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Klendather registrierter User
Anmeldungsdatum: 10.11.2018 Beiträge: 4
Wohnort: Herne
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(#2157113) Verfasst am: 12.11.2018, 14:53 Titel: Zwei Fragen zum Asylrecht |
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Ich möchte gerne wissen, ob es mit der Flüchtlingskonvention vereinbar ist, dass Flüchtlingen der Zugang zu einem Staat ihrer Wahl zu verwehren. Aktuelles Bsp USA.
In Deutschland haben wir bekanntlich praktisch unbegrenzt Flüchtlinge aufgenommen. Wo liegt der Unterschied?
Klar, die GFK gewährt kein Rechr auf Genehmigung von Asyl, doch aber schreibt doch die Prüfung der Möglichkeit der GFK vor. Nicht wahr?
Dann, als zweites, wieso die USA, entgegen dem Abspruch auf allg. Recht auf Schutz, bestimmte Aufnahmekontingente festlegen können. Zudem: Machen dies noch andere Länder? Welche?
_________________ gespannt auf die community!
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goedelchen registrierter User
Anmeldungsdatum: 08.10.2018 Beiträge: 928
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(#2157114) Verfasst am: 12.11.2018, 15:06 Titel: Re: Zwei Fragen zum Asylrecht |
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Klendather hat folgendes geschrieben: | Ich möchte gerne wissen, ob es mit der Flüchtlingskonvention vereinbar ist, dass Flüchtlingen der Zugang zu einem Staat ihrer Wahl zu verwehren. Aktuelles Bsp USA.
In Deutschland haben wir bekanntlich praktisch unbegrenzt Flüchtlinge aufgenommen. Wo liegt der Unterschied?
Klar, die GFK gewährt kein Rechr auf Genehmigung von Asyl, doch aber schreibt doch die Prüfung der Möglichkeit der GFK vor. Nicht wahr?
Dann, als zweites, wieso die USA, entgegen dem Abspruch auf allg. Recht auf Schutz, bestimmte Aufnahmekontingente festlegen können. Zudem: Machen dies noch andere Länder? Welche? |
Ich habe jetzt den Eindruck, - So naiv, wie du die Fragen heute 2018 stellst - , dass der Hintergedanke hinter deinen Fragen ein anderer ist als Wissenserwerb.
Breve zu deinen Inhalten
- zuständig ist der Nachbarstaat des Staates der Fluchtursachen inne hat nach GFK, ein Wahlrecht besteht nicht.
- Asylgewährung richtet sich nach den Gesetzen, die im Staat gelten, in dem Asyl gesucht wird. Die Regelungen dazu sind national, Die GFK schreibt nichts anderes vor.
- die Aufnahme von Kontingenten reine nationale Sache. Absprachen internation jederzeit möglich.
- jeder Staat kann für sich andere Regelungen aus seiner Souverainität in Kraft setzen.
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Klendather registrierter User
Anmeldungsdatum: 10.11.2018 Beiträge: 4
Wohnort: Herne
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(#2157115) Verfasst am: 12.11.2018, 15:43 Titel: Re: Zwei Fragen zum Asylrecht |
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goedelchen hat folgendes geschrieben: | Klendather hat folgendes geschrieben: | Ich möchte gerne wissen, ob es mit der Flüchtlingskonvention vereinbar ist, dass Flüchtlingen der Zugang zu einem Staat ihrer Wahl zu verwehren. Aktuelles Bsp USA.
In Deutschland haben wir bekanntlich praktisch unbegrenzt Flüchtlinge aufgenommen. Wo liegt der Unterschied?
Klar, die GFK gewährt kein Rechr auf Genehmigung von Asyl, doch aber schreibt doch die Prüfung der Möglichkeit der GFK vor. Nicht wahr?
Dann, als zweites, wieso die USA, entgegen dem Abspruch auf allg. Recht auf Schutz, bestimmte Aufnahmekontingente festlegen können. Zudem: Machen dies noch andere Länder? Welche? |
Ich habe jetzt den Eindruck, - So naiv, wie du die Fragen heute 2018 stellst - , dass der Hintergedanke hinter deinen Fragen ein anderer ist als Wissenserwerb.
Breve zu deinen Inhalten
- zuständig ist der Nachbarstaat des Staates der Fluchtursachen inne hat nach GFK, ein Wahlrecht besteht nicht.
- Asylgewährung richtet sich nach den Gesetzen, die im Staat gelten, in dem Asyl gesucht wird. Die Regelungen dazu sind national, Die GFK schreibt nichts anderes vor.
- die Aufnahme von Kontingenten reine nationale Sache. Absprachen internation jederzeit möglich.
- jeder Staat kann für sich andere Regelungen aus seiner Souverainität in Kraft setzen. |
Danke für die Antwort!
Wieso kann zb Deutschland, mit der Begründung, Asyl kennt keine Obergrenze, hunderttausende Asylsuchende aufnehmen, während es in den Usa verweigert wird? Hier sehe ich eine implizite Berufung auf die GFK.
_________________ gespannt auf die community!
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tillich (epigonal) hat Spaß
Anmeldungsdatum: 12.04.2006 Beiträge: 21821
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(#2157116) Verfasst am: 12.11.2018, 15:59 Titel: Re: Zwei Fragen zum Asylrecht |
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Klendather hat folgendes geschrieben: | Wieso kann zb Deutschland, mit der Begründung, Asyl kennt keine Obergrenze, hunderttausende Asylsuchende aufnehmen, [...] |
Warum nicht?
_________________ "YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."
(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Klendather registrierter User
Anmeldungsdatum: 10.11.2018 Beiträge: 4
Wohnort: Herne
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(#2157117) Verfasst am: 12.11.2018, 16:03 Titel: Re: Zwei Fragen zum Asylrecht |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Klendather hat folgendes geschrieben: | Wieso kann zb Deutschland, mit der Begründung, Asyl kennt keine Obergrenze, hunderttausende Asylsuchende aufnehmen, [...] |
Warum nicht? |
ich ging zb aufgrund dessen von einen international relativ normierten asylrecht aus. es normiert ja auch andere punkte relativ einheitlich international.
_________________ gespannt auf die community!
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Klendather registrierter User
Anmeldungsdatum: 10.11.2018 Beiträge: 4
Wohnort: Herne
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(#2157119) Verfasst am: 12.11.2018, 16:15 Titel: Re: Zwei Fragen zum Asylrecht |
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | Klendather hat folgendes geschrieben: | Wieso kann zb Deutschland, mit der Begründung, Asyl kennt keine Obergrenze, hunderttausende Asylsuchende aufnehmen, [...] |
Warum nicht? |
ich ging zb aufgrund dessen von einen international relativ normierten asylrecht aus. es normiert ja auch andere punkte relativ einheitlich international.
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