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Gebetsraum für Schüler
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alex6
registrierter User



Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 750

Beitrag(#953554) Verfasst am: 12.03.2008, 15:10    Titel: Endlich: Muslimische Beträume an staatlichen Schulen Antworten mit Zitat

Sandra Dassler hat folgendes geschrieben:
Das Diesterweg-Gymnasium in Wedding muss es dem Schüler ermöglichen, außerhalb der Unterrichtszeit in der Schule sein islamisches Gebet zu verrichten.

Der Gymnasiast hatte geltend gemacht, dass er nach seinem Glauben verpflichtet sei, fünfmal am Tag zu festgelegten Zeiten zu beten, darunter auch am Mittag und Nachmittag. Die Schulleitung hatte ihm das Beten in der Schule untersagt und sich dabei auf das Neutralitätsgebot staatlicher Einrichtungen berufen. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts folgte dieser Argumentation nicht. Sie gab dem Schüler recht, der sich auf die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit berufen könne. Zu diesem Grundrecht gehöre auch die Freiheit, seinen Glauben durch Beten zu bekunden. Die Schule habe nicht darlegen können, inwiefern dadurch ihr Bildungs- und Erziehungsauftrag beeinträchtigt werde, heißt es in der Urteilsbegründung. Auch müssten Lehrer oder Mitschüler dem Gebet nicht „unentziehbar ausgesetzt“ sein: „Schließlich könne die Schule dem Schüler durch entsprechende organisatorische Vorkehrungen ein ungestörtes Beten in einem für andere nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich des Schulgeländes ermöglichen.“

Schulleiter reagierten bestürzt auf das Urteil. „Das Problem trat bei uns erstmals Mitte der 90er Jahre auf“, sagt der Leiter der Carl-von-Ossietzky-Oberschule in Kreuzberg, Gerhard Rähme: „Wir haben entsprechende Anträge immer abgelehnt.“ Zum einen sei es organisatorisch unmöglich mit dem Unterricht zu vereinbaren, weil die Gebetszeiten sich ständig ändern. Zum anderen müsse man dann Schülern anderer Religionen die gleichen Rechte einräumen. „Das ist eine Verletzung des Pluralitäts- und des Neutralitätsgebots der Schule“, sagte Rähme.

Das findet auch der bildungspolitische Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus, Özcan Mutlu: „Wenn das Urteil Bestand hat, wäre das ein gewaltiger Rückschritt für die Integration. Die Schule muss ein neutraler Ort bleiben“. Der Generalsekretär des Islamrates und stellvertretende Vorsitzende der Islamischen Föderation, Burhan Kesici, begrüßte hingegen das Urteil. Von der Bildungsverwaltung war bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu erhalten. Gegen das Urteil ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Schule-Gebetsraeume;art270,2492921


Erschreckend ist die Begründung des Linsengerichts:

JurBlog.de hat folgendes geschrieben:
Die dem Staat gebotene weltanschaulich-religiöse Neutralität ist ohnehin nicht als eine distanzierende, weltanschaulich-religiöse Bezüge strikt abweisende, sondern als eine offene und übergreifende Neutralität zu verstehen...

http://www.jurblog.de/2008/03/12/vg-berlin-schule-muss-muslimischem-schueler-gebet-in-der-schule-ermoeglichen/


D.h. der Schulhof wird demnächst zum Jahrmarkt der Götzenanbeter? "Herr Lehrer, ich bin Katholik. Wo kann ich auf dem Schulhof eine Marienkapelle aufstellen?" "Frau Lehrerin, ich bin Satanistin, darf ich meine kleine Schwester im Biologie-Labor schächten oder muß ich dazu in den Pausenraum gehen?" Bitte, nicht alles strikt abweisen, sondern immer offen-neutral bleiben...
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Heizölrückstoßabdämpfung
Hedonist
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Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17529
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#953557) Verfasst am: 12.03.2008, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte auch Altare installieren um dem fliegenden Spaghettimonster huldigen zu können.

Argh
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Ralf Rudolfy
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Anmeldungsdatum: 11.12.2003
Beiträge: 26674

Beitrag(#953561) Verfasst am: 12.03.2008, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Und mir ist unbedingt Gelegenheit zu geben, die Riten der Kirche zum Heiligen Spätburgunder zu praktizieren.
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Dadurch, daß ein Volk nicht mehr die Kraft oder Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk. (Carl Schmitt)
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Alchemist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27888
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#953563) Verfasst am: 12.03.2008, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:
Man sollte auch Altare installieren um dem fliegenden Spaghettimonster huldigen zu können.

Argh


Scheiße, ich hatte nach dem Lesen des ersten Postings exakt den gleichen Gedanken!
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gollrich
superheftig general



Anmeldungsdatum: 06.12.2007
Beiträge: 1098
Wohnort: Mannheim

Beitrag(#953567) Verfasst am: 12.03.2008, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

hmm mist ich muss mich umbedingt mal über das FSM informieren, ich dachte ich huldige es am besten mit einer ordentlichen Portion Pasta mit Pesto etwas Pramesan und einem guten Rotwein ...
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Laizist
registrierter User



Anmeldungsdatum: 18.12.2006
Beiträge: 487

Beitrag(#953568) Verfasst am: 12.03.2008, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Jaja, nur zu, so werden die Leute vielleicht irgendwann merken dass ein weltanschaulich neutralerer Statt doch ganz gut wäre. Mit den Augen rollen
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boomklever
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Anmeldungsdatum: 25.07.2006
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Beitrag(#953574) Verfasst am: 12.03.2008, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Da sieht man mal wieder die Vorzuege des IPU (bbhhh). Ueber eine unsichtbare Statue ihr zu Ehren wuerde sich wohl niemand aufregen. Sehr glücklich
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Heizölrückstoßabdämpfung
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Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17529
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Beitrag(#953575) Verfasst am: 12.03.2008, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

edderkopp hat folgendes geschrieben:
Da sieht man mal wieder die Vorzuege des IPU (bbhhh). Ueber eine unsichtbare Statue ihr zu Ehren wuerde sich wohl niemand aufregen. Sehr glücklich


Klar, man muss doch einen Platz/Sockel dafür zur Verfügung stellen Auf den Arm nehmen
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Chinasky
dirty ol' man



Anmeldungsdatum: 27.03.2006
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Beitrag(#953578) Verfasst am: 12.03.2008, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Mich hat dieser Teil der Urteilsbegründung eigentlich überzeugt:

Zitat:
Die Schule habe nicht darlegen können, inwiefern dadurch ihr Bildungs- und Erziehungsauftrag beeinträchtigt werde, heißt es in der Urteilsbegründung.


Wie würdet Ihr denn das Argument kontern, daß die Religionsfreiheit beinhalte, daß man seinen Glauben durch Gebete bekundet?

Ich sähe hier eigentlich nur eine Alternative: Die Schule frei von jeglicher Art weltanschaulicher Bekenntnisse zu machen. Entsprechend: Keine Kreuze in Klassenzimmern, kein konfessioneller Religionsunterricht usw. usf.. Ansonsten halte ich die Gleichbehandlung schon für eine wichtige Angelegenheit, und die Beispiele wie das Schächten der Schwester, das Aufstellen eines FSM-Altars oder einer Marienkapelle sind schlecht gewählt.

Das Sich-Ausbreiten der Religiösität an Schulen halte ich ebenfalls für sehr bedenklich und von meinem Standpunkt ist es auch ärgerlich, daß das Gericht hier so entschied. Aber nach meinem Rechtsempfinden hätte es kaum anders entscheiden können. Eine Kammer, in welcher einzelne Schüler ihre Gebetsteppiche (während der Pausen!) ausbreiten können, sollte sich an jeder Schule organisieren lassen. An meinem Gymnasium gab es eine freiwillige christliche Plattdeutsch-AG, also irgendwelche Freaks, die sich auf Platt über Jesus unterhielten - und die bekamen problemlos einen entsprechenden Raum zur Verfügung gestellt.
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Zuletzt bearbeitet von Chinasky am 12.03.2008, 15:28, insgesamt einmal bearbeitet
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boomklever
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Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 11112
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#953579) Verfasst am: 12.03.2008, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:
edderkopp hat folgendes geschrieben:
Da sieht man mal wieder die Vorzuege des IPU (bbhhh). Ueber eine unsichtbare Statue ihr zu Ehren wuerde sich wohl niemand aufregen. Sehr glücklich


Klar, man muss doch einen Platz/Sockel dafür zur Verfügung stellen Auf den Arm nehmen

Ja soviel wird ja wohl noch drin sein! Das sind immerhin meine religiösen Rechte. zwinkern
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Heizölrückstoßabdämpfung
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Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 17529
Wohnort: Stralsund

Beitrag(#953586) Verfasst am: 12.03.2008, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Chinasky hat folgendes geschrieben:
Mich hat dieser Teil der Urteilsbegründung eigentlich überzeugt:

Zitat:
Die Schule habe nicht darlegen können, inwiefern dadurch ihr Bildungs- und Erziehungsauftrag beeinträchtigt werde, heißt es in der Urteilsbegründung.


Wie würdet Ihr denn das Argument kontern, daß die Religionsfreiheit beinhalte, daß man seinen Glauben durch Gebete bekundet?


IMO scheitert es an der Umsetzbarkeit.

Zitat:
Schließlich könne die Schule dem Schüler durch entsprechende organisatorische Vorkehrungen ein ungestörtes Beten in einem für andere nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich des Schulgeländes ermöglichen.“


Der eine braucht nur einen Teppich, ich brauche für mein Spaghettimostergebet halt einen Alter und Buddhisten eine Buddhastatue usw. usf. Wo soll das alles platziert werden? Von daher ist die logische Konsequenz:

Zitat:
Die Schule frei von jeglicher Art weltanschaulicher Bekenntnisse zu machen. Entsprechend: Keine Kreuze in Klassenzimmern, kein konfessioneller Religionsunterricht usw. usf..

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alex6
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 750

Beitrag(#953594) Verfasst am: 12.03.2008, 15:44    Titel: Schlechte Beispiele Antworten mit Zitat

Chinasky hat folgendes geschrieben:
Mich hat dieser Teil der Urteilsbegründung eigentlich überzeugt:

Zitat:
Die Schule habe nicht darlegen können, inwiefern dadurch ihr Bildungs- und Erziehungsauftrag beeinträchtigt werde, heißt es in der Urteilsbegründung.


Wahrscheinlich geht es nicht anders. Der Staat kann dem Schüler sein Verhalten nicht "en detail" vorschreiben und wer will schon von außen beurteilen, was eine religiöse Handlung ist und was eine weltanschaulich neutrale Marotte. Kritisch wird es, wenn die Schule einen Gebetsraum einrichten soll. Vielleicht sogar (so ist es bei vielen, aber nicht allen, muslimischen Gemeinden Brauch) geschlechtergetrennt. Der Betraum wurde vom Gericht als möglicher Kompromis vorgeschlagen, weil die Schule sich beklagte, das schulöffentliche Gebet störe.

Chinasky hat folgendes geschrieben:
Ich sähe hier eigentlich nur eine Alternative: Die Schule frei von jeglicher Art weltanschaulicher Bekenntnisse zu machen. Entsprechend: Keine Kreuze in Klassenzimmern, kein konfessioneller Religionsunterricht usw. usf.. Ansonsten halte ich die Gleichbehandlung schon für eine wichtige Angelegenheit, und die Beispiele wie das Schächten der Schwester, das Aufstellen eines FSM-Altars oder einer Marienkapelle sind schlecht gewählt.


Zugegeben.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#953598) Verfasst am: 12.03.2008, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Chinasky hat folgendes geschrieben:
Mich hat dieser Teil der Urteilsbegründung eigentlich überzeugt:

Zitat:
Die Schule habe nicht darlegen können, inwiefern dadurch ihr Bildungs- und Erziehungsauftrag beeinträchtigt werde, heißt es in der Urteilsbegründung.


Ganz einfach: Die Schule hat nur beschränkte Ressourcen. Wenn sie es damit schafft, jedem die gleichen Möglichkeiten zu bieten: Gerne!

Nun muß sie aber wirklich jeder (Pseudo-)Religion wenigstens einewn Raum zur Verfügung stellen, oder den Raum für alle Arten des Gebets offen halten.

Viel Spass ...
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#953613) Verfasst am: 12.03.2008, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Leute, das Gericht hat NICHT entschieden, daß ein Betraum eingeführt werden MUSS. Es hat entschieden, daß man nicht außerhalb des Unterrichts am Beten gehindert werden darf. Nur wenn der Schule das ÖFFENTLICHE Beten so auf den Sack geht, daß es privat gemacht werden muß, dann SOLLEN sie gefälligst einen separaten Raum dafür einrichten.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#953620) Verfasst am: 12.03.2008, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Leute, das Gericht hat NICHT entschieden, daß ein Betraum eingeführt werden MUSS. Es hat entschieden, daß man nicht außerhalb des Unterrichts am Beten gehindert werden darf. Nur wenn der Schule das ÖFFENTLICHE Beten so auf den Sack geht, daß es privat gemacht werden muß, dann SOLLEN sie gefälligst einen separaten Raum dafür einrichten.


Oh, peinlich ....

wobei dann die Schule ja noch viel schlimmer handelt, indem sie den Schülern vorschreibt, was sie in der Pause zu tun haben!
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DeHerg
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Anmeldungsdatum: 28.04.2007
Beiträge: 6525
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Beitrag(#953624) Verfasst am: 12.03.2008, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Heizölrückstoßabdämpfung hat folgendes geschrieben:
Der eine braucht nur einen Teppich, ich brauche für mein Spaghettimostergebet halt einen Alter und Buddhisten eine Buddhastatue usw. usf. Wo soll das alles platziert werden?
einmal rings um den Schulhof, da hat dann jede Rel. seinen eigenen Altar(wie auf nem Jahrmarkt).Gut der Rastafaristand müsste wahrscheinlich aufgrund hoher Nachfrage recht schnell auf die Dreifache Größe ausgebaut werden.
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Chinasky
dirty ol' man



Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 1257
Wohnort: Hoher Norden

Beitrag(#953679) Verfasst am: 12.03.2008, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:
Leute, das Gericht hat NICHT entschieden, daß ein Betraum eingeführt werden MUSS. Es hat entschieden, daß man nicht außerhalb des Unterrichts am Beten gehindert werden darf. Nur wenn der Schule das ÖFFENTLICHE Beten so auf den Sack geht, daß es privat gemacht werden muß, dann SOLLEN sie gefälligst einen separaten Raum dafür einrichten.


Ich denke, rein praktisch wird es halt die Frage sein, was man unter "auf den Sack gehen" versteht. Man stelle sich vor, wie in einer "Sozialier-Brennpunkt"-Schule während der Pausen auf einmal zehn, zwanzig Leute auf dem Pausenhof ihr Schwänzchen-in-die-Höh-Manöver ausführen. Es gibt ja innerhalb der Schülerschaft gewisse gruppendynamische Möglichkeiten. Eine wäre, daß kleinere Jungs aus Muslim-Familien sich animiert fühlen könnten, mitzumachen - und bald hat man statt zehn emporgehobenen Hinterteilen achtzig davon mitten in der Aula. Es könnte sein, daß es zu Spötteleien seitens der weniger Frommen und dann zu gewalttätigen Eskalationen kommt. Hier muß dann auch die Schulleitung überlegen, wie sie mit solchen Eventualitäten umgeht. So oder so dürfte dieses Gerichtsurteil zu einigem Kopfzerbrechen in so einigen Schulleitungen führen, denn man darf gewiß sein, daß das Urteil in den interessierten islamischen Kreisen schnell bekannt wird.

Nun kann man überlegen, ob man einer zunehmenden Islamisierung zumindest einiger Schulen zuschauen möchte, oder ob man sich mal grundsätzlichere Gedanken über Religion in der Schule macht. Bin gespannt, wie hier gerade die cdu-geführten Landesregierungen es mit dem Prinzip, daß vor dem Recht alle gleich sind, halten werden. Einerseits die Kinder zu einem Respekt vor dem Glauben erziehen wollen, andererseits aber islamische Gebete verhindern in der Schule - so geht das nicht zusammen.

Hier kollidieren ohnehin unterschiedliche Rechtsgüter miteinander: Das Recht der Kinder auf Bildung und freie Persönlichkeitsentfaltung auf der einen, das Erziehungsrecht und die Religionsfreiheit der Eltern auf der anderen Seite. Was passiert, wenn Schulen sich weigern (oder sogar gesetzlich dazu verpflichtet werden), den Kids das Beten auf dem Schulgelände zu gestatten, und die Eltern sich daraufhin weigern, ihre Kinder weiter an diese Schulen gehen zu lassen? Werden dann die Sprösslinge der entsprechenden Gläubigen zukünftig mit dem Polizeiauto zur Schule chauffiert? Wie verfährt man, wenn es sich nicht mehr um skurrile Einzelfälle handelt wie z.B. bei den Ultra-Christen, die ihre Kinder zuhause unterrichten wollen, sondern wenn sich solche Fälle in zehntausendfacher Form häufen?

Der Kulturkampf beginnt in der Bildungspolitik. Und leider wird er zwischen den die Regierungspolitik in den wichtigsten Ländern bestimmenden CDU-Christen und den reaktionären Muslimen stattfinden, und dabei wird kaum die Vernunft siegen, sondern nur der Rechtstaat Schaden nehmen können.
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GermanHeretic
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Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#953683) Verfasst am: 12.03.2008, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Chinasky hat folgendes geschrieben:
Es könnte sein, daß es zu Spötteleien seitens der weniger Frommen und dann zu gewalttätigen Eskalationen kommt. Hier muß dann auch die Schulleitung überlegen, wie sie mit solchen Eventualitäten umgeht. [...]
Nun kann man überlegen, ob man einer zunehmenden Islamisierung zumindest einiger Schulen zuschauen möchte, oder ob man sich mal grundsätzlichere Gedanken über Religion in der Schule macht. [...]
Hier kollidieren ohnehin unterschiedliche Rechtsgüter miteinander: Das Recht der Kinder auf Bildung und freie Persönlichkeitsentfaltung auf der einen, das Erziehungsrecht und die Religionsfreiheit der Eltern auf der anderen Seite. [...]
Der Kulturkampf beginnt in der Bildungspolitik.

Nun, ich wäre ja glatt dafür, für Moslems ein weiteres gesetzliches Privileg einzurichten: Befreiung von der Schulpflicht.
Schon hätten wir keine Probleme mehr mit Würstchen oder Schwimmunterricht an den Schulen.
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Chinasky
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
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Wohnort: Hoher Norden

Beitrag(#953701) Verfasst am: 12.03.2008, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

GermanHeretic hat folgendes geschrieben:

Nun, ich wäre ja glatt dafür, für Moslems ein weiteres gesetzliches Privileg einzurichten: Befreiung von der Schulpflicht.
Schon hätten wir keine Probleme mehr mit Würstchen oder Schwimmunterricht an den Schulen.


Sehr glücklich
Als Gag lass ich das mal durchgehen. Ernstgemeint kann es nicht sein, denn hier würde es sich nicht um ein Privileg, sondern um eine Beschneidung der Rechte der Kinder handeln.
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AXO
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
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Beitrag(#953733) Verfasst am: 12.03.2008, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Muslimische Beträume an staatlichen Schulen


Pillepalle
Und wenn ich in ein anderes Land auswandere muß ich mir auch Gedanken machen ob dort die Möglichkeit
besteht privaten, persönlichen Neigungen nachzugehen auf welche ich nicht verzichten möchte.
Geht das nicht, halt ich mich fern - ganz einfach.
Die einzige Konsequenz aus solchen Forderungen sollte sein endlich auch den Religionsunterricht
aus staatlichen Schulen zu verbannen, damit von staatlicher Seite gerechte Chancengleichheit aller
Glaubens - und Nichtglaubenbekenntnisse ermöglicht wird.
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pewe
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Anmeldungsdatum: 20.01.2008
Beiträge: 3377

Beitrag(#953753) Verfasst am: 12.03.2008, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Schlimm genug, dass Christen nichts unversucht lassen, um Einfluß auf schulische Belange zu nehmen.

Im Fernsehen habe ich eine Sendung über ein christliches Paar gesehen, denen die deutsche Gesellschaft zu wenig christlich geprägt ist und nach Amerika auswanderten. Hut ab - weiter so.

Sollte der Vollzug ritueller Handlungen in staatlichen Institutionen ein so wichtiges Anliegen sein, würde ich diejenigen, die so etwas forden bitten, sich ein anderes Land zu suchen.
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Botschafter Kosh
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Anmeldungsdatum: 26.11.2007
Beiträge: 3972

Beitrag(#953802) Verfasst am: 12.03.2008, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.ursulinenrealschule-koeln.de/weihe.htm
http://www.canisius.de/schulprofil/schulseelsorge/kapelle.html
http://www.cojobo.net/schulseelsorge/wann_sind_schulgottesdienste/dateien/schulmessplan.pdf

Das sind für mich fettere Happen.

mfg Kosh
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alex6
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 750

Beitrag(#953940) Verfasst am: 13.03.2008, 01:18    Titel: Kommentare in Tagesspiegel und taz Antworten mit Zitat

Der liberale Tagesspiegel und die alternative taz kommentieren die Gerichtsentscheidung naturgemäß gegensätzlich. Der Tagesspiegel sieht die weltanschauliche Neutralität der Schule gefährdet:

Tagesspiegel hat folgendes geschrieben:
Gerade im Kopftuchstreit hat der Berliner Senat eine unaufgeregt-kluge Regelung gefunden: Er fordert Neutralität im Umgang mit religiösen Symbolen von den Angehörigen aller Konfessionen. Das hat in einem früher mal christlichen Land etwas Geschichtsvergessenes – aber nur so kann eine liberale, freie Gesellschaft funktionieren: Freiheit auch als Freiheit von der Belästigung durch religiöse Symbole.
...
Aber wer eine öffentliche Schule besucht, sollte davon ausgehen, dass die Schule neutral ist. Sonst ist er auf der falschen Schule.

http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/Betraeume;art141,2493652


Die taz sieht in der Kritik am Urteil Kreuzzugsmentalität:

taz hat folgendes geschrieben:
Da ist sie wieder - die Kreuzzugsatmosphäre, die so oft die Debatte über das Zusammenleben von muslimischer Minderheit und sonst wie religiöser oder nicht religiöser Mehrheitsgesellschaft behindert.
...
Wer aus dem Antrag eines 14-jährigen muslimischen Schülers auf ungestörte und nicht störende Religionsausübung das Schreckensbild entwirft, dass Schulstunden bald den islamischen Gebetszeiten zu folgen hätten, gießt ebenso Öl ins Feuer der Integrationsdebatte wie der, der in dem Beschluss einer Schule, Deutsch zur Umgangssprache zu machen, ein Verbot aller anderen Sprachen sieht.

http://www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/1/kluger-kompromiss/?src=SE&cHash=9b9fca7125


In der gleichen Zeitung äußern sich allerdings Betroffene entsetzt:

taz hat folgendes geschrieben:
SchulleiterInnen befürchten, dass daraus auch für andere Schulen die Pflicht zur Einrichtung eines muslimischen Gebetsraumes erwachsen könne. "Mit Entsetzen" habe er den Beschluss zur Kenntnis genommen, sagt Rainer Völkel, Leiter des Robert-Koch-Gymnasiums in Kreuzberg. 93 Prozent seiner SchülerInnen sind nichtdeutscher Herkunft, die meisten Muslime. "Wir haben ohnehin das Problem, dass Schüler, die während der Fastenzeit essen oder trinken, gemobbt werden", so Völkel.

http://www.taz.de/regional/berlin/aktuell/artikel/1/keiner-will-gebetsecken-fuer-schueler/?src=SE&cHash=94fe63b8ec
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#954094) Verfasst am: 13.03.2008, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Chinasky hat folgendes geschrieben:
GermanHeretic hat folgendes geschrieben:

Nun, ich wäre ja glatt dafür, für Moslems ein weiteres gesetzliches Privileg einzurichten: Befreiung von der Schulpflicht.
Schon hätten wir keine Probleme mehr mit Würstchen oder Schwimmunterricht an den Schulen.

Sehr glücklich
Als Gag lass ich das mal durchgehen. Ernstgemeint kann es nicht sein, denn hier würde es sich nicht um ein Privileg, sondern um eine Beschneidung der Rechte der Kinder handeln.

Das Privileg für einen ist immer eine Rechtebeschneidung für einen anderen. Kommt nur darauf an, aus welcher Warte man das sieht.
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soulreaver
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Anmeldungsdatum: 08.11.2007
Beiträge: 649

Beitrag(#954186) Verfasst am: 13.03.2008, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn Religionen praktiziert werden dürfen, sollte das für Nicht-Religionen wie den Atheismus genauso gelten. Toleranz - nicht Akzeptanz - der Religion sollte dabei natürlich wichtig sein. Aber wenn eine Gruppe von Christen, Buddhisten oder Muslimen zu ihren Hirngespinsten beten wollen, dann können ja auch Atheisten in den Pausen Vorträge abhalten über die Nichtexistenz Gottes und die blutige Geschichte der Religion. Mal schauen, ob dann immer noch viele Jugendliche der Religion hinterherlaufen.
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AXO
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 10105
Wohnort: Thüringen

Beitrag(#954375) Verfasst am: 13.03.2008, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

AXO hat folgendes geschrieben:

Die einzige Konsequenz aus solchen Forderungen sollte sein endlich auch den Religionsunterricht
aus staatlichen Schulen zu verbannen, ....


tja - die Politik scheint das wohl erheblich anders zu sehen ->>> Schäuble und Muslime einig - Deutscher Islamunterricht

da fällt einem echt nix mehr zu ein Mit den Augen rollen
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VT_340
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Anmeldungsdatum: 08.06.2006
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Wohnort: Essen

Beitrag(#954424) Verfasst am: 13.03.2008, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Während der Fastenzeit weniger Hausaufgaben und Unterricht für Muslime, Gebetspausen während dem Unterricht... was wohl als nächstes kommt?

Damit bekommt man als Muslim klar Privilegien zugeschoben, die ich als z.B als Konfessionsloser nicht genießen kann. Daher werde ich durch die Nicht-Mitgliedschaft einer Religion benachteiligt. Das verstößt nicht gegen jenes Gesetzt auf das sich hier berufen wird?

Wäre ich Kettenraucher würde schnell zum Islam konvertieren und mir dann ne Zichte anzuzünden während meine Glaubensbrüder der körperlichen Ertüchtigung auf einem Stück ausgerollen Zwirn nachgehen. Spitze!

Bei mir gab es schon Stress wenn ich mal während dem Unterricht pinkeln gehen wollte, und das musste ich nun nicht 5 mal am Tag sondern nur manchmal.

Edit: Kopftuchverbot für Lehrer wegen der staatl. neutralität und auf der anderen Seite Islamunterricht?
Im normalen Religionsunterricht kann man den Blagen wenigstens noch die schleimige Jesus liebt dich Nummer eintrichtern.. aber was gibt man den Heranwachsenden für Werte mit auf den Weg wenn man sie an den Islam heranführt?

Gruss

Alex
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Alice
wundert sich



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Beitrag(#954465) Verfasst am: 13.03.2008, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

VT_340 hat folgendes geschrieben:
Während der Fastenzeit weniger Hausaufgaben und Unterricht für Muslime, Gebetspausen während dem Unterricht [...]


Wo gibt es das? Hast Du einen Link dazu? Ich dachte, es geht in diesem Thread darum, ob ein Schüler während der Pause - nicht in einem speziellen Raum - beten darf. Meiner Meinung nach geht es andere nichts an, ob ich in der Pause auf dem Schulhof Gymnastikübungen mache, Autogenes Training oder Gebete verrichte... Der Schüler, der vor dem VG geklagt hat, verlangt doch gar keinen Betraum? skeptisch

Dass es Mobbing gegen Schüler gibt, die während des Ramadan essen oder trinken, halte ich für ein sehr ernsthaftes Problem. Ich sehe aber nicht, dass man dieses Problem durch ein striktes Gebetsverbot in der Schule irgendwie lindert. Am Kopf kratzen
_________________
<center>Das ist eines der wohl tragischsten Missverständnisse unserer Zeit: Wir glauben, wenn etwas zweifelsfrei als falsch bewiesen ist, müsse das Gegenteil richtig sein.
(Salvador de Madariaga y Rojo)</center>
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VT_340
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Beitrag(#954534) Verfasst am: 13.03.2008, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Hier geht es um das Thema Ramadan und Hausaufgaben.

Zitat:

..sei es organisatorisch unmöglich mit dem Unterricht zu vereinbaren, weil die Gebetszeiten sich ständig ändern


Offensichtlich geht es also nicht nur darum einen Raum zum Beten zu schaffen, was weniger das Problem wäre, weil, wie du schon sagtest, es jedem selber überlassen bleibt wie er seine Pasuenzeit gestaltet, sondern um Gebete während der Unterrichtszeit.

Gruss

Alex
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Beitrag(#954676) Verfasst am: 14.03.2008, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist einfach unglaublich, dass ein solches Betreben auch nur angehört wird. Dann auch noch von Schäuble. Die Perversion dieser Entscheidung ist so offensichtlich, dass es weh tut. Wo kann man ein Beschwerdeschreiben hinschicken? Massenprotest? Hat schon jemand was organisiert?

Statt sich den Herausforderungen einer globalen Gesellschaft zu stellen und unsere Kinder mit bestmöglicher Bildung auszustatten, müssen diese in der Schule immer mehr mit bildungsfeindlichen Sachen sinch rumschlagen.

Ich persönlich habe nichts gegen einen Ethikunterricht - jede Form von Religiösität hat aber in Schulen nichts verloren.
_________________
zwinkern Torsten - der Verzweifler

Er singt meine Meinung -> http://www.youtube.com/watch?v=d5YrB7TpT1Y
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