Zitat: |
Ein Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, ist vom Amtsgericht Kitzingen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 2.400 Euro gefordert, da bewusst Recht umgangen worden sei. Das Gericht folgte dieser Forderung jedoch nicht.
Der 49-jährige Benediktinermönch, der die Flüchtlingsarbeit der Benediktinerabtei in Schwarzach am Main im Landkreis Kitzingen koordinierte, nahm im August 2020 einen im Gazastreifen geborenen Flüchtling auf. [...] Angeklagt war der Benediktinermönch wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel. Die Richterin sagte zwar, dass der Mönch eine Straftat begangen habe, dies aber ohne Schuld. Sie begründete ihr Urteil mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit [...] Wie es vom Verteidiger Franz Bethäuser heißt, ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit ein Individualrecht, das höher zu werten ist als das Kollektivrecht des Staates auf Strafverfolgung. Zudem verwies er auf eine Ausführung des entsprechenden Strafrechtsparagrafen, nach der sich Menschen nicht der Beihilfe strafbar machen, wenn sie aufgrund ihres Berufes soziale Betreuung aus humanitären Gründen leisteten, mit dem Ziel eines menschenwürdigen Lebens. |
zelig hat folgendes geschrieben: | ||
https://www.br.de/nachrichten/bayern/urteil-im-prozess-um-kirchenasyl-gericht-spricht-moench-frei,SVgCk0t Gewissensfreiheit geht also über das Kollektivrecht der Strafverfolgung. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||||
Ob man sich als "Privatmensch" auf das Urteil berufen kann? |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Muss noch jemand ob des Namens des Verteidigers in diesem Fall kichern? |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
OT und kindisch, aber: Muss noch jemand ob des Namens des Verteidigers in diesem Fall kichern? |
output generated using printer-friendly topic mod. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde