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Strafanzeige gegen Hohmann wegen Hetze gegen Gottlose
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Edgar
Gast






Beitrag(#68602) Verfasst am: 28.12.2003, 19:47    Titel: Strafanzeige gegen Hohmann wegen Hetze gegen Gottlose Antworten mit Zitat

Hohmann ver­letzt Men­schen­würde von Athe­isten

Gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann wurde erneut Anzeige u.a. wegen Volksverhetzung gestellt, diesmal wegen seiner die Menschenwürde von Atheisten angreifenden Äußerungen.
Achim Stößer von antitheismus.de erklärt dazu: "In seiner Rede zum deutschen Nationalfeiertag 2003 hatte Hohmann die Frage nach 'den Juden' als 'Tätervolk' aufgeworfen, was er gegen Ende der Rede halbherzig zurücknahm, um damit durch die Hintertür seine nationalistischen Phrasen zu untermauern. Dabei präsentierte er zugleich das, was er als Christ als Tätervolk angibt: die Atheisten."

"Hohmann suggeriert in seiner Rede, allein Personen, die dem Glauben an Götter anhängen, würden 'nicht morden' und damit im Umkehrschluß, Atheisten wären 'die Täter'", so Stößer weiter. "Ein Blick in ein Geschichtsbuch oder eine Tageszeitung - etwa, was Kreuzzüge, 'Hexen'verfolgung, Religionskriege, in jüngerer Geschichte und Gegenwart beispielsweise Ruanda und Nordirland betrifft, zeigt, daß damit also die Realität in ihr Gegenteil verkehrt wird. Die allgegenwärtige Diffamierung von Atheisten werden wir nicht länger stillschweigend hinnehmen - daher haben wir heute Anzeige erstattet."

Während Hohmanns antisemitische Propaganda zurecht für Aufruhr sorgte, ging dabei seine nicht einmal ansatzweise relativierte Hetze gegen Atheisten unter: "Die [Nationalsozialisten] entstammten einem christlichen Elternhaus", bemerkt er zunächst richtigt, fabuliert dann jedoch: "Sie hatten aber ihre Religion abgelegt und waren zu Feinden der christlichen und der jüdischen Religion geworden. Verbindendes Element des Bolschewismus und des Nationalsozialismus war also die religionsfeindliche Ausrichtung und die Gottlosigkeit. Daher sind weder 'die Deutschen', noch 'die Juden' ein Tätervolk", und fährt in die historischen Fakten auf den Kopf stellendem Revisionismus fort: "Mit vollem Recht aber kann man sagen: Die Gottlosen mit ihren gottlosen Ideologien, sie waren das Tätervolk des letzten, blutigen Jahrhunderts."


Zum vollen Text: Pressemitteilung (23. November 2003)

http://atheismus.forum23.com/antitheismus.de/hohmannanzeige.html
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frajo
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
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Beitrag(#68606) Verfasst am: 28.12.2003, 19:54    Titel: Re: Strafanzeige gegen Hohmann wegen Hetze gegen Gottlose Antworten mit Zitat

Edgar hat folgendes geschrieben:
Gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann wurde erneut Anzeige u.a. wegen Volksverhetzung gestellt, diesmal wegen seiner die Menschenwürde von Atheisten angreifenden Äußerungen.

mal seh'n, wie sich die deutsche justiz anstellt.
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Edgar
Gast






Beitrag(#68642) Verfasst am: 28.12.2003, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wird sich die deutsche Justiz wohl anstellen. Ist Volksverhetzung gegen Juden für sie das gleiche wie Volksverhetzung gegen Atheisten? Da keiner als Antisemit dastehen möchte, auch wenn man antisemitisch ist, wird es da wohl kein gleiches Maß geben.
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frajo
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 11440

Beitrag(#68653) Verfasst am: 28.12.2003, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Edgar hat folgendes geschrieben:
Wie wird sich die deutsche Justiz wohl anstellen. Ist Volksverhetzung gegen Juden für sie das gleiche wie Volksverhetzung gegen Atheisten? Da keiner als Antisemit dastehen möchte, auch wenn man antisemitisch ist, wird es da wohl kein gleiches Maß geben.

ich trau der deutschen justiz soviel wie meinen würfeln.
also stimme ich dir zu.
so oder so - es wird eine erkenntnis geben.
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Edgar
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Beitrag(#68703) Verfasst am: 29.12.2003, 05:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hat sich hier im Forum eigentlich keiner an den Hohmannäüßerungen über Atheisten gestört, oder habe ich da etwas nur nicht gesehen?
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diogenes
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Beitrag(#68712) Verfasst am: 29.12.2003, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Edgar hat folgendes geschrieben:
Hat sich hier im Forum eigentlich keiner an den Hohmannäüßerungen über Atheisten gestört, oder habe ich da etwas nur nicht gesehen?

Meiner Erinnerung nach, hast Du Recht. Eine ausführliche Diskussion darüber hat es offenbar nicht gegeben, es sei denn, sie ist mir entgangen.
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notkerbakker
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 1474
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Beitrag(#68715) Verfasst am: 29.12.2003, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

diogenes hat folgendes geschrieben:
Edgar hat folgendes geschrieben:
Hat sich hier im Forum eigentlich keiner an den Hohmannäüßerungen über Atheisten gestört, oder habe ich da etwas nur nicht gesehen?

Meiner Erinnerung nach, hast Du Recht. Eine ausführliche Diskussion darüber hat es offenbar nicht gegeben, es sei denn, sie ist mir entgangen.


Na, das wurde hier im Forum recht zeitnah bereits diskutiert:

http://www.freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=1568
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"[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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diogenes
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Beitrag(#68716) Verfasst am: 29.12.2003, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

notkerbakker hat folgendes geschrieben:
Na, das wurde hier im Forum recht zeitnah bereits diskutiert:

http://www.freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=1568


Danke!
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notkerbakker
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#68717) Verfasst am: 29.12.2003, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Seitens Verbänden aus dem freigeistigen Spektrum wurde übrigens schon vor längerem Anzeige erstattet, und zwar vom bfg Erlangen, den Freien Humanisten Niedersachsen und zuletzt vom HVD.

Der IBKA-Vorstand hatte dies auch zeitnah diskutiert und auf eine Anzeige in diesem Falle und diesmal verzichtet. Juristisch müsste sich uE eine solche Anzeige in erster Linie auf § 166 StGB stützen, dessen Abschaffung wir andererseits fordern, erst in zweiter Linie käme § 130 StGB in Frage.

Die Erfolgschancen liegen aber so oder so bei fast null. Ohne begleitende Öffentlichkeitsstrategie sind solche Anzeigen mE Papiertigerismus.
_________________
"[Die Kirchen versuchen] ... das, was sie an unmittelbarem Einfluß auf die moderne Gesellschaft verloren haben, mittelbar durch staatskirchenrechtliche Institutionalisierung zurückzugewinnen" Der Staatsrechtler Konrad Hesse 1965.
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Edgar
Gast






Beitrag(#68815) Verfasst am: 29.12.2003, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Irgend wie heißt das, dass man in Deutschland rein rechtlich, Volksverhezung nur gegen bestimmte Personen oder Gruppen nicht betreiben darf und dass sich viele damit abgefunden haben, dass man gegen andere Personen und Gruppen ungeniert und ungestraft hetzen darf. Ich bin nun auch nicht dafür, dass mit der Justiz alles geklärt werden sollte, ein zweifaches Maß kann es in einem Rechtsstaat allerdings nicht geben.
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Sermon
panta rhei



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Beitrag(#68820) Verfasst am: 29.12.2003, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Edgar hat folgendes geschrieben:
Irgend wie heißt das, dass man in Deutschland rein rechtlich, Volksverhezung nur gegen bestimmte Personen oder Gruppen nicht betreiben darf und dass sich viele damit abgefunden haben, dass man gegen andere Personen und Gruppen ungeniert und ungestraft hetzen darf. Ich bin nun auch nicht dafür, dass mit der Justiz alles geklärt werden sollte, ein zweifaches Maß kann es in einem Rechtsstaat allerdings nicht geben.


IBKA-Rundbrief Dezember 2003, S. 44 (Debattenbeitrag):

Zitat:
Am 31. Januar 1991 hat der Kölner Kardinal Meisner in einer seiner berüchtigten Soldatenpredigten ausgerechnet den Atheisten u.a. Kriegstreiberei und „Kannibalismus“ vorgeworfen. Daraufhin wurde seinerzeit von Gerhard Rampp für den bfg Augburg Strafanzeige wegen Verstoßes gegen § 166 StGB gestellt.

MIZ 2/1991, S. 4 :
„Mit der nachfolgend dokumentierten Anzeige gegen den Kölner Kardinal Meisner wegen Beschimpfung weltanschaulicher Bekenntnisse ist keineswegs die Absicht verbunden, die Existenz des
§ 166 StGB zu legitimieren. Es geht vielmehr darum, die Absurdität dieses ‚Religionsbeschimpfungsparagraphen’ nachzuweisen. Die Initiatoren der Anzeige (und auch die MIZ-Redaktion) hegen nämlich die Vermutung, dass der §166 nur das christliche Bekenntnis schützen soll. […] Alles andere als eine Niederschlagung des Verfahrens wäre […] eine Überraschung […].“ Bereits in der MIZ 3/1991, S. 13 konnte die Redaktion vermelden: „Staatsanwaltschaft Köln stellt Verfahren gegen Meisner ein“ – und dazu über eine geradezu haarsträubende staatsanwaltschaftliche „Begründung“ berichten.

Selbstverständlich kann man auch im Fall Hohmann – oder aktuell auch bezüglich der berüchtigten homosexuellenfeindlichen Budapester Rede von Meisner – erneut kühl austesten, wie heute die §§ 130 und 166 StGB funktionieren bzw. nicht funktionieren. In einem Umfeld jedoch, wo es völlig an öffentlichem und medialem Bewusstsein dafür fehlt, dass auch Atheisten kein Freiwild für Beschimpfungen durch Religiöse sind, scheinen die Erfolgsaussichten dessen doch immer noch eher gering. Mit niedergeschlagenen Anzeigen, welche indirekt den Beleidiger noch ins Recht setzen, lässt sich auch kaum erfolgreich werben.

Wie man anderweitig das Thema überhaupt in der Öffentlichkeit platzieren könnte, bleibt so leider auch ungeklärt.


Der sehr eilige Ruf nach einer Strafanzeige mag der kurzatmigen Befriedigung von Empörungsgefühlen dienen und gegenüber einer Vereinsmitgliedschaft die entschlossene Tatkraft eines virilen Vorstandes simulieren. Gewiss sind auch bestimmte Reaktionen darauf, aus einschlägigen Kreisen der Bevölkerung, durchaus sehr aufschlussreich. Eine durchdachte politische Strategie ist die Strafanzeige damit aber m.E. immer noch nicht. Statt dem hochproblematischen Zensurparagraphen 166 Strafgesetzbuch mit fröhlicher Subversion zu begegnen, wird durch den – vermutlich eh untauglichen – Versuch seiner Nutzanwendung gar der fatale Eindruck vermittelt, es ginge einigen recht verbissen ehrpusseligen Verbänden eher um ihre öffentliche Reputation, als sich der Mühsal einer geschichtspolitischen Debatte mit besseren Argumenten zu stellen.

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Nergal
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11433

Beitrag(#68854) Verfasst am: 29.12.2003, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie soll man nun gegen so Großmäuler wie Meisner vorgehen?
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Sermon
panta rhei



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Beitrag(#68861) Verfasst am: 29.12.2003, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Nergal hat folgendes geschrieben:
Und wie soll man nun gegen so Großmäuler wie Meisner vorgehen?


Das ist die wirklich interessante Frage! Welche Moeglichkeiten gibt es, fuer eine Information oder einen Standpunkt ueberhaupt kommunikativ Oeffentlichkeit zu erreichen? Welche Oeffentlichkeit ist dabei konkret als Adressat gemeint (interne Oe., fachpolitische Oe., Kernoeffentlichkeit oder die allgemeine Medienoeffentlichkeit)? Was ist das intendierte Kommunikationsziel und mit welchen geeigneten Mitteln und Medien soll das erreicht werden?

Was soll mitgeteilt werden und wie wird das inszeniert? (Menschen wollen zumeist eher unterhaltend informiert werden und nicht belehrt oder gar agitiert!) Ist die Kommunikation dialogorientiert, d.h. gibt es Momente fuer Feedback?

Wie soll darin der von anderen gesetzte Anlasz aufgegriffen werden? Oder gilt es, selbst einen Anlasz zu schaffen?
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Evilbert
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Beiträge: 42408

Beitrag(#68863) Verfasst am: 30.12.2003, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Gegn den Typen kann man offenbar derzeit noch nicht erfolgreich angehen, aber man kann versuchen, möglichst viele Leute zu erreichen, die was gegen die Meinung solcher Typen spätestens dann haben, wenn sie über das dahinterstehende Unrecht aufgeklärt werden.

Und (auch) in diesem Sinne ist eine Nichtanklage seitens des IBKA m.E. völlig korrekt, denn ansonsten würde alle Aufklärung bei vielen Adressaten lediglich unter "typische Atheistenhetze" abgetan werden.
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
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Beitrag(#68864) Verfasst am: 30.12.2003, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

Noseman hat folgendes geschrieben:
Und (auch) in diesem Sinne ist eine Nichtanklage seitens des IBKA m.E.


Verzicht auf eine Anzeige ungleich Nichtanklage. Letzteres waere eine moegliche Entscheidung der Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichtes nach einer Anzeige. Mehrere Anzeigen wurden ja von anderen Seiten gestellt. Wer wettet gegen die Behauptung, dasz daraufhin keine Anklage erhoben werden wird?
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Beitrag(#69232) Verfasst am: 31.12.2003, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Bei dieser Art von Äußerungen wäre ich für zwei Möglichkeiten:

a) Auf dem Tisch mit den üblichen Kirchenflugblättern könnte man ein kirchenkritisches Blatt auslegen
b) Plakate mit besonders umstrittenen Sprüchen können publikumswirksam an öffentlichen Plätzen ausgehangen werden.
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stoesser
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Anmeldungsdatum: 02.01.2004
Beiträge: 72

Beitrag(#69878) Verfasst am: 02.01.2004, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

notkerbakker hat folgendes geschrieben:
Seitens Verbänden aus dem freigeistigen Spektrum wurde übrigens schon vor längerem Anzeige erstattet, und zwar vom bfg Erlangen, den Freien Humanisten Niedersachsen und zuletzt vom HVD.

Der IBKA-Vorstand hatte dies auch zeitnah diskutiert und auf eine Anzeige in diesem Falle und diesmal verzichtet. Juristisch müsste sich uE eine solche Anzeige in erster Linie auf § 166 StGB stützen, dessen Abschaffung wir andererseits fordern, erst in zweiter Linie käme § 130 StGB in Frage.


Wir (antitheismus.de) haben bewußt nicht wegen 166, sondern wegen 130 Anzeige erstatten.

Zitat:

Die Erfolgschancen liegen aber so oder so bei fast null. Ohne begleitende Öffentlichkeitsstrategie sind solche Anzeigen mE Papiertigerismus.


Die Erfolgschancen sind 100% - entweder, er wird verurteilt (offensichtlich Erfolg) oder nicht (auch Erfolg, deutliches, zitierbares Indiz für die Atheismusfeindlichkeit der Justiz/Gesellschaft).

Achim
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notkerbakker
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 1474
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Beitrag(#69975) Verfasst am: 03.01.2004, 01:35    Titel: Antworten mit Zitat

stoesser hat folgendes geschrieben:

Wir (antitheismus.de) haben bewußt nicht wegen 166, sondern wegen 130 Anzeige erstatten.


Bindet Staatsanwalt und Richter nicht.

Zitat:

Die Erfolgschancen sind 100% - entweder, er wird verurteilt (offensichtlich Erfolg)


ME extrem unwahrscheinlich.

Zitat:
oder nicht (auch Erfolg, deutliches, zitierbares Indiz für die Atheismusfeindlichkeit der Justiz/Gesellschaft).


Eine Wiederholung des 1991 bereits vorgenommenen.

Negative Konsequenz: es ist gerichtlich ausgeurteilt, dass man "Gottlose" als "eigentliches Tätervolk des 20. Jahrhunderts" bezeichnen darf.
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frajo
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 11440

Beitrag(#69994) Verfasst am: 03.01.2004, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

notkerbakker hat folgendes geschrieben:
Negative Konsequenz: es ist gerichtlich ausgeurteilt, dass man "Gottlose" als "eigentliches Tätervolk des 20. Jahrhunderts" bezeichnen darf.

deutsche gerichte haben spätestens seit dem kosovo-krieg sowieso ausgeurteilt - der rechtsstaat ist passee; was bleibt, ist farce.
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stoesser
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Anmeldungsdatum: 02.01.2004
Beiträge: 72

Beitrag(#69997) Verfasst am: 03.01.2004, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

notkerbakker hat folgendes geschrieben:
stoesser hat folgendes geschrieben:

Wir (antitheismus.de) haben bewußt nicht wegen 166, sondern wegen 130 Anzeige erstatten.


Bindet Staatsanwalt und Richter nicht.
Natürlich nicht, aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß sie ihn zusätzlich noch wegen 166 belangen (zudem finde ich es relevant, was wir dazu öffetlich sagen).
Zitat:

Zitat:

Die Erfolgschancen sind 100% - entweder, er wird verurteilt (offensichtlich Erfolg)


ME extrem unwahrscheinlich.
Allerdings, habe ich auch nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
Zitat:

Zitat:
oder nicht (auch Erfolg, deutliches, zitierbares Indiz für die Atheismusfeindlichkeit der Justiz/Gesellschaft).


Eine Wiederholung des 1991 bereits vorgenommenen.

"Das ist aber doch schon sooo lang her, heute ist das bestimmt ganz anders" - sind die üblichen Reaktionen, wenn ich Belege, die älter sind als letzte Woche, anführe, kennst Du das nicht?
Zitat:

Negative Konsequenz: es ist gerichtlich ausgeurteilt, dass man "Gottlose" als "eigentliches Tätervolk des 20. Jahrhunderts" bezeichnen darf.


Also kein Unterschied zum bisherigen, kein Verlust ...

Achim
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diogenes
Gast






Beitrag(#70004) Verfasst am: 03.01.2004, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

stoesser hat folgendes geschrieben:
notkerbakker hat folgendes geschrieben:

Negative Konsequenz: es ist gerichtlich ausgeurteilt, dass man "Gottlose" als "eigentliches Tätervolk des 20. Jahrhunderts" bezeichnen darf.


Also kein Unterschied zum bisherigen, kein Verlust ...

Doch, sogar ein wesentlicher. Dann wäre es nämlich gerichtlich ausgeurteilt, was es bisher nicht war. Genauso wie es gerichtlich ausgeurteilt ist, dass man die katholische Kirche als die "größte Verbrecherorganisation aller Zeiten" bezeichnen darf (siehe Deschner). Dass die Kirche den Prozess gegen Deschner verloren hat, war für sie genauso eine schwere Niederlage, wie es eine Niederlage für Atheisten wäre, wenn der Prozess gegen Hohmann verloren würde.
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stoesser
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Anmeldungsdatum: 02.01.2004
Beiträge: 72

Beitrag(#70465) Verfasst am: 04.01.2004, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

diogenes hat folgendes geschrieben:
Dass die Kirche den Prozess gegen Deschner verloren hat, war für sie genauso eine schwere Niederlage, wie es eine Niederlage für Atheisten wäre, wenn der Prozess gegen Hohmann verloren würde.


Du hast es offenbar immer noch nicht verstanden.

Übrigens wäre, wenn es dabei tatsächlich zu einem Prozeß käme (was höchst unwahrscheinlich ist), schon das ein enormer Erfolg, sowohl, was die Tatsache an sich also auch die dadurch folgende Öffentlichkeitswirkung betrifft (unabhängig vom Ausgang).

Achim
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#103282) Verfasst am: 15.03.2004, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Michael Niepel, der Vorsitzende des HVD Bielefeld, veröffentlicht die Antwort der Staatsanwaltschaft auf seine Klage gegen Hohmann:

http://machiko.de/forum/viewtopic.php?p=962#962
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Effô Tisetti
Königsblau bis in den Tod



Anmeldungsdatum: 18.09.2003
Beiträge: 9920
Wohnort: 75

Beitrag(#103317) Verfasst am: 15.03.2004, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Michael Niepel, der Vorsitzende des HVD Bielefeld, veröffentlicht die Antwort der Staatsanwaltschaft auf seine Klage gegen Hohmann:

http://machiko.de/forum/viewtopic.php?p=962#962


Klare Sache: Menschen, die die Position des (eigentlich) weltanschaulich neutralen Staates einnehmen, werden von ebendiesem rechtlich wie Freiwild behandelt.
Aber wehe man sagt ein wahres Wort über den Schreinersohn - dann is gleich das Abendland in Gefahr. It´s a mad world...
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Spock
lebt noch



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
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Wohnort: Herbipolis

Beitrag(#103662) Verfasst am: 16.03.2004, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin also kein Teil der Bevölkerung?

Gut, dann weigere ich mich ab jetzt auch Steuern zu zahlen Zustimmung
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Shadaik
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#103833) Verfasst am: 16.03.2004, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Angriffsobjekt der Volksverhetzung sind Teile der inländischen Bevölkerung, die sich aufgrund gemeinsamer innerer oder äußerer Merkmale (Rasse, Volkszugehörigkeit, Religion, politische oder weltanschauliche Überzeugung, soziale und wirtschaftliche Stellung) als eine von der Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe darstellen und individuell nicht mehr überschaubar sind (OWG Stuttgart NJW 2002, 2893).
Dies trifft auf die sogenannten "Gottlosen" nicht zu.

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Critic
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Beitrag(#104265) Verfasst am: 17.03.2004, 04:01    Titel: Antworten mit Zitat

1. Die Begründung entspricht sehr der aktuellen (historisch-kritischen) Auslegung der Bibel: eine Aussage sei nicht für sich zu werten, sondern es müsse der Kontext, vor dem sie geschehen sei, berücksichtigt werden.

(Für eine Spielfilmszene mag es zutreffen, daß eine vorgespielte Hitler-Rede, wenn sie der Handlung dienlich ist, nicht "volksverhetzend" ist. Aber wenn sich einer an die Öffentlichkeit wendet -- immerhin alle Internet-User -- und Menschen so angeht wie die Apostelgeschichte: "Die Juden..."; "Die Gottlosen...")

2. Und auch der Äußerung George Bush's (senior), daß es sich bei den "Gottlosen" nicht um "Mitglieder der Bevölkerung" handle. Zumindest nicht um eine Gruppe, die "individuell nicht mehr überschaubar" ist... Mit den Augen rollen Wird also davon ausgegangen, daß es sich bei den "Gottlosen", bloß weil diese keine so mächtigen Organisationen aufzubieten haben wie die Kirchen, nicht um eine distinkte Gruppe handelt, oder daß inzwischen so viele "gottlos" sind, daß sie von der Bevölkerung nicht mehr zu unterscheiden sind Am Kopf kratzen ??
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44143

Beitrag(#104648) Verfasst am: 17.03.2004, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Lalilemlula hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Michael Niepel, der Vorsitzende des HVD Bielefeld, veröffentlicht die Antwort der Staatsanwaltschaft auf seine Klage gegen Hohmann:

http://machiko.de/forum/viewtopic.php?p=962#962


Klare Sache: Menschen, die die Position des (eigentlich) weltanschaulich neutralen Staates einnehmen, werden von ebendiesem rechtlich wie Freiwild behandelt.
Aber wehe man sagt ein wahres Wort über den Schreinersohn - dann is gleich das Abendland in Gefahr. It´s a mad world...


Ich kann die Seite nicht aufrufen. Könntest du den Inhalt bitte etwa widergeben?
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stoesser
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Anmeldungsdatum: 02.01.2004
Beiträge: 72

Beitrag(#105103) Verfasst am: 18.03.2004, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Tarvoc hat folgendes geschrieben:

Ich kann die Seite nicht aufrufen. Könntest du den Inhalt bitte etwa widergeben?


Ist im wesentlichen identisch mit der hier nachzulesenden Begründung: http://antitheismus.de/hohmannanzeige.html.

Achim
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Tarvoc
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Anmeldungsdatum: 01.03.2004
Beiträge: 44143

Beitrag(#105338) Verfasst am: 19.03.2004, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
da die „Gottlosen“ kein Teil der Bevölkerung im Sinne von § 130 StGB sind.


Kein Teil der Bevölkerung? Wenn man das bis zu Ende denken würde, hat der Staatsanwalt mit dieser Begründung den Atheisten die Menschlichkeit abgesprochen...
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