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Wechsel zu Ethik-Unterricht erst später möglich?
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Dr. Benchmark
Radikal-Liberalist



Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 1288
Wohnort: Bayern

Beitrag(#885142) Verfasst am: 15.12.2007, 13:11    Titel: Wechsel zu Ethik-Unterricht erst später möglich? Antworten mit Zitat

Liebe Kollegen und Kolleginnen aus dem FGH-Forum,

ich möchte heute - weit ab von meiner sonstig inhaltslosen Frotzelei - Euch um Rat und Meinung bitten.

Nach etwa 4,25 Schuhljahren meiner Tochter (nicht getauft) im Reli-Unterricht (Freunde, Aufsicht, Vermeidung von Nachmittags-Unterricht) hat diese nun ganz von allein sich aus den Wunsch geäußert, in den Ethik-Unterricht gehen zu dürfen.

Freudig erregt hatte ich ihr sofort folgenden Brief mit in die Schule gegeben:



Die Antwort kam prompt (unten rechts) als Limerick.
Mein erster Gedanke war dazu folgender Brief, den ich noch nicht abgeschickt habe:



Meine Fragen hierzu an die, die da etwas Ahnung oder begründete Meinungen haben:

Müssen wir tatsächlich bis Ende 2008 abwarten?
Liege ich richtig in meinem Anliegen, meine Tochter zumindest bis dahin von Reli befreien zu lassen?
Ist mein zweiter Brief zu wenig sachlich oder gar kontraproduktiv?
Könnte es Probleme geben (irgendwie aus Gewohnheitsrecht o.ä.), weil wir nicht von Anfang an die Vermeidung von Reli angestrebt hatten und somit mit der Gesinnung nicht mehr argumentieren können/dürfen?

Kurzum:

Was soll ich tun?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Benchmark
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#885156) Verfasst am: 15.12.2007, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin ziemlich sicher daß hier ähnliche Fälle schon mehrfach besprochen worden sind, und daß man Deiner Tochter zu keinem Zeitpunkt den Religionsunterricht aufzwingen darf.

Such mal danach, oder warte bis sich hier jemand mit mehr Ahnung meldet.

Ob dann gleich der Ethik-Unterricht besucht werden kann dürfte eher schon vom Bundesland abhängen.

Ich persönlich würde keine Zugeständnisse (Halbjahr, etc.) machen, sondern darauf beharren, daß "baldmöglichst" in diesem Fall "sofort" zu bedeuten hat. (Das musst Du nicht so deutlich sagen, aber das sollte IMHO Dein Ziel sein.

Du und Deine Tochter habt Rechte, die von der Schule zu gewähren sind. Es ist nicht unverschämt den Reli-Unterricht verlassen zu wollen, noch seid ihr Bittsteller oder dergleichen.

Ich kann nict abschätzen, wie die Lehrer an der Schule so drauf sind - leider sitzen die im Zweifel an recht langen Hebeln, da sie für die Noten Deiner Tochter zuständig sind.

Der freundliche Kurs wäre vermutlich, einfach mal die Schule anzurufen, und um ein kurzes telefonisches Gespräch mit dem Leiter zu bitten. Das kann man auch ohne große Vorebreitung tun. Einfach die eigene Auffassung darlegen und nachhaken. Dann die Reaktion abwarten.

Viel Glück.


ETA: Argumentationshilfe. Was wäre denn, wenn ein Kind neu an die Schule käme? Würde das auch erst im nächsten Jahr unterrichtet werden? Nein, es würde vermutlich in allen Fächern unterrichtet werden, und ggf. nicht mehr benotet werden.

ETA2: Ist sind doch bald Ferien, oder? Vergiss einfach, was ich bezüglich des Warten aufs Halbjahr gesagt habe, daß sind ja nur noch ein paar Tage, oder?
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Brother Sword of Enlightenment of the Unitarian Jihad
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Sylvia Browne - Wahrsager oder Scharlatan?
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Idler
auf eigenen Wunsch deaktiviert



Anmeldungsdatum: 24.11.2007
Beiträge: 246

Beitrag(#885181) Verfasst am: 15.12.2007, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Schau dir mal die entsprechende Schulverwaltungsvorschrift zum Religions- und Ethikunterricht in deinem Bundesland an. Bei uns jedenfalls steht da drinn, dass ein Wechsel auch im laufenden Schuljahr möglich ist - allerdings gilt der dann bis zum Ende des Schuljahres.
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Svea
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Anmeldungsdatum: 01.09.2006
Beiträge: 1908

Beitrag(#885194) Verfasst am: 15.12.2007, 14:42    Titel: Re: Wechsel zu Ethik-Unterricht erst später möglich? Antworten mit Zitat

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Ist mein zweiter Brief zu wenig sachlich oder gar kontraproduktiv?



Also den Satz in Klammern (sei es aus Bequemlichkeit oder Zugehörigkeit zu Freunden bzw. Umfeld) würde ich rauslassen. Hört sich nicht so gut an.
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Poldi
Bin Daheim



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 4559
Wohnort: Bavarian Congo

Beitrag(#885288) Verfasst am: 15.12.2007, 17:02    Titel: Re: Wechsel zu Ethik-Unterricht erst später möglich? Antworten mit Zitat

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:

Kurzum:

Was soll ich tun?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Benchmark


Hmm ... also, wenn ich mich recht an meinen Austritt erinnere, dann war ich von heute auf morgen raus aus dem Reli-Unterricht (ok, ich hät warscheinlich auch jedem Lehrer den Rest des Jahres zur Hölle gemacht, wenn nicht zynisches Grinsen )
Soweit mir bekannt, muß dein Töchterchen ab sofort nicht mehr den RU besuchen, dazu kann sie, rein rechtlich, niemand zwingen ...
Was anderes ist das mit dem "Ersatzfach", gibt es bereits Ethik o.ä. für andere Schüler, muß die Schule deine Tochter sofort wechseln lassen (ein Wechsel zum Halbjahr könnt man ihnen noch zugestehen, weil einfacher für Benotung) ... gibt es derzeit noch keinen Ersatzunterricht, hat die Schule durchaus das Recht, diesen erst zum neuen Schuljahr anzubieten (muß ja auch organisiert werden, z.B. passende Lehrkraft ect.).

Zum 2. Brief ... ähm ... wie soll ich sagen .. stampf ihn ein .. der ist viel zu persönlich ...

Lieber kurz, knackig, mit Bezug auf die Rechtslage .. und lass das BITTEN ... es geht hier schließlich um die Grundrechte deiner Tochter ... da bittet man nicht, man fordert, und das konsequent.
Das deine Kleine bisher in den RU gegangen ist, ist völlig irrelevant, sie hat es sich anders überlegt, es ist euer Recht den RU jetzt abzulehnen ... es darf keine Probleme geben deswegen ...
und mit deiner"Gesinnung" kannst du gerne argumentieren, passt sogar perfekt. Sie hat sich das Christentum angesehen und es "für zu leicht befunden" (wie man so schön sagt) Cool
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gG,
Poldi
Doch leider kanns gefählich sein, den Satan in dir zu verstehen.
Jeder Mensch ein Sünderschwein, Oh christliches Vergehen.
Die Trennung zwischen Gut und Bös die wirst du niemals finden
nur leider kanns gefährlich sein das den Pfaffen auf die Nasen zu binden.
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Ahriman
Tattergreis



Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 17976
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Beitrag(#885419) Verfasst am: 15.12.2007, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt auch noch aufs Bundesland an. In Bayern ist Religion Pflichtfach, die Zensur wird beim Abschlußzeugnis mit bewertet!
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...und suche mich nicht in der Unterführung...
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#885428) Verfasst am: 15.12.2007, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Kommt auch noch aufs Bundesland an. In Bayern ist Religion Pflichtfach, die Zensur wird beim Abschlußzeugnis mit bewertet!


Da es ein Bundesrecht gibt, nicht daran teilnehmen zu müssen würde ich das in dieser Form bezweifeln wollen.
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Surata
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Anmeldungsdatum: 29.03.2005
Beiträge: 17383

Beitrag(#885437) Verfasst am: 15.12.2007, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ahriman hat folgendes geschrieben:
Kommt auch noch aufs Bundesland an. In Bayern ist Religion Pflichtfach, die Zensur wird beim Abschlußzeugnis mit bewertet!


Da es ein Bundesrecht gibt, nicht daran teilnehmen zu müssen würde ich das in dieser Form bezweifeln wollen.


Ich auch, hatte selber ab der 10. Ethik (wenn auch er Typ nicht unbedingt Ahnung hatte) - es ist eher so, dass nicht alle Schulen für alle Klassen Ethik anbieten. Also gibts nur die Möglichkeit der Freustunde, und die ist auch problematisch (wer trägt wann und wo die Verantwortung für das Kind).

Ich denke sowas liegt aber vor Allem auch an der Schulleitung.
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Wraith
diskordianischer Papst



Anmeldungsdatum: 24.06.2007
Beiträge: 3189
Wohnort: Regensburg

Beitrag(#885451) Verfasst am: 15.12.2007, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Kommt auch noch aufs Bundesland an. In Bayern ist Religion Pflichtfach, die Zensur wird beim Abschlußzeugnis mit bewertet!


Aber es ist kein Vorrückungsfach! D.h. die Note spielt überhaupt keine Rolle. Den RU muss man deshalb noch lange nicht besuchen, weshalb es ja dann auch einen Ersatzunterricht gibt der dann verpflichtend ist.

Poldi hat das Wesentliche bereits aufgeführt:
Aus dem RU kann man raus und sofort in einen bestehenden Ersatzunterricht rein. Gibt es keinen, muss die Schule diesen spätestens nächstes Schuljahr anbieten (Wobei es bei einer kleinen Schule dann auch sein kann, dass trotzdem keiner angeboten wird, weil zu wenige Schüler zusammenkommen. In diesem Fall muss der RU an einer Randstunde liegen und die nicht teilnehmden Schüler haben frei. Ich selbst hatte im ersten Schuljahr Freistunden und ab dem zweiten Schuljahr klassenübergreifenden Ethikunterricht mit insgesamt 5 Schülern.).
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#885570) Verfasst am: 15.12.2007, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Surata hat folgendes geschrieben:

Ich auch, hatte selber ab der 10. Ethik (wenn auch er Typ nicht unbedingt Ahnung hatte) - es ist eher so, dass nicht alle Schulen für alle Klassen Ethik anbieten. Also gibts nur die Möglichkeit der Freustunde, und die ist auch problematisch (wer trägt wann und wo die Verantwortung für das Kind).


Das hab ich auch noch nicht so ganz kapiert.

In NRW ist es offenbar so - die dortigen IBKAler arbeiten da ja dran seit geraumer Zeit, danke übrigens! Daumen hoch! - dass in der Zeit eine Beaufsichtigung Pflicht sei, jedenfalls bei jüngeren Kindern, wenn ich das richtig verstanden habe.

Und ohne dass ich mich da jetzt vertieft hätte, würde es mich wundern, wenn es etwa in meinem Heimatland (chrchr..) Niedersachsen anders wäre.

Allerdings hat die Klassenlehrerin meiner Klasse (4. Klasse) [nein, ich geh nicht in die Vierte, sondern mein Kind! Ich muss in der Sesamstraße malochen und versuchen die Weltherrschaft an mich zu reissen, da bleibt keine Zeit mich zu bilden. Mit den Augen rollen ] aufm Elternabend zunächst was anderes behauptet und höchst pikiert reagiert, als ich den üblichen Kram der einschlägig verdächtigen Gesetze (GG 3 und 7, "verlässliche Grundschule" etc.) erwähnte, dann aber geschwiegen.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#885580) Verfasst am: 15.12.2007, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wraith hat folgendes geschrieben:
In diesem Fall muss der RU an einer Randstunde liegen und die nicht teilnehmden Schüler haben frei.


Das ist allerdings für berufstätige Eltern von Grundschulkindern ein (Betreuungs-) Problem.

Das Konzept der "verlässlicehn Grundschule", welches in einigen (jedenfalls dem meinen) Bundesländern eingeführt wurde solleine Betreuung zwischen 8 bis 13 Uhr garantieren.

Daher muss mE aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Betreuung, wenn nicht unbedingt auch ein Unterricht, zumindest für jüngere konfessionslose (muslimische u.ä., etc. etc.) Kinder gewährleistet sein.
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sigi
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Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 975

Beitrag(#885645) Verfasst am: 15.12.2007, 21:53    Titel: Re: Wechsel zu Ethik-Unterricht erst später möglich? Antworten mit Zitat

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
Liebe Kollegen und Kolleginnen aus dem FGH-Forum,

ich möchte heute - weit ab von meiner sonstig inhaltslosen Frotzelei - Euch um Rat und Meinung bitten.

Nach etwa 4,25 Schuhljahren meiner Tochter (nicht getauft) im Reli-Unterricht (Freunde, Aufsicht, Vermeidung von Nachmittags-Unterricht) hat diese nun ganz von allein sich aus den Wunsch geäußert, in den Ethik-Unterricht gehen zu dürfen.

Freudig erregt hatte ich ihr sofort folgenden Brief mit in die Schule gegeben:



Die Antwort kam prompt (unten rechts) als Limerick.
Mein erster Gedanke war dazu folgender Brief, den ich noch nicht abgeschickt habe:



Meine Fragen hierzu an die, die da etwas Ahnung oder begründete Meinungen haben:

Müssen wir tatsächlich bis Ende 2008 abwarten?
Liege ich richtig in meinem Anliegen, meine Tochter zumindest bis dahin von Reli befreien zu lassen?
Ist mein zweiter Brief zu wenig sachlich oder gar kontraproduktiv?
Könnte es Probleme geben (irgendwie aus Gewohnheitsrecht o.ä.), weil wir nicht von Anfang an die Vermeidung von Reli angestrebt hatten und somit mit der Gesinnung nicht mehr argumentieren können/dürfen?

Kurzum:

Was soll ich tun?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Benchmark


Einenn Kardinalfehler, den so ziemlich alle Atheisten anstellen ist, die Kinder trotz Nicht-Taufe in den Reliunterricht zuschicken. Grund: Angst vor Ausgrenzung, vor allem auf dem Land.

Dein Kind ist nicht getauft und somit nicht Mitglied in diesem Verein, somit war dein Kind seither freiwillig im Reli-Unterricht. Eine Abmeldung erübrigt sich somit. Sollten dir die Heinis Probleme machen, beharre auf der Tatsache, dass keine Mitgliedschaft vorliegt und somit auch nicht abgemeldet werden muß; freiwillige Teilnahme vorausgesetzt.
Das von dir Angebotene Ersatzfach Ethik hätte ich auch nicht vorgeschlagen, außer du bist dir ganz sicher, dass dort nicht Reli-Unterricht durch die Hintertür verzapft wird. Im Schriftverkehr solltest du dich kurz fassen und nicht den Eindruck einer Bettelei hinterlassen.

Ich bin in diesenn Fragen kein Jurist, habe aber als kinderreicher Vater so meine (erfolgreichen) Erfahrungen gesammelt.

Obwohl du mir den Rauch ins Gesicht pusten würdest, wir verstehen uns Lachen wünsche ich Dir eine gehörige Portion Dickkopf, lass dich nicht einschüchtern und unterbuttern.
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Sanne
gives peas a chance.



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Beitrag(#885648) Verfasst am: 15.12.2007, 21:56    Titel: Re: Wechsel zu Ethik-Unterricht erst später möglich? Antworten mit Zitat

sigi hat folgendes geschrieben:
Eine Abmeldung erübrigt sich somit. .

Natürlich muß man das Kind abmelden, weil sonst der Tatbestand des Schwänzens erfüllt wäre.
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sigi
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Beiträge: 975

Beitrag(#885659) Verfasst am: 15.12.2007, 22:06    Titel: Re: Wechsel zu Ethik-Unterricht erst später möglich? Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
sigi hat folgendes geschrieben:
Eine Abmeldung erübrigt sich somit. .

Natürlich muß man das Kind abmelden, weil sonst der Tatbestand des Schwänzens erfüllt wäre.


Bei Freiwilligkeit nicht.
Eine mögliche Abmeldung könnte dann so aussehen: Ab Montag den xxx besucht meine Tochter xx den Re-Unter. nicht mehr.Punkt.
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Sanne
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Anmeldungsdatum: 05.08.2003
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Beitrag(#885669) Verfasst am: 15.12.2007, 22:11    Titel: Re: Wechsel zu Ethik-Unterricht erst später möglich? Antworten mit Zitat

sigi hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
sigi hat folgendes geschrieben:
Eine Abmeldung erübrigt sich somit. .

Natürlich muß man das Kind abmelden, weil sonst der Tatbestand des Schwänzens erfüllt wäre.


Bei Freiwilligkeit nicht.
Eine mögliche Abmeldung könnte dann so aussehen: Ab Montag den xxx besucht meine Tochter xx den Re-Unter. nicht mehr.Punkt.
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Genau so eine Abmeldung muß halt sein.
Und wenn es ein reguläres Schulfach ist, welches nicht in den Randstunden liegt, muß auch noch vereinbart werden, wie das Kind anderweitig in der Schule beaufsichtigt wird.
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Kival
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Beitrag(#885684) Verfasst am: 15.12.2007, 22:30    Titel: Re: Wechsel zu Ethik-Unterricht erst später möglich? Antworten mit Zitat

sigi hat folgendes geschrieben:
Dein Kind ist nicht getauft und somit nicht Mitglied in diesem Verein, somit war dein Kind seither freiwillig im Reli-Unterricht. Eine Abmeldung erübrigt sich somit.


Das ist natürlich falsch. Katholische und konfessionslose Kinder müssen sich gleichermaßen vom Relliunterricht abmelden. Bis das Kind das alter von 14 jahren erreicht, müssen das die Eltern entscheiden, danach obliegt es dem Kind, dass dann auch die nötige Unterschrift der Eltern theoretisch rechtlich einfordern kann.
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Kival
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Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#885688) Verfasst am: 15.12.2007, 22:31    Titel: Re: Wechsel zu Ethik-Unterricht erst später möglich? Antworten mit Zitat

sigi hat folgendes geschrieben:
Sanne hat folgendes geschrieben:
sigi hat folgendes geschrieben:
Eine Abmeldung erübrigt sich somit. .

Natürlich muß man das Kind abmelden, weil sonst der Tatbestand des Schwänzens erfüllt wäre.


Bei Freiwilligkeit nicht.
Eine mögliche Abmeldung könnte dann so aussehen: Ab Montag den xxx besucht meine Tochter xx den Re-Unter. nicht mehr.Punkt.
.


Das ist bei Katholiken und Protestanten nicht anders, die können sich auch genauso simpel abmelden. Niemand darf an der Teilnahme des Religionsunterrichts gezwungen werden. Auch Christen nicht.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
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Beitrag(#885695) Verfasst am: 15.12.2007, 22:38    Titel: Re: Wechsel zu Ethik-Unterricht erst später möglich? Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:

Bis das Kind das alter von 14 jahren erreicht, müssen das die Eltern entscheiden, danach obliegt es dem Kind, dass dann auch die nötige Unterschrift der Eltern theoretisch rechtlich einfordern kann.


Echt jetzt? Ich dachte, die wäre ab 14 (verfassungsmässig garantierte Religionsmündigkeit) obsolet? Geschockt
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sigi
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Anmeldungsdatum: 16.01.2005
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Beitrag(#885702) Verfasst am: 15.12.2007, 22:49    Titel: Re: Wechsel zu Ethik-Unterricht erst später möglich? Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
sigi hat folgendes geschrieben:
Dein Kind ist nicht getauft und somit nicht Mitglied in diesem Verein, somit war dein Kind seither freiwillig im Reli-Unterricht. Eine Abmeldung erübrigt sich somit.


Das ist natürlich falsch. Katholische und konfessionslose Kinder müssen sich gleichermaßen vom Relliunterricht abmelden. Bis das Kind das alter von 14 jahren erreicht, müssen das die Eltern entscheiden, danach obliegt es dem Kind, dass dann auch die nötige Unterschrift der Eltern theoretisch rechtlich einfordern kann.


Na gut, ich hatte das Problem nie, da ich meine Kinder erst gar nicht in den RU schickte. Trotzdem behaupte ich mal, dass das Abmelden bei Freiwilliger Teilnahme anders zu handhaben ist. Konfessionsgebundene Schüler sind ja verpflichtet teilzunehmen.
Reliunterricht ist konfessionsgebunden. Ein Atheist gehört keiner Konfession an, eine Teilnahmne ist freiwillig und somit genügt nach meinem Rechtsverständnis, eine einfache Mitteilung, die ich nicht als Abmeldung betrachte.
Hat Benchmark sein Kind angemeldet, müßte er allerdings abmelden (meine Zeilen bezogen sich auf freiwillige Teilnahme, was für mich bedeutet: ohne Anmeldung) : wo keine Anmeldung, auch keine Abmeldung.
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Kival
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Beiträge: 24071

Beitrag(#885706) Verfasst am: 15.12.2007, 22:53    Titel: Re: Wechsel zu Ethik-Unterricht erst später möglich? Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:

Bis das Kind das alter von 14 jahren erreicht, müssen das die Eltern entscheiden, danach obliegt es dem Kind, dass dann auch die nötige Unterschrift der Eltern theoretisch rechtlich einfordern kann.


Echt jetzt? Ich dachte, die wäre ab 14 (verfassungsmässig garantierte Religionsmündigkeit) obsolet? Geschockt


Ich meine schon, dass der Erziehungsberechtigte unterschreiben muss, aber eben wirklich muss. Sicher bin mir an der Stelle aber nicht mehr.
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Algol
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Beitrag(#885708) Verfasst am: 15.12.2007, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ahriman hat folgendes geschrieben:
Kommt auch noch aufs Bundesland an. In Bayern ist Religion Pflichtfach, ...

Nein.
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Kival
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Beitrag(#885712) Verfasst am: 15.12.2007, 22:59    Titel: Re: Wechsel zu Ethik-Unterricht erst später möglich? Antworten mit Zitat

sigi hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
sigi hat folgendes geschrieben:
Dein Kind ist nicht getauft und somit nicht Mitglied in diesem Verein, somit war dein Kind seither freiwillig im Reli-Unterricht. Eine Abmeldung erübrigt sich somit.


Das ist natürlich falsch. Katholische und konfessionslose Kinder müssen sich gleichermaßen vom Relliunterricht abmelden. Bis das Kind das alter von 14 jahren erreicht, müssen das die Eltern entscheiden, danach obliegt es dem Kind, dass dann auch die nötige Unterschrift der Eltern theoretisch rechtlich einfordern kann.


Na gut, ich hatte das Problem nie, da ich meine Kinder erst gar nicht in den RU schickte. Trotzdem behaupte ich mal, dass das Abmelden bei Freiwilliger Teilnahme anders zu handhaben ist. Konfessionsgebundene Schüler sind ja verpflichtet teilzunehmen.


Wo steht, dass konfessionelle Schüler im Gegensatz zu konfessionslosen dazu verpflichtet sind?
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Algol
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Beitrag(#885717) Verfasst am: 15.12.2007, 23:03    Titel: Re: Wechsel zu Ethik-Unterricht erst später möglich? Antworten mit Zitat

sigi hat folgendes geschrieben:
Dein Kind ist nicht getauft und somit nicht Mitglied in diesem Verein, somit war dein Kind seither freiwillig im Reli-Unterricht. Eine Abmeldung erübrigt sich somit.

Von jedem Wahlfach hat man sich abzumelden, wenn man nicht mehr teilnehmen will.
Diese Abmeldung wird idR aber erst zum Schuljahresende wirksam.

Wie das bei Reli ist, entzieht sich meiner Kenntnis, allerdings wurde dieses Thema im FGH bereits irgendwo erörtert.
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Kival
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Beiträge: 24071

Beitrag(#885723) Verfasst am: 15.12.2007, 23:10    Titel: Re: Wechsel zu Ethik-Unterricht erst später möglich? Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Evilbert hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:

Bis das Kind das alter von 14 jahren erreicht, müssen das die Eltern entscheiden, danach obliegt es dem Kind, dass dann auch die nötige Unterschrift der Eltern theoretisch rechtlich einfordern kann.


Echt jetzt? Ich dachte, die wäre ab 14 (verfassungsmässig garantierte Religionsmündigkeit) obsolet? Geschockt


Ich meine schon, dass der Erziehungsberechtigte unterschreiben muss, aber eben wirklich muss. Sicher bin mir an der Stelle aber nicht mehr.


Nein, Du hast wohl Recht. Da hat meine Schule wohl gegen das Gesetz verstoßen.

Hier kann übrigens das Gesetz über die religiöse Kindererziehung nachgelesen werden.
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Beitrag(#885725) Verfasst am: 15.12.2007, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=14835
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Beiträge: 24071

Beitrag(#885733) Verfasst am: 15.12.2007, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Insgesamt ist das ganze kompliziert, weil sich hier Bundes- und Landesrecht überschneiden...
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sigi
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Beitrag(#885747) Verfasst am: 15.12.2007, 23:37    Titel: Re: Wechsel zu Ethik-Unterricht erst später möglich? Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
sigi hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
sigi hat folgendes geschrieben:
Dein Kind ist nicht getauft und somit nicht Mitglied in diesem Verein, somit war dein Kind seither freiwillig im Reli-Unterricht. Eine Abmeldung erübrigt sich somit.


Das ist natürlich falsch. Katholische und konfessionslose Kinder müssen sich gleichermaßen vom Relliunterricht abmelden. Bis das Kind das alter von 14 jahren erreicht, müssen das die Eltern entscheiden, danach obliegt es dem Kind, dass dann auch die nötige Unterschrift der Eltern theoretisch rechtlich einfordern kann.


Na gut, ich hatte das Problem nie, da ich meine Kinder erst gar nicht in den RU schickte. Trotzdem behaupte ich mal, dass das Abmelden bei Freiwilliger Teilnahme anders zu handhaben ist. Konfessionsgebundene Schüler sind ja verpflichtet teilzunehmen.


Wo steht, dass konfessionelle Schüler im Gegensatz zu konfessionslosen dazu verpflichtet sind?


Ist schon richtig dein Einwand. Fehler von mir!!
Gemeint war, dass konvessionelle Schüler automatisch am RU angemeldet sind(wird in der Bevölkerung als Pflicht verstanden, was aber nicht stimmt), konfessionslose nicht. Eltern konfessioneller Schüler können dann ihr Kind bis zum 14 Lj. abmelden.
Konfessionslose stehen also nicht automatisch auf der Liste.
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Evilbert
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Anmeldungsdatum: 16.09.2003
Beiträge: 42408

Beitrag(#885755) Verfasst am: 15.12.2007, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Insgesamt ist das ganze kompliziert, weil sich hier Bundes- und Landesrecht überschneiden...


Im Zweifelsfall bricht Bundesrecht Landesrecht, zumal wenn Grundrechte davon betroffen sind. Was die blöden Bayern machen, dürfte also verfassungswidrig sein.
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#885764) Verfasst am: 15.12.2007, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Evilbert hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Insgesamt ist das ganze kompliziert, weil sich hier Bundes- und Landesrecht überschneiden...


Im Zweifelsfall bricht Bundesrecht Landesrecht, zumal wenn Grundrechte davon betroffen sind.


Nein, so einfach ist das nicht, es kommt drauf an, wer nach GG zuständig ist. Die Zuständigkeit bei Schulen haben eigentlich die Länder, Ausnahme ist der Rellgionsunterricht.

Zitat:
Was die blöden Bayern machen, dürfte also verfassungswidrig sein.


Was genau? Dass Kinder sich erst mit 18 abmelden dürfen? Das ist im Saarland genauso (§ 14 Abs. 2 SL-SchoG)
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Femina
registrierter User



Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 1038

Beitrag(#885769) Verfasst am: 15.12.2007, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht fragst du mal beim IBKA bei Rainer Ponitka nach. Der ist ja auf solche Sachen spezialisiert.

Ich persönlich würde evt. nach einem Grund suchen. Das heißt, den Inhalt des Unterrichtes genau beobachten und irgendwas finden, was ich als unzumutbar für mein Kind empfinde. Also irgend so´ne Geschichte, die vor Unwahrheit strotzt. Davon gibt´s ja bestimmt genug in diesem Unterricht. - Und dann würde ich den Sachverhalt beschreiben und mein Kind deshalb sofort aus diesem Unterricht ggf. selbst raus nehmen. Und wenn´s dann kein Einsehen gibt, gern unter Androhung, dieses öffentlih zu machen.
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