kommen.


Meine Frage oben bezieht sich auf Geschwister, die definitiv wissen, dass sie Geschwister sind. Innerhalb einer Familie.
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dissenter
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 208

Beitrag(#2132553) Verfasst am: 26.04.2018, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
dissenter hat folgendes geschrieben:
Bei Eugenetik geht es um ein gesamtstaatliches Konzept zur "Verbesserung" des Gen-Pools der Gesellschaft. Der Schutz der unbeeinträchtigten Entwicklung von Kindern oder die Abwendung von hohen medizinischen Folgekosten sind aber individuelle bzw. volkswirtschaftliche Gründe und haben nicht das Ziel der Veränderung des Gen-Pools der Gesellschaft.


Lies doch einfach mal die Stellungnahme des Ethikrates.


Liest sich abgesehen von der z.T. recht verklausulierten Sprache recht interessant! Schon allein die schiere Anzahl der Parameter die abgewogen wurden, ist erstaunlich. Außerdem finde ich die bereits von mir geäußerte Begründung des Schutzes der unbeeinträchtigten Entwicklung in der Stellungnahme durchaus wieder und zwar nicht unter dem Thema eugenische Gesichtspunkte. Ich würde mich aber bei den 9 Mitgliedern (von 23) des "Abweichendenden Votums" verorten, welche eine Revision des Inzestparagraphen §173 ablehnen.

Die Argumente waren für mich plausibler.
z.B. "Die Familie als so verstandene Institution ist mehr als die Summe
einzelner Beziehungsmuster (Eltern-Kind-Beziehungen, Ge-
schwisterbeziehungen usw.) innerhalb des familialen Systems.
Im Schutz der Familie und in der Absicherung der Inkompa-
tibilität unterschiedlicher Rollen im Familienverband liegt der
ethisch wie freiheitstheoretisch auch heute überzeugend her
zuleitende Kern des § 173 StGB."

oder auch

" Eine ergänzende Schutzfunktion
vermag § 173 StGB auch zugunsten der sexuellen Selbst-
bestimmung zu entfalten. Dabei
geht es hier nicht um die auch vom Bundesverfassungsgericht
erwähnte Auffangfunktion 130, sondern darum, dass die Straf-
barkeit des einvernehmlichen Inzests zwischen Erwachsenen
gewissermaßen vor- und nachwirkenden Selbstbestimmungs-
schutz bewirken kann: (1) Sie signalisiert beispielsweise dem
Vater oder dem älteren Bruder, dass seine etwaige inzestuö-
se Beziehung zu seiner 16-jährigen Tochter beziehungsweise
Schwester sich mit Zeitablauf (der Vollendung des 18. Lebens-
jahres) nicht zu einer legalen wandeln kann. (2) Und sie stärkt
die Position der Tochter beziehungsweise Schwester, wenn
diese die inzestuöse Beziehung nach Erreichen der Volljährig-
keit beenden will."

Bemerkenswert sind die komplett unterschiedlichen Ansichten des Ethikrates zum Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht hat im Gegensatz zum Ethikrat keine Probleme damit den § 173 auf eugenische Gesichtspunkte zu stützen.

An diesem Beispiel läßt sich sehr schön die einst von Max Weber postulierte Unterscheidung zwischen Gesinnungsethik und Verant­wortungsethik studieren...
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Grey
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Anmeldungsdatum: 07.03.2018
Beiträge: 2280

Beitrag(#2132557) Verfasst am: 26.04.2018, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Grey hat folgendes geschrieben:
dissenter hat folgendes geschrieben:

"Elisabeth Winkelmeier-Becker, kritisierte die Empfehlung des Ethikrats: "Die Abschaffung der Strafbarkeit des Inzests unter Geschwistern wäre ein falsches Signal", sagte die Politikerin. Der Wegfall der Strafandrohung gegenüber inzestuösen Handlungen würde dem Schutz der unbeeinträchtigten Entwicklung von Kindern in ihren Familien zuwider laufen."

aus https://www.tagesspiegel.de/politik/justizministerium-will-ethikrat-nicht-folgen-inzest-bleibt-in-deutschland-verboten/10749928.html


Wenn sich Geschwister, was vermutlich nicht allzu oft vorkommt (?), ohne Kenntnislage der Gesetzgebung oder andere äußere Beinflussung, sexuell voneinander angezogen fühlen, läuft das also einer unbeeinträchtigten Entwicklung von Kindern zuwider? Versteh´ ich nicht. Erklär mir das mal.


Krieg ich auch ´ne Antwort? Die Beeinflussung liegt doch wohl eher in der Verunglimpfung von einvernehmlicher Sexualität zwischen Geschwistern, als umgekehrt. Wie soll ein nicht vorhandenes Gesetz jemanden beeinflussen? Wieso läuft das einer unbeeinträchtigten Entwicklung von Kindern zuwider? Geschwister-Kinder sollen doch nicht zum Sex miteinander erzogen werden.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2132560) Verfasst am: 26.04.2018, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

dissenter hat folgendes geschrieben:
Ich würde mich aber bei den 9 Mitgliedern (von 23) des "Abweichendenden Votums" verorten, welche eine Revision des Inzestparagraphen §173 ablehnen.


Was hat das noch mit der ursprünglichen Diskussion zu tun? Die moralischen Gründe, die beim Verbot des Geschwisterinzests eine Rolle spielen, wurden weder von der AfD noch von anderen bisher bezüglich der Eheschliessung/Fortpflanzung im entfernteren Verwandtenkreis angeführt. Die aktuelle Diskussion dreht sich alleine um die möglichen genetischen Folgen solcher Beziehungen und daher ist auch nur die Argumentation des Ethikrates zu den genetischen/eugenischen Gründen für das Inzestverbot hier relevant.

Im übrigen hat das BVerfG in seiner damaligen Entscheidung die eugenischen Gründe auch nur ergänzend angeführt. Eine Ausweitung des Inzestverbotes auf nicht direkt Verwandte, die sich nur auf eugenische Argumente stützt, halte ich weiterhin für unwahrscheinlich. Das gilt auch für volkswirtschaftliche Begründungen - für die sogar ganz besonders. Es wird kaum mit dem Grundgesetz vereinbar sein, das Lebensrecht von Menschen mit Behinderungen und die persönliche Freiheit zur Reproduktion zugunsten rein finanzieller Abwägungen zu beschneiden.
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dissenter
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 208

Beitrag(#2132562) Verfasst am: 26.04.2018, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Grey hat folgendes geschrieben:
Grey hat folgendes geschrieben:
dissenter hat folgendes geschrieben:

"Elisabeth Winkelmeier-Becker, kritisierte die Empfehlung des Ethikrats: "Die Abschaffung der Strafbarkeit des Inzests unter Geschwistern wäre ein falsches Signal", sagte die Politikerin. Der Wegfall der Strafandrohung gegenüber inzestuösen Handlungen würde dem Schutz der unbeeinträchtigten Entwicklung von Kindern in ihren Familien zuwider laufen."

aus https://www.tagesspiegel.de/politik/justizministerium-will-ethikrat-nicht-folgen-inzest-bleibt-in-deutschland-verboten/10749928.html


Wenn sich Geschwister, was vermutlich nicht allzu oft vorkommt (?), ohne Kenntnislage der Gesetzgebung oder andere äußere Beinflussung, sexuell voneinander angezogen fühlen, läuft das also einer unbeeinträchtigten Entwicklung von Kindern zuwider? Versteh´ ich nicht. Erklär mir das mal.


Krieg ich auch ´ne Antwort? Die Beeinflussung liegt doch wohl eher in der Verunglimpfung von einvernehmlicher Sexualität zwischen Geschwistern, als umgekehrt. Wie soll ein nicht vorhandenes Gesetz jemanden beeinflussen? Wieso läuft das einer unbeeinträchtigten Entwicklung von Kindern zuwider? Geschwister-Kinder sollen doch nicht zum Sex miteinander erzogen werden.


Vielleicht hilft der folgende Hinweis von Frau Elisabeth Winkelmeier-Becker weiter... "Fast immer gehe Inzest mit der Abhängigkeit eines Partners und äußerst schwierigen Familienverhältnissen einher. " aus https://www.zeit.de/gesellschaft/2014-09/inzest-strafrecht-verbot-ethikrat
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dissenter
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 208

Beitrag(#2132607) Verfasst am: 26.04.2018, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
dissenter hat folgendes geschrieben:
Ich würde mich aber bei den 9 Mitgliedern (von 23) des "Abweichendenden Votums" verorten, welche eine Revision des Inzestparagraphen §173 ablehnen.


Was hat das noch mit der ursprünglichen Diskussion zu tun?

Ich bin halt mal abgeschweift Smilie

Kramer hat folgendes geschrieben:
Die aktuelle Diskussion dreht sich alleine um die möglichen genetischen Folgen solcher Beziehungen und daher ist auch nur die Argumentation des Ethikrates zu den genetischen/eugenischen Gründen für das Inzestverbot hier relevant.


Was hier relevant ist, ist eben nicht nur die Sichtweise des Ethikrates, sondern auch die des Bundesverfassungsgerichtes, vorausgesetzt man möchte eine zukünftige Entwicklung bei diesem Thema ablesen. Der Ethikrat hat nur eine beratende Funktion und ist trotz des wohlklingenden Namens nicht der Weisheit letzter Schluss.

Die Meinung des Bundesverfassungsgerichtes sah zumindest 2008 so aus.

"Der Gesetzgeber hat sich zusätzlich auf eugenische Gesichtspunkte gestützt und ist davon ausgegangen, dass bei Kindern, die aus einer inzestuösen Beziehung erwachsen, wegen der erhöhten Möglichkeit der Summierung rezessiver Erbanlagen die Gefahr erblicher Schädigungen nicht ausgeschlossen werden könne .......
Die ergänzende Heranziehung dieses Gesichtspunktes zur Rechtfertigung der Strafbarkeit des Inzests ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil er historisch für die Entrechtung von Menschen mit Erbkrankheiten und Behinderungen missbraucht worden ist."
aus
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/02/rs20080226_2bvr039207.html

Noch eine kleine Abschweifung wenn du erlaubst, Kramer Smilie
Der Ethikrat hat den Begriff Eugenik in seiner Stellungnahme ja ähnlich weit gefasst wie du. Würdest du sagen dass die 9 von 10 Frauen, die sich heutzutage für die Abtreibung eines Down-Syndrom Kindes entscheiden, auch eugenische Gründe haben? Kann ein einzelner Mensch eugenische Gründe haben oder bedarf es dazu einer staatlichen Konzeption?
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2132620) Verfasst am: 26.04.2018, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

dissenter hat folgendes geschrieben:
Noch eine kleine Abschweifung wenn du erlaubst, Kramer Smilie


Da Du mich fragst: Nein.
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schtonk
dauerhaft gesperrt



Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#2132623) Verfasst am: 26.04.2018, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

dissenter hat folgendes geschrieben:

[...]

Was hier relevant ist, ist eben nicht nur die Sichtweise des Ethikrates, sondern ...

... der Titel des Trööts. Und der heißt "AfD". Halte dich einfach dran, kann ja nicht so schwer sein.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25894
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#2132630) Verfasst am: 27.04.2018, 01:35    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:

Du stellst die Frage so als wäre das irgendwie ungewöhnlich oder gar skandalös...


Wie hätte ich die Frage denn Deiner Ansicht nach stellen sollen?

Gar nicht. Weil Du das Zitat aus dem Gesprächszusammenhang nehmen musstest, um sie so zu stellen.

Was bb inhaltlich gesagt hatte, war das das::Deine Geschichten haben mit der Realität in Deutschland nicht zu tun, die kenne ich nämlich und die sieht ganz anders aus.... Und nun st4elle meine Antwort dazu und beantworte Dir selbst, ob Deine Frage passt.
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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dissenter
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 208

Beitrag(#2132642) Verfasst am: 27.04.2018, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

schtonk hat folgendes geschrieben:
dissenter hat folgendes geschrieben:

[...]

Was hier relevant ist, ist eben nicht nur die Sichtweise des Ethikrates, sondern ...

... der Titel des Trööts. Und der heißt "AfD". Halte dich einfach dran, kann ja nicht so schwer sein.


Wer die Diskussion verfolgt hat, wird nachvollziehen können was dieser thematische "Ausflug" mit dem Antrag der AFD zu tun hat.

Der Antrag der AFD wurde hier im Forum als schwachsinnig bezeichent, obgleich er ein Problem zur Diskussion stellt, dass tatsächlich existent ist, das wurde mit vielen Quellen hier gezeigt. Der Zusammenhang zwischen Behinderung, Inzest und Migration, den die AFD mit dem Antrag hergestellt hat und der jetzt die Sozialverbände empört,
https://www.welt.de/politik/deutschland/article175686158/AfD-Anfrage-Sozialverbaende-warnen-vor-unertraeglicher-Lebensfeindlichkeit.html
ist nun mal existent.

Was die AFD gemacht hat ist, eine zu Frage stellen, eine Frage, die mit entsprechenden Quellen die hier auch gepostet wurden, unterfüttert war. Es war nicht von irgendwelchen Maßnahmen die Rede, auch von keinen eugenischen, um dem Problem zu begegnen.
Sollte der ein oder andere sich doch berufen fühlen diesen Faden weiter zu spinnen und sich über die Weltfremdheit solcher Maßnahmen und mithin auch schon der Frage zu empören, dem sein der Zwiespalt des Ethikrates und des Bundesverfassungsgericht als Lektüre empfohlen. Während dem Bundesverfassungsgericht die "Gesundheit der Bevölkerung"(BVerfg, 2 BvR 392/07, Rn. 50). erhaltungswürdig ist und der deshalb entsprechende Angriffe darauf mit Strafen sanktioniert, ist das dem Ethikrat egal, zumindest was die Sanktionierung mit Strafen betrifft.

Was mit der Anfrage erreicht werden sollte ist ein streitbares, aber dennoch existentes Problem anzusprechen, nichts weiter. Politik eben.
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dissenter
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 208

Beitrag(#2132645) Verfasst am: 27.04.2018, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Das Einzige was man der AFD vorwerfen kann ist, dass Schwerbehinderung nicht der richtige Indikator ist, um rezessive Erbanlagen aus Verwandtenehen statistisch zu erfassen.
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46343
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2132646) Verfasst am: 27.04.2018, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

dissenter hat folgendes geschrieben:

Der Zusammenhang zwischen Behinderung, Inzest und Migration, den die AFD mit dem Antrag hergestellt hat und der jetzt die Sozialverbände empört,
https://www.welt.de/politik/deutschland/article175686158/AfD-Anfrage-Sozialverbaende-warnen-vor-unertraeglicher-Lebensfeindlichkeit.html
ist nun mal existent.



Das tendiert eindeutig richtung "Rassegesetze", sonst gar nichts.
Es gibt wesentlich wichtigere Kriterien in Bezug zu "Volksgesundheit".
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Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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Skeptiker
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#2132648) Verfasst am: 27.04.2018, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
dissenter hat folgendes geschrieben:

Der Zusammenhang zwischen Behinderung, Inzest und Migration, den die AFD mit dem Antrag hergestellt hat und der jetzt die Sozialverbände empört,
https://www.welt.de/politik/deutschland/article175686158/AfD-Anfrage-Sozialverbaende-warnen-vor-unertraeglicher-Lebensfeindlichkeit.html
ist nun mal existent.



Das tendiert eindeutig richtung "Rassegesetze", sonst gar nichts.
Es gibt wesentlich wichtigere Kriterien in Bezug zu "Volksgesundheit".


Erbkrankheiten sind schon ein brutales Problem für die schwerkranken, behinderten und leidenden Menschen, da beißt die Maus keinen Faden ab.

Nur ist das eben ein allgemeines Problem und betrifft nicht nur bestimmte Gruppen von Migranten, sondern auch Eingeborene.

So was wie die verkommene Mutantenpartei AfD interessiert sich aber nicht für den Leidensaspekt, sondern diese Vollhonks suchen und suchen und suchen einfach irgendwas, was sie *den Moslems* anhängen können.

Da findet man Beschneidung, Kopftuch, Antisemitismus, Dschihadismus und Inzucht. Und wenn es nicht das wäre, wäre es etwas anderes.

Schon früher bei den Juden, Ketzern, Hexen und sonstigen Gruppen in Europa suchte und suchte und suchte der christliche-frühfaschistische Mob nach irgendwas, was man *denen * anhängen konnte - und irgendwas *fand* man immer. Und wenn man nichts fand, dann erfand man etwas - so wie heute diverse Kriegsgründe gegen diverse Verkörperungen des *Teufels* in anderen Ländern.

Man will *denen* was anhängen. Das ist der Kontext. Deshalb kann man auch mit der AfD über den Inhalt ihrer *Anfragen* nicht diskutieren, weil es den AfD-Erscheinungen selbst gar nicht um Inhalte geht. Das sollte man wissen.

Andererseits ist die AfD auch nicht sooo weit von den anderen bürgerlichen Flachzangen von CDU, FDP und SPD entfernt, wie einige das gerne darstellen möchten.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2132654) Verfasst am: 27.04.2018, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:

Gar nicht. Weil Du das Zitat aus dem Gesprächszusammenhang nehmen musstest, um sie so zu stellen.


Meine Frage bezog sich nicht auschliesslich auf das Zitat. Ich habe den Satz nur als pars pro toto zitiert, um einen Anknüpfungspunkt zu haben.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2132655) Verfasst am: 27.04.2018, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

dissenter hat folgendes geschrieben:
Während dem Bundesverfassungsgericht die "Gesundheit der Bevölkerung"(BVerfg, 2 BvR 392/07, Rn. 50). erhaltungswürdig ist und der deshalb entsprechende Angriffe darauf mit Strafen sanktioniert, ist das dem Ethikrat egal, zumindest was die Sanktionierung mit Strafen betrifft.


Was sämtliche Argumente des BVerfGs bezüglich der "Gesundheit der Bevölkerung" taugen, erkennt man daran, dass die Fortpflanzung von Verwandten durch das Inzestverbot gar nicht unterbunden wird. Verboten ist lediglich der Beischlaf, aber nicht die Fortpflanzung. Hinzu kommt, dass der Beischlaf auch dann verboten ist, wenn eine Fortpflanzung aus medizinischen oder Altersgründen gar nicht möglich ist.

Wenn es dem BVerfG tatsächlich um die Volksgesundheit gegangen wäre, hätte es eigentlich eine Änderung des Gesetzes verlangen müssen. So haben Paare, die - wie Du es so schön plakativ formulierst - einen Angriff auf die Volksgesundheit planen, freie Bahn für ihr volksschädigendes Treiben - so lange sie es nicht miteinander treiben.
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dissenter
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 208

Beitrag(#2132664) Verfasst am: 27.04.2018, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
dissenter hat folgendes geschrieben:
Während dem Bundesverfassungsgericht die "Gesundheit der Bevölkerung"(BVerfg, 2 BvR 392/07, Rn. 50). erhaltungswürdig ist und der deshalb entsprechende Angriffe darauf mit Strafen sanktioniert, ist das dem Ethikrat egal, zumindest was die Sanktionierung mit Strafen betrifft.


Was sämtliche Argumente des BVerfGs bezüglich der "Gesundheit der Bevölkerung" taugen, erkennt man daran, dass die Fortpflanzung von Verwandten durch das Inzestverbot gar nicht unterbunden wird. Verboten ist lediglich der Beischlaf, aber nicht die Fortpflanzung. Hinzu kommt, dass der Beischlaf auch dann verboten ist, wenn eine Fortpflanzung aus medizinischen oder Altersgründen gar nicht möglich ist.

Wenn es dem BVerfG tatsächlich um die Volksgesundheit gegangen wäre, hätte es eigentlich eine Änderung des Gesetzes verlangen müssen. So haben Paare, die - wie Du es so schön plakativ formulierst - einen Angriff auf die Volksgesundheit planen, freie Bahn für ihr volksschädigendes Treiben - so lange sie es nicht miteinander treiben.


Dem BVerfG ist die fragmentarische Tatbestandsfassung durchaus klar: "Der Umstand, dass beischlafähnliche Handlungen und sexueller Verkehr zwischen gleichgeschlechtlichen Geschwistern nicht mit Strafe bedroht sind, andererseits der Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern auch in den Fällen, in denen eine Empfängnis ausgeschlossen ist, den Straftatbestand erfüllt, stellt die grundsätzliche Erreichbarkeit der (Teil-)Ziele des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung und der Vorsorge vor genetisch bedingten Krankheiten nicht in Frage." (BVerfg, 2 BvR 392/07)

Ist ihm aber egal. Es kann halt nicht jede erdenkliche Konstellation vom Gesetz erfasst werden. Und bei der geringen Relevanz (ca. 10 Fälle/Jahr in D nach §173) die dieses Thema in unserer aufgeklärten Gesellschaft hat, lohnt es sich wahrscheinlich nicht dieses heikle Thema im Rahmen einer Gestzesrevision anzufassen.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46343
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2132668) Verfasst am: 27.04.2018, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

dissenter hat folgendes geschrieben:


Ist ihm aber egal. Es kann halt nicht jede erdenkliche Konstellation vom Gesetz erfasst werden. Und bei der geringen Relevanz (ca. 10 Fälle/Jahr in D nach §173) die dieses Thema in unserer aufgeklärten Gesellschaft hat, lohnt es sich wahrscheinlich nicht dieses heikle Thema im Rahmen einer Gestzesrevision anzufassen.


Ich behaupte mal, dass behinderte Kinder von Menschen mit Erbkrankheiten um ein vielfaches die Zahl der Inzestfälle übersteigt.

Nimm nur allein die ADHS-Fälle.
Die allein dürfte die Zahl der Inzest-behinderte Kinder in den Schatten stellen.
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vrolijke
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46343
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2132669) Verfasst am: 27.04.2018, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

dissenter hat folgendes geschrieben:


Ist ihm aber egal. Es kann halt nicht jede erdenkliche Konstellation vom Gesetz erfasst werden.


Und warum denn gerade in den Von der AFD gestellten Anfrage?

Dreimal darf man raten. Mit den Augen rollen
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Kramer
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Beiträge: 30878

Beitrag(#2132673) Verfasst am: 27.04.2018, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

dissenter hat folgendes geschrieben:
Dem BVerfG ist die fragmentarische Tatbestandsfassung durchaus klar: "Der Umstand, dass beischlafähnliche Handlungen und sexueller Verkehr zwischen gleichgeschlechtlichen Geschwistern nicht mit Strafe bedroht sind, andererseits der Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern auch in den Fällen, in denen eine Empfängnis ausgeschlossen ist, den Straftatbestand erfüllt, stellt die grundsätzliche Erreichbarkeit der (Teil-)Ziele des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung und der Vorsorge vor genetisch bedingten Krankheiten nicht in Frage." (BVerfg, 2 BvR 392/07)

Ist ihm aber egal. Es kann halt nicht jede erdenkliche Konstellation vom Gesetz erfasst werden. Und bei der geringen Relevanz (ca. 10 Fälle/Jahr in D nach §173) die dieses Thema in unserer aufgeklärten Gesellschaft hat, lohnt es sich wahrscheinlich nicht dieses heikle Thema im Rahmen einer Gestzesrevision anzufassen.


Den für unsere Diskussion relevanten Aspekt hast Du mal wieder elegant umschifft. Interessant sind hier ja nicht die Konstellationen, die das Gesetz unsinnigerweise verbietet, sondern die, die es nicht erfasst. Sobald die Spermien nicht durch Beischlaf am Zielort landen, ist alles legal. Man mag sich ja von mir aus über die bekannten Inzestfälle aufregen und laut Pfui! rufen- der eigentliche Skandal ist aber die geballte Dummheit, die sich da auf hochrangigen Richterposten versammelt. Dümmer sind nur noch die, die diesen Quark artig nachplappern.
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dissenter
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 208

Beitrag(#2132675) Verfasst am: 27.04.2018, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
dissenter hat folgendes geschrieben:


Ist ihm aber egal. Es kann halt nicht jede erdenkliche Konstellation vom Gesetz erfasst werden.


Und warum denn gerade in den Von der AFD gestellten Anfrage?

Dreimal darf man raten. Mit den Augen rollen



Vrolijke, wenn du den Threadverlauf verfolgt hättest, würdest du diese Frage nicht stellen.

In muslimischen Ländern aus denen die meisten Zuwanderer kommen, hat die Verwandtenehe Tradition. In Deutschland ist jede vierte türkischstämmige Frau mit einem Verwandten verheiratet. Die Fallzahl für rezessive Erbkrankheiten dürfte dementsprechend hoch und damit für das vom Bundesverfassungsgericht erhaltungswürdige Gut der "Gesundheit der Bevölkerung" relevant sein.
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dissenter
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 208

Beitrag(#2132679) Verfasst am: 27.04.2018, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Kramer hat folgendes geschrieben:
dissenter hat folgendes geschrieben:
Dem BVerfG ist die fragmentarische Tatbestandsfassung durchaus klar: "Der Umstand, dass beischlafähnliche Handlungen und sexueller Verkehr zwischen gleichgeschlechtlichen Geschwistern nicht mit Strafe bedroht sind, andererseits der Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern auch in den Fällen, in denen eine Empfängnis ausgeschlossen ist, den Straftatbestand erfüllt, stellt die grundsätzliche Erreichbarkeit der (Teil-)Ziele des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung und der Vorsorge vor genetisch bedingten Krankheiten nicht in Frage." (BVerfg, 2 BvR 392/07)

Ist ihm aber egal. Es kann halt nicht jede erdenkliche Konstellation vom Gesetz erfasst werden. Und bei der geringen Relevanz (ca. 10 Fälle/Jahr in D nach §173) die dieses Thema in unserer aufgeklärten Gesellschaft hat, lohnt es sich wahrscheinlich nicht dieses heikle Thema im Rahmen einer Gestzesrevision anzufassen.


Den für unsere Diskussion relevanten Aspekt hast Du mal wieder elegant umschifft. Interessant sind hier ja nicht die Konstellationen, die das Gesetz unsinnigerweise verbietet, sondern die, die es nicht erfasst. Sobald die Spermien nicht durch Beischlaf am Zielort landen, ist alles legal. Man mag sich ja von mir aus über die bekannten Inzestfälle aufregen und laut Pfui! rufen- der eigentliche Skandal ist aber die geballte Dummheit, die sich da auf hochrangigen Richterposten versammelt. Dümmer sind nur noch die, die diesen Quark artig nachplappern.


Was interessant ist, ist halt immer Ansichtssache. Das Gesetz wurde vermutlich in einer Zeit geschrieben in der es noch keine künstliche Befruchtung gab. Dass ein gesellschaftlich relativ irrelevantes Gesetz nicht auf der Höhe der Zeit ist, ist keine Seltenheit. Wenn du das als "geballte Dummheit" bezeichnen möchtest, sei dir das freigestellt.

Eine Gesetzelücke bzw. Inkonsistenz skandalöser einzuordnen als den Inzest selbst, spricht nicht gerade für deine geballte Urteilskraft.


Zuletzt bearbeitet von dissenter am 27.04.2018, 15:07, insgesamt einmal bearbeitet
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Tarvoc
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Beitrag(#2132680) Verfasst am: 27.04.2018, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijkes Frage muss man schon deshalb nicht nochmal stellen, weil Skeptiker sie bereits hinreichend beantwortet hat.
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vrolijke
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Beitrag(#2132681) Verfasst am: 27.04.2018, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

dissenter hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
dissenter hat folgendes geschrieben:


Ist ihm aber egal. Es kann halt nicht jede erdenkliche Konstellation vom Gesetz erfasst werden.


Und warum denn gerade in den Von der AFD gestellten Anfrage?

Dreimal darf man raten. Mit den Augen rollen



Vrolijke, wenn du den Threadverlauf verfolgt hättest, würdest du diese Frage nicht stellen.

In muslimischen Ländern aus denen die meisten Zuwanderer kommen, hat die Verwandtenehe Tradition. In Deutschland ist jede vierte türkischstämmige Frau mit einem Verwandten verheiratet. Die Fallzahl für rezessive Erbkrankheiten dürfte dementsprechend hoch und damit für das vom Bundesverfassungsgericht erhaltungswürdige Gut der "Gesundheit der Bevölkerung" relevant sein.


Ich habe den Thread verfolgt.

Ich hatte doch bereits geantwortet:

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ich behaupte mal, dass behinderte Kinder von Menschen mit Erbkrankheiten um ein vielfaches die Zahl der Inzestfälle übersteigt.

Nimm nur allein die ADHS-Fälle.
Die allein dürfte die Zahl der Inzest-behinderte Kinder in den Schatten stellen.


Werden die dann als nächstes "verfolgt"?

[satire]Irgendwann wird es doch mal gelingen können, unwertes Leben auszurotten.[/satire]
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Kramer
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Beitrag(#2132682) Verfasst am: 27.04.2018, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

dissenter hat folgendes geschrieben:
Das Gesetz wurde vermutlich in einer Zeit geschrieben in der es noch keine künstliche Befruchtung gab.


Wann soll denn das gewesen sein?
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Lebensnebel
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Beitrag(#2132688) Verfasst am: 27.04.2018, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
dissenter hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
dissenter hat folgendes geschrieben:


Ist ihm aber egal. Es kann halt nicht jede erdenkliche Konstellation vom Gesetz erfasst werden.


Und warum denn gerade in den Von der AFD gestellten Anfrage?

Dreimal darf man raten. Mit den Augen rollen



Vrolijke, wenn du den Threadverlauf verfolgt hättest, würdest du diese Frage nicht stellen.

In muslimischen Ländern aus denen die meisten Zuwanderer kommen, hat die Verwandtenehe Tradition. In Deutschland ist jede vierte türkischstämmige Frau mit einem Verwandten verheiratet. Die Fallzahl für rezessive Erbkrankheiten dürfte dementsprechend hoch und damit für das vom Bundesverfassungsgericht erhaltungswürdige Gut der "Gesundheit der Bevölkerung" relevant sein.


Ich habe den Thread verfolgt.

Ich hatte doch bereits geantwortet:

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ich behaupte mal, dass behinderte Kinder von Menschen mit Erbkrankheiten um ein vielfaches die Zahl der Inzestfälle übersteigt.

Nimm nur allein die ADHS-Fälle.
Die allein dürfte die Zahl der Inzest-behinderte Kinder in den Schatten stellen.


Werden die dann als nächstes "verfolgt"?

[satire]Irgendwann wird es doch mal gelingen können, unwertes Leben auszurotten.[/satire]


Aus deinem Link geht nicht hervor wie hoch das Risiko des Kindes ist, wenn beide Elternteile unter ADS/ADHS leiden. Wenn das Risiko extrem erhöht wäre, könnte man argumentieren, dass es besser sei, dass zwei Betroffene kein Kind miteinander machen. Gesetzgeberisch ließe sich da wenig machen, da es keinen verpflichtenden Gentest/Test auf Vorerkrankungen vor einer Eheschließung gibt.

Bei einwilligungsunfähigen Personen gibt es die Sterilisation, auch wenn dabei aus historischen Gründen nicht auf eugenische, sondern auf andere Gründe abgestellt wird.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/60272/Sterilisation-bei-Einwilligungsunfaehigen-Medizin-Recht-und-Ethik
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Gödelchen
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Beiträge: 771

Beitrag(#2132689) Verfasst am: 27.04.2018, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
dissenter hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
dissenter hat folgendes geschrieben:


Ist ihm aber egal. Es kann halt nicht jede erdenkliche Konstellation vom Gesetz erfasst werden.


Und warum denn gerade in den Von der AFD gestellten Anfrage?

Dreimal darf man raten. Mit den Augen rollen



Vrolijke, wenn du den Threadverlauf verfolgt hättest, würdest du diese Frage nicht stellen.

In muslimischen Ländern aus denen die meisten Zuwanderer kommen, hat die Verwandtenehe Tradition. In Deutschland ist jede vierte türkischstämmige Frau mit einem Verwandten verheiratet. Die Fallzahl für rezessive Erbkrankheiten dürfte dementsprechend hoch und damit für das vom Bundesverfassungsgericht erhaltungswürdige Gut der "Gesundheit der Bevölkerung" relevant sein.


Ich habe den Thread verfolgt.

Ich hatte doch bereits geantwortet:

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Ich behaupte mal, dass behinderte Kinder von Menschen mit Erbkrankheiten um ein vielfaches die Zahl der Inzestfälle übersteigt.

Nimm nur allein die ADHS-Fälle.
Die allein dürfte die Zahl der Inzest-behinderte Kinder in den Schatten stellen.


Werden die dann als nächstes "verfolgt"?

[satire]Irgendwann wird es doch mal gelingen können, unwertes Leben auszurotten.[/satire]


Da wird sich hier wieder was in die Tasche geschwafelt.

Hallo, es geht nicht um AfD und den üblichen Quark aus den Köpfen, die die Euthanasie um die Ecke kommen sehen. Es geht um Verantwortung gegenüber zukünftigem Leben. Dazu geht es um den mittelalterlichen Mist der Erb- Vermögensabfolge unter patriarchalischer Oberhoheit und Aufsicht. Darum geht es. 80 % der Ehen sind arrangiert unter Druck. Gehampel alles aus der Klamottenkiste der Geschichte.

Ganz große Fundamente für die Integration in eine moderne Gesellschaft. Smilie Ganz großes Kino von denen. Darf man denen auch mal sagen. Die mittelalterlichen Züge müssen hier nicht angesagt, sondern abgesagt werden. Verständnis für das Gehampel aus der Ideenwelt sollte gen 0 tendieren.
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Kramer
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Anmeldungsdatum: 01.08.2003
Beiträge: 30878

Beitrag(#2132690) Verfasst am: 27.04.2018, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Gödelchen hat folgendes geschrieben:

Ganz große Fundamente für die Integration in eine moderne Gesellschaft. Smilie Ganz großes Kino von denen. Darf man denen auch mal sagen. Die mittelalterlichen Züge müssen hier nicht angesagt, sondern abgesagt werden. Verständnis für das Gehampel aus der Ideenwelt sollte gen 0 tendieren.


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