Ihr Arzt oder Apotheker hat folgendes geschrieben: |
Die Sterilisation geistig Behinderter, die nicht willensfähig sind, darf erfolgen, wenn
das konkrete Risiko einer Schwängerung gegeben ist, das nicht durch andere, die Betroffenen weniger belastende Maßnahmen vermieden werden kann, ... http://www.medizin.uni-koeln.de/dgmr/empfehlungen/empf2.html |
Zitat: |
Schlussfolgerung: Zur Schwangerschaftsverhütung geistig behinderter Minderjähriger darf der Gynäkologe ausschließlich auf mechanische, chemische und hormonelle Empfängnisverhütung zurückgreifen.
Symptothermale Methoden oder lokal anwendbare Methoden scheiden ebenso wie orale Kontrazeptiva gerade für diese Patientinnen aus. Hier wäre die Depotgestagene die Methode der Wahl. Bei geistig behinderten Volljährigen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Sterilisation durchgeführt werden. Eine gute Alternative stellen auch hier die Depotgestagene, Intrauterinpessar oder -system dar. http://www.thieme.de/abstracts/gebfra/abstracts2000/daten/p4_01_04.html |
output generated using printer-friendly topic mod. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde