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Besteuerung von Kapital- und Arbeitseinkommen

 
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Frank
registrierter User



Anmeldungsdatum: 31.07.2003
Beiträge: 6643

Beitrag(#52114) Verfasst am: 12.11.2003, 18:34    Titel: Besteuerung von Kapital- und Arbeitseinkommen Antworten mit Zitat

Spiegel Online "Die Sachverständigen plädieren für eine duale Einkommensteuer, bei der Kapital- und Arbeitseinkommen unterschiedlich besteuert werden. Kapitaleinkommen werden mit einem niedrigen einheitlichen Satz besteuert, Arbeitseinkommen - einschließlich Managerlöhne - weiter progressiv. Der Steuersatz auf Kapitaleinkommen sollte bei 30 Prozent liegen. Bei Arbeitseinkommen könnte der Eingangssteuersatz etwa 15 und der Spitzensatz 35 Prozent betragen."

Ich finde es eine Unverschämtheit, wenn man Einkünfte aus eigener Arbeit steuerlich bestraft, Einkünfte von Geldsäcken, die ihr Geld arbeiten lassen , steuerlich privilegiert. Motzen
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nocquae
diskriminiert nazis



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18183

Beitrag(#52116) Verfasst am: 12.11.2003, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

leute die solche ideen haben ... Pillepalle
_________________
In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.
-- Kurt Tucholsky
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Hannibal
Freiheitskämpfer



Anmeldungsdatum: 07.11.2003
Beiträge: 5062
Wohnort: Wien

Beitrag(#52120) Verfasst am: 12.11.2003, 18:41    Titel: Re: Besteuerung von Kapital- und Arbeitseinkommen Antworten mit Zitat

Frank hat folgendes geschrieben:

Ich finde es eine Unverschämtheit, wenn man Einkünfte aus eigener Arbeit steuerlich bestraft, Einkünfte von Geldsäcken, die ihr Geld arbeiten lassen , steuerlich privilegiert. Motzen


Da hast du recht!

Menschen müssen möglichst nach ihrer Leistung statt nach ihrem Besitz honoriert werden.
_________________
Meinungsfreiheit ausnahmslos für alle! Auch für Nazis!
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ric
Gast






Beitrag(#52139) Verfasst am: 12.11.2003, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

@Frank

Online, oder Printausgabe?
In der Printausgabe steht, daß diese 30 % erstmal bei der Bank eingezogen werden sollen. Liegt der Betrag über dem Satz, werden die fehlenden Steuern nachgefordert, liegt er unter dem Satz, gibt es eine Steuerrückerstattung.

Wie sie das allerdings bei den Einkommen machen wollen, habe ich auch nicht verstanden. Im ersten Monat den niedrigen Steuersatz, und im September dann bei 35% ?
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Peter
registrierter User



Anmeldungsdatum: 11.08.2003
Beiträge: 440
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#52143) Verfasst am: 12.11.2003, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

ric hat folgendes geschrieben:
In der Printausgabe steht, daß diese 30 % erstmal bei der Bank eingezogen werden sollen. Liegt der Betrag über dem Satz, werden die fehlenden Steuern nachgefordert, liegt er unter dem Satz, gibt es eine Steuerrückerstattung.


Exakt so ist es doch jetzt schon. Nennt sich KESt (Kapitalertragsteuer, bei Dividenden) bzw. ZASt (Zinsabschlagsteuer, bei Zinsen).
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ric
Gast






Beitrag(#52153) Verfasst am: 12.11.2003, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Peter hat folgendes geschrieben:
ric hat folgendes geschrieben:
In der Printausgabe steht, daß diese 30 % erstmal bei der Bank eingezogen werden sollen. Liegt der Betrag über dem Satz, werden die fehlenden Steuern nachgefordert, liegt er unter dem Satz, gibt es eine Steuerrückerstattung.


Exakt so ist es doch jetzt schon. Nennt sich KESt (Kapitalertragsteuer, bei Dividenden) bzw. ZASt (Zinsabschlagsteuer, bei Zinsen).
Der Unterschied ist der, daß laut Spiegel die beiden Steuersätze identisch sein sollen.
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