War Hitlers "Mein Kampf" wirklich ungelesen?
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Freigeisterhaus -> Politik und Geschichte

#1: War Hitlers "Mein Kampf" wirklich ungelesen? Autor: AdvocatusDiaboliWohnort: München BeitragVerfasst am: 26.08.2006, 00:22
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Mythos Ladenhüter

Von Per Hinrichs

Jahrzehntelang hieß es, kaum ein Deutscher habe sich durch Hitlers schwer verdauliches Werk "Mein Kampf" gequält. Ein neues Buch des Historikers Othmar Plöckinger räumt mit diesem Mythos auf.


Aber führe uns nicht in Versuchung... Geschockt

SPIEGEL online hat folgendes geschrieben:

Gerade die evangelische Publizistik nahm sich durchaus wohlwollend des Buches an. So pries der Pfarrer Hermann Kremers auf der Generalversammlung des "Evangelischen Bundes" 1931 den Nationalsozialismus als "Bewegung von solchem Tiefgang, solcher Breite und solch idealistischer Höhenlage", wie sie die deutsche Geschichte noch nicht erlebt hätte. Widerspruch zog Kremers nicht auf sich.

Kurz darauf setzte der Pastor Helmuth Schreiner in seiner Broschüre "Der Nationalismus vor der Gottesfrage" noch eins drauf: "Der Kampf um Gesundheit des Blutes und Reinheit der Rasse ist also vom christlichen Glauben her gesehen ein Gottesbefehl", schwadronierte der Theologe. Und der NS-Parteigänger Pfarrer Wilhelm Meyer schwärmte in seinem Pamphlet "Nationalismus und Christentum", er "danke Gott für die Stunden, in denen ich Adolf Hitlers Buch 'Mein Kampf' studieren konnte".

#2:  Autor: Stefan BeitragVerfasst am: 26.08.2006, 00:36
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Könnte ich mir schon vorstellen: Welcher Christ hat schon die Biebel gelesen?

#3:  Autor: Raphael BeitragVerfasst am: 26.08.2006, 01:12
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Sebastian Haffner ("Anmerkungen zu Hitler") hat einmal gesagt, dass man "Mein Kampf" nicht gelesen habe, auch er habe es erst 1933 getan ("Dann gingen mir allerdings die Augen über.") Stefans Vergleich mit dem anderen schrecklichen Buch dürfte zutreffen. Der Wälzer ist in fast jedem Haushalt anzutreffen, aber wer liest ihn schon? Ein vielleicht hinkender Vergleich: Denkt daran, wie viele Leute sich Umberto Ecos begeistert rezensierte Romane gekauft und in den Bücherschrank gestellt haben und bei der Lektüre schon nach ein paar Seiten gescheitert sind, um sie dann doch nie mehr zur Hand zu nehmen. Rezensionen und Verkaufszahlen sagen noch nichts über tatsächliches Leseverhalten aus.

#4:  Autor: GiordanoBruno BeitragVerfasst am: 26.08.2006, 15:22
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Die Thema ist ein Sommerthema.
Wer lust hat, kann sich die noch exisitierenden Bücher einmal zu Gemüte führen.
Die sehen aus wie neu. Wenn sie noch einen Goldabschluss haben sind die Seiten meist noch nicht einmal auseinandergerissen.
Es hilft auch ein Selbstversuch. Selber Lesen und wer das wirklich bis zum Schluss schafft...
Ich hab mich einmal durchgequält. Dafür sollte ich Schwerstarbeiterzulage kassieren. Das Ding ist schlicht und ergreifend "A pain in the Ass".
In jeder Beziehung. Ich denke den Menschen früher ist es nicht viel anders ergangen. Man hat es in der Bücherwand stehen, aber gelesen?

gb

#5:  Autor: ShadaikWohnort: MG BeitragVerfasst am: 26.08.2006, 16:06
    —
Das ist doch binsenwahr: Die meisten Bücher sind im verhältnis zu ihrer verauften Auflage ungelesen, warum sollte ausgerechnet Hitlers schwer verdaulicher Zweibänder eine Ausnahme machen?

#6:  Autor: Xamanoth BeitragVerfasst am: 26.08.2006, 16:14
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Shadaik hat folgendes geschrieben:
Das ist doch binsenwahr: Die meisten Bücher sind im verhältnis zu ihrer verauften Auflage ungelesen, warum sollte ausgerechnet Hitlers schwer verdaulicher Zweibänder eine Ausnahme machen?


Ihc erwäge gerade, mal reinzuschauen, gibts hier in der UB... Hat jemand schon mal Goebbels-tagebücher gelesen?

#7:  Autor: ShadaikWohnort: MG BeitragVerfasst am: 26.08.2006, 16:24
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Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Das ist doch binsenwahr: Die meisten Bücher sind im verhältnis zu ihrer verauften Auflage ungelesen, warum sollte ausgerechnet Hitlers schwer verdaulicher Zweibänder eine Ausnahme machen?


Ihc erwäge gerade, mal reinzuschauen, gibts hier in der UB... Hat jemand schon mal Goebbels-tagebücher gelesen?

Nur auszugsweise, ist aber hochinteressant-niederträchtig. Goebbels scheint mir in völligem Bewusstsein der Folgen und Verwerflichkeit seines Handelns zu schreiben.
Ich sollte das dirngend mal ganz lesen.

#8:  Autor: Xamanoth BeitragVerfasst am: 26.08.2006, 16:28
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Shadaik hat folgendes geschrieben:
Goebbels scheint mir in völligem Bewusstsein der Folgen und Verwerflichkeit seines Handelns zu schreiben.
Ich sollte das dirngend mal ganz lesen.


Das ist es ja, was das ganze interessant macht. Ich meine, Goebbels war ja philosophisch und humanistisch gebildet und zumindest ansatzweise literarisch begabt. Ich halte ihn zusammen mit Rosenberg für die bedenkenswerteste Figur des Nationalsozialismus. Tiefe Bildung, Fähigkeit zu philosophisch-abstrakten denken, abstieg und intellektualisierung eines so irrationalen Weltbildes...

#9:  Autor: Ermanameraz BeitragVerfasst am: 26.08.2006, 16:33
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Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Goebbels scheint mir in völligem Bewusstsein der Folgen und Verwerflichkeit seines Handelns zu schreiben.
Ich sollte das dirngend mal ganz lesen.


Das ist es ja, was das ganze interessant macht. Ich meine, Goebbels war ja philosophisch und humanistisch gebildet und zumindest ansatzweise literarisch begabt. Ich halte ihn zusammen mit Rosenberg für die bedenkenswerteste Figur des Nationalsozialismus. Tiefe Bildung, Fähigkeit zu philosophisch-abstrakten denken, abstieg und intellektualisierung eines so irrationalen Weltbildes...


Hitler ist wohl unzweifelhaft der eigentliche geistige Vater des 'Nationalsozialismus'. Nicht zuletzt deshalb nennt man das Gedöns zuweilen 'Hitlerismus'.

Ich glaube nicht, dass mehr als 5% der Besitzer dieses Machwerks (mein Krampf), mehr als 10% seines Inhalts gelesen haben. Ich hab es mal versucht... es geht nicht... es ist leichter gedünstete Schuhsolen (in mundgerechter Zubereitung) zu essen.

#10:  Autor: ejo BeitragVerfasst am: 26.08.2006, 17:05
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Xamanoth hat folgendes geschrieben:
Shadaik hat folgendes geschrieben:
Das ist doch binsenwahr: Die meisten Bücher sind im verhältnis zu ihrer verauften Auflage ungelesen, warum sollte ausgerechnet Hitlers schwer verdaulicher Zweibänder eine Ausnahme machen?


Ihc erwäge gerade, mal reinzuschauen, gibts hier in der UB... Hat jemand schon mal Goebbels-tagebücher gelesen?


Ich glaube Goebbels wollte einmal Pinguin werden, zumindest habe ich irgendetwas mit Jesuiten im Hinterkopf.
Die Tagebücher habe ich auch auszugsweise gelesen, was aber wirklich seinen Charakter spiegelt sind seine Reden. Falls du Interesse hast.

MK habe ich auch gelesen, ist mMn wirres Zeug und nur auf Raten lesbar.

#11:  Autor: Zwergpirat BeitragVerfasst am: 26.08.2006, 18:23
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GiordanoBruno hat folgendes geschrieben:
Die Thema ist ein Sommerthema.
Wer lust hat, kann sich die noch exisitierenden Bücher einmal zu Gemüte führen.
Die sehen aus wie neu. Wenn sie noch einen Goldabschluss haben sind die Seiten meist noch nicht einmal auseinandergerissen.
Es hilft auch ein Selbstversuch. Selber Lesen und wer das wirklich bis zum Schluss schafft...
Ich hab mich einmal durchgequält. Dafür sollte ich Schwerstarbeiterzulage kassieren. Das Ding ist schlicht und ergreifend "A pain in the Ass".
In jeder Beziehung. Ich denke den Menschen früher ist es nicht viel anders ergangen. Man hat es in der Bücherwand stehen, aber gelesen?

gb


Ich hatte mal so ne Hochzeitsausgabe in der Hand, kann man wirklich nur unter starken Schmerzen bis zum Ende lesen.

#12:  Autor: SoWhyWohnort: TARDIS BeitragVerfasst am: 26.08.2006, 18:35
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"Mein Kampf" hab ich mal reingelesen, 3 Seiten. Dann hab ich aufgehört, weil das ja so ein Krampf war, was da für Mist verzapft wird. Da ist die Bibel noch glaubwürdiger...

#13:  Autor: Raphael BeitragVerfasst am: 26.08.2006, 18:50
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Wer ganz starke Nerven hat, soll mal folgendes Buch lesen -so er/sie's durchhält-:

Wilfried Daim
Der Mann, der Hitler die Ideen gab
-Jörg Lanz von Liebenfels-
VMA-Verlag, Wiesbaden

#14:  Autor: Miss Trauen BeitragVerfasst am: 26.08.2006, 22:46
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Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben:
Wer ganz starke Nerven hat, soll mal folgendes Buch lesen -so er/sie's durchhält-:

Wilfried Daim
Der Mann, der Hitler die Ideen gab
-Jörg Lanz von Liebenfels-
VMA-Verlag, Wiesbaden


Naja, der Daim macht das ja noch erträglich. Den Lanz von Liebenfels mit seiner Zoologie im Original zu lesen: das ist die echte Härte.
Ich fürchte allerdings, es gibt genügend Leute, die damals und auch heute sowas in Gänze konsumieren. Was unsereinem unerträglich ist, ist für die Erbauungslektüre und Welterklärungsliteratur.

MT

#15:  Autor: JoleschWohnort: Omicron Persei VIII BeitragVerfasst am: 26.08.2006, 22:55
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Sehr empfehlenswert ist die "Mein Kampf" - Lesung von Helmut Qualtinger Lachen Argh

#16:  Autor: beachbernieWohnort: Haida Gwaii BeitragVerfasst am: 27.08.2006, 00:45
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Miss Trauen hat folgendes geschrieben:
Dr. Degenhart Datterich hat folgendes geschrieben:
Wer ganz starke Nerven hat, soll mal folgendes Buch lesen -so er/sie's durchhält-:

Wilfried Daim
Der Mann, der Hitler die Ideen gab
-Jörg Lanz von Liebenfels-
VMA-Verlag, Wiesbaden


Naja, der Daim macht das ja noch erträglich. Den Lanz von Liebenfels mit seiner Zoologie im Original zu lesen: das ist die echte Härte.
Ich fürchte allerdings, es gibt genügend Leute, die damals und auch heute sowas in Gänze konsumieren. Was unsereinem unerträglich ist, ist für die Erbauungslektüre und Welterklärungsliteratur.

MT


Man koennte diesen ganzen literarischen Nazi-Krampf sogar als Satire sehen und dem Ganzen so wenigstens noch ein schallendes Gelaechter abgewinnen, wenn nur die Folgen dieser geistigen Duennschiss nicht so furchtbar gewesen waeren.
Waehrend meines Studiums der Biologie fand ich in unserer Fachbereichsbibliothek noch so ein paar "Standardwerke" aus dem Dutzendjaehrigen Reich ueber "Rassenhygiene" und aehnlichen pseudowissenschaftlichen Klamauk. Wenn man die Graeuel der Nazis fuer eine Weile vergisst, dann liest sich der Bloedsinn phasenweise ganz lustig..

Wer solchen Muell dazu benutzt sich sein Weltbild andressieren zu lassen, dem kann wirklich niemand mehr helfen, der ist fuer das Geistesleben der Menschheit endgueltig verloren! Cool

Gruss, Bernie

#17:  Autor: Lebensnebel BeitragVerfasst am: 25.09.2017, 22:32
    —
http://www.spiegel.de/karriere/arbeitsgericht-berlin-kuendigung-wegen-lektuere-von-mein-kampf-rechtens-a-1169846.html
Zitat:
Die ordentliche Kündigung eines Ordnungsamtsmitarbeiters in Berlin wegen der Lektüre von Adolf Hitlers "Mein Kampf" ist rechtens gewesen. Dies entschied am Montag das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Az. 10 Sa 899/17).

Der Mitarbeiter des Bezirksamts Reinickendorf hatte nach Gerichtsangaben während der Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes die Originalausgabe des Hitler-Buchs gelesen. Auf dem Buchdeckel war ein Hakenkreuz eingeprägt.

Das Gericht hob hervor, der gekündigte Mitarbeiter trete in Uniform als Repräsentant des Landes Berlin auf. Er sei besonders verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Gegen diese Verpflichtung habe der Mann mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes als verfassungswidrigem Symbol "in besonderer Weise" verstoßen.

#18:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 25.09.2017, 22:56
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Lebensnebel hat folgendes geschrieben:
http://www.spiegel.de/karriere/arbeitsgericht-berlin-kuendigung-wegen-lektuere-von-mein-kampf-rechtens-a-1169846.html
Zitat:
Die ordentliche Kündigung eines Ordnungsamtsmitarbeiters in Berlin wegen der Lektüre von Adolf Hitlers "Mein Kampf" ist rechtens gewesen. Dies entschied am Montag das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Az. 10 Sa 899/17).

Der Mitarbeiter des Bezirksamts Reinickendorf hatte nach Gerichtsangaben während der Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes die Originalausgabe des Hitler-Buchs gelesen. Auf dem Buchdeckel war ein Hakenkreuz eingeprägt.

Das Gericht hob hervor, der gekündigte Mitarbeiter trete in Uniform als Repräsentant des Landes Berlin auf. Er sei besonders verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Gegen diese Verpflichtung habe der Mann mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes als verfassungswidrigem Symbol "in besonderer Weise" verstoßen.
fett von mir
Ist schon wirklich eine interessante Begründung, auch, dass nach den Grund des Lesens nicht gefragt wird.

Es gibt auch Richter, die vor allem tun, was gerade von ihnen erwartet wird. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob sie damit wirklich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten, oder für ihre Karriere.

#19:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 25.09.2017, 23:00
    —
In Bezug auf ein Fortschreiten der Richterkarriere ist völlig uninteressant, wie man entscheidet und was man in seine Urteile schreibt; maßgeblich ist nur, dass man maximal viele Verfahren (egal wie) erledigt.

#20:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 25.09.2017, 23:08
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
In Bezug auf ein Fortschreiten der Richterkarriere ist völlig uninteressant, wie man entscheidet und was man in seine Urteile schreibt; maßgeblich ist nur, dass man maximal viele Verfahren (egal wie) erledigt.

Danke für den Hinweis. Da Du nicht mehr selbst Richter bist: Könntest Du das Urteil mal kommentieren?

#21:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 25.09.2017, 23:12
    —
fwo hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
In Bezug auf ein Fortschreiten der Richterkarriere ist völlig uninteressant, wie man entscheidet und was man in seine Urteile schreibt; maßgeblich ist nur, dass man maximal viele Verfahren (egal wie) erledigt.

Danke für den Hinweis. Da Du nicht mehr selbst Richter bist: Könntest Du das Urteil mal kommentieren?

M.E. verkennt das Urteil die Drittwirkung der Grundrechte, sprich: Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit. Zudem halte ich - selbst wenn man einen Verstoß gegen Dienstpflichten annimmit - eine ordentliche Kündigung ohne Abmahnung für unverhältnismäßig, sprich: rechtswidrig.

#22:  Autor: SkeptikerWohnort: 129 Goosebumpsville BeitragVerfasst am: 25.09.2017, 23:40
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
In Bezug auf ein Fortschreiten der Richterkarriere ist völlig uninteressant, wie man entscheidet und was man in seine Urteile schreibt; maßgeblich ist nur, dass man maximal viele Verfahren (egal wie) erledigt.

Danke für den Hinweis. Da Du nicht mehr selbst Richter bist: Könntest Du das Urteil mal kommentieren?

M.E. verkennt das Urteil die Drittwirkung der Grundrechte, sprich: Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit. Zudem halte ich - selbst wenn man einen Verstoß gegen Dienstpflichten annimmit - eine ordentliche Kündigung ohne Abmahnung für unverhältnismäßig, sprich: rechtswidrig.


Es handelt sich hier um keine ordentliche Kündigung. In besonders schweren Verstößen gegen die dienstliche Verantwortung kann eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein.

Dieser schwere Verstoß liegt in dem demonstrativen, öffentlichen Lesen des Hakenkreuzbuches.

#23:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 26.09.2017, 00:05
    —
Skeptiker hat folgendes geschrieben:
....
Dieser schwere Verstoß liegt in dem demonstrativen, öffentlichen Lesen des Hakenkreuzbuches.

... in einem Ruheraum der Behörde. Das ist ähnlich öffentlich wie in einem Klo in einer Kack-Kabine. Und genauso demonstrativ.

#24:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 26.09.2017, 00:12
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
In Bezug auf ein Fortschreiten der Richterkarriere ist völlig uninteressant, wie man entscheidet und was man in seine Urteile schreibt; maßgeblich ist nur, dass man maximal viele Verfahren (egal wie) erledigt.

Danke für den Hinweis. Da Du nicht mehr selbst Richter bist: Könntest Du das Urteil mal kommentieren?

M.E. verkennt das Urteil die Drittwirkung der Grundrechte, sprich: Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit. Zudem halte ich - selbst wenn man einen Verstoß gegen Dienstpflichten annimmit - eine ordentliche Kündigung ohne Abmahnung für unverhältnismäßig, sprich: rechtswidrig.

Erstmal Danke.

Das heißt dann, dass wir zwei Juristen und zwei Meinungen haben, aber der Richter sein Urteil für endgültig erklärt hat.
Zitat:
Die Revision gegen sein Urteil ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu.

Das heißt, die einzige Möglichkeit, die der Kläger hier noch hat, wäre eine (allerdings wohl schwierige und relativ aussichtslose) Anzeige wegen Rechtsbeugung?

#25:  Autor: Lila Einhorn BeitragVerfasst am: 26.09.2017, 00:19
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http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/mein-kampf-im-pausenraum-kuendigung-ist-rechtens
Zitat:
Der 11. August 2016. Im Dienststellen-Pausenraum holt er aus dem Rucksack ein Buch. Das Propaganda-Machwerk „Mein Kampf“, Autor: Adolf Hitler. Originalausgabe, Hakenkreuz auf dem Buchdeckel. „Vom Trödelmarkt“, sagt er. „Kannste hier nicht lesen“, interveniert sein Schichtleiter. Nach zwanzig Minuten hin- und her packt er das Buch wieder weg.


"Zwanzig Minuten hin- und her." Da war doch bestimmt mehr. Da deutet sich an, dass das es ein sehr unbequemer Mitarbeiter war, den man loswerden wollte, der aber im öffentlichen Dienst quasi verbeamtet war. Der Richter hatte wohl Mitleid mit seinen armen Kollegen.
Jeder normale Mensch hätte das Buch doch einfach wieder eingepackt und für die nächste Pause einen Umschlag drumgemacht oder es als ebook auf seinem Handy/Tablet gelesen.

#26:  Autor: Samson83 BeitragVerfasst am: 26.09.2017, 00:20
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fwo hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
In Bezug auf ein Fortschreiten der Richterkarriere ist völlig uninteressant, wie man entscheidet und was man in seine Urteile schreibt; maßgeblich ist nur, dass man maximal viele Verfahren (egal wie) erledigt.

Danke für den Hinweis. Da Du nicht mehr selbst Richter bist: Könntest Du das Urteil mal kommentieren?

M.E. verkennt das Urteil die Drittwirkung der Grundrechte, sprich: Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit. Zudem halte ich - selbst wenn man einen Verstoß gegen Dienstpflichten annimmit - eine ordentliche Kündigung ohne Abmahnung für unverhältnismäßig, sprich: rechtswidrig.

Erstmal Danke.

Das heißt dann, dass wir zwei Juristen und zwei Meinungen haben, aber der Richter sein Urteil für endgültig erklärt hat.
Zitat:
Die Revision gegen sein Urteil ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu.

Das heißt, die einzige Möglichkeit, die der Kläger hier noch hat, wäre eine (allerdings wohl schwierige und relativ aussichtslose) Anzeige wegen Rechtsbeugung?

Das ist absolut aussichtslos, da die Rechtsansicht im urteil nicht so unvertretbar ist, dass man von Rechtsbeugung sprechen könnte. Diese erfordert weit mehr als einen schlichten Fehler. Es bliebe ggf. eine (wahrscheinlich auch aussichtslose) Verfassungsbeschwerde.

#27:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 26.09.2017, 00:29
    —
Samson83 hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
fwo hat folgendes geschrieben:
Samson83 hat folgendes geschrieben:
In Bezug auf ein Fortschreiten der Richterkarriere ist völlig uninteressant, wie man entscheidet und was man in seine Urteile schreibt; maßgeblich ist nur, dass man maximal viele Verfahren (egal wie) erledigt.

Danke für den Hinweis. Da Du nicht mehr selbst Richter bist: Könntest Du das Urteil mal kommentieren?

M.E. verkennt das Urteil die Drittwirkung der Grundrechte, sprich: Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit. Zudem halte ich - selbst wenn man einen Verstoß gegen Dienstpflichten annimmit - eine ordentliche Kündigung ohne Abmahnung für unverhältnismäßig, sprich: rechtswidrig.

Erstmal Danke.

Das heißt dann, dass wir zwei Juristen und zwei Meinungen haben, aber der Richter sein Urteil für endgültig erklärt hat.
Zitat:
Die Revision gegen sein Urteil ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu.

Das heißt, die einzige Möglichkeit, die der Kläger hier noch hat, wäre eine (allerdings wohl schwierige und relativ aussichtslose) Anzeige wegen Rechtsbeugung?

Das ist absolut aussichtslos, da die Rechtsansicht im urteil nicht so unvertretbar ist, dass man von Rechtsbeugung sprechen könnte. Diese erfordert weit mehr als einen schlichten Fehler. Es bliebe ggf. eine (wahrscheinlich auch aussichtslose) Verfassungsbeschwerde.

Danke.

Fazit also: Bei einem doofen Richter mit der Möglichkeit die Revision nicht zuzulassen, nutzt auch der beste Rechtsstaat nichts.

#28:  Autor: fwoWohnort: im Speckgürtel BeitragVerfasst am: 26.09.2017, 00:37
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Lila Einhorn hat folgendes geschrieben:
http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/mein-kampf-im-pausenraum-kuendigung-ist-rechtens
Zitat:
Der 11. August 2016. Im Dienststellen-Pausenraum holt er aus dem Rucksack ein Buch. Das Propaganda-Machwerk „Mein Kampf“, Autor: Adolf Hitler. Originalausgabe, Hakenkreuz auf dem Buchdeckel. „Vom Trödelmarkt“, sagt er. „Kannste hier nicht lesen“, interveniert sein Schichtleiter. Nach zwanzig Minuten hin- und her packt er das Buch wieder weg.


"Zwanzig Minuten hin- und her." Da war doch bestimmt mehr. Da deutet sich an, dass das es ein sehr unbequemer Mitarbeiter war, den man loswerden wollte, der aber im öffentlichen Dienst quasi verbeamtet war. Der Richter hatte wohl Mitleid mit seinen armen Kollegen.
Jeder normale Mensch hätte das Buch doch einfach wieder eingepackt und für die nächste Pause einen Umschlag drumgemacht oder es als ebook auf seinem Handy/Tablet gelesen.

Eine mögliche Interpretation dieser 20 Minuten. Die können aber auch genauso dadurch zustande gekommen sein, dass dieser Schichtleiter ein Arsch ist und der Leser es sich gerade an dem Tag nicht gefallen lassen wollte.
D.h. wir bewegen uns da in der reinen Spekulation. Das einzige, was wir definitiv wissen, ist dass es in einem Pausenraum der Behörde stattfand, nicht in einem Warteraum für Besucher. Darauf zielt auch meine Verwunderung über diese Begründung ab.

Dass ein Arbeitgeber sich von einem Arbeitnehmer trennen will, muss nicht unbedingt am zweiten liegen.

#29:  Autor: Religionskritik-WiesbadenWohnort: Wiesbaden BeitragVerfasst am: 26.09.2017, 00:42
    —
Er kann doch vor den EuGH ziehen,
sowie die Kopftuchdamen das ja auch gemacht haben.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-c-157-15-kopftuch-verbot-unternehmen-diskriminierung-religion-neutralitaet/

Ansonsten,
was wäre, wenn der Mitarbeiter zufällig diese Titanic mit Swastika gelesen hätte?



Für mich wäre es ein Skandal,
wenn der Mitarbeiter seinen 'Mein Kampf' an seinem Arbeitsplatz offen herumliegen lässt,
oder es im Pausenraum vergessen würde,
aber wenn er in der Pause es ließt,
und die anderen Mitarbeiter nur das Hakenkreuz sehen - wissen sie ja nicht - ob es Hitlers Mein Kampf ist oder ein Buch über Hitlers Mein Kampf. Gerade im englischen oder osteuropäischen Sprachraum findet man häufig Bücher mit einem Hakenkreuz vorne drauf. Mal sind es Bücher von Faschisten,
mal sind es Bücher über Faschisten. Da muss man halt genau hinschauen und den Text lesen.
Bei Hitler ist der Fall zwar klar - aber es gibt ja auch das Informationsrecht des Bürgers. Und Nazi wird man nicht durch diesen kruden Langweiler.

Hier ein Buch des Historikers E.C.Król mit Hakenkreuz Cover:


Ich kann mich auch an Fälle Erinnern,
wo die Bücher dann in Deutschland genau deswegen ein anderes Cover bekamen.

#30:  Autor: Religionskritik-WiesbadenWohnort: Wiesbaden BeitragVerfasst am: 26.09.2017, 00:59
    —
Das Urteil selbst finde ich leider nicht,
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/kr/bs/10/page/sammlung.psml/action/controls.sammlung.ChangeNavigation?nid=BS-BB%5B%23%5D%400010%40Arbeitsgerichte%5B%23%5D
vielleicht kann ja Samson mal schauen,
wo man es finden kann.



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