Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: |
Bei uns, in unserem Betrieb, werden die Verdienstabrechnungen (Lohn, Briefumschlag mit Fenster) durch mehrere Hände geleitet, um dann meistens von anderen Beschäftigten dem jeweiligen Beschäftigten ausgehändigt zu werden.
Ist diese Praxis eigentlich vom Datenschutz her (immerhin stehen da ja Anschrift der Beschäftigten) rechtens? |
Poldi hat folgendes geschrieben: | ||
Kommt drauf an, was man durch das Fenster des Umschlags sieht |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: | ||||
Name und Anschrift (Straße, PLZ, Wohnort). |
Poldi hat folgendes geschrieben: | ||||||
Na, warum sollte es dann ein Datenschutzproblem geben ? Ohne Name und Anschrift bekommst du deine Abrechnung irgendwie schlecht, oder ? |
Nordseekrabbe hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Richtig, aber muß dass im Betrieb durch tausend Hände gehen? Kann das nicht auch per Post geschehen - außerdem, was, wenn bei mir demnächst gegeben... ich ausserhäusig arbeiten werde? |
Svea hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Ich kenn das auch nur so...aber ich glaub du musst dir keine sorgen machen...da müsste ja einer dann echt so dreist sein, und den Umschlag aufreißen.. |
Zitat: |
Online-Marketing
Das Aus für ganze Geschäftszweige kann die DSGVO im Onlinemarketing bedeuten. Denn die Branche verdient ihr Geld im Netz vor allem mit personalisierter Werbung durch sogenannte Targetingstrategien. ... „Danach sollen Cookies und die Erstellung von Nutzerprofilen nur mit vorheriger Einwilligung erlaubt sein“, erklärt Rebekka Weiß, Referentin für Datenschutz beim Branchenverband Bitkom. Eine einfache Einwilligung per einmaligem Mausklick, wie sie sich viele Webseiten zurzeit für Cookies einholen, genüge dabei nicht. |
Zitat: |
Fotografen
Eigentlich muss jede Person, die ein Fotograf ablichtet, ihre Zustimmung dazu geben. Nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) galten aber bisher einige wichtige Ausnahmen für Presse- und Kunstwerke: Fängt der Fotograf zum Beispiel den Kölner Dom ein und ein Tourist ist zufällig mit auf dem Bild, gilt er lediglich als „Beiwerk“ – ein Einverständnis ist dann nicht nötig. Ähnliches galt bisher für Gruppenfotos von öffentlichen Veranstaltungen und Demonstrationen. Mit der DSGVO könnte das hinfällig sein. Könnte – denn auch hier ist die Rechtslage noch unklar. |
Zitat: |
Vereine
Panik herrscht gerade auch bei vielen Vereinen. Denn die DSGVO gilt für sie ebenso wie für jedes Unternehmen – nur war das vielen lange nicht bewusst. 600.000 eingetragene Vereine und schätzungsweise zwei Millionen nicht eingetragene seien betroffen(...) ... Seit Mitte 2017 habe sich ihr Team intensiv mit der DSGVO auseinandergesetzt, sie selbst habe das drei intensive Monate Arbeit gekostet. Eine der größten Herausforderung sei dabei die Bestellung eines unabhängigen Datenschutzbeauftragten gewesen, wie die DSGVO es für alle Organisationen fordert, bei denen mehr als zehn Personen mit Datenaufnahme oder -verwaltung beschäftigt sind. |
Zitat: |
Banken
Einkommen, Beschäftigung, Schulden – Banken verwalten extrem sensible Daten. ... Für Kunden ändere sich vor allem eins: die Transparenz werde erhöht. |
schtonk hat folgendes geschrieben: |
...
Summa summarum siehts so aus, als sei die DSGVO zumindest partiell schlecht durchdacht, dass aber viele Betroffene es versäumt haben, sich rechtzeitig Gedanken darüber zu machen, welche Konsequenzen sie für sie hat. |
sponor hat folgendes geschrieben: | ||
Waren halt auch erst ZWEI JAHRE, seit denen die DSGVO schon gilt. |
output generated using printer-friendly topic mod. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde