SPIEGEL online hat folgendes geschrieben: |
Gerade die evangelische Publizistik nahm sich durchaus wohlwollend des Buches an. So pries der Pfarrer Hermann Kremers auf der Generalversammlung des "Evangelischen Bundes" 1931 den Nationalsozialismus als "Bewegung von solchem Tiefgang, solcher Breite und solch idealistischer Höhenlage", wie sie die deutsche Geschichte noch nicht erlebt hätte. Widerspruch zog Kremers nicht auf sich. Kurz darauf setzte der Pastor Helmuth Schreiner in seiner Broschüre "Der Nationalismus vor der Gottesfrage" noch eins drauf: "Der Kampf um Gesundheit des Blutes und Reinheit der Rasse ist also vom christlichen Glauben her gesehen ein Gottesbefehl", schwadronierte der Theologe. Und der NS-Parteigänger Pfarrer Wilhelm Meyer schwärmte in seinem Pamphlet "Nationalismus und Christentum", er "danke Gott für die Stunden, in denen ich Adolf Hitlers Buch 'Mein Kampf' studieren konnte". |
Shadaik hat folgendes geschrieben: |
Das ist doch binsenwahr: Die meisten Bücher sind im verhältnis zu ihrer verauften Auflage ungelesen, warum sollte ausgerechnet Hitlers schwer verdaulicher Zweibänder eine Ausnahme machen? |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||
Ihc erwäge gerade, mal reinzuschauen, gibts hier in der UB... Hat jemand schon mal Goebbels-tagebücher gelesen? |
Shadaik hat folgendes geschrieben: |
Goebbels scheint mir in völligem Bewusstsein der Folgen und Verwerflichkeit seines Handelns zu schreiben.
Ich sollte das dirngend mal ganz lesen. |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||
Das ist es ja, was das ganze interessant macht. Ich meine, Goebbels war ja philosophisch und humanistisch gebildet und zumindest ansatzweise literarisch begabt. Ich halte ihn zusammen mit Rosenberg für die bedenkenswerteste Figur des Nationalsozialismus. Tiefe Bildung, Fähigkeit zu philosophisch-abstrakten denken, abstieg und intellektualisierung eines so irrationalen Weltbildes... |
Xamanoth hat folgendes geschrieben: | ||
Ihc erwäge gerade, mal reinzuschauen, gibts hier in der UB... Hat jemand schon mal Goebbels-tagebücher gelesen? |
GiordanoBruno hat folgendes geschrieben: |
Die Thema ist ein Sommerthema.
Wer lust hat, kann sich die noch exisitierenden Bücher einmal zu Gemüte führen. Die sehen aus wie neu. Wenn sie noch einen Goldabschluss haben sind die Seiten meist noch nicht einmal auseinandergerissen. Es hilft auch ein Selbstversuch. Selber Lesen und wer das wirklich bis zum Schluss schafft... Ich hab mich einmal durchgequält. Dafür sollte ich Schwerstarbeiterzulage kassieren. Das Ding ist schlicht und ergreifend "A pain in the Ass". In jeder Beziehung. Ich denke den Menschen früher ist es nicht viel anders ergangen. Man hat es in der Bücherwand stehen, aber gelesen? gb |
Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben: |
Wer ganz starke Nerven hat, soll mal folgendes Buch lesen -so er/sie's durchhält-:
Wilfried Daim Der Mann, der Hitler die Ideen gab -Jörg Lanz von Liebenfels- VMA-Verlag, Wiesbaden |
Miss Trauen hat folgendes geschrieben: | ||
Naja, der Daim macht das ja noch erträglich. Den Lanz von Liebenfels mit seiner Zoologie im Original zu lesen: das ist die echte Härte. Ich fürchte allerdings, es gibt genügend Leute, die damals und auch heute sowas in Gänze konsumieren. Was unsereinem unerträglich ist, ist für die Erbauungslektüre und Welterklärungsliteratur. MT |
Zitat: |
Die ordentliche Kündigung eines Ordnungsamtsmitarbeiters in Berlin wegen der Lektüre von Adolf Hitlers "Mein Kampf" ist rechtens gewesen. Dies entschied am Montag das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Az. 10 Sa 899/17).
Der Mitarbeiter des Bezirksamts Reinickendorf hatte nach Gerichtsangaben während der Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes die Originalausgabe des Hitler-Buchs gelesen. Auf dem Buchdeckel war ein Hakenkreuz eingeprägt. Das Gericht hob hervor, der gekündigte Mitarbeiter trete in Uniform als Repräsentant des Landes Berlin auf. Er sei besonders verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Gegen diese Verpflichtung habe der Mann mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes als verfassungswidrigem Symbol "in besonderer Weise" verstoßen. |
Lebensnebel hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.spiegel.de/karriere/arbeitsgericht-berlin-kuendigung-wegen-lektuere-von-mein-kampf-rechtens-a-1169846.html
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Samson83 hat folgendes geschrieben: |
In Bezug auf ein Fortschreiten der Richterkarriere ist völlig uninteressant, wie man entscheidet und was man in seine Urteile schreibt; maßgeblich ist nur, dass man maximal viele Verfahren (egal wie) erledigt. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||
Danke für den Hinweis. Da Du nicht mehr selbst Richter bist: Könntest Du das Urteil mal kommentieren? |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||||
M.E. verkennt das Urteil die Drittwirkung der Grundrechte, sprich: Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit. Zudem halte ich - selbst wenn man einen Verstoß gegen Dienstpflichten annimmit - eine ordentliche Kündigung ohne Abmahnung für unverhältnismäßig, sprich: rechtswidrig. |
Skeptiker hat folgendes geschrieben: |
....
Dieser schwere Verstoß liegt in dem demonstrativen, öffentlichen Lesen des Hakenkreuzbuches. |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||||
M.E. verkennt das Urteil die Drittwirkung der Grundrechte, sprich: Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit. Zudem halte ich - selbst wenn man einen Verstoß gegen Dienstpflichten annimmit - eine ordentliche Kündigung ohne Abmahnung für unverhältnismäßig, sprich: rechtswidrig. |
Zitat: |
Die Revision gegen sein Urteil ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu. |
Zitat: |
Der 11. August 2016. Im Dienststellen-Pausenraum holt er aus dem Rucksack ein Buch. Das Propaganda-Machwerk „Mein Kampf“, Autor: Adolf Hitler. Originalausgabe, Hakenkreuz auf dem Buchdeckel. „Vom Trödelmarkt“, sagt er. „Kannste hier nicht lesen“, interveniert sein Schichtleiter. Nach zwanzig Minuten hin- und her packt er das Buch wieder weg. |
fwo hat folgendes geschrieben: | ||||||||
Erstmal Danke. Das heißt dann, dass wir zwei Juristen und zwei Meinungen haben, aber der Richter sein Urteil für endgültig erklärt hat.
Das heißt, die einzige Möglichkeit, die der Kläger hier noch hat, wäre eine (allerdings wohl schwierige und relativ aussichtslose) Anzeige wegen Rechtsbeugung? |
Samson83 hat folgendes geschrieben: | ||||||||||
Das ist absolut aussichtslos, da die Rechtsansicht im urteil nicht so unvertretbar ist, dass man von Rechtsbeugung sprechen könnte. Diese erfordert weit mehr als einen schlichten Fehler. Es bliebe ggf. eine (wahrscheinlich auch aussichtslose) Verfassungsbeschwerde. |
Lila Einhorn hat folgendes geschrieben: | ||
http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/mein-kampf-im-pausenraum-kuendigung-ist-rechtens
"Zwanzig Minuten hin- und her." Da war doch bestimmt mehr. Da deutet sich an, dass das es ein sehr unbequemer Mitarbeiter war, den man loswerden wollte, der aber im öffentlichen Dienst quasi verbeamtet war. Der Richter hatte wohl Mitleid mit seinen armen Kollegen. Jeder normale Mensch hätte das Buch doch einfach wieder eingepackt und für die nächste Pause einen Umschlag drumgemacht oder es als ebook auf seinem Handy/Tablet gelesen. |
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