Sanne hat folgendes geschrieben: |
Der Klassenlehrer erzählte den schülern zum wiederholten Mal, daß ein "nicht teilgenommen am Religionsunterricht" im Zeugnis nicht gut aussieht bei Bewerbungen. ... Kommt sicher drauf an, wo man sich bewirbt. |
Sermon hat folgendes geschrieben: | ||
Existenzaussagen sind vom Behaupter zu beweisen und nicht vom Zweifler zu widerlegen. Die Regelung, dasz von RU laengst Abgemeldete noch gegen ihren Willen in RU benotet werden muessen, will ich sehen! Und solange die keiner beibringt, behaupte ich: die gibt es nicht! |
Sanne hat folgendes geschrieben: |
...reloaded.
Selbe Schülerin, selbe Schule. Im grade beginnenden Halbjahr gibt es wieder Religionsunterricht. Und der befindet sich in einer Randstundenlage (letzte Doppelstunde). Und es haben sich noch ein paar schüler vom RU abgemeldet. Und jetzt hat man sich was neues ausgedacht. Der Klassenlehrer hat nämlich den Verdacht, daß die sich aus Faulheit oder Bequemlichkeit abgemeldet haben. Um weiteren Abmeldungen vorzubeugen und weil die RU-Verweigerer "auch ein Recht auf Bildung haben" hat der Klassenlehrer angeordnet, daß sie in der Zeit, wo die anderen RU haben, am Englischunterricht der Parallelklasse teilnehmen. (Wobei die Parallelklasse genaugenommen einem anderen Schulzweig angehört und einen anderen unterrichtsstoff hat, also nicht wirklich eine "parallel" ist). Ist in meinen Augen sinnloses Nachsitzen. Die Betroffenen sind weder schulpflichtig, noch müssen sie beaufsichtigt werden. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Das ist nicht nur in deinen Augen so. In SH gibt es ein Urteil, dass es ein "gleichwertiger Unterricht sein muss (Philosophie oder WuN). Es geht den Klassenlehrer schlicht nichts an, aus welchen Gründen sich die Schüler abmelden. Nach meinem Rechtsverständnis ist diese Anordnung des Lehrers wirkungslos und die Schüler sollten es drauf ankommen lassen. Als Klassenlehrer ist er hierzu gar nicht berechtigt, ganz abgesehen davon, dass dieser Unterricht nicht "gleichwertig" ist.
fwo |
Zitat: |
Schule bedeutete auch, sich mit Themen auseinanderzusetzen, die einem unangenehm oder lästig sind. Es ist nicht nur ein falsches pädagogisches Signal, religionskritischen oder andersgläubigen Schülern das Fernbleiben vom Religionsunterricht zu erlauben. Es macht auch den Diskurs zwischen den Schülern um einiges ärmer.
Diskutieren, debattieren, sich aneinander reiben, um dadurch zu einer eigenen Meinung zu gelangen - das sind urdemokratische Prozesse. Die Fähigkeit dazu muss in der Schule geübt werden. Auch oder gerade anhand so emotional besetzter Themen wie dem Glauben. |
Nelson hat folgendes geschrieben: |
Sie sagt, was sie für richtig hält im Umgang mit dem Religionsunterricht. Und zwar anhand nicht ganz unvernünftiger Argumente, wie ich finde. Von einem "Zwang" lese ich nichts. |
Zitat: |
In Deutschland dürfen sich Kinder aus dem Religionsunterricht ausklinken. Das ist ein großer Fehler. |
Zitat: |
Für mich unterscheidet sich ein religiös motiviertes Kneifen vorm Religionsunterricht letztlich in nichts von dem Verhalten muslimischer Eltern, die ihrer Tochter verbieten, am Sport- oder Schwimmunterricht teilzunehmen. |
Zitat: |
Schule bedeutete auch, sich mit Themen auseinanderzusetzen, die einem unangenehm oder lästig sind. Es ist nicht nur ein falsches pädagogisches Signal, religionskritischen oder andersgläubigen Schülern das Fernbleiben vom Religionsunterricht zu erlauben. Es macht auch den Diskurs zwischen den Schülern um einiges ärmer. |
Code: |
Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. |
Code: |
Artikel 7
([...] (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. |
Nelson hat folgendes geschrieben: |
Schreib ihr das doch mal. |
Marcellinus hat folgendes geschrieben: |
Was hat der Mann? Recht hat er! (Marcellinus über Sermon) |
Zitat: |
Liebe Frau Vai,
leider steht in Ihrem Kommentar nicht, wo Sie leben - insofern ist es etwas schwierig zu beurteilen ob Ihnen an der Schule Ihres Kindes nicht Unsinn erzählt wurde - bezogen auf die ganze Republik ist es sicher Unsinn. Der Religionsunterricht ist wie jeder Unterricht Ländersache, und wird in der Regel durch Staatskirchenverträge festgeschrieben. In den meisten Ländern ist der konfessionell und dient einer Sicherung des Besitzstandes der jeweiligen Kirchen an Menschen. Näheres hierzu können Sie z.B. in Wikipedia nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Religionsunterricht_in_Deutschland Wenn es sich nicht um Religionsunterricht handelt, sondern um Religionskunde, stimme ich Ihnen sofort zu. In der Mehrzahl der Länder gibt es unter der Bezeichnung Religion aber eben einen konfessionellen Religionsunterricht, und den würde ich als Ungläubiger zwar nicht ersatzlos streichen, weil es wichtig ist, dass das Studium zum Religionspädagogen staatlich kontrolliert wird, er kann kann zwangsläufig nicht zwingend sein. Und ich kann Ihnen aus der Rückmeldung der Grundschule meiner Kinder, nur sagen, dass sie als Fremdkörper im Unterricht saßen, von den anderen Kindern als witzige Bereicherung angenommen, von den Lehrern z.T. als Störenfriede, weil für sie zwangsläufig nur Märchen war, was als heilige Schrift präsentiert wurde. Ich hatte sie im Religionsunterricht gelassen, weil ich diese Bibelkunde für die Beherrschung der deutschen Sprache für wichtig halte - es gibt bei uns zu viele Bilder, die man nicht versteht, wenn man die zugrundeliegenden Märchen nicht kennt (das gilt übrigens auch für die normalen Märchen). Ihren Appell kann ich insofern nur als durch ein fehlendes Wissen von der Situation des Faches Religion in Deutschland entstanden verstehen. Und es ist ein ziemlich schwaches Bild, dass niemand aus der Redaktion Sie darauf aufmerksam gemacht hat. Mit freundlichen Grüßen ****fwo**** |
Zitat: |
Ein guter Unterricht in Geschichte, Philosophie und Biologie klärt alle diesbezüglichen Fragen. Wenn es da gute Lehrer hat, (ich hatte das Glück) dann braucht kein Mensch mehr Religionsunterricht. In der jetzigen Form, die Religion wirklich vermittelt als wäre es eine wissenschaftliche Theorie, ohnehin nicht. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Nö. Hat er nicht. |
Sermon hat folgendes geschrieben: | ||||
Was an dem, was ich schrieb, stimmt denn warum nicht? |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Also: Dein Text enthält m.W. keine Fehler. Nur das Thema ist verfehlt. |
Sermon hat folgendes geschrieben: |
SPIEGEL-Autorin fordert Zwang zur Teilnahme am Religionsunterricht |
Zitat: |
"Es geht doch im Religionsunterricht nicht um Mission, sondern um Information, um Weltwissen", warf ich genervt ein |
Sermon hat folgendes geschrieben: |
Ein evangelischer oder katholischer Religionsunterricht - wie in ihrem Beispiel - ist also gar nicht für Kinder aus orthodoxen Familien gedacht. |
Sermon hat folgendes geschrieben: |
Auch der multireligiöse Religionsunterricht in Hamburg auf Basis
der Bremer Klausel, vermag weder, alle Religionen zu integrieren, noch vermag er die dortige Mehrheit der konfessionsfreien Schüler zu berücksichtigen. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
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tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
Insofern der konfessionelle RU durchs Grundgesetz garantiert wird (Ausnahme Bremer Klausel), ist er nicht Ländersache, dh ein Bunsdesland könnte ihn nicht abschaffen (auch nicht per Änderung der Landesverfassung). |
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