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Lausbub
registrierter User



Anmeldungsdatum: 10.01.2012
Beiträge: 240

Beitrag(#1749476) Verfasst am: 01.05.2012, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Das ist in Deutschland außer in Ausmahnefällen rechtswidrig.


Dann wäre doch fast jede Einstellung rechtswidrig. Wenn jemand entscheidet, ne ich mag jetzt lieber die Brünette, dann wär das Diskrimierung der Blondinne.....ich nenn sowas freie Marktwirtschaft, wo man sich seine Angestellten aussuchen kann.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21840

Beitrag(#1749478) Verfasst am: 01.05.2012, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="I.R" postid=1749440]
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Und es sagt aus, dass Christens an irgendeiner Macht diese in vollen Zügen fern jedes Unrechtsbewusstseins geniessen können und andererseits sobald man ihnen auch nur diese Macht nimmt, von Unterdrückung faseln und sich keiner albernen Lüge zu schade sind.

...

...
[quote="Lausbub" postid=1749370] Und ja wenn ich zwei Bewerber hätte mit gleicher Qualifikation, dann würde ich eher den Christen als den Atheisten nehmen. [/quote]
Noch Fragen, <s>Kienzle</s> tillich? [/quote]
Bezüglich Lausbub? Keine.
Ich wollte nur nicht wegen des Etiketts, das du aufgeklebt hast, in denselben Topf mit dem Inhalt [Leute, die "an irgendeiner Macht diese in vollen Zügen fern jedes Unrechtsbewusstseins geniessen können und andererseits sobald man ihnen auch nur diese Macht nimmt, von Unterdrückung faseln und sich keiner albernen Lüge zu schade sind"], in dem er offensichtlich drinsteckt, mit hineingesteckt werden.
_________________
"YOU HAVE TO START OUT LEARNING TO BELIEVE THE LITTLE LIES." -- "So we can believe the big ones?" -- "YES."

(Death / Susan, in: Pratchett, Hogfather)


Zuletzt bearbeitet von tillich (epigonal) am 01.05.2012, 21:12, insgesamt einmal bearbeitet
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Kival
Profeminist Ghost



Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 24071

Beitrag(#1749480) Verfasst am: 01.05.2012, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Lausbub hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Das ist in Deutschland außer in Ausmahnefällen rechtswidrig.


Dann wäre doch fast jede Einstellung rechtswidrig. Wenn jemand entscheidet, ne ich mag jetzt lieber die Brünette, dann wär das Diskrimierung der Blondinne.....ich nenn sowas freie Marktwirtschaft, wo man sich seine Angestellten aussuchen kann.


Ich hab nen obskuren Vorschlag: Auswahl nach Qualifikation? Ja, es IST rechtswidrig, eine Brünette statt einer Blondinen wegen der Haarfarbe einzustellen, ABER Haarfarben sind nicht zum gleichen Grad geschützt wie Religion, sexuelle Orientierung und ähnliches.
_________________
"A basic literacy in statistics will one day be as necessary for efficient citizenship as the ability to read and write." (angeblich H. G. Wells)
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Lausbub
registrierter User



Anmeldungsdatum: 10.01.2012
Beiträge: 240

Beitrag(#1749481) Verfasst am: 01.05.2012, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
Lausbub hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Das ist in Deutschland außer in Ausmahnefällen rechtswidrig.


Dann wäre doch fast jede Einstellung rechtswidrig. Wenn jemand entscheidet, ne ich mag jetzt lieber die Brünette, dann wär das Diskrimierung der Blondinne.....ich nenn sowas freie Marktwirtschaft, wo man sich seine Angestellten aussuchen kann.


Ich hab nen obskuren Vorschlag: Auswahl nach Qualifikation? Ja, es IST rechtswidrig, eine Brünette statt einer Blondinen wegen der Haarfarbe einzustellen, ABER Haarfarben sind nicht zum gleichen Grad geschützt wie Religion, sexuelle Orientierung und ähnliches.



Nein ich halte eher was von Menschlichkeit....und ich sag gleich mal etwas dazu ich stelle vorrangig Menschen ein, die nirgends anderes eine Chance auf eine Einstellung haben. 80 % der Angestellten sind vorbestraft oder befinden sich in einer halboffenen bzw. offenen Vollzugsform....
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21840

Beitrag(#1749486) Verfasst am: 01.05.2012, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Lausbub hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Das ist in Deutschland außer in Ausmahnefällen rechtswidrig.


Dann wäre doch fast jede Einstellung rechtswidrig. Wenn jemand entscheidet, ne ich mag jetzt lieber die Brünette, dann wär das Diskrimierung der Blondinne.....ich nenn sowas freie Marktwirtschaft, wo man sich seine Angestellten aussuchen kann.

Ja, wenn jemand mit dieser Begründung einstellt, und nehmen wir mal statt der Haar- die genauso irrelevante Hautfarbe (um es offensichtlicher zu machen), dann müsste sich derjenige in Deutschland auf eine saftige Schadenersatzklage nach ADG einstellen, und zwar völlig zu Recht. Ebenso, wenn jemand in einem nicht-kirchlichen Betrieb nach Konfession einstellt. Auch völlig zu Recht.

Was den diskutierten Fall angeht: Da finde ich es tatsächlich im Prinzip in Ordnung, dass Betriebe in kirchlicher Trägerschaft ihre Leiter und Leute mit inhaltlich relevanter Tätigkeit - und ja, da können auch Erzieher dazugehören - nach solchen Kriterien auswählen dürfen. Auch wenn die Gesellschaft das in hohem Maße finanziert und der kirchliche Eigenanteil gering ist - wenn die Gesellschaft das nicht will (oder sie die Kriterien bei einem bestimmten Träger gar zu bescheuert findet), muss sie eben aufhören, solche Betriebe zu diesen Bedingungen in kirchliche Trägerschaft zu geben. Ich persönlich finde solche Trägerschaft OK, so lange eine hinreichende Alternative vorhanden ist.

Im konkreten Fall findet ja aber offensichtlich "die Gesellschaft" - in Gestalt der beteiligten Eltern und der Kommune - die Kriterien des Trägers offenbar so bescheuert, dass der Kirche diese Trägerschaft entzieht. Offensichtlich hat die Kirche dabei auch ihre eigenen Leute nicht mehr in hinreichendem Maß hinter sich. Kann ich gut verstehen. Dass Kirchen u.ä. solche Trägerschaften haben können, funktioniert offenbar nur, wenn sie in ihrer Politik zwar selbstverantwortlich sind, aber noch ausreichend nah bei den Wertvorstellungen der Gesamtgesellschaft sind. Leute wegen Scheidung und neuer Partnerschaft zu feuern, gehört offenbar nicht mehr dazu. Gut so.
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Zuletzt bearbeitet von tillich (epigonal) am 01.05.2012, 21:17, insgesamt einmal bearbeitet
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Lausbub
registrierter User



Anmeldungsdatum: 10.01.2012
Beiträge: 240

Beitrag(#1749488) Verfasst am: 01.05.2012, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Ja, wenn jemand mit dieser Begründung einstellt, und nehmen wir mal statt der Haar- die genauso irrelevante Hautfarbe (um es offensichtlicher zu machen), dann müsste sich derjenige in Deutschland auf eine saftige Schadenersatzklage nach ADG einstellen, und zwar völlig zu Recht. Ebenso, wenn jemand in einem nicht-kirchlichen Betrieb nach Konfession einstellt. Auch völlig zu Recht.


Natürlich wird niemand so blöd sein, zuzugeben, dass er nach diesen Kriterien ausgewählt hat. In der Ablehnung steht nicht drin, tut uns leid sie sind blond wir wollen lieber braun.....
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21840

Beitrag(#1749489) Verfasst am: 01.05.2012, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Lausbub hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Lausbub hat folgendes geschrieben:
Kival hat folgendes geschrieben:
Das ist in Deutschland außer in Ausmahnefällen rechtswidrig.


Dann wäre doch fast jede Einstellung rechtswidrig. Wenn jemand entscheidet, ne ich mag jetzt lieber die Brünette, dann wär das Diskrimierung der Blondinne.....ich nenn sowas freie Marktwirtschaft, wo man sich seine Angestellten aussuchen kann.


Ich hab nen obskuren Vorschlag: Auswahl nach Qualifikation? Ja, es IST rechtswidrig, eine Brünette statt einer Blondinen wegen der Haarfarbe einzustellen, ABER Haarfarben sind nicht zum gleichen Grad geschützt wie Religion, sexuelle Orientierung und ähnliches.


Nein ich halte eher was von Menschlichkeit....und ich sag gleich mal etwas dazu ich stelle vorrangig Menschen ein, die nirgends anderes eine Chance auf eine Einstellung haben. 80 % der Angestellten sind vorbestraft oder befinden sich in einer halboffenen bzw. offenen Vollzugsform....


Entweder ist Blondsein neuerdings eine Straftat, oder du wechselst völlig wirr zwischen verschiedenen Kriterien, über die du sprichst, ohne Sinn und Verstand hin und her.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21840

Beitrag(#1749490) Verfasst am: 01.05.2012, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Lausbub hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Ja, wenn jemand mit dieser Begründung einstellt, und nehmen wir mal statt der Haar- die genauso irrelevante Hautfarbe (um es offensichtlicher zu machen), dann müsste sich derjenige in Deutschland auf eine saftige Schadenersatzklage nach ADG einstellen, und zwar völlig zu Recht. Ebenso, wenn jemand in einem nicht-kirchlichen Betrieb nach Konfession einstellt. Auch völlig zu Recht.

Natürlich wird niemand so blöd sein, zuzugeben, dass er nach diesen Kriterien ausgewählt hat. In der Ablehnung steht nicht drin, tut uns leid sie sind blond wir wollen lieber braun.....

Ja, das würde niemand zugeben. Weil er weiß, dass es rechtswidrig wäre. Was du oben in Zweifel gezogen hast.
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Lausbub
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Anmeldungsdatum: 10.01.2012
Beiträge: 240

Beitrag(#1749492) Verfasst am: 01.05.2012, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Lausbub hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:

Ja, wenn jemand mit dieser Begründung einstellt, und nehmen wir mal statt der Haar- die genauso irrelevante Hautfarbe (um es offensichtlicher zu machen), dann müsste sich derjenige in Deutschland auf eine saftige Schadenersatzklage nach ADG einstellen, und zwar völlig zu Recht. Ebenso, wenn jemand in einem nicht-kirchlichen Betrieb nach Konfession einstellt. Auch völlig zu Recht.

Natürlich wird niemand so blöd sein, zuzugeben, dass er nach diesen Kriterien ausgewählt hat. In der Ablehnung steht nicht drin, tut uns leid sie sind blond wir wollen lieber braun.....

Ja, das würde niemand zugeben. Weil er weiß, dass es rechtswidrig wäre. Was du oben in Zweifel gezogen hast.


Wo zog ich das in Zweifel? Weil ich finde, dass das GG für mich keine Bedeutung hat?
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1749495) Verfasst am: 01.05.2012, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Kival hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
I.R hat folgendes geschrieben:
Und es sagt aus, dass Christens an irgendeiner Macht diese in vollen Zügen fern jedes Unrechtsbewusstseins geniessen können und andererseits sobald man ihnen auch nur diese Macht nimmt, von Unterdrückung faseln und sich keiner albernen Lüge zu schade sind.

...

...
Lausbub hat folgendes geschrieben:
Und ja wenn ich zwei Bewerber hätte mit gleicher Qualifikation, dann würde ich eher den Christen als den Atheisten nehmen.

Noch Fragen, <s>Kienzle</s> tillich?


Ja, wie kommst Du darauf, dass Laubsbub Aussage dazu geignet wäre, deine Aussage zu stützen? Falls es Dir noch nicht aufgefallen ist: Erstmal ist Laubsbub nur eine Einzelperson.
Erstmal stützt jeder einzelne Fall meine Aussage. Falls es Dir aber in Deutschland noch nicht aufgefallen sein sollte: Lausbub ist kein Einzelfall.
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I.R
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 9142

Beitrag(#1749497) Verfasst am: 01.05.2012, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Bezüglich Lausbub? Keine.
Ich wollte nur nicht wegen des Etiketts, das du aufgeklebt hast, in denselben Topf mit dem Inhalt [Leute, die "an irgendeiner Macht diese in vollen Zügen fern jedes Unrechtsbewusstseins geniessen können und andererseits sobald man ihnen auch nur diese Macht nimmt, von Unterdrückung faseln und sich keiner albernen Lüge zu schade sind"], in dem er offensichtlich drinsteckt, mit hineingesteckt werden.

Deshalb habe ich das "können" drin. Die Jacke hat zwar Universalgröße, ob Du sie Dir anziehst, entscheidest Du aber selbst.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21840

Beitrag(#1749499) Verfasst am: 01.05.2012, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Lausbub hat folgendes geschrieben:
Wo zog ich das in Zweifel?

Lausbub hat folgendes geschrieben:
Dann wäre doch fast jede Einstellung rechtswidrig.

Wenn du mit einer Aussage der Form "Dann wäre doch ..." einer anderen Aussage entgegegentrittst (was durch das "doch" eindeutig ist), ist der Konjunktiv zu verstehen als Irrealis, also die Aussage als ein Gegenargument des Inhalts: "So ist es aber nicht, also ist deine Aussage falsch".

Oder wolltest du sagen: "Ja, und deswegen ist fast jede Einstellung (in Deutschland, worüber wir ja reden) rechtswidrig?" Dann hättest du es besser einfach so gesagt.
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tillich (epigonal)
hat Spaß



Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 21840

Beitrag(#1749504) Verfasst am: 01.05.2012, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

I.R hat folgendes geschrieben:
tillich (epigonal) hat folgendes geschrieben:
Bezüglich Lausbub? Keine.
Ich wollte nur nicht wegen des Etiketts, das du aufgeklebt hast, in denselben Topf mit dem Inhalt [Leute, die "an irgendeiner Macht diese in vollen Zügen fern jedes Unrechtsbewusstseins geniessen können und andererseits sobald man ihnen auch nur diese Macht nimmt, von Unterdrückung faseln und sich keiner albernen Lüge zu schade sind"], in dem er offensichtlich drinsteckt, mit hineingesteckt werden.

Deshalb habe ich das "können" drin. Die Jacke hat zwar Universalgröße, ob Du sie Dir anziehst, entscheidest Du aber selbst.

Dann sagst du aber immer noch, dass Leute mit diesem Etikett das noch in besonderer Weise - eher, wahrscheinlicher, in höherem Maße - "können", als Leute mit einem anderen Etikett das "können" (sonst wäre das Etikett ja sinnlos). Und das würde ich auch bestreiten.

In dem so von dir beschriebenen Topf, den ich jetzt mal kürzer beschreiben würde als "Leute, die die Fähigkeit haben, sich als Arschlöcher zu verhalten", stecke ich wohl drin. Nur würde ich das Etikett "Mensch" draufpappen und kein willkürlich engeres.
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