Zyniker hat folgendes geschrieben: |
in fällen wie diesen ist religionsfreiheit meiner meinung nach einfach falsch. der arzt ist in erster linie dazu verpflichtet, den patienten zu retten, und das mit allen mitteln. die patientin hätte sich doch darüber im klaren sein müssen, dass der arzt dieser verpflichtung nachkommen muss. |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: |
Nun scheint es so zu sein, dass der Arzt und der neue Bevollmächtige sich geirrt haben. Kommt vor. Im Zweifelsfall muss man auf der weniger riskanten Seite irren. Und die ist im Zweifelsfall Leben versus Tod. Wenn es der Patientin nicht passt, dass sie noch lebt, kann sie sich ja umbringen. |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: |
Natürlich ist Irreversibilität nicht das einzige Kriterium. Hinzu kommt dass ich die Angst vor etwas nicht existenten für geringer einschätze als die Angst vor etwas realem. (Die Angst von Menschen vor Handy-Strahlung tritt auch zurück hinter dem Recht der Handybesitzer, zu telefonieren - obwohl die Angst der Menschen real ist). |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: |
Und wenn der Patientin egal wäre, ob sie lebt oder nicht, dann hätte sie sich nicht operieren lassen. Insofern kann diese Frage nicht unrelevant sein. |
Nav hat folgendes geschrieben: |
Von mir aus soll jeder, der wegen religiösem Mist aus eigener Schuld Schaden nimmt, den Darwin Award verliehen bekommen. Immerhin wird er sich nicht mehr fortpflanzen. |
Wygotsky hat folgendes geschrieben: |
Warum darf ich das nicht verlangen? Welcher andere Dienstleister hat das Recht, den Kunden zum bestmöglichen Service zu zwingen? |
frajo hat folgendes geschrieben: |
das würde den ihr angetanen tort subjektiv nicht aufheben. nach einer vergewaltigung hilft der schwangeren der "gute rat", sie könne ja abtreiben, nicht wirklich. |
Wygotsky hat folgendes geschrieben: |
Aber ich kann nicht akzeptieren, dass eine Patientin mit ihrer prinzipiellen Zustimmung zu einer Operation jedes Recht verlieren soll, zu bestimmen, was im Falle eines Falles mit ihrem Körper zu geschehen hat. Du verlangst, sie solle sich dem Arzt ganz oder gar nicht überlassen. Es gibt aber einen Mittelweg und auf den hat sie - nach meiner Überzeugung - ein Recht. |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: | ||
Habe ich auch nicht behauptet. Selbstverständlich ist das für die Frau subjektiv ärgerlich, wenn sich Arzt und Vormund geirrt haben. Das ändert aber nichts daran, dass die ethische Entscheidung korrekt war. Deshalb greift auch das Beispiel mit der Vergewaltigung nicht: Ich kann mir keinen Fall vorstellen, in der man aus ethisch korrekten Gründen eine Frau vergewaltigen könnte. (Halt doch, es könnte einen Fall geben: Eine religiöse Sekte opfert Jungfrauen. Um sie zu retten könnte ich die Jungfrau vergewaltigen - weil wenn sie es freiwillig macht wird sie auch getötet. Aber das Beispiel ist etwas konstruiert). |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: |
Meiner Meinung nach ist die Frage, ob der Patientenwunsch zu respektieren ist oder nicht, die freie Entscheidung des Arztes, der sich (so oder so) nachher dafür verantworten muss. |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: |
In diesem Falle hat der Arzt offenbar entschieden, dass dem Bevollmächtigten der Patientin nicht zu trauen sei, und er hat (noch vor der Bluttransfusion) von einem Gericht rechtbekommen. Vermutlich war also auch das Gericht der Überzeugung, dass der Bevollmächtigte der Patientin ein Sektierer war, der womöglich die Konformität der Sekte über den (vermuteten) Wunsch der Patientin gestellt hat. |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: |
Nun scheint es so zu sein, dass der Arzt und der neue Bevollmächtige sich geirrt haben. Kommt vor. Im Zweifelsfall muss man auf der weniger riskanten Seite irren. |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: |
Wenn es der Patientin nicht passt, dass sie noch lebt, kann sie sich ja umbringen. |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: |
Die Klage war abzuweisen, weil ja objektiv kein Schaden entstanden ist. |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: |
Dagegen steht der Anspruch des Arztes, der ein Recht darauf hat, nicht für den Tod eines seiner Patienten verantwortlich zu sein. Das Recht des Arztes wiegt hier schwerer, weil die so getroffene Entscheidung reversibel ist (die andere nicht). |
Babyface hat folgendes geschrieben: | ||
Das ist aber eine ziemlich holprige Begründung. Die Entscheidung ist nämlich nicht reversibel. Ihr Problem ist ja nicht, dass sie noch lebt (dann könnte sie sich in der Tat einfach umbringen), sondern dass sie jetzt wegen der Unreinheit des Blutes Höllenqualen befürchtet, wenn sie stirbt. |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: |
Ich rede nicht vom "Recht" der Patientin. Die Patientin hat alle Rechte der Welt. Aber wenn sie schläft, dann kann sie diese nicht durchsetzen. Das ist immer Vertrauenssache. |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: |
Sie hat allerdings auch ein Recht, dass sich der Operateur hinterher für das was er getan hat, verantworten muss, und das kann sie durchsetzen (oder die Gesellschaft tut es für sie). |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: |
Und der Operateur hat nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, seine persönliche ethische Entscheidung zu treffen. Für die muss er sich nachher rechtfertigen, aber treffen muss er sie selber. Ist gibt keine Möglichkeit, ihm diese Entscheidung abzunehmen, und das ist auch gar nicht wünschenswert. Das ist ein wichtiges Prinzip der Ethik, dass jeder für seine Entscheidungen verantwortlich ist. |
Nav hat folgendes geschrieben: |
Sich zu erschießen oder sonstwie umzubringen steht jedem Menschen frei. |
Zitat: |
Nein, es gibt Menschen, die sind immobil, die benötigen Hilfe dabei. Es ist nicht jedermanns Sache, den Atem anzuhalten, bis man tot ist. |
Heike Jackler hat folgendes geschrieben: | ||
Die Zeiten sind mittlerweile vorbei. |
frajo hat folgendes geschrieben: | ||
d.h. die gesellschaft darf leuten jede hilfe verweigern, wenn diese sich nicht allen abgepreßten klauseln unterwerfen? |
Wygotsky hat folgendes geschrieben: |
Man ist also berechtigt bzw. geradezu verpflichtet, jede Handlung durchzuführen, wenn sie auf der Grundlage einer persönlichen ethischen Entscheidung getroffen wurde, auch wenn sie die Rechte anderer verletzt? |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: | ||
Ja natürlich. Ethisch gesehen ist das so. Ich muss natürlich bereit sein, für meine Überzeugung in den Knast zu gehen. Das wird bei meiner Entscheidung mit einfliessen. Unter Umständen kann es sein, dass mir meine Ethik weniger wert ist als meine Freiheit. In den meisten Fällen stellt sich das Problem aber nicht, weil das ethisch gebotene auch das gesetzlich gebotene ist. Es muss aber nicht immer so sein. |
caballito hat folgendes geschrieben: | ||||
Ihr Problem ist, dass über sie verfügt wurde. Sie aht diese Behandlung nicht haben wollen. Punkt. Warum, tut nicts zur Sache. |
Babyface hat folgendes geschrieben: |
Ja. Es ging aber darum, welche Abwägungen notwendig sind, wenn der Wille der Patientin nicht sicher festgestellt werden kann. Und dann spielen die Kriterien, die ich genannt habe schon eine Rolle. |
diogenes hat folgendes geschrieben: | ||
[zynismus]Nach caballito ist ja jedes Eingreifen des Arztes Körperverletzung. Wenn der Patient nicht in eine Behandlung einwilligt, muss sie wohl unterlassen werden. Wenn also zum Beispiel jemand nach einem Verkehrsunfall eingeliefert wird, der nicht mehr in der Lage ist, irgendeine Einwilligung zu geben, müßte man ihn konsequenterweise verrecken lassen, schließlich weiß ja niemand, ob der Schwerverletzte überhaupt weiterleben möchte. So einfach ist das.[/zynismus] |
Babyface hat folgendes geschrieben: |
Ja. Es ging aber darum, welche Abwägungen notwendig sind, wenn der Wille der Patientin nicht sicher festgestellt werden kann. Und dann spielen die Kriterien, die ich genannt habe schon eine Rolle. |
Zitat: |
Eine Zeugin J. muß zu einer OP ins Krankenhaus und legt sicherheitshalber fest, daß sie aus religiöser Überzeugung unter keinen Umständen mit einer Bluttransfusion einverstanden ist. Da im Fall einer (vorübergehenden oder dauerhaften) Unfähigkeit zur Willensäußerung ein gesetzlicher Vertreter (Bevollmächtigter oder Betreuer) solche Entscheidungen oder Ablehnungen durchsetzen muß, ernennt sie auch einen solchen, der klare diesbezügl. Anweisungen bzgl ihres Willens von ihr erhält. |
caballito hat folgendes geschrieben: | ||||
Danke, ich habe schon vorher begriffen, dass du dich auf mich eingeschossen hast. Wenn du dich nicht sinnvoll mit Dingen auseinandersetzen willst, wenn sie von mir sind, dann lass es halt. Aber unterlasse bitte trotzdem derart unqualifizierte Angriffe. Danke für die Mühe. |
diogenes hat folgendes geschrieben: |
Das ist doch kein Angriff, sondern eine Quellenangabe. "Nach Spiegel ist...", "Nach TAZ ist..." und eben auch "Nach caballito ist...". Wenn man eben alle Kriterien ablehnt, wonach der Arzt den Patienten behandeln können soll, obwohl keine explizite Einwilligung vorliegt, hat man eben solche Probleme, dass der Arzt u.U. einen verrecken lassen muss. |
caballito hat folgendes geschrieben: | ||
Allein die Tatsache, dass du es mit Zynismus-Tags versehen hat, belegt, dass es keine Quellenangabe, sondern eine bewusst überspitzte Interpretation ist. Und da die hier keinen Zweck erfüllt, wird es wohl ein Angriff gewesen sein. Geifer bleibt Geifer, auch wenn er intellektuell verbrämt daherkommt. Besonders dann, wenn du hier von expliziter Zustimmung sprichst, wo bei mir nur Zustimmung stand. Und erst recht dann, wenn man durchaus auf die Idee kommen könnte, dass mir Konstrukte wie "Vertretung", "Vollmacht", "mutmaßlicher Wille" oder auch "Geschäftsführung ohne Aufttrag" durchaus geläufig sind. |
diogenes hat folgendes geschrieben: |
Schau, Schnuckelchen, das wird mir jetzt wirklich zu blöd... |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: |
Ich muss natürlich bereit sein, für meine Überzeugung in den Knast zu gehen. |
Klaus-Peter hat folgendes geschrieben: | ||
Ja natürlich. Ethisch gesehen ist das so. |
Wygotsky hat folgendes geschrieben: |
Der Rechtsstaat hat hier de facto an die Stelle des Rechts die individuelle Gewisssenentscheidung einer Person gesetzt. |
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