Abmelden vom "Konfessionslosen Religionsunterricht" nicht möglich
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Freigeisterhaus -> Weltanschauungen und Religionen

#121:  Autor: LandeiWohnort: Sandersdorf-Brehna BeitragVerfasst am: 04.02.2012, 16:51
    —
Sanne hat folgendes geschrieben:
Der Klassenlehrer erzählte den schülern zum wiederholten Mal, daß ein "nicht teilgenommen am Religionsunterricht" im Zeugnis nicht gut aussieht bei Bewerbungen. ... Kommt sicher drauf an, wo man sich bewirbt.


Das ist wirklich eine Frechheit, Schüler mit solchen unterschwelligen Drohungen beeinflussen zu wollen. Ich finde, das ist schon eine Beschwerde wert.

#122:  Autor: ChinaskyWohnort: Hoher Norden BeitragVerfasst am: 04.02.2012, 17:58
    —
Gut, daß Deine Tochter da so tough ist! Halte uns mal weiter auf dem Laufenden, mich würde auch interessieren, wie mit den anderen SchülerInnen, die sich jetzt ausdrücklich mit der Begründung, der Diskriminierung durch den Ersatzunterricht entgehen zu wollen, abmeldeten, weiter verfahren wird.

Ich find's auch irgendwie beängstigend, wie hier Schüler um ihre Rechte kämpfen müssen - im Alter Deiner volljährigen Tochter kriegt man das vielleicht schon halbwegs hin, mit dem Psycho-Druck, der da aufgebaut wird, umzugehen. Aber was wäre bei jüngeren Schülern?

#123:  Autor: Raìsa BeitragVerfasst am: 05.02.2012, 19:26
    —
Von der freien-ev.-Kirche höre ich hier in NRW geteilte Meinungen. So frei sind die nicht, wie sie immer tun. Würde auch für mein Kind kämpfen. Viele melden sich mit 16 Jahren bei uns vom Religionsunterricht ab, weil sie keinen Bock drauf haben. Ich finde, dass man das akzeptieren sollte. Was nützt es, wenn die Schüler in diesen Stunden nur rumsitzen oder gar den Unterricht stören.

#124:  Autor: Rainer PonitkaWohnort: 51491 Overath BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 15:30
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Sermon hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, wie die Regeln für den Fall sind, dass sich ein Schüler im Schuljahr abmeldet. Wenn sie vorsehen, dass er keine Note bekommt, bekommt er keine; wenn sie vorsehen, dass er eine bekommt, bekommt er eine, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens korrekt wäre.

Existenzaussagen sind vom Behaupter zu beweisen und nicht vom Zweifler zu widerlegen. Die Regelung, dasz von RU laengst Abgemeldete noch gegen ihren Willen in RU benotet werden muessen, will ich sehen! Und solange die keiner beibringt, behaupte ich: die gibt es nicht!


Was es gibt, ist für NRW Folgendes:
"Wenn hinreichende Bewertungsgrundlagen bestehen, sind die Leistungen zu bewerten. Hat sich der Schüler bereits vor der Versetzungsentscheidung vom Religionsunterricht abgemeldet, ist die Zensur im Fach Religionslehre nicht mehr versetzungsrelevant.Es wird dann im Zeugnis die Note eingetragen, die den Leistungsstand bis zum Abmeldung wiedergibt. Das gilt entsprechend für das Ersatzfach."

aus: Luchterhand, ASchO mit Kommentar für NRW, 6. Ausgabe

Diese Allgemeine Schulordnung trat mit Inkrafttreten des SchulG NRW ausser Kraft; dennoch besitzen die Kommentare bis zur Fassung neuerer Erlasse oder dem Fällen höherer Urteile Relevanz.

#125:  Autor: Rainer PonitkaWohnort: 51491 Overath BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 15:37
    —
Sanne hat folgendes geschrieben:
...reloaded.

Selbe Schülerin, selbe Schule.
Im grade beginnenden Halbjahr gibt es wieder Religionsunterricht. Und der befindet sich in einer Randstundenlage (letzte Doppelstunde). Und es haben sich noch ein paar schüler vom RU abgemeldet.

Und jetzt hat man sich was neues ausgedacht. Der Klassenlehrer hat nämlich den Verdacht, daß die sich aus Faulheit oder Bequemlichkeit abgemeldet haben. Um weiteren Abmeldungen vorzubeugen und weil die RU-Verweigerer "auch ein Recht auf Bildung haben" hat der Klassenlehrer angeordnet, daß sie in der Zeit, wo die anderen RU haben, am Englischunterricht der Parallelklasse teilnehmen. (Wobei die Parallelklasse genaugenommen einem anderen Schulzweig angehört und einen anderen unterrichtsstoff hat, also nicht wirklich eine "parallel" ist).

Ist in meinen Augen sinnloses Nachsitzen. Die Betroffenen sind weder schulpflichtig, noch müssen sie beaufsichtigt werden.



Siehe dazu: BVerwG Urteil vom 17.06.1998 (6 C 11.97)
http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsch_show_neu.php?Alp=1&dok_id=3698

"3.2.1 Die Verfassung nimmt es in Art. 7 Abs. 3 GG hin, daß diejenigen Schüler, welche am Religionsunterricht teilnehmen, eine zusätzliche Belastung auf sich nehmen. Das ist eine Folgerung aus der Entscheidung der Verfassung, den Religionsunterricht einerseits als ein ordentliches und damit zugleich als ein für den schulischen Bildungsgang erhebliches Lehrfach anzusehen und andererseits - im Sinne negativer Bekenntnisfreiheit - niemanden zur Teilnahme am Religionsunterricht zu zwingen. Die Beachtung des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG führt damit zu einer äußeren Belastungsungleichheit, soweit damit die zeitliche Belastung der am Religionsunterricht teilnehmenden Schüler in den Blick genommen wird. Das Grundgesetz nimmt dies als eine Folgewirkung des Art. 7 Abs. 2 GG hin."

#126:  Autor: Rainer PonitkaWohnort: 51491 Overath BeitragVerfasst am: 07.02.2012, 15:40
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
Das ist nicht nur in deinen Augen so. In SH gibt es ein Urteil, dass es ein "gleichwertiger Unterricht sein muss (Philosophie oder WuN). Es geht den Klassenlehrer schlicht nichts an, aus welchen Gründen sich die Schüler abmelden. Nach meinem Rechtsverständnis ist diese Anordnung des Lehrers wirkungslos und die Schüler sollten es drauf ankommen lassen. Als Klassenlehrer ist er hierzu gar nicht berechtigt, ganz abgesehen davon, dass dieser Unterricht nicht "gleichwertig" ist.

fwo


Hier das Urteil:
http://ei-proper.de/pdfs/ovg_sh3L6-00.pdf

#127:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 09.10.2016, 14:59
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SPIEGEL-Autorin fordert Zwang zur Teilnahme am Religionsunterricht

#128:  Autor: Nelson BeitragVerfasst am: 09.10.2016, 15:12
    —
Zitat:
Schule bedeutete auch, sich mit Themen auseinanderzusetzen, die einem unangenehm oder lästig sind. Es ist nicht nur ein falsches pädagogisches Signal, religionskritischen oder andersgläubigen Schülern das Fernbleiben vom Religionsunterricht zu erlauben. Es macht auch den Diskurs zwischen den Schülern um einiges ärmer.

Diskutieren, debattieren, sich aneinander reiben, um dadurch zu einer eigenen Meinung zu gelangen - das sind urdemokratische Prozesse. Die Fähigkeit dazu muss in der Schule geübt werden. Auch oder gerade anhand so emotional besetzter Themen wie dem Glauben.


Sie sagt, was sie für richtig hält im Umgang mit dem Religionsunterricht. Und zwar anhand nicht ganz unvernünftiger Argumente, wie ich finde. Von einem "Zwang" lese ich nichts.

#129:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 09.10.2016, 15:51
    —
Nelson hat folgendes geschrieben:
Sie sagt, was sie für richtig hält im Umgang mit dem Religionsunterricht. Und zwar anhand nicht ganz unvernünftiger Argumente, wie ich finde. Von einem "Zwang" lese ich nichts.


Du liest offenbar selektiv. Sie schrieb:

Zitat:
In Deutschland dürfen sich Kinder aus dem Religionsunterricht ausklinken. Das ist ein großer Fehler.


Zitat:
Für mich unterscheidet sich ein religiös motiviertes Kneifen vorm Religionsunterricht letztlich in nichts von dem Verhalten muslimischer Eltern, die ihrer Tochter verbieten, am Sport- oder Schwimmunterricht teilzunehmen.


Zitat:
Schule bedeutete auch, sich mit Themen auseinanderzusetzen, die einem unangenehm oder lästig sind. Es ist nicht nur ein falsches pädagogisches Signal, religionskritischen oder andersgläubigen Schülern das Fernbleiben vom Religionsunterricht zu erlauben. Es macht auch den Diskurs zwischen den Schülern um einiges ärmer.



Das (s.o.) ist voellig eindeutig eine verfassungsfeindliche und rechtsunkundige Position.

Code:
Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.


Code:
Artikel 7

([...]
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.


Es geht also bei dem Recht auf Nichtteilnahme an religioeser
Unterweisung um ein in allen Bundeslaendern geltendes Grundrecht
und nicht um eine kritikwuerdige Nachlaessigkeit der Schule.

Ihre Wahrnehmung von bekenntnisorientierter Unterweisung
ignoriert das eindeutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

In seiner Entscheidung vom 25. 02. 1987 (BVerfGE 74, S. 244)
erklaerte das Bundesverfassungsgericht, der Religionsunterricht
sei "keine überkonfessionelle vergleichende Betrachtung religiöser
Lehren, nicht bloße Morallehre, Sittenunterricht, historisierende
und relativierende Religionskunde, Religions- und Bibelgeschichte.
Sein Gegenstand ist vielmehr der Bekenntnisinhalt, nämlich die
Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Diese als
bestehende Wahrheit zu vermitteln ist seine Aufgabe. Dafür, wie
dies zu geschehen hat, sind grundsätzlich die Vorstellungen der
Kirchen über Inhalt und Ziel der Lehrveranstaltung maßgeblich.
Ändert sich deren Verständnis vom Religionsunterricht, muß der
religiös neutrale Staat dies hinnehmen". (S. 252f) Abschlieszend
wird noch einmal auf die Maszgeblichkeit der Glaubenssaetze
der jeweiligen Konfession als den unveraenderlichen Rahmen
hingewiesen, "denen der Staat aufgrund des Übereinstimmungsgebots
des Art. 7 Abs. 3 Satz 2 Rechnung tragen muß".

Entsprechend haben die Religionslehrer das Recht, anderskonfessionellen
Kindern die Aufnahme in den Unterricht zu verweigern.

Ein evangelischer oder katholischer Religionsunterricht - wie in ihrem Beispiel -
ist also gar nicht für Kinder aus orthodoxen Familien gedacht.

Dass die Praxis des Religionsunterrichtes seiner konfessionellen Bestimmung
nicht immer so extrem entspricht, aendert nichts am Verfassungsrecht.
Und auf dessen Basis fordern gerade die ultraorthodoxen Islamverbände
einen Islamunterricht. Es hat in Münster bereits in kurzer Zeit zwei
Lehramtskonflikte hinsichtlich des dortigen Lehrstuhles für Islamtheologie
gegeben. Die Religionsgemeinschaften haben nämlich das Recht,
zu bestimmen, wer ihre Theologie staatlich finanziert lehren darf.
Die Wissenschaftsfreiheit wird so systematisch verletzt.

Auch der multireligiöse Religionsunterricht in Hamburg auf Basis
der Bremer Klausel, vermag weder, alle Religionen zu integrieren,
noch vermag er die dortige Mehrheit der konfessionsfreien Schüler
zu berücksichtigen.

Wenn man meint, dass Schule zur Wertebildung in einem Fach
fokussieren soll, dann kann das nur ein weltanschaulich neutrales
integratives Fach fuer alle sein. Das wäre dann ein Fach auf
religionswissenschaftlicher und philosophischer Basis und nicht
auf der einer oder mehrerer Theologien. Das wäre dann ein Diskurs
mit allen, statt in konfessionell getrennten Fächern übereinander zu reden.

Und dann lernen Schüler vielleicht, dass Meinung kein Argument ist,
dass anekdotische Evidenz nicht Empirie ersetzen kann,
dass man nicht kenntnisfrei Artikel veröffentlichen soll, usw.

#130:  Autor: Nelson BeitragVerfasst am: 09.10.2016, 16:00
    —
Schreib ihr das doch mal.

#131:  Autor: Marcellinus BeitragVerfasst am: 09.10.2016, 17:09
    —
Was hat der Mann? Recht hat er! (Marcellinus über Sermon) Daumen hoch!

#132:  Autor: vrolijkeWohnort: Stuttgart BeitragVerfasst am: 09.10.2016, 17:20
    —
Nelson hat folgendes geschrieben:
Schreib ihr das doch mal.

Ich denke, das hat er schon.

#133:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 09.10.2016, 18:06
    —
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Was hat der Mann? Recht hat er! (Marcellinus über Sermon) Daumen hoch!

Nö. Hat er nicht.

Den Unsinn, den das Mädel schreibt, schreibt es nämlich, weil sie sich in der rechtlichen Situation des Religionsunterrichtes in Deutschland nicht auskennt (und leider von der Redaktion nicht darauf afmerksam gemacht wurde).

Wenn Du Dir nämlich inhaltlich ansiehst, was sie fordert, ist das eine Religionskunde und kein Religionsunterricht. Und Religinskunde könnte ohne Schwierigkeiten verpflichtend gemacht werden.

Deshalb habe ich ihr auch keinen Schmähbrief geschrieben, sondern das hier, als ich ihren Kommentar gelesen hatte:

Zitat:
Liebe Frau Vai,

leider steht in Ihrem Kommentar nicht, wo Sie leben - insofern ist es etwas schwierig zu beurteilen ob Ihnen an der Schule Ihres Kindes nicht Unsinn erzählt wurde - bezogen auf die ganze Republik ist es sicher Unsinn. Der Religionsunterricht ist wie jeder Unterricht Ländersache, und wird in der Regel durch Staatskirchenverträge festgeschrieben. In den meisten Ländern ist der konfessionell und dient einer Sicherung des Besitzstandes der jeweiligen Kirchen an Menschen. Näheres hierzu können Sie z.B. in Wikipedia nachlesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Religionsunterricht_in_Deutschland

Wenn es sich nicht um Religionsunterricht handelt, sondern um Religionskunde, stimme ich Ihnen sofort zu. In der Mehrzahl der Länder gibt es unter der Bezeichnung Religion aber eben einen konfessionellen Religionsunterricht, und den würde ich als Ungläubiger zwar nicht ersatzlos streichen, weil es wichtig ist, dass das Studium zum Religionspädagogen staatlich kontrolliert wird, er kann kann zwangsläufig nicht zwingend sein. Und ich kann Ihnen aus der Rückmeldung der Grundschule meiner Kinder, nur sagen, dass sie als Fremdkörper im Unterricht saßen, von den anderen Kindern als witzige Bereicherung angenommen, von den Lehrern z.T. als Störenfriede, weil für sie zwangsläufig nur Märchen war, was als heilige Schrift präsentiert wurde. Ich hatte sie im Religionsunterricht gelassen, weil ich diese Bibelkunde für die Beherrschung der deutschen Sprache für wichtig halte - es gibt bei uns zu viele Bilder, die man nicht versteht, wenn man die zugrundeliegenden Märchen nicht kennt (das gilt übrigens auch für die normalen Märchen).

Ihren Appell kann ich insofern nur als durch ein fehlendes Wissen von der Situation des Faches Religion in Deutschland entstanden verstehen. Und es ist ein ziemlich schwaches Bild, dass niemand aus der Redaktion Sie darauf aufmerksam gemacht hat.

Mit freundlichen Grüßen ****fwo****

#134:  Autor: astarte BeitragVerfasst am: 09.10.2016, 18:17
    —
Ich fand einige Kommentare ganz gut, zB den hier:
Zitat:
Ein guter Unterricht in Geschichte, Philosophie und Biologie klärt alle diesbezüglichen Fragen. Wenn es da gute Lehrer hat, (ich hatte das Glück) dann braucht kein Mensch mehr Religionsunterricht. In der jetzigen Form, die Religion wirklich vermittelt als wäre es eine wissenschaftliche Theorie, ohnehin nicht.

Die Quelle noch mal.

#135:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 09.10.2016, 18:36
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Was hat der Mann? Recht hat er! (Marcellinus über Sermon) Daumen hoch!

Nö. Hat er nicht.

Was an dem, was ich schrieb, stimmt denn warum nicht?

#136:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 09.10.2016, 19:36
    —
Sermon hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Marcellinus hat folgendes geschrieben:
Was hat der Mann? Recht hat er! (Marcellinus über Sermon) Daumen hoch!

Nö. Hat er nicht.

Was an dem, was ich schrieb, stimmt denn warum nicht?

Was Du geschrieben hast, war alles richtig. Es passte nur nicht zu der Forderung von Frau Vai, die, wenn Du sie inhaltlich gelesen hast, keien Verpflichtung zu einem konfessionsgebundenen Unterricht wollte, sondern eher zu einer Religionskunde. Also: Dein Text enthält m.W. keine Fehler. Nur das Thema ist verfehlt.

Das habe ich aber in dem Teil, den Du gesnippt hast, ohne es zu kennzeichnen, auch schon gechrieben.

#137:  Autor: SermonWohnort: Sine Nomine BeitragVerfasst am: 09.10.2016, 20:32
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
Also: Dein Text enthält m.W. keine Fehler. Nur das Thema ist verfehlt.


Ich habe nicht gegen das argumentiert, was Du ihr wohlwollend interpretatorisch abringst, sondern gegen das, was sie tatsaechlich in bornierter Ignoranz geschrieben hat, naemlich ihre abfaellige Agitation gegen das verfassungsmaeszige Recht auf Abmeldung vom Religionsunterricht. Und in dem Zusammenhang ist ihr auch nicht zugute zu halten, dass sie erkennbar nicht den blassesten Schimmer einer rechtlichen oder bildungspolitischen Ahnung davon hat, worueber sie da schwadroniert.

#138:  Autor: AlchemistWohnort: Hamburg BeitragVerfasst am: 09.10.2016, 22:04
    —
Sermon hat folgendes geschrieben:
SPIEGEL-Autorin fordert Zwang zur Teilnahme am Religionsunterricht


Zitat:
"Es geht doch im Religionsunterricht nicht um Mission, sondern um Information, um Weltwissen", warf ich genervt ein


Ja, genau... Mit den Augen rollen

Meinen ersten Religionsunterricht wurde noch "Seelsorge" genannt, gehalten von einer Nonne. Da ging es garantiert nicht um Information

#139:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 10.10.2016, 21:15
    —
Nur kleine sachliche Korrekturen:

Sermon hat folgendes geschrieben:
Ein evangelischer oder katholischer Religionsunterricht - wie in ihrem Beispiel - ist also gar nicht für Kinder aus orthodoxen Familien gedacht.

Der evangelische RU ist durchaus auch für Kinder aus orthodoxen Familien gedacht, da er bewusst alle Kinder zur Teilnahme einlädt. Das ist aber in der Tat eine Entscheidung der evangelischen Kirche.

Sermon hat folgendes geschrieben:
Auch der multireligiöse Religionsunterricht in Hamburg auf Basis
der Bremer Klausel, vermag weder, alle Religionen zu integrieren, noch vermag er die dortige Mehrheit der konfessionsfreien Schüler zu berücksichtigen.

Das Hamburger Modell braucht mW die Bremer Klausel nicht (die auf ihn auch nicht zuträfe), sondern ist rein formal schlicht evangelischer RU. Dieser nimmt dann aber bewusst eine interreligiöse Perspektive ein; deswegen hat die ev. Kirche dort dann auch andere Religionsgemeinschaften zur inhaltlichen Mitgestaltung eingeladen.

#140:  Autor: tillich (epigonal) BeitragVerfasst am: 10.10.2016, 21:22
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Der Religionsunterricht ist wie jeder Unterricht Ländersache, und wird in der Regel durch Staatskirchenverträge festgeschrieben.

Insofern der konfessionelle RU durchs Grundgesetz garantiert wird (Ausnahme Bremer Klausel), ist er nicht Ländersache, dh ein Bunsdesland könnte ihn nicht abschaffen (auch nicht per Änderung der Landesverfassung).

#141:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 10.10.2016, 22:31
    —
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Der Religionsunterricht ist wie jeder Unterricht Ländersache, und wird in der Regel durch Staatskirchenverträge festgeschrieben.

Insofern der konfessionelle RU durchs Grundgesetz garantiert wird (Ausnahme Bremer Klausel), ist er nicht Ländersache, dh ein Bunsdesland könnte ihn nicht abschaffen (auch nicht per Änderung der Landesverfassung).

Richtig. Wobei rein theoretisch die Kirchen darauf verzichten könnten, denn was konfessionell bedeutet, legen sie letztlich in ihren Verträgen mit den Ländern fest - wie Du es selbst für Hamburg beschreibst. In Gegenden mit nur noch kleinem Christenanteil könnte eine Zusammenlegung für unsere Großkirchen generell durchaus vorteilhaft werden, um überhaupt noch Klassen zusammenzubekommen - und soweit ich weiß, ist der Anteil der Christen trotz allen Herbeischreibens einer neuen Gläubigkeit immern noch fallend.

Was ich aber mit meinem Brief bezwecken wollte, war dass die Autorin sich überhaupt mal mit dem rechtlichen Hintergrund beschäftigt, wenn sie schon meint, hier etwas kommentiern zu müssen. Da wollte ich nicht gleich mit diesen Feinheiten kommen, die aber auf der von mir verlinkten Seite ausführlich dargestellt werden.



Freigeisterhaus -> Weltanschauungen und Religionen


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