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Kirchensteuerstelle/Berlin/Rasterfahndung
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sunspot
vernagelt



Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 106
Wohnort: wo der pfeffer wächst

Beitrag(#460981) Verfasst am: 27.04.2006, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
sunspot hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
sunspot hat folgendes geschrieben:
na fein, werde gleich morgen zum amt dackeln und schauen, was ich machen kann. ausgetreten bin ich in einem kleinen kaff, vielleicht lässt sich da doch noch was machen.


Wir haben kürzlich erfahren, dass Standesämter (zumindest in Baden-Würrthemberg) Kirchenaustritte auch im Famlienbuch festhalten.

update: in kleinen käffern wie emmendingen im schwarzwald werden im standesamt sogar getreulich die original austrittserklärungen in aktenordnern im zuständigen büro aufbewahrt und bei anfrage sofort rausgesucht. o-ton der netten dame am telefon: "seit ewigen zeiten." eine beglaubigte kopie meiner 20 jahre alten erklärung bekomme ich per post zugeschickt. provinz kann doch schön sein Ich liebe es...

Och Emmendingen ist doch so richtig schön provinziell... Hugstetten und Glottertal genauso...

sag ich doch. da bekommt man seine austrittserklärung bestimmt auch noch 50 jahre später kopiert Ich liebe es...
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"life sucks, get a fuckin' helmet!"
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göttertod
Atheist und Zweifelsäer



Anmeldungsdatum: 20.08.2004
Beiträge: 1565
Wohnort: Freiburg

Beitrag(#461007) Verfasst am: 27.04.2006, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

caballito schrieb:

Zitat:
Sie dürfen fragen, ob er einer Religion angehört. Und darauf muss er antworten. Und zwar mit nein. Das aber hat er bereits.



Ich muss hier richtig stellen, dass ich noch NICHT geantwortet habe. Mein Zögern in der Beantwortung der Fragen bezog, und bezieht sich immer noch, auf die mögliche Rechtmäßigkeit, oder Unrechtmäßigkeit der Erhebung durch das Finanzamt und die damit verbundenen, wahrheitsgemäß zu beantwortenden Fragen.
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auf dass die Bücher von "Iain Banks" Wirklichkeit werden
The Jimmy Dore Show
jede Tradition ist es wert sich an sie zu erinnern, aber nicht jede Tradition ist es wert gelebt zu werden
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#461015) Verfasst am: 27.04.2006, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

SoWhy hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Interessanter Aspekt. Dann muss ja auch nachgewiesen werden, dass du dich wirklich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht hast... Am Kopf kratzen

Und wenn er die Austrittserklärung noch hat, wäre es interessant abzuwarten, wie die vor Gericht behaupten würden, er wäre nicht ausgetreten xD


Na gut. Das kann man machen (und anschließend eine lange Nase ziehen), wenn man sonst nicht so viele Hobbys hat. Mir wäre das zu blöd.

Ich denke eher an solche Fälle, in denen man feststellt, dass die Austrittserklärung abhanden gekommen und schon zu viel Zeit verstrichen ist.

(Da fällt mir ein, dass ich jetzt doch mal suchen sollte).
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God is Santa Claus for adults

Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#461016) Verfasst am: 27.04.2006, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Zitat:
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.


Da wirst du keine Chance haben. Da es hier um Kirchensteuer oder nicht geht, dürfen die nach dem Gesetz fragen.


Sie dürfen fragen, ob er einer Religion angehört. Und darauf muss er antworten. Und zwar mit nein. Das aber hat er bereits.



Nein, er hat gar nicht reagiert. Bitte vorher den Thread lesen. zwinkern
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#461074) Verfasst am: 27.04.2006, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Zitat:
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.


Da wirst du keine Chance haben. Da es hier um Kirchensteuer oder nicht geht, dürfen die nach dem Gesetz fragen.


Sie dürfen fragen, ob er einer Religion angehört. Und darauf muss er antworten. Und zwar mit nein. Das aber hat er bereits.



Nein, er hat gar nicht reagiert. Bitte vorher den Thread lesen. zwinkern


Die Empfehlung kann ich ungebraucht zurückgeben.

Die bereits gegebene Antwort ist in dem Schrieb, auf den er nicht reagiert hat, ausdrücklich erwähnt. zwinkern
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Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#461092) Verfasst am: 27.04.2006, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:


Die bereits gegebene Antwort ist in dem Schrieb, auf den er nicht reagiert hat, ausdrücklich erwähnt. zwinkern


Ach die meinst du.

Da wäre es tatsächlich der Gag wert, deiner Empfehlung zu folgen. Vor allem, wo er ja jetzt seine Austrittserklärung wiedergefunden hat. zynisches Grinsen
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AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
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Beitrag(#461101) Verfasst am: 27.04.2006, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:


Die bereits gegebene Antwort ist in dem Schrieb, auf den er nicht reagiert hat, ausdrücklich erwähnt. zwinkern


Ach die meinst du.

Da wäre es tatsächlich der Gag wert, deiner Empfehlung zu folgen. Vor allem, wo er ja jetzt seine Austrittserklärung wiedergefunden hat. zynisches Grinsen


Um das mal zusammenzufassen:

Göttertod hat beim Finanzamt angegeben, in keiner Kirche Mitglied zu sein.
Er ist deshalb nicht mehr verpflichtet, weitere Angaben darüber zu machen, z. B. bei der Kirche.
Kommt es nun vor Gericht, weil die Kirche auf ihr Auskunftsrecht pocht, muss Göttertod
nur seine Austrittsbestätigung vorzeigen und er gewinnt den Prozess?
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#461117) Verfasst am: 27.04.2006, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Göttertod hat beim Finanzamt angegeben, in keiner Kirche Mitglied zu sein.
Er ist deshalb nicht mehr verpflichtet, weitere Angaben darüber zu machen, z. B. bei der Kirche.
Kommt es nun vor Gericht, weil die Kirche auf ihr Auskunftsrecht pocht, muss Göttertod
nur seine Austrittsbestätigung vorzeigen und er gewinnt den Prozess?


Es ist ja nicht die Kirche, die bei ihm anfragt, sondern das Finanzamt. Das aber hat seine Antwort. Weiterer Klärungsbedarf besteht da ja wohl nur dann, wenn diese Angabe angezweifelt wird. Das aber wäre die Unterstellung einer Steuerhinterziehung, also einer Straftat. Und Straftaten zu unterstellen, ist selber eine Straftat.

Der Punkt hier ist, dass es ja normalerweise gar nicht möglich ist, zu beweisen, dass man nicht in einer Kirche ist - wer gar nicht getauft ist, hat natüröich keienrlei Unterlagen, dem muss man glauben, das er nicht getauft ist. Wenn aber jemand getauft ist, udn er das verleugnet, kriegt er ziemlichen Ärger, wenn das raumkommt. Gibt er es zu, udn kann seinen Austritt nicht nachweisen, muss er blechen - und genau darauf spekuliert die Kirche.

Außerdem muss man das ganze im Zusammenhang mit der Praxis sehen, bei Ausländern nicht nach einer Kirchenmitgliedschaft, sondern nach eienr Taufe zu fragen - ohne dass die ogt wissen, was das für Konsequenzen hat, und eben auch ohne dass die einen Austritt nachweisen können, weil es sowas in ihrem Heimatland gar nicht gibt. Man stelle sich eine Amerikaner vor, der als Kind getauft wurde, aber später nicht Mitglied einer Kirche war - wie soll der einen Kirchenaustritt nachweisen?

Und auch in der DDR war es eben so, dass man einfach nicht in der Kirche war, auchw enn das nicht so ganz formell gemacht wurde, oder man die Bescheinigung eben nicht mehr hatte. Und genau das ist der Hintergrund der Aktion: Die Kirche weiß. dass viele DDR-Bürger ihren Austritt nicht nachweisen können, und legt es darauf an, die abzuzocken.

Von daher wäre es doch schön, wenn sie sich mal bei jemandem, der den seinen nachweisen kann, so richtig schon auf die Nase legen würde.
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Heike J
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Beitrag(#461122) Verfasst am: 27.04.2006, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

AntagonisT hat folgendes geschrieben:

Göttertod hat beim Finanzamt angegeben, in keiner Kirche Mitglied zu sein.


Nicht beim Finanzamt, sondern beim Umzug am Einwohnermeldeamt.
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AntagonisT
Master of Disaster



Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#461143) Verfasst am: 27.04.2006, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:

Nicht beim Finanzamt, sondern beim Umzug am Einwohnermeldeamt.

Zitat:
Es ist ja nicht die Kirche, die bei ihm anfragt, sondern das Finanzamt.

oh mann, ich bring alles durcheinander.. Mit den Augen rollen zwinkern
danke für die ausführliche Antwort!
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#461146) Verfasst am: 27.04.2006, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Göttertod hat beim Finanzamt angegeben, in keiner Kirche Mitglied zu sein.
Er ist deshalb nicht mehr verpflichtet, weitere Angaben darüber zu machen, z. B. bei der Kirche.
Kommt es nun vor Gericht, weil die Kirche auf ihr Auskunftsrecht pocht, muss Göttertod
nur seine Austrittsbestätigung vorzeigen und er gewinnt den Prozess?


Es ist ja nicht die Kirche, die bei ihm anfragt, sondern das Finanzamt. Das aber hat seine Antwort. Weiterer Klärungsbedarf besteht da ja wohl nur dann, wenn diese Angabe angezweifelt wird.



Ich wäre mir aber nicht so sicher, ob das Finanzamt nicht doch selbst bestimmen darf, ob ihr die bisherige Antwort reicht oder nicht.

Zitat:
AO 1977 § 88 Untersuchungsgrundsatz

(1) Die Finanzbehörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden. Der Umfang dieser Pflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.


Zitat:

AO 1977 § 90 Mitwirkungspflichten der Beteiligten

(1) Die Beteiligten sind zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet. Sie kommen der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, daß sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen und die ihnen bekannten Beweismittel angeben. Der Umfang dieser Pflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

(2) Ist ein Sachverhalt zu ermitteln und steuerrechtlich zu beurteilen, der sich auf Vorgänge außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes bezieht, so haben die Beteiligten diesen Sachverhalt aufzuklären und die erforderlichen Beweismittel zu beschaffen. Sie haben dabei alle für sie bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Ein Beteiligter kann sich nicht darauf berufen, daß er Sachverhalte nicht aufklären oder Beweismittel nicht beschaffen kann, wenn er sich nach Lage des Falles bei der Gestaltung seiner Verhältnisse die Möglichkeit dazu hätte beschaffen oder einräumen lassen können.
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#461509) Verfasst am: 28.04.2006, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Zitat:
AO 1977 § 88 Untersuchungsgrundsatz

(1) Die Finanzbehörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden. Der Umfang dieser Pflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.


Sie darf von Amts wegen Taufregister einsehen, heißt das wohl.

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Zitat:

AO 1977 § 90 Mitwirkungspflichten der Beteiligten

(1) Die Beteiligten sind zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet. Sie kommen der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, daß sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen und die ihnen bekannten Beweismittel angeben. Der Umfang dieser Pflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.


Dei Tatsache, dass er keiner Kirche angehört, ist eine vollständige Angabe. Allenfalls muss er Beweise vorbringen, wenn jemand behauptet, dass er das doch tue.

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Zitat:
(2) Ist ein Sachverhalt zu ermitteln und steuerrechtlich zu beurteilen, der sich auf Vorgänge außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes bezieht, so haben die Beteiligten diesen Sachverhalt aufzuklären und die erforderlichen Beweismittel zu beschaffen.



Das heißt, Beweismittel, dass er doch einer Kirche angehöre, hat die Kirche zu beschaffen. Hier aber wird er nach Beweismitteln gegen ihn selber gefragt. Und das ist absurd.

Die Notwendigkeit, den Austritt nachzuweisen, ergibt sich ja erst aus dem Nachweis der Taufe. Wer nie einer Kirche angehört hat, kann das prinzipiell nicht nachweisen, von daher muss die Angabe, keiner Kirche anzugehören, immer erstmal geglaubt werden. Es ist absurd, hier von ihm zu verlangen, erst mal seine Glaubwürdigkeit in Frage zu stewllen, nur, um dann das behauptete zu beweisen.

Das Finanzamt ist nur berechtigt, zu fragen, ob er eienr Kirche angehört, nicht, ob er mal einer angehört hat.
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Frosch2000
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.05.2006
Beiträge: 98

Beitrag(#478609) Verfasst am: 19.05.2006, 01:00    Titel: Antworten mit Zitat

OK, da ich halt kein Geduldsmensch bin, vielleicht kann ich vorab mal hier posten worum es geht. Ich bin auf einen Bericht im Netz aufmerksam geworden, dem zu entnehmen ist, dass man wohl den "Beleg" seines Kirchenaustrittes gut aufbewahren muss, weil man wohl verpflichtet ist zu beweisen, dass man aus der Kirche ausgetreten ist. Hier ein Link zu der Seite http://www.kirchensteuern.de/Texte/RasterfahndungInBerlinZwangszuweisungenFebr2006.htm

Also ich hab da keinen Beleg mehr, ist schon über 10 Jahre her.

Ich wollte einfach mal Eure Meinung dazu wissen und da mich die Sache so sehr in Rage gebracht hat und mir keine Ruhe läßt, wollte ich es eben SOFORT posten!

Gruß Ralf
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#478611) Verfasst am: 19.05.2006, 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

Frosch2000 hat folgendes geschrieben:
Ich bin auf einen Bericht im Netz aufmerksam geworden, dem zu entnehmen ist, dass man wohl den "Beleg" seines Kirchenaustrittes gut aufbewahren muss, weil man wohl verpflichtet ist zu beweisen, dass man aus der Kirche ausgetreten ist.
zumindest ein seeehr interessante sache!!! stelle das morgen nochmal rein!
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kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#478613) Verfasst am: 19.05.2006, 01:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wohnst Du denn in Berlin? Das Problem stellt sich offenbar nur in bestimmten Bundesländern.

Ansonsten kannst Du beim Amt, wo Du ausgetreten bist, nachfragen. Vielleicht haben Die ja noch Akten und können Dir 'ne Kopie anfertigen oder so.
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Frosch2000
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.05.2006
Beiträge: 98

Beitrag(#478617) Verfasst am: 19.05.2006, 02:14    Titel: Antworten mit Zitat

kolja hat folgendes geschrieben:
Wohnst Du denn in Berlin? Das Problem stellt sich offenbar nur in bestimmten Bundesländern.

Ansonsten kannst Du beim Amt, wo Du ausgetreten bist, nachfragen. Vielleicht haben Die ja noch Akten und können Dir 'ne Kopie anfertigen oder so.
Nein, ich wohne nicht in Berlin, aber darum geht es doch auch garnicht. Es ist doch eine Schande, dass sowas überhaupt möglich ist. Wie kann es sein, dass jemand beweisen muss, dass er irgendwo nicht Mitglied ist? Ich finde so etwas sollte möglichst in die Öffentlichkeit gebracht werden. Vielleicht bin ich ja zu emotional, aber ich kriegt ne Stinkwut, wenn ich sowas lese.

Morrigan - der große Rabe
hat folgendes geschrieben:
ciao Ralf,

also zum einen finde ich es gut, das Du trotz Deiner Verärgerung wie ich gelesen habe, hier schreiben wirst und zum anderen kenne ich ZIG Foren, wie zb das riesige Politikforum, da wirst Du nur jeden Freitag von der Reda freigeschaltet, wo es solch eine Kontrolle gibt. Wenn Du diese kleine Hürde der Admin-Freischaltung überwunden hast, kannst Du in Echtzeit Deine Beiträge einstellen und Du bist hier auch nicht einer Meinungsdiktatur der Betreiber unterworfen. Auch Editierungen habe ich hier noch nicht erlebt. Im ZDF und Tagesschau-Forum werden die Beiträge erst nach Kontrolle freigeschaltet. DA kann man dann wirklich Wutanfälle bekommen. Vorallem, weil man nicht abschätzen kann, WANN der verdammte Beitrag nu endlich eingestellt wird.

Ich bin nicht gerade als "Schleimer", eher als Rauhbein bekannt, aber hier im Forum kannst Du wirklich gut schreiben. Selbst wenn Du dich mal mit 'nem Mod inhaltlich angelegt hast. Und, hier schreiben wirklich viele interessante user.

buona notte e saluti
Susanna
Ja, das mag schon sein, das können sich große Foren vielleicht auch leisten. Abnehmforen gibt es z.B. wie Sand am Meer und wenn ich sowas in meinem Forum machen würde, dann würden die Leute halt in andere Foren gehen.

Gruß Ralf
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kolja
der Typ im Maschinenraum
Betreiber



Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 16631
Wohnort: NRW

Beitrag(#478633) Verfasst am: 19.05.2006, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

Frosch2000 hat folgendes geschrieben:
Nein, ich wohne nicht in Berlin, aber darum geht es doch auch garnicht. Es ist doch eine Schande, dass sowas überhaupt möglich ist. Wie kann es sein, dass jemand beweisen muss, dass er irgendwo nicht Mitglied ist? Ich finde so etwas sollte möglichst in die Öffentlichkeit gebracht werden. Vielleicht bin ich ja zu emotional, aber ich kriegt ne Stinkwut, wenn ich sowas lese.

Kann ich verstehen, sowas regt mich auch auf.

Btw, die Farbe Rot ist für moderative Eingriffe reserviert.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#478634) Verfasst am: 19.05.2006, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

Frosch2000 hat folgendes geschrieben:
Nein, ich wohne nicht in Berlin, aber darum geht es doch auch garnicht. Es ist doch eine Schande, dass sowas überhaupt möglich ist. Wie kann es sein, dass jemand beweisen muss, dass er irgendwo nicht Mitglied ist?


Das Problem ist, dass die dir beweisen können, dass du zumindest mal Mitglied warst. Und wenn du dann nicht belegen kannst, dass du längst ausgetreten bist...

Zitat:
Ich finde so etwas sollte möglichst in die Öffentlichkeit gebracht werden.


Es ging schon durch sämtliche Medien. Die Kirche hat sich in Berlin davon nicht beeindrucken lassen und zieht auch vor Gericht, um Nachzahlungen durchzudrücken.

Es ist leider so, dass das Gericht die jahrelange Nicht-Zahlung von Kirchensteuern nicht als schlüssiges Handeln und somit als Nachweis der Nicht-mehr-Mitgliedschaft anerkennt.
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#478647) Verfasst am: 19.05.2006, 09:18    Titel: Re: Kirchensteuerstelle/Berlin/Rasterfahndung Antworten mit Zitat

Würde ich zumindest modifiziert beanworten. D.h. einfach einen Satz zurückschreiben, dass du in keiner Religionsgemeinschaft Mitglied bist, in welcher Kirche du Mitglied warst und wann (Jahreszahl) du ausgetreten bist. Gegebenenfalls bei der Ehefrau dasselbe. Dann abwarten ob die tatsächlich nochmal nachfragen.
Aber gar nicht antworten würde ich nicht.
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Frosch2000
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.05.2006
Beiträge: 98

Beitrag(#478696) Verfasst am: 19.05.2006, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Es ging schon durch sämtliche Medien. Die Kirche hat sich in Berlin davon nicht beeindrucken lassen und zieht auch vor Gericht, um Nachzahlungen durchzudrücken.
Also ich bin gestern zum erste Mal darauf gestoßen und hab dann natürlich gleich angefangen in meinen Unterlagen zu suchen, leider bisher ohne Erfolg. Ich bin zwar im Moment nicht akut betroffen, aber so etwas beunruhigt schon.

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Das Problem ist, dass die dir beweisen können, dass du zumindest mal Mitglied warst. Und wenn du dann nicht belegen kannst, dass du längst ausgetreten bist...
Das war ich ja auch nicht freiwillig. Mich hat ja keiner gefragt.

Gruß Ralf
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alae
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Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 7039

Beitrag(#478826) Verfasst am: 19.05.2006, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Frosch2000 hat folgendes geschrieben:
Das war ich ja auch nicht freiwillig. Mich hat ja keiner gefragt.

Mich hat auch keiner gefragt. Ich musste trotzdem 31€ löhnen um aus dem Verein wieder raus zu kommen.

btw: Gibt es irgendwelche verlässlichen Zahlen, wieviele Austritte in Berlin angezweifelt wurden?
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acher
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Anmeldungsdatum: 06.09.2007
Beiträge: 2

Beitrag(#811798) Verfasst am: 06.09.2007, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Da in dem Fragebogen nach den Ahnen der Befragten gefragt wird, fällt mir der Ariernachweis der NS Zeit ein, der ohne die Kollaboration der Kirchen gar nicht möglich gewesen wäre.

Somit ist die Frage nach den Ahnen, in diesem Falle den Eltern, zumindest moralisch nicht gerechtfertigt.
Wenn staatliche Stellen den Zugriff der Kirchen auf die Ahnenreihe verweigern, wie kann dann die Kirche versuchen mit Hinweis auf AO § 89 Abs. 1 und § 90 Abs. 1 von den Befragten die Auskunft zur der Eltern zu erzwingen?
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1552328) Verfasst am: 08.10.2010, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.frag-einen-anwalt.de/Kirchensteuer-__f118538.html

Verwahrt bloß gut eure Austrittserklärungen auf.
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Evilbert
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#1552330) Verfasst am: 08.10.2010, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Heike J hat folgendes geschrieben:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kirchensteuer-__f118538.html

Verwahrt bloß gut eure Austrittserklärungen auf.


Meine hab ich eingerahmt. Cool
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Bravopunk
Sugoi Dekai :D



Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 32501
Wohnort: Woanders

Beitrag(#1552333) Verfasst am: 08.10.2010, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Heike J hat folgendes geschrieben:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kirchensteuer-__f118538.html

Verwahrt bloß gut eure Austrittserklärungen auf.


Meine hab ich eingerahmt. Cool


Überrascht Gar keine üble Idee. Mach ich vllt. auch. zwinkern
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Das Begräbnis der Freiheit

Kaguya-hime

Kanashikute Yarikirenai

Ceterum censeo Russiam delendam esse!
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immanuela
total südlich



Anmeldungsdatum: 20.05.2009
Beiträge: 1846

Beitrag(#1553081) Verfasst am: 10.10.2010, 03:08    Titel: Antworten mit Zitat

göttertod hat folgendes geschrieben:
Ich küsse euch für eure Mithilfe!!!

Gerade habe ich meine Ordner herausgekramt, um meine "Erklärung über den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft" zu suchen.... hehehhihihih

nach intensiver Suche fand ich ..... na??? ..... meinen Taufschein Gröhl... ... scheisse... Lachen

na dann hab ich jetzt mal weiter gesucht, und ERFOLG gehabt... (hab schon mit dem Schlimmsten gerechnet, wie unnötiger Ämterstress)

Mit Siegel und Unterschrift des Standesbeamten....

Ich lese zum Beispiel:

"Die Übereinstimmung mit der Urschrift wird hiermit beglaubigt.
Die Austrittserklärung ist am ....... wirksam geworden (fast 10 Jahre her, wie ich geschätzt hatte).
Die Gebühr in Höhe von DM 42,00 wurde entrichtet."

GEBT EUCH DAS MAL!!!!!!! 42,00 DM 42,00 DM Diese Halsabschneider, diese Brut des nichtexistenten Teufels, diese ... diese.... arrrrgh.....

Jetzt stellt sich mir nur die Frage, wie soll ich vorgehen?
Klar, wie Sermon rät, beantworten und die Sache ist gegessen (vorallem mit Ausschluss etwaiger Kosten, Stress, etc.)
Aber dann dürfen das die Kirchen ja immer, bis in alle Zeit.

Oder Verweigerung mit triftigen Grund, Rechtsbeistand (sind hier nicht Jurastudenten?? Lust auf ein Tänzchen??), etc.
Und Abschaffung dieses nervig, stinkenden Käses.

Wahrscheinlich wird es auf die erste, konflikt vermeidende, Alternative hinauslaufen. Schade vorallem um die zehntausenden Umzügler, die das gleiche Schicksal durchleben müssen.

Nochmal THX an alle

Der Götter Tod
Thomas



Kann doch nicht sein, dass die Finanzämter Einsicht in Taufregister haben, aber die Kirchenaustrittsregister ihnen nicht zugänglich sind.

Die einzig denkbaren Gründe dafür, dass Du angeschrieben wurdest, können nur sein, dass die Kirche Dich als Ausgetretenen, also Nichtmitglied vorsätzlich belästigen will oder daß sie wohl hofft, Du hättest Deinen Austrittsbeleg verloren, so daß sie nachträglich unberechtigte finanzielle Forderungen an Dich stellen kann. Beides ein Unding!

Ich würde Deinen Fall einfach mal empört zusammengefaßt an die Redaktionen der lokalen Käseblättchen weiterleiten. Erwähne dabei die unverschämt hohe Austrittsgebühr ohne Gegenleistung, also, dass anscheinend noch nicht mal jemand in der Lage ist, dafür zu sorgen, dass Dein Austritt genauso amtlich ist wie Dein passiver Pseudo"eintritt" als nichtmündiges Blag.
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Felix, qui potuit rerum cognoscere causas...


Zuletzt bearbeitet von immanuela am 10.10.2010, 03:16, insgesamt einmal bearbeitet
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#1553093) Verfasst am: 10.10.2010, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

göttertod ist einer von vielen (der Fall ist auch schon länger her).
Es wurde über ähnliche Fälle - und deren Niederlage vor Gericht einschließlich Kirchensteuernachzahlung - auch schon in den Medien berichtet.

Es ist übrigens nicht das Finanzamt, das nachfragt. Es ist die kirchliche Kirchensteuerstelle, die im Finanzamt untergebracht ist.
Diese Kirchensteuerstelle wird in Berlin von den Kirchen betrieben.
Der Bürger wird es allerdings von der Aufmachung her für ein Schreiben des Finanzamtes halten.
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