Blaubär hat folgendes geschrieben: | ||
Ich rate mal: GBA = Generalbundesanwalt? |
ric hat folgendes geschrieben: |
Was maßt sich die K. Kirche da eigentlich an? Sie hat keinerlei judikative Rechte in diesem Staat und macht trotzdem eine "Voruntersuchung" bevor sie gegebenfalls das Gespräch mit dem Staatsanwalt sucht, wenn es ihr in den Kram paßt?
Stell Dir mal vor, was das bedeuten würde, wenn jede Institution so handeln würde. |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: |
Aha und du zeigst jeden sofort an beim leisesten Verdacht, oder überlegst du dir das auch erst genauer? |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||
Hätte ich einen begründeten Verdacht, aber dennoch Zweifel, dann würde ich meine Verdachtsgründe den zuständigen Behörden melden, jawohl. Nämlich zunächst dem Jugendamt. Und hätte ich weniger Zweifel, dann ginge ich direkt zur Polizei. Und auf jeden Fall würde ich die Eltern informieren. (Es sei denn natürlich, dass es genau diese sind, die ich des sexuellen Mißbrauchs verdächtige). |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: | ||
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Zitat: |
5. Bei Erhärtung des Verdachts wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet.
Erhärtet sich der Verdacht, wird eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gemäß c. 1717 CIC eingeleitet. Diese wird von einer geeigneten Person, die der Bischof bestimmt, durchgeführt. Je nach Sachlage wird entschieden, ob der Verdächtigte für die Dauer der Voruntersuchung von seinem Dienst freigestellt werden und sich von seinem Dienstort entfernt halten muss. Zur kirchlichen Voruntersuchung sollen Fachleute aus den im I, 1. genannten Stab hinzugezogen und je nach den Bedingungen des Einzelfalls beteiligt werden. 6. Bestätigt die Voruntersuchung den Verdacht sexuellen Missbrauchs, wird der Apostolische Stuhl befasst. Gemäß dem Motuproprio über den Schutz der Heiligkeit der Sakramente (Sacramentorum sanctitatis tutela) vom 30.4.2001 wird der Diözesanbischof nach Abschluss der Voruntersuchung diesen Fall dem Apostolischen Stuhl zuleiten. |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: | ||||
Was würdest du z.B. unter einem Verdacht verstehen? |
Zitat: |
Wer von sexuellem Missbrauch Kenntnis erhält, soll sich an die beauftragte Person wenden. |
Noseman hat folgendes geschrieben: | ||||
Das ist schwer zu sagen. Der Apparat der Leitlinien beginnt aber erst hier:
Darin steckt ja schon, dass es sich nicht bloss um einen "leisen" verdacht handelt, sondern umm Kennntis von sexuellem Mißbrauch . Wie gesagt, Jugendamt und Eltern würde ich weit eher informieren, und spätestens wenn ich "Kenntnis" hätte, würde ich Anzeige erstatten. Du etwa nicht? |
ric hat folgendes geschrieben: |
Außerdem wird auch nach Ende des Verfahrens, wenn der Verdacht sich bestätigt hat, nicht angezeigt, sondern zu einer Selbstanzeige geraten (Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus). |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: | ||||||
Schon, aber inwiefern widerspricht die Leitlinie dem? Schließlich steht da nichts davon, dass die Staatsanwaltschaft nicht informiert werden darf. Nur, dass der Zuständige in der Kirchenbürokratie auch verständigt werden soll. Schließlich müssen die Bürokraten ja entscheiden, aber der mutmaßliche Täter supsendiert werden soll usw. |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: | ||
Wenn die Selbstanzeige nicht erfolgt, wird trotzdem die Staatsanwaltschaft benachrichtigt. Es macht durchaus in vielen Fällen Sinn und ist auch höflich jemanden bescheid zu geben, bevor man ihn verklagt, oder anzeigt. |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: |
Wenn die Selbstanzeige nicht erfolgt, wird trotzdem die Staatsanwaltschaft benachrichtigt. Es macht durchaus in vielen Fällen Sinn und ist auch höflich jemanden bescheid zu geben, bevor man ihn verklagt, oder anzeigt. |
ric hat folgendes geschrieben: | ||
Siehe Punkt 7. |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Der Umgang der katholischen Kirche mit ihren Sexualstraftätern im Priesteramt ist Beihilfe und Tatverschleierung. die ganzen richtlinien sind bewußt auf Verschleierung hin aufgebaut. Die Katholische Kirche erfüllt hier mit disen Leitlinien den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung; Ces. Wenn Du nicht einmal das zugeben wirst, dann bist Du in meinen Augen - da Beihelfer - ein genauso mieser Verbrecher. |
Sokrateer hat folgendes geschrieben: | ||
...Ich sehe aber trotzdem nicht wie das Nosemans Behauptung bestätigen würde:
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ric hat folgendes geschrieben: | ||||
zu 2). In diesem Punkt unterscheidet sich die K.K. in nichts von anderen Institutionen, die versuchen sich durch interne Regeln und Absprachen dem Zugriff des Staates zu entziehen. Ob man sie deswegen verbrecherisch nennen kann? Da gibt es schon heftigeres, was die K.K. verbrochen hat und verbricht. |
ric hat folgendes geschrieben: |
Da gibt es schon heftigeres, was die K.K. verbrochen hat und verbricht. |
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