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Outing
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Vobro
Privatnachdenker



Anmeldungsdatum: 10.11.2011
Beiträge: 1024
Wohnort: Wuppertal

Beitrag(#1889379) Verfasst am: 08.12.2013, 19:31    Titel: Re: Outing Antworten mit Zitat

sehr gut hat folgendes geschrieben:
NoReply hat folgendes geschrieben:
Ein Outen von verurteilten Kinderschändern innerhalb der Nachbarschaft ohne zu Gewalt gegen sie aufzurufen finde ich aber sollte legal sein. (Ob ich es auch moralisch finde ist schwierig)

Ob der 'Geoutete' danach friedlich mit dir umgeht nachdem du ihm das weitere wohnen an diesem Ort praktisch unmöglich machst ist auch noch eine Frage...


Das ist aber äußerst problematisch, mit Fingern auf andere zu zeigen, um sie anzuschwärzen. Klar ist, dass jeder Betroffene sofort unter extremen Ausgrenzungstendenzen der Umgebung zu leiden hätte. Selbst von Leuten, die gar keine Kinder haben und Betroffene nur als Projektionsfläche für ganz andere Dinge mißbrauchen würden.
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"Es gibt so stumpfsinnige Menschen, dass jeder Gedanke, der auf der Oberfläche ihres Gehirns aufginge, sogleich aus Einsamkeit Selbstmord begehen würde." - Emile Cioran
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
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Beitrag(#1889401) Verfasst am: 08.12.2013, 21:02    Titel: Re: Outing Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
In dieser Diskussion: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=32445&start=540
geht es um das zwangsweise Outing eines Neonazis.
Die Argumente, die in ihr verwendet werden, erinnern mich an die Debatten um das Bekanntmachen von Kinderschändern und anderen Sexualverbrechern.
Wen darf man outen und wen nicht?



Wenn von dem zu Outenden eine Gefahr fuer seine Umgebung ausgeht und man in angemessener Form diese Umgebung auf eine solche Gefaehrdung begruendenden Fakten hinweist, die allesamt oeffentlich zugaenglich sind, dann sehe ich dabei absolut kein Problem, solange persoenliche Daten wie Adresse und Telefonnummer, die zum Nachteil des Geouteten missbraucht werden koennen, ausgespart bleiben.
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1889405) Verfasst am: 08.12.2013, 21:11    Titel: Re: Outing Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:



Wenn von dem zu Outenden eine Gefahr fuer seine Umgebung ausgeht und man in angemessener Form diese Umgebung auf eine solche Gefaehrdung begruendenden Fakten hinweist, die allesamt oeffentlich zugaenglich sind, dann sehe ich dabei absolut kein Problem, solange persoenliche Daten wie Adresse und Telefonnummer, die zum Nachteil des Geouteten missbraucht werden koennen, ausgespart bleiben.


Angenommen man outet jemand an seinem Arbeitsplatz. Das wird in der Mehrzahl der Fälle auch zu einem Outing in der Nachbarschaft führen. Irgendwer kennt immer irgendwen...
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1889406) Verfasst am: 08.12.2013, 21:12    Titel: Re: Outing Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Wolf hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
vrolijke hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:

Bei bestimmten Dingen sollte man auch 100% sicher sein das Anschuldigungen zutreffen, ansonsten kann man Existenzen zerstören.


Aber die Tatsache, dass er schon mal rechtskräftig verurteilt wurde, dürfte man bekannt machen? Oder sollte man es sogar um andere zu warnen?


Warum sollte man das?


Wegen vermuteter Rückfallgefahr?


Dann mußte man ihn/ihr eingesperrt lassen.
Alles andere ist widerlich.

Das Problem ist man hat keinen Einfluss darauf, ob er eingesperrt bleibt.
Ich wüsste nicht, wie ich in einem solchen Fall reagieren würde.


Wenn jemand seine Straße verbüßt hat, sollte man davon ausgehen, dass wieder integriert werden kann/sollte.
Alles andere führt beinah zwangsläufig zu eine "self-fulfilling prophecy".



Das stimmt zwar, allerdings kann es dabei ein Dilemma geben....

Handelt es sich beispielsweise um einen Sexualstraftaeter, der sich an kleinen Kindern vergangen hat, dann werden sich Eltern von solchen in der Nachbarschaft auf gar keinen Fall darauf verlassen wollen, dass dieses Integrationsvorhaben auch wirklich von Erfolg gekroent ist, sondern nachvollziehbarerweise darauf beharren, dass sie informiert werden, damit sie ihre Kinder vor dieser Gefahr beschuetzen koennen. Dies fuehrt dann zwangslaeufig zu einem weiteren Dilemma: In der Praxis duerfte das haeufig darauf hinauslaufen, dass die Nachbarn des Sexualstraftaeter darauf beharren, dass der da erst gar nicht wohnen darf bzw. ihn u. U. durch Mobbing zu vertreiben versuchen, sodass der Betreffende erst gar keine Chance bekommt sich zu resozialisieren.

Und ehrlich gesagt, weiss ich wirklich nicht wie man diese Dilemmae aufloesen soll, weil ich sowohl die Sichtweise der betreffenden Eltern als auch die Sicht des Betroffenen Straftaeters gut verstehen kann und beide Standpunkte auch fuer legitim halte.
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NoReply
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Anmeldungsdatum: 21.09.2013
Beiträge: 683

Beitrag(#1889409) Verfasst am: 08.12.2013, 21:16    Titel: Re: Outing Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Und ehrlich gesagt, weiss ich wirklich nicht wie man diese Dilemmae aufloesen soll, weil ich sowohl die Sichtweise der betreffenden Eltern als auch die Sicht des Betroffenen Straftaeters gut verstehen kann und beide Standpunkte auch fuer legitim halte.


Dem schließe ich mich an.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1889410) Verfasst am: 08.12.2013, 21:16    Titel: Re: Outing Antworten mit Zitat

NoReply hat folgendes geschrieben:

Das Outen von Kinderschändern wie es in den USA häufig geschieht mit Bildern, Anschrift und Telefonnummer im Internet finde ich hingegen sollte illegal sein.



Das ist zumindest hart am Straftatbestand "Anstiftung zum Lynchmord" dran, wenn das in einer so breiten anonymen Oeffentlichkeit geschieht.
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NoReply
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Anmeldungsdatum: 21.09.2013
Beiträge: 683

Beitrag(#1889441) Verfasst am: 08.12.2013, 22:55    Titel: Re: Outing Antworten mit Zitat

sehr gut hat folgendes geschrieben:
NoReply hat folgendes geschrieben:
Ein Outen von verurteilten Kinderschändern innerhalb der Nachbarschaft ohne zu Gewalt gegen sie aufzurufen finde ich aber sollte legal sein. (Ob ich es auch moralisch finde ist schwierig)

Ob der 'Geoutete' danach friedlich mit dir umgeht nachdem du ihm das weitere wohnen an diesem Ort praktisch unmöglich machst ist auch noch eine Frage...

Gut, kann einem auch bei anderen Sachen passieren. Ob ein Arbeitnehmer, dem man kündigt, noch gut auf einem zu sprechen ist ist auch fraglich.
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vrolijke
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Beitrag(#1889444) Verfasst am: 08.12.2013, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es neuerdings extra Gesetze für "Kinderschänder"? (Wie sich das anhört)

Sorry; für mich klingt das nach "Rübe ab, und weg damit".
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Erich Fromm

Sich stets als unschuldiges Opfer äußerer Umstände oder anderer Menschen anzusehen ist die perfekte Strategie für lebenslanges Unglücklichsein.

Grenzen geben einem die Illusion, das Böse kommt von draußen
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sehr gut
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Anmeldungsdatum: 05.08.2007
Beiträge: 14852

Beitrag(#1889447) Verfasst am: 08.12.2013, 23:15    Titel: Re: Outing Antworten mit Zitat

NoReply hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:
NoReply hat folgendes geschrieben:
Ein Outen von verurteilten Kinderschändern innerhalb der Nachbarschaft ohne zu Gewalt gegen sie aufzurufen finde ich aber sollte legal sein. (Ob ich es auch moralisch finde ist schwierig)

Ob der 'Geoutete' danach friedlich mit dir umgeht nachdem du ihm das weitere wohnen an diesem Ort praktisch unmöglich machst ist auch noch eine Frage...

Gut, kann einem auch bei anderen Sachen passieren. Ob ein Arbeitnehmer, dem man kündigt, noch gut auf einem zu sprechen ist ist auch fraglich.

Ich kenne einen Rhetorik-Trainer der sich ein dämliches Dauergrinsen angelernt hat, bei dem könnte ich mir gut vorstellen das der selbst eine Entlassung mit diesem kranken Dauergrinsen durchzieht (was einige anders wie gewünscht interpretieren könnten).
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NoReply
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Anmeldungsdatum: 21.09.2013
Beiträge: 683

Beitrag(#1889449) Verfasst am: 08.12.2013, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Gibt es neuerdings extra Gesetze für "Kinderschänder"? (Wie sich das anhört)


Nein, ging ja auch schon um das Outen von Nazis und die, die die Legalität des Kinderschänder-Outings befürworten, befürworten ja auch das Nazi-Outing. Sollen ja also nach keiner Meinung Kinderschändersondergesetze sein.

vrolijke hat folgendes geschrieben:
Sorry; für mich klingt das nach "Rübe ab, und weg damit".


Nein, das sicherlich nicht. Aber es ist nun mal eine Interessenabwegung zwischen (von der Haft entlassenem) Kinderschänder und besorgten Eltern oder Nazis und besorgten Ausländern.

Und wenn du nur die Interessen der Kinderschänder oder Nazis siehst, lehnst du die Interessen der Eltern oder Ausländer als absolut unbegründet ab. Das ein gewisses Dilemma besteht streitet wohl keiner ab.
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Telliamed
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Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten

Beitrag(#1889485) Verfasst am: 09.12.2013, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Im Fall des Neonazis weiß man in etwa, was und wie es sich abgespielt hat. Die Diskussion über Kinderschänder geht hingegen von einem hypothetischen Fall aus, bei dem für meine Begriffe viel zu wenig über die Umstände bekannt ist.
Das Gedankenspiel setzt voraus, dass jemand seinen Wissensvorsprung ausspielen könnte - Staat und Justiz kommen in ihm nicht vor. Wie soll sich denn so ein "Outing" konkret und dann in unserer Gesellschaft abspielen? Das Wort kommt aus dem Englischen, weiß ich zu wenig um im englischen Sprachraum übliche Praktiken? Ich sehe ja kaum fern ...
Oder liegt dann der Aufruf zum "Lynchmord" schon sehr nahe, den es kürzlich auch hierzulande gegenüber einem Verdächtigen gegeben hat? dann wäre die ganze Aktion hochriskant und lebensgefährlich.

Man lässt sich aus über die Zulässigkeit oder den Schaden eines "Outings", ohne die reale Durchführbarkeit unter hiesigen Verhältnissen durchzuspielen.

Ich habe diesen Begriff erstmals im Leben im Zusammenhang mit Wowereits "Und das ist auch gut so..." gehört, mir die Frage gestellt, wen die sexuelle Orientierung eines Politikers hierzulande eigentlich irgendetwas angehe und zur Antwort erhalten, dass damit der Sache einer Minderheit gedient sei, wenn sich der Politiker der (miserabel) regierten Hauptstadt "outet". Diese Selbstauskunft ist aber offensichtlich wieder etwas ganz anderes - Schwulsein ist nun einmal etwas Natürliches -, als das offensive Vorgehen einer Privatperson, die irgendetwas Nachteiliges über jemanden unter die Leute bringen möchte.

Und da frage ich mich in meiner Unbedarftheit, ob es vielleicht einen Typ Mensch gibt, der sich in Verbindung mit einer "guten Absicht" eventuell auch gern mit dem Fingerzeigen auf andere öffentlich in Szene setzen und in der Rolle eines öffentlichen "Anklägers" erscheinen möchte.
Ich weiß, wie sich das im politischen Bereich während der Französischen Revolution (Fouquin-Tinvillier) und in der Sowjetunion abspielte: "Seht, da läuft ein ...!" In Deutschland frönte man offenbar mehr der geheimen Denunziation als der öffentlichen Anklage.

Aus Filmen ist so etwas bekannt - wie ist das aber hierzulande vorstellbar?
Ich bekenne mein Unvermögen zu solcher Art abstrakter Diskussionen über hypothetische Fälle ohne das Hinzuziehen der Staatsgewalt.
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Telliamed
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Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 5125
Wohnort: Wanderer zwischen den Welten

Beitrag(#1889487) Verfasst am: 09.12.2013, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Phantasie reicht, um das noch anzuhängen, gerade für die folgenden Möglichkeiten aus:

- keine Reaktion, Diskussion geht weiter;
- ey, im Internet gehen Dinge ab mit Outing und Anprangern und so, das kannst Du Dir gar nicht vorstellen, Du hast da keine Ahnung, weil Du Dich fast nur mit Büchern und Zeitschriften herumschlägst;
- hier zeigt sich wieder mal Deine Staatsgläubigkeit, Du siehst nicht den mündigen, informierten, mutigen Bürger, der die Dinge selbst in die Hand nehmen muss, da die Bullen nichts checken und nicht richtig die Einwohner vor Schwerkriminellen schützen;
- Du weisst tatsächlich nicht, was so eine Diskussion über hypothetische Möglichkeiten alles bringen kann, und klammerst Dich nur an Deine herkömmliche Vorstellung von: bei der Staatsgewalt "zur Anzeige bringen".

/Ironie aus Lachen
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1889499) Verfasst am: 09.12.2013, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Telliamed hat folgendes geschrieben:
Im Fall des Neonazis weiß man in etwa, was und wie es sich abgespielt hat. Die Diskussion über Kinderschänder geht hingegen von einem hypothetischen Fall aus, bei dem für meine Begriffe viel zu wenig über die Umstände bekannt ist.
Das Gedankenspiel setzt voraus, dass jemand seinen Wissensvorsprung ausspielen könnte - Staat und Justiz kommen in ihm nicht vor. Wie soll sich denn so ein "Outing" konkret und dann in unserer Gesellschaft abspielen?


Z.B. so:
http://www.gegensexuellegewalt.at/2009/08/22/soll-man-kinderschander-veroffentlichen/
Zitat:
Gestern wurde bekannt, dass der Landrat des Kreises Heinsberg die Bevölkerung auf den Zuzug eines Sexualstraftäters aufmerksam gemacht hat…

Dieser hat bereits mehrere Haftstrafen wegen wiederholter, besonders grausamer Vergewaltigung Minderjähriger abgesessen. Sicherheitsverwahrung wurde von den Richtern abgelehnt – und das, obwohl gleich mehrere Gutachter die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalles durchaus in Betracht zogen und den Mann lieber sicherheitsverwahrt gesehen hätten.


Es muss kein Landrat oder Politiker sein, der einen Wissensvorsprung hat. Auch Privatpersonen wissen manchmal Dinge. Das kann zufällig sein. Z.B. dass ein Nachbar einen Bekannten hat, der den verurteilten Sexualstraftäter wiedererkennt usw.
Fälle von Kinderschänder-Outing kommen häufiger vor.
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Waschmaschine777
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Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 4007

Beitrag(#1889500) Verfasst am: 09.12.2013, 12:26    Titel: Re: Outing Antworten mit Zitat

sehr gut hat folgendes geschrieben:
NoReply hat folgendes geschrieben:
Ein Outen von verurteilten Kinderschändern innerhalb der Nachbarschaft ohne zu Gewalt gegen sie aufzurufen finde ich aber sollte legal sein. (Ob ich es auch moralisch finde ist schwierig)

Ob der 'Geoutete' danach friedlich mit dir umgeht nachdem du ihm das weitere wohnen an diesem Ort praktisch unmöglich machst ist auch noch eine Frage...


Der Outer wird nur selten sichtbar in Erscheinung treten. Wird diesem und jenen davon erzählen; dieser und jener erzählen es weiter. Und irgendwann weiß es jeder. Aber wer das in Umlauf gebracht hat, ist vom Geouteten in der Regel nicht mehr festzustellen.
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1889673) Verfasst am: 09.12.2013, 22:57    Titel: Re: Outing Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:
NoReply hat folgendes geschrieben:
Ein Outen von verurteilten Kinderschändern innerhalb der Nachbarschaft ohne zu Gewalt gegen sie aufzurufen finde ich aber sollte legal sein. (Ob ich es auch moralisch finde ist schwierig)

Ob der 'Geoutete' danach friedlich mit dir umgeht nachdem du ihm das weitere wohnen an diesem Ort praktisch unmöglich machst ist auch noch eine Frage...


Der Outer wird nur selten sichtbar in Erscheinung treten. Wird diesem und jenen davon erzählen; dieser und jener erzählen es weiter. Und irgendwann weiß es jeder. Aber wer das in Umlauf gebracht hat, ist vom Geouteten in der Regel nicht mehr festzustellen.



Das ist ja das Gefaehrliche! Es wurde auch schon mancher "hinter vorgehaltener Hand geoutet", auf den das, was ueber ihn verbreitet wurde, gar nicht zutraf!
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NoReply
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Anmeldungsdatum: 21.09.2013
Beiträge: 683

Beitrag(#1889676) Verfasst am: 09.12.2013, 23:04    Titel: Re: Outing Antworten mit Zitat

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:
NoReply hat folgendes geschrieben:
Ein Outen von verurteilten Kinderschändern innerhalb der Nachbarschaft ohne zu Gewalt gegen sie aufzurufen finde ich aber sollte legal sein. (Ob ich es auch moralisch finde ist schwierig)

Ob der 'Geoutete' danach friedlich mit dir umgeht nachdem du ihm das weitere wohnen an diesem Ort praktisch unmöglich machst ist auch noch eine Frage...


Der Outer wird nur selten sichtbar in Erscheinung treten. Wird diesem und jenen davon erzählen; dieser und jener erzählen es weiter. Und irgendwann weiß es jeder. Aber wer das in Umlauf gebracht hat, ist vom Geouteten in der Regel nicht mehr festzustellen.



Das ist ja das Gefaehrliche! Es wurde auch schon mancher "hinter vorgehaltener Hand geoutet", auf den das, was ueber ihn verbreitet wurde, gar nicht zutraf!


Wenn es falsch ist, ist es ja auch strafbar, was ich auch richtig finde:

Zitat:
§ 186
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Critic
oberflächlich



Anmeldungsdatum: 22.07.2003
Beiträge: 15991
Wohnort: Arena of Air

Beitrag(#1889716) Verfasst am: 10.12.2013, 02:32    Titel: Antworten mit Zitat

(1)
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
In dieser Diskussion: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=32445&start=540
geht es um das zwangsweise Outing eines Neonazis.
Die Argumente, die in ihr verwendet werden, erinnern mich an die Debatten um das Bekanntmachen von Kinderschändern und anderen Sexualverbrechern.
Wen darf man outen und wen nicht?



Wenn von dem zu Outenden eine Gefahr fuer seine Umgebung ausgeht und man in angemessener Form diese Umgebung auf eine solche Gefaehrdung begruendenden Fakten hinweist, die allesamt oeffentlich zugaenglich sind, dann sehe ich dabei absolut kein Problem, solange persoenliche Daten wie Adresse und Telefonnummer, die zum Nachteil des Geouteten missbraucht werden koennen, ausgespart bleiben.

Siehe auch:

beachbernie hat folgendes geschrieben:
Das ist ja das Gefaehrliche! Es wurde auch schon mancher "hinter vorgehaltener Hand geoutet", auf den das, was ueber ihn verbreitet wurde, gar nicht zutraf!


Das Problem ergibt sich ja auch dann immer noch, wenn man zum Beispiel im Ort verkündet, daß ein Mann in einem bestimmten Alter zugezogen sei, der wegen Kindesmißbrauchs zehn Jahre gesessen habe -- wenn ein zweiter, etwa gleichaltriger Mann in etwa zur selben Zeit zuzieht, tuscheln auch erst die Omas in der Nachbarschaft über ihn und er kriegt dann plötzlich von Leuten für etwas auf die Schnauze, das er nicht einmal getan hat...

Aber selbst wenn wir von dem Fall weggehen, dann läuft es ja zumindest in kleineren Orten oder Kiezen, wo es nicht sonderlich anonym zugeht, im allgemeinen schon auf Proteste gegen diejenigen hinaus, sie sollen da nicht leben dürfen, oder es wird gefordert, sie gleich lebenslang einzusperren. Und das Mobbing - oder auch die Forderungen nach immer strengeren Gesetzen, Aufenthaltsverboten etc. - ziehen ja z.B. in "God's own country" nach sich, daß Sexualstraftäter irgendwo unter einer Autobahnbrücke im Zelt hausen müssen, keinen Job finden usf. (noch dazu gar nicht davon zu sprechen, daß es da auch Fälle gibt, in denen ein 18jähriger mit seiner 17jährigen Freundin geschlafen hat, dafür eingesperrt wird und für den Rest seines Lebens als Vergewaltiger gilt, aber das ist hier ja ein anderes Thema).

Und sie können sich dann auch nicht wieder reintegrieren. Deshalb finde ich das etwas problematisch, selbst wenn womöglich grundsätzlich ein Anspruch darauf besteht, vor vermeintlich erhöhten Risiken gewarnt zu sein. (Man kann andererseits grundsätzlich nie ausschließen, Opfer eines Verbrechens zu werden, selbst wenn vorher vor keiner "erhöhten Gefahr" gewarnt wurde, und andererseits scheint gerade bei denen, die der Staat vergleichsweise lange "in Obhut" hatte, die Rückfallquote eher geringer zu sein als im Schnitt?!)



(2) Was das Neonazi-Outing angeht, auch noch was naiv Gedachtes: Merkwürdig, einem Neonazi - auf gewisse Weise - dort beizuspringen. Aber hat nicht auch ein Neonazi grundsätzlich das Recht, in einer Situation erstmal unerkannt zu bleiben?

Es gibt auch da vielleicht zwei Seiten. Einerseits könnte er natürlich versuchen, sich zu "betätigen", indem er etwa in Diskussionen mal vorfühlt, ob jemand für Argumente der Rechten (wo sich ja entpuppt, daß diese durchaus bis weit in die "Mitte" gedacht werden) empfänglich sein könnte. Andererseits könnte ja auch er irgendwann mal etwas erleben, das seine Ideologie erschüttert. Er könnte recht gefestigt in seinen ideologischen Vorstellungen sein. Oder eben auch nicht, vielleicht in der Begegnung mit Anderen einige dieser Vorstellungen aufgeben. Jemand, bei dem eine derartige Gesinnung einigermaßen bekannt ist, wird doch von Ander(sdenkend)en eher gemieden und es werden sich Kontakte verstärken, die ähnlich denken, was vielleicht bei ihm zu einer weiteren Verfestigung der Ideologie führen könnte?!
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"Die Pentagon-Gang wird in der Liste der Terrorgruppen geführt"

Dann bin ich halt bekloppt. Mit den Augen rollen

"Wahrheit läßt sich nicht zeigen, nur erfinden." (Max Frisch)
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beachbernie
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Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 45792
Wohnort: Haida Gwaii

Beitrag(#1889718) Verfasst am: 10.12.2013, 03:13    Titel: Re: Outing Antworten mit Zitat

NoReply hat folgendes geschrieben:
beachbernie hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
sehr gut hat folgendes geschrieben:
NoReply hat folgendes geschrieben:
Ein Outen von verurteilten Kinderschändern innerhalb der Nachbarschaft ohne zu Gewalt gegen sie aufzurufen finde ich aber sollte legal sein. (Ob ich es auch moralisch finde ist schwierig)

Ob der 'Geoutete' danach friedlich mit dir umgeht nachdem du ihm das weitere wohnen an diesem Ort praktisch unmöglich machst ist auch noch eine Frage...


Der Outer wird nur selten sichtbar in Erscheinung treten. Wird diesem und jenen davon erzählen; dieser und jener erzählen es weiter. Und irgendwann weiß es jeder. Aber wer das in Umlauf gebracht hat, ist vom Geouteten in der Regel nicht mehr festzustellen.



Das ist ja das Gefaehrliche! Es wurde auch schon mancher "hinter vorgehaltener Hand geoutet", auf den das, was ueber ihn verbreitet wurde, gar nicht zutraf!


Wenn es falsch ist, ist es ja auch strafbar, was ich auch richtig finde:

Zitat:
§ 186
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



Da muss man aber erst mal denjenigen finden, der die Falschinformation in Umlauf setzt:



Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
...

....Der Outer wird nur selten sichtbar in Erscheinung treten.....

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Hatiora
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Anmeldungsdatum: 16.09.2012
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Beitrag(#1889762) Verfasst am: 10.12.2013, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann alle besorgten Eltern verstehen, aber ich halte trotzdem nix vom Outing von Straftaetern, die ihre Strafe verbuest haben.
Eigentlich ist es die Pflicht des Staates, dafuer Sorge zu tragen, dass keine Gefaehrdung fuer die Oeffentlichkeit vorliegt.
Und dass zB Kinder nicht wehrlos ausgeliefert sind oder vernachlaessigt werden und darum in gefaehrliche Situationen kommen, sondern mit Selbstbewusstsein und vernuenftigen Ansprechpartnern aufwachsen.
Da muss investiert werden, nicht in irgendwelche Lynchmobs oder Internetpranger.

Und wie siehts eigentlich mit den zukuenftigen Straftaetern aus, die sollte man vielleicht auch mal outen (gibts noch keine Abteilung Precrime?)

edit: es gibt mittlerweile hin und wieder spots im fernsehen, die sich an menschen mit paedophiler veranlagung wenden und ihnen angebote zur hilfe offerieren. das geht in die richtige richtung.
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"Daß alles immer schlimmer wird, versteht sich auch im neuen Jahr von selbst und hat noch immer nichts mit Verschwörung zu tun, sondern mit allen, die ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen verrichten." Gärtners kritisches Sonntagsfrühstück.
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Wolf
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Beitrag(#1889768) Verfasst am: 10.12.2013, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hatiora hat folgendes geschrieben:
Ich kann alle besorgten Eltern verstehen, aber ich halte trotzdem nix vom Outing von Straftaetern, die ihre Strafe verbuest haben.
Eigentlich ist es die Pflicht des Staates, dafuer Sorge zu tragen, dass keine Gefaehrdung fuer die Oeffentlichkeit vorliegt.
Eine Sorge, die er ungenügend nachkommt.
Zitat:

Und dass zB Kinder nicht wehrlos ausgeliefert sind oder vernachlaessigt werden und darum in gefaehrliche Situationen kommen, sondern mit Selbstbewusstsein und vernuenftigen Ansprechpartnern aufwachsen.
Das halte ich hingegen für die Aufgabe der Eltern. Aber ich halte es für falsch anzunehmen, nur verwahrloste Kinder mit zu wenig Selbstbewusstsein können Opfer werden.
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astarte
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Beiträge: 46492

Beitrag(#1889776) Verfasst am: 10.12.2013, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Aber ich halte es für falsch anzunehmen, nur verwahrloste Kinder mit zu wenig Selbstbewusstsein können Opfer werden.

Das ist bestimmt richtig.
Gut informierte Kinder mit stabilem familiärem Rückhalt und Selbstbewusstsein holen jedoch mMn schneller Hilfe, sind nicht so leicht einzuschüchtern, Verhaltensänderungen (falls sie zB bedroht wurden, nichts zu sagen) werden eher bemerkt, und sie sind nicht so bedürftig an Zuwendung, usw. Sie geben für längerdauernden Missbrauch schon schlechtere Opfer ab, denke ich.
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Tja
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Wolf
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Anmeldungsdatum: 23.08.2004
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Wohnort: Zuhause

Beitrag(#1889777) Verfasst am: 10.12.2013, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Einmal ist bereits zu viel.
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astarte
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Beitrag(#1889782) Verfasst am: 10.12.2013, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Einmal ist bereits zu viel.

Sicher. Spricht aber in keiner Weise gegen Prävention, die natürlich auch schon gegen den einmaligen Fall helfen kann. Auf jeden Fall sehr viel mehr, als wenn sie unterbleibt.
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Tja
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Telliamed
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Beitrag(#1889786) Verfasst am: 10.12.2013, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wir haben bisher in der Diskussion über "Outing" zwei Gruppen von Fällen, die sich allerdings beträchtlich voneinander unterscheiden dürften: ein Neonazi und Sexualstraftäter.

Kann man - darüber hinaus - überhaupt sinnvoll über "Outing" nachdenken? Sozusagen "Outing an sich"?

Mir ging es bisher um den Mechanismus des "An eine eingeschränkte Öffentlichkeit (Gemeinde oder Internet) Gehens", weil man es so selbst ohne den Staat durchziehen will in der Annahme, dass keine unmittelbare gesetzliche Handhabe für eine Aktion gegeben ist, oder weil das Vertrauen in den Staat nicht vorhanden bzw. verloren gegangen ist.

Im Falle des Neonazis liegt die gezielte politische Aktion einer Gruppe vor, bei der man hätte warten müssen, bis die Polizei eintrifft (jeder weiß, wie quälend lang die Minuten in lebensgefährlichen Fällen gezählt werden müssen),
im Fall von Sexualstraftätern ist man vor Ort nicht damit einverstanden, wie die Staats- und Justizorgane mit einem Beschuldigten umgegangen sind, und man greift zur "Selbstjustiz" (ist das Wprt jetzt zu hart für die Einflussnahme auf eine bestimmte Öffentlichkeit?), die Gefahr eines Irrtums und einer möglichen Klage wegen Verleumdung riskierend.

Kann es sein, dass es eine "Kultur des in die eigene Hände Nehmens" gibt, die sagen wir, aus eher staatsfernen Räumen stammt (frontier, Wilder Westen, Wilder Osten), gibt es, zugespitzt formuliert, so etwas wie eine Persönlichkeit, die Outing für ein bevorzugtes Mittel hält, oder ist es eher die besondere Ausnahme, die zu außergewöhnlichen Mitteln greifen lässt?

Ich weiss, das ist ziemlich zergrübelt, aber etwa @critic geht oft und auch hier wieder ungewöhnlich sorgfältig zergliedernd heran.
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Murphy
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Beitrag(#1889789) Verfasst am: 10.12.2013, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ist doch kennzeichnend für die Diskussion wer hier Opfer eines 'Outings' werden soll: Der Nazi und der Kinderschänder. Also Personen, die de facto entrechtet sind. Denn immerhin sind die doch gefährlich! Da gehts um unsere *Sicherheit* und außerdem wer so schlimme Verbrechen begeht, der hats doch verdient und überhaupt, die würden es ja nicht anders machen etc pp.

Kann man nicht wenigstens so ehrlich sein und sagen: Diese Leute haben keine Recht auf Privatheit und auch sonst kaum mehr Rechte, die Würde von diesen Menschen ist mir völlig gleichgültig, hauptsache sie werden so hart bestraft wie es geht und es wird sichergestellt (!), dass von diesen Leuten nie mehr (!) eine Gefahr ausgeht.
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Waschmaschine777
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Beitrag(#1889798) Verfasst am: 10.12.2013, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hatiora hat folgendes geschrieben:

Eigentlich ist es die Pflicht des Staates, dafuer Sorge zu tragen, dass keine Gefaehrdung fuer die Oeffentlichkeit vorliegt.


Das bedeutet Ausbau der Sicherungsverwahrung und Ausbau des Maßregelvollzugs. Und das bedeutet auch, dass die Verantwortung an den Gutachtern hängenbleibt.
Und die stehen natürlich unter Druck weil sie Outing-gefährdet sind. Denn die Boulevard-Presse scheut sich nicht ein Foto des Gutachters mit der Überschrift "Er ließ das Schwein laufen" zu veröffentlichen.


http://www.zeit.de/2008/51/DOS-Schlangengrube
Zitat:
Der zweite – noch gravierendere – Grund für die Überlastung des Maßregelvollzugs ist das täterfeindliche Klima im Land. Rückfällige Kriminelle sind das Lieblingsthema der Boulevardmedien, sie bringen Einschaltquoten und Schlagzeilen. Daher trauen sich viele Ärzte in den Anstalten nicht mehr, ihren Patienten vor den Strafvollstreckungsrichtern eine zuversichtliche Prognose zu stellen oder sie auch nur probehalber aus der Anstalt zu lassen – sie fürchten den möglichen Rückfall und den damit verbundenen Skandal.
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fwo
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Beitrag(#1889805) Verfasst am: 10.12.2013, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Telliamed hat folgendes geschrieben:
.....
Kann es sein, dass es eine "Kultur des in die eigene Hände Nehmens" gibt, die sagen wir, aus eher staatsfernen Räumen stammt (frontier, Wilder Westen, Wilder Osten), gibt es, zugespitzt formuliert, so etwas wie eine Persönlichkeit, die Outing für ein bevorzugtes Mittel hält, oder ist es eher die besondere Ausnahme, die zu außergewöhnlichen Mitteln greifen lässt?....

Ganz witzig ist ja die Herkunft dieser Vokabel aus der Schwulenszene, in der es darum ging, etwas bisher (z.T. sogar vor einem selbst) Verborgenes zu entdecken und an die Öffentklichkeit zu befördern. Das machte einen dann gleichzeitig zum Außenseiter der (Hetero-) Gesellschaft und zum Mitglied der Schwulenszene. Outing von Außen wurde in der Schwulenszene benutzt, um dei Normalheit des Schwulseins zu demonstrieren, indem man zeigte, wer alles dazugehörte.

Die Beispiele hier dienen nur dem Ausgrenzen als Form der beginnenden Selbstjustiz. Sie sind einfach nur der aggressive Akt der Übernahme der Kontrolle über eine andere Person, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.

fwo
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Telliamed
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Beitrag(#1889816) Verfasst am: 10.12.2013, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

fwo hat folgendes geschrieben:
Telliamed hat folgendes geschrieben:
.....
Kann es sein, dass es eine "Kultur des in die eigene Hände Nehmens" gibt, die sagen wir, aus eher staatsfernen Räumen stammt (frontier, Wilder Westen, Wilder Osten), gibt es, zugespitzt formuliert, so etwas wie eine Persönlichkeit, die Outing für ein bevorzugtes Mittel hält, oder ist es eher die besondere Ausnahme, die zu außergewöhnlichen Mitteln greifen lässt?....

Ganz witzig ist ja die Herkunft dieser Vokabel aus der Schwulenszene, in der es darum ging, etwas bisher (z.T. sogar vor einem selbst) Verborgenes zu entdecken und an die Öffentklichkeit zu befördern. Das machte einen dann gleichzeitig zum Außenseiter der (Hetero-) Gesellschaft und zum Mitglied der Schwulenszene. Outing von Außen wurde in der Schwulenszene benutzt, um dei Normalheit des Schwulseins zu demonstrieren, indem man zeigte, wer alles dazugehörte.

Die Beispiele hier dienen nur dem Ausgrenzen als Form der beginnenden Selbstjustiz. Sie sind einfach nur der aggressive Akt der Übernahme der Kontrolle über eine andere Person, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.

fwo


So hatte ich es ja auch im Zusammenhang mit Wowereit erstmals kennengelernt.

http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?p=1889485#1889485

Wobei eben hier nicht im geringsten ein "Delikt" vorliegt, oder bei Westerwelle oder wem auch immer, sondern eine als "Normabweichung von der Mehrheit" in der Luft gelegen habende Diskriminierung, der man zuvorkommen wollte, im Vertrauen auf die zunehmende Toleranz in der Gesellschaft.
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Wolf
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Beitrag(#1889821) Verfasst am: 10.12.2013, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Hatiora hat folgendes geschrieben:

Eigentlich ist es die Pflicht des Staates, dafuer Sorge zu tragen, dass keine Gefaehrdung fuer die Oeffentlichkeit vorliegt.


Das bedeutet Ausbau der Sicherungsverwahrung und Ausbau des Maßregelvollzugs. Und das bedeutet auch, dass die Verantwortung an den Gutachtern hängenbleibt.
Und die stehen natürlich unter Druck weil sie Outing-gefährdet sind. Denn die Boulevard-Presse scheut sich nicht ein Foto des Gutachters mit der Überschrift "Er ließ das Schwein laufen" zu veröffentlichen.


http://www.zeit.de/2008/51/DOS-Schlangengrube
Zitat:
Der zweite – noch gravierendere – Grund für die Überlastung des Maßregelvollzugs ist das täterfeindliche Klima im Land. Rückfällige Kriminelle sind das Lieblingsthema der Boulevardmedien, sie bringen Einschaltquoten und Schlagzeilen. Daher trauen sich viele Ärzte in den Anstalten nicht mehr, ihren Patienten vor den Strafvollstreckungsrichtern eine zuversichtliche Prognose zu stellen oder sie auch nur probehalber aus der Anstalt zu lassen – sie fürchten den möglichen Rückfall und den damit verbundenen Skandal.

Erst neulich lies eine Ärztin, einen Mann der Stimmen hörte, die befahlen seine Mutter zu ermorden, ohne Begutachtung laufen.
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Waschmaschine777
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Beitrag(#1889829) Verfasst am: 10.12.2013, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wolf hat folgendes geschrieben:
Waschmaschine777 hat folgendes geschrieben:
Hatiora hat folgendes geschrieben:

Eigentlich ist es die Pflicht des Staates, dafuer Sorge zu tragen, dass keine Gefaehrdung fuer die Oeffentlichkeit vorliegt.


Das bedeutet Ausbau der Sicherungsverwahrung und Ausbau des Maßregelvollzugs. Und das bedeutet auch, dass die Verantwortung an den Gutachtern hängenbleibt.
Und die stehen natürlich unter Druck weil sie Outing-gefährdet sind. Denn die Boulevard-Presse scheut sich nicht ein Foto des Gutachters mit der Überschrift "Er ließ das Schwein laufen" zu veröffentlichen.


http://www.zeit.de/2008/51/DOS-Schlangengrube
Zitat:
Der zweite – noch gravierendere – Grund für die Überlastung des Maßregelvollzugs ist das täterfeindliche Klima im Land. Rückfällige Kriminelle sind das Lieblingsthema der Boulevardmedien, sie bringen Einschaltquoten und Schlagzeilen. Daher trauen sich viele Ärzte in den Anstalten nicht mehr, ihren Patienten vor den Strafvollstreckungsrichtern eine zuversichtliche Prognose zu stellen oder sie auch nur probehalber aus der Anstalt zu lassen – sie fürchten den möglichen Rückfall und den damit verbundenen Skandal.

Erst neulich lies eine Ärztin, einen Mann der Stimmen hörte, die befahlen seine Mutter zu ermorden, ohne Begutachtung laufen.


Die Ärztin war aber keine Gutachterin, und der Patient war nicht im Maßregelvollzug.

Aktuell:
Sie wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/schuldspruch-gegen-aerztin-aus-geesthacht-a-938296.html
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