Kerzenlicht hat folgendes geschrieben: |
Dass Heimkinder, besonders in katholischen Heimen missbraucht und geschlagen wurden kam erst heraus als sich einige trauten ihre Geschichten zu erzählen.
Die Kinder erlitten Schäden fürs Leben. Die Peiniger dieser Kinder hätten vom Dienst suspendiert werden müssen und ihre Pensionen hätten nicht ausbezahlt werden dürfen. Da hätte es natürlich Gerichtsurteile geben müssen, man hörte aber kaum etwas davon. |
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Betrifft: Aufruf an Ehemalige wegen OEG = Opferentschädigungsgesetz! Wir freuen uns riesig, das wir ein juristisch wie auch wissenschaftlich fundiertes Team gefunden haben, dass sich um ehemalige Heimkinder, die den Weg zum OEG gehen wollen unterstützen wird; [dass] alle ehemaligen Heimkinder, die keinen Beratungshilfeschein bekommen oder keine Prozesskostenhilfe erhalten, unentgeltlich vertreten werden können. Interessierte Ehemalige sollten sich beim Vorstand des VEH e.V. [ Verein ehemaliger Heimkinder e.V. ] melden und sich informieren. Der Vorstand wird vermitteln! Wichtig hierbei ist, das die Ehemaligen mitarbeiten und sich bemühen ihre Unterlagen und anderweitiges Material, das zur Klageerhebung wichtig ist – dem juristisch-wissenschaftlichen Team – zur Verfügung (z. B. Kopien) [zu] stellen. – Es fallen bis zum gerichtlichen Abschlußbescheid keine Kosten an. Bei Erfolg der Klage ist ein tariflich vertraglich vereinbartes Honorar an das außerhalb des Vereins arbeitende Team zu zahlen. – Der VEH e.V. - um allen Gerüchten vorzubeugen - wird keine Zahlungen erhalten. Er ist und bleibt nur Vermittler! Noch ein wichtiger Hinweis! Wir werden ab und an gefragt, warum wir auf das OEG hinweisen. Das wäre doch keine Entschädigung, die wir immer wieder fordern würden. Stimmt! Aber solang wir noch kämpfen, sollte jede/r zumindest die Chance bekommen die wenigen Möglichkeiten die einem als Opfer bleiben auszuschöpfen. Dies gilt genau so auch für die Almosen aus dem Hilfsfonds. – Egal wie lang es dauern wird, wir bestehen auf eine wahrhaftige Entschädigung! Basta! Bei Interesse melden sie sich bitte erst einmal schriftlich bei: Heidi Dettinger – Mail: h.dettinger@veh-ev.eu und / oder Dirk Friedrich – Mail: d.friedrich@veh-ev.eu Der Vorstand Verein ehemaliger Heimkinder e. V. (VEH e.V.) . |
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Verein ehemaliger Heimkinder e.V. Aktuelle Informationen und Nachrichten Veröffentlicht am 18. Januar, 2016 Juristische und psychologische Hilfen beim OEG-Verfahren Wir freuen uns riesig, dass wir ein juristisch wie auch wissenschaftlich fundiertes Team gefunden haben, das ehemalige Heimkinder, die den Weg zum OEG gehen wollen, unterstützen wird. Alle ehemaligen Heimkinder – besonders diejenigen, die keinen Beratungshilfeschein oder Prozesskostenhilfe erhalten – werden auf Wunsch vertreten und beraten. Formaler Ablauf: Wie bislang auch, wird der VEH e.V. den Ehemaligen, die sich entscheiden, einen Antrag nach dem OEG zu stellen, bei den ersten Schritten behilflich sein: 1. Was ist das OEG überhaupt? 2. Für wen ist das OEG zuständig, wer kann einen Antrag stellen? 3. Wo bekommt man weiterführende Informationen, wo die nötigen Formulare? 4. Wo und wie kann man die Entschädigung beantragen? 5. Wie kommt man an die notwendigen Unterlagen zur Heimunterbringung, welche Unterlagen sind überhaupt notwendig, braucht es Zeugenaussagen? Manche dieser Fragen sind schnell geklärt und gelten allgemein: 1. Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist ein allgemein und in der ganzen Bundesrepublik gültiges Gesetz, es ist nicht auf ehemalige Heimkinder zugeschnitten, trifft aber in den meisten Fällen auch auf diese zu. 2. Das OEG ist für alle zuständig, die eine Gewalttat erlitten haben und nicht privat durch den Schädiger entschädigt wurden/werden konnten. Einen Antrag kann prinzipiell jeder und jede stellen. 3. Man bekommt reichlich weiterführende Informationen im Internet, besonders gut und umfassend sind diese auf der Seite des Bundeslandes Bayern. http://www.zbfs.bayern.de/opferentschaedigung/gewaltopfer/antrag/index.php Falls ein/e Ehemalige/r keinen Internetzugang hat, kann man sich an das zuständige Versorgungsamt wenden. 4. Ein erster Schritt zur Beantragung ist das Ausfüllen, Unterzeichnen und Einsenden des Formulars, dem möglichst alle vorhandenen Unterlagen (Atteste, vorhandene Gutachten, Beschädigungsausweis etc.) in Kopie beigefügt werden sollten. 5. Diese Frage ist nur individuell zu klären und ist außerdem häufig die schwierigste Frage. Aber in der Regel gibt es auch hier Lösungen, die diskutiert und angegangen werden können und müssen.Bei all diesen Punkten kann der VEH e.V. falls nötig und so gut es geht behilflich sein. Sollten wir einzelne Fragen nicht klären können, werden wir gemeinsam nach Lösungen suchen. Im besten Fall läuft nun alles reibungslos ab: Eine Rentenzahlung z.B. wird dem/der Ehemaligen zugesprochen, diese/r ist damit einverstanden und alle sind glücklich. Leider aber zeigt die Erfahrung, dass es höchst selten so unkompliziert abläuft. In dem Falle sollte überlegt werden, ob ein Widerspruch eingelegt wird. Dann (und in komplizierten Fällen natürlich früher) sollte eine fundierte Rechtsberatung hinzugezogen werden. Und hier kommt das Angebot des Juristen zum Tragen: Dieser hat mit seiner Kanzlei eine Vereinbarung getroffen, ehemalige Heimkinder, auf welche die o.g. Konditionen zutreffen, zu vertreten. Und zwar ausschließlich gegen ein Erfolgshonorar, welches zu Beginn der Vertretung mit den Ehemaligen ausgehandelt werden wird, aber nicht über 700 Euro liegen wird. Um das zu verdeutlichen: Eine Rente nach OEG wird rückwirkend vom Tage der Klageerhebung gezahlt. Bei einer angenommenen Opferrente nach dem OEG von monatlich 200 Euro und einer Verfahrensdauer von einem Jahr fällt also eine rückwirkende Zahlung von 2.400 Euro an, aus der dann die 700 Euro für den Juristen bezahlt werden. Diese Zahlen sind natürlich rein fiktiv. Fällt die Rente höher aus, sind die Rückzahlungen höher, ebenso, wenn das Verfahren länger dauert oder sich über mehrere Widersprüche hinziehen sollte. Das vereinbarte Honorar für die juristische Vertretung jedoch bleibt dieselbe und es fällt nur im Erfolgsfall an. Psychologische Gutachten Einen rein medizinischen Schaden festzustellen, ist relativ einfach. Um das mal banal zu sagen: Arm ab ist Arm ab. Da gibt es wenig zu deuten. Schwieriger wird dies, wenn es sich um einen psychologischen Schaden handelt (der aber durchaus auch körperliche Konsequenzen zur Folge haben kann) – und/oder wenn die Schädigung so lange zurück liegt, wie bei ehemaligen Heimkindern. Hier fordert das Gericht nicht selten ein psychologisches Gutachten ein. Nun kommt es auf das Gericht bzw. den Richter an, ob er einen Gutachter bestellt oder man selbst die Wahl eines Gutachters hat. Bei gerichtsbestellten Gutachtern passiert es regelmäßig, dass diese einseitig und deutlich unvorteilhaft für den Klagenden ausfallen. In diesem Fall kann es durchaus angesagt sein, ein eigenes, gerichtsunabhängiges Gutachten erstellen zu lassen. Hierbei kommt nun der zweite Teil unseres Vorschlages zum Tragen: Die Mitarbeiterin eines engagierten Psychologen, Lehrbeauftragter an der Bochumer Universität, hat sich bereit erklärt, diese Gutachten zu erstellen. Natürlich müssen auch diese honoriert werden, aber auch hier wird sich die Bezahlung in Grenzen halten und können aus der rückwirkenden Zahlung der Rente nach OEG beglichen werden. Über die genaue Höhe der Zahlung für solch ein Gutachten stehen wir noch in Verhandlungen. Welche Rolle spielt der VEH e.V. bei all diesem? Wir werden lediglich die Vermittler zu juristischen und psychologischen Fachkräften sein und im Prinzip das tun, was wir auch bislang getan haben: Im Vorfeld beraten und Hilfestellungen geben. Der Verein kann natürlich keine Rechtsberatungen leisten, aber wir werden uns weiterhin bemühen, für Ratsuchende da zu sein und die ersten Schritte zu begleiten. Wie immer sind unsere Beratungen und Hilfen selbstverständlich kostenlos! Wichtig ist uns vor allem, den Ehemaligen Möglichkeiten aufzuzeigen. Sollten wir etwas nicht wissen, leiten wir selbstredend an kompetente Menschen weiter. Wichtig ist uns auch, eine mögliche Flut von Vorab-Anfragen von der Kanzlei bzw. der Gutachterin fern zu halten, um es diesen zu ermöglichen, sich den wirklich wichtigen – und von uns nicht zu klärenden – Fragen und Arbeiten zu widmen. Was wird von den Ehemaligen erwartet und was kommt auf sie bei einer Klage zu? Ehemalige Heimkinder, die diese – wir meinen wirklich großartigen Angebote – von Jurist und Psychologin aufnehmen wollen, werden gebeten, sich beim Vorstand des VEH e.V. zu melden. Am besten unter den E-Mail-Adressen von Dirk Friedrich d.friedrich@veh-ev.eu oder Heidi Dettinger h.dettinger@veh-ev.eu , notfalls auch telefonisch bei Heidi Dettinger unter 05032-964647. Sie werden von uns dann an Juristen bzw. Gutachterin weitervermittelt. Wie oben bereits angesprochen, soll diese Vermittlung dazu dienen, Kanzlei und Gutachterin vor einem unnötigen Aufwand zu schützen, um diesen ein möglichst umfassendes und effektives Arbeiten zu ermöglichen. Es wird die Mitarbeit des Klägers/der Klägerin erwartet. Das heißt, dass diese sich bemühen, ihre Unterlagen und anderes Material, das zur Klageerhebung wichtig ist, dem Juristen und, falls notwendig, auch der Psychologin zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen Auskünfte zu geben. Jeder und jede, der/die eine Klage nach dem OEG anstrebt, muss sich mit Geduld wappnen, da es durchaus zu einer ziemlich langen Verfahrensdauer kommen kann. Wir können hier nur raten, nicht den Mut sinken zu lassen und, soweit möglich, sich Personen im privaten Umfeld zu suchen, die unterstützen und Kraft geben können. Natürlich sind wir auch weiterhin bereit, uns mit allen auseinanderzusetzen, die dies brauchen oder sich mit einem von uns aussprechen wollen – auch über den Prozess. . |
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Subject: Bezüglich Ihrer hochkaratigen 2011-Diplomarbeit »Psychologie der Menschenrechte« Sehr geehrter Herr Professor Eilert, in Bezug auf Ihre 2011-Diplomarbeit als Sachbuch / Fachbuch, »Psychologie der Menschenrechte: Menschenrechtsverletzungen im deutschen Heimsystem (1945-1973)« die ich hoch schätze, obwohl ich noch keine Möglichkeit hatte sie hier in Australien, wo ich schon seit dem 24.03.1964 (selbst direkt aus dieser ʻHeimerziehungʼ kommend), ansässig bin, zu lesen, Was, insbesondere, hat sich an der gesamtdeutschen (nachkriegsdeutschen) ʻHeimerziehungʼ (BRD und DDR) im Jahre 1973 geändert, dass man hernach nicht mehr von „Menschenrechtsverletzungen“ denen die „Insassen“ in diesen „totalen Institutionen“ ausgesetzt waren, redet, bzw. reden kann? Ihr wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir dies mal erklären könnten. Mit freundlichen Grüßen aus Adelaide, Süd Australien Martin Martin MITCHELL (ex-Freistätter, Jg. 1946) . |
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Prof. Dr. Jürgen Eilert, Lehrbeauftragter an der CVJM-Hochschule in Kassel, hat mir am Mo. 11.01.2016 wie folgt geantwortet: Sehr geehrter Herr Mitchell, Ihnen zunächst ein frohes neues Jahr. Ich habe mich sehr gefreut über Ihre positive Rückmeldung zu meiner Doktorarbeit [ »Psychologie der Menschenrechte: Menschenrechtsverletzungen im deutschen Heimsystem (1945-1973)« ] an der FU Berlin, die dankenswerterweise auch einen namhaften Verlag gefunden hat. Ich würde Ihnen gerne ausführlicher auf Ihre Fragen antworten. Derzeit ist mir das aber nicht möglich, da ich bis Ende Januar noch in vielfältige Lehrverpflichtungen meiner Hochschule eingebunden bin. In Hinblick auf mein Werk ist leider festzustellen, dass es kaum rezipiert wird. Dies mag einerseits an den knapp 1000 Seiten liegen, die man nicht so einfach durchliest. Andererseits liegt es vielleicht an einer sehr eindringlichen Verknüpfung von 1. Evolutionärer Psychologie (als Theorie antihumanen Verhaltens) 2. Sozialpsychologie und Mikrosoziologie totaler Institutionen (wo derartige evolutionspsychologische Prozesse unter benennbaren Rahmenbedingungen losbrechen), sowie 3. Geistes-, Kultur- und Institutionengeschichte deutscher Kinderheime (wo man paradigmatisch aufweisen kann, das derartige destruktive Rahmenbedingungen in der deutschen Vergangenheit geradezu lehrbuchartig und absichtlich erzeugt worden sind). Wenn man das nun noch mit klaren geistigen und personellen Kontinutiäten zum Dritten Reich kreuzt und das alles als systematische Verletzung der menschlichen Würde und fast aller Artikel der UN-Menschenrechts- bzw. Kinderrechtskonvention beschreibt, dann möchten viele vielleicht nicht allzu genau wissen, was dort alles schmerzlich genau beschrieben wird. Da ich in meinem zweiten Leben auch evangelischer Volltheologe bin, habe ich gerade auch in Umgang mit den kirchlichen Hintergründen dieser Misshandlungen klare geistige Kontinuitäten z.B. zur Nazi-Theologie aufgewiesen und die damit verbundenen Theologien und Praktiken als antichristlich beschrieben, was – wie man sich denken kann – auch im Widerspruch im christlichen Selbstverständnis der damaligen Akteure steht und nicht allzu gerne gelesen wird. Ich selber sehe es so: Nicht jedes Buch ist zeitgemäß. Und manche sind auch einfach zu lang. Vielleicht braucht es noch ein paar Jahre oder Jahrzehnte, bis dieses Buch zeitgemäß wird. Mich freut aber, dass es bei Ihnen offensichtlich ein wirkliches Interesse geweckt hat. Vielleicht kann es sogar heilsam sein, sich selber über die (evolutions-) psychologischen, sozialen, organisationalen, kulturellen und historischen Hintergründe des eigenen Leidensweges zu informieren. Aus meinen eigenen klinischen Erfahrungen weiß ich, dass es manchmal heilsam sein kann, die Ursachen und Wurzeln der eignen lebensgeschichtlichen Schmerzen ins Licht zu heben und all das quasi „ins Bild zu setzen“. In diesem Sinne habe ich das Buch auch den Opfern gewidmet. Es stellt Zusammenhänge her, auf deren Grundlage das Unsagbare Ihres Leidens in einen größeren Zusammenhang gestellt wird. Derzeit kann man dass Buch gebraucht für 30.- € preiswerter (bookbutler,de) als im Handel bekommen. Ich jedenfalls würde mich über einige positive Amazon-Rezensionen freuen. Derzeit gibt es, abgesehen von einer kleinen und nur halbwegs sachadäqaten Rückmeldung, noch rein gar nichts. Ihnen und Ihrer Familie oder Freunden also beste Grüße aus Deutschland, Jürgen Eilert . |
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CVJM-Hochschule - YMCA of Applied Sciences Prof. Dr. phil. Jürgen Eilert Dipl.-Psychologe, Dipl/ Theologe, Systemischer Therapeut (HIS) Hugo-Preuß Str. 40, 34131 Kassel Phone: +49 (0) 5 61 30 87 523 E-mail: eilert@cvjm-hochschule.de / prof.eilert@icloud.com Web: http://www.cvjm-hochschule.de Social: http://www.facebook.com/cvjm.hochschule . |
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[ 02.02.2016 ] Medikamententests in Heimen Kinder als Versuchskaninchen Deutsche Pharmafirmen haben in den 50er und 60er Jahren Medikamententest an Heimkindern durchgeführt. Nach Recherchen von Frontal21 wurden in verschiedenen westdeutschen Einrichtungen Neuroleptika erprobt - ohne Einwilligung der Kinder und Jugendlichen. Doch die leiden bis heute unter den Folgen des jahrelangen Medikamentenmissbrauchs. . |
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[ 02.02.2016 ] Medikamententests: Das lange Leiden nach dem Kinderheim Von Daniela Schmidt-Langels und Otto Langels Kinder als Versuchskaninchen: In den Sechziger- und Siebzigerjahren haben deutsche Pharma-Unternehmen und Ärzte in Kinderheimen Medikamente getestet. Unter den Folgen leiden die Betroffenen noch heute. Als Scheidungskind war Marion Greenaway 1972 in den Birkenhof abgeschoben worden, ein geschlossenes Mädchenheim in Hannover. Monatelang musste die 14-Jährige täglich Tabletten einnehmen, obwohl sie, wie sie heute sagt, kerngesund war: "Warum ich die kriegte, weiß ich nicht. Ich war nie krank in meinem Leben." . |
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Kinder als Versuchskaninchen – Medikamententests in Heimen Pharmafirmen wie Merck oder die Tropon-Werke Köln haben in den 50er und 60er Jahren an Heimkindern Medikamente testen lassen. Nach Recherchen von Frontal21 wurden beispielsweise in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Wunstorf bei Hannover, den Rotenburger Anstalten bei Bremen sowie im Landeskrankenhaus Düsseldorf an den weitgehend recht- und wehrlosen Insassen unter anderem Neuroleptika erprobt. Bis heute leiden ehemalige Heimkinder unter gravierenden gesundheitlichen Folgen des jahrelangen Medikamentenmissbrauchs. Sie klagen über Herzkreislauferkrankungen und Diabetes und sehen sich als „Versuchskaninchen“. Experten gehen davon aus, dass die erzwungene missbräuchliche Einnahme von Neuroleptika zu einer Verkürzung der Lebenszeit von bis zu 20 Jahren führt. In Frontal21 sprechen sie erstmals über ihr Schicksal - ein erschreckendes Kapitel deutscher Heimerziehung. . |
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Aktuelle Meldungen 16.11.2015 - Fonds „Heimerziehung in der DDR“: Ende der Ausnahmeregelung Für Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung in der DDR“ galt die Anmeldefrist 30. September 2014. Betroffene, die sich nach Ablauf dieser Frist erstmals bei einer Anlauf- und Beratungsstelle gemeldet haben, konnten keine Fondsleistungen mehr erhalten. Das galt auch für Betroffene, die angaben, nicht rechtzeitig von der Existenz des Fonds „Heimerziehung in der DDR“ und/oder von der Anmeldefrist erfahren zu haben. In Fällen, in denen Betroffene ohne eigenes Verschulden daran gehindert waren, die Anmeldefrist einzuhalten, fand eine Einzelfallprüfung durch den Lenkungsausschuss statt. Der Lenkungsausschuss hatte dafür in enger Anlehnung an § 32 Verwaltungsverfahrensgesetz („Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“) eine Ausnahmeregelung festgelegt. Nach § 32 VwVfG kann nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt werden. Am 30. September 2015 endete somit auch die Frist für Anmeldungen, die nach der Ausnahmeregelung einzeln geprüft wurden. Das heißt: Es gibt jetzt keine Möglichkeit mehr, sich neu für Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung in der DDR“ anzumelden. . |
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Aktuelle Meldungen 26.01.2016 - Fonds „Heimerziehung West“: Ende der Ausnahmeregelung Für Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung West“ galt die Anmeldefrist 31. Dezember 2014. Betroffene, die sich nach Ablauf dieser Frist erstmals bei einer Anlauf- und Beratungsstelle gemeldet haben, konnten keine Fondsleistungen mehr erhalten. Das galt auch für Betroffene, die angaben, nicht rechtzeitig von der Existenz des Fonds „Heimerziehung West“ und/oder von der Anmeldefrist erfahren zu haben. In Fällen, in denen Betroffene ohne eigenes Verschulden daran gehindert waren, die Anmeldefrist einzuhalten, fand eine Einzelfallprüfung durch den Lenkungsausschuss statt. Der Lenkungsausschuss hatte dafür in enger Anlehnung an § 32 Verwaltungsverfahrensgesetz („Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“) eine Ausnahmeregelung festgelegt. Nach § 32 VwVfG kann nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt werden. Am 31. Dezember 2015 endete somit auch die Frist für Anmeldungen, die nach der Ausnahmeregelung einzeln geprüft wurden. Das heißt: Es gibt jetzt keine Möglichkeit mehr, sich neu für Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung West“ anzumelden. . |
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[ 07.02.2016 ] Ich habe mit vielen - wirklich vielen! - Leuten geredet, die sich nicht rechtzeitig beim Fonds melden konnten. Darunter gab es Krankenfälle mit langem Krankenhausaufenthalt, Auslandsaufenthalte (z.B. eine Frau lebte jahrelang in Peru, hatte nichts gehört und kam gerade zum Jahresende nach Deutschland zurück). Ein einziger Fall war dabei, bei dem tatsächlich eine Ausnahme gemacht wurde. Und das nur deshalb, weil er nachweisen konnte, dass sein Antrag bei der Anlaufstelle verschlampt wurde. Er hat also gewartet, bis er eine Nachricht bekommt und als er - dann 2015 - bei der Anlaufstelle anrief, wurde ihm gesagt, er sei nicht gemeldet. Die Mail, die ihm als Nachweis diente, wurde als Fälschung unterstellt. Erst das Einschalten des Fam-Ministerium gab den Ausschlag und er wurde wieder auf die Liste genommen. Bei Leuten aus DDR-Heimen habe ich von keiner einzigen Ausnahme gehört. . |
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05. Februar 2016 Sexueller Missbrauch Brüdergemeinde Korntal will bis zu 5.000 Euro pro Heimkind zahlen Korntal (idea) – Die Evangelische Brüdergemeinde Korntal will jeweils bis zu 5.000 Euro freiwillig an ehemalige Heimkinder zahlen, die sexuellen Missbrauch zwischen den 1950er und 90er Jahren in den Einrichtungen in Korntal und Wilhelmsdorf erlebt haben. Das gab der Vorsteher, Klaus Andersen (Korntal), am 5. Februar [2016] vor der Presse bekannt. Damit wolle die Gemeinde bei verjährten Fällen zeigen, dass sie das Leid der Betroffenen anerkenne. Die Höhe orientiere sich an vergleichbaren Zahlungen anderer Institutionen. Das genaue Antragsverfahren solle mit ehemaligen Heimkindern ausgehandelt werden. Die Korntaler Diakonie habe sich zu diesem Schritt entschlossen, da das die einzige Möglichkeit sei, den Opfern sexualisierter Gewalt in den Einrichtungen rasch finanzielle Hilfe zukommen zu lassen. „Wir wollen nicht länger warten. In dieser wichtigen Frage müssen wir nun einen neuen Impuls setzen und damit zeigen, dass wir unsere moralische Verantwortung für die Geschehnisse annehmen“, so Andersen. Mit dieser Entscheidung rücke man auch von der Haltung ab, nur Sachleistungen zu gewähren. In den vergangenen Monaten sei den Verantwortlichen klar geworden, dass nur direkte Bargeldleistungen ein „höheres Maß an Anerkennung des Leides“ darstelle. Nach Angaben der „Interessengemeinschaft Heimopfer“ waren insbesondere in den 60er und 70er Jahren rund 200 Jugendliche Opfer des Missbrauchs. . |
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Appell an den Papst Kein Recht vernichten, auf Verjährung verzichten ! In Deutschland leben Zehntausende von Opfern kirchlicher Einrichtungen und katholischer Priester. Viele wurden körperlich und seelisch misshandelt, viele sexuell missbraucht und gequält. Zur Wiedergutmachung dieses Leids reicht es nicht, dass der Papst sich entschuldigt und die Opfer von Kirche und Staat mit finanziellen Almosen abgefunden werden. In diese demütigende Situation kommen die Überlebenden der kirchlichen Gewalt und klerikalen Kinderschändung nur dadurch, dass die Kirche gegenüber Schadensersatzansprüchen die Einrede der Verjährung erhebt. Würde dies nicht geschehen, könnten sämtliche Opfer ihr erlittenes Unrecht, auch wenn es länger als 30 Jahre zurückliegt, vor Gericht geltend machen. Hierzu bedarf es keiner Gesetzesänderung, da die zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften (im Gegensatz zu den strafrechtlichen) nicht von Amts wegen, sondern nur aufgrund der rechtsvernichtenden Einrede der schadensersatzpflichtigen Einrichtungen beachtet werden müssen. Deshalb fordere ich als Rechtsberater von Opfern den Papst auf, alle Bischöfe und katholischen Einrichtungen anzuweisen, bei Schadensersatzansprüchen von Heimkindern und anderen Opfern kirchlicher Gewalt auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Solange dies nicht geschieht, bleiben alle kirchlichen Beteuerungen, dass den Opfern Gerechtigkeit widerfahren soll, scheinheilig. Dr. Christian Sailer, Rechtsanwalt . |
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Thurgauer Zeitung: 4. Februar 2016, 18:32 Uhr Klage in Missbrauchsfall kam zu spät [ meinte der Einzelrichter am EGMR in Strassburg kürzlich ] Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde von Walter Nowak abgewiesen. Der körperliche und sexuelle Missbrauch im [katholischen] Kinderheim Fischingen liege über 40 Jahre zurück und sei damit verjährt. Nowaks Anwalt bemängelt inhaltliche Fehler im Urteil aus Strassburg. KATHARINA BRENNER «Wir sind sehr enttäuscht», sagt Philip Stolkin. Der Zürcher Anwalt vertritt Walter Nowak bei der Klage gegen das ehemalige Kinderheim des Klosters Fischingen. Nowak beklagt, dort zwischen 1962 und 1972 körperlich und sexuell missbraucht worden zu sein. Das Bundesgericht wies die Klage wegen Verjährung ab. Jetzt argumentiert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gleich. Angebliche Misshandlungen könnten nach 40 Jahren nicht mehr verfolgt werden. «Die Verjährung ist nicht mehr als Täterschutz», sagt Stolkin. Bei einem ähnlichen Fall gab der EGMR Louise O'Keeffe im Jahr 2014 Recht. Sie war Anfang der 70er-Jahre an einer katholischen Schule von ihrem Lehrer wiederholt sexuell missbraucht worden. Im Fall seines Mandanten habe das Gericht indes «mutlos» geurteilt, sagt Stolkin. Einen Grund dafür sieht er im zunehmenden Druck, der auf Strassburg ausgeübt werde. Er kritisiert das Urteil auch, weil es sich um Taten handle, die in den Bereich der Grundrechte fielen und nicht verjährbar seien. «Das stimmt einfach nicht» Zusätzlich bemängelt Stolkin «inhaltliche Fehler». Strassburg argumentiert: Weil bei Nowak bereits 1992 psychische Probleme und Rückenschmerzen diagnostiziert wurden, hätte er früher klagen können. «Das stimmt einfach nicht», sagt Stolkin. Zum damaligen Zeitpunkt habe Nowak den Grund für seine Leiden noch nicht gekannt. Erst als er 2011 in eine andere Wohnung gezogen ist, sei die Erinnerung zurückgekommen – neben dem Haus stand ein Kirchturm, der ähnlich aussah wie der in Fischingen. Auf dieser Grundlage möchte Stolkin den Fall vor die Große Kammer des EGMR bringen. Er hat jetzt allenfalls drei Monate Zeit, um einen Antrag zu formulieren. Fünf Richter werden dann beurteilen, ob sie dem Antrag stattgeben. In der Großen Kammer würden dann insgesamt 14 Richter das Urteil fällen. Bis es soweit ist, könnten zwei bis drei Jahre vergehen. Klage im Thurgau Im Thurgau ist eine Klage am Verwaltungsgericht hängig. Sie ist jedoch sistiert. Denn Stolkin und Nowak warten auf den Ausgang der [schweizerischen] Wiedergutmachungs-Initiative. Die Initiative gibt es seit 2014, als nächstes berät das Parlament darüber. Die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplazierungen, also auch Heimkinder wie Walter Nowak, sollen dabei insgesamt 500 Millionen Franken erhalten. Nowak fordert 1,4 Millionen Franken Entschädigung. Bei einem durchschnittlichen Gehalt von 5800 Franken verteilt auf 20 Jahre seien sie auf diesen Betrag gekommen, sagt Stolkin. Derzeit lebt Novak von der IV-Rente. 1995 ist bei ihm offiziell die Invalidität festgestellt worden als Folge des Missbrauchs in seiner Kindheit. . |
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ZU EURER INFORMATION Wie ich unlängst hier gepostet habe, wurde meine erste Klage am Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verjährung abgelehnt. Aber ich gehe in Berufung wegen Formfehler. Ich tue das aber ohne Hass, Wut oder sonstigen negativen Motiven, im Gegenteil. Ich fahre weiter, weil ich als Betroffener den heutigen Kindern das schuldig bin. Ohne unsere Aufklärungen würde die ganze Thematik noch immer totgeschwiegen. Es kann nicht sein, dass in jüngster Vergangenheit und auch heute noch solche Verbrechen an den Schwächsten unserer Gesellschaft, den Kindern und den Frauen, mit Minimalkonsequenzen verübt werden kann. Es wird mir aber sicherlich gesundheitlich nicht schaden, weil nur das Aufgeben wäre für mich ein Riesenproblem. Es ist mir ein Anliegen mitzuhelfen, dass diese Welt wieder ein bißchen menschlicher wird. [ ein Herz als Emoticon ] Namaste. . |
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Das Urteil läuft darauf hinaus, dass nicht nur der Staat selbst nicht foltern darf, aber auch nicht das Foltern durch andere zulassen oder auch nur tolerieren darf. Der Staat ist verpflichtet seine Bürger zu schützen und jegliches Foltern aktiv zu verhindern, und auch das Foltern von Kindern in seinem Land aktiv zu verhindern. Ein Staat, der diesen seinen Pflichten nicht nachkommt – nicht nachgekommen ist – muß Schadenersatz leisten. Ein Staat, der diesbezüglich auf ganzer Ebene verfehlt, begibt sich ausserhalb der akzeptierten Normen der Staatengemeinschaft und läuft damit die Gefahr als „Schurkenstaat“ ("rogue state") bezeichnet zu werden. . |
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Hier gibt es jetzt etwas neues zu der Leidensgeschichte / Aufarbeitungsgeschichte von »Walti« @ http://www.oesterreichische-heimkinder.at/t1203f107-Schweizer-ex-Heimkind-vor-Einzelrichter-am-EGMR-ECHR-in-Strassburg.html !! Die Gerichtsentscheidung dieses Einzelrichters am Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg im Fall von Walter Nowak (von Anfang Februar 2016) gibt es bisher nur in englischer Sprache, die offizielle Sprache an diesem Gerichtshof (neben Französisch). Englisch ist für mich überhaupt kein Problem; ich spreche, lese und schreibe es schon seit über 50 Jahren, denn ich lebe seit dem 24.03.1964 in Australien (Für mich ist Deutsch nur Zweitsprache.). Darum hätte ich gerne eine Kopie dieser Entscheidung in Strassburg im Fall von Walter Nowak, damit ich diese Entscheidung eingehend studieren kann. Wenn mir jemand also eine Kopie besorgen und zukommen lassen kann, wäre ich demjenigen sehr dankbar dafür. . |
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Verdingkinder in der Schweiz - "Halts Maul, du lügst" | WDR 5 Dok 5 – Das Feature (15/02/2016) [ @ http://www1.wdr.de/radio/podcasts/wdr5/dokfuenf140.html ] WDR 5 Dok 5 - Das Feature: Hunderttausende Waisen- und Scheidungskinder, uneheliche und "milieugeschädigte" Kinder wurden in der Schweiz "verdingt" und auf Bauernhöfen teilweise wie Sklaven gehalten. Einige wurden misshandelt und missbraucht. Autor: Charly Kowalczyk; Redaktion: Dorothea Runge; Produktion: DLF/HR/SWR/WDR 2013 © WDR 2016 Audio [ Länge: 52 Min. und 59 Sek. ] Verdingkinder in der Schweiz - "Halts Maul, du lügst" | WDR 5 Dok 5 – Das Feature (15/02/2016) [ @ http://www1.wdr.de/radio/podcasts/wdr5/dokfuenf140.html ] Download (MP3-Download) [ @ http://www1.wdr.de/radio/podcasts/wdr5/dokfuenf140.html ] . |
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To the: European Court of Human Rights (ECHR) Ladies and Gentlemen I would be very pleased if you would send me a copy of the judgment and the detailed reasons for judgment (of 04.02.2016) in the case of Walter Nowak versus Switzerland before the European Court of Human Rights (ECHR) as soon as it is publicly available. – I need all this in English and/or German. Thank you very much! With kind regards from Australia Martin MITCHELL . |
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An den: Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Sehr geehrte Damen und Herren, Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir eine Kopie der Entscheidung und detaillierten Begründung dieser Entscheidung (vom 04.02.2016) im Fall Walter Nowak gegen Schweiz for dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) würden zukommen lassen sobald diese öffentlich zur Verfügung steht. – Ich brauche diese Entscheidung in Englisch und/oder Deutsch. Recht vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen aus Australien Martin MITCHELL . |
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[ @ http://www.spiegel.de/einestages/colonia-dignidad-in-chile-das-grauenvolle-regime-der-sekte-a-1076894.html ] Die Sekte Colonia Dignidad galt lange als deutsches Idyll in Chile. Tatsächlich war die Siedlung unter ihrem Anführer Paul Schäfer ein Schauplatz von Folter, Mord und Missbrauch. Viele der Verbrecher kamen ohne Strafe davon. Von Christoph Gunkel . |
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Missbrauch, Misshandlungen, Vergewaltigungen im Hänsel und Gretelheim in Oberammergau [ Trägerschaft: Stadt München ]. Suche ehemalige Heimkinder aus dem Hänsel und Gretelheim in Oberammergau aus dem Jahrgang 1962 die den Mut haben über die Misshandlungen, Missbrauch und Vergewaltigungen aus dieser Zeit zu sprechen. Ich habe damals in der Gruppe Immerfroh unter der Herrschaft von Schwester Miranda und Ihren Helferinnen gelitten. Von uns Kindern mussten diese beiden Damen mit „Tante“ angesprochen werden: Antonia (Toni) und Evelin. Wir bekamen damals jeden Sommer vom Lieben Onkel Hermann Pater aus Köln (Pater Hermann Schartmann) Besuch. . |
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Sehr geehrter Herr Edenhofer, auf Ihren Antrag vom 23.10.2014, eingegangen am 13.10.2014, ergeht folgender TEIL-BESCHEID nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) ENTSCHEIDUNG: 1. Es wird festgestellt, dass Sie im Zeitraum von 1965 bis 18.09.1978 Opfer von Gewalttaten i.S.d. §1 Abs. 1 Opferentschädigungsgesetz geworden sind. . |
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Sehr geehrter Herr Streibl, In der erschütternden Angelegenheit von Herrn Rainer Edenhofer habe ich gute Nachrichten. Wie mit Ihnen bereits persönlich besprochen ist die Landeshauptstadt München bereit, Herrn Edenhofer aufgrund erlittenen Unrechtes eine einmalige Entschädigung zu bezahlen, um somit zu versuchen, sein lebenslanges Leid zu lindern. Im Detail handelt es sich um die Summe von 350.000,-EURO, zahlbar in zwei Teilen zu je 175.000,-EURO, zum 1. Juli 2015 und zum 1. September 2015. Dieser Betrag ist als steuerfrei zu deklarieren. Die Landeshauptstadt München wird sich weiterhin bemühen, etwaige Mißstände innerhalb ihrer Organisationsstrukturen zu beseitigen. Als Oberbürgermeister der Stadt München wäre ich Ihnen sehr verbunden mich dabei zu unterstützen, diese Mißstände leise und effektiv auszuräumen. Herrn Edenhofer werde ich in einem persönlichen Brief bitten, die Presse möglichst nicht zu informieren. Es ist schwierig, bei der Schilderung eines solchen unvorstellbaren Leides ruhig und überlegt zu bleiben. Als Landespolitiker wissen sie aber, dass ich das muss. Ich hoffe, Herrn Edenhofer geholfen zu haben, auch wenn ich mir durchaus bewusst bin, dass Geld solches Unrecht nicht lindern kann. Mit freundlichen Grüßen Dieter Reiter . |
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Guten Morgen Herr Edenhofer, Gerade habe ich einen Anruf der [Münchner] Stadtkämmerei (Dr. Wolowicz selbst) erhalten. Auf Grund der fehlenden Unterschrift kam der Überweisungsauftrag erst heute in den Anlauf., d.h. morgen oder spätestens Mittwoch ist Ihr Geld da. Habe das Ganze auch noch schriftlich erbeten. Haben Sie am Donnerstag Zeit für ein Maß im Biergarten? Beste Grüße D. Schulte . |
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Betreff: Schadenersatz R. Edenhofer Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Reiter, Unter Vorlage entsprechender Vollmacht zeige ich die rechtliche Vertretung des Herrn R. Edenhofer, Max-Plank Str. 11, 85716 Unterschleißheim an. Wie Ihnen bekannt ist, wurde meinem Mandanten von Seiten der Mitarbeiter der Stadt München in Zusammenhang mit seinem Aufenthalt im Hänsel und Gretelheim, Ettalerstr. 41, 82487 Oberammergau sowie im Schüler und Lehrlingsheim im Salesianum Unrecht angetan. An dieser Stelle soll auf die einzelnen Vorwürfe nicht eingegangen werden. Vielmehr beziehen wir uns auf Ihr Schreiben, Herr Oberbürgermeister Reiter, welches mir sowohl in einer Urfassung als auch in einer korrigierten Fassung vom 10.06.2015 adressiert an Herrn Florian Streidl MdL vorliegt. In diesem besagten Schreiben geben Sie für die Stadt München ein Schuldanerkenntnis ab. Im Detail verpflichtet sich die Stadt München durch Sie als Oberbürgermeister zur Zahlung einer einmaligen Entschädigung von 350.000,- €. In der korrigierten Fassung vom 10.06.2015 welche wie bereits dargestellt mir vorliegt, sichern Sie die Zahlung der Summe von 350.000,-€ in zwei Teilen zu, je 175.000,- €, zu zahlen am 01.07.2015 sowie am 01.09.2015, zu. Ausdrücklich wurde von Ihnen der Betrag als steuerfrei deklariert. Nun musste mein Mandant feststellen, dass die Stadt München Ihrer Verpflichtung zur Zahlung dieser Entschädigung zumindest im Hinblick auf die erste Rate nicht nachgekommen ist. Bis zum heutigen Tag und somit bis zum 20.08.2015 ist die erste Rate in Höhe von 175.000,- € nicht bezahlt worden. Somit befindet sich aus unserer Sicht die Stadt München zumindest mit diesem Betrag seit dem 01.07.2015 in Verzug. In meinem oben zitierten Schreiben äußern [Sie] sich entgegenüber dem Adressanten Herrn Florian Streidl dahingehend, dass Sie Herrn Edenhofer bitten die Presse über die Vorgänge und Zusammenhänge betreffend seiner Schädigung nicht zu informieren. An diese Bitte hat sich mein Mandant bis zu jetzigen Zeitpunkt gehalten. Aufgrund der Verzögerungen der Auszahlung geht es meinem Mandanten derzeit gesundheitlich ausgesprochen schlecht. Sollte es zu weiteren Verzögerungen kommen insbesondere die unten genannte Frist nicht eingehalten werde, so kann mein Mandant nicht garantieren, dass er weiterhin die Nachfragen und das Interesse der Medien an seiner Person zurückweisen kann. Mehrfach wurde meinem Mandanten die Anweisung der ersten Rate konkret versprochen. Letztmalig wurde meinem Mandanten mitgeteilt, dass am 15.08.2015 das Geld ganz sicher angewiesen wird. Wieder wurde mein Mandant bitterlich enttäuscht. Namens und im Auftrag meines Mandanten habe ich daher die Stadt München vertreten durch den Oberbürgermeister Reiter anzufordern den Betrag von 350.000,- € an meinen Mandanten auszubezahlen. Für den ersten Teilbetrag der bereits seit 01.07.2015 fällig ist, setzen wir Frist bis zum 28.08.2015. Die zweite Rate ebenfalls von 175.000,- € muss bis zum 01.09.2015 bezahlt werden. [ ......... ] Sollte die erste zugesicherte Rate nicht bis zur oben genannten Frist eingehalten und dem Unterzeichner eine schriftliche Zusage bzgl. der zweiten Rate zugehen, so werde ich meinen Mandanten raten, weitere Schritte gegen die Stadt München einzuleiten. Ein weiteres Zuwarten ist meinem Mandanten schlichtweg nicht zumutbar. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, welches sich aus dem oben zitierten Schreiben herauslesen lässt. [ unterzeichnet von dem oben genannten Stuttgarter Rechtsanwalt ] . |
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M - Merkur.de : »Missbrauch im Heim: Stadt bietet Opfern Hilfe an« - Aktualisiert: 31.03.2011 - 08:55 Uhr @ http://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/missbrauch-heim-stadt-bietet-opfern-hilfe-1183923.html München - München wendet sich in einer Briefaktion an alle ehemaligen Heimkinder, die in städtischen Einrichtungen untergebracht waren. Wie die Stadt möglichen Missbrauchsopfern helfen möchte: „Als Leiterin des Stadtjugendamtes München möchte ich mich unmittelbar an Sie, die ehemaligen Kinder und Jugendlichen eines Münchner Heimes in der Zeit von 1950 bis ca. 1975, wenden.“ So beginnt ein Schreiben, das Maria Kurz-Adam bereits mehr als 600 Mal verschickt hat - an all jene der 3169 Ex-Heimkinder, deren Adresse bisher ausgemacht werden konnte. 65 haben bisher geantwortet und Geschichten erzählt, die auch die erfahrene Psychologin Kurz-Adam nicht so schnell vergessen wird. „Ich hab’ die alle im Kopf“, sagt sie leise. Als die Vergangenheit deutscher Kinderheime Anfang 2008 bundesweit in die Schlagzeilen geriet und ein Runder Tisch [Heimerziehung] in Berlin Fälle von psychischer und physischer Misshandlung ans Licht brachte, wandte sich auch eine Handvoll früherer Opfer an die Stadt [München]. Für Kurz-Adam ein zwingender Anlass, die Geschichte der drei alten städtischen Heime genauer unter die Lupe zu nehmen: Das Münchner Waisenhaus, das Münchner-Kindl-Heim und das Marie-Mattfeld-Haus (früher als „Hänsel-und-Gretel-Heim“ bekannt) in Oberammergau. Die Aktenbestände wurden von einem Wissenschaftler stichprobenartig untersucht. Seine Erkenntnisse wurden nun durch die Brief-Aktion bestätigt. „Alles, was der Runde Tisch [Heimerziehung] herausgefunden hat“, so Kurz-Adam, sei auch in den städtischen Heimen geschehen: Kinder wurden gezwungen, Erbrochenes zu essen, sie wurden geschlagen, verprügelt, sexuell missbraucht. Es gibt Berichte über Suizide von Kindern, die daran zerbrochen sind. An den Folgen der Übergriffe leiden manche Opfer bis heute. „So etwas ist vielleicht mal erledigt, aber nie abgeschlossen“, sagt Kurz-Adam. Deshalb bietet sie in dem Brief an, „weiterführende Beratungsangebote zu vermitteln“. Auch Akteneinsicht gewährt das Jugendamt den Ex-Heimkindern - auf Wunsch fachkundig begleitet, denn „da stehen Dinge drin, die muss man erst mal verarbeiten.“ Dennoch könne der Einblick in die eigene Lebensgeschichte befreiend wirken: „Man gewinnt ein Stück Kontrolle über dieses Leben zurück. Das hilft“, sagt die Psychologin. Kurz-Adam will keine falschen Eindrücke vermitteln: Gewalt und Misshandlung seien die Ausnahme gewesen. Von den Rückmeldungen sei die Mehrheit positiv. Nur jede vierte Zuschrift handle von Gewalterfahrungen. Doch jeder einzelne Fall verdiene Beachtung, sagt die Jugendamts-Chefin - dankbar, dass sie in dieser Haltung sowohl von der Stadtspitze als auch von den Heimen unterstützt werde. Strafrechtlich sei zwar alles schon verjährt, „aber wir prüfen die Frage der Entschuldigung und Entschädigung durch die Stadt“. Sie will dieses Thema auch in den Stadtrat einbringen. Besonders wichtig ist es Kurz-Adam dabei, aus den erschütternden Geschichten Lehren zu ziehen. „Die Heimkinder, die sich gemeldet haben, stellen das in den Vordergrund: Sie erzählen ihre Geschichte, damit sich so etwas nicht wiederholen kann.“ Was das angeht, sieht Kurz-Adam die Jugendfürsorge auf einem guten Weg: Besser geschultes Personal, kleinere Gruppen und ein Umfeld, das nicht wegsieht, geben den Heimkindern Schutz. Auch die Kinder fühlten sich nicht mehr wie ihre Vorgänger als die „gesellschaftlich Letzten“, so Kurz-Adam. Helfen könne ihnen am besten „eine Jugendhilfe, die sich ihrer eigenen Vergangenheit kritisch stellt“. Peter T. Schmidt . |
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bürgerredaktion leserbriefblog der vielgedruckten leserbriefschreiber: beteiligen, einmischen, ändern @ http://buergerredaktion.de/de/gastleserbriefe/18-gastleserbriefe-artikel/3010-sexueller-missbrauch-durch-angestellte-der-stadt-m%C3%BCnchen.html Sexueller Missbrauch durch Angestellte der Stadt München? Erstellt am Freitag, 09. Oktober 2015 14:39 - Zugriffe: 498 Sehr geehrte Redaktion, Ich bin ein sogenanntes Münchner Kindel. Meine Kindheit war geprägt durch schlimmste Gewalt, Vergewaltigungen, Demütigung, Essensentzug, Fußtritten, Essenzwang meines Erbrochenen und vieles mehr. [ All dies geschah über den Zeitraum 1965-1976 im Hänsel und Gretelheim in Oberammergau (Träger des Heims: Stadt München ). ] Ich habe es nach jahrelangen Kämpfen geschafft, [diesbezüglich] eine Opferanerkennung vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales - d. Red.) zu bekommen. Es hat sich durch meine Aufarbeitung der Kontakt zu Herrn Florian Streibl - Freie Wähler im Bayrischen Landtag [und] zu Herrn Maximillian Schmalhofer ergeben. Diese haben sich mit mir in Verbindung gesetzt und vorab mich gebeten alle Unterlagen zu diesem schweren Missbrauch ihnen zur Verfügung zu stellen. Ich habe Herrn [Maximillian] Schmalhofer ( persönlicher Referent von Herrn [Florian] Streibl ) meine Dokumentation über den Aufenthalt im Hänsel und Gretelheim und die Opferanerkennung vom ZBFS und die E-Mail von Frau [Susanne] Henke aus der Stadt München zugeschickt. Die Deutsche Bischofskonferenz in Köln hat mir auch bestätigt dass die Vergewaltigungen durch die genannten Orden der Wahrheit entsprechen und es keinerlei Zweifel daran gibt. Die Stadt München hat sich durch die Frau [Susanne] Henke mit mir in Verbindung gesetzt, um eine Täter-Identifizierung vor zu nehmen. Diesen Termin habe ich mit einer Begleitung wahrgenommen und bei der Stadt München 2 von den Täterinnen identifiziert. Mir wurde versprochen, dass die Stadt München mir bei der strafrechtlichen Verfolgung der beiden Täterinnen helfen wird. Nachdem ich einige Tage danach mich mit Frau [Susanne] Henke nochmals in Verbindung gesetzt habe, um das Angebot Ihrer Hilfestellung durch die Stadt München in Anspruch zu nehmen, was die Täterverfolgung angeht, hat Sie mir in einem sehr barschen Ton klar gemacht, dass die Stadt München kein Interesse daran hat, sich mit den Damen in Verbindung zu setzen und keinerlei strafrechtliche Anstrengungen unternehmen wird. Frau Henke hat mir unmissverständlich gesagt, ich soll von der Stadt München unverzüglich Abstand halten, was meine Vergangenheit angeht, ansonsten werde sich die Rechtsabteilung mit mir beschäftigen, in Verbindung [mit] einer Anzeige gegen mich. In der Angelegenheit Bayrischer Landtag gab es das erste Treffen mit Herrn [Maximillian] Schmalhofer in den Räumen von Herrn [Florian] Steibl 4 Stock, Zimmer 412. Mir wurde zugesichert, dass Herr [Florian] Steibl diese ungeheuerlichen Vorkommnise mit dem jetzigen Oberbürgermeister besprechen wird, um eine ordentliche menschwürdige Aufarbeitung und eine angemessene [Entschädigung], wenn überhaupt davon geredet werden kann, zu erreichen. Nach einiger Zeit hat Herr [Maximillian] Schmalhofer sich über WhatsApp (für ihn besser zu erreichen) mit mir in Verbindung gesetzt, um über das Gespräch zwischen den beiden Herren zu berichten. Das Ergebnis sehen Sie im Anhang. Alles Weitere würde ich gerne mit einem Redakteur in einem persönlichen Gespräch besprechen. Mit freundlichen Grüßen R. Edenhofer Anmerkung der Redaktion: Die beschriebenen Unterlagen können über die Bürgerredaktion.de eingesehen werden. . |
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Verein ehemaliger Heimkinder e.V. [ Dort erstmalig veröffentlicht am Di. 23.02.2016, um 08:58 Uhr ] ACHTUNG! - TV-Tipps! Für alle die diese Filme noch einmal sehen wollen, oder noch nicht gesehen haben folgendes: In 3sat am Dienstag den 1. März 2016 Um 20:15 Uhr - "Und alle haben geschwiegen". Um 21:45 Uhr geht es weiter mit: "Und alle haben geschwiegen - Die Dokumentation" - Das Leid der Heimkinder. Dann um 22:40 Uhr "Ich bin kein Opfer mehr" - Doku aus der Schweiz (2014) - Missbraucht im Namen Gottes. Dann als vorletzter Tipp: Um 23:30 Uhr "Kindergeschichten" - Doku aus der Schweiz (2012) - Misshandelt nach göttlichem Recht. Und als letzter Film um 0:20 Uhr: "Reporter" aus der Schweiz (2015) - Die Zwangsläufigkeit des Unglücks - Das traurige Leben des Walter Nowak [ Der Fall Walter Nowak gegen Schweiz befindet sich jetzt – weitergehend (wie von mir auch schon anderswo hier im Forum erwähnt) - vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ! - MM ]. Ende. Auf ein Wort! Ich kann mir gut vorstellen, dass einige von euch die Frage haben: Warum wird aus der Schweiz berichtet? Hier in Deutschland liegt doch noch einiges aus der verfluchten Heimkindervergangenheit unerledigt "im Keller" und auf Halden. Warum wird darüber nicht berichtet? - Nun, das frage ich mich auch! Zu fragen ist auch, ob es eine Order gibt, die die deutschen Schweinereien in den Heimen aus den Medien verschwinden lassen soll. Wer weiß...! - Aber wir vom VEH "wühlen" weiter in der Täter-Vergangenheit! Wir lassen die Erben der Verbrecher nicht in Ruhe! Punktum! - LG Dirk F. . |
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Das Team ist der Star Recherche-Thriller „Spotlight“ thematisiert die Enthüllung von Kindesmissbrauch in der Kirche. Er zeigt, dass Journalismus Teamwork ist – und für offene Gesellschaften unverzichtbar . |
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19.02.2016 Kommentar Gab es ein System? Am nächsten Donnerstag [ 25.02.2016 ] läuft der Spielfilm "Spotlight" in den deutschen Kinos an. Er handelt von der Enthüllung des Missbrauchskandals in der US-Kirche und der Frage: "Gab es ein System?". Ein Kommentar von Hubertus Büker. Der zentrale Satz im US-Spielfilm „Spotlight“, der jetzt in unsere Kinos kommt, lautet: „Zeigt mir das System!“ Den Satz sagt der Chef des „Boston Globe“, nachdem seine Reporter herausgefunden haben: Es gab im Erzbistum Boston 90 katholische Priester, die Kinder sexuell missbraucht haben. Dem Chef erscheint die bloße Zahl zweitrangig. Er will wissen: Wieso blieben die Täter unbehelligt? Wurden ihre Taten planmäßig unter den Teppich gekehrt? Ja. Die Kirchenleitung sorgte dafür, dass die Täter davonkamen, unter gütiger Mithilfe von Behörden, Anwälten, Journalisten. „Zeigt mir das System!“ bringt zugleich den Inhalt des Films auf den Punkt: „Spotlight“ führt ein skandalöses Räderwerk der Vertuschung vor Augen, präzise und unerbittlich. Wer sich den Film anschaut, wird sogleich fragen: Gab es ein „System“ auch in Deutschland? „Die Geschichte des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche ist erst zu Ende erzählt, wenn (…) auch die Geschichte des bischöflichen Versagens erzählt worden ist.“ So drückte es der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke in einer TV-Dokumentation aus. Tatsächlich ist in Sachen Aufarbeitung des Missbrauchsskandals in Deutschland eine Menge Lobenswertes geschehen. Erschöpfende Antworten allerdings fehlen noch auf Fragen wie: Was wussten die Bischöfe (und die Ordensoberen, wie ergänzt werden muss)? Was haben sie getan oder versäumt? Gewiss, die Antworten lassen sich nicht aus dem Ärmel schütteln. Das Gros der Missbrauchsfälle in Deutschland datiert aus den 1950er bis 1970er Jahren. Die damaligen Bischöfe und Oberen leben nicht mehr. Wer könnte die „Geschichte des Versagens“ erzählen? Und selbst wenn noch ein paar brisante Akten in irgendwelchen „Giftschränken“ lagern sollten – wie ließen sie sich unter Beachtung von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten verwerten? Dennoch: Dass die Bischofskonferenz 2011 Christian Pfeiffer und sein Kriminologisches Institut mit der Erforschung des Skandals betraute, durfte man als mutige Entscheidung deuten. Denn was immer man von Herrn Pfeiffer halten mag: Ihm war zuzutrauen, dass er findet, was noch zu finden ist, und dass er es dann auch auf den Tisch legt. Zweifellos gab es zwingende Gründe, Pfeiffer 2013 den Stuhl wieder vor die Tür zu setzen und eine neue Studie zu starten. Die Erwartung indes ist unverändert geblieben: eine ungeschminkte Analyse zu leisten, so gut das irgend möglich ist. Die dann – unter anderem – zeigt, ob es so etwas wie ein „System“ gab. Von Hubertus Büker [ Redakteur h.bueker[a]bistumspresse.de ] . |
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19.02.2016 Kommentar Gab es ein System? Am nächsten Donnerstag [ 25.02.2016 ] läuft der Spielfilm "Spotlight" in den deutschen Kinos an. Er handelt von der Enthüllung des Missbrauchskandals in der US-Kirche und der Frage: "Gab es ein System?". Ein Kommentar von Hubertus Büker. Der zentrale Satz im US-Spielfilm „Spotlight“, der jetzt in unsere Kinos kommt, lautet: „Zeigt mir das System!“ Den Satz sagt der Chef des „Boston Globe“, nachdem seine Reporter herausgefunden haben: Es gab im Erzbistum Boston 90 katholische Priester, die Kinder sexuell missbraucht haben. Dem Chef erscheint die bloße Zahl zweitrangig. Er will wissen: Wieso blieben die Täter unbehelligt? Wurden ihre Taten planmäßig unter den Teppich gekehrt? Ja. Die Kirchenleitung sorgte dafür, dass die Täter davonkamen, unter gütiger Mithilfe von Behörden, Anwälten, Journalisten. „Zeigt mir das System!“ bringt zugleich den Inhalt des Films auf den Punkt: „Spotlight“ führt ein skandalöses Räderwerk der Vertuschung vor Augen, präzise und unerbittlich. Wer sich den Film anschaut, wird sogleich fragen: Gab es ein „System“ auch in Deutschland? „Die Geschichte des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche ist erst zu Ende erzählt, wenn (…) auch die Geschichte des bischöflichen Versagens erzählt worden ist.“ So drückte es der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke in einer TV-Dokumentation aus. Tatsächlich ist in Sachen Aufarbeitung des Missbrauchsskandals in Deutschland eine Menge Lobenswertes geschehen. Erschöpfende Antworten allerdings fehlen noch auf Fragen wie: Was wussten die Bischöfe (und die Ordensoberen, wie ergänzt werden muss)? Was haben sie getan oder versäumt? Gewiss, die Antworten lassen sich nicht aus dem Ärmel schütteln. Das Gros der Missbrauchsfälle in Deutschland datiert aus den 1950er bis 1970er Jahren. Die damaligen Bischöfe und Oberen leben nicht mehr. Wer könnte die „Geschichte des Versagens“ erzählen? Und selbst wenn noch ein paar brisante Akten in irgendwelchen „Giftschränken“ lagern sollten – wie ließen sie sich unter Beachtung von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten verwerten? Dennoch: Dass die Bischofskonferenz 2011 Christian Pfeiffer und sein Kriminologisches Institut mit der Erforschung des Skandals betraute, durfte man als mutige Entscheidung deuten. Denn was immer man von Herrn Pfeiffer halten mag: Ihm war zuzutrauen, dass er findet, was noch zu finden ist, und dass er es dann auch auf den Tisch legt. Zweifellos gab es zwingende Gründe, Pfeiffer 2013 den Stuhl wieder vor die Tür zu setzen und eine neue Studie zu starten. Die Erwartung indes ist unverändert geblieben: eine ungeschminkte Analyse zu leisten, so gut das irgend möglich ist. Die dann – unter anderem – zeigt, ob es so etwas wie ein „System“ gab. Von Hubertus Büker [ Redakteur h.bueker[a]bistumspresse.de ] . |
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