Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
Zu den Gesetzen, an die Kanzler, Richter usw. gebunden sind, gehört auch das Grundgesetz, in dem die Menschenwürde an erster und oberster Stelle steht. Aus ihr folgt, dass staatliches Handeln immer die Subjektqualität eines Menschen zu respektieren hat, Menschen dürfen nicht zum reinen Objekt der Rechtsprechung oder staatlicher Massnahmen degradiert werden. Das ist letztendlich auch eine Form der Empathie, sozusagen institutionalisierte Empathie. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Wer aber meint, da seiner eigenen Auslegung der Verfassung folgen zu müssen, auch wenn das einen Gesetzesbruch bedeutet, mag das tun, ist dabei jedoch in keiner Weise gedeckt, er er tut das auf volles eigenes Risiko - im Normalfall wird er verlieren. Sich auf die Verfassung zu berufen, wenn das Gesetz etwas anderes verlangt, ist normalerweise einfach ein juristischer Irrtum. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
Ich kann da keinen Zusammenhang zu meinem Beitrag erkennen. |
Kramer hat folgendes geschrieben: |
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Das ist die Selbstverpflichtung, die unser Staat sich auferlegt hat. Es mag im Einzelfall nicht immer gelingen, ihr gerecht zu werden, daraus folgt aber nicht, dass sie gar keine Rolle spielt und keine Rolle spielen sollte. Genau das wäre aber m.E. der Fall, wenn man die Empathie grundsätzlich aus staatlichen Entscheidungen ausklammern würde. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Die Selbstverpflichtung des Staates durch die Verfassung bezieht sich auf die Gesetzgebung, auf nichts anderes. |
Zitat: |
Art. 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (...) (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||||
Nein.
|
fwo hat folgendes geschrieben: |
Da aber schon die Gesetzgebung anhand der Verfassung erfolgte, ist das, was Du jetzt zitiert hast, ganz offensichtlich eine Leitlinie dafür, was zu passieren hat, wenn doch jemand einen Widerspruch zwischen Verfassung und Gesetz sehen sollte - sonst würde der Bezug auf das Gesetz reichen. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Liegt es im Entscheidungsbereich eines Sachbearbeiters, Richters oder Ministers, die Verfassung selbst auszulegen? |
Kramer hat folgendes geschrieben: |
Die Frage finde ein wenig sophistisch. Jeder, dessen Handlungen durch die Verfassung geregelt sind, muss die Verfassung auslegen, um danach handeln zu können. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
Ich verstehe schon wieder den Zusammenhang nicht. Ausgangspunkt der Debatte war ein Artikel im Cicero, dessen Aussage sich grob als "Empathie hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen" zusammengefasst werden kann. Ich habe dagegen argumentiert, dass Empathie sehr wohl eine Rolle spielt, und zwar an einem sehr zentralen und wichtigen Punkt, nämlich in der Verfassung unseres Rechtsstaates. Die Frage, was zu passieren hat, wenn jemand einen Widerspruch zwischen Verfassung und Gesetz sieht mag vielleicht für Juristen und juristisch Interessierte interessant sein, mit der Diskussion hat sie aber nicht allzu viel zu tun. Fakt ist nun einmal, dass da steht, dass die Achtung und der Schutz der Menschenwürde die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist. Wer dennoch an der These, dass Empathie nichts in einem Rechtsstaat zu suchen hat, festhalten möchte, müsste m.E. nachweisen, dass die Menschenwürde nichts mit Empathie zu tun hat. Das halte ich für schwer genug. Stattdessen zu versuchen, die Geltung der Menschenwürde klein zu reden und das Grundgesetz diametral zu seinem Wortlaut auszulegen, ist doch aussichtslos. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
....
Empathie ist eine Gefühlsleistung des einzelnen Menschen. Insofern kann ein demokratischer Staat per defintionem nicht empathisch handeln, er handelt nach Gesetzen, die demokratisch entstehen. .... |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich verstehe schon wieder den Zusammenhang nicht. Ausgangspunkt der Debatte war ein Artikel im Cicero, dessen Aussage sich grob als "Empathie hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen" zusammengefasst werden kann. Ich habe dagegen argumentiert, dass Empathie sehr wohl eine Rolle spielt, und zwar an einem sehr zentralen und wichtigen Punkt, nämlich in der Verfassung unseres Rechtsstaates. Die Frage, was zu passieren hat, wenn jemand einen Widerspruch zwischen Verfassung und Gesetz sieht mag vielleicht für Juristen und juristisch Interessierte interessant sein, mit der Diskussion hat sie aber nicht allzu viel zu tun. Fakt ist nun einmal, dass da steht, dass die Achtung und der Schutz der Menschenwürde die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist. Wer dennoch an der These, dass Empathie nichts in einem Rechtsstaat zu suchen hat, festhalten möchte, müsste m.E. nachweisen, dass die Menschenwürde nichts mit Empathie zu tun hat. Das halte ich für schwer genug. Stattdessen zu versuchen, die Geltung der Menschenwürde klein zu reden und das Grundgesetz diametral zu seinem Wortlaut auszulegen, ist doch aussichtslos.
Die Frage finde ein wenig sophistisch. Jeder, dessen Handlungen durch die Verfassung geregelt sind, muss die Verfassung auslegen, um danach handeln zu können. Ansonsten könnte ja ein Richter nach Gutdünkenn walten und sich bei einem Verfassungsbruch damit heraus reden, dass er sich nicht befugt fühlte, die Verfassung selber auszulegen. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Empathie, das stellt Kissler auch klar, ist das persönliches Gefühl eines Menschen, hier des Entscheiders, nicht irgendwelche wie auch immer gearteten Eigenschaften der Entscheidung. ... Es geht also nicht darum, unmenschliche Entscheidungen zu fordern oder zu begründen, sondern darum, wie innerhalb eines Rechtsstaates Entscheidungen zu fällen sind und dass dabei das Gefühl des Entscheiders nicht über das Gesetz gestellt werden kann. Deshalb bringt er da auch das Beispiel, dass nur der absolute Fürsten nach seinem Gefühl entscheiden darf. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Empathie ist ein persönliches Gefühl. |
Zitat: |
Empathie bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft, Empfindungen, Gedanken, Emotionen, Motive und Persönlichkeitsmerkmale einer anderen Person zu erkennen und zu verstehen. |
step hat folgendes geschrieben: | ||
Mein Kritikpunkt war jedoch, daß Kissler seine Ablehnung willkürlich-empathischer, über dem Recht stehender Entscheidungen benutzt, um Empathie als Element des Rechtsstaats überhaupt zu desavoyieren. Wie auch Kramer schon andeutete, ist ein zentrales, fundamentales Element unserer Verfassung (und abgeleitet, unseres Rechts) gerade die Humanität, und zwar einerseits ideell/abstrakt, andererseits aber auch in Form halbwegs konkreter Rechte. Wie in allen modernen Rechtssystemen, sind Werte wie Gerechtigkeit, Vergeltung oder hier eben Empathie zu wesentlichen Teilen institutionalisiert - und an dieser Stelle kommt die Verläßlichkeit und Übersubjektivität des Rechts ins Spiel. Kisslers Argumentation ist eine typische Verunglimpfungstaktik (nicht nur bei Rechten zu beobachten übrigens, aber bei diesen zur Zeit extrem virulent). Dazu kommt hier auch noch, daß mit zweierlei Maß gemessen wird: Paßt das geltende Recht gerade in den Kram (z.B. Dublin), wird auf dessen empathiefreie Durchsetzung gepocht, paßt es nicht (z.B. Abschiebungsverbot bei Foltergefahr), wird es als eine Art ausmerzenswerter Hirntumor einer bäumeumarmenden Grünen-Politikerin dargestellt, die in entsprechenden Kreisen sowieso schon kübelweise mit Haß übergossen wird. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Da aber Empathie definitionsgemäß das Gefühl einer Person ist,... |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||||
Nein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Empathie |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Empathie ist ein persönliches Gefühl. |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Kissler wendet sich nicht gegen Menschlichkeit, sondern macht sich über die Modeerscheinung lustig, dass Empathie gerufen wird, wenn Menschlichkeit gemeint ist. |
Tarvoc hat folgendes geschrieben: |
Empathie ist kein Gefühl, sondern eine Fähigkeit |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
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step hat folgendes geschrieben: | ||
Nein, Kissler fordert oder begrüßt nirgends, daß der Staat Menschlichkeit zeigen soll (auch nicht in seinem Recht oder seiner Verfassung). Die Wörter "menschlich" oder "human" tauchen nicht einmal auf. Und das ist auch Absicht - das Ganze ist darauf ausgelegt, daß er weniger Menschlichkeit will - das sagt er aber natürlich nicht direkt, sondern über einen vorgeschobenen Rechtspositivismus und die Stellvertreterhexe Claudia Roth. Er konstruiert dazu einen künstlichen Widerspruch zwischen Menschlichkeit und Recht. Diese Taktik ist wirklich Pfui. |
step hat folgendes geschrieben: | ||||
Das menschliche Gemeinwesen beruht zu einem wichtigen Teil auf der Fähigkeit der Empathie - und schon allein deshalb findet sich ihr ethisches Abstraktum (die Humanität) in der Verfassung und im Recht. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: | ||
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fwo hat folgendes geschrieben: |
Kissler wendet sich nicht gegen Menschlichkeit, sondern macht sich über die Modeerscheinung lustig, dass Empathie gerufen wird, wenn Menschlichkeit gemeint ist. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||||
Nein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Empathie |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Ob wir es weitergehend als Fähigkeit bezeichnen oder nur als Gefühl ist nicht der eigentliche Punkt der Argumentation. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
Doch. Das war in mindestens zwei Beiträgen von Dir der Kernpunkt Deiner Argumentation. |
Kramer hat folgendes geschrieben: | ||
Es gibt keinen Hinweis, dass Kissler dass so gemeint haben könnte. .... |
fwo hat folgendes geschrieben: |
Und da es dabei ja auch um die persönlichen Gefühle geht, ohne die Empathie nicht möglich ist, ist das auch nicht so verkehrt. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||||
Geschenkt. Ob wir es weitergehend als Fähigkeit bezeichnen oder nur als Gefühl ist nicht der eigentliche Punkt der Argumentation. Wesentlich ist, dass sie auf der Personenebene angesiedelt ist, und nicht bei Gerichten, Staaten usw. Die haben nämlich auch keine eigenen Gefühle, auf die sie sich beziehen können. Da sagt auch Wiki nichts anderes. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||
Zeige mir mal eine Formulierung aus diesem Text in ihrem Zusammenhang, die man anders interpretieren könnte. |
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