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Glanzstücke der deutschen Justiz

 
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Cato
Der Freund der Bösen



Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 970
Wohnort: Wolkenkuckucksheim

Beitrag(#573792) Verfasst am: 28.09.2006, 05:25    Titel: Glanzstücke der deutschen Justiz Antworten mit Zitat

Die deutsche Justiz gehörte ja zu den besonders begeisterten Anhängern des Nationalsozialismus. Dessen Ziele lagen ihr wirklich am Herzen und die Treue zum Anstreicher konnten sie nicht feierlich genug bezeugen.

Im Namen des Deutschen Volkes

Eine lustige Ausstellung des Bundesjustizministeriums; man sollte also meinen, die zweite deutsche Republik habe die warnenden Worte, des republikanischen Richterbunds, zu Zeiten der ersten Republik, nun beherzigt und dafür gesorgt, dass nur noch überzeugte Demokraten in den Reihen der Richter und Staatsanwälte zu finden sind. Nun ja, manche Menschen haben eben einen etwas merkwürdigen Begriff von Demokratie:

Der Stuttgarter Hakenkreuzdisput

Aber, dass man sich dazu entblöden lässt, jemanden, aufgrund eines durchgestrichenen Hakenkreuzes, wegen des Tragens bzw. Verbreitens (beides wurde jüngst in Baden-Württemberg versucht) verfassungsfeindlicher Symbole anzuklagen, dazu gehört wirklich einiges. Gut, es geschieht im Heimatland von Nazirichter Filbinger, im schwarzen Süden und ist gegen Antifaschisten gerichtet; die politische Motivation dahinter ist also klar zu erkennen. Allerdings fragt man sich, welche verfassungsfeindliche Organisation hat denn jemals ein durchgestrichenes oder zertrümmertes Hakenkreuz als Kennzeichen benutzt? Bei den Nazis konnte ich dergleichen jedenfalls nicht feststellen – man spricht hier aber von NS-Symbolen. Es ist also schon ein Skandal, dass man die Anklage überhaupt zugelassen hat, da hier - nach dem Geist und Buchstaben – des Gesetzes überhaupt kein Verstoß vorliegt. Man riskiert einzig, dass böse Menschen anmerken: Man könne das Hakenkreuz gar nicht verbieten, da hier Artikel 4 des Grundgesetzes zum Tragen kommt. Laut diesem ist die Freiheit, des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses, bekanntlich unverletzlich. Das Hakenkreuz ist aber sowohl ein hinduistisch-buddhistisches Heilsymbol als auch das Symbol des Nationalsozialismus, der ja bekanntlich eine Weltanschauung darstellt – um selbiges also verbieten zu können, müsste man hier Grundrechte und Verfassungsprinzipen gegeneinander abwägen. Allerdings könnte es gefährlich sein, die Würde des Menschen als Kriterium über die Grundrechte zu setzen – und dies nicht nur, weil man sich dann die Islamkonferenz sparen kann, da diese Weltanschauung dann ebenfalls verboten wäre. Sondern, wie das Mephistourteil warnend vor Augen führt, die Würde des Menschen als Instrument zum Kampf gegen die Grundrechte verwendet werden könnte.

Überhaupt, dieses ganze Verbot ist unsinnig: Der Nazi hört nicht deswegen auf, ein Nazi zu sein, weil er sich nicht, mit NS-Symbolen, in der Öffentlichkeit zeigen kann. Er sucht sich viel mehr optisch ähnliche Surrogate oder neue Zeichen – wie das Keltenkreuz. Das Verbot von ausdrücklichen Nazisymbolen mag man ja noch hinnehmen, aber spätestens wenn Antinazizeichen mit selbigen kriminalisiert werden sollen, hört der Spaß auf.
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Im Übrigen bin ich dafür, dass der Monotheismus zerstört werden muss.
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#573812) Verfasst am: 28.09.2006, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hirnrissig. Und ich hing immer der irrigen Meinungs an, man würde Juristen beibringen, den Geist eines Gesetzes hinter dem Wortlaut zu begreifen. Weit gefehlt.
Das stützt nur meine Meinung, die seit langem hege: Erlaubt das Hakenkreuz und alle Nazisymbole wieder! So erkennt man das Pack sofort und es braucht nicht permanent andere Symbole entweihen.
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"Nehmen Sie einem Durchschnittsmenschen die Lebenslüge, und Sie nehmen ihm zu gleicher Zeit das Glück." (Henrik Ibsen)
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Spoony
Wach



Anmeldungsdatum: 26.07.2003
Beiträge: 913
Wohnort: Eurasien/Hamburg

Beitrag(#573902) Verfasst am: 28.09.2006, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich das richtig mitbekommen habe, wurde das durchgestrichene Hackenkreuz deshalb verboten, weil die Intention dahinter nicht eindeutig erkennbar wäre (das kommt einem natürlich erstmal total hirnrissig vor).
Es gibt für mich nur einen Punkt, bei dem ich verstehen kann, warum ein durchgestrichenes Hackenkreuz nicht die gewünschte Wirkung erzielt und daher falsch verstanden werden könnte:

Wenn meine Oma soetwas sieht, denkt sie nicht an "Neonazis müssen bekämpft werden" , sondern wird unweigerlich an ihrer unschöne Vergangenheit erinnert und versteht die eigentliche Intention dahinter nicht, was unweigerlich dazu führt, dass sie sich schlecht fühlt. Eine Freundin von mir hat das im Bezug auf ihre Oma bestätigen können. Da hilft auch keine Aufklärung was damit eigentlich bezweckt wird - die Erinnerung kommt trotzdem.
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Malone
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Anmeldungsdatum: 02.09.2004
Beiträge: 5269

Beitrag(#573909) Verfasst am: 28.09.2006, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Naja es haben auch noch in den Neunzigern Omis die CDU gewählt, weil sie meinten sie würden damit Konrad Adenauer ihre Stimme geben...
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hainer
frustrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 2538

Beitrag(#574336) Verfasst am: 29.09.2006, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

SPOONMAN hat folgendes geschrieben:
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, wurde das durchgestrichene Hackenkreuz deshalb verboten, weil die Intention dahinter nicht eindeutig erkennbar wäre (das kommt einem natürlich erstmal total hirnrissig vor).
Es gibt für mich nur einen Punkt, bei dem ich verstehen kann, warum ein durchgestrichenes Hackenkreuz nicht die gewünschte Wirkung erzielt und daher falsch verstanden werden könnte:

Wenn meine Oma soetwas sieht, denkt sie nicht an "Neonazis müssen bekämpft werden" , sondern wird unweigerlich an ihrer unschöne Vergangenheit erinnert und versteht die eigentliche Intention dahinter nicht, was unweigerlich dazu führt, dass sie sich schlecht fühlt. Eine Freundin von mir hat das im Bezug auf ihre Oma bestätigen können. Da hilft auch keine Aufklärung was damit eigentlich bezweckt wird - die Erinnerung kommt trotzdem.

Das ist aber recht traurig für die Oma, denn dann wird sie bei jeder TV-Geschichtsdoku über das Dritte Reich unschön erinnert. Da kann man aber nix machen, das liegt in der Natur der Sache. Die Oma sollte sich lieber darüber freuen, daß es junge Menschen gibt, die dafür handlen, daß sich diese Geschichte, die die Oma erleben mußte nicht mehr wiederholt. Sie stehen ja auf der Seite der Oma. Sag das mal Deiner Bekannten, daß sie das der Oma ausrichtet.

Ich fühle mich auch bei diesem Bild unschön an meine Zeit als Nichtraucher erinnert, der ich nicht mehr bin:


Sorry, aber die Meinung von Menschen, die die offensichtliche Aussage von Bildern wie:



nicht sicher deuten können, oder dies vielen anderen Menschen unterstellen und im Staatsdienst Gerichtsverfahren anstrengen, um erneute Grundsatzentscheide zu erwirken, die in BGH-Urteilen schon längst als Leiturteile entschieden sind, sollte man aus dem Staatsdienst wegen Steuergelderverschwendung entfernen. Denn dann sollten sie auch keine Verfahren gegen Menschen anstrengen, die trotz Anbringung solcher Verbotsschilder rauchen oder Hunde in Kinderspielplätze kacken lassen. Denn die Aussage der Symbolik der Verbotsschilder ist ja dann nach Auffassung dieser Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht zweifelsfrei. Mit den Augen rollen

Natürlich ist das auch nur meine persönliche unmaßgebliche Meinung mit dem "Entfernen" solcher amtseifrigen Wirrköpfe aus dem Staatsdienst, denn es gibt ja keine rechtliche Grundlage dafür. Unlängst hatte der Bund der Steuerzahler wiedermal das Schwarzbuch der Steuerverschwendung vorgelegt. Man sollte die Steuerwächter auch dazu anregen, diese Posse aus Schilda in die Liste der Steuerverschwendungen mit aufzunehmen.[/img]
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SoWhy
The Doctor



Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS

Beitrag(#574616) Verfasst am: 29.09.2006, 15:34    Titel: Durchgestrichene Hakenkreuze sind strafbar... Antworten mit Zitat

Thread zum gleichen Thema verschmolzen - kolja

Ich hab's grad lesen müssen. Ein Gericht in Stuttgart hat tatsächlich einen Versandhändler dafür bestraft, dass er Artikel mit durchgestrichenen oder deformierten Hakenkreuzen bestraft hat, Symbole die eindeutiger gegen Nazis kaum sein könnten. Schlimm sieht's aus mit diesem Rechtsstaat... skeptisch
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Komodo
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 4588
Wohnort: 2Fort

Beitrag(#574624) Verfasst am: 29.09.2006, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Was genau ist an dem Fall nun neu, dass er jetzt verurteilt wurde?

Naja, und? Solche Spacken von Richtern und Anwälten gibt es leider, aber es gibt Rechtsmittel um gegen solche Urteile anzugehen.
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Spoony
Wach



Anmeldungsdatum: 26.07.2003
Beiträge: 913
Wohnort: Eurasien/Hamburg

Beitrag(#574645) Verfasst am: 29.09.2006, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

In dem Thread wird auch grad aktuell über diese Thematik diskutiert: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=14237&highlight=
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sanft
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Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 1431

Beitrag(#574649) Verfasst am: 29.09.2006, 16:59    Titel: Re: Durchgestrichene Hakenkreuze sind strafbar... Antworten mit Zitat

SoWhy hat folgendes geschrieben:
Ich hab's grad lesen müssen. Ein Gericht in Stuttgart hat tatsächlich einen Versandhändler dafür bestraft, dass er Artikel mit durchgestrichenen oder deformierten Hakenkreuzen bestraft hat, Symbole die eindeutiger gegen Nazis kaum sein könnten. Schlimm sieht's aus mit diesem Rechtsstaat... skeptisch
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das ist Blödsinn - das Hakenkreuz ist eben verboten - egal ob es durchgestrichen ist oder nicht

FEIERABEND!
irgendwannmal - sollte diese Diskussion aufhören
egal - von welcher Partei !

genügend Leute haben unter diesem Symbol gelitten - ihr Leben verloren
und dann kommt irgend so ein arschloch daher - und will was?

da hab ich eher Probleme damit - was ich - an den Deutschen Staat - an Steuern
für Wiedergutmachung - bezahle

hast ne zahl?
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will "irgendetwas" ... irgend ----- etwas ------ beweisen ?

das lese ich mir nochnichmal durch - deinen link!
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SoWhy
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Anmeldungsdatum: 21.04.2006
Beiträge: 3216
Wohnort: TARDIS

Beitrag(#574695) Verfasst am: 29.09.2006, 19:19    Titel: Re: Durchgestrichene Hakenkreuze sind strafbar... Antworten mit Zitat

sanft hat folgendes geschrieben:
SoWhy hat folgendes geschrieben:
Ich hab's grad lesen müssen. Ein Gericht in Stuttgart hat tatsächlich einen Versandhändler dafür bestraft, dass er Artikel mit durchgestrichenen oder deformierten Hakenkreuzen bestraft hat, Symbole die eindeutiger gegen Nazis kaum sein könnten. Schlimm sieht's aus mit diesem Rechtsstaat... skeptisch
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das ist Blödsinn - das Hakenkreuz ist eben verboten - egal ob es durchgestrichen ist oder nicht

FEIERABEND!
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genügend Leute haben unter diesem Symbol gelitten - ihr Leben verloren
und dann kommt irgend so ein arschloch daher - und will was?

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Was ist dein Problem genau? Dass jemand mit Anti-Nazi-Aufklebern handelt? Geschockt
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
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Beitrag(#574820) Verfasst am: 29.09.2006, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Und ich hing immer der irrigen Meinungs an, man würde Juristen beibringen, den Geist eines Gesetzes hinter dem Wortlaut zu begreifen.


Ist auch so. Nennt sich "teleologische Auslegung".
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
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Beitrag(#574822) Verfasst am: 29.09.2006, 22:32    Titel: Re: Durchgestrichene Hakenkreuze sind strafbar... Antworten mit Zitat

sanft hat folgendes geschrieben:
SoWhy hat folgendes geschrieben:
Ich hab's grad lesen müssen. Ein Gericht in Stuttgart hat tatsächlich einen Versandhändler dafür bestraft, dass er Artikel mit durchgestrichenen oder deformierten Hakenkreuzen bestraft hat, Symbole die eindeutiger gegen Nazis kaum sein könnten. Schlimm sieht's aus mit diesem Rechtsstaat... skeptisch
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Cato
Der Freund der Bösen



Anmeldungsdatum: 13.08.2005
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Beitrag(#574913) Verfasst am: 30.09.2006, 04:19    Titel: Antworten mit Zitat

Geldstrafe für Händler von Anti-Nazi-Symbolen

Er ist tatsächlich verurteilt wurden; der Glaube an die Vernunft im deutschen Justizwesen dürfte damit einen irreparablen Schaden erlitten haben. Eigenartig ist aber das Strafmaß: Obwohl es sich um einen gewerblichen Versand handelte, wurde nur eine Geldstrafe von mickrigen 3600 € verhängt – wo doch im Gesetz eine Höchststrafe von drei Jahren vorgesehen ist. Wenn also, es gleich ist, ob nun ein Hakenkreuz durchgestrichen bzw. zertrümmert oder nicht, wieso dann so milde meiner Herrn Richter? So ein bisschen Verfolgungsdruck, um unliebsame Symbole und Meinungen zu verbieten, geht nun mal nicht – entweder man geht dem Versand, die im Gesetz vorgesehen Ausnahmen zu, oder man verurteilt ihn mit aller Härte (aber ihr hofft halt noch immer, mit einem milden Urteil vor dem Bundesgerichtshof eher bestehen zu können, gell?). Was aber, wenn nun ein Nazi, in ähnlichem Umfang tatsächlich NS-Symbole in Umlauf bringt, könnte der sich nicht dann, auf euer mildes Urteil berufen? Wenn es schon kein Unterschied macht, zu welchem Zweck und in welcher Form das Hakenkreuz verwendet wird. Oder nicht?
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Cato
Der Freund der Bösen



Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 970
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Beitrag(#574914) Verfasst am: 30.09.2006, 04:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das Augsburger Justiztheater – Nachlese

Lass man den Programmhinweis der ARD, so meinte man hier einen ganz großen Skandal vorgesetzt zu bekommen. Wie mächtige Politiker- und Geheimdienstzirkel die Aufdeckung von Korruption und Misswirtschaft zu verhindern suchten. Der von Georg Schramm gehaltene Prolog, war wie immer exzellent und eine messerscharfe Polemik gegen den Parteienklüngel. Doch was dann folgte wirkte nicht gerade wie ein Glanzstück des investigativen Journalismus: Eigentlich sei nur die Justiz schuld und den Angeklagten doch eigentlich nichts zu beweisen. Man dachte eigentlich eher davon zu hören, wie Stoiber die Richter mit den Worten "Er ist Gottes Sohn" beschwor, als diese Max Strauß verurteilen wollten. Und der Richter bei der Urteilsverkündung anmerkte: "Sehet, welch ein Mensch!" – doch nichts dergleichen; die Reportage stammt vom bayrischen Rundfunk – ich ahne was von argen Ränken. Die Öffentlichkeit nahm die dortigen Vorgänge immerhin gänzlich anders wahr, ob nun Festplatten verschwunden sind oder man versuchte allzu eifrige Staatsanwälte und Richter aus dem Verfahren hinaus zu befördern – Beamte dürfen ja Beförderungen nicht ablehnen (hört man).
Vielleicht tischt man uns hier die Wahrheit auf; allerdings flieht ein Mann wie Holger Pfahls nicht ohne ernstlichen Grund vor der deutschen Justiz ins Ausland – und kein bayrisches Gericht verurteilt den Sohn von Franz Josef Strauß ohne stichhaltige Beweise. Man wird noch nicht einmal einen Prozess gegen ihn eröffnen, wenn man nicht fürchten würde, sich wegen Strafvereitelung im Amt selbst strafbar zu machen. Eine viel versprechende, juristische Karriere endet in Bayern abrupt mit so einem Prozess. Den Zuschauer hätte es auch sehr interessiert, warum ein Geheimdienst, wie hier vermutlich der französische Auslandsgeheimdienst, Pfahls fünf Jahre vor den internationalen Strafverfolgungsbehörden versteckt. Ihm Geld und Wohnungen zur Verfügung stellt – niemand tut derartiges, ohne einen höchst illegalen und unvorteilhaften Grund. Was in dieser Dokumentation ebenso wenig interessierte, wie die Motive für Pfahls Flucht. Das Gericht wurde öffentlich demontiert und dessen Arbeit zerrissen, aber überzeugt hat man den Zuschauer nicht, dass hier alles mit rechten Dingen zuging und sich keiner der Angeklagten nichts vorzuwerfen habe.
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hainer
frustrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 2538

Beitrag(#574915) Verfasst am: 30.09.2006, 04:50    Titel: Re: Durchgestrichene Hakenkreuze sind strafbar... Antworten mit Zitat

sanft hat folgendes geschrieben:
SoWhy hat folgendes geschrieben:
Ich hab's grad lesen müssen. Ein Gericht in Stuttgart hat tatsächlich einen Versandhändler dafür bestraft, dass er Artikel mit durchgestrichenen oder deformierten Hakenkreuzen bestraft hat, Symbole die eindeutiger gegen Nazis kaum sein könnten. Schlimm sieht's aus mit diesem Rechtsstaat... skeptisch
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das ist Blödsinn - das Hakenkreuz ist eben verboten - egal ob es durchgestrichen ist oder nicht


Nö, laut Gesetz ist es nicht generell verboten. Schau in den StGB §86 und StGB §86a. Es gibt bereits ein BGH-Urteil dazu.
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Machel
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 727

Beitrag(#576113) Verfasst am: 02.10.2006, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Warum kaufen gerade Ausländer oder Nochnichtdeutsche diese Antifasymbole bei uns? Wenn es jetzt aber nach deutschen Richtern geht muss man Antifaler vor Antifalern bewahren und vor schlimmen Antifasymbolen. Jetzt erst recht. Ich habe bestimmt noch Dutzende Buttons mit vertrümmerten Hakenkreuzen, die ich alle noch auftragen muss, wenn ich sie nicht mehr verkaufen dürfte. Die reichen bis zu meinem Lebensende. Sehr glücklich
Lieber solte man das christliche Kreuz als jugendgefährdend verbieten.
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Cato
Der Freund der Bösen



Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 970
Wohnort: Wolkenkuckucksheim

Beitrag(#578979) Verfasst am: 06.10.2006, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Immerhin hat die Justizministerin angekündigt, das Gesetz ändern zu wollen, sollte die Vernunft beim BGH nicht obsiegen...
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AdvocatusDiaboli
Öffentlicher Mobber



Anmeldungsdatum: 12.08.2003
Beiträge: 26379
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Beitrag(#579010) Verfasst am: 06.10.2006, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Eine rose für den Staatsanwalt.... (Bitte auf den Rosensmiley klicken.)
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Triggerwarnung: Der toxische Addi hat gepostet. Oh, zu spät, Sie haben das schon gelesen.
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hainer
frustrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 2538

Beitrag(#579034) Verfasst am: 06.10.2006, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Wiedergabe des Kennzeichens einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation auf einem Plakat erfüllt den Tatbestand des StGB § 86a nicht, wenn nach dem gesamten Inhalt des Plakats eine Wirkung auf Dritte in einer dem Symbolgehalt des Kennzeichens entsprechenden Richtung von vornherein ausgeschlossen ist und wenn die Verbreitung auch sonst dem Schutzzweck des StGB § 86a erkennbar nicht zuwiderläuft (BGHSt 25, 133)

http://blog.staatsrecht.info/?p=130
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AntagonisT
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Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 5587
Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#682782) Verfasst am: 15.03.2007, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,471880,00.html

Zitat:
Anti-Nazi-Symbole sind nicht strafbar

Freispruch für einen schwäbischen Versandhändler: Der Bundesgerichtshof hat jetzt ein umstrittenes Urteil des Stuttgarter Landgerichts aufgehoben - der Mann war im vergangenen Jahr wegen des Verkaufs durchgestrichener Hakenkreuze bestraft worden.

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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#682783) Verfasst am: 15.03.2007, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Glück können Juristen auch selbstständig denken.
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AntagonisT
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Anmeldungsdatum: 28.09.2005
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Wohnort: 2 Meter über dem Boden

Beitrag(#682798) Verfasst am: 15.03.2007, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zumindest ein paar...
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narziss
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 21939

Beitrag(#682800) Verfasst am: 15.03.2007, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Zumindest ein paar...
Zumindest die, die in letzter Instanz entscheiden.
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Raphael
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Anmeldungsdatum: 01.02.2004
Beiträge: 8362

Beitrag(#683570) Verfasst am: 16.03.2007, 04:35    Titel: Antworten mit Zitat

narziss hat folgendes geschrieben:
AntagonisT hat folgendes geschrieben:
Zumindest ein paar...
Zumindest die, die in letzter Instanz entscheiden.



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