Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||
Arbeitnehmerstatus und Wahlberechtigung hinsichtlich BR-Wahl lt. § 5 Abs. 2 BetrVG
"Einschränkung des Arbeitnehmerbegriffes"
|
Nav - in Anlehnung an stalinistisches Idiotenlied hat folgendes geschrieben: |
Die Kirch' hat immer Recht Sie hat uns alles gegeben, Sonne und Wind, und sie geizte nie, und wie sie war, war das Leben, und was wir sind, sind wir durch sie. Sie hat uns niemals verlassen, wenn die Welt fast erfror, war uns warm. Uns führte die Mutter der Massen, es trug uns ihr mächtiger Arm. Die Kirch', die Kirch', die hat immer recht, Brüder, es bleibt dabei! Denn wer für den Glauben kämpft, hat immer recht gegen Freiheit und Wissenschaftlerei! Wer das IHN beleidigt, ist immer schlecht. Wer den Glauben verteidigt, hat immer recht, denn aus chrstlichem Geist wächst, von Paulus geschweißt, die Kirch', die Kirch', die Kirch'! |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||
Ich habe mir mal was rausgepickt zum Thema Kündigungsschutz:
http://www.bundesregierung.de/artikel,-482897/Kuendigungsschutzrecht-wird-er.htm
Die Sozialauswahl gibt es ja schon. Welche Punkte fallen da jetzt weg? |
Zitat: |
# Umstritten ist die Rechtslage bei Arbeitnehmern, deren Kündbarkeit von der Zustimmung einer Behörde, abhängig ist (z. B. Schwerbehinderte, § 85 SGB IX, Frauen bei Schwangerschaft und Entbindung, § 9 Abs. 3 MuSchG, § 18 BErzGG). Teilweise (KR-Becker 3. Aufl. § 1 KSchG Rz. 349) wird die Auffassung vertreten, dass diese Personen von der Sozialauswahl auszuklammern sind, es sei denn, dass die erforderliche Zustimmung vorliegt (zust. MünchArbR/Berkowsky § 139 Rz. 96).Teilweise (Linck Die soziale Auswahl bei betriebsbedingter Kündigung, 1990, S. 37) wird dagegen davon ausgegangen, dass diese Arbeitnehmer grundsätzlich. in die Sozialauswahl einzubeziehen sind. |
Agenda 2010 hat folgendes geschrieben: |
Der gekündigte Arbeitnehmer kann wählen, ob er - wie bisher - Kündigungsschutzklage erhebt oder stattdessen die gesetzliche Abfindung in Höhe von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr nimmt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Kündigung auf betriebsbedingte Gründe stützt und den Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben auf den Abfindungsanspruch hinweist. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Ich kann mich ja täuschen, aber eine solche Regelung halte ich für bedenklich. Ich kann als AN doch gar nicht überprüfen, ob die Kündigung betriebsbedingt ist, wenn ich die Abfindung wähle und insofern gar keine weiteren Stellen einschalte. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Ich halte das für völlig legitim, wenn das jetzt der vorrangige Grund für einen Beitritt ist. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Ich hatte ja schon weiter oben gesagt, dass die Firmenpolitik im Moment permanent Kündigungen vorsieht, wenn z.Zt. kein Folgeauftrag ansteht. Mit Arbeitslosigkeit muss also immer gerechnet werden. Natürlich bleibt das Ursprungsgehalt (geht man davon aus, dass die freiwillige Zulage nicht wegfällt) gleich (Nebelkerzen). In der Berechnung eines möglichen Arbeitslosengeld wird diese Zulage aber gar nicht berücksichtigt. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Unglaublich, was ich von einer Kollegin gehört habe, die bei einer anderen Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist: die tariflich zugesicherte Erhöhung des Gehaltes von 2% nach einem durchgehenden Einsatz von drei Monaten bei ein und demselben Kunden bekommt sie nicht, weil ihr AG Krankheits- und Urlaubzeiten als Unterbrechung ihres Einsatzes ansieht. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: | ||
Ich finde ja immer mehr.
http://www.bundesregierung.de/artikel,-513297/Die-neue-Regelung-fuer-Minijob.htm Heißt das im Klartext, dass ich jemanden für 400 € im Monat einstellen und ihn dafür 40 Stunden in der Woche arbeiten lassen kann? |
Falameezar hat folgendes geschrieben: |
Das andere ist, daß die Opposition verlangt (über Bundesrat event. auch durchsetzbar), das Tarifrecht zu lockern, so daß Arbeitszeit u. Lohn unter Umgehung der AN-Verbände auch von Betriebsräten ausgehandelt werden können. Wer jedoch weiß, daß die BR gesetzlich dem Betriebsfrieden verpflichtet sind (kein Streikaufruf erlaubt), kann sich die zukünftige Praxis lebhaft vorstellen. |
Zitat: | ||
Du hast das vollkommen richtig erkannt. Ein BR hat keine Möglichkeit, eine Herausgabe der Bilanzen durchzusetzen (rechtlich) u. zu prüfen (Ausbildung). Betrieben, denen es schlecht geht u. dies auch nachweisen können, haben aber jetzt schon die Möglichkeit mit den Gewerkschaften Offnungsklauseln zu vereinbaren (ca. 18000 solcher Vereinbarungen bestehen in der BRD). Daß dies den AG nicht genügt, sollte einem zu Denken geben. |
Falameezar hat folgendes geschrieben: |
Aha, auch daher weht der Wind (das war mir auch noch nicht bekannt). |
Falameezar hat folgendes geschrieben: | ||
Das scheint mir tatsächlich in diese Richtung zu gehen, allerdings könnte es sein, daß bei deinem "Ansinnen" der gesetzliche Mindestlohn doch weit unterschritten wird (= 0,23 €) |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Was genau ist eine Öffnungsklausel? |
Falameezar hat folgendes geschrieben: | ||
Solche Klauseln lassen, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Betriebes, vom Normaltarif abweichende Regelungen zu, so wie es zB bei der Fa. Hausmann erfolgt ist. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Und Aussagen wie "Leider ist im Moment keine Gehaltserhöhung drin, weil der Gesellschafter-Geschäftsführer eine teure Urlaubsreise gebucht hat" (ist wirklich mal vorgekommen), dürften dann auch in Zukunft erheblichen Staub aufwirbeln. |
Heike N. hat folgendes geschrieben: |
Und das war mal so eine gute Firma... |
Falameezar hat folgendes geschrieben: | ||
Der AG, der heutzutage sich noch traut, solche Aussagen zu machen, darf sich wirklich nicht wundern, wenn die Belegschaft sauer wird u. auf die Barrikaden geht. |
Zitat: | ||
Das scheint mir ein allgemeines Problem von Unternehmen zu sein. Zumindest habe ich die Erfahrung gemacht, daß seit ca. Mitte der 90er selbst alltägliche Produkte u. Serviceleistungen nicht mehr die Qualität wie zuvor aufweisen. Was nützen einem billigere Produkte, die kurz nach der Garantiezeit kaputt gehen u. die man dann wegschmeißen kann, da sich eine Reparatur nicht mehr lohnt. Auf der Arbeit ist mir das sogar schon bei teuren Druckern u. Scannern eines namhaften Herstellers aufgefallen, aber das nur am Rande. |
output generated using printer-friendly topic mod. Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde