Zitat: |
"Gestern in der Bundespressekonferenz: Da sagt der Drei-Sterne-General Karl-Heinz Viereck vom Einsatzführungskommando der Europäischen Friedenstruppen im Kongo: "Wenn es zu einer Duellsituation kommt, machen meine Soldaten hoffentlich keinen Unterschied zwischen Kinder-Soldaten und Soldaten." Neue Töne, wo bleiben öffentliche Diskussion und Widerspruch?" |
narziss hat folgendes geschrieben: |
Nur hätte ich gerne Beweise dafür, dass die Bundeswehr in den fernen Staaten für dieAufrechterhaltung des deutschen Warenverkehrs verantwortlich ist. |
Stefan hat folgendes geschrieben: |
Mit dieser Behauptung werde ich von Einigen bestimmt wieder als linker Spinner abgestempelt werden. ! |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||
Wobei ich aus anderen Gründen zu einer verwigerung des Wehrdienstes raten würde, das hat mit dem Theam aber nichts zu tun. |
Stefan hat folgendes geschrieben: |
Dem ist nichts hinzuzufügen, außer dem Aufruf: VERWEIGERT DEN KRIEGSDIENST! |
Sehwolf hat folgendes geschrieben: | ||||
Welchen? T. |
Stefan hat folgendes geschrieben: | ||
Wer sagt was von (Edit: deutschem) Warenverkehr? |
narziss hat folgendes geschrieben: | ||||
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Evilbert hat folgendes geschrieben: | ||
Dem wäre hinzuzufügen, was Du mit Kriegsdienst genau meinst. Den Wehrdienst, oder den Ersatzdienst, oder wie das nun genau jeweils heisst? Also ich hab "gedient". Einer meiner zahlreichen Fehlentscheidungen in meinem Lebensweg. Ich glaube aber, es würde auch keinem gut bekommen, total zu verweigern. Solch ein Opfer zu fordern wäre aus Kosten-Nutzenrechnungen unangemessen. |
Stefan hat folgendes geschrieben: | ||||
Ich habe auch Grundwehrdienst geleistet. Damals war noch "kalter Krieg" und die Uhren (und auch ich) tickten noch etwas anders. Zur Kriegsdienstverweigerung aufzurufen ist das eine, sich den Mühen einer Totalverweigerung auszusetzen muß jeder selbst mit sich abmachen... |
Zitat: |
Verfassungsrechtliche Grundlagen.
Die deutschen Streitkräfte handeln bei ihrer Beteiligung an der EU-geführten multinationalen Unterstützungstruppe und ihren Aufgaben auf der Grundlage der Resolution 1671 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 25. April 2006, auf der die „Gemeinsame Aktion“ der Europäischen Union vom 27. April 2006 aufbaut, im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Abs. 2 des Grundgesetzes. Der Einsatz der Kräfte darf erfolgen, sobald der Deutsche Bundestag seine konstitutive Zustimmung erteilt hat. |
narziss hat folgendes geschrieben: | ||||
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Evilbert hat folgendes geschrieben: |
...
Das war kein unerheblicher Grund für mich, gleich richtig Cowboy und Indianer zu spielen. |
Pug hat folgendes geschrieben: | ||
mehr |
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Artikel 115a [Feststellung des Verteidigungsfalls]
(1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. |
Stefan hat folgendes geschrieben: | ||
Damals, wenn der Verlauf des imaginären WK3 wirklich wie prophezeit verlaufen wäre, hätte es keinen Unterschied zwischen Zivil- und Wehrdienstleistenden gegeben. Es ging allein um "Flagge zeigen". Beschämenderweise muß ich zugeben, daß meine Entscheidung gegen den Zivildienst ausschließlich in der Dauer desselben lag. Heute stehe ich nicht mehr dahinter. |
Prof. X hat folgendes geschrieben: |
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner AWACS-Entscheidung von 1994 den Einsatz deutscher Truppen "out of area" nach Art. 87 a Abs. 2 i.V. m. 24 Abs.2 GG gebilligt (BVerfGE 90, 286 ff.). Das bedeutet, dass die Bundeswehr über ihren ausschließlichen Einsatz zur Territorialverteidigung (Art. 87 a, 115 a GG) hinaus, in bestimmten Fällen im Rahmen eines "Systems der kollektiven Sicherheit" auch zu anderen Aufgaben eingesetzt werden darf |
Zitat: |
"Gestern in der Bundespressekonferenz: Da sagt der Drei-Sterne-General Karl-Heinz Viereck vom Einsatzführungskommando der Europäischen Friedenstruppen im Kongo: "Wenn es zu einer Duellsituation kommt, machen meine Soldaten hoffentlich keinen Unterschied zwischen Kinder-Soldaten und Soldaten." Neue Töne, wo bleiben öffentliche Diskussion und Widerspruch?" |
AntagonisT hat folgendes geschrieben: | ||
Überall, wo ich auf dieses Zitat stosse, treffe ich auf überschäumende Empörung. Ich frage mich was der deutsche Soldat dann machen soll, sich einfach erschießen lassen? Man kann diskutieren, ob BW-Einsätze überhaupt nötig sind... etc... (ich bin ja eigentlich auch genau eurer Meinung); Aber wenn es erst einmal zu solch einer Situation kommt, muss der Soldat schießen dürfen. Grausam, aber es ist so... |
kolja hat folgendes geschrieben: |
Aus der speziellen Hervorhebung der Verwerflichkeit des Tötens von Kindersoldaten folgt im Umkehrschluss, dass das Töten von Erwachsenensoldaten weniger verwerflich sei. Das konnte ich noch nie nachvollziehen. Mensch ist Mensch. |
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