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Alle Jahre wieder: Das NPD Verbot
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#763997) Verfasst am: 08.07.2007, 04:57    Titel: Alle Jahre wieder: Das NPD Verbot Antworten mit Zitat

Wollte eigentlich Schluß machen für heute, dann aber sah ich noch dies
Zitat:
Struck begründete seine wiederholte Forderung, die NPD zu verbieten, mit Erkenntnissen der Länderinnenminister, nach denen sich die rechtsextremistische Partei überwiegend aus öffentlichen Geldern finanziert.


Welcher Kommentar drängt sich hier Zwangsläufig einem auf, 3x darf geraten werden Lachen
War übrigens seine einzige Begründung!
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#764015) Verfasst am: 08.07.2007, 08:30    Titel: Re: Alle Jahre wieder: Das NPD Verbot Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Wollte eigentlich Schluß machen für heute, dann aber sah ich noch dies
Zitat:
Struck begründete seine wiederholte Forderung, die NPD zu verbieten, mit Erkenntnissen der Länderinnenminister, nach denen sich die rechtsextremistische Partei überwiegend aus öffentlichen Geldern finanziert.


Welcher Kommentar drängt sich hier Zwangsläufig einem auf, 3x darf geraten werden Lachen
War übrigens seine einzige Begründung!


Ich bin mir bis heute unschluessig wer hier eigentlich wen unterwandert hat. Wenn ich mir das wirre Zeug eines Bundesinnenministers Schaeuble, von wegen , dass man "Verdaechtige" erst mal umnieten soll und dann erst untersucht, ob an dem Verdacht wirklich was dran ist, anhoere, so kann ich mir den Mann richtig gut als NPD-Vorsitzenden vorstellen.

Ich kann gar nicht soviel fressen.....

Gruss, Bernie
_________________
Defund the gender police!! Let's Rock
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satsche
registrierter User



Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 2091
Wohnort: Südhessen

Beitrag(#764776) Verfasst am: 09.07.2007, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Aber deshalb will Struck die NPD doch verbieten, damit SSchäuble kein Unterkommen mehr hat.
_________________
Keiner hat das Recht zu gehorchen. Hannah A.
Das, was lebt, ist etwas anderes als das, was denkt. G. Benn
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Peter H.
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Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 9751

Beitrag(#764797) Verfasst am: 09.07.2007, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

An das Potsdamer Abkommen ist in o.g. Fall zu erinnern. Alles weitere ergibt sich daraus!
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Elisa.beth
registrierter User



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 2344

Beitrag(#764811) Verfasst am: 09.07.2007, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Peter H. hat folgendes geschrieben:
An das Potsdamer Abkommen ist in o.g. Fall zu erinnern. Alles weitere ergibt sich daraus!

Falls sich überhaupt was ergibt Schulterzucken
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Zoff
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#764881) Verfasst am: 09.07.2007, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Frage an die Juristen:

Wann wird die Justiz eigentlich aus eigenem Antrieb tätig, wenn es darum geht, verfassungsfeindliche Parteien zu verbieten?
Wird sie das überhaupt?
Oder müssen sich da immer erst Leute/Parteien finden, die eine Klage einreichen?
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#764910) Verfasst am: 09.07.2007, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Eine Frage an die Juristen:

Wann wird die Justiz eigentlich aus eigenem Antrieb tätig, wenn es darum geht, verfassungsfeindliche Parteien zu verbieten?
Wird sie das überhaupt?
Oder müssen sich da immer erst Leute/Parteien finden, die eine Klage einreichen?

Ich rate mal: Wozu haben wir eigentlich Staatsanwälte?

OK, Xamanoth, jetzt du. zwinkern
_________________
Merkwürdig, ich kann mich nicht erinnern, jemals einer kirchlichen Vereinigung beigetreten zu sein. Und doch mußte ich erst austreten, um Nichtmitglied zu werden!
---
In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer;
Und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer.
Victor Hugo
---
http://www.humanisten-freiburg.de/
Reinschauen, mitmachen, mitgestalten und etwas bewegen.
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Zoff
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#764912) Verfasst am: 09.07.2007, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Pfaffenschreck hat folgendes geschrieben:

OK, Xamanoth, jetzt du. zwinkern


Da hoffe ich mehr auf Thao. zwinkern
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#764918) Verfasst am: 09.07.2007, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

http://bundesrecht.juris.de/bverfgg/__43.html

Zitat:
§ 43

(1) Der Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist (Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes), kann von dem Bundestag, dem Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt werden.


EDIT: Da grad keiner unserer (Bald-)Juristen da ist, erlaub ich's mir zwinkern.
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#764927) Verfasst am: 09.07.2007, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!

Das bedeutet also, die Staatsanwaltschaft würde von sich aus gar nicht tätig werden? Geschockt
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#764929) Verfasst am: 09.07.2007, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Das bedeutet also, die Staatsanwaltschaft würde von sich aus gar nicht tätig werden? Geschockt


Laienverständnis:
Nicht, um eine Partei zu verbieten. Ja.
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Zoff
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 21668

Beitrag(#764945) Verfasst am: 09.07.2007, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
Das bedeutet also, die Staatsanwaltschaft würde von sich aus gar nicht tätig werden? Geschockt


Laienverständnis:
Nicht, um eine Partei zu verbieten. Ja.


Hmm..

Da gibt es ja aber den Generalbundesanwalt, der unter anderem für Terrorismusbekämpfung zuständig ist.
Zwischen Verfassungsfeindlichen Bestrebungen von Parteien und Terrorismus kann man sich die Grenzen ja recht fließend vorstellen.

Wann wird der tätig?
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#764954) Verfasst am: 09.07.2007, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.generalbundesanwalt.de/de/straf.php

Zitat:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt gemäß § 142a Abs. 1 GVG das Amt des Staatsanwalts in schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in besonderem Maße berühren. Die innere Sicherheit betreffen politisch motivierte Delikte, insbesondere terroristische Gewalttaten. Die äußere Sicherheit wird durch Landesverrat und Spionage beeinträchtigt. Zuständig ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch. (§ 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG).


Gerichtsverfassungsgesetz:

Zitat:
§ 120

(1) In Strafsachen sind die Oberlandesgerichte, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben, für das Gebiet des Landes zuständig für die Verhandlung und Entscheidung im ersten Rechtszug

1. bei Friedensverrat in den Fällen des § 80 des Strafgesetzbuches,
2. bei Hochverrat (§§ 81 bis 83 des Strafgesetzbuches),
3. bei Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 94 bis 100a des Strafgesetzbuches) sowie bei Straftaten nach § 52 Abs. 2 des Patentgesetzes, nach § 9 Abs. 2 des Gebrauchsmustergesetzes in Verbindung mit § 52 Abs. 2 des Patentgesetzes oder nach § 4 Abs. 4 des Halbleiterschutzgesetzes in Verbindung mit § 9 Abs. 2 des Gebrauchsmustergesetzes und § 52 Abs. 2 des Patentgesetzes,
4. bei einem Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten (§ 102 des Strafgesetzbuches),
5. bei einer Straftat gegen Verfassungsorgane in den Fällen der §§ 105, 106 des Strafgesetzbuches,
6. bei einer Zuwiderhandlung gegen das Vereinigungsverbot des § 129a, auch in Verbindung mit 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches,
7. bei Nichtanzeige von Straftaten nach § 138 des Strafgesetzbuches, wenn die Nichtanzeige eine Straftat betrifft, die zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte gehört und
8. bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch.


Er wird afaik nur bei Delikten tätig, das Verbot einer Partei ist aber m. W. keine Strafe für eine Straftat, sondern Verurteilungen für Straftaten können Verbotsgründe sein... (aber da bin ich mir jetzt nicht mehr so sicher...)
_________________
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#765011) Verfasst am: 09.07.2007, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
Das bedeutet also, die Staatsanwaltschaft würde von sich aus gar nicht tätig werden? Geschockt


Laienverständnis:
Nicht, um eine Partei zu verbieten. Ja.


Hmm..

Da gibt es ja aber den Generalbundesanwalt, der unter anderem für Terrorismusbekämpfung zuständig ist.
Zwischen Verfassungsfeindlichen Bestrebungen von Parteien und Terrorismus kann man sich die Grenzen ja recht fließend vorstellen.

Wann wird der tätig?

1. Wenn Straftaten drohen. Das hat mit dem Parteiverbot eher indirekt zu tun.
2. Ich bin grad gar nicht sicher, welche Institution über ein Parteiverbot entscheidet. Jedenfalls nicht die ordentlichen Gerichte, und schon gar nicht die Staatsanwaltschaft.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#765032) Verfasst am: 09.07.2007, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Zoff hat folgendes geschrieben:
Da gibt es ja aber den Generalbundesanwalt, der unter anderem für Terrorismusbekämpfung zuständig ist.
Zwischen Verfassungsfeindlichen Bestrebungen von Parteien und Terrorismus kann man sich die Grenzen ja recht fließend vorstellen.

Wann wird der tätig?

1. Wenn Straftaten drohen. Das hat mit dem Parteiverbot eher indirekt zu tun.


Wie ich ja bereits zitierte.

Zitat:
2. Ich bin grad gar nicht sicher, welche Institution über ein Parteiverbot entscheidet. Jedenfalls nicht die ordentlichen Gerichte, und schon gar nicht die Staatsanwaltschaft.


Das Bundesverfassungsericht nach § 13 BVerfGG Absatz 2
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#766195) Verfasst am: 11.07.2007, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:

2. Ich bin grad gar nicht sicher, welche Institution über ein Parteiverbot entscheidet. Jedenfalls nicht die ordentlichen Gerichte, und schon gar nicht die Staatsanwaltschaft.


Das darf jetzt nicht Dein Ernst sein, oder Traurig
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Xamanoth
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Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 7962

Beitrag(#766242) Verfasst am: 11.07.2007, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

2. Ich bin grad gar nicht sicher, welche Institution über ein Parteiverbot entscheidet. Jedenfalls nicht die ordentlichen Gerichte, und schon gar nicht die Staatsanwaltschaft.


Das darf jetzt nicht Dein Ernst sein, oder Traurig


Das ist keine Meinung, sondern eine Tatsachenfeststellung. Was stört dich daran?
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#766245) Verfasst am: 11.07.2007, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Xamanoth hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

2. Ich bin grad gar nicht sicher, welche Institution über ein Parteiverbot entscheidet. Jedenfalls nicht die ordentlichen Gerichte, und schon gar nicht die Staatsanwaltschaft.


Das darf jetzt nicht Dein Ernst sein, oder Traurig


Das ist keine Meinung, sondern eine Tatsachenfeststellung. Was stört dich daran?


Als Jurist und jemand mit Abi, muß man diese Frage auf Anhieb beantworten können.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#766254) Verfasst am: 11.07.2007, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

2. Ich bin grad gar nicht sicher, welche Institution über ein Parteiverbot entscheidet. Jedenfalls nicht die ordentlichen Gerichte, und schon gar nicht die Staatsanwaltschaft.


Das darf jetzt nicht Dein Ernst sein, oder Traurig


Das ist keine Meinung, sondern eine Tatsachenfeststellung. Was stört dich daran?


Als Jurist und jemand mit Abi, muß man diese Frage auf Anhieb beantworten können.


Er konnte doch auf Anhieb antworten, dass er es nicht weiss.

Das schaffen meist die Wenigsten richtig anzugeben.
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#766257) Verfasst am: 11.07.2007, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Xamanoth hat folgendes geschrieben:

2. Ich bin grad gar nicht sicher, welche Institution über ein Parteiverbot entscheidet. Jedenfalls nicht die ordentlichen Gerichte, und schon gar nicht die Staatsanwaltschaft.


Das darf jetzt nicht Dein Ernst sein, oder Traurig


Das ist keine Meinung, sondern eine Tatsachenfeststellung. Was stört dich daran?


Als Jurist und jemand mit Abi, muß man diese Frage auf Anhieb beantworten können.


Er konnte doch auf Anhieb antworten, dass er es nicht weiss.

Das schaffen meist die Wenigsten richtig anzugeben.


Das ist ja Richtig, was Du da sagst. Zeigt es mir doch wieder, daß vielmehr getan werden muß für die geschichtliche und politische Bildung!
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Conan
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Anmeldungsdatum: 11.11.2006
Beiträge: 738

Beitrag(#766260) Verfasst am: 11.07.2007, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Nuja, zu wissen, welche Einrichtung genau über einen Parteienverbot entscheidet, gehört nicht zum benötigten Allgemeinwissen, nicht einmal zum zu erwartenden Wissen. Wie oft passiert denn sowas mit einer in der Öffentlichkeit bekannten Partei?
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#766263) Verfasst am: 11.07.2007, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Conan hat folgendes geschrieben:
Nuja, zu wissen, welche Einrichtung genau über einen Parteienverbot entscheidet, gehört nicht zum benötigten Allgemeinwissen, nicht einmal zum zu erwartenden Wissen. Wie oft passiert denn sowas mit einer in der Öffentlichkeit bekannten Partei?


Doch! Weil daas Letzte Verfahren erst ein paar Jahre zurückliegt! Außerdem ist er Jurist!
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#766266) Verfasst am: 11.07.2007, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Conan hat folgendes geschrieben:
Nuja, zu wissen, welche Einrichtung genau über einen Parteienverbot entscheidet, gehört nicht zum benötigten Allgemeinwissen, nicht einmal zum zu erwartenden Wissen. Wie oft passiert denn sowas mit einer in der Öffentlichkeit bekannten Partei?


Doch! Weil daas Letzte Verfahren erst ein paar Jahre zurückliegt! Außerdem ist er Jurist!


Stimmt, daran sollte man sich erinnern. Aber nur an den Vorgang; die Verknüpfung hätte ich jetzt nicht so rasch hergestellt.

Sei nicht so streng ! Sonst trau ich mich bald gar nix mehr zu posten! Motzen
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#766270) Verfasst am: 11.07.2007, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Conan hat folgendes geschrieben:
Nuja, zu wissen, welche Einrichtung genau über einen Parteienverbot entscheidet, gehört nicht zum benötigten Allgemeinwissen, nicht einmal zum zu erwartenden Wissen. Wie oft passiert denn sowas mit einer in der Öffentlichkeit bekannten Partei?


Doch! Weil daas Letzte Verfahren erst ein paar Jahre zurückliegt! Außerdem ist er Jurist!


Stimmt, daran sollte man sich erinnern. Aber nur an den Vorgang; die Verknüpfung hätte ich jetzt nicht so rasch hergestellt.

Sei nicht so streng ! Sonst trau ich mich bald gar nix mehr zu posten! Motzen


Lachen
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#766274) Verfasst am: 11.07.2007, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Aber wie will den ein Jurist mal Verfassungsrichter werden, wenn er diese einfachen Dinge nnicht weiß skeptisch
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#766275) Verfasst am: 11.07.2007, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Aber wie will den ein Jurist mal Verfassungsrichter werden, wenn er diese einfachen Dinge nnicht weiß skeptisch


Hm, also wenn Du das so anführst: da würde ich doch Xamanoth gerade eine steile Karriere prognostizieren! zynisches Grinsen
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#766281) Verfasst am: 11.07.2007, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
atheist666 hat folgendes geschrieben:
Aber wie will den ein Jurist mal Verfassungsrichter werden, wenn er diese einfachen Dinge nnicht weiß skeptisch


Hm, also wenn Du das so anführst: da würde ich doch Xamanoth gerade eine steile Karriere prognostizieren! zynisches Grinsen


Das war jetzt gemein Mit den Augen rollen
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Mario Hahna
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 9607
Wohnort: München

Beitrag(#766285) Verfasst am: 11.07.2007, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

atheist666 hat folgendes geschrieben:
Aber wie will den ein Jurist mal Verfassungsrichter werden, wenn er diese einfachen Dinge nnicht weiß skeptisch


Er will nicht Verfassungsrichter werden. Außerdem: Mit einem Blick in das Gesetz, dann weiß er es.

Allerdings finde ich er ist etwas schlampig und ungenau mit seinen Antworten.

Ich habe hier nach Null Uhr auch schon einige juristische Hämmer gepostet, zB werde ich nie vergessen wie mich Kramer erfolgreich korrigierte, dass ein ein Molotowcocktail-Wurf auf einen PKW ein Verbrechen ist. Das war vielleicht eine Schande, angetrunken hatte ich übersehen, dass dies eine Brandstiftung darstellt und die eine Mindeststrafe von einem Jahr hat (

Pillepalle ) ...

Es war demütigend Traurig
_________________
Wer nichts weiß, glaubt alles.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#766292) Verfasst am: 11.07.2007, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Das war vielleicht eine Schande, angetrunken hatte ich übersehen, dass dies eine Brandstiftung darstellt


Stimmt, das ist in der Tat eine Schande. Nüchtern kann man sowas ja grad noch durchgehen lassen angesichts der Tatsache, dass es schon nach dem Auftritt des Sandmännchen geschah, aber so..

Nein
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atheist666
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 8494

Beitrag(#766355) Verfasst am: 11.07.2007, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Mario Hahna hat folgendes geschrieben:
Das war vielleicht eine Schande, angetrunken hatte ich übersehen, dass dies eine Brandstiftung darstellt


Stimmt, das ist in der Tat eine Schande. Nüchtern kann man sowas ja grad noch durchgehen lassen angesichts der Tatsache, dass es schon nach dem Auftritt des Sandmännchen geschah, aber so..

Nein


Lachen Irgendwie bringt Ihr beide mich immer wieder zum Lachen, Danke! Daumen hoch!
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