Ahriman hat folgendes geschrieben: | ||
Das ist das blöde an Gottes Strafgericht, er sagt einem nie, wofür genau die Dresche ist, die man kriegt. |
DonMartin hat folgendes geschrieben: | ||||
Hmm, möglicherweise doch: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/donald-trump-luxusdomizil-mar-a-lago-wegen-hurrikan-irma-geraeumt-a-1166696.html |
Ahriman hat folgendes geschrieben: |
Die Zunge ist ein Muskel, vorhin mal wieder gelesen, man denkt meist nicht dran. Aber wenn es stimmt, daß Muskeln bei häufigen Gebrauch größer und dicker werden - wieso ist meine Nachbarin noch nicht an ihrer Zunge erstickt? |
DonMartin hat folgendes geschrieben: | ||||
Hmm, möglicherweise doch: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/donald-trump-luxusdomizil-mar-a-lago-wegen-hurrikan-irma-geraeumt-a-1166696.html |
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: | ||||||
möglicherweise nicht, der Sturm nimmt eine andere Richtung. |
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: | ||||||
möglicherweise nicht, der Sturm nimmt eine andere Richtung. |
Ahriman hat folgendes geschrieben: |
Beate Zschäpe: lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung
so sagte man es in der Tagesschau. Wird die Frau dann im Gefängnishof beerdigt? Oder fürchtet das Gericht, sie könnte als Zombie wiederkommen? Aussehen tut sie ja so... |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Viel merkwuerdiger finde ich die Gefaengnisstrafen im Amiland. Da gibt es manchmal solche komischen Sachen wie "2 mal lebenslaenglich plus 175 Jahre Gefaengnis".
Mir kommen dabei immer solche Bilder wie ein bleiches Gerippe in Ketten, das langsam zu Staub zerfaellt. |
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben: |
... Die Terroristen von Madrid aus dem Jahr 2004 wurden zu je 40.000 Jahren Haft verurteilt. .. |
AdvocatusDiaboli hat folgendes geschrieben: | ||
Da sind die Amis noch harmlos. Die Terroristen von Madrid aus dem Jahr 2004 wurden zu je 40.000 Jahren Haft verurteilt. Da bleibt nicht mal mehr Staub vom Knast übrig. |
beachbernie hat folgendes geschrieben: |
Viel merkwuerdiger finde ich die Gefaengnisstrafen im Amiland. Da gibt es manchmal solche komischen Sachen wie "2 mal lebenslaenglich plus 175 Jahre Gefaengnis".
Mir kommen dabei immer solche Bilder wie ein bleiches Gerippe in Ketten, das langsam zu Staub zerfaellt. |
Ahriman hat folgendes geschrieben: | ||
Also das ist doch verständlicher. Wenn der von irgendeinem Präsidenten oder sowas begnadigt wird, muß er die zweite Strafe antreten. Und kommt dann eine Amnestie bleibt er für die dritte Strafe drin. Dagegen ist 40tausend Jahre Knast schon seltsam. Eine einzige Begnadigung oder Amnestie könnte die alle streichen. Andererseits wäre das richtig eine Verarschung, würde ihm ein Präsident mal gnädig tausend Jahre oder 5tausend erlassen - und er müßte sich auch noch dafür bedanken. |
Quéribus hat folgendes geschrieben: | ||
Unter "lebenslänglicher Haft" versteht man in D afaik ca 25-30 Jahre. Die "anschliessende Sicherheitsverwahrung" bedeutet, dass sie eben nach Ende dieser Zeitspanne weiterhin hinter Gitter bleibt. |
Naastika hat folgendes geschrieben: | ||||
Ja, aber nur wenn weitgehend feststeht, dass sie eine Gefahr für die Gesellschaft ist. Wird auch alle paar Jahre/Jahrzehnte auf Antrag überpüft. |
Zitat: |
Was bedeutet "lebenslang" im deutschen Strafrecht?
"Lebenslang bedeutet doch eh nur 15 Jahre": Diesen Satz hört man immer wieder. Da steckt zwar ein wenig Wahrheit drin, aber in dieser allgemeinen Form ist der Satz nicht richtig. Der Hintergrund ist folgender: "Lebenslang" bedeutet in der Tat nicht, dass ein Verurteilter zwingend bis zum Tod eingesperrt wird. Das Bundesverfassungsgericht stellte 1977 klar, dass jeder Straftäter zumindest die Möglichkeit haben muss, irgendwann wieder in Freiheit leben zu können und dass das Gesetz dafür die Bedingungen festlegen muss. Deswegen wurde gesetzlich geregelt: Nach 15 Jahren Haft muss gerichtlich geprüft werden, ob die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann oder nicht. Voraussetzung: Dies kann "unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden". Dabei spielt auch die Persönlichkeit des Verurteilten und die Sozialprognose eine Rolle. Die Kriterien können erfüllt sein, müssen es aber nicht. ... Es ist also keinesfalls ein Automatismus, dass ein zu "lebenslang" verurteilter Mörder nach 15 Jahren wieder auf freien Fuß kommt. Die durchschnittliche Verbüßungszeit in Deutschland liegt bei lebenslanger Freiheitsstrafe bei etwa 20 Jahren. Im konkreten Fall von Zschäpe kommt für eine mögliche Dauer der Haft aber noch ein weiterer Begriff ins Spiel: Die "besondere Schwere der Schuld", die aus Sicht der Bundesanwaltschaft vorliegt. ... Welche Folge hat "besondere Schwere der Schuld"? Ein Gericht kann in einem Urteil die "besondere Schwere der Schuld" für einen Täter feststellen. Das hat die Bundesanwaltschaft nun beantragt. Die Schuld eines Täters wiegt dann besonders schwer, wenn die Tat stark von erfahrungsgemäß anderen Mordfällen abweicht. Ein besonders verwerfliches Motiv oder die Begehung mehrerer gleich gelagerter Morde erhöht die Schuld eines Täters. Argumente der Bundesanwaltschaft hier: Der NSU habe fast schon massenhaft Verbrechen gegen das Leben begangen und Raubüberfälle, um im Untergrund zu leben. Zschäpe habe sich zwar die Finger nicht selbst schmutzig gemacht, aber sie habe alles gewusst und gewollt. Durch die ideologisch motivierten Taten habe sie das Sicherheitsgefühl der Menschen schwerwiegend erschüttert und dem Staat übermäßigen Schaden zugefügt. Aus all diesen Gründen wichen die Taten erheblich von anderen Mordfällen ab, so dass die besondere Schwere der Schuld eindeutig festzustellen sei. ... Die Feststellung im Urteil, die die Bundesanwaltschaft für Zschäpe also beantragt hat, würde dazu führen, dass sich die Zeit im Gefängnis deutlich verlängern kann. Denn: Die "besondere Schwere der Schuld" verhindert in aller Regel die Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren. Selbst wenn alle anderen Voraussetzungen - wie eine günstige Sozialprognose - vorliegen würden. Nach 15 Jahren Gefängnis würde dann ein Gericht festlegen, wie lang ein Verurteilter aufgrund der Schwere der Schuld mindestens im Gefängnis zu bleiben hat. Auch wenn jeder Fall natürlich völlig separat zu beurteilen ist: Beim RAF-Mitglied Christian Klar hat das Vollstreckungsgericht zum Beispiel eine "Mindestverbüßungszeit" von insgesamt 26 Jahren angenommen. Was bedeutet "Sicherungsverwahrung"? Die Sicherungsverwahrung ist das härteste Mittel, das es im deutschen Strafrecht gibt. Besonders wichtig zum Verständnis ist der Unterschied zwischen der normalen Strafhaft und der Sicherungsverwahrung. Nach einer Straftat, zum Beispiel einem Mord, wird der Täter vom Gericht zu einer Haftstrafe verurteilt. Am Ende der Haftzeit hat er dann seine Schuld für die konkrete Tat verbüßt. Nun kommt die Sicherungsverwahrung ins Spiel. Sie sieht vor, dass ein Straftäter nicht freikommt, obwohl er seine Schuld verbüßt hat, wenn er laut Gutachten auch künftig eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und weitere Straftaten begehen könnte. Er bleibt also, vereinfacht gesagt, "präventiv drin", obwohl er seine Strafe verbüßt hat. Die Sicherungsverwahrung ist keine Strafe, sondern dient der Sicherheit der Bevölkerung. Sie ermöglicht im Extremfall, dass ein Straftäter sein ganzes Leben lang nicht mehr auf freien Fuß kommt. Weil dies ein sehr starker Eingriff in die Freiheitsrechte ist, forderte das Bundesverfassungsgericht 2011 eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung und stellte sehr hohe rechtliche Hürden auf. ... |
Religionskritik-Wiesbaden hat folgendes geschrieben: | ||||||
möglicherweise nicht, der Sturm nimmt eine andere Richtung. |
Zitat: |
Aber was hat Gott gegen Texas? Pastor Rick Joyner ist sich jedenfalls sicher, dass diese Jahrhundertstürme »nicht durch Zufall passieren. Die echten Probleme mit dem Wetter und allem anderen auf der Erde haben mit Sünde und Verderben zu tun. Das bringt die Erde mehr aus dem Gleichgewicht als CO2«. Bakker glaubt, es liege daran, dass die ehemalige Bürgermeisterin von Houston, Annise Parker, gegen mehrere schwulenfeindliche Prediger vorgehen wollte. Pfarrer Kevin Swanson meint, Irmas Zerstörungswut hätte sich noch abwenden lassen, wenn der Oberste Gerichtshof noch ganz schnell Abtreibung und die Schwulenehe verboten hätte, »bevor Irma ihr Unheil anrichtete«.
Damit kommt man den wahren Schuldigen schon eher auf die Schliche, denn hier zeichnet sich nun ein Konsens der Glaubensbrüder ab: Der Radioprediger Rick Wiles ist sich sicher, dass Houston deshalb überschwemmt wurde, »weil es auf seine Schwulengemeinde so stolz ist«. Kann es wirklich Zufall sein, dass Hurrikan Harvey ausgerechnet Kurs auf eine Stadt nahm, die dreimal hintereinander eine offen lesbisch lebende Bürgermeisterin gewählt hat? »Das ist jedenfalls«, tweetete die extrem konservative republikanische Fernsehkommentatorin Ann Coulter, »glaubwürdiger als Klimawandel«. Einig bin ich mir mit Pastor Joyner nur darin, was wir jetzt tun müssen: »Wir müssen gegen diese Perversion eine klare Haltung beziehen und sie als das bezeichnen, was sie ist.« |
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