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Kreuz in der Schule in NRW!? Im richtigen Raum doch erlaubt?

 
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der_brain
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Anmeldungsdatum: 21.01.2004
Beiträge: 26
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Beitrag(#79542) Verfasst am: 22.01.2004, 18:13    Titel: Kreuz in der Schule in NRW!? Im richtigen Raum doch erlaubt? Antworten mit Zitat

Hi,
ich hätte da mal eine Frage. Ich bin momentan Azubi und gehe damit auch zur (Berufs-)Schule. Die Möglichkeit mich vom Religionsunterricht abzumelden habe ich nicht wahrgenommen, da ich ganz gezielt auch mal die atheistische Sicht der Dinge unter die Mitmenschen streuen will. Der Streit mit Christen und Gläubigen hat mir schon im Abi viel viel Freude bereitet und mit 13 Punkten auch meinen Schnitt verbessert zwinkern. Hab es zu Unizeiten fast schon vermisst, überzeugte Christen ins Stottern zu bringen

Die Klasse ist bunt gemischt, ruhrgebietstypisch (mitten in Essen) auch mit einem Anteil muslimisch geprägter Schüler, aber auch Orthodoxe sind vorhanden. Der Lehrer ist evangelischer Pfarrer und keinesfalls als Missionierer unterwegs, der Unterricht ist absolut "unchristlich", er bezieht sich nie auf "Gott" oder die Bibel, verhält sich da eher wie ein Moderator.
Nun hängt seit letzter Woche ein Poster mit einem ca 60x40cm großen Kreuz darauf direkt neben der Tafel. Geschockt

Ich sprach den Lehrer also umgehend an "müssen sie das nicht abnehmen?" er antwortete mit "nein, dies ist ein Religionsraum und dort darf auch ein Kreuz hängen".

Nun meine Frage: Hat er Recht? Ist es erlaubt in Religionsräumen in öffentlichen Schulen in NRW ein Kreuz aufzuhängen?

Der Raum wird tatsächlich nur für den Religionsunterricht genutzt, aufgrund der "Völkervielfalt" und der Konfessionsunterschiede hielte ich diese Begründung aber selbst in Bayern für angreifbar, in NRW war ich schlicht baff. Verlegen Immerhin gibt es keine Möglichkeit auf getrennten Unterricht, weder gibt es katholischen noch alternativen Unterricht. Ich grüble nun schon seit einer Woche, ob es da eine solche Beschränkung der Glaubensfreiheit im Gesetz gibt. Hoffentlich könnt ihr mir helfen.
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Zum Denken sind wenige Menschen geneigt, obwohl alle zum Rechthaben. (Schopenhauer)
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#79554) Verfasst am: 22.01.2004, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe eigentlich keinen Grund, warum während eines konfessionellen religiösen Unterrichts der Lehrer nicht auch die entsprechenden Kultgegenstände der Religion verwenden dürfe.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#79556) Verfasst am: 22.01.2004, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Übrigens: Wenn der Lehrer evangelisch ist, nimmst du an einem evangelischen Religionsunterricht teil. Nicht etwa an einem gemeinsamen. Einen gemeinsamen Religionsunterricht gibt es nicht!
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der_brain
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Anmeldungsdatum: 21.01.2004
Beiträge: 26
Wohnort: GE

Beitrag(#79593) Verfasst am: 22.01.2004, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich dachte es sei durch die bunte Mischung eher eine Art "Ethikunterricht", als Religion. Naja hilft wohl nur die Abwahl skeptisch schade eigentlich...
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#79597) Verfasst am: 22.01.2004, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

der_brain hat folgendes geschrieben:
Ich dachte es sei durch die bunte Mischung eher eine Art "Ethikunterricht", als Religion. Naja hilft wohl nur die Abwahl skeptisch schade eigentlich...


In NRW gibt es als Ersatzfach für diejenigen, die nicht am RU teilnehmen, Praktische Philosophie. Ist aber noch nicht an vielen Schulen eingeführt. Aber dann heißt es auch PP und wird von einem Lehrer mit entsprechender Fort- oder Ausbildung gelehrt.

Dieser Pfarrer hat aber die Fakultas für evangelischen Religionsunterricht. Entsprechend unterrichtet er auch Evgl. RU.

Die Schulen verwischen das gerne und versuchen auf diesem Wege ihren Lehrermangel zu beheben, indem sie nur eine konfessionelle Richtung anbieten, den Schülern und auch den Eltern dies so direkt gar nicht mitteilen und die gar nicht wissen, was denn da unterrichtet wird

Mit dem Zusatzeffekt, dass gleich auch noch Un- und Andersgläubige in den Genuss des RU kommen...

Der weltanschauliche Bereich in der Schule ist jedoch gesetzlich genau geregelt.
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#79599) Verfasst am: 22.01.2004, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.ibka.org/artikel/rundbriefe03/unterricht.html
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