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Stern-Artikelserie zu Pädosexualität Teil III
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Bleze
Engel in Schwarz



Anmeldungsdatum: 02.01.2004
Beiträge: 644

Beitrag(#73912) Verfasst am: 12.01.2004, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ilja hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Zitat:

Womit schon mal klargestellt wäre, dass eine mehrjährige Haftstrafe schlimmer ist als eine einmalige Vergewaltigung. Und womit dein ursprüngliches Blabla vonwegen "die Opfer haben lebenslang" widerlegt wäre.

Schwachsinn..., frag mal Vergewaltigungsopfer, die denken Jahre daran & leiden ihr Leben lang darunter als wenn sie z.b. 3 Jahre sitzen müssten.

Ich hatte Woici gefragt was er vorziehen würde: einmal vergewaltigt werden oder ein paar Jahre Knast. Er (und ich) würden Vergewaltigung vorziehen. Würdest du Knast vorziehen?

Ansonsten, bei dieser Entscheidung haben wir sicherlich beide auch berücksichtigt, dass man ein paar Jahre Knast auch nicht an dem Tag vergisst, an dem man rauskommt. Sondern daran auch jahrelang denkt und evtl. ein Leben lang darunter leidet. Mir scheint diese Folge bei Knast sogar erheblich wahrscheinlicher, weswegen ich halt die Vergewaltigung vorziehen würde.


Das Dir es wahrscheinlicher erscheint das Du den Knast nicht so schnell vergessen wirst ist mir schon klar, wenn man bedenkt was Kinderliebhaber für eine Stellung und damit für ein Leben im Knast haben.

Ansonsten..., ja ich würde Knast vorziehen, 3 Jahre sind lang, aber zu verkraften, anders eben als eine Vergewaltigung.

Und ehrlich gesagt, wenn ich mir bewusst bin das ich Knast nicht so einfach wegstecke, dann tue ich auch nichts das ich dort hinkommen, oder?

Wenn Du so labil bist das Dir klar ist das Du mit Knast Probleme bekommst z.b., dann denk mal dran das Du eben auch ein Kind erwischen könntest das ebenfalls labil ist hinsichtlich "Nettigkeiten" deinerseits.

Ich werde das Gefühl nicht los das Du hier versuchst Dich auszuweinen, Dich zu rechtfertigen und um Verständnis heischt da Dir ja vom Gesetz jetzt "Böses" getan wird.

Persönlich glaube ich u.a. das Dir ziemlich die Hose flattert wenn Du an den Knast denkst, oder liege ich da verkehrt?

Bleze
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Quéribus
Eretge



Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 5942
Wohnort: Avaricum

Beitrag(#73954) Verfasst am: 12.01.2004, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Erinnerung: der § 176 lautet folgendermassen:
§ 176 StGB
(1) wer sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen an einem Kind vornimmt,
2.ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder
3.auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornogarphischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(4) der versuch ist strafbar ; dies gilt nicht für Taten anch Absatz 3 Nr. 3.

@ Ilja:
Das Gesetz ist in seiner Aussage soweit klar, ob es dir passt oder nicht, es existiert und ist auch für dich verbindlich.
Wobei es absolut keinen Unterschied macht, was du davon hältst. Und wenn du meinst, dich darüber hinwegsetzen zu können, musst du auch die Konsequenzen in Kauf nehmen.
Wenn nicht, wander aus, such dir ein Land, wo das Gesetz die Kinder weniger schützt.
Frankreich dürfte übrigens nicht in Frage kommen, da dort derzeit im Gespräch ist, ein Gesetz rauszubringen, das es erlaubt, Taten zu bestrafen, die nicht auf französischem Territorium begangen wurden (will heissen: die französischen Pädos können die Flüge nach Thailand usw vergessen zynisches Grinsen ).
@ Alzi oder wer immer auch das Beispiel gebracht hat:
das Beispiel mit dem Elfjährigen, der an seiner kleinen Schwester rumgespielt hat, fällt erstens nicht unter Pädophilie, da der Knabe selber noch ein Kind ist, sondern zweitens eher unter den Begriff 'Inzest'. dafür gibt's § 173, der lautet folgendermassen:
§ 173 StGB
(2) es…..ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht 18 Jahre alt waren.
War also auch nix mit strafrechtlicher Relevanz in dem Fall. Cool
Der Knabe hätte wohl eher mit einem Satz heisse Ohren von seinem Papa zu rechnen, gefolgt von einem aufklärenden Gespräch darüber, was er da gemacht hat und warum er das nicht wieder tun sollte. Mit den Augen rollen
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James Graham
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Ilja
registrierter User



Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 332

Beitrag(#73961) Verfasst am: 12.01.2004, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Bleze hat folgendes geschrieben:
Ilja hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Zitat:

Womit schon mal klargestellt wäre, dass eine mehrjährige Haftstrafe schlimmer ist als eine einmalige Vergewaltigung. Und womit dein ursprüngliches Blabla vonwegen "die Opfer haben lebenslang" widerlegt wäre.

Schwachsinn..., frag mal Vergewaltigungsopfer, die denken Jahre daran & leiden ihr Leben lang darunter als wenn sie z.b. 3 Jahre sitzen müssten.

Ich hatte Woici gefragt was er vorziehen würde: einmal vergewaltigt werden oder ein paar Jahre Knast. Er (und ich) würden Vergewaltigung vorziehen. Würdest du Knast vorziehen?

Ansonsten, bei dieser Entscheidung haben wir sicherlich beide auch berücksichtigt, dass man ein paar Jahre Knast auch nicht an dem Tag vergisst, an dem man rauskommt. Sondern daran auch jahrelang denkt und evtl. ein Leben lang darunter leidet. Mir scheint diese Folge bei Knast sogar erheblich wahrscheinlicher, weswegen ich halt die Vergewaltigung vorziehen würde.


Das Dir es wahrscheinlicher erscheint das Du den Knast nicht so schnell vergessen wirst ist mir schon klar, wenn man bedenkt was Kinderliebhaber für eine Stellung und damit für ein Leben im Knast haben.

Ich bin nie scharf auf irgendwelche Stellungen in irgendwelchen Hierarchien gewesen.
Zitat:

Ansonsten..., ja ich würde Knast vorziehen, 3 Jahre sind lang, aber zu verkraften, anders eben als eine Vergewaltigung.

Wenn das jetzt ehrlich gemeint ist, ist das höchst interessant. Menschen sind halt doch verschiedener als ich dachte.
Zitat:

Und ehrlich gesagt, wenn ich mir bewusst bin das ich Knast nicht so einfach wegstecke, dann tue ich auch nichts das ich dort hinkommen, oder?

Das lass mal meine Sorge sein. Ich liebe das Leben, war aber trotzdem auch Alpinist. Freunde von mir sind dabei verunglückt.
Zitat:

Wenn Du so labil bist das Dir klar ist das Du mit Knast Probleme bekommst z.b., dann denk mal dran das Du eben auch ein Kind erwischen könntest das ebenfalls labil ist hinsichtlich "Nettigkeiten" deinerseits.

Du hast da was fehlinterpretiert. Nach einem Monat U-Haft weiss ich, dass ich Knast ganz gut wegstecken kann. Nach der Prügel durch die Polizisten weiss ich auch, dass ich Prügel ganz gut wegstecken kann. Ich ziehe halt was kurzes unangenehmes etwas langem unangenehmem vor.
Zitat:

Ich werde das Gefühl nicht los das Du hier versuchst Dich auszuweinen, Dich zu rechtfertigen und um Verständnis heischt da Dir ja vom Gesetz jetzt "Böses" getan wird.

Du liegst daneben. Ich hatte das schon mehrmals klargestellt. Mir geht es darum, bloßzustellen, dass euer Paragraph Unrecht ist. Dies beweise ich euch dadurch, dass ihr meiner Argumentation nichts argumentativ entgegensetzen könnt. Sowas erzeugt bei den Verlierern der Diskussion nicht unbedingt Verständnis, eher Wut im Bauch.
Zitat:

Persönlich glaube ich u.a. das Dir ziemlich die Hose flattert wenn Du an den Knast denkst, oder liege ich da verkehrt?

Ich glaube nicht, dass du mir das glauben wirst, aber du liegst in der Tat verkehrt.
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ric
Gast






Beitrag(#73963) Verfasst am: 12.01.2004, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ilja hat folgendes geschrieben:
Du liegst daneben. Ich hatte das schon mehrmals klargestellt. Mir geht es darum, bloßzustellen, dass euer Paragraph Unrecht ist. Dies beweise ich euch dadurch, dass ihr meiner Argumentation nichts argumentativ entgegensetzen könnt. Sowas erzeugt bei den Verlierern der Diskussion nicht unbedingt Verständnis, eher Wut im Bauch.
Und Du weißt nicht, wohin mit Deiner Wut?
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Quéribus
Eretge



Anmeldungsdatum: 21.07.2003
Beiträge: 5942
Wohnort: Avaricum

Beitrag(#73976) Verfasst am: 12.01.2004, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

ric hat folgendes geschrieben:
Ilja hat folgendes geschrieben:
Du liegst daneben. Ich hatte das schon mehrmals klargestellt. Mir geht es darum, bloßzustellen, dass euer Paragraph Unrecht ist. Dies beweise ich euch dadurch, dass ihr meiner Argumentation nichts argumentativ entgegensetzen könnt. Sowas erzeugt bei den Verlierern der Diskussion nicht unbedingt Verständnis, eher Wut im Bauch.
Und Du weißt nicht, wohin mit Deiner Wut?

Na ja, wie soll er auch? Lachen
Das was er unter "beweisen" versteht ist das an-den-Haaren-beiziehen von hanebüchenem Stuss, da er seine Wunschvorstellung für Realität hält.
Und mit seiner "Argumentation" ist's auch nicht weit her, da sie sich auf das Wiederkäuen derselben Phrasen beschränkt.
Insofern verständlich, als es ihm erspart, sich mal ernsthaft mit seinem Tun auseinanderzusetzen. Das könnte ihm nämlich einige Probleme mit seinem Spiegelbild einbringen, wenn es ihm nämlich aufgeht, dass sich zwischen der Realität und seinen Wunschvorstellungen noch ein mittlerer Abgrund befindet.... zynisches Grinsen
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Ilja
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Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 332

Beitrag(#73984) Verfasst am: 12.01.2004, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Quéribus hat folgendes geschrieben:
@ Ilja:
Das Gesetz ist in seiner Aussage soweit klar, ob es dir passt oder nicht, es existiert und ist auch für dich verbindlich.

Ich habe nie bezweifelt, dass es unklar sei. Ich habe nie bezweifelt, dass die Bullen und Richter es gegen mich anwenden werden, wenn sie mich kriegen. Nur ist für mich, als einem geistig freien Menschen, nur das verbindlich was ich selbst als für mich verbindlich anerkenne.

Wenn du als überzeugter Demokrat alle demokratisch angenommenen Gesetze als für dich verbindlich ansiehst, mag das deine freie Entscheidung sein. Ich bin aber kein Demokrat. Ich sehe nicht, woher für mich als Anarchisten eine ethische Verbindlichkeit demokratischer Gesetze folgen sollte. Die besteht genausowenig wie eine ethische Verbindlichkeit der Nürnberger Gesetze für Juden.
Zitat:

Wobei es absolut keinen Unterschied macht, was du davon hältst. Und wenn du meinst, dich darüber hinwegsetzen zu können, musst du auch die Konsequenzen in Kauf nehmen.

Ja sicher nehme ich die Konsequenzen in Kauf. Darum geht es doch gar nicht. Es geht hier nur darum, ob hier ich oder der Staat was unethisches getan haben.
Zitat:

@ Alzi oder wer immer auch das Beispiel gebracht hat:
das Beispiel mit dem Elfjährigen, der an seiner kleinen Schwester rumgespielt hat, fällt erstens nicht unter Pädophilie, da der Knabe selber noch ein Kind ist, sondern zweitens eher unter den Begriff 'Inzest'. dafür gibt's § 173, der lautet folgendermassen:
§ 173 StGB
(2) es…..ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht 18 Jahre alt waren.
War also auch nix mit strafrechtlicher Relevanz in dem Fall.

Doch. Der 176 hat nämlich keine solche Einschränkung für das Alter, somit verstoßen Kinder, die miteinander Sex haben, gegen den 176.
Zitat:

Der Knabe hätte wohl eher mit einem Satz heisse Ohren von seinem Papa zu rechnen,

Sicherlich kommen unter 14-jährige wegen Strafunmündigkeit nicht in den Knast. Solche verniedlichenden Umschreibungen von (immerhin schon illegaler) körperlicher Gewalt gegen Minderjährige zeigen allerdings so einiges. Körperliche Gewalt ist in ihren Folgen durchaus vergleichbar mit sexueller Gewalt.
Als Studie dazu empfehle ich:
http://paedosexualitaet.de/German/lib/Richter-Appelt1994.html
Deine so nett als "Satz heiße Ohren" beschriebene Handlung fällt in dieser Studie unter körperliche Misshandlung, zumindest wenn es mehrfach passiert, wie aber die Verwendung solch verniedlichender Beschreibungen suggeriert. Die hier verwendete Definition von sexuellem Missbrauch als Ersatz für den 176 wäre hingegen der volle und uneingeschränkte Sieg der Pädobewegung. Man sollte denken, wenn Missbrauch so eng definiert ist und körperliche Gewalt so weit, dass dann in der Statistik die Folgen körperlicher Gewalt deutlich geringer ausfallen als die von sexueller Misshandlung. Pustekuchen. Die Zahlen darfst du selbst nachlesen.

Also, ich fordere nichts weiter als die Konsequenzen aus diesen Zahlen. Beides verbieten, nach den dort verwendeten Kriterien, und mit der gleichen Strafandrohung versehen da die Schäden vergleichbar sind.

Ich halte dir jetzt zugute, dass du diese Zahlen nicht kanntest. Solltest du jedoch in Kenntnis dieser Zahlen weiter darauf bestehen, Ohrfeigen so niedlich zu umschreiben wie "Satz heiße Ohren", würdest du dich damit in meinen Augen auf das Niveau eines Menschen begeben, der Vergewaltigung ähnlich niedlich umschreibt (a la "mal richtig rangenommen").

Die Studie ist übrigens kein Ausrutscher, sondern passt ins generelle Schema. Siehe dazu
http://paedosexualitaet.de/impact/physical.html
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Ilja
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Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 332

Beitrag(#73985) Verfasst am: 12.01.2004, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

ric hat folgendes geschrieben:
Ilja hat folgendes geschrieben:
Sowas erzeugt bei den Verlierern der Diskussion nicht unbedingt Verständnis, eher Wut im Bauch.
Und Du weißt nicht, wohin mit Deiner Wut?

Netter Versuch ;)
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ric
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Beitrag(#73988) Verfasst am: 12.01.2004, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ilja hat folgendes geschrieben:
Doch. Der 176 hat nämlich keine solche Einschränkung für das Alter, somit verstoßen Kinder, die miteinander Sex haben, gegen den 176.
Durch Wiederholung wird eine Lüge auch nicht wahrer.
Wie viele Täter unter 18 wurden denn schon in D verurteilt?
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Nasrallah
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Beiträge: 143

Beitrag(#73997) Verfasst am: 12.01.2004, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

ric hat folgendes geschrieben:
Ilja hat folgendes geschrieben:
Doch. Der 176 hat nämlich keine solche Einschränkung für das Alter, somit verstoßen Kinder, die miteinander Sex haben, gegen den 176.
Durch Wiederholung wird eine Lüge auch nicht wahrer.
Wie viele Täter unter 18 wurden denn schon in D verurteilt?


Die Antwort findest du selbst in Iljas Posting, wenn du nur genauer lesen würdest:

Zitat:
Sicherlich kommen unter 14-jährige wegen Strafunmündigkeit nicht in den Knast.


Die Strafunmündigkeit ändert aber nichts daran, dass sie gegen 176 verstoßen. Wenn sie sich gegenseitig halbtotschlagen oder ausrauben, verstoßen sie auch gegen allerlei Paragraphen. Die Strafunmündigkeit verhindert jedoch eine Verurteilung.
Die Eltern haben solches Verhalten gefälligst zu unterbinden. Hatten wir im Verlauf der Diskussion auch schon häufiger.
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ric
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Beitrag(#74003) Verfasst am: 12.01.2004, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Also gilt der §176 de facto nicht für unter 18Jährige.
Dann ist Iljas und Deine Behauptung eine Lüge wider besseren Wissens.
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Ilja
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Anmeldungsdatum: 12.12.2003
Beiträge: 332

Beitrag(#74006) Verfasst am: 12.01.2004, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

ric hat folgendes geschrieben:
Ilja hat folgendes geschrieben:
Doch. Der 176 hat nämlich keine solche Einschränkung für das Alter, somit verstoßen Kinder, die miteinander Sex haben, gegen den 176.
Durch Wiederholung wird eine Lüge auch nicht wahrer.
Wie viele Täter unter 18 wurden denn schon in D verurteilt?

Welche Lüge? Ich habe keinerlei Aussage darüber gemacht, ob und wieviele Täter unter 18 verurteilt werden. Ich bin nicht das statistische Bundesamt, wenn dich die Frage interessiert darfst du dort selbst nachforschen.
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ric
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Beitrag(#74008) Verfasst am: 12.01.2004, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Gröhl...
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Ilja
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Beiträge: 332

Beitrag(#74027) Verfasst am: 12.01.2004, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

ric hat folgendes geschrieben:
Also gilt der §176 de facto nicht für unter 18Jährige.
Dann ist Iljas und Deine Behauptung eine Lüge wider besseren Wissens.

????????? Der 176 gilt für unter 18jährige genauso wie alle anderen Paragraphen des StGB. Wenn du behauptest, er würde entgegen dem Wortlaut bei unter 18jährigen nicht angewendet, ist es deine Sache dies zu belegen. Ich würde das natürlich begrüßen, es wäre ein bisschen weniger Unrecht. Ich halte diese Behauptung aber für Quatsch.
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Nasrallah
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Anmeldungsdatum: 16.12.2003
Beiträge: 143

Beitrag(#74030) Verfasst am: 12.01.2004, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Also gilt der §176 de facto nicht für unter 18Jährige.
Dann ist Iljas und Deine Behauptung eine Lüge wider besseren Wissens.


Doch lieber ric: Gesetze gelten auch für Menschen unter 14 Jahren, auch wenn sie strafunmündig sind. Es werden halt' die erwachsenen Verantwortlichen - die dann entsprechende Erziehungsmaßnahmen einleiten müssen - zur Verantwortung für ihr Vergehen gezogen, nicht sie selbst (was bei Verstoß gegen § 176 durchaus vorkommt). ( Auch sind Kinder unter umständen bereits bedingt deliktfähige und können daher schadensersatzpflichtig gemacht werden.)
Über 14 jährige wurden übrigens desöfteren wegen Verstoß gegen §176 zur Verantwortung gezogen. Genaue Daten liefert wie bereits erwähnt eventuell das statistische Bundesamt.
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Miriam
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Anmeldungsdatum: 23.10.2003
Beiträge: 10

Beitrag(#74032) Verfasst am: 12.01.2004, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

@Heike N.

Du denkst wohl auch, dass ich ein bischen dumm bin? Denkst du wirklich, daß ich das glaube, daß Deine Tochter mit einem Gleichaltrigen 14jährigen ins Bett gegangen ist? Als wenn 14jährige Mädchen einen glechaltrigen Freund haben, die haben wenn dann immer welche die älter sind. 14jährigen jungen sind da nämlich viel weiter zurück und kleine Jüngelchen. Also ich glaube die das nicht dass der genauso alt war.

Was ichg aber empörend finde, daß du gar kein Unrechtsbewußtsein hast wo du schriebst dass du dafür bist, dass 13/14jährige bei dir Sex haben dürfen und du sogar Tips gibts daß man dabei nicht stören soll, so wie auch deine Tochter 14 war wo der Mann (du sagst er wäre 14) bei ihr die Nacht verbracht hat, in deinem Haus. Das läßt tief blicken. Ich hoffe sehr dass du mal eine Beratungsstelle einse Vereis ausuchst, der sich um Mißbrauch an Frauen und Mädchen kümmert (git es auch in deiner Stadt Dortmund). Die können dich mal aufklären, was man falschmachen kann in der Erziehung. Ich will dich nicht anzigen oder was schlechtes, sondern dir helfen dass du einsichtiger wirst, denn deine Frage an mich ab wann ich bei meinen kindern (ich habe keine) lSex gestatten würde, läßt tief blicken.

Heike!!! Ich halte mich an Gesetze!!! Ich würde mich niemals strafbar machen und den mißbrauch unter 16 noch unterstützen und Das istz Mißbrauch, wenn das Mädchen unter 16 ist.
Ich hae gestern noch mit zwei verien die sich da sehr gurt auskennen und den Fall geschildert (keine Angst die tun dir nichts, die helfen nur den mädchen!), die haen mir das bestätigt. Du sollst den Paragraven 180 im Starfbuch lesen, da bekomt jeder 3 Jahre Gefängnis durch Verschaffung von Gelegenheit duldet. Eltzern werden besonders streng bestraft.
Bitte überdenke Deine Einstellung, den alle die haben Glück wenn kein kläger da ist , dann ist auch kein Richter da. Der kinderschänder Ilja hat nur Pech gehabgt das er erwisacht wurde. Die Dunkelziffer ist groß das Leute nicht erwischt werden, die gegen den Paragraven 180 verstossen, das hat man mit auch am Telefon gesagt. Ich meine es nur gut daß es keinen Mißbrauch mehr gibt, dafür bin ich, daß den Mädchen geholfen wird.Und komm mir nun nicht daß deine Tochter das freiwillige gern gemacht hat, mit so was kommt Ilja auch, das den jungs das Flaschendrehn Spaß gemacht hat. Denkt daran daß da ein Junge auch in diesem Alter war (13) da ist keim unterschied zu 14.

Es ist verboten unter 16, hofentlich wird das endlich kaper und nicht imer mit zwei Maße gemessen an Ilja und an denen die eventuell gegen 180 verstossen.

Mißbrauch tötet Kinderseelen!!!
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Heike J
registrierter User



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26284

Beitrag(#74035) Verfasst am: 12.01.2004, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Miriam hat folgendes geschrieben:
@Heike N.

Du denkst wohl auch, dass ich ein bischen dumm bin? Denkst du wirklich, daß ich das glaube, daß Deine Tochter mit einem Gleichaltrigen 14jährigen ins Bett gegangen ist? Als wenn 14jährige Mädchen einen glechaltrigen Freund haben, die haben wenn dann immer welche die älter sind. 14jährigen jungen sind da nämlich viel weiter zurück und kleine Jüngelchen. Also ich glaube die das nicht dass der genauso alt war.


1. haben Mädchen nicht immer ältere Freunde, manchmal jüngere, manchmal gleichaltrige.

2. poppen auch 14-jährige "Jüngelchen" schon ganz gerne.

Zitat:
Was ichg aber empörend finde, daß du gar kein Unrechtsbewußtsein hast wo du schriebst dass du dafür bist, dass 13/14jährige bei dir Sex haben dürfen und du sogar Tips gibts daß man dabei nicht stören soll, so wie auch deine Tochter 14 war wo der Mann (du sagst er wäre 14) bei ihr die Nacht verbracht hat, in deinem Haus.


Offensichtlich hast du kein Rechtsbewusstsein. Ist dir nicht bekannt, dass 14-Jährige ohne Erlaubnis der Eltern sich die Pille besorgen dürfen? Und dürfen sie das, weil Geschlechtsverkehr für sie verboten ist?
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Heike N.
wundert gar nix mehr



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 26138
Wohnort: Bottrop

Beitrag(#74040) Verfasst am: 12.01.2004, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Miriam hat folgendes geschrieben:
@Heike N.

Du denkst wohl auch, dass ich ein bischen dumm bin?


Ich würde mir nicht anmaßen, so etwas zu auszusprechen. Cool
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Front Deutscher Äpfel (F.D.Ä.) - Nationale Initiative gegen die Überfremdung des deutschen Obstbestandes und gegen faul herumlungerndes Fallobst
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ric
Gast






Beitrag(#74046) Verfasst am: 12.01.2004, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

§ 104 Geschäftsunfähigkeit
§ 105 Nichtigkeit der Willenserklärung
§ 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
§ 828 BGB Minderjährige; Taubstumme

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich

(2) Wer das siebente, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat. Das gleiche gilt von einem Taubstummen.


@Ilja & Andreas
Diese Paragraphen kennt ihr selbstverständlich nicht.

Wozu gibt es diese ganzen Sonderparagraphen für Kinder und Jugendliche? Nach Auskunft eines Rechtsanwaltes gilt das StGB im vollen Umfang erst für rechtsfähige Personen ab dem 18 Lebensjahr. Von 18-21 wird jedoch das Jugendstrafrecht angewandt.

Zitat:
Über 14 jährige wurden übrigens desöfteren wegen Verstoß gegen §176 zur Verantwortung gezogen.
Blödsinn. Hast Du einen Beleg?
Zitat:
Über 14 jährige wurden übrigens desöfteren wegen Verstoß gegen §176 zur Verantwortung gezogen. Genaue Daten liefert wie bereits erwähnt eventuell das statistische Bundesamt.
Ja ja. Und mit euerer ganzen Erfahrung mit diesem Thema habt ihr keinen einzigen Fall parat? Pillepalle

Zuletzt bearbeitet von ric am 12.01.2004, 14:48, insgesamt einmal bearbeitet
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TanjaKrienen
gesperrt



Anmeldungsdatum: 07.10.2003
Beiträge: 105

Beitrag(#74114) Verfasst am: 12.01.2004, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wie man hier mit der Würde von Menschen umgeht ist widerwärtig. Du siehst Ilja, Faschismus zeigt sich in unterschiedlicher Form

TK
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panta rhei



Anmeldungsdatum: 16.07.2003
Beiträge: 18430
Wohnort: Sine Nomine

Beitrag(#74130) Verfasst am: 12.01.2004, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Miriam hat folgendes geschrieben:
@Heike N.

Du denkst wohl auch, dass ich ein bischen dumm bin?


Das waere ja immer noch (s.u.) ein Euphemismus.

Zitat:
Es ist verboten unter 16,


In welchem hier heute gueltigen Gesetzesparagraphen steht, dasz konsensuale Sexualitaet zwischen 15jaehrigen prinzipiell verboten ist?

Zitat:
Mißbrauch tötet Kinderseelen!!!


Seele ist ein religioeses Konstrukt, welches angeblich dem Menschen von Gott gegeben sei und seinen physischen Tod in Ewigkeit uebersteige. Was Du wohl meinst, ist Psyche und nicht Seele. Und auch die Psyche kann man nicht toeten, sondern allenfalls schaedigen. Deine Phrase ist also schon sprachlich voelliger Bloedsinn. Was Miszbrauch ist, vermagst Du ja auch nicht zu sagen. Und wieso Miszbrauch nur Maedchen betreffen koennen soll, ist noch absonderlicher.
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"Der Typ hat halt so seine Marotten" (Sermon über Sermon) Der Typ hat so seine Macken
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Bleze
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Anmeldungsdatum: 02.01.2004
Beiträge: 644

Beitrag(#74170) Verfasst am: 12.01.2004, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ilja

Zitat:
Ich bin nie scharf auf irgendwelche Stellungen in irgendwelchen Hierarchien gewesen.


Mag sein, aber das sehen Deine "Mitbewohner" vieleicht anders..., ich denke Du weisst was ich meine.

Die Seife im Duschraum aufzuheben würde ich mir an Deiner Stelle etwas verkneifen.

Zitat:
Wenn das jetzt ehrlich gemeint ist, ist das höchst interessant. Menschen sind halt doch verschiedener als ich dachte.


Ja das war durchaus ernst gemeint..., da ich eine Vergewaltigung als körperliche & seelische/psychische Verletzung ansehe, 3 Jahre Knast z.b. lediglich als etwas das mich wahrscheinlich hauptsächlich in meiner Freiheitsliebe treffen würde, aber eben zu ertragen ist.

Zitat:
Das lass mal meine Sorge sein. Ich liebe das Leben, war aber trotzdem auch Alpinist. Freunde von mir sind dabei verunglückt.


Also wenn Dus so siehst..., ich habe auch Freunde die Autofahren..., ist etwas unpassend das Argument, meinst Du nicht?

Eine alltägliche Situation oder Gefahr mit Gefängnis zu vergleichen erscheint mir etwas unglücklich.

Zitat:
Du hast da was fehlinterpretiert. Nach einem Monat U-Haft weiss ich, dass ich Knast ganz gut wegstecken kann. Nach der Prügel durch die Polizisten weiss ich auch, dass ich Prügel ganz gut wegstecken kann. Ich ziehe halt was kurzes unangenehmes etwas langem unangenehmem vor.


Du hast Doch die Wahl eigentlich..., Finger weg von Kinder = kein Knast, oder weiterhin Kinder = Knast, die hast die Wahl...es liegt bei Dir.

Zitat:
Du liegst daneben. Ich hatte das schon mehrmals klargestellt. Mir geht es darum, bloßzustellen, dass euer Paragraph Unrecht ist. Dies beweise ich euch dadurch, dass ihr meiner Argumentation nichts argumentativ entgegensetzen könnt. Sowas erzeugt bei den Verlierern der Diskussion nicht unbedingt Verständnis, eher Wut im Bauch.


Hier irrst Du...

Vieleicht konnten wir Dir bisher nicht schlüssig klar machen warum Pädo nicht gut für Kinder ist, und daher solche Gesetze existieren, oder Du wolltest es nicht sehen, was auch sein kann, und vermutlich auch normal wäre.

Aber da man keine Studien in diesem Bereich durchführen kann, und das logischerweise auch gut so ist, wirst Du nie ein schlüssiges Argument haben, da Du hier immer nur aus Deinem Empfinden und Deiner Sicht redest & interpretierst.

Zitat:
Ich glaube nicht, dass du mir das glauben wirst, aber du liegst in der Tat verkehrt.


Na freuen wirst Du Dich doch bestimmt nicht..., und das ist ja auch der Sinn der sache, das Du Dich eben nicht freust.

Und Dir ist vermutlich klar, das die meisten, ich auch, da keine Träne weinen wenn der Knast kommt..., nur hier in der Diskussion verlege ich mich etwas auf netteres schreiben, auch wenn mir manchmal die Tastatur ausrutscht.

Du weisst sicherlich das Du Schwein hast hier im FGH überhaupt über das Thema diskutieren zu können, in meinem Forum z.b. hätte ich das sofort unterbunden...nicht weil ich faschistisch eingestellt bin etc., sondern weil ich eben Pädophiele aus schon erläuterten Gründen nicht mag.

Bleze
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Jeze
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Beitrag(#74185) Verfasst am: 12.01.2004, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Bleze schrieb:

Zitat:
Aber da man keine Studien in diesem Bereich durchführen kann, und das logischerweise auch gut so ist, wirst Du nie ein schlüssiges Argument haben..


Es gibt solche Studien, sie wurden hier bereits mehrfach verlinkt, offensichtlich aber nicht wahrgenommen geschweige denn auseinandergenommen, was ein bezeichnendes Bild auf die Gegner der Befürwortung von einhelliger Sexualität und dem Recht auf freie Selbstbestimmung, auch und eben von Kindern, wirft.
Da es keine sachlichen, patenDlichen (Watzlawick) Argumente dagegen gibt, wird tief in diversen persönlichen Schmuddelkisten gegraben, bezeichnender Weise ebenfalls hauptsächlich von Anti-PD-Seite, werden Vergewaltigung und Missbrauch bewusst mit konsensuellem Sexualvergnügen gleichgesetzt, um von der eigenen Hilflosigkeit und manifesten, aber unbegründbaren Vorurteilsschere im Kopf abzulenken.
Jedes wirkliche Vergewaltigungsopfer wird sich herzlich bedanken. Es wird trotzdem ganz entschieden zurückweisen, dass es nach diesem traumatischen Erlebnis bei jeder konsensuellen Sexualhandlung ebenfalls wieder missbraucht oder vergewaltigt wird, wird versichern, zwischen Dissens und Konsens unterscheiden zu können, was wiederum auch ein Kind kann (Der strafrechtlichen Nichtkonsequenz halber "Schwänke" aus den weniger sexualrepressiven Siebzigern und Frühachtzigern gefällig?), so sehr "Euch" das auch gegen die emotionale, aber eben nicht einmal empirische Hutschnur gehen mag.

Ansonsten gilt für jeden, wirklich jeden Menschen, egal wie alt, egal ob verurteilt oder nicht, eigentlich .. das Recht auf freie Meinungsäusserung. Mundtotmachung ist nicht gesetzlich geregelt, Ekel und geistige Unbeweglichkeit sind's ebenfalls nicht.
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ric
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Beitrag(#74216) Verfasst am: 12.01.2004, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,281523,00.html
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Ilja
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Beiträge: 332

Beitrag(#74217) Verfasst am: 12.01.2004, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Bleze hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Das lass mal meine Sorge sein. Ich liebe das Leben, war aber trotzdem auch Alpinist. Freunde von mir sind dabei verunglückt.


Also wenn Dus so siehst..., ich habe auch Freunde die Autofahren..., ist etwas unpassend das Argument, meinst Du nicht?

Eine alltägliche Situation oder Gefahr mit Gefängnis zu vergleichen erscheint mir etwas unglücklich.

Ich hielt die Wahrscheinlichkeit des Unfalls für vergleichbar.
Zitat:


Zitat:
Du hast da was fehlinterpretiert. Nach einem Monat U-Haft weiss ich, dass ich Knast ganz gut wegstecken kann. Nach der Prügel durch die Polizisten weiss ich auch, dass ich Prügel ganz gut wegstecken kann. Ich ziehe halt was kurzes unangenehmes etwas langem unangenehmem vor.


Du hast Doch die Wahl eigentlich..., Finger weg von Kinder = kein Knast, oder weiterhin Kinder = Knast, die hast die Wahl...es liegt bei Dir.

Das ist nicht die Frage um die es ging.
Zitat:


Zitat:
Du liegst daneben. Ich hatte das schon mehrmals klargestellt. Mir geht es darum, bloßzustellen, dass euer Paragraph Unrecht ist. Dies beweise ich euch dadurch, dass ihr meiner Argumentation nichts argumentativ entgegensetzen könnt. Sowas erzeugt bei den Verlierern der Diskussion nicht unbedingt Verständnis, eher Wut im Bauch.


Hier irrst Du...

Vieleicht konnten wir Dir bisher nicht schlüssig klar machen warum Pädo nicht gut für Kinder ist, und daher solche Gesetze existieren, oder Du wolltest es nicht sehen, was auch sein kann, und vermutlich auch normal wäre.

Aber da man keine Studien in diesem Bereich durchführen kann, und das logischerweise auch gut so ist, wirst Du nie ein schlüssiges Argument haben, da Du hier immer nur aus Deinem Empfinden und Deiner Sicht redest & interpretierst.

Studien zu dem Thema Folgen von sexuellem Missbrauch gibt es massenweise. Die gestatten durchaus, einigermaßen sicher nachzuweisen, dass sexuelle Gewalt negative Folgen hat, obwohl es (aufgrund einer ziemlich hohen Schrottrate bei Arbeiten auf dem Gebiet) da wohl noch ein paar Lücken gibt was das Auseinanderdividieren der Folgen von verschiedenen Formen von Misshandlung und Vernachlässigung gibt. Vor allem verbale und emotionale Gewalt ist in den Untersuchungen völlig vernachlässigt - dort wo sie untersucht wird, ist sie meist wichtiger als sexuelle Gewalt.
Zitat:
Zitat:
Ich glaube nicht, dass du mir das glauben wirst, aber du liegst in der Tat verkehrt.


Na freuen wirst Du Dich doch bestimmt nicht..., und das ist ja auch der Sinn der sache, das Du Dich eben nicht freust. Und Dir ist vermutlich klar, das die meisten, ich auch, da keine Träne weinen wenn der Knast kommt..., nur hier in der Diskussion verlege ich mich etwas auf netteres schreiben, auch wenn mir manchmal die Tastatur ausrutscht.

Das ist mir schon klar. Aber was mir halt wichtiger ist, ist, dass ihr nicht in der Lage seid, eure Unrechtsgesetze gegen uns Pädophile sachlich zu begründen. Sie erweisen sich damit als Unrechtsgesetze, nicht besser als die Nürnberger Gesetze.
[/quote]
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Woici
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Beitrag(#74226) Verfasst am: 12.01.2004, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ilja hat folgendes geschrieben:
Sie erweisen sich damit als Unrechtsgesetze, nicht besser als die Nürnberger Gesetze.


*GÄÄÄÄHN*
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Bleze
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Beitrag(#74240) Verfasst am: 12.01.2004, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Jeze

Schwachfug, hier stellt sich niemand gegen Kinderwünsche, sondern einzig & allein gegen Wünsche von Leuten die sexuell rein auf Kinder fixiert sind, das müsstest selbst Du einfach einsehen können.

Ilja

Zitat:
Ich hielt die Wahrscheinlichkeit des Unfalls für vergleichbar.


Ein z.b. Autounfall resultiert aber nicht daraus das ich gegen ein Strafgesetz verstosse, wie es eben bei Gefängnis der Fall ist.

Zitat:
Das ist nicht die Frage um die es ging.


Aber es wäre eine Antwort vieleicht..., oder würdest Du es nocheinmal riskieren aus dem selben Grund einzusitzen?

Zitat:
Vor allem verbale und emotionale Gewalt ist in den Untersuchungen völlig vernachlässigt


Schon einmal an "unbewusste Gewalt" gedacht? Eben z.b. den Respekt oder das Gehorchen von Kindern gegenüber Erwachsenen..., Kinder sagen oft nicht direkt was sie denken, zumindest oft nicht gegenüber relativ "fremden" Erwachsenen.

Ist Dir auch nur einmal der gedanke gekommen das Du etwas fehlinterpretiert haben könntest?

Zitat:
Das ist mir schon klar. Aber was mir halt wichtiger ist, ist, dass ihr nicht in der Lage seid, eure Unrechtsgesetze gegen uns Pädophile sachlich zu begründen. Sie erweisen sich damit als Unrechtsgesetze, nicht besser als die Nürnberger Gesetze.


Das ewige herumreiten auf Nürnberger gesetzen, Nazis usw. finde ich mittlerweile etwas affig, sorry.

Hier stehen 2 Parteien gegeneinander, ohne die betroffene Partei, eben die Kinder, also was wundert es Dich das ihr so schlecht wegkommt? Mit 3ter partei sähe es sehr wahrscheinlich ebenfalls nicht anders aus.

Und Argumente das Pädophilie, wurde mal angeführt, vergleichbar währe mit anderen sexuellen Spielarten wie das hier beliebte BDSM, 3er, Fetisch usw. ist nicht stichhaltig, da in diesen Spielarten ja Erwachsene beteiligt sind, keine Kinder.

Kinder kommen da nur bei Euch vor, und das muss einem doch irgendwie zu denken geben bei der Anzahl an sexuellen Richtungen, meinst Du nicht?

Der Punkt ist ihr als Erwachsene seit in eine Richtung, eben auf Kinder, sexuell fixiert, nicht die Kinder auf Euch, und genau das ist der Fakt wo keine Einvernehmlichkeit vorliegt.

Bleze
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Beitrag(#74263) Verfasst am: 12.01.2004, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Alzi hat folgendes geschrieben:
Ein Problem unseres Strafvollzugs ist u.a., daß die Strafe vor Wiedergutmachung kommt.

1) Ein Vergewaltigungsopfer hat nichts davon, wenn der Täter für Jahre weggeschlossen wird
2) der Gefangene liegt dem Steuerzahler auf der Tasche
3) der Täter wird davon abgehalten, seinen produktiven Beitrag zum Nutzen der Gesellschaft zu leisten.

Im Prinzip stimme ich Dir hier vollständig zu, das Prinzip der Sühne als solche vor Täter-Opfer-Ausgleich schein veraltet, ungerechtfertigt und ineffizient.

Das "Wegschließen" hat aber noch zwei weitere Funktionen, die weniger leicht wegzudiskutieren sind:

(i) den Schutz der Gesellschaft (objektiv und subjektiv) vor Wiederholung
(ii) die Abschreckung durch wesentliche Einschränkung der Freiheit und Lebensqualität

(i) könnte man zukünftig durch vollständige Überwachung o.ä. lösen, aber (ii) ?

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Beitrag(#74266) Verfasst am: 12.01.2004, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ilja hat folgendes geschrieben:
1) Ein Vergewaltigungsopfer hat nichts davon, wenn der Täter für Jahre weggeschlossen wird


Ich halte mich aus dieser absurden Diskussion heraus, solange keine vernünftigen Argumente deinerseits kommen.
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Beitrag(#74272) Verfasst am: 12.01.2004, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

ric hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Über 14 jährige wurden übrigens desöfteren wegen Verstoß gegen §176 zur Verantwortung gezogen.
Blödsinn. Hast Du einen Beleg?


Nun ja ich kann z.B. auf die BKA-Statistik aus den Jahren 1998 und 1994 verweisen.
1994 gabe es 407 Kinder (d.h. unter 14 Jahre), die tatverdächtig [!] waren, gegenseitig sexuellen Missbrauch nach §176 begangen zu haben.
Die BKA-Statistik von 1998 weißt 511 solcher Fälle auf.

Nagut da du es anscheinend besser weisst, beantworte doch einfach folgende Fragen:
Weswegen werden all die jugendlichen (>14) Sexualstraftäter (das häufigste Delikt, wegen wessen sie angezeigt werden ist ja der Verstoß gegen Paragraph 176 - noch vor Vergewaltigung (§ 177 StGB) und sexueller Nötigung (§178 StGB) ) verurteilt? 176 kann es doch nicht sein, denn dieser gilt ja laut dir defacto nicht für unter 18 jährige (obwohl sie deswegen laut BKA-Statistik angezeigt werden)?
Normalerweise gilt für Jugendlichen tatsächlich das Jugendgerichtsgesetz - sind dort aber keine Regelungen getroffen gilt ganz normal das Strafgesetzbuch oder nicht?
Nun gibt es aber keine gesonderte Paragraphen für Sexualvergehen im JGG, also gilt auch für sie das StGB.
(ich lasse mich wirklich gerne eines besseren belehren, schließlich bin ich kein Jurist )

Siehe auch
http://www.net-lexikon.de/%C2%A7-176-StGB.html
Zitat:

Kinder als Täter sind wegen der fehlenden Strafmündigkeit, deren Altersgrenze ebenfalls bei 14 Jahren liegt, vor Bestrafung nicht jedoch vor Ermittlung geschützt. Jugendliche Täter haben mit juristischen Sanktionen zu rechnen. Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik sind in etwa 6 Prozent der erfassten Fälle mit ermitteltem Tatverdächtigen bei sexuellen Handlungen mit Kindern die Verdächtigen selbst Kinder und über 20 Prozent entfallen auf Kinder und Jugendliche.
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Beitrag(#74303) Verfasst am: 12.01.2004, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

und wo ist jetzt der Beleg, dass sie zur Verantwortung gezogen wurden?
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