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Kirchenaustritt, Exkommunikation etc.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25959
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1190703) Verfasst am: 24.01.2009, 05:43    Titel: Kirchenaustritt, Exkommunikation etc. Antworten mit Zitat

Dieser Thread wurde nicht von fwo erstellt, sondern von mir aus dem Thread Deutschland als Ort der Kirchenprivilegien oder überzogene Kritik? abgetrennt - Kival


setnavrec hat folgendes geschrieben:
.......
Aber Ähnlichkeiten zwischen den "Kirchen" und der Mafia zu finden, die sich auf essentielle Aspekte beziehen, fällt mir auf Anhieb schwer. Dein Vergleich ist bezeichnend. Wenn du die Kirche tatsächlich als eine mafiöse Organisation betrachtest (steht dir frei!), dann fällt mir nur der "gute" Rat ein, dir einen guten Anwalt zu nehmen und gegen diese Organisation zu klagen.

Das fällt dir schwer?

Die Kirche sagt: Wenn Du nicht bei uns eintrittst (und entsprechend deine Beiträge zahlst) oder wenn Du bereits Mitglied bist und dann austrittst, dann werden wir dich braten. Für den 2. Fall hat es dieses Braten historisch auf der Erde so gegeben, solange die Kirche die Macht dazu hatte, für den ersteren Fall wird mit Höllenqualen gedrohnt.

Strukturell handelt es sich um eine Schutzgelderpressung.

Man kann es allerdings etwas weniger drastisch so ausdrücken, dass die Kirche einfach eine Versicherung gegen die Existenz Gottes darstellt, wobei der Schadensfall erst nach dem Ableben auftritt und die Leistung entsprechend nicht in diesem Leben erbracht wird.

fwo
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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set
registrierter User



Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 58

Beitrag(#1191274) Verfasst am: 25.01.2009, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
setnavrec hat folgendes geschrieben:
.......
Aber Ähnlichkeiten zwischen den "Kirchen" und der Mafia zu finden, die sich auf essentielle Aspekte beziehen, fällt mir auf Anhieb schwer. Dein Vergleich ist bezeichnend. Wenn du die Kirche tatsächlich als eine mafiöse Organisation betrachtest (steht dir frei!), dann fällt mir nur der "gute" Rat ein, dir einen guten Anwalt zu nehmen und gegen diese Organisation zu klagen.

Das fällt dir schwer?

Die Kirche sagt: Wenn Du nicht bei uns eintrittst (und entsprechend deine Beiträge zahlst) oder wenn Du bereits Mitglied bist und dann austrittst, dann werden wir dich braten. Für den 2. Fall hat es dieses Braten historisch auf der Erde so gegeben, solange die Kirche die Macht dazu hatte, für den ersteren Fall wird mit Höllenqualen gedrohnt.

Strukturell handelt es sich um eine Schutzgelderpressung.

Man kann es allerdings etwas weniger drastisch so ausdrücken, dass die Kirche einfach eine Versicherung gegen die Existenz Gottes darstellt, wobei der Schadensfall erst nach dem Ableben auftritt und die Leistung entsprechend nicht in diesem Leben erbracht wird.

fwo


Ja, auf Anhieb fiel es mir schwer, einen adäquaten Vergleich zu ziehen. Deine Ausführungen haben mich der Sache näher gebracht; übrigens deine Versicherungs-Analalogie ist gut. Smilie Meine Fragen diesbezüglich wären noch:
- Ist es heute immer noch so, dass die "Kirche" demjenigen, der aus der "Kirche" austreten will, mit "never-ending" Grillen droht?
- Wenn ja: Zu der Gruppe der hier besprochenen organisierten Religionen gehören ja unterschiedliche "Kirchen". Wird das Androhen mit ewigem Fegefeuer von allen Kirchen vorgenommen (wohl kaum, oder?)?
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Norm
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1191282) Verfasst am: 25.01.2009, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

setnavrec hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
setnavrec hat folgendes geschrieben:
.......
Aber Ähnlichkeiten zwischen den "Kirchen" und der Mafia zu finden, die sich auf essentielle Aspekte beziehen, fällt mir auf Anhieb schwer. Dein Vergleich ist bezeichnend. Wenn du die Kirche tatsächlich als eine mafiöse Organisation betrachtest (steht dir frei!), dann fällt mir nur der "gute" Rat ein, dir einen guten Anwalt zu nehmen und gegen diese Organisation zu klagen.

Das fällt dir schwer?

Die Kirche sagt: Wenn Du nicht bei uns eintrittst (und entsprechend deine Beiträge zahlst) oder wenn Du bereits Mitglied bist und dann austrittst, dann werden wir dich braten. Für den 2. Fall hat es dieses Braten historisch auf der Erde so gegeben, solange die Kirche die Macht dazu hatte, für den ersteren Fall wird mit Höllenqualen gedrohnt.

Strukturell handelt es sich um eine Schutzgelderpressung.

Man kann es allerdings etwas weniger drastisch so ausdrücken, dass die Kirche einfach eine Versicherung gegen die Existenz Gottes darstellt, wobei der Schadensfall erst nach dem Ableben auftritt und die Leistung entsprechend nicht in diesem Leben erbracht wird.

fwo


Ja, auf Anhieb fiel es mir schwer, einen adäquaten Vergleich zu ziehen. Deine Ausführungen haben mich der Sache näher gebracht; übrigens deine Versicherungs-Analalogie ist gut. Smilie Meine Fragen diesbezüglich wären noch:
- Ist es heute immer noch so, dass die "Kirche" demjenigen, der aus der "Kirche" austreten will, mit "never-ending" Grillen droht?
- Wenn ja: Zu der Gruppe der hier besprochenen organisierten Religionen gehören ja unterschiedliche "Kirchen". Wird das Androhen mit ewigem Fegefeuer von allen Kirchen vorgenommen (wohl kaum, oder?)?


Es ist schlimmer. Du kannst nicht aus der Kirche austreten (zumindest bei der katholischen), nur aus der Gemeinschaft der Kirchensteuerzahler.
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set
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Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 58

Beitrag(#1191287) Verfasst am: 25.01.2009, 00:57    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
Es ist schlimmer. Du kannst nicht aus der Kirche austreten (zumindest bei der katholischen), nur aus der Gemeinschaft der Kirchensteuerzahler.


Wie? Erzähl!

Du sagst beispielsweise: "Hey, ich glaube an Gott, bin aber mit eurer Organisation total unzufrieden, fühle mich nicht wohl; deswegen will ich nicht mehr in eurer Organisation Mitglied sein. Ich habe also kein Problem mit Gott, sondern mit der Kirche."
Und "die" antworten: "Nö, hier kommst du nicht raus. Selbst wenn du aufhörst, die Kirchensteuer zu zahlen, dann bleibst du immer noch Mitglied unserer Kirche".

Habe ich das richtig verstanden?
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1191300) Verfasst am: 25.01.2009, 01:26    Titel: Antworten mit Zitat

setnavrec hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Es ist schlimmer. Du kannst nicht aus der Kirche austreten (zumindest bei der katholischen), nur aus der Gemeinschaft der Kirchensteuerzahler.


Wie? Erzähl!

Du sagst beispielsweise: "Hey, ich glaube an Gott, bin aber mit eurer Organisation total unzufrieden, fühle mich nicht wohl; deswegen will ich nicht mehr in eurer Organisation Mitglied sein. Ich habe also kein Problem mit Gott, sondern mit der Kirche."
Und "die" antworten: "Nö, hier kommst du nicht raus. Selbst wenn du aufhörst, die Kirchensteuer zu zahlen, dann bleibst du immer noch Mitglied unserer Kirche".

Habe ich das richtig verstanden?


Wenn du getauft wirst bekommst du damit eine lebenslange Mitgliedschaft. Du musst dich schon rausschmeißen, exkommunizieren lassen. Teufel
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1191310) Verfasst am: 25.01.2009, 01:46    Titel: Antworten mit Zitat

Norm hat folgendes geschrieben:
setnavrec hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Es ist schlimmer. Du kannst nicht aus der Kirche austreten (zumindest bei der katholischen), nur aus der Gemeinschaft der Kirchensteuerzahler.


Wie? Erzähl!

Du sagst beispielsweise: "Hey, ich glaube an Gott, bin aber mit eurer Organisation total unzufrieden, fühle mich nicht wohl; deswegen will ich nicht mehr in eurer Organisation Mitglied sein. Ich habe also kein Problem mit Gott, sondern mit der Kirche."
Und "die" antworten: "Nö, hier kommst du nicht raus. Selbst wenn du aufhörst, die Kirchensteuer zu zahlen, dann bleibst du immer noch Mitglied unserer Kirche".

Habe ich das richtig verstanden?


Wenn du getauft wirst bekommst du damit eine lebenslange Mitgliedschaft. Du musst dich schon rausschmeißen, exkommunizieren lassen. Teufel


Wie oft denn noch?

Auch wer exkommuniziert ist, bleibt Mitglied der Kirche.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1191313) Verfasst am: 25.01.2009, 02:02    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
setnavrec hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Es ist schlimmer. Du kannst nicht aus der Kirche austreten (zumindest bei der katholischen), nur aus der Gemeinschaft der Kirchensteuerzahler.


Wie? Erzähl!

Du sagst beispielsweise: "Hey, ich glaube an Gott, bin aber mit eurer Organisation total unzufrieden, fühle mich nicht wohl; deswegen will ich nicht mehr in eurer Organisation Mitglied sein. Ich habe also kein Problem mit Gott, sondern mit der Kirche."
Und "die" antworten: "Nö, hier kommst du nicht raus. Selbst wenn du aufhörst, die Kirchensteuer zu zahlen, dann bleibst du immer noch Mitglied unserer Kirche".

Habe ich das richtig verstanden?


Wenn du getauft wirst bekommst du damit eine lebenslange Mitgliedschaft. Du musst dich schon rausschmeißen, exkommunizieren lassen. Teufel


Wie oft denn noch?

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Yep! Genauso ist es! In der Statistik des Vatikans wird man weiter als Katholik gefuehrt. Man kriegt bloss im Tempel nix mehr zu fressen und auch keinen letzten Oelwechsel mehr! Das ist alles.
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Hornochse
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 8223
Wohnort: Bundeshauptstadt

Beitrag(#1191318) Verfasst am: 25.01.2009, 02:12    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Yep! Genauso ist es! In der Statistik des Vatikans wird man weiter als Katholik gefuehrt. Man kriegt bloss im Tempel nix mehr zu fressen und auch keinen letzten Oelwechsel mehr! Das ist alles.


Lachen
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Norm
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Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 8149

Beitrag(#1191321) Verfasst am: 25.01.2009, 02:14    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
setnavrec hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Es ist schlimmer. Du kannst nicht aus der Kirche austreten (zumindest bei der katholischen), nur aus der Gemeinschaft der Kirchensteuerzahler.


Wie? Erzähl!

Du sagst beispielsweise: "Hey, ich glaube an Gott, bin aber mit eurer Organisation total unzufrieden, fühle mich nicht wohl; deswegen will ich nicht mehr in eurer Organisation Mitglied sein. Ich habe also kein Problem mit Gott, sondern mit der Kirche."
Und "die" antworten: "Nö, hier kommst du nicht raus. Selbst wenn du aufhörst, die Kirchensteuer zu zahlen, dann bleibst du immer noch Mitglied unserer Kirche".

Habe ich das richtig verstanden?


Wenn du getauft wirst bekommst du damit eine lebenslange Mitgliedschaft. Du musst dich schon rausschmeißen, exkommunizieren lassen. Teufel


Wie oft denn noch?

Auch wer exkommuniziert ist, bleibt Mitglied der Kirche.


Yep! Genauso ist es! In der Statistik des Vatikans wird man weiter als Katholik gefuehrt. Man kriegt bloss im Tempel nix mehr zu fressen und auch keinen letzten Oelwechsel mehr! Das ist alles.


Mist. Kein Schluofloch also? Suspekt
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armer schlucker
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Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 1233
Wohnort: wo die Hosen Husen haßen und die Hasen Hosen haßen

Beitrag(#1191439) Verfasst am: 25.01.2009, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mist. Kein Schluofloch also? Suspekt


Doch. Du kannst Dich umbringen; dann kommst Du wenigstens nicht ins Paradies und mußt bis in alle Ewigkeit auf ner Wolke sitzen Hosianna singen Lachen
http://de.youtube.com/watch?v=Le2kN4l7N6o&feature=related
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Die Philosophen haben die Welt verschieden interpretiert, es kommt aber darauf an, sie zu verschonen!
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Artanis
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 259

Beitrag(#1191469) Verfasst am: 25.01.2009, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
setnavrec hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Es ist schlimmer. Du kannst nicht aus der Kirche austreten (zumindest bei der katholischen), nur aus der Gemeinschaft der Kirchensteuerzahler.


Wie? Erzähl!

Du sagst beispielsweise: "Hey, ich glaube an Gott, bin aber mit eurer Organisation total unzufrieden, fühle mich nicht wohl; deswegen will ich nicht mehr in eurer Organisation Mitglied sein. Ich habe also kein Problem mit Gott, sondern mit der Kirche."
Und "die" antworten: "Nö, hier kommst du nicht raus. Selbst wenn du aufhörst, die Kirchensteuer zu zahlen, dann bleibst du immer noch Mitglied unserer Kirche".

Habe ich das richtig verstanden?


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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1191471) Verfasst am: 25.01.2009, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Artanis hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
setnavrec hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Es ist schlimmer. Du kannst nicht aus der Kirche austreten (zumindest bei der katholischen), nur aus der Gemeinschaft der Kirchensteuerzahler.


Wie? Erzähl!

Du sagst beispielsweise: "Hey, ich glaube an Gott, bin aber mit eurer Organisation total unzufrieden, fühle mich nicht wohl; deswegen will ich nicht mehr in eurer Organisation Mitglied sein. Ich habe also kein Problem mit Gott, sondern mit der Kirche."
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Habe ich das richtig verstanden?


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Ist das bei den Evangelen auch so?

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Ich weiß nicht genau, meine aber gelesen zu haben, daß man da eh nur vom Abendmahl ausgeschlossen werden kann.
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Pfaffenschreck
Schwarzwaldelch; möööh



Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 6422
Wohnort: City of dope

Beitrag(#1191479) Verfasst am: 25.01.2009, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Artanis hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
setnavrec hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Es ist schlimmer. Du kannst nicht aus der Kirche austreten (zumindest bei der katholischen), nur aus der Gemeinschaft der Kirchensteuerzahler.


Wie? Erzähl!

Du sagst beispielsweise: "Hey, ich glaube an Gott, bin aber mit eurer Organisation total unzufrieden, fühle mich nicht wohl; deswegen will ich nicht mehr in eurer Organisation Mitglied sein. Ich habe also kein Problem mit Gott, sondern mit der Kirche."
Und "die" antworten: "Nö, hier kommst du nicht raus. Selbst wenn du aufhörst, die Kirchensteuer zu zahlen, dann bleibst du immer noch Mitglied unserer Kirche".

Habe ich das richtig verstanden?


Wenn du getauft wirst bekommst du damit eine lebenslange Mitgliedschaft. Du musst dich schon rausschmeißen, exkommunizieren lassen. Teufel


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Ist das bei den Evangelen auch so?

Wenn ja: Bleibt einem im Prinzip ja nur die Hoffnung, dass die Kirche (aus welchen Gründen auch immer) plötzlich nicht mehr existiert...


Ich weiß nicht genau, meine aber gelesen zu haben, daß man da eh nur vom Abendmahl ausgeschlossen werden kann.

Welch grauenhafte Drohung angesichts des unerträglichen Geschmacks der Jesuskekse. Lachen
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Merkwürdig, ich kann mich nicht erinnern, jemals einer kirchlichen Vereinigung beigetreten zu sein. Und doch mußte ich erst austreten, um Nichtmitglied zu werden!
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Und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer.
Victor Hugo
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Reinschauen, mitmachen, mitgestalten und etwas bewegen.
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deirfloo
Globulisierungsgegner



Anmeldungsdatum: 26.06.2006
Beiträge: 1126

Beitrag(#1191547) Verfasst am: 25.01.2009, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
setnavrec hat folgendes geschrieben:
Norm hat folgendes geschrieben:
Es ist schlimmer. Du kannst nicht aus der Kirche austreten (zumindest bei der katholischen), nur aus der Gemeinschaft der Kirchensteuerzahler.


Wie? Erzähl!

Du sagst beispielsweise: "Hey, ich glaube an Gott, bin aber mit eurer Organisation total unzufrieden, fühle mich nicht wohl; deswegen will ich nicht mehr in eurer Organisation Mitglied sein. Ich habe also kein Problem mit Gott, sondern mit der Kirche."
Und "die" antworten: "Nö, hier kommst du nicht raus. Selbst wenn du aufhörst, die Kirchensteuer zu zahlen, dann bleibst du immer noch Mitglied unserer Kirche".

Habe ich das richtig verstanden?


Wenn du getauft wirst bekommst du damit eine lebenslange Mitgliedschaft. Du musst dich schon rausschmeißen, exkommunizieren lassen. Teufel


Wie oft denn noch?

Auch wer exkommuniziert ist, bleibt Mitglied der Kirche.


Das ist ja krass, ich dachte mit meinem Austritt bin ich längst jede Verbindung zu dem verein los.
Keine Mögklichkeit sich so zu deklarieren, daß man da komplett draußen ist?
Unglaublich...
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Skeptical scrutiny is the means, in both science and religion, by which deep thoughts can be winnowed from deep nonsense.
Carl Sagan

was ich grade höre: http://www.cantosonor.eu
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1191594) Verfasst am: 25.01.2009, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Nach staatlichem Recht bist Du kein Mitglied der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts mehr, aus kirchenrechtlicher Sicht kann man aus der katholischen Kirche nicht austreten.
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"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Artanis
registrierter User



Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 259

Beitrag(#1191635) Verfasst am: 25.01.2009, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Nach staatlichem Recht bist Du kein Mitglied der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts mehr, aus kirchenrechtlicher Sicht kann man aus der katholischen Kirche nicht austreten.

Gibt es da nicht irgendwie die Möglichkeit, dass man eine Streichung einklagen kann? Oder haben sich die Kirchen dagegen schon durch frühere geschickte Lobbyarbeit abgesichert?

(Nicht, dass es mich in dem Sinne interessieren würde, weil es in irgendeiner Weise relevant wäre, dass man in so einer Liste steht oder nicht. Eher geht es hier nur ums Prinzip.)
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1191650) Verfasst am: 25.01.2009, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Artanis hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Nach staatlichem Recht bist Du kein Mitglied der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts mehr, aus kirchenrechtlicher Sicht kann man aus der katholischen Kirche nicht austreten.

Gibt es da nicht irgendwie die Möglichkeit, dass man eine Streichung einklagen kann? Oder haben sich die Kirchen dagegen schon durch frühere geschickte Lobbyarbeit abgesichert?


Ich weiß nicht, ob es da Listen gibt. Das ist jedenfalls nicht das zentrale Thema. Es geht darum, daß man als Mitglied der christlichen Gemeinde eine besondere Verbindung mit Gott eingeht. Und die lässt sich nicht einfach durch Erklärung, persönliche Taten oder gar einen trivialen Verwaltungsakt wieder auflösen.
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Artanis
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 259

Beitrag(#1191662) Verfasst am: 25.01.2009, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Artanis hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Nach staatlichem Recht bist Du kein Mitglied der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts mehr, aus kirchenrechtlicher Sicht kann man aus der katholischen Kirche nicht austreten.

Gibt es da nicht irgendwie die Möglichkeit, dass man eine Streichung einklagen kann? Oder haben sich die Kirchen dagegen schon durch frühere geschickte Lobbyarbeit abgesichert?


Ich weiß nicht, ob es da Listen gibt. Das ist jedenfalls nicht das zentrale Thema. Es geht darum, daß man als Mitglied der christlichen Gemeinde eine besondere Verbindung mit Gott eingeht. Und die lässt sich nicht einfach durch Erklärung, persönliche Taten oder gar einen trivialen Verwaltungsakt wieder auflösen.

Das ist aber nur das zentrale Thema, wenn man auch an die Existenz dieses Gottes glaubt. Hält man diesen Gott hingegen nur für eine simple Erfindung können die Vertreter dieser Kirchen denken, was sie wollen.
Dann wird nämlich auch der Umstand mit den Listen (Taufregister oder was Kirchen auch immer verwenden, um Mitgliedschaften zu behaupten) wieder interessant. Aus dieser sollte man sich komplett streichen/austragen lassen können. Insbesondere wenn man ohne eigenes Zutun von seinen Eltern (o.ä.) zwangsgetauft wurde.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1191697) Verfasst am: 25.01.2009, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Artanis hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Artanis hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Nach staatlichem Recht bist Du kein Mitglied der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts mehr, aus kirchenrechtlicher Sicht kann man aus der katholischen Kirche nicht austreten.

Gibt es da nicht irgendwie die Möglichkeit, dass man eine Streichung einklagen kann? Oder haben sich die Kirchen dagegen schon durch frühere geschickte Lobbyarbeit abgesichert?


Ich weiß nicht, ob es da Listen gibt. Das ist jedenfalls nicht das zentrale Thema. Es geht darum, daß man als Mitglied der christlichen Gemeinde eine besondere Verbindung mit Gott eingeht. Und die lässt sich nicht einfach durch Erklärung, persönliche Taten oder gar einen trivialen Verwaltungsakt wieder auflösen.

Das ist aber nur das zentrale Thema, wenn man auch an die Existenz dieses Gottes glaubt. Hält man diesen Gott hingegen nur für eine simple Erfindung können die Vertreter dieser Kirchen denken, was sie wollen.
Dann wird nämlich auch der Umstand mit den Listen (Taufregister oder was Kirchen auch immer verwenden, um Mitgliedschaften zu behaupten) wieder interessant. Aus dieser sollte man sich komplett streichen/austragen lassen können. Insbesondere wenn man ohne eigenes Zutun von seinen Eltern (o.ä.) zwangsgetauft wurde.


Da kenne ich mich im Detail nicht aus. Man müsste einfach mal einen Brief schreiben und erfragen, welche Daten die Organisation denn noch über einen gespeichert hat. Dann kann man im Normalfall die Löschung beantragen.

Wäre echt mal interessant.
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jagy
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Beiträge: 7275

Beitrag(#1191860) Verfasst am: 25.01.2009, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Artanis hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Nach staatlichem Recht bist Du kein Mitglied der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts mehr, aus kirchenrechtlicher Sicht kann man aus der katholischen Kirche nicht austreten.

Gibt es da nicht irgendwie die Möglichkeit, dass man eine Streichung einklagen kann? Oder haben sich die Kirchen dagegen schon durch frühere geschickte Lobbyarbeit abgesichert?

(Nicht, dass es mich in dem Sinne interessieren würde, weil es in irgendeiner Weise relevant wäre, dass man in so einer Liste steht oder nicht. Eher geht es hier nur ums Prinzip.)


"Die Kirchen regeln ihre Angelegenheiten selbst". Steht oder oder so ähnlich im GG der BRD. Das heißt, es ist nicht möglich, vor staatlichen Gerichten durchzusetzen, dass die Kirche einen auch innerkirchlich nicht mehr als Mitglied zählt.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1191877) Verfasst am: 25.01.2009, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Artanis hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Nach staatlichem Recht bist Du kein Mitglied der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts mehr, aus kirchenrechtlicher Sicht kann man aus der katholischen Kirche nicht austreten.

Gibt es da nicht irgendwie die Möglichkeit, dass man eine Streichung einklagen kann? Oder haben sich die Kirchen dagegen schon durch frühere geschickte Lobbyarbeit abgesichert?

(Nicht, dass es mich in dem Sinne interessieren würde, weil es in irgendeiner Weise relevant wäre, dass man in so einer Liste steht oder nicht. Eher geht es hier nur ums Prinzip.)


"Die Kirchen regeln ihre Angelegenheiten selbst". Steht oder oder so ähnlich im GG der BRD. Das heißt, es ist nicht möglich, vor staatlichen Gerichten durchzusetzen, dass die Kirche einen auch innerkirchlich nicht mehr als Mitglied zählt.


Ich kann zumindestens auf die schnelle nichts finden, was so oder so ähnlich im GG stehen würde.
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Beitrag(#1191896) Verfasst am: 25.01.2009, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ich kann zumindestens auf die schnelle nichts finden, was so oder so ähnlich im GG stehen würde.


Es gelten noch die alten Artikel aus der Weimarer Reichsverfassung:

Art. 140 GG hat folgendes geschrieben:
Artikel 137 WRV

(1) Es besteht keine Staatskirche.

(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.

(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.

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- Niklas Luhmann -
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
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Beitrag(#1191904) Verfasst am: 25.01.2009, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
jagy hat folgendes geschrieben:
Artanis hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Nach staatlichem Recht bist Du kein Mitglied der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts mehr, aus kirchenrechtlicher Sicht kann man aus der katholischen Kirche nicht austreten.

Gibt es da nicht irgendwie die Möglichkeit, dass man eine Streichung einklagen kann? Oder haben sich die Kirchen dagegen schon durch frühere geschickte Lobbyarbeit abgesichert?

(Nicht, dass es mich in dem Sinne interessieren würde, weil es in irgendeiner Weise relevant wäre, dass man in so einer Liste steht oder nicht. Eher geht es hier nur ums Prinzip.)


"Die Kirchen regeln ihre Angelegenheiten selbst". Steht oder oder so ähnlich im GG der BRD. Das heißt, es ist nicht möglich, vor staatlichen Gerichten durchzusetzen, dass die Kirche einen auch innerkirchlich nicht mehr als Mitglied zählt.


Ich kann zumindestens auf die schnelle nichts finden, was so oder so ähnlich im GG stehen würde.


Art 140 GG/137,3 WRV hat folgendes geschrieben:
Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.

EDIT mist, zu langsam

Wobei der Abschnitt glaube ich für diese Frage nicht relevant ist. Der Staat bzw. das Rechtswesen sorgt dafür, dass man aus der Kirche als KdöR mit den entsprechenden Rechtsfolgen austreten man, mehr interessiert ihn (mit Recht) nicht, genauso wenig wie ihn interessiert, wenn der Verein der Freunde Vulkans jeden als informelles Mitglied betrachtet, der in der Lage ist, kleinen Finger und Ringfinger zusammen von Zeigefinger und Mittelfinger abzuspreizen.

Hatten wir die Diskussion übrigens nicht schon x-mal und irgendwann auch mal festgestellt, dass auch nach katholisch-kirchlichem Recht eine Trennung von der Kirche zwar nicht schon mit der Exkommunkikation gegeben, aber durchaus Häresie oder Schisma durchaus möglich ist?
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Rasmus
entartet und notorisch gottlos - Ich bin Papst



Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1191913) Verfasst am: 25.01.2009, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hornochse hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ich kann zumindestens auf die schnelle nichts finden, was so oder so ähnlich im GG stehen würde.


Es gelten noch die alten Artikel aus der Weimarer Reichsverfassung:

Art. 140 GG hat folgendes geschrieben:
Artikel 137 WRV

(1) Es besteht keine Staatskirche.

(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.

(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.


Danke.

Es ist für alle gültiges Recht, daß ich anfragen darf, welche Daten über mich gespeichert werden, daß mir Auskunft erteilt werden muss, und daß besagte Daten auf Antrag hin zu löschen sind, oder?
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21849

Beitrag(#1191919) Verfasst am: 25.01.2009, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
Hornochse hat folgendes geschrieben:
Rasmus hat folgendes geschrieben:
Ich kann zumindestens auf die schnelle nichts finden, was so oder so ähnlich im GG stehen würde.


Es gelten noch die alten Artikel aus der Weimarer Reichsverfassung:

Art. 140 GG hat folgendes geschrieben:
Artikel 137 WRV

(1) Es besteht keine Staatskirche.

(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.

(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.


Danke.

Es ist für alle gültiges Recht, daß ich anfragen darf, welche Daten über mich gespeichert werden, daß mir Auskunft erteilt werden muss, und daß besagte Daten auf Antrag hin zu löschen sind, oder?

Ich nehme es an (sicher bin ich mir nicht).
Aber wird dem denn nicht nachgekommen?
Bei der Frage, ob man durch Austritt aus der KdöR auch aus theologischer Sicht die Kirche verlässt, geht es doch um rein theologische Fragen, nicht konkrete Mitgliedsregister.
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Rasmus
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Anmeldungsdatum: 20.05.2004
Beiträge: 17559

Beitrag(#1191923) Verfasst am: 25.01.2009, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Ich nehme es an (sicher bin ich mir nicht).
Aber wird dem denn nicht nachgekommen?


Ich habe keine Ahnung, man müsste das ausprobieren.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß die Kirchen dazu überhaupt eine Möglichkeit haben. Deren Register werden soweit ich weiß immer noch auf Papier geführt, oder?

Zitat:
Bei der Frage, ob man durch Austritt aus der KdöR auch aus theologischer Sicht die Kirche verlässt, geht es doch um rein theologische Fragen, nicht konkrete Mitgliedsregister.


Ich sage ja, daß man auf die Theologie keinen Einfluß hat, und ich meine auch nicht, daß man den haben sollte.
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Dr. Benchmark
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Beiträge: 1288
Wohnort: Bayern

Beitrag(#1192538) Verfasst am: 26.01.2009, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

jagy hat folgendes geschrieben:
Artanis hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Nach staatlichem Recht bist Du kein Mitglied der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts mehr, aus kirchenrechtlicher Sicht kann man aus der katholischen Kirche nicht austreten.

Gibt es da nicht irgendwie die Möglichkeit, dass man eine Streichung einklagen kann? Oder haben sich die Kirchen dagegen schon durch frühere geschickte Lobbyarbeit abgesichert?

(Nicht, dass es mich in dem Sinne interessieren würde, weil es in irgendeiner Weise relevant wäre, dass man in so einer Liste steht oder nicht. Eher geht es hier nur ums Prinzip.)


"Die Kirchen regeln ihre Angelegenheiten selbst". Steht oder oder so ähnlich im GG der BRD. Das heißt, es ist nicht möglich, vor staatlichen Gerichten durchzusetzen, dass die Kirche einen auch innerkirchlich nicht mehr als Mitglied zählt.


Selber regeln?
Na super, das war ja schon immer meins.
Da geh ich dann als Kirchenmitglied mit einem Brotmesser in die Katakombe und palawer ein bißchen mit dem Verantwortlichen.
Ganz ohne staatliche oder juristische Eingriffe läßt sich da bestimmt eine einfache Lösung erarbeiten. ,-)
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fwo
Caterpillar D9



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Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#1192562) Verfasst am: 26.01.2009, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
......
Selber regeln?
Na super, das war ja schon immer meins.
Da geh ich dann als Kirchenmitglied mit einem Brotmesser in die Katakombe und palawer ein bißchen mit dem Verantwortlichen.
Ganz ohne staatliche oder juristische Eingriffe läßt sich da bestimmt eine einfache Lösung erarbeiten. ,-)

Du versuchst es also mit Bestechung.

fwo
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Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

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Dr. Benchmark
Radikal-Liberalist



Anmeldungsdatum: 09.08.2006
Beiträge: 1288
Wohnort: Bayern

Beitrag(#1192596) Verfasst am: 26.01.2009, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Dr. Benchmark hat folgendes geschrieben:
......
Selber regeln?
Na super, das war ja schon immer meins.
Da geh ich dann als Kirchenmitglied mit einem Brotmesser in die Katakombe und palawer ein bißchen mit dem Verantwortlichen.
Ganz ohne staatliche oder juristische Eingriffe läßt sich da bestimmt eine einfache Lösung erarbeiten. ,-)

Du versuchst es also mit Bestechung.

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Ich denke schon, daß er weich wird, wenn ich nur penetrant genug nachbohre.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21849

Beitrag(#1192766) Verfasst am: 26.01.2009, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Rasmus hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Ich nehme es an (sicher bin ich mir nicht).
Aber wird dem denn nicht nachgekommen?


Ich habe keine Ahnung, man müsste das ausprobieren.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß die Kirchen dazu überhaupt eine Möglichkeit haben. Deren Register werden soweit ich weiß immer noch auf Papier geführt, oder?

Gelten die entsprechenden Datenschutzbestimmungen (bzw. Löschansprüche) denn sonst überhaupt für nicht elektronische Datenbestände? (Ehrliche Frage, ich weiß das nicht.)
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