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Schuldfrage bei Scheidung
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21824

Beitrag(#2049782) Verfasst am: 23.03.2016, 22:10    Titel: Schuldfrage bei Scheidung Antworten mit Zitat

Dieser Thread wurde nicht von tillich (epigonal) gestartet, sondern von AFD abgetrennt.

DonMartin hat folgendes geschrieben:
diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:
Jetzt hat wohl auch die AfD-Führung Probleme mit dem Storchengeklapper:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-beatrix-von-storch-nicht-mehr-in-programm-kommission-a-1083788.html

Das bisherige Programm hat wohl dieser Dame nicht so gefallen:
http://www.n-tv.de/politik/AfD-will-Ehebruch-nun-doch-nicht-bestrafen-article17284586.html
omg, dass die AfD eine ewiggestrige Klientel bedient ist schon klar, dass es aber soo schlimm ist ...

Naja. Es geht auch da allerdings nicht um Bestrafung im Sinne des Strafrechts, sondern im Sinne einer Schuldfeststellung bei Scheidung.
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Misterfritz
mini - mal



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 21867
Wohnort: badisch sibirien

Beitrag(#2049784) Verfasst am: 23.03.2016, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
DonMartin hat folgendes geschrieben:
diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:
Jetzt hat wohl auch die AfD-Führung Probleme mit dem Storchengeklapper:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-beatrix-von-storch-nicht-mehr-in-programm-kommission-a-1083788.html

Das bisherige Programm hat wohl dieser Dame nicht so gefallen:
http://www.n-tv.de/politik/AfD-will-Ehebruch-nun-doch-nicht-bestrafen-article17284586.html
omg, dass die AfD eine ewiggestrige Klientel bedient ist schon klar, dass es aber soo schlimm ist ...

Naja. Es geht auch da allerdings nicht um Bestrafung im Sinne des Strafrechts, sondern im Sinne einer Schuldfeststellung bei Scheidung.
was trotzdem scheisse war, als das noch gesetz war. zumal man damals als frau kaum mit einem anderen mann ausgehen durfte, um nicht schuld am scheitern der ehe zu sein. frage mal leute, die sich noch unter dieser gesetzeslage haben scheiden lassen.
_________________
I'm tapping in the dusternis
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21824

Beitrag(#2049785) Verfasst am: 23.03.2016, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Misterfritz hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
DonMartin hat folgendes geschrieben:
diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:
Jetzt hat wohl auch die AfD-Führung Probleme mit dem Storchengeklapper:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-beatrix-von-storch-nicht-mehr-in-programm-kommission-a-1083788.html

Das bisherige Programm hat wohl dieser Dame nicht so gefallen:
http://www.n-tv.de/politik/AfD-will-Ehebruch-nun-doch-nicht-bestrafen-article17284586.html
omg, dass die AfD eine ewiggestrige Klientel bedient ist schon klar, dass es aber soo schlimm ist ...

Naja. Es geht auch da allerdings nicht um Bestrafung im Sinne des Strafrechts, sondern im Sinne einer Schuldfeststellung bei Scheidung.
was trotzdem scheisse war, als das noch gesetz war. zumal man damals als frau kaum mit einem anderen mann ausgehen durfte, um nicht schuld am scheitern der ehe zu sein. frage mal leute, die sich noch unter dieser gesetzeslage haben scheiden lassen.

Kein Widerspruch. Aber es ist eben doch noch was anderes als eine wirkliche Strafe im Sinne des Strafrechts, wie es wohl die meisten Leute nach der Überschrift vermuten würden.
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(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2049824) Verfasst am: 24.03.2016, 02:46    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Naja. Es geht auch da allerdings nicht um Bestrafung im Sinne des Strafrechts, sondern im Sinne einer Schuldfeststellung bei Scheidung.


Was auch sehr vernünftig ist.
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diskordianerpapst
Zeuger Jehovas



Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#2049826) Verfasst am: 24.03.2016, 03:40    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Naja. Es geht auch da allerdings nicht um Bestrafung im Sinne des Strafrechts, sondern im Sinne einer Schuldfeststellung bei Scheidung.


Was auch sehr vernünftig ist.


Dem kann ich nur beipflichten!11!!
Man sollte auch eine seiner Hände verklagen können, je nach Präferenz...
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2049894) Verfasst am: 24.03.2016, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:

Dem kann ich nur beipflichten!11!!
Man sollte auch eine seiner Hände verklagen können, je nach Präferenz...


Es macht meiner Meinung nach Sinn ggf. die Schuldfrage bei einer Scheidung zu klären, bevor dann über Dinge wie nacheheliche Unhaltsansprüche oder Sorgerecht für die Kinder entschieden wird.

Es macht ja schon einen Unterschied, ob eine Ehe geschieden wird, weil beide sich einfach nicht mehr lieben oder weil der Mann seine Frau jahrelang verprügelt hat oder weil sie Frau ihren Mann jahrelang mit dem Postboten betrogen hat.
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diskordianerpapst
Zeuger Jehovas



Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#2049906) Verfasst am: 24.03.2016, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:

Dem kann ich nur beipflichten!11!!
Man sollte auch eine seiner Hände verklagen können, je nach Präferenz...


Es macht meiner Meinung nach Sinn ggf. die Schuldfrage bei einer Scheidung zu klären, bevor dann über Dinge wie nacheheliche Unhaltsansprüche oder Sorgerecht für die Kinder entschieden wird.

Es macht ja schon einen Unterschied, ob eine Ehe geschieden wird, weil beide sich einfach nicht mehr lieben oder weil der Mann seine Frau jahrelang verprügelt hat oder weil sie Frau ihren Mann jahrelang mit dem Postboten betrogen hat.


Man hat eingesehen das vor einem Gericht die Klärung einer Schuldfrage ein ziemlich sinnloses
Unterfangen ist. Es fehlt in fast allen Fällen einfach an Beweisen, es wird nur munter drauflosbeschuldigt und gelogen das sich die Balken biegen. Am Ende "gewinnt" der der den
glaubwürdigeren Eindruck hinterlässt, die schönere Nase hat, sich besser darstellen kann, die
"besseren" Zeugen (meist eh alles Freunde und Verwandte) auffahren kann.

Für Fälle von Gewalt sind andere Rechtsbereiche zuständig bzw. gibts möglicherweise Ausnahmen,
z.B. Wegfall des Trennungsjahres oder bei extremen Fällen Auswirkungen auf die Unterhaltsentscheidung.
Da kenn ich mich aber nicht aus, es betrifft eh nicht die Masse der Fälle.
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2049909) Verfasst am: 24.03.2016, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:

Man hat eingesehen das vor einem Gericht die Klärung einer Schuldfrage ein ziemlich sinnloses
Unterfangen ist. Es fehlt in fast allen Fällen einfach an Beweisen, es wird nur munter drauflosbeschuldigt und gelogen das sich die Balken biegen. Am Ende "gewinnt" der der den
glaubwürdigeren Eindruck hinterlässt, die schönere Nase hat, sich besser darstellen kann, die
"besseren" Zeugen (meist eh alles Freunde und Verwandte) auffahren kann.

Für Fälle von Gewalt sind andere Rechtsbereiche zuständig bzw. gibts möglicherweise Ausnahmen,
z.B. Wegfall des Trennungsjahres oder bei extremen Fällen Auswirkungen auf die Unterhaltsentscheidung.
Da kenn ich mich aber nicht aus, es betrifft eh nicht die Masse der Fälle.


Dass die Klärung einer Schuldfrage schwierig sein kann ist für mich kein Argument die Schuldfrage gar nicht mehr zu stellen und sich nicht um die Klärung zu bemühen. Das gilt doch für alle Straft- und Zivilverfahren.

Eine Scheidung hat ja verschiedene finanzielle und soziale Konsequenzen. Da sollte man schon die Umstände der Scheidung klären, bevor da irgendwelche Entscheidungen über Sorgrecht und Unterhalt getroffen werden.
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#2049914) Verfasst am: 24.03.2016, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Dass die Klärung einer Schuldfrage schwierig sein kann ist für mich kein Argument die Schuldfrage gar nicht mehr zu stellen und sich nicht um die Klärung zu bemühen. Das gilt doch für alle Straft- und Zivilverfahren.

Eine Scheidung hat ja verschiedene finanzielle und soziale Konsequenzen. Da sollte man schon die Umstände der Scheidung klären, bevor da irgendwelche Entscheidungen über Sorgrecht und Unterhalt getroffen werden.


Die Klärung der sogenannten Schuldfrage spielt beim Scheitern einer Ehe für den Gesetzgeber zurecht keine Rolle mehr. Soll dem Mann oder der Frau für's Fremdgehen der Unterhalt entzogen werden, oder der Rentenausgleich? Soll der Gesetzgeber wieder das Schlafzimmer kontrollieren, das Sexualverhalten? Und vor dem Hintergrund welcher Moral wird das zu bestrafende Verhalten bewertet? Deine Moral? Meine Moral? Die finanziellen und sozialen Konsequenzen lassen sich ohne gestrige Vorstellungen, die auf Bestrafungsfantasien für unbotmäßiges Verhalten gründen, wesentlich besser regeln. Sachlicher und gerechter.

Auf der anderen Seite bin ich natürlich froh darüber, daß jetzt mal das schrottige Parteiprogramm aus der Pettycoat-Ära offenbar wird.
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fwo
Caterpillar D9



Anmeldungsdatum: 05.02.2008
Beiträge: 25927
Wohnort: im Speckgürtel

Beitrag(#2049916) Verfasst am: 24.03.2016, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:
...
Die Klärung der sogenannten Schuldfrage spielt beim Scheitern einer Ehe für den Gesetzgeber zurecht keine Rolle mehr. ....

@ zelig: Danke, dass Du mir abgenommen hast das zu formulieren.
_________________
Ich glaube an die Existenz der Welt in der ich lebe.

The skills you use to produce the right answer are exactly the same skills you use to evaluate the answer. Isso.

Es gibt keinen Gott. Also: Jesus war nur ein Bankert und alle Propheten hatten einfach einen an der Waffel (wenn es sie überhaupt gab).
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2049918) Verfasst am: 24.03.2016, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

zelig hat folgendes geschrieben:

Soll dem Mann oder der Frau für's Fremdgehen der Unterhalt entzogen werden, oder der Rentenausgleich?


Ja natürlich. Oder soll jemand, der eine Ehe zerstört hat zur Belohnung dafür auch noch Vorteile aus dieser Ehe ziehen dürfen?
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vrolijke
Bekennender Pantheist
Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46413
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#2049921) Verfasst am: 24.03.2016, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:

Soll dem Mann oder der Frau für's Fremdgehen der Unterhalt entzogen werden, oder der Rentenausgleich?


Ja natürlich. Oder soll jemand, der eine Ehe zerstört hat zur Belohnung dafür auch noch Vorteile aus dieser Ehe ziehen dürfen?


Entscheiden zu können wer "die Ehe zerstört" hat, halte ich für eine Anmaßung.
_________________
Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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zelig
Kultürlich



Anmeldungsdatum: 31.03.2004
Beiträge: 25404

Beitrag(#2049922) Verfasst am: 24.03.2016, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:

Soll dem Mann oder der Frau für's Fremdgehen der Unterhalt entzogen werden, oder der Rentenausgleich?


Ja natürlich. Oder soll jemand, der eine Ehe zerstört hat zur Belohnung dafür auch noch Vorteile aus dieser Ehe ziehen dürfen?


Da argumentiere ich nicht mehr. Aber ich danke für die Offenbarung.
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diskordianerpapst
Zeuger Jehovas



Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#2049925) Verfasst am: 24.03.2016, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:

Dass die Klärung einer Schuldfrage schwierig sein kann ist für mich kein Argument die Schuldfrage gar nicht mehr zu stellen und sich nicht um die Klärung zu bemühen. Das gilt doch für alle Straft- und Zivilverfahren.


Die Klärung ist in den meisten fällen nicht "schwierig" sondern unmöglich.
Es reicht wenn einer nicht mehr will. Fertig. Da hat kein Staat noch irgendwelche Hürden aufzubauen.

Zitat:

Eine Scheidung hat ja verschiedene finanzielle und soziale Konsequenzen. Da sollte man schon die Umstände der Scheidung klären, bevor da irgendwelche Entscheidungen über Sorgrecht und Unterhalt getroffen werden.


Quatsch, die für Sorgerecht und Unterhalt nötigen Dinge werden genau in diesen Entscheidungen
geklärt, für die Scheidung an sich vollkommen unerheblich.
Umso mehr eine Unterhaltsentscheidung (meist ein reines Rechnen) von irgendwelcher "Schuld"
abhängt umso bescheurter das Hauen und Stechen. Da wird dann tatsächlich vorgebracht wer
wie oft die Klobürste nicht benutzt hat und Ähnliches. Diesen grotesken Unsinn kann man sich
wirklich sparen.
Bei älteren Herrschaften scheint aber noch dieses Schulddenken vorhanden zu sein,
wenn die sich scheiden lassen kommt so ein Kram immer noch auf den Tisch.
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2049928) Verfasst am: 24.03.2016, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:

Die Klärung ist in den meisten fällen nicht "schwierig" sondern unmöglich.


Das können dann ja die Gerichte klären. Wenn eine Klärung der Schuld vor Gericht nicht möglich ist, kann das Gericht das ja feststellen.

Wenn die Schuldfrage aber eindeutig vor Gericht geklärt werden kann, dann sollte sie auch geklärt werden und daraus sollten dann die notwendigen Konsequenzen folgen.

diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:

Es reicht wenn einer nicht mehr will. Fertig.


Und der Grund, warum der eine nicht mehr will, soll keine Rolle spielen?

Um ein besonders krasses Beispiel zu nehmen:

Frau wird von Mann vergewaltigt. Es kommt deshalb zur Scheidung. Da die Schuldfrage aber niemanden interessiert, darf die Frau zum "Dank" auch noch Unterhalt an ihren Ex-Mann und Vergewaltiger zahlen.

Super Sache.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2049934) Verfasst am: 24.03.2016, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Johnny hat folgendes geschrieben:
zelig hat folgendes geschrieben:

Soll dem Mann oder der Frau für's Fremdgehen der Unterhalt entzogen werden, oder der Rentenausgleich?


Ja natürlich. Oder soll jemand, der eine Ehe zerstört hat zur Belohnung dafür auch noch Vorteile aus dieser Ehe ziehen dürfen?


Entscheiden zu können wer "die Ehe zerstört" hat, halte ich für eine Anmaßung.


Zumal die Erfahrung zeigt, dass diese "Zerstoerung der Ehe" zumeist wechselseitig geschieht. Bei genauem Hinsehen ist selten ein Ehepartner allein schuld.
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Defund the gender police!! Let's Rock
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2049942) Verfasst am: 24.03.2016, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Zumal die Erfahrung zeigt, dass diese "Zerstoerung der Ehe" zumeist wechselseitig geschieht. Bei genauem Hinsehen ist selten ein Ehepartner allein schuld.


Ich bestreite zwar, dass es selbsten so ist, aber selbst wenn es nur selten so wäre, müsste doch dann wenigstens in diesen "seltenen" Fällen die Sache geklärt werden.

Frauke Petry selbst ist ja ein gutes Beispiel. Sie hat ihren Mann verlassen, weil sie sich in einen anderen verliebt hat. Ja gut, kann sie machen. Aber dann sollte man bitte auch festhalten, dass sie Schuld daran ist, dass die Ehe beendet wird, weil sie ihren Mann für einen anderen verlassen hat. Und damit sollten dann für sie auch alle Vorteile, die ggf. aus der Ehe noch resultieren könnten, völlig entfallen.
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diskordianerpapst
Zeuger Jehovas



Anmeldungsdatum: 16.11.2012
Beiträge: 4597

Beitrag(#2049946) Verfasst am: 24.03.2016, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Zumal die Erfahrung zeigt, dass diese "Zerstoerung der Ehe" zumeist wechselseitig geschieht. Bei genauem Hinsehen ist selten ein Ehepartner allein schuld.


Ich bestreite zwar, dass es selbsten so ist, aber selbst wenn es nur selten so wäre, müsste doch dann wenigstens in diesen "seltenen" Fällen die Sache geklärt werden.

Frauke Petry selbst ist ja ein gutes Beispiel. Sie hat ihren Mann verlassen, weil sie sich in einen anderen verliebt hat. Ja gut, kann sie machen. Aber dann sollte man bitte auch festhalten, dass sie Schuld daran ist, dass die Ehe beendet wird, weil sie ihren Mann für einen anderen verlassen hat. Und damit sollten dann für sie auch alle Vorteile, die ggf. aus der Ehe noch resultieren könnten, völlig entfallen.


Totaler Quatsch, Du scheinst nicht die geringste Ahnung von Beziehungen zu haben (worauf ich heute Nacht schon angespielt habe zynisches Grinsen ) wenn Du Dir 'nen Thread suchst wo das Thema hinpasst verrate ich auch wieso deine Vorstellungen mit der Praxis nichts zu tun haben.
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beachbernie
male Person of Age and without Color



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#2049950) Verfasst am: 24.03.2016, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Zumal die Erfahrung zeigt, dass diese "Zerstoerung der Ehe" zumeist wechselseitig geschieht. Bei genauem Hinsehen ist selten ein Ehepartner allein schuld.


Ich bestreite zwar, dass es selbsten so ist, aber selbst wenn es nur selten so wäre, müsste doch dann wenigstens in diesen "seltenen" Fällen die Sache geklärt werden...




Wieso muss das unbedingt "geklaert" werden?

Viel wichtiger ist die Feststellung, dass die Ehe gescheitert ist und deshalb besser aufgehoben wird, anstatt dass man die Ehepartner zwingt ihre gescheiterte Ehe weiterzufuehren wie es frueher einmal, bevor es ein Scheidungsrecht gab, der Fall war.
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Defund the gender police!! Let's Rock
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Bruni
registrierter User



Anmeldungsdatum: 03.01.2014
Beiträge: 275
Wohnort: Neckargemünd

Beitrag(#2049953) Verfasst am: 24.03.2016, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
diskordianerpapst hat folgendes geschrieben:

Dem kann ich nur beipflichten!11!!
Man sollte auch eine seiner Hände verklagen können, je nach Präferenz...


Es macht meiner Meinung nach Sinn ggf. die Schuldfrage bei einer Scheidung zu klären, bevor dann über Dinge wie nacheheliche Unhaltsansprüche oder Sorgerecht für die Kinder entschieden wird.

Es macht ja schon einen Unterschied, ob eine Ehe geschieden wird, weil beide sich einfach nicht mehr lieben oder weil der Mann seine Frau jahrelang verprügelt hat oder weil sie Frau ihren Mann jahrelang mit dem Postboten betrogen hat.


Sag mal, auf welchem Planeten lebst denn Du eigentlich? Sich einerseits dafür zu engagieren, dass Kinder ihre Eltern brauchen und andererseits das Sorgerecht von einer Schuldfrage bei Ehescheidung abhängig zu machen, das passt nicht zusammen. Schuldfrage, meine Güte. Christen dürfen sich gerne für einen sauberen Schnitt und eine Trennung einsetzen, bei der nicht soviel schmutzige Wäsche gewaschen wird. Die Schulfrage von einem Richter klären zu lassen, halte ich für völlig überflüssig. Und ganz praktisch wirst Du nicht ernsthaft davon überzeugt sein, dass Vadder Staat Unterhaltsansprüche des angeblichen schuldigen Teils übernimmt. Die Zeit läuft vorwärts, nicht rückwärts.
_________________
Reich wird man erst durch Dinge, die man nicht begehrt.
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#2049954) Verfasst am: 24.03.2016, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mit dem Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) vom 14. Juni 1976
wurde das Schuldprinzip zu Gunsten des Zerrüttungsprinzip abgeschafft. Für die Frage,
ob eine Ehe geschieden werden konnte, spielte die Schuld-Frage ab sofort keine Rolle mehr.
Stattdessen war von nun an das Scheitern der Ehe maßgeblich (§ 1353 BGB).
[...]
Jeder trägt seine Anwaltskosten selbst. Gerichtskosten werden üblicherweise geteilt, d.h. jeder trägt 50%.

http://www.lebenslage-scheidung.de/Scheidungsrecht.html
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2049955) Verfasst am: 24.03.2016, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Wieso muss das unbedingt "geklaert" werden?


Weil es ein Unterschied ist, ob beide sich einvernehmlich und gütlich voneinander trennen wollen oder ob die Scheidung deshalb erfolgt, weil der Mann z.B. die Frau vergewaltigt und geprügelt hat oder weil die Frau einfach mit einem anderen Mann durchgebrannt ist.

Ich finde die Klärung der Schuld in solchen Fällen wichtig, weil aus Gerechtigkeit der Schuldige Partner auf keinen Fall noch Profit aus der Ehe ziehen sollte. Und andersrum sollte das Opfer gegenüber dem schuldigen Ex-Ehepartner von allen Verpflichtungen entbunden werden.

Ausserdem finde ich es in sozialer Hinsicht nicht unbedeutend, dass die Schuldfrage geklärt wird. Als unschuldig Geschiedener würde ich es schon gerne schwarz auf weiss haben, dass ich Opfer meines Ex-Partners wurde und nicht umgekehrt.
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#2049956) Verfasst am: 24.03.2016, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:

...

Frau wird von Mann vergewaltigt. Es kommt deshalb zur Scheidung. ...

fett v. mir
Falsch. Es kommt deshalb zu einer Gerichtsverhandlung und Aburteilung.

Du hast schon mehrfach dein alttestamentarisches Rechtsverständnis unter Beweis gestellt.
Mach mal nen Aufbaukurs.
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Bruni
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Anmeldungsdatum: 03.01.2014
Beiträge: 275
Wohnort: Neckargemünd

Beitrag(#2049958) Verfasst am: 24.03.2016, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Wieso muss das unbedingt "geklaert" werden?


Weil es ein Unterschied ist, ob beide sich einvernehmlich und gütlich voneinander trennen wollen oder ob die Scheidung deshalb erfolgt, weil der Mann z.B. die Frau vergewaltigt und geprügelt hat oder weil die Frau einfach mit einem anderen Mann durchgebrannt ist.

Ich finde die Klärung der Schuld in solchen Fällen wichtig, weil aus Gerechtigkeit der Schuldige Partner auf keinen Fall noch Profit aus der Ehe ziehen sollte. Und andersrum sollte das Opfer gegenüber dem schuldigen Ex-Ehepartner von allen Verpflichtungen entbunden werden.

Ausserdem finde ich es in sozialer Hinsicht nicht unbedeutend, dass die Schuldfrage geklärt wird. Als unschuldig Geschiedener würde ich es schon gerne schwarz auf weiss haben, dass ich Opfer meines Ex-Partners wurde und nicht umgekehrt.


Welchen Profit siehst Du, der zu Gunsten eines Schuldigen aus einer Ehe gezogen wird? Unterhaltsverpflichtung? Das hat doch nichts mit Profit zu tun. Wenn ein Partner vom anderen abhängig ist, hat das Gründe, wie Familie, Arbeitslosigkeit, oder auch andere Ursachen. Dafür gibt es im deutschen Steuersystem Vergünstigungen, die beiden Partnern zu Gute kommen. Und was wenn der schuldige Teil nicht der abhängige Partner ist, sondern der der Einkommen hat? Und was wenn ein Partner seine Schuld verschleiern kann oder einfach nicht erwischt wird? Und was wenn es z.B. Kredite für Eigentum gibt? Eine Schuldfrage entbindet nicht von Verpflichtungen. Ich habe es einmal erlebt, dass eine Ehe im Zusammenhang mit der Schuldfrage geschieden wurde. Was für Intrigen gesponnen werden, um als nicht schuldig zu gelten, davon hast Du vermutlich keine Vorstellung. Nein eine Schuldfrage macht gar keinen Sinn. Und für Kinder , die in einer Familie leben und den Kontakt und die Liebe ihrer Eltern brauchen, sowieso nicht.
_________________
Reich wird man erst durch Dinge, die man nicht begehrt.
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Johnny
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Anmeldungsdatum: 23.08.2015
Beiträge: 702

Beitrag(#2049960) Verfasst am: 24.03.2016, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Bruni hat folgendes geschrieben:

Welchen Profit siehst Du, der zu Gunsten eines Schuldigen aus einer Ehe gezogen wird? Unterhaltsverpflichtung? Das hat doch nichts mit Profit zu tun.


Ich frage ganz konkret: Wenn eine Frau von ihrem Mann vergewaltigt und misshandelt wird, soll sie dann nach der Scheidung zu Unterhaltszahlungen an ihren Vergewaltiger verpflichtet sein, deiner Meinung nach?

Und wenn du mit einer Frau verheiratet bist, die es hinter deinem Rücken mit deinem besten Freund in eurem Ehebett treibt, während du auf der Arbeit bist und die dann mit deinem besten Freund durchbrennt und dich sitzen lässt und du dann nach der Scheidung für diese Frau auch noch Unterhalt bezahlen musst, findest du das richtig?
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schtonk
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Anmeldungsdatum: 17.12.2013
Beiträge: 12078

Beitrag(#2049962) Verfasst am: 24.03.2016, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Bruni hat folgendes geschrieben:

Welchen Profit siehst Du, der zu Gunsten eines Schuldigen aus einer Ehe gezogen wird? Unterhaltsverpflichtung? Das hat doch nichts mit Profit zu tun.


Ich frage ganz konkret: Wenn eine Frau von ihrem Mann vergewaltigt und misshandelt wird, soll sie dann nach der Scheidung zu Unterhaltszahlungen an ihren Vergewaltiger verpflichtet sein, deiner Meinung nach?

Und wenn du mit einer Frau verheiratet bist, die es hinter deinem Rücken mit deinem besten Freund in eurem Ehebett treibt, während du auf der Arbeit bist und die dann mit deinem besten Freund durchbrennt und dich sitzen lässt und du dann nach der Scheidung für diese Frau auch noch Unterhalt bezahlen musst, findest du das richtig?

Bleib sachlich.
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Bruni
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Anmeldungsdatum: 03.01.2014
Beiträge: 275
Wohnort: Neckargemünd

Beitrag(#2049963) Verfasst am: 24.03.2016, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Bruni hat folgendes geschrieben:

Welchen Profit siehst Du, der zu Gunsten eines Schuldigen aus einer Ehe gezogen wird? Unterhaltsverpflichtung? Das hat doch nichts mit Profit zu tun.


Ich frage ganz konkret: Wenn eine Frau von ihrem Mann vergewaltigt und misshandelt wird, soll sie dann nach der Scheidung zu Unterhaltszahlungen an ihren Vergewaltiger verpflichtet sein, deiner Meinung nach?

Und wenn du mit einer Frau verheiratet bist, die es hinter deinem Rücken mit deinem besten Freund in eurem Ehebett treibt, während du auf der Arbeit bist und die dann mit deinem besten Freund durchbrennt und dich sitzen lässt und du dann nach der Scheidung für diese Frau auch noch Unterhalt bezahlen musst, findest du das richtig?


Der erste Fall hat eine Anzeige zur Folge, wird wenn alles gut läuft mit einer Gefängnisstrafe für den Täter enden. Ich weiss nicht, ob es Härtefallregelungen gibt.

Wenn ein Ehepartner den anderen betrügt, finde ich das nicht richtig. Und es ist auch schwer, als betrogener Teil Unterhalt zu bezahlen. Aber eine Änderung würde ein Ausmaß annehmen, das nicht mehr überschaubar ist. Und nur weil der betrogene in seinem Betrieb ist, heißt das noch lange nicht, dass er nicht auch betrügt oder andere krumme Dinger dreht, die der Richter überhaupt nicht beurteilen kann, wenn sie gut verheimlicht werden. Zerrüttung ist das richtige Prinzip bei Ehescheidung, die immer kompliziert ist.
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vrolijke
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Beitrag(#2049970) Verfasst am: 24.03.2016, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Bruni hat folgendes geschrieben:
Johnny hat folgendes geschrieben:
Bruni hat folgendes geschrieben:

Welchen Profit siehst Du, der zu Gunsten eines Schuldigen aus einer Ehe gezogen wird? Unterhaltsverpflichtung? Das hat doch nichts mit Profit zu tun.


Ich frage ganz konkret: Wenn eine Frau von ihrem Mann vergewaltigt und misshandelt wird, soll sie dann nach der Scheidung zu Unterhaltszahlungen an ihren Vergewaltiger verpflichtet sein, deiner Meinung nach?

Und wenn du mit einer Frau verheiratet bist, die es hinter deinem Rücken mit deinem besten Freund in eurem Ehebett treibt, während du auf der Arbeit bist und die dann mit deinem besten Freund durchbrennt und dich sitzen lässt und du dann nach der Scheidung für diese Frau auch noch Unterhalt bezahlen musst, findest du das richtig?


Der erste Fall hat eine Anzeige zur Folge, wird wenn alles gut läuft mit einer Gefängnisstrafe für den Täter enden. Ich weiss nicht, ob es Härtefallregelungen gibt.

Wenn ein Ehepartner den anderen betrügt, finde ich das nicht richtig. Und es ist auch schwer, als betrogener Teil Unterhalt zu bezahlen. Aber eine Änderung würde ein Ausmaß annehmen, das nicht mehr überschaubar ist. Und nur weil der betrogene in seinem Betrieb ist, heißt das noch lange nicht, dass er nicht auch betrügt oder andere krumme Dinger dreht, die der Richter überhaupt nicht beurteilen kann, wenn sie gut verheimlicht werden. Zerrüttung ist das richtige Prinzip bei Ehescheidung, die immer kompliziert ist.

Gibt es die "Unterhaltzahlung" für den Ehepartner noch?
Wenn; dann doch sehr begrenzt.
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Johnny
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Beitrag(#2049975) Verfasst am: 24.03.2016, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Bruni hat folgendes geschrieben:
Zerrüttung ist das richtige Prinzip bei Ehescheidung, die immer kompliziert ist.


Ich finde das Zerrüttungsprinzip ist ein Hohn für all die Opfer einer Scheidung. Viele Scheidungen werden eben nicht wegen "Zerrüttung" eingericht, sondern weil ein Partner den anderen einseitig und schwerwiegend geschädigt hat. Das Zerrüttungsprinzip schützt die Täter und verhöhnt die Opfer.
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schtonk
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Beiträge: 12078

Beitrag(#2049976) Verfasst am: 24.03.2016, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Johnny hat folgendes geschrieben:
Bruni hat folgendes geschrieben:
Zerrüttung ist das richtige Prinzip bei Ehescheidung, die immer kompliziert ist.


Ich finde das Zerrüttungsprinzip ist ein Hohn für all die Opfer einer Scheidung.

Es steht dir frei das zu finden. Darüber muss man nicht diskutieren (ich meine, dass du das findest).

Zitat:
Viele Scheidungen werden eben nicht wegen "Zerrüttung" eingericht, sondern weil ein Partner den anderen einseitig und schwerwiegend geschädigt hat. Das Zerrüttungsprinzip schützt die Täter und verhöhnt die Opfer.

Amen.
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