Zitat: |
Der Magistrat der Stadt Homberg (Ohm) teilt im Schreiben vom 29.09.2014 und im Telefonat vom 30.09.2014 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage Auflagen und Mängel: Derzeit läuft ein ordnungsbehördliches Verfahren nach BauGB zur Entsorgung des Bauschutts und Abriss der restlichen Bebauung. Das Objekt befindet sich teilweise im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und teilweise im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung teilweise als Allgemeines Wohngebiet. Das Objekt steht unter Denkmalschutz. Das Grundstück befindet sich nicht im Sanierungsgebiet. Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen liegen dem Amt nicht vor, es wird aber darauf hingewiesen, dass sich im Objekt noch ein Öltank und Stroh befinden. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2014/ 2015 keine an. |
output generated using printer-friendly topic mod. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde