Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: |
Quelle: eigener Beitrag aus dem Clubraum
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=2072866#2072866 Unabhängig von der Verfassungsdiskussion möchte ich noch den folgenden Gedanken einbringen (bin gerade in verquaster Stimmung, hoffe mich aber doch verständlich auszudrücken): Der Bundeswehrsoldat im Kampfflieger ist nach meinem Dafürhalten im 'aktiven' Einsatz (das heißt im betätigen seiner Waffe(n)) eben nicht mehr seinem 'Gewissen' verpflichtet - sondern einzig allein dem Befehl seines Vorgesetzten. |
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: |
Gerade ein Kampfpilot ist schließlich Herr über die Bordraketen und damit auch Herr über Massenvernichtungswaffen. Wenn dieser also nun meint, er müsse gegen den Befehl des Vorgesetzten handeln, und seine Waffen einsetzten, im Rahmen seiner begrenzten Möglichkeiten (denn schließlich ist ja der Pilot nicht über alle Einzelheiten des Falles informiert, in seiner Kabine bekommt er vielleicht mit, wie eventuell sich Alternativen auftuen (z.B. ein zufällig an Bord befindlicher Skymarschall gelangt in die Kabine, es gelingt doch irgendwie, den Attentäter umzudrehen, etc., etc.),
dann handelt dieser eigenmächtig und selbst terroristisch. Ein Beispiel: Wenn wir den Piloten ungestraft davon kommen lassen, dann ist das ein Freibrief nicht nur für autonomes Handeln im Sinne des negativen Waffeineinsatzes (der Verweigerung), sondern auch des positiven Waffeneinsatzes. Nehmen wir an, der amerikanische Präsident besucht uns - vielleicht wie vor ca 11 Jahren Georg Bush Jr., und ein Pilot X ist mit seinem Kampfjet zum Schutz des Luftraumes abgestellt. Er beschließt aber, nicht den Luftraum zu schützen, sondern eine Rakete auf die Empfangslokalität des Präsidenten zu schießen. Schließlich zündelt dieser schon in Afghanistan und dem Irak, und wer weiß, was dieser noch alles ausheckt. Oder aber, Diktator Mumbumba (im Lande Bubu) ist als Staatsgast eingeladen, ein paar H&K Gewehr, Leopards und flotte U-Boote für sein terroristisches Regime zu kaufen, und unser Pilot X hat gerade schlimme Nachrichten aus Mumbumbas finsteren Reich gehört - beschließt, diesen nicht zu schützen, sondern ihn mit allen anderen anwesenden mit einer Rakete wegzublasen (klingt freundlich), damit das Volk von Bubu wieder frei ist. Wo nämlich sind denn die Grenzen des Gewissenskillers, vielleicht rettet ein kleiner Massenmord mit Rakete auf einen Staatsgast mehr Leben, als eben bei so einem Fußballspiel mit drauf fallendem Flugzeug. Wollen wir wirklich einem Piloten X die Entscheidungsfreiheit zum positiven Einsatz von Waffen überlassen, und ihn freisprechen. Und was, wenn es dann nicht nur ein Soldat ist, sondern mehrere - gut gemeinte Militärregime die sich im Übergang einrichten bis auf Jahrzehnte gibt es ja auch noch in unserer Zeit. Um auf die Flugzeugstorry des Terrorstückes zurückzukommen, der Pilot hätte für mich jederzeit das Gewissensrecht gehabt, es abzulehnen die Rakete auf ein Passagierflugzeug zu schießen, aber eben nicht umgekehrt, die Waffen gegen den Befehl einzusetzen. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Im konkreten Fall kann die piloteneigenschaft keinen Unterschied machen.
Das Schuldprinzip folgt aus der Menschenwürde (die ansonsten im Film völlig falsch bzw. missverständlich dargelegt wurde). Wenn ein "übergesetzlicher Notstand" angenommen wird, greift dieser sowohl bei Soldaten als auch Zivilisten. Andererseits zeigt dein Beispiel welche absurden Blüten die Anerkenntnis dieses Rechtsinstitut treiben kann. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Bist Du Dir sicher, dass das Konstrukt der Menschenwürde in der Beurteilung der persönlichen Tat, die aus diesem hier hergestellten Dilemma resultiert, überhaupt sinnvoll ist? Es war auf jeden Fall sinnvoll, als der Staat über allgemeine Regeln sinnierte, wie in einem solchen Fall zu handeln sei. |
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: |
Um auf die Flugzeugstorry des Terrorstückes zurückzukommen, der Pilot hätte für mich jederzeit das Gewissensrecht gehabt, es abzulehnen die Rakete auf ein Passagierflugzeug zu schießen, aber eben nicht umgekehrt, die Waffen gegen den Befehl einzusetzen. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Da befindest Du dich juristisch noch im III Reich. Seit die Soldaten Staatsbürger in Uniform sind, sind sie auch persönlich dafür verantwortlich, was sie tun oder nicht tun. So dürfen sie z.B. keine rechtswidrigen Befehle ausführen. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Außerdem gibt es Situationen, in denen Befehle unwirksam werden. Um mal einen einfacheren Fall zu konstruieren: Soldaten sollen irgendwo patroullieren, haben aber die Auflage, auf keinen Fall Schusswaffen einzusetzen. Dann kommt jemand erkennbar mit Sprenggürtel auf sie zu und hält auf Zuruf nicht an. Er wird deshalb erschossen. Es wird eine Untersuchung geben, die feststellen wird, dass der Soldat in Notwehr gehandelt hat und deshalb nicht zu belangen ist. Ein Befehl, der dazu führt, dass ich mich umbringen lassen soll, ist unwirksam. |
diskordianerpapst hat folgendes geschrieben: |
Diese Fälle sind vergleichsweise einfach. Während der (kurzen) Wachausbildung tauchen regelmässig Fragen mit echtem Dilemma auf, meiner Erfahrung nach wird man als Soldat damit allein gelassen. Was nach welchem Gesetz oder Dientsvorschrift erlaubt oder verboten ist wird sich für den Soldaten im Zweifel erst hinterher herausstellen. Da helfen auch die verkleisternden "Staatsbürger in Uniform", "Innere Führung" und sonstige Konzepte nicht viel weiter. |
sponor hat folgendes geschrieben: |
Ich kann, wie auch schon eine andere Nutzerin im anderen Thread, wirklich sehr das Lesen von Thomas Fischers Kolumne zu exakt diesem Film empfehlen. Der Mann kennt sich da besser aus als irgendwer in diesem Forum, sag ich mal dreist. |
diskordianerpapst hat folgendes geschrieben: | ||
...
Diese Fälle sind vergleichsweise einfach. Während der (kurzen) Wachausbildung tauchen regelmässig Fragen mit echtem Dilemma auf, meiner Erfahrung nach wird man als Soldat damit allein gelassen. Was nach welchem Gesetz oder Dientsvorschrift erlaubt oder verboten ist wird sich für den Soldaten im Zweifel erst hinterher herausstellen. Da helfen auch die verkleisternden "Staatsbürger in Uniform", "Innere Führung" und sonstige Konzepte nicht viel weiter. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Die können auch nicht viel weiter helfen - ein Dilemma ist ein Dilemma ist ein Dilemma. (ot @Er_Win: Und wieder haben wir ein Zitat ohne Herkunftsangabe) ... |
Code: |
http://www.kath-info.de/abschuss.html |
JuergenPB hat folgendes geschrieben: | ||
P. E. Reckenwald meint – m.E. irrend – es läge eine Doppelwirkung vor:
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fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Bist Du Dir sicher, dass das Konstrukt der Menschenwürde in der Beurteilung der persönlichen Tat, die aus diesem hier hergestellten Dilemma resultiert, überhaupt sinnvoll ist? Es war auf jeden Fall sinnvoll, als der Staat über allgemeine Regeln sinnierte, wie in einem solchen Fall zu handeln sei. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: |
Übrigens läuft dieselbe Diskussion bei Mykath. Insbesondere die Beiträge des Users "Xamanoth" sind wertvoll:
http://www.mykath.de/topic/34040-hart-aber-fair-abschuss-einer-entfuhrten-passagiermaschine/ |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Die des Users Marcellinus aber auch. Danke für den Link. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Die des Users Marcellinus aber auch. Danke für den Link. |
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