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Kirchenaustritt
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#296024) Verfasst am: 20.05.2005, 10:26    Titel: Re: *schleich* Antworten mit Zitat

Zeitgeist hat folgendes geschrieben:
Gut, das mag eine katholische Schule sein, aber selbst die ausnahmen die hier gelten, können mir doch meine Grundrechte nicht streitig machen oder etwa doch ?



Du hast ein Grundrecht auf Religionsfreiheit, und du hast ein Recht auf Bildung. Du hast aber kein einklagbares Recht auf Bildung an einer kirchlichen Schule. Schulterzucken
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Shadaik
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#296038) Verfasst am: 20.05.2005, 11:08    Titel: Re: *schleich* Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Zeitgeist hat folgendes geschrieben:
Gut, das mag eine katholische Schule sein, aber selbst die ausnahmen die hier gelten, können mir doch meine Grundrechte nicht streitig machen oder etwa doch ?



Du hast ein Grundrecht auf Religionsfreiheit, und du hast ein Recht auf Bildung. Du hast aber kein einklagbares Recht auf Bildung an einer kirchlichen Schule. Schulterzucken

Doch, abe rnur, wenn keine nicht-katholische Schule zur Verfügung steht.

Diese regelung hat mich damals auf eine katholische Grundschule verschlagen.
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Fische schwimmen nur in zwei Situationen mit dem Strom: Auf der Flucht und im Tode
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#296040) Verfasst am: 20.05.2005, 11:15    Titel: Re: *schleich* Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Zeitgeist hat folgendes geschrieben:
Gut, das mag eine katholische Schule sein, aber selbst die ausnahmen die hier gelten, können mir doch meine Grundrechte nicht streitig machen oder etwa doch ?



Du hast ein Grundrecht auf Religionsfreiheit, und du hast ein Recht auf Bildung. Du hast aber kein einklagbares Recht auf Bildung an einer kirchlichen Schule. Schulterzucken

Doch, abe rnur, wenn keine nicht-katholische Schule zur Verfügung steht.

Diese regelung hat mich damals auf eine katholische Grundschule verschlagen.


Bei Grundschulen und in NRW ist das noch etwas anderes. Die Grundschule war sicher eine in städtischer Trägerschaft, nicht in kirchlicher.
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Shadaik
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Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#296044) Verfasst am: 20.05.2005, 11:24    Titel: Re: *schleich* Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Zeitgeist hat folgendes geschrieben:
Gut, das mag eine katholische Schule sein, aber selbst die ausnahmen die hier gelten, können mir doch meine Grundrechte nicht streitig machen oder etwa doch ?



Du hast ein Grundrecht auf Religionsfreiheit, und du hast ein Recht auf Bildung. Du hast aber kein einklagbares Recht auf Bildung an einer kirchlichen Schule. Schulterzucken

Doch, abe rnur, wenn keine nicht-katholische Schule zur Verfügung steht.

Diese regelung hat mich damals auf eine katholische Grundschule verschlagen.


Bei Grundschulen und in NRW ist das noch etwas anderes. Die Grundschule war sicher eine in städtischer Trägerschaft, nicht in kirchlicher.

Nein, sie war definitiv nicht in städtischer Trägerschaft und ist es auch heute nicht. es gehört sogar eine Kirche zum Schulgelände.
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#296048) Verfasst am: 20.05.2005, 11:30    Titel: Re: *schleich* Antworten mit Zitat

Shadaik hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Zeitgeist hat folgendes geschrieben:
Gut, das mag eine katholische Schule sein, aber selbst die ausnahmen die hier gelten, können mir doch meine Grundrechte nicht streitig machen oder etwa doch ?


Du hast ein Grundrecht auf Religionsfreiheit, und du hast ein Recht auf Bildung. Du hast aber kein einklagbares Recht auf Bildung an einer kirchlichen Schule. Schulterzucken


Doch, abe rnur, wenn keine nicht-katholische Schule zur Verfügung steht.


Zeitgeist hat folgendes geschrieben:
Außerdem gab es nur an dieser Schule, ein Gymnasium, die Zweige musisch und neusprachlich.


Wenn es nur am kirchlichen Gymnasium bestimmt Zweige gibt, dürfen die dann einen Schüler rausschmeißen, wenn er aus der Kirche austritt? Er hat ja in diesem Fall nicht die Alternative, auf ein anderes Gymnasium zu gehen.
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Shadaik
evolviert



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 26377
Wohnort: MG

Beitrag(#296054) Verfasst am: 20.05.2005, 11:37    Titel: Re: *schleich* Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Zeitgeist hat folgendes geschrieben:
Gut, das mag eine katholische Schule sein, aber selbst die ausnahmen die hier gelten, können mir doch meine Grundrechte nicht streitig machen oder etwa doch ?


Du hast ein Grundrecht auf Religionsfreiheit, und du hast ein Recht auf Bildung. Du hast aber kein einklagbares Recht auf Bildung an einer kirchlichen Schule. Schulterzucken


Doch, abe rnur, wenn keine nicht-katholische Schule zur Verfügung steht.


Zeitgeist hat folgendes geschrieben:
Außerdem gab es nur an dieser Schule, ein Gymnasium, die Zweige musisch und neusprachlich.


Wenn es nur am kirchlichen Gymnasium bestimmt Zweige gibt, dürfen die dann einen Schüler rausschmeißen, wenn er aus der Kirche austritt? Er hat ja in diesem Fall nicht die Alternative, auf ein anderes Gymnasium zu gehen.

Sollte er bereits einen Abschluss (etwa die Mittlere Reife) haben wohl nicht.
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
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Beitrag(#296076) Verfasst am: 20.05.2005, 12:04    Titel: Re: *schleich* Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
Wenn es nur am kirchlichen Gymnasium bestimmt Zweige gibt, dürfen die dann einen Schüler rausschmeißen, wenn er aus der Kirche austritt? Er hat ja in diesem Fall nicht die Alternative, auf ein anderes Gymnasium zu gehen.


Wohl eher nicht. Zumal er (mit 17) wohl schon in der Oberstufe ist. Außerdem: Die Schule mag wohl ggf. ein recht haben, nicht-katholische Schüler abzuweise. Sie hat aber definitiv nur ein Recht, zwischen katholisch und nicht-katholisch zu unterscheiden! Zwischen verschiedenen Arten des Nicht.Katholizismus darf sie keinesfalls diskriinieren, denke ich mal. Der Ausschluss nur von Konfessionslosen geht sicher nicht.

Anderer Punkt: Irgendwo muss es ja, wenn es denn keine staatliche Schule, einen Vertrag geben, denn seine Eltern irgendwann mal mit der Schule geschlossen haben. Wäre sicher ganz interessant, was denn da drin steht ...
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Die Gedanken sind frei.

Aber nicht alle Gedanken wissen das.
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Sanne
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Beitrag(#296086) Verfasst am: 20.05.2005, 12:13    Titel: Re: *schleich* Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Außerdem: Die Schule mag wohl ggf. ein recht haben, nicht-katholische Schüler abzuweise. Sie hat aber definitiv nur ein Recht, zwischen katholisch und nicht-katholisch zu unterscheiden! Zwischen verschiedenen Arten des Nicht.Katholizismus darf sie keinesfalls diskriinieren, denke ich mal. Der Ausschluss nur von Konfessionslosen geht sicher nicht.

.


Das wäre logisch.
Andererseits liest man z.B. in stellenangeboten von kirchlichen Einrichtungen häufig "Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche ist erforderlich". Und gemeint ist dann irgendeine christliche Kirche, egal ob evangelisch, katholisch, baptistisch, methodistisch etc.
In diesem Fall scheint die Klausel bei der Schule zu heißen "Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft ist erforderlich" - egal ob Islam, Christentum, Judentum, Hinduismus, Buddhismus, Scientology, Neuheidentum Lachen
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Ich will das Internet doch nicht mit meinen Problemen belästigen! (Marge Simpson)
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caballito
zänkisches Monsterpony



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#296098) Verfasst am: 20.05.2005, 12:45    Titel: Re: *schleich* Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Außerdem: Die Schule mag wohl ggf. ein recht haben, nicht-katholische Schüler abzuweise. Sie hat aber definitiv nur ein Recht, zwischen katholisch und nicht-katholisch zu unterscheiden! Zwischen verschiedenen Arten des Nicht.Katholizismus darf sie keinesfalls diskriinieren, denke ich mal. Der Ausschluss nur von Konfessionslosen geht sicher nicht.

.


Das wäre logisch.
Andererseits liest man z.B. in stellenangeboten von kirchlichen Einrichtungen häufig "Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche ist erforderlich". Und gemeint ist dann irgendeine christliche Kirche, egal ob evangelisch, katholisch, baptistisch, methodistisch etc.
In diesem Fall scheint die Klausel bei der Schule zu heißen "Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft ist erforderlich" - egal ob Islam, Christentum, Judentum, Hinduismus, Buddhismus, Scientology, Neuheidentum Lachen


Soll er eben in die heilige Kirche des rosa Einhorn eintreten ...

Nein, mal ganz im Ernst: Grundsätzlich könnte sich die Schule wohl auch aufs Christentum statt auf den Katholizismus beziehen, das wäre ja immer noch ein geminsamer Faktor - aber irgendeine Religion? Church of Satan darf, Humanist darf nicht? So gehts wohl nicht ...
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#296200) Verfasst am: 20.05.2005, 18:25    Titel: Re: *schleich* Antworten mit Zitat

caballito hat folgendes geschrieben:
Sie hat aber definitiv nur ein Recht, zwischen katholisch und nicht-katholisch zu unterscheiden! Zwischen verschiedenen Arten des Nicht. Katholizismus darf sie keinesfalls diskriinieren, denke ich mal. Der Ausschluss nur von Konfessionslosen geht sicher nicht.
Der Ausschluss nur von Konfessionslosen geht sicher nicht.


Im katholischen Arbeitsrecht für deren Einrichtungen ist diese unterschiedliche Behandlung allerdings genauso festgehalten. Angestellte anderer Religion müssen nur loyal sein, wenn du jedoch katholisch bist und austritts, kannst du gekündigt werden.

http://www.kirchensteuer.de/grundordnung.html
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Tassilo
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Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 7361

Beitrag(#296387) Verfasst am: 21.05.2005, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

In einer Sendung des WDR über alternative Kirchennutzung (gesendet am 19.05.) wurde gesagt: laut Mckinsey treten stündlich 20 Katholiken und 26 Evangelen aus der Kirche aus.
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vanitas
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 517
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Beitrag(#296428) Verfasst am: 21.05.2005, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Tassilo hat folgendes geschrieben:
In einer Sendung des WDR über alternative Kirchennutzung (gesendet am 19.05.) wurde gesagt: laut Mckinsey treten stündlich 20 Katholiken und 26 Evangelen aus der Kirche aus.

Ähäm naja McKinsey klingt für mich ein wenig zu wenig nach "statistisches Bundesamt". Solche Zahlen sollen freilich auch bei der Öffentlichkeit und Politikern ein "Problembewußtsein" schaffen und dieses soll wiederrum in Maßnahmen resultieren, welche diesen "unsäglichen Zustand des moralischen Werteverfalls in unserer Gesellschaft" beenden. Der private Wirtschaftsprüfer der Kirchen hat da gewisse Interessen zu vertreten.
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Nackt duschen widerspricht katholischer Moral.
(Generalkirchenvikariat Köln)
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Zeitgeist
Genervter Kirchengänger



Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Tapfheim

Beitrag(#296476) Verfasst am: 21.05.2005, 18:20    Titel: Re: *schleich* Antworten mit Zitat

Zitat:
Soll er eben in die heilige Kirche des rosa Einhorn eintreten ...

Nein, mal ganz im Ernst: Grundsätzlich könnte sich die Schule wohl auch aufs Christentum statt auf den Katholizismus beziehen, das wäre ja immer noch ein geminsamer Faktor - aber irgendeine Religion? Church of Satan darf, Humanist darf nicht? So gehts wohl nicht ...



Muss was verbessern: Eine meiner Klassenkameradinnen ist Muslimen und geht in den Katholischen Religionsunterricht.
Eine is Konfessionslos und besucht auch den katholischen Religionsunterricht.
Ich selber bin evangelisch-reformiert und besuche den evangelischen Religionsunttericht an meiner Schule,

Jetzt muss ich ganz kindisch fragen: Wieso ich nicht ? nee
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Sermon
panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#296484) Verfasst am: 21.05.2005, 19:10    Titel: Re: *schleich* Antworten mit Zitat

Zeitgeist hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Soll er eben in die heilige Kirche des rosa Einhorn eintreten ...

Nein, mal ganz im Ernst: Grundsätzlich könnte sich die Schule wohl auch aufs Christentum statt auf den Katholizismus beziehen, das wäre ja immer noch ein geminsamer Faktor - aber irgendeine Religion? Church of Satan darf, Humanist darf nicht? So gehts wohl nicht ...



Muss was verbessern: Eine meiner Klassenkameradinnen ist Muslimen und geht in den Katholischen Religionsunterricht.
Eine is Konfessionslos und besucht auch den katholischen Religionsunterricht.
Ich selber bin evangelisch-reformiert und besuche den evangelischen Religionsunttericht an meiner Schule,

Jetzt muss ich ganz kindisch fragen: Wieso ich nicht ? nee


Lies mal Deine privaten Nachrichten hier im Forum!
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Leony
gottlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 3674
Wohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus

Beitrag(#296524) Verfasst am: 22.05.2005, 02:11    Titel: Re: *schleich* Antworten mit Zitat

Sanne hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Außerdem: Die Schule mag wohl ggf. ein recht haben, nicht-katholische Schüler abzuweise. Sie hat aber definitiv nur ein Recht, zwischen katholisch und nicht-katholisch zu unterscheiden! Zwischen verschiedenen Arten des Nicht.Katholizismus darf sie keinesfalls diskriinieren, denke ich mal. Der Ausschluss nur von Konfessionslosen geht sicher nicht.

.


Das wäre logisch.
Andererseits liest man z.B. in stellenangeboten von kirchlichen Einrichtungen häufig "Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche ist erforderlich". Und gemeint ist dann irgendeine christliche Kirche, egal ob evangelisch, katholisch, baptistisch, methodistisch etc.

Ich erinnere mich, einmal irgendwo gelesen zu haben,
dass in einer kirchlichen sozialen Einrichtung - Krankenhaus, Altenheim oder etwas in der Art -
die MitarbeiterInnen einer Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland angehören mussten.
Mitglieder dieser Arbeitsgemeinschaft sind u. a. die Evangelische Kirche in Deutschland, die Römisch-Katholische Kirche,
Alt-Katholiken, Orthodoxe, Baptisten, Methodisten, Adventisten und Heilsarmee,
nicht jedoch Mormonen und Zeugen Jehovas.

Ich gehe davon aus, dass die Kirchen an ihren Schulen und sozialen Einrichtungen
eine weitgehende Gestaltungsfreiheit haben
hinsichtlich der Bedingungen, wer da unterrichtet werden bzw. arbeiten darf und wer nicht.

Artikel 137 der Weimarer Verfassung, der nach Artikel 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes ist, in Absatz 3 hat folgendes geschrieben:
Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. ...

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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#297874) Verfasst am: 27.05.2005, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Eintrittswelle nach Papst-Wahl
Trotz Euphorie um Benedikt XVI. nur wenige neue Kirchenmitglieder

Merkur
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lupus
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 586

Beitrag(#297879) Verfasst am: 27.05.2005, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
Keine Eintrittswelle nach Papst-Wahl
Trotz Euphorie um Benedikt XVI. nur wenige neue Kirchenmitglieder

Merkur

Zitat:
...noch merken wir auf unseren Internetseiten zu diesem Thema höhere Zugriffszahlen.

Die zählen die Zugriffe, um nachher damit zu argumentieren? Sch..., warum hab ich mich da bloß rumgetrieben!

Gibt's eigentlich schon Nachrichten von den Austrittszahlen im gleichen Zeitraum?
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They all err — Moslems, Jews,
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Humanity follows two world-wide sects:
One, man intelligent without religion,
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Abu 'L-ala Ahmad b. Abdallah al-Ma'arri (973-1057)
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caballito
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 12112
Wohnort: Pet Sematary

Beitrag(#297891) Verfasst am: 27.05.2005, 11:59    Titel: Re: *schleich* Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
caballito hat folgendes geschrieben:
Sie hat aber definitiv nur ein Recht, zwischen katholisch und nicht-katholisch zu unterscheiden! Zwischen verschiedenen Arten des Nicht. Katholizismus darf sie keinesfalls diskriinieren, denke ich mal. Der Ausschluss nur von Konfessionslosen geht sicher nicht.
Der Ausschluss nur von Konfessionslosen geht sicher nicht.


Im katholischen Arbeitsrecht für deren Einrichtungen ist diese unterschiedliche Behandlung allerdings genauso festgehalten. Angestellte anderer Religion müssen nur loyal sein, wenn du jedoch katholisch bist und austritts, kannst du gekündigt werden.

http://www.kirchensteuer.de/grundordnung.html


Allerdings ist auch hier kein Unterscheiden zu sehen, ob man zu was anderem übertritt, oder ganz austritt.
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kamelpeitsche
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Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 4555
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Beitrag(#298044) Verfasst am: 27.05.2005, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

@Zeitgeist:

Wenn du deiner Schule wirklich einen auswischen willst, dann tritt bei sowas ein:

http://www.churchofsatan.com/
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Katatonia
...the quiet cold of late november



Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 826

Beitrag(#301235) Verfasst am: 05.06.2005, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Mal eine Frage anderer Art zum Kirchenaustritt: Für einen solchen muss man ja Geld berappen (war jedenfalls bei mir so - ist das überall der Fall?), was ich als eine ziemliche Frechheit empfinde, da ich dem Verein nie freiwillig beigetreten bin. In welchen Fällen, so es sie gibt, kündigen die Kirchen von ihrer Seite aus jemandem die Mitgliedschaft? Und fallen dann auch die entsprechenden Kosten für die betreffende Person an?
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Falameezar
registrierter User



Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 1867
Wohnort: umringt von glücklichen Kühen

Beitrag(#301249) Verfasst am: 05.06.2005, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Katatonia hat folgendes geschrieben:
Mal eine Frage anderer Art zum Kirchenaustritt: Für einen solchen muss man ja Geld berappen (war jedenfalls bei mir so - ist das überall der Fall?), was ich als eine ziemliche Frechheit empfinde, da ich dem Verein nie freiwillig beigetreten bin. In welchen Fällen, so es sie gibt, kündigen die Kirchen von ihrer Seite aus jemandem die Mitgliedschaft? Und fallen dann auch die entsprechenden Kosten für die betreffende Person an?


Also m.W. "kündigen" die Kirchen keine Kirchenmitgliedschaft, sondern exkommunizieren (Ausschluß vom Empfang der Sakramente) nur. Sie berechnen also weiterhin die Mitgliedschaft ohne entsprechende Gegenleistungen anzubieten.
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Wenn die Welt erst ehrlich genug geworden sein wird, um Kindern vor dem 15. Jahr keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird etwas von ihr zu hoffen sein.

Arthur Schopenhauer (Philosoph, 1788-1860)
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Leony
gottlos



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 3674
Wohnort: Aufklärung und Kritischer Rationalismus

Beitrag(#301250) Verfasst am: 05.06.2005, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Katatonia hat folgendes geschrieben:
Mal eine Frage anderer Art zum Kirchenaustritt: Für einen solchen muss man ja Geld berappen (war jedenfalls bei mir so - ist das überall der Fall?)

Das ist in vielen deutschen Bundesländern so. Ob in allen 16, weiß ich nicht.

Katatonia hat folgendes geschrieben:
was ich als eine ziemliche Frechheit empfinde, da ich dem Verein nie freiwillig beigetreten bin.

Das sehe ich auch so. Es müsste mal jemand dagegen klagen.
Nur, wer macht's?
Sinn hat es nur, wenn jemand einen genügend langen Atem hat,
um sich durch den ganzen Rechtsweg durchzuklagen und die Sache schließlich vors Bundesverfassungsgericht zu bringen.

Katatonia hat folgendes geschrieben:
In welchen Fällen, so es sie gibt, kündigen die Kirchen von ihrer Seite aus jemandem die Mitgliedschaft? Und fallen dann auch die entsprechenden Kosten für die betreffende Person an?

Davon, dass Kirchen die Mitgliedschaft kündigen, habe ich noch nie gehört.
Die Exkommunikation, die es in der Katholischen Kirche gibt, ist ja etwas anderes.
Die Katholische Kirche kassiert Kirchensteuern von Menschen, die sie exkommuniziert hat.
Unter anderem von Frauen, die eine Abtreibung vornehmen ließen, die nicht unbedingt medizinisch notwendig war;
diese Frauen sind nämlich automatisch exkommuniziert, ganz ohne Verfahren, allein durch die "Tat".

Nachtrag:
Verlegen Falameezar war schneller
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Gruß, Leony (Gott losgeworden vor vielen Jahren Sehr glücklich)
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Falameezar
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Anmeldungsdatum: 05.09.2003
Beiträge: 1867
Wohnort: umringt von glücklichen Kühen

Beitrag(#301251) Verfasst am: 05.06.2005, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Leony hat folgendes geschrieben:
Verlegen Falameezar war schneller


Du warst aber ausführlicher. Verlegen
_________________
Wenn die Welt erst ehrlich genug geworden sein wird, um Kindern vor dem 15. Jahr keinen Religionsunterricht zu erteilen, dann wird etwas von ihr zu hoffen sein.

Arthur Schopenhauer (Philosoph, 1788-1860)
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Katatonia
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Anmeldungsdatum: 05.04.2005
Beiträge: 826

Beitrag(#301312) Verfasst am: 06.06.2005, 01:25    Titel: Antworten mit Zitat

Leony hat folgendes geschrieben:

Das sehe ich auch so. Es müsste mal jemand dagegen klagen.
Nur, wer macht's?


Wäre wohl ein aussichtsloses Unterfangen. Deprimiert

Zitat:
Die Katholische Kirche kassiert Kirchensteuern von Menschen, die sie exkommuniziert hat.
Unter anderem von Frauen, die eine Abtreibung vornehmen ließen, die nicht unbedingt medizinisch notwendig war;
diese Frauen sind nämlich automatisch exkommuniziert, ganz ohne Verfahren, allein durch die "Tat".


Das Geld von brutalen Mörderinnen ist wohl noch heilig genug, um es einzusacken.


Zuletzt bearbeitet von Katatonia am 07.06.2005, 00:18, insgesamt einmal bearbeitet
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#301327) Verfasst am: 06.06.2005, 06:54    Titel: Antworten mit Zitat

In NRW ist der Kirchenaustritt derzeit gebührenfrei. Noch. Dies ist ausdrücklich im Kirchenaustrittsgesetz des Landes festgelegt.

Die Kirchen dürfen von sich aus aus theologischen Gründen nicht kündigen, da sie ja nach ihrem Glauben mit der Taufe ein unauslöschliches Siegel Gottes verpasst haben. Unkündbarkeit auf Lebenzeit sozusagen. Entsprechend gibt es nur Kirchenstrafen, aber keine Kündigung.

Der Kirchenaustritt ist dementsprechend theologisch lediglich eine Verabschiedung des Kirchenmitglieds aus der Kirchensteuergemeinschaft.
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lupus
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 586

Beitrag(#301347) Verfasst am: 06.06.2005, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
In NRW ist der Kirchenaustritt derzeit gebührenfrei. Noch. Dies ist ausdrücklich im Kirchenaustrittsgesetz des Landes festgelegt.

Die Kirchen dürfen von sich aus aus theologischen Gründen nicht kündigen, da sie ja nach ihrem Glauben mit der Taufe ein unauslöschliches Siegel Gottes verpasst haben. Unkündbarkeit auf Lebenzeit sozusagen. Entsprechend gibt es nur Kirchenstrafen, aber keine Kündigung.

Der Kirchenaustritt ist dementsprechend theologisch lediglich eine Verabschiedung des Kirchenmitglieds aus der Kirchensteuergemeinschaft.

Jein. Was du schreibst, bezieht sich wohl vor allem auf die Katholiken. Bei den Protestanten wird ein klarer Unterschied gemacht zwischen der "unsichtbaren" Kirche Christi, der man durch die Taufe auf alle Ewigkeit beitritt, und der "weltlichen" Kirche (EKD, EKiR,...). Ich bin mir nicht sicher, dass für die Protestanten ein Ausscheiden aus letzterer theologisch problematisch ist.

Bei den Katholiken ist es etwas schwieriger, weil sie sich für die einzig wahre Kirche Christi halten. Aber da Vaticanum II ja theoretisch die Religionsfreiheit anerkannt hat, konnte man nicht umhin, da einige Kompromisse zu schließen. Deswegen wird unterschieden zwischen prinzipieller Mitgliedschaft und "voller Gemeinschaft"; ein Wiedereintritt ist somit die erneute Aufnahme in die volle Gemeinschaft der Katholischen Kirche.
Auch im kirchlichen Gesetzbuch werden damit hier und da Konsequenzen verbunden. So z.B. bei der Eheschließung. Die standesamtliche Eheschließung von Katholiken wird grundsätzlich im kirchlich-katholischen Bereich nicht anerkannt, die standesamtliche Eheschließung von Nichtkatholiken aber sehr wohl. Der "ausgetretene Katholik" (jemand, der sich durch einen "formalen Akt" von der Kirche getrennt hat) wird hier als Nichtkatholik behandelt, seine standesamtliche Ehe wird als gültig betrachtet.

Jedenfalls reduziert sich der Kirchenaustritt auch aus kirchlicher Sicht nicht völlig auf die Kirchensteuer.
Rausschmeißen tun sie einen rein faktisch aber auch nicht, das ist richtig. Käme das vor, so wären die Kirchenaustrittsgesetze nicht anwendbar, weil sie ja nur den Austritt regeln. Ich denke mal, dass das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt die Mitteilung einer Kirche, Erika Mustermann sei nicht mehr Mitglied, formlos akzeptieren würden - genau wie beim Eintritt, der ja staatlicherseits auch nicht geregelt ist.
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Abu 'L-ala Ahmad b. Abdallah al-Ma'arri (973-1057)
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#301349) Verfasst am: 06.06.2005, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

lupus hat folgendes geschrieben:
Ich bin mir nicht sicher, dass für die Protestanten ein Ausscheiden aus letzterer theologisch problematisch ist.


Doch, ist so. Da gibt es auf der EKD-Website eine lange Abhandlung zu.
http://www.ekd.de/EKD-Texte/2129_1834.html
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Heike J
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Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#301361) Verfasst am: 06.06.2005, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Derzeit ist der Kirchenaustritt in 5 Bundesländern gebührenfrei:

http://www.kirchenaustritt.de/Info/
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lupus
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 586

Beitrag(#301391) Verfasst am: 06.06.2005, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
lupus hat folgendes geschrieben:
Ich bin mir nicht sicher, dass für die Protestanten ein Ausscheiden aus letzterer theologisch problematisch ist.


Doch, ist so. Da gibt es auf der EKD-Website eine lange Abhandlung zu.
http://www.ekd.de/EKD-Texte/2129_1834.html

Wo steht da, dass der Ausgetretene notwendigerweise evangelisch bleibt? Ich hab's nur überflogen, aber mir scheint, dass auch da nur die Rede davon ist, dass der Ausgetretene ein Christenmensch bleibt (frech genug, das ist schon klar).
Wobei diese Abhandlung inhaltlich implizit durchaus eine weitere Bindung an die evangelische Kirche annimmt, weil man sich ja für "zuständig" hält, den Ausgetretenen bei passender Gelegenheit weiter zu belästigen, was man wohl bei einem Katholiken so nicht sagen würde.
_________________
They all err — Moslems, Jews,
Christians, and Zoroastrians:
Humanity follows two world-wide sects:
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The second, religious without intellect.

Abu 'L-ala Ahmad b. Abdallah al-Ma'arri (973-1057)
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GermanHeretic
Individualoptimist & Kulturpessimist



Anmeldungsdatum: 16.06.2004
Beiträge: 4932

Beitrag(#301448) Verfasst am: 06.06.2005, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

lupus hat folgendes geschrieben:
Heike Jackler hat folgendes geschrieben:
lupus hat folgendes geschrieben:
Ich bin mir nicht sicher, dass für die Protestanten ein Ausscheiden aus letzterer theologisch problematisch ist.


Doch, ist so. Da gibt es auf der EKD-Website eine lange Abhandlung zu.
http://www.ekd.de/EKD-Texte/2129_1834.html

Wo steht da, dass der Ausgetretene notwendigerweise evangelisch bleibt? Ich hab's nur überflogen, aber mir scheint, dass auch da nur die Rede davon ist, dass der Ausgetretene ein Christenmensch bleibt (frech genug, das ist schon klar).

Mir hat man dazumal nach meinem Austritt mitgeteilt, daß ich mich fürderhin nicht mehr evangelisch nennen dürfte.... Na Und!
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