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Sarrazin-Interview - Teil II
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21849

Beitrag(#1914646) Verfasst am: 08.04.2014, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

achim01 hat folgendes geschrieben:
[...]

Quelle
http://www.focus.de/panorama/welt/ehrenmorde-warum-toechter-fuer-die-ehre-sterben-muessen_aid_651939.html

Reicht das jetzt?
Lassen wir das Thema jetzt, es ist nicht geeignet den Kulturrelativismus zu widerlegen.

Ein "Bonus", "Rabatt" o.dgl. ist ein Vergleichsbegriff. Er behauptet ein "weniger als". Dass nicht alle Taten als Mord bestraft werden, sondern es auch Verurteilungen wegen Totschlag usw. gibt; dass bestimmte Vorstellungen von Ehre sich in bestimmten Konstellationen als strafmildernd auswirken, sagt überhaupt nichts. Auch sonst werden nicht alle Tötungsdelikte als Mord verurteilt und können sich - auf mich höchst verquer wirkende - Vorstellungen wie Besitzansprüche in Beziehungen (aka "Eifersucht") u.U. strafmildernd auswirken.

Um herauszufinden, ob es einen "Strafrabatt" gibt, kann man sich also nicht nur eine Seite anschauen, sondern muss mit anderen, vergleichbar schweren und in vergleichbarer Konnstellation stattfindenden, Taten vergleichen, eben nur minus Tatmotiv "Ehre". Die Autorin hat das in ihrer aktuellen Studie gemacht und sog. Ehrenmorde mit anderen Beziehungstaten verglichen und herausgefunden, dass Ehrenmorde schwerer bestraft werden als diese und nicht etwa leichter.

Wenn ich behaupte: "Äpfel vom Bodensee sind besonders schwer", reicht es auch nicht, festzustellen, dass x Prozent der Äpfel über y Gramm wiegen. Ich muss dieses Ergebnis mit Äpfeln aus anderen Anbaugebieten vergleichen.

Quelle: http://www.mpicc.de/shared/data/pdf/pm_01_14_ehrenmorde_justiz.pdf
Das ist die aktuelle, auf der vorigen Studie aufbauende Studie, die den Vergleich überhaupt erst anstellt. Ich frag mich, wie du gegoogelt hast, dass du eher auf einen drei Jahre alten Focus-Artikel über die vorige Studie kommst als die Studie, die jetzt gerade durch die Presse ging.

Dass das Tatmotiv "Ehre" laut Rechtsprechung des BGH in der Regel als niedriger Beweggrund zu werten ist, ist übrigens schon rein logisch das Gegenteil eines Kulturbonus: Ein Tatmotiv, dass nur bei Leuten mit "fremdem" kulturellen Hintergrund vorkommt, soll strafverschärfend wirken. Das ist offensichtlich ein Malus, kein Bonus, und spiegelt sich ja auch im genannten statistischen Befund.

achim01 hat folgendes geschrieben:
Also ich warte auf die Beantwortung meiner Fragen und ich weiß, dass du sie nicht beantworten willst. Soll ich sie noch einmal auflisten?

Ich hatte ja schon darum gebeten, zu wiederholen, um welche Fragen es überhaupt gehen soll. Ich bitte aber immerhin um unterstellungsfreie, sachliche Fragen.
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Botschafter Kosh
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Anmeldungsdatum: 26.11.2007
Beiträge: 3972

Beitrag(#1914660) Verfasst am: 08.04.2014, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Commander Vimes:
"Nur ein Beispiel:
Zitat:
Sarrazins Behauptung, in Berlin würden "20 Prozent aller Gewalttaten" von türkischen und arabischen Jugendlichen begangen, ließ Foroutan vom Polizeipräsidenten überprüfen. Der kam für 2009 auf 8,7 Prozent der Gewaltkriminalität, die Verdächtigen türkischer Nationalität oder aus dem arabischen Raum zuzuordnen waren. Selbst wenn man alle Verdächtigen einschließt, deren Nationalität unbekannt war, sind es lediglich 13,3 Prozent. Immer noch zu viel, würde Sarrazin auf dem Talkshow-Sofa wohl kontern – aber seine angebliche Fakten-Angabe ist entlarvt.
Wenn sich diese Angaben nicht widersprechen, dann ist schwarz = weiß. "


Sarrazin spricht von Gewaltaten.
Der Polizeibericht von Gewaltkriminalität.
Der Begriff Dunkelziffer hat für letzteres eine untergeordnete Bedeutung.
Türken und Araber die einen deutschen Pass haben zählen als Deutsche.(sie wurden vor 2011 gar nicht als Gruppe erfasst s.u.)
Türken und Araber, die ihren Wohnsitz nicht dauerhaft in Berlin haben fallen raus.


Aus dem Polizeibericht:
"Grundsätzlich ist ein seriöser Vergleich von Tatverdächtigen- und Bevölkerungszahlen nur
möglich, wenn die zur Tatzeit nicht in Berlin wohnenden Tatverdächtigen außer Acht gelassen werden."
"Auf die Tatverdächtigenbelastungszahl bezogen, traten Nichtdeutsche, die einen Teil der
Personen mit Migrationshintergrund bilden, im Jahr 2012 zu Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße gut doppelt so oft wie Deutsche (mit und ohne Migrationshintergrund) in Erscheinung."
"Im Vergleich zu entsprechenden Bevölkerungsdaten zeigten sich eine besonders hohe Belastung von deutschen jungen Personen mit libanesischem Migrationshintergrund und eine etwas erhöhte Belastung von entsprechenden Personen mit türkischem Migrationshintergrund."
"Es ist festzustellen, dass insbesondere junge Deutsche mit einem libanesischen Migrationshintergrund in Bezug auf Rohheitsdelikte, Mord und Totschlag sowie Vergewaltigung und sexueller Nötigung wesentlich häufiger straffällig wurden, als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht. "
"Seit Juli 2011 muss zu jedem deutschen Tatverdächtigen unter 21 Jahren, zu dem ein Migrationshintergrund festgestellt wurde, auch das Herkunftsland erfasst werden. Somit sind für
das Jahr 2012 erstmalig Angaben zur Migrationsherkunft möglich:"

Deshalb sind zum Erscheinungsjahr des Buches 2010 nur Schätzungen möglich.
Die Schätzung ist richtig und das Problem wird nicht dadurch kleiner, dass die Probanden
Türkische und libanesische Jugendliche (mit türk. und lib.Pass), und deutsche türkische und libanesische Jugendliche (mit deutschem Pass) auf verschiedene Statistiken aufgeteilt werden.
Und egal welchen Pass sie haben, es handelt sich fast ausschließlich um Moslems.
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vrolijke
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Moderator



Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 46435
Wohnort: Stuttgart

Beitrag(#1914665) Verfasst am: 08.04.2014, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:
Commander Vimes:
"Nur ein Beispiel:
Zitat:
Sarrazins Behauptung, in Berlin würden "20 Prozent aller Gewalttaten" von türkischen und arabischen Jugendlichen begangen, ließ Foroutan vom Polizeipräsidenten überprüfen. Der kam für 2009 auf 8,7 Prozent der Gewaltkriminalität, die Verdächtigen türkischer Nationalität oder aus dem arabischen Raum zuzuordnen waren. Selbst wenn man alle Verdächtigen einschließt, deren Nationalität unbekannt war, sind es lediglich 13,3 Prozent. Immer noch zu viel, würde Sarrazin auf dem Talkshow-Sofa wohl kontern – aber seine angebliche Fakten-Angabe ist entlarvt.
Wenn sich diese Angaben nicht widersprechen, dann ist schwarz = weiß. "


Sarrazin spricht von Gewaltaten.
Der Polizeibericht von Gewaltkriminalität.
Der Begriff Dunkelziffer hat für letzteres eine untergeordnete Bedeutung.
Türken und Araber die einen deutschen Pass haben zählen als Deutsche.(sie wurden vor 2011 gar nicht als Gruppe erfasst s.u.)
Türken und Araber, die ihren Wohnsitz nicht dauerhaft in Berlin haben fallen raus.


Aus dem Polizeibericht:
"Grundsätzlich ist ein seriöser Vergleich von Tatverdächtigen- und Bevölkerungszahlen nur
möglich, wenn die zur Tatzeit nicht in Berlin wohnenden Tatverdächtigen außer Acht gelassen werden."
"Auf die Tatverdächtigenbelastungszahl bezogen, traten Nichtdeutsche, die einen Teil der
Personen mit Migrationshintergrund bilden, im Jahr 2012 zu Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße gut doppelt so oft wie Deutsche (mit und ohne Migrationshintergrund) in Erscheinung."
"Im Vergleich zu entsprechenden Bevölkerungsdaten zeigten sich eine besonders hohe Belastung von deutschen jungen Personen mit libanesischem Migrationshintergrund und eine etwas erhöhte Belastung von entsprechenden Personen mit türkischem Migrationshintergrund."
"Es ist festzustellen, dass insbesondere junge Deutsche mit einem libanesischen Migrationshintergrund in Bezug auf Rohheitsdelikte, Mord und Totschlag sowie Vergewaltigung und sexueller Nötigung wesentlich häufiger straffällig wurden, als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht. "
"Seit Juli 2011 muss zu jedem deutschen Tatverdächtigen unter 21 Jahren, zu dem ein Migrationshintergrund festgestellt wurde, auch das Herkunftsland erfasst werden. Somit sind für
das Jahr 2012 erstmalig Angaben zur Migrationsherkunft möglich:"

Deshalb sind zum Erscheinungsjahr des Buches 2010 nur Schätzungen möglich.
Die Schätzung ist richtig und das Problem wird nicht dadurch kleiner, dass die Probanden
Türkische und libanesische Jugendliche (mit türk. und lib.Pass), und deutsche türkische und libanesische Jugendliche (mit deutschem Pass) auf verschiedene Statistiken aufgeteilt werden.
Und egal welchen Pass sie haben, es handelt sich fast ausschließlich um Moslems.


Das ist so ne Sache mit der Statistik.
Da der überwiegender Teil der Gewaltverbrechen von Männer zwischen 16 und 23 ausgeübt werden, sollte man mal schauen, wieviel Prozent von diese Gruppe "Türkisch- oder Arabischstämmig" sind.
Mal als Beispiel; wenn in dieser Gruppe, deren Anteil 40% wäre, ist eine Gewaltverbrecherquote nahezu 40% "normal".
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Glück ist kein Geschenk der Götter; es ist die Frucht der inneren Einstellung.
Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21849

Beitrag(#1914667) Verfasst am: 08.04.2014, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:
Commander Vimes:
"Nur ein Beispiel:
Zitat:
Sarrazins Behauptung, in Berlin würden "20 Prozent aller Gewalttaten" von türkischen und arabischen Jugendlichen begangen, ließ Foroutan vom Polizeipräsidenten überprüfen. Der kam für 2009 auf 8,7 Prozent der Gewaltkriminalität, die Verdächtigen türkischer Nationalität oder aus dem arabischen Raum zuzuordnen waren. Selbst wenn man alle Verdächtigen einschließt, deren Nationalität unbekannt war, sind es lediglich 13,3 Prozent. Immer noch zu viel, würde Sarrazin auf dem Talkshow-Sofa wohl kontern – aber seine angebliche Fakten-Angabe ist entlarvt.
Wenn sich diese Angaben nicht widersprechen, dann ist schwarz = weiß. "


Sarrazin spricht von Gewaltaten.
Der Polizeibericht von Gewaltkriminalität.
Der Begriff Dunkelziffer hat für letzteres eine untergeordnete Bedeutung.
Türken und Araber die einen deutschen Pass haben zählen als Deutsche.(sie wurden vor 2011 gar nicht als Gruppe erfasst s.u.)
Türken und Araber, die ihren Wohnsitz nicht dauerhaft in Berlin haben fallen raus.


Aus dem Polizeibericht:
"Grundsätzlich ist ein seriöser Vergleich von Tatverdächtigen- und Bevölkerungszahlen nur
möglich, wenn die zur Tatzeit nicht in Berlin wohnenden Tatverdächtigen außer Acht gelassen werden."
"Auf die Tatverdächtigenbelastungszahl bezogen, traten Nichtdeutsche, die einen Teil der
Personen mit Migrationshintergrund bilden, im Jahr 2012 zu Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße gut doppelt so oft wie Deutsche (mit und ohne Migrationshintergrund) in Erscheinung."
"Im Vergleich zu entsprechenden Bevölkerungsdaten zeigten sich eine besonders hohe Belastung von deutschen jungen Personen mit libanesischem Migrationshintergrund und eine etwas erhöhte Belastung von entsprechenden Personen mit türkischem Migrationshintergrund."
"Es ist festzustellen, dass insbesondere junge Deutsche mit einem libanesischen Migrationshintergrund in Bezug auf Rohheitsdelikte, Mord und Totschlag sowie Vergewaltigung und sexueller Nötigung wesentlich häufiger straffällig wurden, als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht. "
"Seit Juli 2011 muss zu jedem deutschen Tatverdächtigen unter 21 Jahren, zu dem ein Migrationshintergrund festgestellt wurde, auch das Herkunftsland erfasst werden. Somit sind für
das Jahr 2012 erstmalig Angaben zur Migrationsherkunft möglich:"

Deshalb sind zum Erscheinungsjahr des Buches 2010 nur Schätzungen möglich.
Die Schätzung ist richtig und das Problem wird nicht dadurch kleiner, dass die Probanden
Türkische und libanesische Jugendliche (mit türk. und lib.Pass), und deutsche türkische und libanesische Jugendliche (mit deutschem Pass) auf verschiedene Statistiken aufgeteilt werden.
Und egal welchen Pass sie haben, es handelt sich fast ausschließlich um Moslems.

Die Schätzung ist nicht "richtig", sie ist erfunden, und das ist genau der Punkt zur Beurteilung von Sarrazins Arbeitsweise.
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Botschafter Kosh
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Anmeldungsdatum: 26.11.2007
Beiträge: 3972

Beitrag(#1914669) Verfasst am: 08.04.2014, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:
Commander Vimes:
"Nur ein Beispiel:
Zitat:
Sarrazins Behauptung, in Berlin würden "20 Prozent aller Gewalttaten" von türkischen und arabischen Jugendlichen begangen, ließ Foroutan vom Polizeipräsidenten überprüfen. Der kam für 2009 auf 8,7 Prozent der Gewaltkriminalität, die Verdächtigen türkischer Nationalität oder aus dem arabischen Raum zuzuordnen waren. Selbst wenn man alle Verdächtigen einschließt, deren Nationalität unbekannt war, sind es lediglich 13,3 Prozent. Immer noch zu viel, würde Sarrazin auf dem Talkshow-Sofa wohl kontern – aber seine angebliche Fakten-Angabe ist entlarvt.
Wenn sich diese Angaben nicht widersprechen, dann ist schwarz = weiß. "


Sarrazin spricht von Gewaltaten.
Der Polizeibericht von Gewaltkriminalität.
Der Begriff Dunkelziffer hat für letzteres eine untergeordnete Bedeutung.
Türken und Araber die einen deutschen Pass haben zählen als Deutsche.(sie wurden vor 2011 gar nicht als Gruppe erfasst s.u.)
Türken und Araber, die ihren Wohnsitz nicht dauerhaft in Berlin haben fallen raus.


Aus dem Polizeibericht:
"Grundsätzlich ist ein seriöser Vergleich von Tatverdächtigen- und Bevölkerungszahlen nur
möglich, wenn die zur Tatzeit nicht in Berlin wohnenden Tatverdächtigen außer Acht gelassen werden."
"Auf die Tatverdächtigenbelastungszahl bezogen, traten Nichtdeutsche, die einen Teil der
Personen mit Migrationshintergrund bilden, im Jahr 2012 zu Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße gut doppelt so oft wie Deutsche (mit und ohne Migrationshintergrund) in Erscheinung."
"Im Vergleich zu entsprechenden Bevölkerungsdaten zeigten sich eine besonders hohe Belastung von deutschen jungen Personen mit libanesischem Migrationshintergrund und eine etwas erhöhte Belastung von entsprechenden Personen mit türkischem Migrationshintergrund."
"Es ist festzustellen, dass insbesondere junge Deutsche mit einem libanesischen Migrationshintergrund in Bezug auf Rohheitsdelikte, Mord und Totschlag sowie Vergewaltigung und sexueller Nötigung wesentlich häufiger straffällig wurden, als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht. "
"Seit Juli 2011 muss zu jedem deutschen Tatverdächtigen unter 21 Jahren, zu dem ein Migrationshintergrund festgestellt wurde, auch das Herkunftsland erfasst werden. Somit sind für
das Jahr 2012 erstmalig Angaben zur Migrationsherkunft möglich:"

Deshalb sind zum Erscheinungsjahr des Buches 2010 nur Schätzungen möglich.
Die Schätzung ist richtig und das Problem wird nicht dadurch kleiner, dass die Probanden
Türkische und libanesische Jugendliche (mit türk. und lib.Pass), und deutsche türkische und libanesische Jugendliche (mit deutschem Pass) auf verschiedene Statistiken aufgeteilt werden.
Und egal welchen Pass sie haben, es handelt sich fast ausschließlich um Moslems.

Die Schätzung ist nicht "richtig", sie ist erfunden, und das ist genau der Punkt zur Beurteilung von Sarrazins Arbeitsweise.


Mitlerweile ist Datenlage nicht mehr so spärlich, daher könnten die Polizeistatistiker nun genau sagen, wie hoch der jeweilige Anteil an den Gewalttaten Berlins ist.
Dies ist aber nicht gewollt , weil man daran erkennen kann, wie gut Sarrazin geschätzt hat.
Vermutlich sogar etwas zu niedrig.
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11518

Beitrag(#1914673) Verfasst am: 08.04.2014, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Dass das Tatmotiv "Ehre" laut Rechtsprechung des BGH in der Regel als niedriger Beweggrund zu werten ist, ist übrigens schon rein logisch das Gegenteil eines Kulturbonus: Ein Tatmotiv, dass nur bei Leuten mit "fremdem" kulturellen Hintergrund vorkommt, soll strafverschärfend wirken. Das ist offensichtlich ein Malus, kein Bonus, und spiegelt sich ja auch im genannten statistischen Befund.

Der sog. Kulturbonus besteht also offenbar darin, dass der Kulturmalus nicht konsequent durchgezogen wird. Langsam verstehe ich achims Unmut. Lachen
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Alchemist
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Anmeldungsdatum: 03.08.2004
Beiträge: 27889
Wohnort: Hamburg

Beitrag(#1914674) Verfasst am: 08.04.2014, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:

Mitlerweile ist Datenlage nicht mehr so spärlich, daher könnten die Polizeistatistiker nun genau sagen, wie hoch der jeweilige Anteil an den Gewalttaten Berlins ist.
Dies ist aber nicht gewollt , weil man daran erkennen kann, wie gut Sarrazin geschätzt hat.
Vermutlich sogar etwas zu niedrig.


Und diese Informationen hast du woher?
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Skeptiker
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 16834
Wohnort: 129 Goosebumpsville

Beitrag(#1914694) Verfasst am: 08.04.2014, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Alchemist hat folgendes geschrieben:
Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:

Mitlerweile ist Datenlage nicht mehr so spärlich, daher könnten die Polizeistatistiker nun genau sagen, wie hoch der jeweilige Anteil an den Gewalttaten Berlins ist.
Dies ist aber nicht gewollt , weil man daran erkennen kann, wie gut Sarrazin geschätzt hat.
Vermutlich sogar etwas zu niedrig.


Und diese Informationen hast du woher?


Lasst doch dieses Klein-Klein. Bei Sarrazin und Konsorten sollte man zunächst mal das Grundsätzliche sehen und sich nicht auf Nebenkriegsschauplätze abdrängen lassen.

Man sollte fragen: Warum machen die Rechten das, was sie machen? Welche Ziele haben sie?
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1914717) Verfasst am: 08.04.2014, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Botschafter Kosh hat folgendes geschrieben:
Commander Vimes:
"Nur ein Beispiel:
Zitat:
Sarrazins Behauptung, in Berlin würden "20 Prozent aller Gewalttaten" von türkischen und arabischen Jugendlichen begangen, ließ Foroutan vom Polizeipräsidenten überprüfen. Der kam für 2009 auf 8,7 Prozent der Gewaltkriminalität, die Verdächtigen türkischer Nationalität oder aus dem arabischen Raum zuzuordnen waren. Selbst wenn man alle Verdächtigen einschließt, deren Nationalität unbekannt war, sind es lediglich 13,3 Prozent. Immer noch zu viel, würde Sarrazin auf dem Talkshow-Sofa wohl kontern – aber seine angebliche Fakten-Angabe ist entlarvt.
Wenn sich diese Angaben nicht widersprechen, dann ist schwarz = weiß. "


Sarrazin spricht von Gewaltaten.
Der Polizeibericht von Gewaltkriminalität.
Der Begriff Dunkelziffer hat für letzteres eine untergeordnete Bedeutung.
Türken und Araber die einen deutschen Pass haben zählen als Deutsche.(sie wurden vor 2011 gar nicht als Gruppe erfasst s.u.)
Türken und Araber, die ihren Wohnsitz nicht dauerhaft in Berlin haben fallen raus.


Aus dem Polizeibericht:
"Grundsätzlich ist ein seriöser Vergleich von Tatverdächtigen- und Bevölkerungszahlen nur
möglich, wenn die zur Tatzeit nicht in Berlin wohnenden Tatverdächtigen außer Acht gelassen werden."
"Auf die Tatverdächtigenbelastungszahl bezogen, traten Nichtdeutsche, die einen Teil der
Personen mit Migrationshintergrund bilden, im Jahr 2012 zu Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße gut doppelt so oft wie Deutsche (mit und ohne Migrationshintergrund) in Erscheinung."
"Im Vergleich zu entsprechenden Bevölkerungsdaten zeigten sich eine besonders hohe Belastung von deutschen jungen Personen mit libanesischem Migrationshintergrund und eine etwas erhöhte Belastung von entsprechenden Personen mit türkischem Migrationshintergrund."
"Es ist festzustellen, dass insbesondere junge Deutsche mit einem libanesischen Migrationshintergrund in Bezug auf Rohheitsdelikte, Mord und Totschlag sowie Vergewaltigung und sexueller Nötigung wesentlich häufiger straffällig wurden, als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht. "
"Seit Juli 2011 muss zu jedem deutschen Tatverdächtigen unter 21 Jahren, zu dem ein Migrationshintergrund festgestellt wurde, auch das Herkunftsland erfasst werden. Somit sind für
das Jahr 2012 erstmalig Angaben zur Migrationsherkunft möglich:"

Deshalb sind zum Erscheinungsjahr des Buches 2010 nur Schätzungen möglich.
Die Schätzung ist richtig und das Problem wird nicht dadurch kleiner, dass die Probanden
Türkische und libanesische Jugendliche (mit türk. und lib.Pass), und deutsche türkische und libanesische Jugendliche (mit deutschem Pass) auf verschiedene Statistiken aufgeteilt werden.
Und egal welchen Pass sie haben, es handelt sich fast ausschließlich um Moslems.

Die Schätzung ist nicht "richtig", sie ist erfunden, und das ist genau der Punkt zur Beurteilung von Sarrazins Arbeitsweise.


Mitlerweile ist Datenlage nicht mehr so spärlich, daher könnten die Polizeistatistiker nun genau sagen, wie hoch der jeweilige Anteil an den Gewalttaten Berlins ist.
Dies ist aber nicht gewollt , weil man daran erkennen kann, wie gut Sarrazin geschätzt hat.
Vermutlich sogar etwas zu niedrig.



Jo. Es gibt ja auch jede Menge Beweise fuer die Existenz von UFOs, mit denen uns andauernd Ausserirdische besuchen. Da will man auch nicht, dass die Bevoelkerung davon erfaehrt und verheimlicht das. zwinkern
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achim01
permanent gesperrt



Anmeldungsdatum: 10.10.2010
Beiträge: 1071

Beitrag(#1914722) Verfasst am: 08.04.2014, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zoff hat folgendes geschrieben:
FAZ:
Der Populismus des Akif Pirinçci - Wie Sarrazin auf Speed

Zitat:
Nie war es einfacher, links zu sein, als in der Wahrnehmung der politischen Inkorrektheit. Es reicht, an Gleichberechtigung zu glauben und an den Euro, Steuern prinzipiell für eine gute Idee zu halten und das Wort „Neger“ für eine unhöfliche Anrede; es reicht, die Mitbürger anderer Herkunft mit dem Respekt zu behandeln, den westliche Demokratien für ein entscheidendes Element ihrer Gesellschaften halten, statt mit der Härte jener totalitären Staaten, aus denen sie gekommen sind, und cool zu bleiben, wenn sich zwei Männer auf der Straße küssen. Und es reicht, jeden, der das anders sieht, um ein paar Argumente für seine Einwände zu bitten, die möglichst nicht nur darauf hinauslaufen, dass er schon deshalb recht hat, weil sein dummes Geschwätz so selten in der Zeitung steht.


Daumen hoch!


http://www.freiewelt.net/journalisten-in-der-zirkuskuppel-ratlos-10029133/
Professor Adorján F. Kovács:
Zitat:
Journalisten in der Zirkuskuppel: Ratlos
04. April 2014, 11:02 | Kategorien: Allgemein, Lebenswelt, Politik
Hat das Schlachten von Akif Pirinçci begonnen? Bei der Art, wie Ijoma Mangold in der gestrigen Ausgabe der “Zeit” das Buch “Deutschland von Sinnen” gewissermassen “besprochen” hat (denn er geht überhaupt nicht auf seine Thesen ein), muss man das befürchten. Nun ist Pirinçci wirklich selber in der Lage, sich zu verteidigen. Schauen wir also nach den Motiven Mangolds.
Zunächst ist da das Lob, das vergiftet sein soll. Es handelt sich jedoch um die faktisch wohl oder übel unvermeidliche Reverenz vor einem guten Autor: Sein Buch lege “eine Rauhbeinigkeit an den Tag, die auch für das Genre des Pamphlets Neuland betritt.” Gratulation. Danach folgen nur noch hilflose Beschimpfungen, die zusammengefasst werden im provozierten Vergleich des Autors mit Sarrazin (“Pirinçci ist ein verschärfter Sarrazin.”) sowie dem erwarteten Vergleich seines Buchs mit Adolf Hitlers “Mein Kampf”. Es ist der Sprachgestus des Ertappten, der sich an jeder Ecke von Mangolds Text zeigt. Er ist ratlos.
Worin denn der “Hass” und die “Menschenverachtung” bestehen sollen, die im Buch Pirinçcis sichtbar würden, erschließt sich mir nicht. Mangold kann das auch nicht sagen. Er urteilt nur summarisch: Das Buch rechne “mit aller progressiv-emanzipatorischen Gesellschaftspolitik” ab, “wie sie die Gegenwart [...] prägt.” Dass “Gender-Mainstreaming, Homo-Ehe, Frauenquote und Einwanderungspolitik” grundsätzlich progressiv und emanzipatorisch sein sollen, wird von Mangold, der offenbar gar nicht mehr anders denken kann, schon vorausgesetzt. Dass jemand das anders sehen könnte, dass es, wie Pirinçci im Buch ständig schreibt und auch im Interview des ZDF-Mittagsmagazins sagte, um “Auswüchse” dieser Politik geht, das will Mangold nicht wahrhaben. Alles oder nichts, so lautet seine Parole. DAS ist intolerant. Es handelt sich also, wie man schon immer richtig vermutete, um linkes Gesellschafts-Engineering, das um jeden Preis durchgesetzt werden soll. Und Leute wie Mangold machen den Propagandisten.
Man soll nicht ad personam urteilen, sondern sachlich. Gut, Mangold macht das auch nicht.
...
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achim01
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Anmeldungsdatum: 10.10.2010
Beiträge: 1071

Beitrag(#1914724) Verfasst am: 08.04.2014, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
achim01 hat folgendes geschrieben:


Was machen wir nun mit Hamed Abdel-Samad? Bist du auch der Meinung: Der Ilsam ist im Kern faschistisch?



Meinst Du etwa jenen Hamed Abdel-Samad, der mit dem Muenchner Iman Idriz befreundet ist und jenem vor nicht allzu langer Zeit empfohlen hat gegen die Verleumdungen und Diffamierungen des Rechtsextremisten Stuerzenberger juristisch vorzugehen?

Falls ja. Der sieht den Islam erheblich differenzierter als Du je in der Lage sein wirst.


Ja und nun? Ist der Islam nun im Kern faschistisch oder nicht?

Woher weißt du, dass ich nicht differenzieren kann? Gehst du da von dir aus und schließt auf mich?
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Babyface
Altmeister



Anmeldungsdatum: 17.07.2003
Beiträge: 11518

Beitrag(#1914727) Verfasst am: 08.04.2014, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:

Jo. Es gibt ja auch jede Menge Beweise fuer die Existenz von UFOs, mit denen uns andauernd Ausserirdische besuchen. Da will man auch nicht, dass die Bevoelkerung davon erfaehrt und verheimlicht das. zwinkern

Wie hoch schätzt Sarrazin eigentlich die Kriminalitätsrate unter außerirdischen Migranten? Auf den Arm nehmen
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Anmeldungsdatum: 10.10.2010
Beiträge: 1071

Beitrag(#1914730) Verfasst am: 08.04.2014, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Dass das Tatmotiv "Ehre" laut Rechtsprechung des BGH in der Regel als niedriger Beweggrund zu werten ist, ist übrigens schon rein logisch das Gegenteil eines Kulturbonus: Ein Tatmotiv, dass nur bei Leuten mit "fremdem" kulturellen Hintergrund vorkommt, soll strafverschärfend wirken. Das ist offensichtlich ein Malus, kein Bonus, und spiegelt sich ja auch im genannten statistischen Befund.

Der sog. Kulturbonus besteht also offenbar darin, dass der Kulturmalus nicht konsequent durchgezogen wird. Langsam verstehe ich achims Unmut. Lachen


Ich glaube mal, für dich wäre Kanibalismus auch kein niedere Beweggrund sondern ein Malus der nur bei "fremden" kulturellen Hintergrund vorkommt. Und fremde Kulturen bereichern uns doch so, da ist archaisches Verhalten per se kein "niederer Beweggrund".
Stimmts?
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1914749) Verfasst am: 08.04.2014, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

achim01 hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Dass das Tatmotiv "Ehre" laut Rechtsprechung des BGH in der Regel als niedriger Beweggrund zu werten ist, ist übrigens schon rein logisch das Gegenteil eines Kulturbonus: Ein Tatmotiv, dass nur bei Leuten mit "fremdem" kulturellen Hintergrund vorkommt, soll strafverschärfend wirken. Das ist offensichtlich ein Malus, kein Bonus, und spiegelt sich ja auch im genannten statistischen Befund.

Der sog. Kulturbonus besteht also offenbar darin, dass der Kulturmalus nicht konsequent durchgezogen wird. Langsam verstehe ich achims Unmut. Lachen


Ich glaube mal, für dich wäre Kanibalismus auch kein niedere Beweggrund sondern ein Malus der nur bei "fremden" kulturellen Hintergrund vorkommt. Und fremde Kulturen bereichern uns doch so, da ist archaisches Verhalten per se kein "niederer Beweggrund".
Stimmts?



Nur mal so am Rande bemerkt und weil ich gerade Zeit habe etwas Nachhilfe zu geben was denn eigentlich der Unterschied zwischen einer Handlung und einem Beweggrund ist....


"Kanibalismus" ist ueberhaupt kein Beweggrund, sondern eine Handlung und darueberhinaus Straftatbestand in unserer Rechtsprechung, der tatsaechlich unterschiedlich (und in bestimmten Faellen sogar ueberhaupt nicht!) bestraft wird, je nachdem welcher Beweggrund dieser Handlung zugrunde liegt.

Da gibt es sehr niedrige Beweggruende wie Hass auf die Person, die man verspeist hat und weniger niedrige und sogar legitime Beweggruende wie der, dass man in einer extremen Notlage (z.B. nach einem Flugzeugabsturz in widrigem Terrain) Leichenteile von bereits toten Menschen verspeist um nicht zu verhungern.

Ist jetzt klar was ein "Beweggrund" ist und welcher Einfluss der Beweggrund auf die Beuerteilung einer Handlung haben kann?? Smilie
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Babyface
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Beitrag(#1914758) Verfasst am: 08.04.2014, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Schade, das hätte mein großer Auftritt werden können. Jetzt hat Beachbernie aber schon alles vorweggenommen. zwinkern
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tillich (epigonal)
hat Spaß



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Beitrag(#1914759) Verfasst am: 08.04.2014, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:

Jo. Es gibt ja auch jede Menge Beweise fuer die Existenz von UFOs, mit denen uns andauernd Ausserirdische besuchen. Da will man auch nicht, dass die Bevoelkerung davon erfaehrt und verheimlicht das. zwinkern

Wie hoch schätzt Sarrazin eigentlich die Kriminalitätsrate unter außerirdischen Migranten? Auf den Arm nehmen

100 % natürlich: Er hat noch keinen einzigen getroffen, der nicht kriminell war.
Ungefähr so dürften seine anderen Schätzungen auch laufen.
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Samson83
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Beitrag(#1914764) Verfasst am: 08.04.2014, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

achim01 hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Dass das Tatmotiv "Ehre" laut Rechtsprechung des BGH in der Regel als niedriger Beweggrund zu werten ist, ist übrigens schon rein logisch das Gegenteil eines Kulturbonus: Ein Tatmotiv, dass nur bei Leuten mit "fremdem" kulturellen Hintergrund vorkommt, soll strafverschärfend wirken. Das ist offensichtlich ein Malus, kein Bonus, und spiegelt sich ja auch im genannten statistischen Befund.

Der sog. Kulturbonus besteht also offenbar darin, dass der Kulturmalus nicht konsequent durchgezogen wird. Langsam verstehe ich achims Unmut. Lachen


Ich glaube mal, für dich wäre Kanibalismus auch kein niedere Beweggrund sondern ein Malus der nur bei "fremden" kulturellen Hintergrund vorkommt. Und fremde Kulturen bereichern uns doch so, da ist archaisches Verhalten per se kein "niederer Beweggrund".
Stimmts?

Kannibalismus ist in der Tat kein niedriger Beweggrund. Das hat der BGH im Zusammenhang mit dem Kannibalen von Rothenburg ausdrücklich entschieden (obwohl das Urteil im Ergebnis sonst eher auf wackligen dogmatischen Füßen steht, aber egal).
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achim01
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Beitrag(#1914765) Verfasst am: 08.04.2014, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
achim01 hat folgendes geschrieben:
Babyface hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Dass das Tatmotiv "Ehre" laut Rechtsprechung des BGH in der Regel als niedriger Beweggrund zu werten ist, ist übrigens schon rein logisch das Gegenteil eines Kulturbonus: Ein Tatmotiv, dass nur bei Leuten mit "fremdem" kulturellen Hintergrund vorkommt, soll strafverschärfend wirken. Das ist offensichtlich ein Malus, kein Bonus, und spiegelt sich ja auch im genannten statistischen Befund.

Der sog. Kulturbonus besteht also offenbar darin, dass der Kulturmalus nicht konsequent durchgezogen wird. Langsam verstehe ich achims Unmut. Lachen


Ich glaube mal, für dich wäre Kanibalismus auch kein niedere Beweggrund sondern ein Malus der nur bei "fremden" kulturellen Hintergrund vorkommt. Und fremde Kulturen bereichern uns doch so, da ist archaisches Verhalten per se kein "niederer Beweggrund".
Stimmts?



Nur mal so am Rande bemerkt und weil ich gerade Zeit habe etwas Nachhilfe zu geben was denn eigentlich der Unterschied zwischen einer Handlung und einem Beweggrund ist....


"Kanibalismus" ist ueberhaupt kein Beweggrund, sondern eine Handlung und darueberhinaus Straftatbestand in unserer Rechtsprechung, der tatsaechlich unterschiedlich (und in bestimmten Faellen sogar ueberhaupt nicht!) bestraft wird, je nachdem welcher Beweggrund dieser Handlung zugrunde liegt.

Da gibt es sehr niedrige Beweggruende wie Hass auf die Person, die man verspeist hat und weniger niedrige und sogar legitime Beweggruende wie der, dass man in einer extremen Notlage (z.B. nach einem Flugzeugabsturz in widrigem Terrain) Leichenteile von bereits toten Menschen verspeist um nicht zu verhungern.

Ist jetzt klar was ein "Beweggrund" ist und welcher Einfluss der Beweggrund auf die Beuerteilung einer Handlung haben kann?? Smilie


Ja , ja beachbernnie, hier ging es aber um archaische Kulturen und nicht um Überlebende bei Flugzeugabstürzen. Hier ging es um die Verspeisung von Menschen aus niederen, archaischen Beweggründen.
Was wäre denn eine Steinigung, sagen wir von, na wer wird da immer gesteinigt? Sind das niedere Beweggründe oder kulturelle, und deshalb tolerierbare Eigenheiten?

Was für linke Gehirnakrobatik ohne doppelten Boden wie in Absurdistan

Was ist nun mit dem Islam, ist er im Kern faschistisch? Ja oder nein?
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achim01
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Beitrag(#1914767) Verfasst am: 08.04.2014, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Babyface hat folgendes geschrieben:
Schade, das hätte mein großer Auftritt werden können. Jetzt hat Beachbernie aber schon alles vorweggenommen. zwinkern


Ja schade, das wäre mal ein Abwechslung gewesen.
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Samson83
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Beitrag(#1914769) Verfasst am: 08.04.2014, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

achim01 hat folgendes geschrieben:

Ich glaube mal, für dich wäre Kanibalismus auch kein niedere Beweggrund sondern ein Malus der nur bei "fremden" kulturellen Hintergrund vorkommt. Und fremde Kulturen bereichern uns doch so, da ist archaisches Verhalten per se kein "niederer Beweggrund".
Stimmts?

Kannibalismus ist wie gesagt kein niederer Beweggrund; das ist nicht meine Privatmeinung sondern die einhellige Ansicht der Rechtswissenschaft. Ich möchte wiederholen, dass du dich bitte endlich informierst, was ein niedriger Beweggrund definitorisch ist, wie problematisch dieser Begriff im dt. Strafrecht angesichts des verfassungsrechtlich gebotenen Bestimmtheitsgrundsatz ist und wie restriktiv dieser Terminus auszulegen ist.

Ich würde bei den typischen Ehrenmorden übrigens auch nicht von einem niederen Beweggrund ausgehen.
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achim01
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Beitrag(#1914771) Verfasst am: 08.04.2014, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Ich hatte ja schon darum gebeten, zu wiederholen, um welche Fragen es überhaupt gehen soll. Ich bitte aber immerhin um unterstellungsfreie, sachliche Fragen.


Du brauchst nur einige Beiträge zurückgehen. Soll ich dir und Tarvoc die Fragen noch einmal auf dem Silberteller präsentieren? Was soll ich noch alles machen?

Wenn du allerdings Hilfe bei der Findung der Fragen brauchst, mache ich es noch einmal. Ich helfe gern.
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achim01
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Beitrag(#1914774) Verfasst am: 08.04.2014, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:


Ich würde bei den typischen Ehrenmorden übrigens auch nicht von einem niederen Beweggrund ausgehen.


Gut, dann hast du halt eine andere Meinung als der BGH.

Zitat:
...sagt der BGH in seinem Urteil: Ein Mord aus Ehrmotiven ist ein niedriger Beweggrund, und die Ehre steht nicht über dem Leben. Die Tötung eines Menschen zu Wiederherstellung der Ehre steht sittlich auf tiefster Stufe, so der BGH in seinem Urteil


Für mich, und das ist auch nur meine Meing, ist sowohl Ehrenmord, die Tötung eines Menschen nur um ihn rituell aufzuspeisen als auch die Tötung eines Menschen durch steinigen eine Tötung aus einem niederen Beweggrund und steht sittlich auf tiefster Stufe.
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Samson83
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Beitrag(#1914775) Verfasst am: 08.04.2014, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

achim01 hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:


Ich würde bei den typischen Ehrenmorden übrigens auch nicht von einem niederen Beweggrund ausgehen.


Gut, dann hast du halt eine andere Meinung als der BGH.

In diesem Fall ja.

Zitat:
Für mich, und das ist auch nur meine Meing, ist sowohl Ehrenmord, die Tötung eines Menschen nur um ihn rituell aufzuspeisen als auch die Tötung eines Menschen durch steinigen eine Tötung aus einem niederen Beweggrund und steht sittlich auf tiefster Stufe.

Das ist aber in der Tat dogmatisch unhaltbar. Die Tötungsweise spielt bei der Frage niederer Beweggrund oder nicht keine Rolle; hierzu darf nur auf die Mordmerkmale zweiter Ordnung (Grausam - bei Steinigung wohl gegeben; Heimtücke abgestellt werden). Im Übrigen wiederhole ich, dass der BGH Kannibalismus ausdrücklich nicht als niedrigen beweggrund ansieht.
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beachbernie
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Beitrag(#1914776) Verfasst am: 08.04.2014, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

achim01 hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:


Ich würde bei den typischen Ehrenmorden übrigens auch nicht von einem niederen Beweggrund ausgehen.


Gut, dann hast du halt eine andere Meinung als der BGH.

Zitat:
...sagt der BGH in seinem Urteil: Ein Mord aus Ehrmotiven ist ein niedriger Beweggrund, und die Ehre steht nicht über dem Leben. Die Tötung eines Menschen zu Wiederherstellung der Ehre steht sittlich auf tiefster Stufe, so der BGH in seinem Urteil


Für mich, und das ist auch nur meine Meing, ist sowohl Ehrenmord, die Tötung eines Menschen nur um ihn rituell aufzuspeisen als auch die Tötung eines Menschen durch steinigen eine Tötung aus einem niederen Beweggrund und steht sittlich auf tiefster Stufe.



Auf welcher "sittlichen Stufe" steht fuer Dich eigentlich ein Mord aus Auslaenderhass?
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Babyface
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Beitrag(#1914777) Verfasst am: 08.04.2014, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Die interessantere Frage ist, warum der BGH im Ehrmotiv grundsätzlich einen niederen Beweggrund sieht, im Eifersuchtsmotiv jedoch nicht bzw. nur unter brstimmten Bedingungen.
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Hatiora
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Beitrag(#1914778) Verfasst am: 08.04.2014, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

achim01 hat folgendes geschrieben:

Was wäre denn eine Steinigung, sagen wir von, na wer wird da immer gesteinigt? Sind das niedere Beweggründe oder kulturelle, und deshalb tolerierbare Eigenheiten?


Interessehalber und weil das vielleicht bei der Diskussion hilft: Gibt es eine fixe Definition, was ein niederer Beweggrund ist?

http://www.juraforum.de/lexikon/Mordmerkmale hat folgendes geschrieben:
Zitat von § 211 StGB
§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Zitat:
...niedrige Beweggründe sind Beweggründe, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und nach allgemeinen Wertmaßstäben besonders verachtenswert sind.



Ich vermute ja, alles was mit Habgier, Sadismus etc. zusammenhängt, d.h. egoistische Motive, die auch unter Umständen mit einer möglichst hohen Qual auf Seiten des Opfers einhergehen können.

Aber dass man von der Qual des Opfers nicht unbedingt schlussfolgern kann, es hätte ein niederes Motiv gegeben. Dann wäre zB eine Steinigung auch nicht unbedingt aufgrund niederer Motive erfolgt, egal wie abscheulich diese Tat uns erscheint.

Man würde eine Steinigung darum wahrscheinlich auch nicht aufgrund der Motive, sondern aufgrund der Rahmenbedingungen und Folgen schwer bestrafen.

Für die Bemessung der Schuld bei einer Tat sind ja nicht nur das Motiv, sondern auch die Art der Durchführung und die Folgen der Tat zu berücksichtigen, etwa wenn ein Arzt einen Kunstfehler macht und einen Menschen tötet.

edit: Samson war schneller und kürzer..
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Zuletzt bearbeitet von Hatiora am 08.04.2014, 21:56, insgesamt einmal bearbeitet
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achim01
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Beitrag(#1914779) Verfasst am: 08.04.2014, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Samson83 hat folgendes geschrieben:
achim01 hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:


Ich würde bei den typischen Ehrenmorden übrigens auch nicht von einem niederen Beweggrund ausgehen.


Gut, dann hast du halt eine andere Meinung als der BGH.

In diesem Fall ja.

Zitat:
Für mich, und das ist auch nur meine Meing, ist sowohl Ehrenmord, die Tötung eines Menschen nur um ihn rituell aufzuspeisen als auch die Tötung eines Menschen durch steinigen eine Tötung aus einem niederen Beweggrund und steht sittlich auf tiefster Stufe.

Das ist aber in der Tat dogmatisch unhaltbar. Die Tötungsweise spielt bei der Frage niederer Beweggrund oder nicht keine Rolle; hierzu darf nur auf die Mordmerkmale zweiter Ordnung (Grausam - bei Steinigung wohl gegeben; Heimtücke abgestellt werden). Im Übrigen wiederhole ich, dass der BGH Kannibalismus ausdrücklich nicht als niedrigen beweggrund ansieht.


Kanibalismus aus archaischen Gründen ist keine Tötung aus niedrigen Beweggründen? Wie ist das zu verstehen. Ich meine hier keine Notlagen oder einvernehmliches Verspeisen von Satist- und Masochist sondern archaischen Kanibalismus. Vielleicht etwas genauer: Verspeisen des Gegeners in einem Festmahl. das hat mich als Kind immer bei Robinson so schockiert.
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Hatiora
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Beitrag(#1914781) Verfasst am: 08.04.2014, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

achim01 hat folgendes geschrieben:

Kanibalismus aus archaischen Gründen ist keine Tötung aus niedrigen Beweggründen? Wie ist das zu verstehen. Ich meine hier keine Notlagen oder einvernehmliches Verspeisen von Satist- und Masochist sondern archaischen Kanibalismus. Vielleicht etwas genauer: Verspeisen des Gegeners in einem Festmahl. das hat mich als Kind immer bei Robinson so schockiert.

Ist der Gegner schon vorher in der Schlacht gestorben? Dann will man vielleicht seine kraft aufnehmen. Für uns gebildete menschen vielleicht etwas abwegig, aber nicht notwendigerweise niederer beweggrund.
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achim01
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Beitrag(#1914782) Verfasst am: 08.04.2014, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
achim01 hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:


Ich würde bei den typischen Ehrenmorden übrigens auch nicht von einem niederen Beweggrund ausgehen.


Gut, dann hast du halt eine andere Meinung als der BGH.

Zitat:
...sagt der BGH in seinem Urteil: Ein Mord aus Ehrmotiven ist ein niedriger Beweggrund, und die Ehre steht nicht über dem Leben. Die Tötung eines Menschen zu Wiederherstellung der Ehre steht sittlich auf tiefster Stufe, so der BGH in seinem Urteil


Für mich, und das ist auch nur meine Meing, ist sowohl Ehrenmord, die Tötung eines Menschen nur um ihn rituell aufzuspeisen als auch die Tötung eines Menschen durch steinigen eine Tötung aus einem niederen Beweggrund und steht sittlich auf tiefster Stufe.



Auf welcher "sittlichen Stufe" steht fuer Dich eigentlich ein Mord aus Auslaenderhass?


Ich warte noch immer auf eine Antwort von dir und du kommst mit einer Frage?

Die Tötung eines Ausländers nur weil er ein Ausländer ist, ist ein Mord aus niederen Beweggründen und steht sittlich auf einer sehr tiefen Stufe.
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Babyface
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Beitrag(#1914785) Verfasst am: 08.04.2014, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hatiora hat folgendes geschrieben:
achim01 hat folgendes geschrieben:

Kanibalismus aus archaischen Gründen ist keine Tötung aus niedrigen Beweggründen? Wie ist das zu verstehen. Ich meine hier keine Notlagen oder einvernehmliches Verspeisen von Satist- und Masochist sondern archaischen Kanibalismus. Vielleicht etwas genauer: Verspeisen des Gegeners in einem Festmahl. das hat mich als Kind immer bei Robinson so schockiert.

Ist der Gegner schon vorher in der Schlacht gestorben? Dann will man vielleicht seine kraft aufnehmen. Für uns gebildete menschen vielleicht etwas abwegig, aber nicht notwendigerweise niederer beweggrund.

Das dürfte unter Habgier fallen. Aber nur wenn er extra zu dem Zweck getötet wird. zwinkern
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