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Verfassung der Europäischen Union
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Quéribus
Eretge



Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 5942
Wohnort: Avaricum

Beitrag(#54184) Verfasst am: 17.11.2003, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Sylvie Goulard

Gottesbezug: Nur die deutsche Sprache erlaubt, so kurz und bündig über ein so heikles Thema zu reden. Als Französin möchte ich erklären, warum jede französische Regierung mit einem Gottesbezug in der EU-Verfassung Schwierigkeiten hat.

http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/debatte/?cnt=340820

Laut der hiesigen Presse (OuestFrance) ist Frankreich gegen einen Gottesbezug in der Euro-Verfassung.
in dem Artikel von SGoulard steht:
Zitat:
Nur für die Instandhaltung der religiösen Gebäude sind die Gemeinden verantwortlich.

Genauer: für die VOR 1905 errichteten Gebäude, da der Staat Eigentümer der Gemäuer ist. Was nach 1905 gebaut wurde und in kirchlichem Besitz ist, muss auch von der Kirche unterhalten werden (so z.B. die Kirche hier in meinem Wohnort)
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#54185) Verfasst am: 17.11.2003, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Quéribus hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Nur für die Instandhaltung der religiösen Gebäude sind die Gemeinden verantwortlich.

Genauer: für die VOR 1905 errichteten Gebäude, da der Staat Eigentümer der Gemäuer ist.


Wieso ist der Staat Eigentümer dieser Gebäude?
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Quéribus
Eretge



Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 5942
Wohnort: Avaricum

Beitrag(#54189) Verfasst am: 17.11.2003, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der Trennung von kirche und Staat 1905 wurden die Gebäude verstaatlicht.
Seitdem erhält die Kirche keinerlei staatliche Subventionen, für die Gehälter ihres Personals (geistliche und laien) muss sie selber aufkommen.
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Heike N.
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#54190) Verfasst am: 17.11.2003, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Quéribus hat folgendes geschrieben:
Bei der Trennung von kirche und Staat 1905 wurden die Gebäude verstaatlicht.
Seitdem erhält die Kirche keinerlei staatliche Subventionen, für die Gehälter ihres Personals (geistliche und laien) muss sie selber aufkommen.


Guck an...

Danke für die Info! Smilie
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Quéribus
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Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 5942
Wohnort: Avaricum

Beitrag(#54503) Verfasst am: 18.11.2003, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Angefangen hat die Sache mit der Enteignung (und anschliessendem Verkauf) der Kirchengüter während der frz. Revolution.
Gesetz vom 2. November 1789: Enteignung der Kirchengüter; Eigentümer = der Staat. Verkauf ab 1790, wodurch viele kleinere Gebäude wie Kapellen, Pfarrhäuser etc. in privaten Besitz überging.
Was keinen privaten Käufer fand, blieb Eigentum der jeweiligen Dörfer, Städte, Départements etc.
In dem gesetz wurde allerdings auch festgelegt, dass die Geistlichen nun vom Staat entlohnt wurden (allerdings wohl nur die, die den Eid auf die Verfassung ablegten) Böse
Im Konkordat von 1802 (18. germinal Jahr X) wurde der Verkauf nochmals bestätigt und die im Staatsbesitz verbliebenen Gebäude den Bischöfen zur Ausübung des Gottesdiensts zur Verfügung gestellt (womit sie aber weiter im Staatsbesitz blieben).
Mit dem Gesetz von 1905 wurde die Sache sozusagen abgerundet:
Art.1: Die Republik sichert die Gewissensfreiheit, sie garantiert die freie Ausübung aller Religionen unter den angeführten Einschränkungen im Interesse der öffentlichen Ordnung.
Art.2: Die Republik anerkennt, entlohnt oder subventioniert KEINEN culte (= Religion).
u.s.w.
Art. 12: Die Gebäude, die der Ausübung der Religion oder der Wohnung der Geistlichen dienen sind und bleiben Eigentum des Staats, der Départements und der Kommunen (Städte, Dörfer).
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panta rhei



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Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#54571) Verfasst am: 18.11.2003, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Quéribus hat folgendes geschrieben:
Bei der Trennung von kirche und Staat 1905 wurden die Gebäude verstaatlicht.
Seitdem erhält die Kirche keinerlei staatliche Subventionen, für die Gehälter ihres Personals (geistliche und laien) muss sie selber aufkommen.


Guck an...

Danke für die Info! Smilie


Guckst Du hier!
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Quéribus
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Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 5942
Wohnort: Avaricum

Beitrag(#54587) Verfasst am: 18.11.2003, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte allerdings hier http://www.legifrance.gouv.fr/texteconsolide/MCEBW.htm
geguckt, also beim Gesetzestext wie er Im Journal Officiel ( frz. "Bundesgesetzblatt") stand zwinkern
ausserdem steht das ja auch im alljährlichen Bettelbriefchen, den hatte ich glaub ich auch irgendwo mal übersetzt. Da es keine Kirchensteuer gibt, müssen die eben sehen, wie sie zu Geld kommen. Mercedesfahrende Gemeindepfarrer sind extrem selten (wenn's denn welche gibt, ich hab hier noch keine gesehen) Cool
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James Graham
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