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Nav
Gast






Beitrag(#56368) Verfasst am: 22.11.2003, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Arbeitnehmerstatus und Wahlberechtigung hinsichtlich BR-Wahl lt. § 5 Abs. 2 BetrVG
"Einschränkung des Arbeitnehmerbegriffes"

Zitat:
[...]
Personen, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist (z.B. Mönche, Ordensschwestern, Diakonissen, nach heftig umstrittener Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes auch Krankenschwestern beim DRK, beim Caritas-Verband, bei der AWO oder der inneren Mission etc.)
[...]


Geschockt


Nav - in Anlehnung an stalinistisches Idiotenlied hat folgendes geschrieben:

Die Kirch' hat immer Recht

Sie hat uns alles gegeben,
Sonne und Wind, und sie geizte nie,
und wie sie war, war das Leben,
und was wir sind, sind wir durch sie.
Sie hat uns niemals verlassen,
wenn die Welt fast erfror, war uns warm.
Uns führte die Mutter der Massen,
es trug uns ihr mächtiger Arm.

Die Kirch', die Kirch', die hat immer recht,
Brüder, es bleibt dabei!
Denn wer für den Glauben kämpft, hat immer recht
gegen Freiheit und Wissenschaftlerei!
Wer das IHN beleidigt, ist immer schlecht.
Wer den Glauben verteidigt, hat immer recht,
denn aus chrstlichem Geist wächst, von Paulus geschweißt,
die Kirch', die Kirch', die Kirch'!


Nur zur Info:

Viele Worte mußte ich nicht austauschen. Ungustiöses im Blickfeld
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#56371) Verfasst am: 22.11.2003, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist aber nicht kirchlich organisiert...
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Falameezar
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Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 1867
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Beitrag(#56450) Verfasst am: 22.11.2003, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ich habe mir mal was rausgepickt zum Thema Kündigungsschutz:

http://www.bundesregierung.de/artikel,-482897/Kuendigungsschutzrecht-wird-er.htm

Agenda 2010 hat folgendes geschrieben:
Bei betriebsbedingten Kündigungen wird die Sozialauswahl auf vier Kriterien begrenzt: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Schwerbehinderung und Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers. Leistungsträger können davon ausgenommen werden.


Die Sozialauswahl gibt es ja schon. Welche Punkte fallen da jetzt weg?


Sozialauswahl

Zitat:
# Umstritten ist die Rechtslage bei Arbeitnehmern, deren Kündbarkeit von der Zustimmung einer Behörde, abhängig ist (z. B. Schwerbehinderte, § 85 SGB IX, Frauen bei Schwangerschaft und Entbindung, § 9 Abs. 3 MuSchG, § 18 BErzGG). Teilweise (KR-Becker 3. Aufl. § 1 KSchG Rz. 349) wird die Auffassung vertreten, dass diese Personen von der Sozialauswahl auszuklammern sind, es sei denn, dass die erforderliche Zustimmung vorliegt (zust. MünchArbR/Berkowsky § 139 Rz. 96).Teilweise (Linck Die soziale Auswahl bei betriebsbedingter Kündigung, 1990, S. 37) wird dagegen davon ausgegangen, dass diese Arbeitnehmer grundsätzlich. in die Sozialauswahl einzubeziehen sind.


Ich denke, daß uU dies damit ausgeschlossen werden soll, sowie die Arbeitsplatzgarantie für Wehrdienstler. Das andere ist, daß die Opposition verlangt (über Bundesrat event. auch durchsetzbar), das Tarifrecht zu lockern, so daß Arbeitszeit u. Lohn unter Umgehung der AN-Verbände auch von Betriebsräten ausgehandelt werden können. Wer jedoch weiß, daß die BR gesetzlich dem Betriebsfrieden verpflichtet sind (kein Streikaufruf erlaubt), kann sich die zukünftige Praxis lebhaft vorstellen.

Agenda 2010 hat folgendes geschrieben:
Der gekündigte Arbeitnehmer kann wählen, ob er - wie bisher - Kündigungsschutzklage erhebt oder stattdessen die gesetzliche Abfindung in Höhe von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr nimmt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Kündigung auf betriebsbedingte Gründe stützt und den Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben auf den Abfindungsanspruch hinweist.


Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ich kann mich ja täuschen, aber eine solche Regelung halte ich für bedenklich. Ich kann als AN doch gar nicht überprüfen, ob die Kündigung betriebsbedingt ist, wenn ich die Abfindung wähle und insofern gar keine weiteren Stellen einschalte.


Du hast das vollkommen richtig erkannt. Ein BR hat keine Möglichkeit, eine Herausgabe der Bilanzen durchzusetzen (rechtlich) u. zu prüfen (Ausbildung). Betrieben, denen es schlecht geht u. dies auch nachweisen können, haben aber jetzt schon die Möglichkeit mit den Gewerkschaften Offnungsklauseln zu vereinbaren (ca. 18000 solcher Vereinbarungen bestehen in der BRD). Daß dies den AG nicht genügt, sollte einem zu Denken geben.
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Wenn die Welt erst ehrlich genug geworden sein wird, um Kindern vor dem 15. Jahr keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird etwas von ihr zu hoffen sein.

Arthur Schopenhauer (Philosoph, 1788-1860)
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Falameezar
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Beitrag(#56451) Verfasst am: 22.11.2003, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ich halte das für völlig legitim, wenn das jetzt der vorrangige Grund für einen Beitritt ist.


Natürlich ist es legitim, da es ein vorrangiges Interesse von AN sein muß, schon aus Selbsterhalt.

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ich hatte ja schon weiter oben gesagt, dass die Firmenpolitik im Moment permanent Kündigungen vorsieht, wenn z.Zt. kein Folgeauftrag ansteht. Mit Arbeitslosigkeit muss also immer gerechnet werden. Natürlich bleibt das Ursprungsgehalt (geht man davon aus, dass die freiwillige Zulage nicht wegfällt) gleich (Nebelkerzen). In der Berechnung eines möglichen Arbeitslosengeld wird diese Zulage aber gar nicht berücksichtigt.


Aha, auch daher weht der Wind (das war mir auch noch nicht bekannt).

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Unglaublich, was ich von einer Kollegin gehört habe, die bei einer anderen Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist: die tariflich zugesicherte Erhöhung des Gehaltes von 2% nach einem durchgehenden Einsatz von drei Monaten bei ein und demselben Kunden bekommt sie nicht, weil ihr AG Krankheits- und Urlaubzeiten als Unterbrechung ihres Einsatzes ansieht. Geschockt


Nein ...es ist wirklich nicht zu glauben, was den AG alles einfällt, um den AN ein paar Kröten weniger bezahlen zu müssen. Da möchte man manchmal richtig Prügel austeilen.
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Falameezar
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Beitrag(#56452) Verfasst am: 22.11.2003, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ich finde ja immer mehr.

Agenda 2010 - Minijobs hat folgendes geschrieben:
Und so sehen die neuen Regelungen konkret aus:

* Die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen beträgt nun 400 Euro statt 325 Euro.

* Gleichzeitig ist die zeitliche Begrenzung von wöchentlich 15 Stunden entfallen.


http://www.bundesregierung.de/artikel,-513297/Die-neue-Regelung-fuer-Minijob.htm

Heißt das im Klartext, dass ich jemanden für 400 € im Monat einstellen und ihn dafür 40 Stunden in der Woche arbeiten lassen kann? Geschockt


Das scheint mir tatsächlich in diese Richtung zu gehen, allerdings könnte es sein, daß bei deinem "Ansinnen" der gesetzliche Mindestlohn doch weit unterschritten wird (= 0,23 €) zwinkern
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Heike N.
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Beitrag(#56505) Verfasst am: 23.11.2003, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

(Ich habe mal deinen Link gekürzt, um das Scrollen zu vermeiden)

Falameezar hat folgendes geschrieben:
Das andere ist, daß die Opposition verlangt (über Bundesrat event. auch durchsetzbar), das Tarifrecht zu lockern, so daß Arbeitszeit u. Lohn unter Umgehung der AN-Verbände auch von Betriebsräten ausgehandelt werden können. Wer jedoch weiß, daß die BR gesetzlich dem Betriebsfrieden verpflichtet sind (kein Streikaufruf erlaubt), kann sich die zukünftige Praxis lebhaft vorstellen.


Ach du liebes bisschen. Erstens das und zweitens möchte ich nicht wissen, wie viele Dienst-BMW's und diverse andere Zulagen den BR's demnächst angeboten werden...

Zitat:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Ich kann mich ja täuschen, aber eine solche Regelung halte ich für bedenklich. Ich kann als AN doch gar nicht überprüfen, ob die Kündigung betriebsbedingt ist, wenn ich die Abfindung wähle und insofern gar keine weiteren Stellen einschalte.


Du hast das vollkommen richtig erkannt. Ein BR hat keine Möglichkeit, eine Herausgabe der Bilanzen durchzusetzen (rechtlich) u. zu prüfen (Ausbildung). Betrieben, denen es schlecht geht u. dies auch nachweisen können, haben aber jetzt schon die Möglichkeit mit den Gewerkschaften Offnungsklauseln zu vereinbaren (ca. 18000 solcher Vereinbarungen bestehen in der BRD). Daß dies den AG nicht genügt, sollte einem zu Denken geben.


Was genau ist eine Öffnungsklausel?
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Beitrag(#56506) Verfasst am: 23.11.2003, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Falameezar hat folgendes geschrieben:
Aha, auch daher weht der Wind (das war mir auch noch nicht bekannt).


Sicher. Um so klarer wird auch, warum alles daran gesetzt werden soll, dass sich die AN untereinander nicht absprechen und das die Gewerkschaft nicht eingeschaltet werden soll. Denn schließlich hat sie schon ein Interesse daran, dass ein BR installiert wird. Es wäre ein blauäugiger AG, wenn im nicht absolut klar wäre, dass die Gewerkschaft genau das vorgeschlagen hat. Und Aussagen wie "Leider ist im Moment keine Gehaltserhöhung drin, weil der Gesellschafter-Geschäftsführer eine teure Urlaubsreise gebucht hat" (ist wirklich mal vorgekommen), dürften dann auch in Zukunft erheblichen Staub aufwirbeln.

Und das war mal so eine gute Firma... Nein
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Beitrag(#56507) Verfasst am: 23.11.2003, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Falameezar hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Heißt das im Klartext, dass ich jemanden für 400 € im Monat einstellen und ihn dafür 40 Stunden in der Woche arbeiten lassen kann? Geschockt


Das scheint mir tatsächlich in diese Richtung zu gehen, allerdings könnte es sein, daß bei deinem "Ansinnen" der gesetzliche Mindestlohn doch weit unterschritten wird (= 0,23 €) zwinkern


Mist, und ich wollte eine so bezahlte Haushälterin einstellen. Motzen

Mr. Green
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Beitrag(#56734) Verfasst am: 23.11.2003, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:


Was genau ist eine Öffnungsklausel?


Solche Klauseln lassen, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Betriebes, vom Normaltarif abweichende Regelungen zu, so wie es zB bei der Fa. Hausmann erfolgt ist.
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Beitrag(#57001) Verfasst am: 24.11.2003, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Falameezar hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:


Was genau ist eine Öffnungsklausel?


Solche Klauseln lassen, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Betriebes, vom Normaltarif abweichende Regelungen zu, so wie es zB bei der Fa. Hausmann erfolgt ist.


Ah ja. Danke für die Info. Dann sehe ich das Problem allerdings wirklich nicht.
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Beitrag(#57106) Verfasst am: 24.11.2003, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Und Aussagen wie "Leider ist im Moment keine Gehaltserhöhung drin, weil der Gesellschafter-Geschäftsführer eine teure Urlaubsreise gebucht hat" (ist wirklich mal vorgekommen), dürften dann auch in Zukunft erheblichen Staub aufwirbeln.


Der AG, der heutzutage sich noch traut, solche Aussagen zu machen, darf sich wirklich nicht wundern, wenn die Belegschaft sauer wird u. auf die Barrikaden geht. Lachen

Heike N. hat folgendes geschrieben:
Und das war mal so eine gute Firma... Nein


Das scheint mir ein allgemeines Problem von Unternehmen zu sein. Zumindest habe ich die Erfahrung gemacht, daß seit ca. Mitte der 90er selbst alltägliche Produkte u. Serviceleistungen nicht mehr die Qualität wie zuvor aufweisen. Was nützen einem billigere Produkte, die kurz nach der Garantiezeit kaputt gehen u. die man dann wegschmeißen kann, da sich eine Reparatur nicht mehr lohnt. Auf der Arbeit ist mir das sogar schon bei teuren Druckern u. Scannern eines namhaften Herstellers aufgefallen, aber das nur am Rande.
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Beitrag(#57110) Verfasst am: 24.11.2003, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Falameezar hat folgendes geschrieben:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Und Aussagen wie "Leider ist im Moment keine Gehaltserhöhung drin, weil der Gesellschafter-Geschäftsführer eine teure Urlaubsreise gebucht hat" (ist wirklich mal vorgekommen), dürften dann auch in Zukunft erheblichen Staub aufwirbeln.


Der AG, der heutzutage sich noch traut, solche Aussagen zu machen, darf sich wirklich nicht wundern, wenn die Belegschaft sauer wird u. auf die Barrikaden geht. Lachen


Das ist Gutsherrenart. Ich wollte es zunächst auch nicht glauben, aber mehrere haben mir das unabhängig voneinander bestätigt.

Zitat:
Heike N. hat folgendes geschrieben:
Und das war mal so eine gute Firma... Nein


Das scheint mir ein allgemeines Problem von Unternehmen zu sein. Zumindest habe ich die Erfahrung gemacht, daß seit ca. Mitte der 90er selbst alltägliche Produkte u. Serviceleistungen nicht mehr die Qualität wie zuvor aufweisen. Was nützen einem billigere Produkte, die kurz nach der Garantiezeit kaputt gehen u. die man dann wegschmeißen kann, da sich eine Reparatur nicht mehr lohnt. Auf der Arbeit ist mir das sogar schon bei teuren Druckern u. Scannern eines namhaften Herstellers aufgefallen, aber das nur am Rande.


Und hier geht es um die Verleihung von Menschenarbeitskraft, Menscheneinfallsreichtum. Sowas geht zwangsläufig den Bach runter, wenn du nicht mehr motivierst.
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