Mia More hat folgendes geschrieben: |
Und wer solche Anfeindungen nicht verkraftet ist, sollte sich m.E. ganz aus dem Internet fernhalten und davon absehen, sich in sozialen Medien öffentlich darzustellen, oder wenigstens die Kommentarfunktion abschalten, was ja m.W. auch bei Facebook und Co. möglich ist. |
Zitat: |
Künast: Ich will einmal klarstellen: Zu keinem Zeitpunkt habe ich das Anliegen, Geschlechtsverkehr zwischen Erwachsenen und Kindern zu entkriminalisieren, unterstützt. Es ging mir lediglich um das saubere Zitieren des Beschlusses aus Nordrhein-Westfalen. Schließlich sage ich normalerweise auch nicht "Komma". |
dissenter hat folgendes geschrieben: | ||||
Nein, steht sie nicht. Aber sie hat sich so geäußert, dass es verstanden werden könnte, dass sie den sexuellen Kindesmissbrauch unter bestimmten Bedingungen befürwortet. Damit hat sie gesellschaftliches Empörungspotential generiert. Und als "public person" die in der Öffentlichkeit für eine Partei steht, muss sie sich scharfe, polemische und auch überspitzte Kritik gefallen lassen. Wurde in mehreren ähnlich gelagerten Urteilsbegründungen ausgeführt. |
zelig hat folgendes geschrieben: |
Es geht in diesem Thread aber überhaupt nicht um Kinder, sondern um einen Verweis auf einen 30 Jahre alten Vorgang, in dem es um Kinder ging. Das eine unterscheidet sich so kategorial von dem anderen, wie ein Bild Paul Gauguins von einer Reise zur Südsee. |
dissenter hat folgendes geschrieben: | ||||
Nein, steht sie nicht. Aber sie hat sich so geäußert, dass es verstanden werden könnte, dass sie den sexuellen Kindesmissbrauch unter bestimmten Bedingungen befürwortet. Damit hat sie gesellschaftliches Empörungspotential generiert. Und als "public person" die in der Öffentlichkeit für eine Partei steht, muss sie sich scharfe, polemische und auch überspitzte Kritik gefallen lassen. Wurde in mehreren ähnlich gelagerten Urteilsbegründungen ausgeführt. |
Alchemist hat folgendes geschrieben: | ||
Wie wäre es mal, sich mit dem aktuellen Fall korrekt zu beschäftigen, statt so etwas unpassendes zu schreiben? Wer genau hat was auf Facebook geschrieben zum Beispiel Zweitens bleibt immer noch unbeantwortet, was Frau Künast nun für Straftaten begangen haben soll. |
Alchemist hat folgendes geschrieben: | ||
Und drittens:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/renate-kuenast-berliner-landgericht-haelt-beschimpfungen-fuer-zulaessig-a-1287592.html
|
Mia More hat folgendes geschrieben: |
Das, was in diesem Zitat von Künast steht, kann ja glauben wer will, aber ich glaube ihr das nicht. |
Mia More hat folgendes geschrieben: | ||||
Zum einen beziehe ich mich die ganze Zeit auf den aktuellen Fall der Beleidigungen gegen diese Frau, die aber nur deshalb geäußert wurden, weil sie sich derartig über den Missbrauch von Kindern geäußert hat, also dies der Sachbezug der ganzen Beleidigungen ist und zum anderen habe ich nie behauptet, dass diese Frau Straftaten begangen hat! |
Mia More hat folgendes geschrieben: |
Und, - wurden diese ganzen Beleidigungen nicht bei Facebook geäußert? |
Mia More hat folgendes geschrieben: | ||||
Das, was in diesem Zitat von Künast steht, kann ja glauben wer will, aber ich glaube ihr das nicht. |
Mia More hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Du weist scheinbar nicht so genau, welchen Standpunkt du hier vertrittst, denn in diesem Kommentar erweckst du den Anschein, als hätten diese ganzen Anfeindungen nichts mit Kindern zu tun und gleich im darauf folgenden Kommentar bestätigst du genau das, was ich schon mehrmals geschrieben habe.
Fakt ist wohl, dass diese ganzen Beleidigungen nur deshalb zustande gekommen sind, weil es um dass brisante Thema Kindesmissbrauch, also um Kinder geht und nicht etwa um einen Gesetzesentwurf, indem es um irgendein harmloses Thema gegangen ist, auf das sicher niemand derartig reagiert hätte. |
vrolijke hat folgendes geschrieben: | ||
Genau wie ich Dir nicht abnehmen, dass es Dir nur um die armen Kinderchen geht. |
Alchemist hat folgendes geschrieben: | ||||||
1. Wie genau hat sie sich denn geäußert? 2. Du schriebst auf der Vorseite, dir fehle die Einbeziehung der eigentlichen Straftat! |
Alchemist hat folgendes geschrieben: | ||
Auf der Seite eines Nazis, der Stimmung machen wollte. Erzähl mal bitte, wie Frau Künast dort die Kommentare deaktivieren sollte. |
Alchemist hat folgendes geschrieben: | ||||||
Gut, dann glaube ich dir deine Kindeswohl Beteuerungen nicht. |
Mia More hat folgendes geschrieben: |
@astarte
Durch meine Aussage, dass ich das alles nicht pauschalisiere, nehme ich das was ich geschrieben habe, selbstverständlich nicht zurück, sondern stehe nach wie vor zu meiner Meinung. Das einzige was ich dadurch zugestehe, ist die Möglichkeit der Ausnahme, die, wie man ja so schön sagt, nur die Regel bestätigt. |
Zitat: |
Und was deine Frage bezüglich der Erklärung: "Mit uns nie" von Stoiber betrifft, die er 1990 bei den Koalitionsverhandlungen geäußert hat, in denen es darum ging, die Vergewaltigung im Ehebett zu bestrafen, vertrete ich natürlich die gleiche Meinung, dass ich etwaige Beschimpfungen und Beleidigungen gegen ihn, die sich auf diese Aussage beziehen, für eine zulässige Meinungsäußerung halte. |
Zitat: |
Eine solche Straftat kann man jedoch nicht mit dem Missbrauch von Kindern gleichstellen, weil sich eine erwachsene Frau nach einer solchen ehelichen Vergewaltigung trennen und ihren Mann verlassen kann, um sich selbst vor weiteren Übergriffen zu schützen, aber ein Kind kann das ja leider nicht, sondern ist dem Täter hilflos ausgeliefert! |
Zitat: |
Ich kann hier nur noch einmal wiederholen und klar darauf hinweisen, dass Kindern ein ganz besonderer Schutz zusteht! |
Mia More hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Der Satz, den sie geäußert hat, wurde hier im Beitrag schon genannt. Daher muss ich ihn wohl nicht noch einmal wiederholen, nicht wahr? Die eigentliche Straftat, um die es in der ganzen Sache geht, ist der Missbrauch von Kindern, über den sich Künert geäußert hat. |
Mia More hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich dachte das wäre auf ihrer Seite geschrieben worden und soweit ich weis, sind die ganzen Beleidigungen auch schon längst gelöscht worden. |
Mia More hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Brauchst du auch nicht. Bin ja schließlich keine Politikerin, die (so) viel Wert auf das legt, was andere über sie denken. |
Zitat: |
Ich setze mich schon seit Jahrzehnten ohne ein politisches Motiv für Kinder und Jugendliche und auch für alte Menschen ein und habe vor einigen Jahren unter einem Pseudonym eine Initiative gegen Missbrauch und Vergewaltigungen gegründet, durch die ich nicht nur auf übelste Weise beschimpft und beleidigt wurde, sondern klare Morddrohungen erhalten habe. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Inzwischen gibt es eine Anzeige wegen Verdachts der Rechtsbeugung gegen die Richter.
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2019/09/27/anfangsverdacht-gegen-berliner-richter/ |
astarte hat folgendes geschrieben: |
[...]
Du äußerst hier die Ansicht, man dürfe die Person R. Kühnast schwerst beleidigen, allein aufgrund der Unterstellung, sie sei gegen die Entkriminalisierung von Sex mit Kindern gewesen. Du behauptest, das wäre wichtig für den Schutz von Kindern. Hättest du jetzt endlich mal die Güte, zu erklären, wie Beleidigungen von Rechtsextremisten auf facebook, Kinder schützt? |
Mia More hat folgendes geschrieben: | ||
Also langsam habe ich wirklich den Eindruck, als wolltet ihr mich unbedingt falsch verstehen. Ich habe nie geschrieben, dass diese Beleidigungen die Kinder schützen würden, sondern nur Verständnis für das Urteil aufgebracht, weil es um das brisante Thema Kindesmissbrauch geht. Und dass diese Politikerin sich damals nicht gerade "löblich" darüber geäußert hat, steht ja wohl fest, oder sehe ich das vielleicht auch falsch? |
Mia More hat folgendes geschrieben: | ||
Das, was in diesem Zitat von Künast steht, kann ja glauben wer will, aber ich glaube ihr das nicht. |
Alchemist hat folgendes geschrieben: | ||
Ich würde tatsächlich mal die Richter beleuchten. Frau Künast war schon immer Feindbild der Rechten. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich glaube aber nicht, dass dabei viel rauskommt. Zwar halte ich es für ein ziemlich klares Fehlurteil, da die Vorgaben des BVerfG zwar zitiert, aber dann ziemlich klar missachtet werden. Aber wie auf lawblog steht: Nicht jedes Fehlurteil ist gleich bewusste Rechtsbeugung, und letzteres nachzuweisen, dürfte höchst schwierig sein. |
Mia More hat folgendes geschrieben: |
Die eigentliche Straftat, um die es in der ganzen Sache geht, ist der Missbrauch von Kindern, über den sich Künert geäußert hat. |
astarte hat folgendes geschrieben: | ||||
Das ist aber der einzig logische Schluss, wenn du Leute angreifst, die einzig das Urteil des Berliner Landgerichtes für nicht richtig betrachten, aber sich in keinster Weise irgendwie gegen Kinderschutz, gegen die Strafbarkeit von Missbrauch oder überhaupt zu dem Thema Kindesmissbrauch geäußert haben, und diesen hier unterstellst, sie wären nicht am Kindeswohl interessiert. edit: oder noch mal anders gesagt: Du wirfst Leuten von denen du nur weißt, dass sie die Beleidigungen gegen Renate Künast als strafrechtlich relevant sehen, vor, sie wären nicht am Schutz von Kindern interessiert. Daraus folgt doch, dass die Beleidigungen zuzulassen, dem Schutz von Kindern dienlich sein muss. Sonst wäre deine Unterstellung ja nicht nur unverschämt sondern auch noch völlig ohne Sinn und Zusammenhang. |
Mia More hat folgendes geschrieben: |
Von daher hoffe ich sehr, dass das Thema nun erledigt ist! |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: | ||||
Es steht dir natürlich frei, das als Schutzbehauptung zu verstehen. Ich gebe allerdings zu bedenken, das Künast Rechtsanwältin u.a. für Strafrecht war und sich auch speziell als Rechtspolitikerin betätigt hat. Das Thema würde also in ihr politisches Arbeitsgebiet fallen. Wenn sie dieses Anliegen also entgegen ihrer heutigen Aussage doch unterstützt hätte, müsste ihr das eigentlich nachzuweisen sein. Da das anscheinend nicht geschehen ist, obwohl es gewiss Leute gibt, die das gerne tun würden, halte ich ihre Aussage für glaubhaft. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
Das sind sehr merkwürdige Massstäbe, die Du da anlegst, wenn man bedenkt, dass Straftaten verjähren. Hätte Renate Künast vor 30 Jahren tatsächlich eigenhändig ein Kind sexuell missbraucht ohne dabei Gewalt anzuwenden, könnte man sie dafür heute höchstwahrscheinlich nicht mehr strafrechtlich belangen. Sie hat allerdings gar keine Straftat begangen, sondern sich nur im Rahmen einer politischen Debatte über Fragen des Strafrechts geäussert. Und Du verlangst jetzt, dass sie sich dafür den Rest ihres Lebens völlig rechtlos den Rachgelüsten eines verbalen Lynchmobs hingeben muss? |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
Nein. Frag in 30 Jahren nochmal nach. |
Mia More hat folgendes geschrieben: |
...
Ich kann die ganze Aufregung wirklich nicht nachvollziehen und weiß nicht, warum sich jemand, der sich durch meinen hier geschriebenen und ganz allgemeinen Satz, dass sich offenbar keiner für das Wohl der Kinder zu interessieren scheint, persönlich angesprochen und beleidigt fühlen sollte .... |
Mia More hat folgendes geschrieben: |
...
Den Schutz der Ehre der Kinder lässt du hier offenbar völlig außer acht, ... |
Zitat: |
...
und wenn, warum er nicht einfach darauf geantwortet hat, dass das bei ihm persönlich nicht so ist. .... |
Mia More hat folgendes geschrieben: |
Und durch ihren Einwurf bei dieser politischen Versammlung, hat sie klar geäußert, dass sie zwischen Sexualverkehr mit Kindern, der mit Gewalt vollzogen wird und dem, der ohne Gewalt vollzogen wird, unterschieden hat. |
Mia More hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich meinte damit nicht die Aufregung um die Beleidigungen gegen Künast, sondern die Aufregung über meinen hier geschriebenen Satz, dass sich offenbar keiner für das Wohl der Kinder zu interessieren scheint. |
Mia More hat folgendes geschrieben: | ||||||
Das kannst du auch gerne tun, aber ich gebe zu bedenken, dass das für was die Rechtsanwältin von Künast war, m.E. nichts darüber aussagt, welche Meinung die Künast selbst vertreten hat. |
Zitat: |
Künast-Fall als Testballon für eine Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ... Um das klar zu stellen: Frau Künast hat nicht unter Geltendmachung zivilrechtlicher Ehrschutzansprüche vor dem Landgericht Berlin verlangt, dass sie nicht sexistisch beleidigt wird. Sie hat vor dem Landgericht Berlin einen Antrag gestellt anzuordnen, dass ein Plattformbetreiber (vermutlich Facebook) Auskunft über Daten der Autoren sogenannter Hate-Kommentare erteilen darf (§ 14 Abs.3 TMG). Die Auskünfte darf Facebook erteilen, wenn Inhalte verbreitet werden, die z.B. Beleidigungen darstellen (§ 185 StGB) und nicht gerechtfertigt sind. Das Gericht muss also eine strafbare Beleidigung feststellen. ... Vertreten wurde Frau Künast von einem jungen Anwalt, der in einem Gastbeitrag für die FAZ eine Überarbeitung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes fordert. Er will es verschärft sehen. Statt des bisherigen "mühseligen" Verfahrens soll dort ein unmittelbarer Auskunftsanspruch gegenüber Plattformbetreibern verankert werden. Finanziert wird das Verfahren nach Angaben der Geschäftsführerin von einer gemeinnützigen GmbH "Hate Aid". Wir "haben einen Fall als Testballon gesucht und sind an sie herangetreten. Sie hat uns dann ihren Fall überlassen", lässt sich die Frau in der SZ zitieren. Wir sehen: Da haben sich drei gefunden, die ein Verfahren so führen, dass sie anschließend fordern können, dass das Gesetz verschärft werden muss. ... |
Zitat: |
... Das Ganze ist ein politisches Projekt. Als viel Geschmähte tritt Künast in einer starken Rolle auf, der Opferrolle. Mit ihrem Antrag möchte sie ihrem Anwalt zufolge Stärken und Schwächen des geltenden Telemediengesetzes eruieren, weshalb auf eine Strafanzeige verzichtet wurde. Finanziert wird das Vorhaben von der gemeinnützigen GmbH „Hate Aid“, die ihr Anliegen im Namen trägt. ... |
Lila Einhorn hat folgendes geschrieben: |
Ein abgekartetes Spiel also. Vermutlich haben sie absichtlich einen schlechten Antrag vor dem Landgericht gestellt, um erstmal zu scheitern. Dann können sie die Sau durch die Medien treiben, sich durch die Instanzen klagen und die Politik zum Handeln auffordern. Prozessführung als Marketing- und Politikstrategie. Scheint mir übrigens eine interessante Idee zu sein, um Gerichte dauerhaft zu belästigen. Ich trete im Internet öffentlichkeitswirksam für die Legalisierung von Sex mit Kindern - Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist - ein, und jeden, der mich dann beleidigt, verklage ich zivilrechtlich. Außerdem nerve ich Facebook und andere soziale Medien, die beleidigende Kommentare gegen mich nicht löschen. Mal sehen, ob mir hateAid dann hilft und wie viele Richter mir ein Schmerzensgeld wegen Beleidigung zugestehen werden. Wahrscheinlich werden sie mit den tollste Ausreden kommen, warum mir das nicht zusteht und die, die sich jetzt wegen Künast rumempören, werden alle still sein. |
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