bonito hat folgendes geschrieben: |
[...]
Wörtlich schreibt der Papst u. a. über Straftaten "gegen die Sittlichkeit", nämlich "die von einem Kleriker begangene Straftat ... mit einem noch nicht 18jährigen minderjährigen Menschen" und schlussendlich heißt es dazu wörtlich: "Prozesse dieser Art unterliegen der päpstlichen Geheimhaltung" (= "Huiusmodi causae secreto pontificio subiectae sunt", zit. nach http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents /rc_con_cfaith_doc_20010518_epistula_graviora%20delicta_lt.html). Und sowohl Johannes Paul II. als auch Joseph Kardinal Ratzinger bekräftigen ausdrücklich das Kirchengesetz von Johannes XXIII., das bei Zuwiderhandlung die Exkommunikation aus der Kirche anordnet, was nach römisch-katholischer Lehre die spätere ewige Hölle bedeutet. Wohlgemerkt: Nicht für die Kinderschänder, sondern für diejenigen, welche die Verbrechen öffentlich machen. (http://www.theologe.de/2010-1.htm) |
Noseman hat folgendes geschrieben: |
Man muss es doch den Eltern nicht in jedem Falle auf die Nase binden, dass man ausgetreten ist, oder ?
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narziss hat folgendes geschrieben: |
Der Link geht nicht. |
ntv hat folgendes geschrieben: |
Einen Zusammenhang von priesterlicher Ehelosigkeit und den sexuellen Übergriffen erkennt Mixa indessen nicht. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen Pädophilie und dem Zölibat, darauf hätten unabhängige Experten hingewiesen. "Der ganz überwiegende Teil entsprechender Sexualstraftaten wird von verheirateten Männern, oft im verwandtschaftlichen Umfeld der Opfer, begangen", sagte Mixa. Ehelos lebende Priester sind nach Auffassung des Bischofs in der Regel sexuell völlig normal orientiert, verzichteten aber freiwillig auf Ehe und Sexualität. |
Augsburger Allgemeine hat folgendes geschrieben: |
Bischof Mixa betonte, an diesen „abscheulichen Verbrechen“ sei die „sogenannte sexuelle Revolution sicher nicht unschuldig“. |
Augsburger Allgemeine hat folgendes geschrieben: |
Missbrauch sei kein Gentleman-Delikt. |
jdf hat folgendes geschrieben: | ||
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Mixta hat folgendes geschrieben: |
Bischof Mixa betonte, an diesen „abscheulichen Verbrechen“ sei die „sogenannte sexuelle Revolution sicher nicht unschuldig“. „Wir haben in den letzten Jahrzehnten gerade in den Medien eine zunehmende Sexualisierung der Öffentlichkeit erlebt, die auch abnorme sexuelle Neigungen eher fördert als begrenzt“, sagte Mixa. „Besonders progressive Moralkritiker“ hätten sogar eine Legalisierung von sexuellen Kontakten zwischen Erwachsenen und Minderjährigen gefordert. |
jdf hat folgendes geschrieben: |
Die Äpfel sind dies: Fallzahlen für "sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen pp. unter Ausnutzung einer Amtsstellung oder eines Vertrauensverhältnisses" (§ 174 StGB): erfasste Fälle 2008: 1615 erfasste Fälle 2007: 1548 Die Birnen jenes: Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176ff StGB): erfasste Fälle 2008: 12052 erfasste Fälle 2007: 12772 |
Zitat: |
Im Januar 2007 setzte der Jesuitenorden Ursula Raue als Beauftrage für Missbrauchsfälle ein. Pater Klaus Mertes, Rektor des Canisius-Kollegs, hatte sie damals angesprochen. "Er wusste, dass ich mich gegen sexuellen Missbrauch engagiere, er kannte mich", sagt Ursula Raue. Möglicherweise war diese neue Stelle eine Folge von Hinweisen auf Missbrauchsfälle am Berliner Kolleg.[url]
In den 3 Jahren interner Ermittlungen ist sicherlich schon wieder viel verjährt, zudem spricht meiner Meinung nach aus dieser langen Zeit interner Ermittlungen ein entschiedenes Misstrauen in unsere Strafverfolgungsbehörden (wobei diese bei verjährten Straftaten wahrscheinlich nicht tätig werden, aber wer weiß, vielleicht hätten diese geschaut, ob denn der ein oder anderer Priester noch Kontakt zu Kindern hat). [/url] |
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: |
Die sogenannten Aufklärer bei den Jesuiten, die ja angeblich so schön offensiv mit dem Thema Mißbrauch von Schutzbefohlenen jetzt umgehen und alles aufdecken wollen, wußten schon vor 3 Jahren soviel, dass sie die Rechtsanwältin Ursula Raue mit der Untersuchung zum Kindesmissbrauch beauftragten. |
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben: |
Und wenn ich richtig informiert bin, ist doch der Rektor von sich aus an die Öffentlichkeit gegangen und/oder hat sich an (ehemalige) Schüler gewandt (wie war das genau?). Was hätte er dann anders machen sollen? Dass er nicht beim ersten Verdacht eine Pressekonferenz macht, sondern erst mal eine Untersuchung startet, ist ja wohl angemessen. |
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: |
Nun ja,
die von Außen kommende Ermittlerin ist ja als Anwältin wahrscheinlich auch an eine Schweigepflicht gebunden, das war also für den Orden ziemlich risikolos. Und den Anfangsverdacht hatte wohl der Rektor schon lange vorher, bevor er nämlich sich dazu überwandt, die Frau Raue anzusprechen. Es wäre interessant, wie lange des Rektors Anfangsverdacht denn zurückreicht. Aber ich bleibe dabei, 3 Jahre erscheinen mir zu lange. |
immanuela hat folgendes geschrieben: |
Der Papst ist der Auftraggeber für Vertuschung/Strafvereitelung und Versetzung (=fortwährenden Missbrauch).
http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-17295/uta-ranke-heinemann-der-papst-weint-krokodilstraenen_aid_481510.html "FOCUS Online: Ihrer Ansicht nach trägt Papst Benedikt eine Mitschuld an diesen Skandalen. Warum das denn? Ranke-Heinemann: Nun, er hat eines von zwei Geheimschreiben verfasst, die jeder Bischof in seinem Tresor liegen hat. Das erste stammt von Kardinal Ottaviani von 1962 und heißt: „Crimen Sollicitationis“ (Verführung zu sexuellen Handlungen). Das zweite stammt von Kardinal Ratzinger aus dem Jahr 2001 und heißt: „De delictis gravioribus“ (Von den schwersten Verbrechen). Beide Geheimschreiben betonen die „ausschließliche Kompetenz des Vatikans“ in Pädophiliefällen. Gleichzeitig werden alle Bischöfe unter Strafe der Exkommunikation aufgefordert, alle Missbrauchsfälle ausschließlich und nur an den Vatikan zu melden, was zu einer totalen Justizbehinderung für die staatlichen Gerichte führt. FOCUS Online: Was bedeutet dies in der Praxis? Ranke-Heinemann: Dies führt zu einer ständigen Versetzung der pädophilen Priester. Über Jahrzehnte lang werden sie von ihrem Bischof hin- und herdelegiert und können ihr Unwesen weitertreiben. Und genau diese Geheimschreiben hatten die irischen Bischöfe ja auch befolgt." Ein Beispiel für die Umsetzung von Ratzingers Geheimschreiben: "FOCUS Online: Woher wissen Sie so genau, was in dem Geheimschreiben steht, das Kardinal Ratzinger verfasst hat? Ranke-Heinemann: Glauben Sie mir, ich beschäftige mich damit seit 2002. Die Augen geöffnet hat mir ein BBC-Film von Colm O´Gorman, der als 14-Jähriger in Irland von einem Priester vergewaltigt wurde. Er heißt „Sex Crimes and Vatican“, stammt aus dem Oktober 2006 und zeigt, welches Täuschungsmanöver hier im Gang ist, um das Ansehen der katholischen Kirche und des Papstes nicht zu beschädigen. Die erschütterndste Szene des Films spielte sich 2002 in Mittelbrasilien ab. Dona Elza da Silva, Großmutter des damals fünfjährigen Warly aus einem der ärmsten Winkel der Welt, erzählt dem Reporter, dass ihr Enkel sich das Leben nehmen will, weil alle Kinder ihm nachrufen: „des Priesters kleine Frau“. Dass er von Priester Tarcisio, der kürzlich in der Nachbarschaft einzog, vergewaltigt wurde. Dass sie das dem Bischof gemeldet habe. „Aber der Bischof und alle sind böse mit mir, keiner glaubt mir, die Leute gehen auf die andere Straßenseite, wenn sie mich sehen. Ich fühle mich exkommuniziert.“ Aber dann wird alles aufgedeckt, nicht durch die Kirche, sondern durch die Polizei, die zufällig das Tagebuch des Priesters findet und ihn für 15 Jahre ins Gefängnis steckt. " |
Standpunkt hat folgendes geschrieben: |
Da vermutlich auch deutsche Bischöfe ihrer Gehorsamspflicht nachkamen, müsste doch eigentlich eine Anzeige wg. Strafvereitelung möglich sein. Ist das juristisch ok? |
HiobHolbach hat folgendes geschrieben: |
Ganz vorne dabei: die Grünen - und die hatten zum Thema Sexualität und Kinder einst Abenteuerliches zu sagen. |
Wikipedia hat folgendes geschrieben: |
§ 182 alter Fassung („Verführung“) betraf ausschließlich den Geschlechtsverkehr zwischen erwachsenem Mann und einem "Mädchen" unter 16 Jahren. § 175 betraf zunächst männlich-homosexuellen Verkehr allgemein ("Unzucht mit Männern"), später nur den Verkehr zwischen erwachsenem Mann (mindestens 18 Jahre alt) und männlichem Jugendlichen (unter 18 Jahren alt) als "homosexuelle Handlung". |
Ahriman hat folgendes geschrieben: |
Die "gewaltfreie Sexualität" zwischen Kindern und Erwchsenen ist ein Wunschbild, ein unerreichbares, weil unmögliches Ideal. Das würde von dem älteren Partner ein wohl kaum zu erreichendes Maß an Einfühlungsvermögen wie Selbstbehrrschung fordern, ich halte das für ein zu träumendes Ideal, in praxi unmöglich.
Die erwähnte Forderung der Grünen zeugte nur von erheblicher Realitätsfremdheit. Naja, ein paar Pädophile werden da auch mitgetönt haben, kann sein. Ansonsten ist das blödsinnig, weil "gewaltfreie Sexualität" ja sowieso und für alle Bereiche des Sex gefordert wird und Verstöße dagegen mit Strafe bedroht werden. Also hätte man das Adjektiv "gewaltfrei" in diesem Fall weglassen sollen. |
Forumsregeln 2.3 hat folgendes geschrieben: |
Diskussionen über die Möglichkeit oder Unmöglichkeit von einvernehmlichen sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern sind verboten. Dies bedeutet, dass weder behauptet werden darf, dass Einvernehmlichkeit möglich wäre, noch, dass Einvernehmlichkeit unmöglich wäre. Damit soll nicht ein bestimmter Standpunkt zu dieser Problematik verboten werden, sondern diese Diskussion generell unterbunden werden. |
HiobHolbach hat folgendes geschrieben: |
Hier der Paragraph 182: http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html |
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